ABSTIMMUNGEN

ABSTIMMUNGEN

Einen Überblick zu meinem Abstimmungsverhalten finden Sie hier.

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

im Artikel Artikel 38 Abs. 1 des Grundgesetzes heißt es:

"Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

Sie haben natürlich ein Recht darauf zu wissen, wie  Ihr Bundestagsabgeordneter abstimmt und was die Gründe dafür sind.

Die Meinungsbildung der Abgeordneten vor den Abstimmungen im Deutschen Bundestag vollzieht sich im Wesentlichen in den Ausschüssen und Fraktionen. Dabei spielen die Gespräche mit den Bürgern im Wahlkreis, mit Fachleuten, Expertenhearings und natürlich die eigene politische Grundüberzeugung eine wesentliche Rolle.

Diese eigene Grundüberzeugung ist ja die Ursache für die Mitgliedschaft in einer Partei und damit auch einer Bundestagsfraktion.

Bei der Fülle von Themen, die zur Entscheidung anstehen, kann sich nicht jeder überall auskennen. Daraus hat sich eine Arbeitsteilung entwickelt, nach der in den Fraktionen zunächst die zuständigen Abgeordneten ("Berichterstatter") ihre Empfehlung vorstellen und sich dann die Fraktionen ihre Meinung bilden. Im Wissen um die gleichen politischen Grundüberzeugungen spielt dabei natürlich das Vertrauen unter den Mitgliedern einer Fraktion und gegenüber den jeweiligen Fachleuten eine wichtige Rolle. Die Mehrheitsmeinung in der Fraktion gilt dann als Leitlinie für die Abstimmungen im Bundestag.

Dies entbindet aber jeden einzelnen Abgeordneten nicht von seiner im Grundgesetz beschriebenen Verantwortung. Wer der eigenen Fraktionsmeinung nicht zustimmen kann, hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, dies in seinem Abstimmungsverhalten im Bundestag oder einer Erklärung zur Abstimmung zum Ausdruck zu bringen.

An dieser Stelle kann ich nicht die Fülle der Abstimmungen im Bundestag wiedergeben. Aber ich will Ihnen bei wichtigen Entscheidungen erläutern, warum ich wie abgestimmt habe oder abstimmen werde. Bitte schreiben Sie mir, wenn ein Thema, das Sie besonders interessiert, hier nicht aufgeführt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Stephan Eisel

 

Die Abstimmungsformen im Bundestag

Der Bundestag kennt verschiedene Abstimmungsformen: Die einfache Form per Handheben ist der tägliche Standard. Das gilt besonders, wenn Fraktionen geschlossen abstimmen. Nur in der Dritten Lesung von Gesetzen stehen die Abgeordneten als Zeichen ihres Abstimmungsverhaltens auf. Das Ergebnis ermittelt der Sitzungsvorstand per Augenschein. Bei Zweifeln wird die Abstimmung per "Hammelsprung" wiederholt, indem die Abgeordneten den Saal verlassen und ihn durch verschiedene Türen für "Ja", "Nein" oder "Enthaltung" betreten und dabei gezählt werden. Die namentliche Abstimmung vollzieht sich mit Hilfe von farbigen Stimmkarten. Die geheime Abstimmung für herausragende Personalentscheidungen, wie die Wahl des Bundestagspräsidenten und des Kanzlers, geschieht durch Aufruf jedes einzelnen Abgeordneten, der in eine Wahlkabine geht, den Stimmzettel dort markiert, ihn in einen Umschlag steckt und ihn dann erst in die Urne wirft.