Stephan Eisel http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel stephan.eisel@gmx.net (Stephan Eisel) Copyright 2011, Stephan Eisel DE 2011-09-30 10:00:00 GMT +1 2011-09-30 10:00:00 GMT +1 abcOnline CMS 15 <![CDATA[AM 7. und 15. JUNI FINDEN MEINE]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4537 nächsten Klavierabende statt - und war am 7. Juni um 20  im Pfarrsaal Christ-König in Holzlar und am 15. Juni im Kulturraum Auerberg jeweils. Wie immer erwartet Sie ein unterhaltsames Programm mit Fingerübungen am Klavier. Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen.

  • 07.06.2013 um 20.00 Uhr
    Pfarrsaal Christ-König in Holzlar, Christ-König-Str. 15
    für die Partnergemeinde in Brasilien. Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen.
     
  • 15.06.2013 um 20.00 Uhr
    SKM (Kölnstr. 367, Bonn)
    für und beim Kath. Verein für soziale Dienste Bonn. Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen

 

Es erwartet Sie ein neues unterhaltsames Programm mit Fingerübungen am Klavier zwischen Klassik, Jazz, Pop, Blues und vielem  mehr.

Dabei bietet die „Sinfonia Politica“ ebenso einen Blick hinter politischen Kulissen wie die „Koalitionssonate“.

Außerdem erwartet Sie Geschichten über Ludwig van Beethoven in Bonn und der Nachweis, dass er die wichtigsten rheinischen Karnevalslieder komponiert hat. Auch Robert Schmann und Franz Liszt kommen zu Ehren.

 

Was die Presse über meine Klavierabende schrieb:

General-Anzeiger 17.7.2012: "Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Stephan Eisel erwies sich mit verschmitzter Jazzmusik und kurzweiligen Anedokten aus Politik und Gesellschaft gleichermaßen als Klavier- und Moderationstalent."

General-Anzeiger am 20.12. 2011: "Das Lebenswerk von Stephan Eisel ? Nicht etwa die Früchte seiner politischen Arbeit als Redenschreiber für Helmut Kohl, als Mitglied der Bonner CDU, als Mitglied des Deutschen Bundestages, als Kämpfer für ein Festspielhaus. Nein – es ist die „Sinfonia politica“, ein launiges Klavierwerk, in dem er Rückschau auf das Auf und Ab seiner politischen Karriere hält. Die war, so gab Eisel im Kameha-Hotel dem zahlreich erschienen Publikum augenzwinkernd zu verstehen, nur der nierdere Anlass für seine eigentliche Berufung – das Komponieren. Fünf Sätze hat Eisels Sinfonie, die mit Titeln wie „Nachrücker-Blues“, „MdB-Stomp“ oder „Ich bin nicht wieder drin“-Swing die Fähigkeit zur Selbstironie verrät. Eisel präsentierte sein, von wenigen Moll-Episoden abgesehen, durchweg heiteres mit Boogie-Woogie, Swing und Ragtime-Elementen gespicktes Werk mit dem Entusiasmus des leidenschaftlichen Klavierspielers. ... Den „heiteren Grundton“ schlug auch Eisel an.. Mit seinem girlandenverliebten Klavierstil spielte er diverse Balladen und zeigte, wie man einen Boogie zum Wahlkapfhit aufmotzen kann, und dass es von Beethovens „Pathetique“ zu „Echte Fründe stonn zusamme“ nicht weit ist."

Oxford-Club-Informationen Mai 2013:
"Wer nicht dabei war, hat definitiv etwas verpasst! Diese gekonnte und launige Mischung aus brilliant gespielten Improvisationen von Beethoven bis Fastelovend auf der einen Seite und politische spitzen - ja fast schon Kabarett - auf der anderen Seite, das hatte was! Diese Veranstaltung werden wir eindeutig wiederholen ..." 

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='275' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/Rotaract12-05-2012-02-schnitt-home(1).jpg' border=0 alt='AM 7. und 15. JUNI FINDEN MEINE'>
2013-05-24 10:00:00
<![CDATA[CLAUDIA LÜCKING-MICHEL ZEIGT ALS]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4944 Bonner Bundestagskandidatin worauf es ankommt: Mit einer hohen Präsens vor Ort demonstriert sie Bürgernähe und nimmt zugleich zu wichtigen Themen klar Stellung: Das Spektrum reicht vom Thema Bonn-Berlin, über Bildung und Kultur, Fragen des Ldbensschutzes bis hin zur der Bekämpfung des Bahnlärms. Von der politischen Konkurrenz ist in Bonn übrigens nichts zu hören.

