Das kommunalpolitische Programm der Bonner CDU zum Festspielhau zum Ausdrucken
Aus dem Kommunalwahlprogramm der Bonner CDU 2009 -2014
„Aus Liebe zu Bonn!"
Beschluss der Mitgliederversammlung der Bonner CDU am 13. Mai 2009
Festspielhaus Beethoven als Chance für Bonn
Ludwig van Beethoven ist ein herausragendes Symbol für die Kulturnation Deutschland. Die Pflege seines Erbes und seiner Musik ist eine nationale Aufgabe von internationaler Dimension. Dafür ist in Deutschland Bonn als die Geburtsstadt Beethovens der zentrale Ort.
Wir begrüßen es deshalb, dass der Deutsche Bundestag das Projekt einer „Stiftung Festspielhaus Beethoven" in Bonn in die Liste für „national bedeutsame Kulturinvestitionen" aufgenommen und dafür eine Bundesförderung in Höhe von 39 Mio. € beschlossen hat.
Die Zuschüsse des Bundes stehen unter dem Vorbehalt einer „angemessenen Mitfinanzierung" durch Land, Kommunen und Private. Mit dem Vorhaben von Telekom, Post und Postbank den Bau eines solchen Festspielhauses zu finanzieren, ist eine wesentliche Voraussetzung für die Realisierung des Projektes erfüllt. Wir begrüßen es, dass die Unternehmen dies mit einem Architekturwettbewerb konkretisiert haben.
Jetzt geht es darum, durch die Gründung einer Stiftung den Betrieb eines solchen Festspielhauses dauerhaft zu sichern und dafür ein tragfähiges Konzept zu entwickeln. Wir begrüßen es, dass neben dem Bund auch das Land Nordrhein-Westfalen, der Rhein-Sieg-Kreis und die Sparkasse Köln-Bonn Zusagen zur Finanzierung des Betriebes des Festspielhauses gemacht haben.
Auch wir Bonner wissen um unsere Verantwortung für den größten Sohn unserer Stadt. Wir wollen durch einen entscheidenden finanziellen Beitrag der Stadt zum Stiftungskapital der Stiftung „Festspielhaus Beethoven" einen dauerhaften Festspielbetrieb auf internationalem Niveau sicherstellen, der allen Bonner Bürgern zugute kommt.
Dabei legen wir Wert auf die rechtlich dauerhaft abgesicherte Vereinbarung, dass unser Beethoven-Orchester und unser Beethovenfest ihre Heimat im neuen Festspielhaus finden ohne dass dadurch zusätzliche Kosten für den städtischen Haushalt entstehen. Die rechtliche Konstruktion der Stiftung muss sicherstellen, dass dort keine Defizite zu Lasten des städtischen Haushaltes entstehen können.
Voraussetzung für die Beteiligung der Stadt Bonn sind:
- die Realisierung des von der Deutschen Telekom, der Post AG und der Postbank zugesagten Baus eines neuen Festspielhauses Beethoven mit weltweit konkurrenzfähiger Akustik und markanter Architektur ohne städtische Beteiligung an den Baukosten
- die zugesagte Beteiligung des Bundes in Höhe von 39 Mio. € an einer zu errichtenden „Stiftung Festspielhaus Beethoven" zur Finanzierung der Betriebskosten
- eine angemessene Beteiligung des Landes an den Betriebskosten.
Die Höhe des Beitrages der Stadt ergibt sich aus dem Betrag, den die Stadt bei Realisierung des Festspielhauses durch den Wegfall der alten Beethovenhalle einsparen wird. Sollte das Festspielhaus nicht realisiert werden, müsste die Stadt diese Kosten für die Beethovenhalle dauerhaft selbst tragen. Das sind einerseits die jährlichen städtischen Betriebskosten für die jetzige Beethovenhalle und andererseits die für die Stadt unvermeidlich anfallenden baulichen Sanierungskosten für die alte Beethovenhalle
Das „Festspielhaus Beethoven" ist - vergleichbar mit der Bundeskunsthalle - ein nationales Projekt. Deshalb darf der städtische Beitrag nicht zu Lasten kommunaler Kulturpolitik gehen. In den Gremien der Stiftung wollen wir für die Stadt Bonn ein wesentliches Mitspracherecht, aber zugleich Bund und Land dort in dauerhafter wesentlicher Verantwortung verankern.