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DER VORSCHLAG EINES STAATSVERTRAGES

zu Bonn-Berlin ist ein gefährlich abschüssigen Weg. Denn wer verhandeln will, muss Zugeständnisse machen. Dennoch macht die Bonner SPD diesen Vorschlag: Was aber wollen die Sozialdemokraten der „Gegenseite“ eigentlich anbieten? Etwa das Ende des im Berlin-Bonn-Gesetz fetsgeschriebenen zweiten Regierungssitzes ? Daran hängen freilich 27.000 Arbeitsplätze.
DER VORSCHLAG EINES STAATSVERTRAGES

 

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Stephan Eisel

Die Staatsvertragsgefahr

Das gefährliches Risiko der Relativierung des Berlin-Bonn-Gesetzes 

Im April 2016 zeigten zwei Ereignisse, wie dringend Bonn und die Region (wieder) Ei­nigkeit zum Berlin-Bonn-Thema brauchen, um sich von den „Berlinern“ nicht auseinander dividieren zu lassen. 

  • Der Bonner Oberbürgermeister Ashok Sridharan und Rhein-Sieg-Landrat Franz Schuster for­dern in einem am 22. April 2016 veröffentlichten Brief an die Bundeskanzlerin die Einhaltung des Bonn-Berlin-Gesetzes: „Bitte sorgen Sie dafür, dass weitere Umzugsdebatten gestoppt werden und das Berlin-Bonn-Gesetz nicht weiter ausgehöhlt wird“ 

  • Die Bonner SPD plädierte demgegenüber bei ihrem Parteitag am 23. April 2016 für „Verhand­lungen zwischen Bund und Bonn über einen Staatsvertrag“. Das geht zurück auf eine Idee von Ex-OB Nimptsch, der schon 2012 öffentlich vorschlug, das Berlin-Bonn-Gesetz durch einen Vertrag zu ersetzen. Das hat der Rat am 28. Juni 2012 der Rat mit großer Mehrheit und den Stimmen der SPD am 28. Juni 2012 als Alleingang des Oberbürgermeisters zurückgewiesen und gerügt.  

Der Ursprung der Debatte liegt 25 Jahre zurück: Am 20. Juni 1991 beschloss der Deutsche Bundestag mit nur 338:320 Stimmen, dass im Rahmen einer „fairen Arbeitsteilung“ neben dem Parlamentssitz le­diglich „der Kernbereich der Regie­rungsfunktionen in Berlin angesiedelt wird.“ In der zwölfstündigen Bonn-Berlin-Debatte mit 104 Rednern unter­strichen auch prominente Berlin-Befürworter den Kom­promisscharakter ihres Antrages. Willy Brandt plädierte für „Bonn neben Berlin“ und Lothar de Mai­ziere sagte: „Ich gehöre zum Lager der Berlin-Befürworter; dennoch spreche ich mich für einen Kon­sens aus oder für einen Kompromiss oder, wie der Jurist sagt, für den im Wege gegenseitigen Nachge­bens gefundenen Vergleich.“ Nur so kam die knappe Berlin-Mehrheit zustande. 

Zur rechtlichen Umsetzung dieses Beschlusses verabschiedete der Bundestag am 26. April 1994 das Berlin-Bonn-Gesetz. Artikel 1 bestimmt als Zweck dieses Gesetzes, „die Wahrnehmung von Regie­rungstätigkeiten in der Bundeshauptstadt Berlin und in der Bundesstadt Bonn zu sichern.“ Dies solle geschehen durch „eine dauerhafte und faire Arbeitsteilung zwischen der Bundeshauptstadt Berlin und der Bundesstadt Bonn“. 

Auf dieser Grundlage regelt Artikel 4 des Berlin-Bonn-Gesetzes: „Bundesministerien befinden sich in der Bundeshauptstadt Berlin und in der Bundesstadt Bonn. … Die in der Bundesstadt Bonn verblei­benden Bundesministerien sollen auch einen Dienstsitz in der Bundeshauptstadt Berlin erhalten. Die ihren Sitz in der Bundeshauptstadt Berlin nehmenden Bundesministerien sollen auch einen Dienstsitz in der Bundesstadt Bonn behalten.“ Dabei solle „insgesamt der größte Teil der Arbeitsplätze der Bun­desministerien in der Bundesstadt Bonn erhalten“ bleiben. Darauf beruht die seit 15 Jahren erfolgrei­che Praxis von acht Bundesministerien mit erstem Dienstsitz in Berlin und sechs Ministerien mit ers­tem Dienstsitz in Bonn. 

Unterlaufen haben allerdings alle Bundesregierungen seit dem Umzug die gesetzliche Festlegung, dass „der größte Teil“ der ministeriellen Arbeitsplätze in Bonn bleiben solle. Dies liegt an der werde durch Gesetz noch durch Vertrag einschränkbaren Organisationshoheit der Bundesregierung bzw. der Ministerien. Dass auf Berlin inzwi­schen 11.500 dieser Stellen und auf Bonn nur 6.500 entfallen, ist ein klarer Gesetzesbruch und beschä­digt die Glaubwürdigkeit von Politik.