 

   Die inhaltlichen Stellungnahmen von
   Claudia Lücking-Michel und mehr zu
   Ihrer Person finden Sie hier.
 

   Hier ein Eindruck der Aktivitäten von
   Claudia Lücking-Michel allein im
   April 2013:


]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='228' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/Luecking-Buergersprechstunde.jpg' border=0 alt='CLAUDIA L&Ugrave;CKING-MICHEL ZEIGT ALS'>
2013-05-02 10:00:00
<![CDATA[BEGABUNGSVIELFALT SOLLTE UNSER]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4935 Bildungssystem prägen. Aber in den letzten Jahren hat sich eine einseitige Fixierung auf die akademisch-theoretische Ausbildung in den Vordergrund geschoben. Dazu wird demnächst mein Beitrag im Internet-Blog "kreuz-und-quer.de" veröffentlicht, der sich dem politischen Handeln aus christlicher Verantwortung widmet.

    Zum Blog kreuz-und-quer.de zu
    politischem Handeln aus christlicher
    Verantwotung (hrsg. u. a. von
    Norbert Lammert, Bernhard Vogel,
    Erwin teufel, Alois Glück u.a.)
    geht es hier.
   

    Den folgenden Text können Sie
    hier ausdrucken.
 

 

Stephan Eisel 

Bildungspolitik mit christlichem Menschenbild:
Bega­bungsvielfalt statt Akademikereinfalt 

Es ist üblich geworden, die Qualität unseres Bildungssystem an der Zahl der Abiturienten oder Stu­denten zu messen. Dabei stilisiert die öffentliche Debatte vor allem das Studium als besten Weg zu einem glücklichen Leben. Inzwischen liegt der Anteil der Studienanfänger in Deutschland bei 43 Prozent eines Jahrganges (!!!), die OECD schwärmt von einer 90-Prozent-Zielmarke. 

Dieser Trend der Akademikerüberhöhung verweigert nicht nur der Begabungsvielfalt der Menschen den Respekt, sondern entfernt sich auch besorgniserregend von der Lebens- und Arbeitswirklich­keit: Nach Angaben des Statischen Bundesamtes hat Deutschland zur Zeit 81,8 Mio Einwohner. 16 Mio Menschen sind in Deutschland älter als 65 Jahre, fast 11 Mio jünger als 15 Jahre. Von den 54 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter von 15 - 65 Jahren sind 41 Mio erwerbstätig und wei­tere 2,4 Mio erwerbslos und auf der Suche nach einer Arbeitsstelle. Über 10 Mio Menschen im Al­ter von 15-65 Jahren sind nicht erwerbstätig und bewerben sich auch nicht um eine Arbeitsstelle. 

Oft wird verdrängt, dass zwei Drittel der Erwerbstätigen eine Lehre in der dualen Ausbildung absol­viert oder eine Fachschule abgeschlossen haben. Aber diese Zahl spiegelt die Erfordernisse des Ar­beitsmarktes wieder. Akademiker bilden unter den Erwerbstätigen mit 16,2 Prozent eine kleine Min­derheit. Dennoch stehen zur Zeit den 2,2 Mio Studierenden nur 2,8 Mio Jugendliche in der dualen beruflichen Ausbildung gegenüber. 

Die Konjunktur der Klage über den Fachkräftemangel zeigt wie die Überbewertung der akademi­schen Ausbildung am Arbeitsmarkt vorbeigeht. Diese Akademikerfixierung ist auch kein Betrag dazu, den Anteil von 18 Prozent der Erwerbstätigen zu reduzieren, der keinen beruflichen Bildungs­abschluss hat. 

