Volltextsuche:

BEI DER MITGLIEDERZAHL DER EU SOLLTE

Qualität vor Quantität gehen: der politsche Konsens unter den Mitgliedern ist wichtiger als ihre Zahl. Der Ausstieg der Briten und die Probleme bei den Beitrittsverhandlungen mit der Türkei geben der EU die Chance, ihre Strategie zur Mitgliedschaft vom Kopf auf die Füße zu stellen.
BEI DER MITGLIEDERZAHL DER EU SOLLTE

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

 

Stephan Eisel

EU-Erweiterung: Weniger ist mehr

Der Konsens der Mitglieder ist wichtiger als ihre Zahl 

In den letzten beiden Jahrzehnten war die Europäische Union wesentlich mit der Integration neuer Mit­gliedsstaaten beschäftigt. Als Folge des Zusammenbruchs der kommunistischen Diktaturen in Mittel- und Osteuropa erhöhte sich die Zahl der Mitglieder von 12 auf 28. Dass sich sechzehn Länder erfolgreich um die Mitgliedschaft beworben haben, ist ohne Zweifel ein großes Kompliment für die Europäische Uni­on. 

Andererseits fiel die Vertiefung der europäischen Integration hinter die Erweiterung zurück. 2005 scheiter­te der wichtige europäische Verfassungsvertrag an Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlan­den. Als kleinere Lösung trat 2009 der Vertrag von Lissabon in Kraft. Aber als letzter großer Integrations­schritt gilt immer noch der Maastrichter Vertrag 1992/1993 u. a. mit der Wirtschafts- und Währungsunion und der Unionsbürgerschaft, d. h. der uneingeschränkten Aufenthaltserlaubnis für alle EU-Bürger in allen Mitgliedsländern. Es ist kein Zufall, dass sich die BREXIT-Debatte im Kern daran entzündet hat. 

Der im Ausstiegsvotum der Briten aufblitzende Glaube an die wiederkehrende Bedeutung sich voneinan­der abgrenzender Nationalstaaten, ist nicht nur angesichts der europäischen Geschichte ein gefährlicher Weg. Er ist auch eine Sackgasse im Blick auf die europäische Zukunft: Heute leben nur etwa 7,5 Prozent der Weltbevölkerung in den Mitgliedstaaten der Euro­päischen Union. 2050 werden wegen des unter­schiedlichen Bevölkerungswachstums nur noch rund 4 Pro­zent der Menschheit Europäer sein. Sie können als kleine Minderheit in der Weltgesellschaft nur dann ihre Werte und politische Kultur, ihre Lebensweise und den erreichten Wohlstand bewahren, wenn sie enger zusammenarbeiten und sich nicht voneinander abkapselnd vereinzeln. 

Leider hat der Umgang mit der Flüchtlingskrise drastisch verdeutlicht, wie brüchig das Verständnis ge­meinsamer Rechte und (!) Pflichten in der EU geworden ist. Das Tempo der Erweiterung hat das Be­wusstsein für den Kern der Integration offenbar getrübt. Zur Vertiefungsnotwendigkeit der europäi­schen Integration gehört es deshalb zwingend, die Strategie zur EU-Mitgliedschaft wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen: Für den Erfolg der EU ist nicht eine möglichst hohe Zahl ihrer Mitglieder entschei­dend, sondern ein möglichst starker Konsens über den gemeinsamen Weg: Qualität ist wichtiger als Quan­tität. 

Es ist deshalb gut, dass der Lissabonner Vertrag in Artikel 50 erstmals in der Geschichte der europäischen Integration die Möglichkeit des Ausstiegs eröffnet: „Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen ver­fassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten“. Es soll niemand Mitglied blei­ben, der sich in der EU nicht wohl fühlt. Insofern ist die BREXIT-Entscheidung die ehrliche Konsequenz der jahr(zehnte)langen politischen und medialen Distanz Großbritanniens zur europäischen Integration. 

Das ist eine legitime Haltung und die Briten stehen hier keineswegs allein: 1982 stimmten die Grönländer – im Rahmen ihrer weitgehenden Autonomie innerhalb Dänemarks – für den Ausstieg aus der EG. 1972 und 1994 stimmte Norwegen gegen den EG-Beitritt und 1992 die Schweiz. Die Beitrittsverhandlungen mit Island sind eingefroren. Allerdings gilt auch: Wer sich durch einen EU-Austritt den Pflichten in der Ge­meinschaft entzieht, kann für sich nicht zugleich die Rechte in Anspruch nehmen. 

