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DAS WAHLALTER AUF 16 JAHRE WOLLEN

die GRÜNEN senken - auch bei  Bundestagswahlen. SPD und LINKE fordern das Gleiche. Aber die Abkoppelung des Wahlalters von der Volljährigkeit ist völlig willkürlich.
DAS WAHLALTER AUF 16 JAHRE WOLLEN

Ausführliche Informationen und Daten zum Thema Wahlalter finden sich auf dem Blog burgerbeteiligung.wordpress.com

 

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

 

Stephan Eisel 

Klarheit statt Willkür:

Das Wahlrecht gehört zur Volljährigkeit  

In ihren Wahlprogrammen für die Bundestagswahl 2013 fordern SPD, GRÜNE und LINKE übereinstimmend die Absenkung des Wahlalters auch bei Bundestagswahlen auf 16 Jahre,  bei den Grünen heisst es sogar auf „mindestens 16 Jahre.“  Noch im Dezember 2008 hatte die SPD im Deutschen Bundestag gemeinsam mit CDU/CSU und FDP einen entsprechenden Antrag von GRÜNEN und LINKEN abgelehnt. 

Seitdem haben GRÜNE – und wo vertreten auch LINKE und PIRATEN - systematisch in allen Landesparlamenten Anträge zur Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen eingebracht. Diese Initiativen waren in Brandenburg, Hamburg und Schleswig-Holstein erfolgreich. Praktiziert wurde das Wahlrecht ab 16 bei Landtagswahlen bisher aber nur in Bremen, wo seit 2009 gilt. 

Bei Kommunalwahlen gilt in neun der sechzehn Bun­desländer das Wahlrecht ab 16 (Niedersachsen seit 1996, Sachsen-Anhalt seit 1998, Schleswig-Holstein seit 1998, Meck­lenburg-Vor­pommern seit 1999, Nordrhein-Westfalen seit 1999, Bremen seit 2007, Brandenburg seit 2011, Hamburg seit 2013 und Baden-Württemberg seit 2013). 

Auffällig ist dabei allerdings, dass das Wahlalter bei Landtags- und Kommunalwahlen bisher nur dort abgesenkt wurde, wo es keinen Verfassungsrang hat. Ausnahmen sind hier nur Hamburg und Brandenburg, wo die FDP durch Zustimmung eine 2/3-Mehrheit von SPD, GRÜNEN und LINKEN ermöglichte. Dies zeigt, dass die Frage des Wahlalters inzwischen Gegenstand im Parteienstreit geworden ist: SPD und FDP stimmen regional unterschiedlich ab, GRÜNE und LINKE sind überall dafür, CDU und CSU dagegen. 

Die Absicht, das Wahlalter auch bei Bundestagswahlen von der Volljährigkeit abzukoppeln hat freilich eine neue Qualität, denn sie setzt auf eine Änderung des Grundgesetzes. Dort heisst es in Artikel 38 Absatz 2 für die Wahlen zum Deutschen Bundestag eindeutig: „Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.“ 

Wenn eine Absenkung des Wahlalters immer wieder  als Mittel gegen eine ange­nommene „Politikverdrossenheit“ bei Jugendlichen begründet  wird, werden dabei oft Thesen vertreten, die in der Fachwelt längst widerlegt sind, aber vor allem im Blick auf das Wahlrecht keine Rolle spielen sollten. 

Dazu gehört die Behauptung, Jugendliche seien im Blick auf ihre Urteilsfähigkeit auch vor der Volljährigkeit reif genug, an Wahlen teilzunehmen. Eine „Wahlreifebeurteilung“ wird aber auch bei Erwachsenen  nicht vorgenommen. Ähnliches gilt für ein behauptetes hohes Politikinteresse minderjähriger Jugendlicher: Angenommenes Politikinteresse ist in der Demokratie keine Voraussetzung der Wahlberechtigung. Auch das Argument, eine Senkung des Wahlalters würde die Wahlbeteiligung beeinflussen, ist sachfremd: Das Wahlrecht in der freiheitlichen Demokratie besteht unabhängig davon, ob es tatsächlich ausgeübt wird und wie hoch die Wahlbeteiligung ist. 