Aber ist die schleichende Verlagerung ministerieller Arbeitsplätze nach Berlin tatsächlich ein Grund für uns Bonner, das Bonn –Berlin-Gesetz grundsätzlich zur Disposition zu stellen und durch einen Vertrag zu ersetzen? Dagegen sprechen vor allem zwei Gründe:  

  1. Nur durch ein Bundesgesetz – also durch den Deutschen Bundestag - ist zu regeln, dass Bun­desministerien ihren Sitz in Berlin und Bonn haben. Ein Vertrag kann das schon aus rechtli­chen Gründen nicht leisten. Wer das Gesetz aufgibt, gibt das Grundprinzip von Bonn als zwei­tem Regierungssitz auf. Damit würde sehr vielen nationalen und internationalen Einrichtungen das Fundament für ihren Bonner Standort entzogen. Es ist schlicht naiv zu glauben, dass sol­che Einrichtungen ohne Dienstsitz des zuständigen Ministeriums auf  Dauer in Bonn bleiben. Langfristig riskiert man ohne Ministerien sogar den UN-Standort.
    Es geht hier um insgesamt 27.000 Arbeitsplätze, deren Verankerung in der Region schon des­halb nicht vertraglich abzusichern ist, weil viele davon keine unmittelbaren Arbeitsplätze des Bun­des sind. Garantiert werden diese Arbeitsplätze ist nur durch das Gewicht von Bonn als zweitem Re­gierungssitz.
    Auch mit der Umwandlung von Ministeriumsarbeitsplätzen in Oberste Bundesbe­hörden ist nicht zu erreichen, dass Bonn das „zweite bundespolitische Zentrum“ Deutschlands bleibt. Zur dauerhaften Sicherung des Standorts Bonn für nationale und internationale Einrich­tungen kommt es auch darauf an, was auf dem Türschild steht: Verwaltungsbehörden haben auch nicht entfernt die Bindungskraft eines ersten oder zweiten Ministeriumssitzes. 

  2. Wer Verträge verhandeln will, sollte das nur tun, wenn er eine starke Verhandlungsposition hat. Was aber wollen die Bonner Sozialdemokraten bei ihrer Staatsvertragsidee der Gegensei­te eigentlich anbieten? Dass die „Berliner“ von Bonn gerne das Ende des Berlin-Bonn-Geset­zes wollen, ist klar. Wenn die SPD das in Verhandlungen (hoffentlich) nicht zugestehen will - wel­ches Bonner Zugeständnis stellt sie sich denn für welche Berliner Gegenleistung vor. Wer die­se Frage zu beantworten sucht, merkt schnell, dass Verhandlungen über einen Staats­vertrag ein gefährlich abschüssiger Weg für Bonn sind.
    Gewichtig ist nur, was Bonn aufgeben könnte - nämlich das Berlin-Bonn-Gesetz. Der Bund könnte als Verhandlungspartner dafür nichts ähnlich Gewichtiges bieten: Durch die Föderalis­muskommission sind die Stand­orte aller wichtigen Bundeseinrichtungen vergeben, jede neue Einrichtung unterliegt im Blick auf den Standort dem Wettbewerb von 16 Bundesländern. Auch eine nennenswerte finanzielle Entschädigung für den Komplettumzug der Ministerien (für den Teilumzug 1999 waren es 1,4 Milliarden Euro!) ist politisch illusorisch und reine Träumerei. Sie würde auch den dauerhaf­ten Verlust vieler tausend Arbeitsplätze nicht nachhal­tig ausgleichen. Und schließlich: Ein Vertrag wäre ebenso wenig  wie ein Gesetz davor gefeit, unterlaufen zu werden.Es war in Bonn und der Region bisher gute Tradition solche Argumente parteiübergreifend und mit­einander austauschen und daraus eine gemeinsame Strategie zu entwickeln. Deshalb hat der Rat 2012 den damaligen Oberbürgermeister wegen seines Alleingangs Richtung Staatsvertrag zu Recht gerügt. Es ist bedauerlich, dass die Bonner SPD mit ihrem neuen unausgegorenen Verhandlungs­vorschlag jetzt erneut aus dem Konsens ausschert. Die Parteien der Region sollten wieder zur bewährten Einig­keit in der Bonn-Berlin-Debatte zurückkehren. Dazu gehört übrigens auch, dass sich jeder um die Bundespo­litiker der eigenen Familie kümmert und kein wechselseitiges Schwarze-Peter-Spiel getrie­ben wird.

Bonn und die Region müssen vor allem statt einer defätistischen Starre in die politische Offensive kommen und sich  Komplettumzugsplänen aus Berlin entschlossener entgegen stellen. Nur wenn das Thema hörbar streitig bleibt, können wir unsere Position behaupten. Nur deshalb haben CDU, CSU und SPD in ihrer Koalitionsvereinbarung für die laufende Legislaturperiode festgeschrieben: „Wir ste­hen zum Bonn-Berlin-Gesetz. Bonn bleibt das zweite bundespolitische Zentrum.“ Das Gesetz hat sich im Alltag be­währt. Umso eindeutiger ist denen entgegen zu treten, die es mit regelmäßiger Beharrlich­keit in Frage stellen.

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