Zu lange hat die EU den Eindruck erweckt, man wolle jedes Mitglied unbedingt halten. Die deshalb beschlossenen Sonderregelungen – beginnend mit dem von Maggie Thatcher 1984 durchge­setzten „Britenrabatt“ – sind kontraproduktiv und gefährden den Zusammenhalt in der EU. Mitglieder mit unterschiedlichem Pflichtenkatalog bei gleichen (Stimm)rechten hält keine Ge­meinschaft auf Dauer aus. 

So wie zum Verbleib in der EU die Übernahme der Mitgliedspflichten gehört, so muss bei Beitrittswün­schen Klarheit über die Mitgliedskonditionen herrschen. Artikel 49 des Lissaboner Vertrages formuliert dazu eindeutig: „Jeder europäische Staat, der die in Artikel 2 genannten Werte achtet und sich für ihre Förderung einsetzt, kann beantragen, Mitglied der Union zu werden.„ In Artikel 2 heisst es: „Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.“ 

Die sog. „Kopenhagener Kriterien“ von 1993 ergänzen als Bedingungen für einen EU-Beitritt: „eine funk­tionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Die EU-Mitgliedschaft setzt außerdem voraus, dass die einzelnen Beitrittskandi­daten die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen können.“ 

Tatsächlich wurden Beitrittsverhandlungen aber immer wieder mit Ländern begonnen, die diese Voraus­setzungen nicht erfüllen. Verhandelt wird dann nicht mehr darüber, wie bei gemeinsamem Fundament der Beitritt zu organisieren ist, sondern wie die eigentlich schon von einem Kandidaten geforderten Voraussetzungen we­nigstens während der Verhandlungen zu erreichen sind. Es kommt zu einer Art per­manenter Nachhilfe­stunde: Notwendige Veränderungen werden von Beitrittskandidaten dabei oft nicht aus eigener Einsicht durchgeführt, sondern weil die EU mit dem Beitritt als Prämie winkt. So entfalten Reformen keine nach­haltige Wirkung und der Mitgliedschaft fehlt später die stabile Grundlage. 

Das sollte bei den laufenden Beitrittsverhandlungen mit Montenegro und Serbien stärker beachtet werden als zuletzt beispielsweise bei Bulgarien und Rumänien. Albanien und Mazedonien sind offizielle Beitritts­kandidaten ohne laufende Verhandlungen. Bosnien und Herzegowina hat Anfang 2016 einen Beitrittsan­trag gestellt, der Kosovo und u.a. die Ukraine streben dies an. Beitrittskandidaten sollte auch sehr deutlich sein, dass der Lissabonner Vertrag die Aufnahme neuer Mitglieder nur durch einstimmigen Beschluss er­möglicht und in einigen Ländern sogar ein Referendum erfordert. 

Ein Sonderfall sind - nicht nur weil ein einstimmiger Aufnahmebeschluss völlig illusorisch ist - Beitritts­verhandlungen mit der Türkei. Schon der Beginn war überschattet von der Zypern-Problematik und Zwei­feln an der türkischen Bereit­schaft zum mit einem EU-Beitritt zwingend verbundenen Souveränitätsver­zicht. Nicht erst die Reaktionen Erdogans auf den Putschver­such vom Juli 2016 weckten Zweifel an der Gültigkeit rechtsstaatlicher Grundsätzen und Fragezeichen im Blick auf die Belastbarkeit der wirtschaftli­chen Angleichung wurden nie ausgeräumt. So konnte in der zehnjährigen Geschichte der Beitrittsverhand­lungen mit der Türkei von 33 Verhandlungskapiteln nur eines vorläufig abgeschlossen werden, 17 sind suspendiert oder noch gar nicht eröffnet. Im gleichen Zeitraum wurde übrigens der Beitritt Kroatiens voll­zogen. Im einen Fall lagen die Voraussetzungen zur Eröffnung der Verhandlungen vor, im anderen nicht. 

Im Blick auf die Türkei stellt sich zudem noch eine andere meist verdrängte Frage: Nach dem Lissabonner Ver­trag kann nur „jeder europäische Staat“ beitreten. Die geographische (und nicht etwa eine religiöse oder kulturelle) Komponente ist also ein Beitrittskriterium und muss endlich ent­tabuisiert werden. 