Tatsächlich geht es bei der Festlegung des Wahlalters um die Anwendung allgemein akzeptierter Kriterien, die frei von politischem Manipulationsverdacht sind.  Dabei ist  die Verknüpfung von Wahlrecht und Volljährigkeit die stichhaltigste und plausibelste Regelung. 

Der innere Zusammenhang zwischen Wahlalter und Volljährigkeit konkretisiert sich in der Fra­ge, warum je­mand über die Geschicke der Gesellschaft mitentscheiden soll, den diese Gesell­schaft noch nicht für reif genug hält, seine eigenen Lebensverhältnisse selbstständig zu regeln. 

Wer die Wahl­berechtigung von der Volljährigkeit entkoppelt, löst zugleich zu den Zusammenhang zwischen Bürgerrechten (wie dem Wahlrecht) und Bürgerpflichten auf. Vornehmste Bürgerpflicht ist nämlich die Übernahme der vollen Verantwortung für die Fol­gen des eigenen Handelns wie sie mit der durch die Volljährigkeit gewährten vollständigen Entschei­dungsfreiheit des Bürgers einsetzt. 

Die Wahlberechtigung für Minderjährige ist ein Widerspruch in sich, weil sie das Wahlrecht von der Le­bens- und Rechtswirklichkeit abkoppelt: 

Wer noch 16 Jahre alt ist, darf zwar Mofa fahren, aber ohne Begleitung eines Erwachsenen kein Auto len­ken, zwar Bier trinken, aber keine hochprozentigen Alkoholika und ohne Erlaubnis der Eltern eine Diskothek nur bis Mitternacht besuchen. Heiraten darf man zwar ab 16, aber nur wenn ein Familiengericht dazu die Genehmigung erteilt und der Ehepartner bereits volljährig ist. Kaufverträge, die von Jugendlichen unter 18 Jahren ge­schlossen werden sind nach dem sog. „Taschengeldparagraph“ (§ 110 BGB) nur wirksam, wenn sie aus Mitteln bezahlt werden, die von den Erziehungsberechtigten überlassen wurden. 

Es ist auffällig, dass auch die Befürworter einer Absenkung des Wahlalters nicht vorschlagen, dass an diesen Alterseinschränkungen etwas geändert wird. Sie plädieren nicht für eine Absenkung der Voll­jährigkeit. 

Das Kriterium der Volljährigkeit schützt auch vor Willkür bei der Festlegung des Wahlalters je nach eigener politischer Interessenlage: Diese Gefahr spiegelt sich in der Vielzahl von Vorschlägen unterschiedlicher Altersgrenzen: SPD und Grüne wollen eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Bundesjugendring und Kinderhilfswerk plädieren für eine Grenze bei 14 Jahren. Die Piratenpartei hat in Berlin eine Absenkung auf 7 Jahre beantragt.  Die Jugendorganisationen von Piraten und Grünen wollen sogar jede Altersgrenze abschaffen. 

Wie willkürlich die Abkoppelung des Wahlalters von der Volljährigkeit ist, zeigt sich auch daran, dass sich die Debatte einseitig auf das aktive Wahlrecht beschränkt und das passive Wahlrecht ausspart. Die Befürworter einer Senkung des aktiven Wahlalters müssen sich aber fragen lassen, warum sie  Jugendlichen das Recht verwehren wollen, Gleichaltrige zu wählen. Sie müssten dazu aber die Absenkung der Volljährigkeitsgrenze vorschlagen, denn für Minderjährige lässt sich die Freiheit des Mandats wegen des Interventionsrecht von Erziehungsberechtigten nicht garantieren. 

Übrigens lehnen in allen (!) bisherigen Umfragen die betroffenen minderjährigen Jugendlichen eine Herabsetzung des Wahlalters mit deutlicher Mehrheit ab. Erwachsene sollten das ernst nehmen anstatt Minderjährige in der Hoffnung auf den eigenen politischen Vorteil zwangszubeglücken.

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