Um den tatsächlichen Bedarf des Arbeitsmarktes trotzdem zu erfüllen, werden unter dem Mantel ei­ner Steigerung der „Akademikerquote“ tatsächlich die Anforderungen im Bildungssystem verändert und junge Menschen in die Irre geführt: Die mit ca 25 Prozent immer noch sehr hohe Studienabbre­cherquote führt nicht etwa zu einer kritischen Diskussion über die große Zahl von Studienanfän­gern. Im Gegenteil: Die Verschulungsorgien des Bologna-Prozesses definieren akademische Ausbil­dung so um, dass sie begabungsunabhängig für jeden absolvierbar ist, statt die Bedingungen für die tatsächlich akademisch Begabten zu verbessern. 

Seit einigen Jahrzehnten vermindert genau diese Strategie der Nivellierung auch den Gehalt gymna­sialer Ausbildung: Das Abitur kann heute keineswegs mehr automatisch als Ausweis solider Allge­meinbildung im Sinne der traditionellen Hochschulreife angesehen werden. Das ist auch über­flüssig, wenn die Hochschule zugleich zur verlängerten gymnasialen Oberstufe wird, damit mög­lichst viele zum Studium zugelassen werden können. 

Zugleich wird die handwerkliche Ausbildung in einem problematischen Ausmaß verakademisiert und damit die Praxis von der Theorie verdrängt. Verräterisch ist schon das Wort von der „höheren“ Bildung, die doch in Wahrheit nur eine theoretischere Bildung ist. 

Der Fixierung auf akademische Bildung liegt ein Menschenbild zugrunde, das die Gleichwertigkeit der Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit negiert. Handwerkliche Begabung und Bildung sind aber im Blick auf die Wertigkeit des Einzelnen und für unsere Gesellschaft insgesamt ebenso wichtig wie akademische Bildung. Trotzdem wird in der Ausbildung etwa zu Pflegeberufen oder auch in Kindergärten abstrakt-theoretischer Kompetenz immer häufiger höhere Bedeutung beigemessen als praktisch-menschlicher Begabung. Menschen mit solchen praktischen Begabungen werden heute immer schneller als “bildungsfern“ abgestempelt anstatt ihr Talent der Lebensnähe zu würdigen. 

Tatsächlich sind aber eher Akademiker in vielen Fragen des Lebensalltags lebensferne Analphabe­ten und auf Hilfe angewiesen: Je höher die Akademikerquote umso weniger Menschen haben die Qualifikation, ein Schwein zu schlachten, einen Bus im öffentlichen Nahverkehr zu steuern oder ei­ner Wasserrohrbruch zu reparieren. Das mag trivial und provokativ zugleich klingen, beschreibt aber die Lebenswirklichkeit: Jeder möge sich vergegenwärtigen, ob er im Tagesablauf mehr hand­werklich-praktische oder akademisch-theoretische Dienstleistungen in Anspruch nimmt. 

Dabei wissen die Menschen wissen auch sehr genau, dass Klugheit und Lebenstauglichkeit keine Frage des akademischen Ranges ist. 

Wer den allgemein beklagten Fachkräftemangel einfach mit einem Akademikermangel gleichsetzt, verabschiedet sich im übrigen auch von einem gegliederte Bildungswesen, das mit unterschiedli­chen Angeboten verschiedene Begabungen fördert, ohne sie in eine wertende Rangfolge zu bringen. 

Was soll aber angesichts dessen beispielsweise die große Mehrheit der Nicht-Akademiker davon halten, wenn die Steigerung der Geburtenrate von Akademikerinnen als prioritäres Ziel der Famili­enpolitik verkündet wird ? Der akademisch dominierte Politikbetrieb steht in der Gefahr, sich selbst von der Lebenswirklichkeit zu isolieren, wenn (Bildungs)Politik als akademische Klientelpolitik empfunden wird und die nicht-akademischen Begabungen und Fähigkeiten der Menschen an den Rand gedrängt werden. Mit ihrer Wandlung von der „Arbeiter- zur Lehrerpartei“ hat die SPD diesen Weg vor Jahrzehnten eingeschlagen und steht heute vor den Folgen ihres Endes als Volkspartei. Die Grünen sind diesen Weg schon immer gegangen. 