Die Europäische Union ist kein unbestimmter Bekenntnisraum, zu dem man sich per Deklaration als zuge­hörig empfin­det. Sie ist eine Wertegemeinschaft mit geographischem Bezug. Deshalb lehnte die EU 1987 ein Beitrittsantrag von Marokko ab. Bei der Türkei wird der Frage konsequent ausgewichen, ob sie geo­graphisch überhaupt ein „europäischer Staat“ ist. Gelegentlich wird dabei auf die türkische Mitgliedschaft im Eu­roparat verwiesen, aber dem gehört auch das unzweifelhaft asiatische Aserbaidschan an. Das gilt auch für Russland, das mit 75 Prozent seiner Landfläche auf dem asiatischen Kontinent liegt. Auch in Is­rael oder Tunesien wird übrigens regelmäßig die Möglichkeit einer Beitrittsantrags zur EU diskutiert. Die EU kann nicht länger der Frage ausweichen, wo ihre Grenzen sind. 

Die Fortsetzung der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei ist nicht ehrlich und macht keinen Sinn. Sie schadet auch der Glaubwürdigkeit der EU. Aber wer der EU nicht angehören kann oder will, muss deshalb nicht im Abseits stehen. Gute Beziehungen zu Nachbarstaaten gehören zum Selbstver­ständnis der EU. Das zeigen die Beispiele Schweiz oder Norwegen und künftig sicherlich auch Großbri­tannien. Warum soll das für die Türkei nicht möglich sein, wobei gute Nachbarschaft natürlich keine Ein­bahnstraße ist.

RSS

BESTELLUNG MIT KLICK AUF BILD

BESTELLUNG MIT KLICK AUF BILD
Das "große" und das "kleine" Buch zu Beethoven in Bonn:
Ausführlich: Beethoven - Die 22 Bonner Jahre (Hardcover, 550 Seiten, bebildert) 34,90 €.
Im Überblick: Beethoven in Bonn (Taschenbuch, 128 Seiten bebildert (90 Seiten plus engl. Übersetzung) 8,99 €

BUCHTIPP: 3. Auflage

BUCHTIPP: 3. Auflage

Die Presse zum Buch:
"
unbedingt lesenswert" + "verfasst von einem Mann mit genauem Blick in die Kulissen der Macht" + "ausgewogen" + "anschaulich" + "persönlich, direkt, ganz nah dran" + "schildert Kohls Charakter-züge" + "spannende Hinter-gründe" + "keine undifferen-zierte Schwärmerei"
Ausführliche Pressestimmen zum Buch finden Sie hier

Frühere Artikel

05. Apr 2024

DIE EINSPURIGKEI DER ADENAUERALLEE

wie sie die Bonner Grünen durchsetzen wollen, ist politisch höchst umstritten. Dabei wird oft behauptet, es gäbe einen rechtlichen Zwang für eine solche Maßnahme. Gegenüber Stephan Eisel stellte aber auch Stadtbaurat Helmut Wiesner fest, dass es "keinen unmittelbaren rechtlichen Zwang für die Herstellung der Einspurigkeit auf der Adenauerallee" gibt. Lesen Sie mehr…
09. Feb 2024

GEICH DREIMAL LÄUFT DIE GRÜN GEFÜHRTE

Bonner Kommunalpolitik in ein Sanierungsdesaster. Bei Stadthaus und Oper wiederholt man die gravierenden Fehler bei der Beethovenhalle. Dort haben sich bei der Sanierung einer maroden Mehrzweckhalle die Kosten vervielfacht und liegen jetzt bei über 225 Mio €. Auch bei Stadthaus und Oper wären Neubauten nicht nur wirtschaftlicher, sondern eine Chance zur Zukunftsgestaltung. Lesen Sie mehr…
03. Dez 2023

DIE NÄCHSTE BUNDESTAGSWAHL WIRFT

ihre Schatten voraus. 2024 steht schon die Kandidatenaufstellung an. Für die CDU in Bonn möchte der Mediziner Prof. Dr. Hendrick Streeck antreten. Hier finden Sie seine Begründung für diese Bewerbung und warum er dabei vom ehem. Bonner MdB Stephan Eisel unterstützt wird. Lesen Sie mehr…
01. Okt 2023

BEI DER BEETHOVENHALLE STEIGEN

die Kosten für die Luxussanierung weiter - in den vier Monaten von Mai bis September 2023 um 1,7 Mio €. Das enthüllte jetzt ein weitgehend unbeachteter Projektbereicht. Dort kann man auch lesen, dass die Ausführungsplanung weiter nur "schleppend" vorankommt. Lesen Sie mehr…
12. Sep 2023

DIE BONNER VERSCHULDUNG WIRD SICH

in Verantwortung der grün geführten Ratskoalition und der grün geführten Verwaltung mehr als verdoppeln. Diese Politik auf Kosten künftiger Generationen für in die Sackgasse und treibt Bonn in die kommunale Handlungsunfähigkeit. Lesen Sie mehr…
03. Aug 2023

AUF MANIPULATIVE IRREFÜHRUNGEN SETZEN

die Grünen und die von ihnen geführte Verwaltung, um die Einspurigkeit auf der Adenauerallee durchzusetzen. So wurde gegenüber Rat und Öffentlichkeit fälschlicherweise behauptet, es gebe rechtliche Vorschriften, die die Einspurigkeit der Adenauerallee erzwingen würden. Tatsächliche gibt es diesen rechtlichen Zwang nicht, sondern es geht um eine politische Entscheidung.

Lesen Sie mehr…
01. Aug 2023

AM 14. August 1949 WÄHLTEN DIE BONNER

Konrad Adenauer zu ihrem ersten MdB. Er blieb bis zu seinem Tod 1967 direkt gewählter Abgeordneter im Wahlkreis Bonn. In meinem Aufsatz "Konrad Adenauer als Bonner Bundestagsabgeordneter" habe ich mich intensiver mit diesem oft vernachlässigten Teil des Wirkens Adenauers befasst. Lesen Sie mehr…
08. Jul 2023

EDITHA LIMBACH IST IM ALTER VON 90

Jahren verstorben. Die ehem. Bonner Bundestagsabgeordnete ist 1960 der CDU beigetreten und war 1970 - 1988 sowie 1998 - 2003 stv. Kreisvorsitzende der Bonner CDU. 1975 - 1989 gehörte sie dem Bonner Stadtrat an und 1987 - 1998 war sie Mitglied des Deutschen Bundestages.  Lesen Sie mehr…
04. Mai 2023

DIE GRÜNEN GEBEN IN BONN SEIT

zweieinhalb Jahren als stärkste Ratsfraktion und mit einer grünen Oberbürgermeisterin die Richtung vor. Dabei sind sie völlig auf Einschränkungen des Verkehrs zugunsten von Fahrradfahrern fixiert und tragen damit zu einer bedenklichen Polarisierung der Stadtgesellschaft bei. Lesen Sie mehr…
03. Mai 2023

POLITIK- UND MUSIKWISSENSCHAFT HABEN

an der Bonner Universität eine besonders lange und beeindruckende Tradition. In beiden Fächern wurden die ersten Lehrstühle im deutschsprachigen Raum hier eingerichtet. Aber durch Reformen im Rahmen des unseligen Bologna-Prozesses drohen diese Fächer in den Hintergrund zu treten. Lesen Sie mehr…
03. Mai 2023

DIE AKTIVISTEN DER „LETZTEN GENERATION“

Klebeaktionen und der Beschädigung von Gebäuden und Kunstwerken demokratische Prinzipien in Frage, sondern auch mit ihrem Vorschlag eines ausgelosten "Gesellschaftsrat", der gewählte Parlamente ersetzen soll. Lesen Sie mehr…
01. Apr 2023

DAS ERZBISTUM KÖLN WILL IN BONN

die traditionsreiche Liebfrauenschule schließen. Weil er das für einen schweren Fehler hält, hat Stephan Eisel mit seinen Nachfolgern im Vorsitz der CDU Bonn einen gemeinsamen Brief an Kardinal Woelki geschrieben. Christliche Kirchen dürfen sich nicht aus der Arbeit mit und für Jugendliche zurückziehen. Lesen Sie mehr…
02. Mrz 2023

DAS MILLIONENGRAB DER BEETHOVENHALLE

wird immer tiefer. Jetzt musste die Bonner Stadtverwaltung auch beim Parkplatz  Mehrkosten um 30 Prozent einräumen. Den Boden des Millionenlochs auf Kosten der Bonner Steuerzahler kann man schon längst nicht mehr sehen. Lesen Sie mehr…
03. Jan 2023

BEGABUNGSVIELFALT SOLLTE UNSER

Bildungssystem prägen. Aber in den letzten Jahren hat sich eine einseitige Fixierung auf die akademisch-theoretische Ausbildung in den Vordergrund geschoben. Das rächt sich jetzt durch einen dramatischen Fachkräftemangel gerade im Handwerk. Lesen Sie mehr…
23. Nov 2022

ÜBER 224 MIO € FÜR DIE BEETHOVENHALLE

will die grüne Bonner Oberbürgermeisterin Dörner ausgeben. Wie ihre beiden Vorgänger verkündet sie wieder eine Höchstgrenze, obwohl kein Ende des Sanierungsdesasters abzusehen ist. So rutschen die Ratsmehrheit und die Verwaltungsspitze immer tiefer in Millionengrab der Sanierung einer maroden Mehrzweckhalle. Lesen Sie mehr…