Die Union sollte ihre Alternative der politischen Anerkennung und förderung der Begabungsvielfalt der Menschen deutlicher zu machen. Für die CDU ist ihr Markenkern das christliche Menschenbild und der ihm innewohnende Respekt vor der Verschiedenartigkeit und Gleichwertigkeit der Men­schen. Das ist die Voraussetzung für ihre Stärke als Volkspartei. Es wäre gut, wenn das auch in der Bildungspolitik wieder deutlicher wird.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/menschengruppe-homepage-schnitt(2).jpg' border=0 alt='BEGABUNGSVIELFALT SOLLTE UNSER'>
2013-05-01 10:00:00
<![CDATA[WENN BONN NICHT 100 MIO EURO]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4932 in den Wind schlagen will, muss auch die Stadtspitze das Thema Beethoven-Festspielhaus endlich mit Dynamik und Einsatz angehen. Das bürgerschaftliche Engagement ist dafür vorbildlich, aber Kulturstaatsminister Neumann mahnt zu Recht zur Eile.

Mehr zu den Bürgern für Beethoven finden Sie hier


Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.


Den aktuellen Sachstand zum Beethoven-Festspielhaus finden Sie hier



Bürger für Beethoven nach einem Gespräch mit dem Kulturstaatsminister:

Stadtspitze sollte Neumanns Mahnung ernst nehmen“

Nach einem Treffen mit Kulturstaatsminister Bernd Neumann unterstrich der neugewählte Vorsitzende der „Bürger für Beethoven“, Stephan Eisel, dass der Bund nach wie vor auf die Verwirklichung des Beethoven-Festspielhauses setze. Neumann habe betont, dass die Bundesregierung sehr hoffe, dass „dieses wichtige Vorhaben in der Beethovenstadt Bonn zum 250. Geburtstag des Komponisten im Jahr 2020 auch Wirklichkeit wird." Die vom Bundestag dafür schon 2007 beschlossenen 39 Mio Euro stünden nach wie vor zur Verfügung, aber nachdem sie seit fünf Jahre nicht abgerufen worden seien, sei Eile geboten. Neumann wird mit der Bundestagswahl aus dem Deutschen Bundestag und auch als Kulturstaatsminister ausscheiden.

Eisel sagte: „Ich habe nach meiner Wahl zum Vorsitzenden der Bürger für Beethoven bewusst sofort das Gespräch mit Bernd Neumann gesucht, denn für uns hat die Verwirklichung des Festspielhauses höchste Priorität. Unter unseren Mitgliedern gibt es viel Unruhe und Verärgerung über die Passivität der Stadtspitze seit dem klaren Beschluss des Stadtrates für das Festspielhaus vom September 2012.“ Mit über 1200 Mitgliedern sind die „Bürger für Beethoven“ einer der größten Bonner Vereine.

Eisel wies darauf hin, dass der Kulturstaatsminister die Bonner Entwicklung sehr genau verfolge: „Neumann ist sehr beeindruckt vom Engagement der Deutschen Post für das Festspielhaus und dem bürgerschaftlichen Einsatz der örtlichen Wirtschaft mit der Initiative von IHK-Präsident Wolfgang Grießl und des Hotel- und Gaststättengewerbes mit dem "Beethoventhaler.“ Er habe wohl die Stadtspitze gemeint als er sagte: „Ich würde mich freuen, wenn sich alle Projektpartner davon anstecken ließen.“

Offenbar nicht ohne Grund habe Neumann auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Geld des Bundes nur für das Festspielhaus zur Verfügung stehe und „eine andere Verwendung ist nicht möglich ist." Eisel sagte dazu: „Man hört ja von merkwürdigen Gedankenspielen aus der Verwaltung, das Festspielhaus nicht zu bauen und dennoch die Mittel dafür einzustreichen oder das Projekt vom Beethovens Geburtstag 2020 auf den Todestag 2027 zu verschieben. Da aber nicht nur das Geld des Bundes, sondern auch die Mittel der Post, des Landes, des Rhein-Sieg-Kreises und die pivaten Spenden aus der Wirtschaft zweckgebunden sind, sollte die Stadtspitze den Bürgern reinen Wein einschenken: Wenn das Festspielhaus nicht gebaut wird, gehen Bonn über 100 Millionen Euro verloren.“

 

Kulturstaatsminister Bernd Neumann veröffentlichte am 22. April folgende Medienmitteillung:

Ein bedeutendes  Thema ist immer noch das Beethoven-Festspielhaus“,  hob Staatsminister Bernd Neumann weiter hervor. „Ganze 39 Millionen Euro, die der  Deutschen Bundestag 2007 beschlossen hat, stehen nach wie vor zur Verfügung – allerdings nur für den Betrieb. Eine andere Verwendung ist nicht möglich. Aus meiner Sicht ist hier Eile geboten. Niemand kann sagen, wie der nächste Bundestag damit umgeht, dass die beschlossenen Mittel jetzt seit fünf Jahren nicht abgerufen wurden. Das Engagement der Deutschen Post, der eindrucksvolle bürgerschaftliche Einsatz der ´Bürger für Beethoven´, der örtlichen Wirtschaft mit der Initiative von IHK-Präsident Wolfgang Grießl und des Hotel- und Gaststättengewerbes mit dem ´Beethoventhaler´ sind aller Ehren wert! Ich würde mich freuen, wenn sich alle Projektpartner davon anstecken ließen, damit dieses wichtige Vorhaben in der Beethovenstadt Bonn zum 250. Geburtstag des Komponisten im Jahr 2020 auch Wirklichkeit wird.“

 

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/Orden-Maximilian-Brödner02-schnitt(1).jpg' border=0 alt='WENN BONN NICHT 100 MIO EURO'>
2013-04-29 10:00:00
<![CDATA[DAS INTERNETPORTAL POLITIK-DIGITAL.DE]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4925 bat mich um eine Einschätzung, ob "Online- Bürgerbeteiligung eine neue Wunderwaffe gegen Politikverdrossenheit sei. In meiner Stellungnahme habe ich darauf hingeiwesen, dass das Internet nur sinnvoll nutzen kann, wer seine Grenzen kennt.

 

Den folgenden Text können
Sie hier ausdrucken.

 

 

Stephan Eisel

Online-Bürgerbeteiligung  als Wunderwaffe gegen Politikverdrossenheit ? 

Der Hype um Online-Bürgerbeteiligung ist wie ein potemkinsches Dorf: Wussten Sie, dass am in den Medien vielfach als vorbildlich gefeierten Beteiligungsprojekt „LiquidFriesland“ weniger als 50 Bürger teilnehmen ? 

Das Internet ist kein Erlösungsmedium, das per se demokratischen Ansprüchen genügt. Technikfaszination ohne Demokratiekompetenz führt in die Sackgasse. Wer die Chancen des Internets für Bürgerbeteiligung sinnvoll nutzen will, muss deshalb auch seine Grenzen kennen: 

  1. Die begrenzten Reichweite des Internets verbietet eine Dominanz der digitalen Welt. Das Internet bietet keinen allgemeinen, unmittelbaren und gleichen Zugang zur politi­schen Arena: Insgesamt nutzen 17 Mio Bürger über 14 Jahre in Deutschland das Internet überhaupt nicht. „Nur 38 Pro­zent der Bürgerinnen und Bürger sind bereits in der digitalen Alltagswelt angekommen.“ ( (N)onliner-Atlas 2012) 
  2. Das Internet schafft strukturelle Ungleichheiten bei der politischen Teilhabe. Die eigentliche digitale Spaltung verläuft zwischen denen, für die beim Internetzugang Arbeits- und Freizeit keinen Unterschied macht, und denen, die im begrenzten Zeitbudget ihrer Freizeit die Wichtigkeit der Nutzung des Internet für sich abwägen müssen. Das Internet privilegiert die „Zeitreichen“. 
  3. Das Internet weckt kein neues Politikinteresse. Dass sich politikaffine Menschen im Internet leichter begegnen und vernetzen können, sollte diese nicht zur Fehlannahme verleiten, es gebe durch das Internet ein höheres Politikinteresse. Diese „Mobilisierungsthese“ ist längst widerlegt. 
  4. Das Internet zerfällt in fragmentierte Echogesellschaften. Ein gemeinsamer Ort reflektierter Meinungs­bildung geht bei abgeschotteter Individualkommu­nikation ebenso verloren wie bei der völligen Entgrenzung des Kommunikationsraumes. 
  5. Der schnelle Klick als gültige Internetwährung ist kein Ausweis von Demokratiesteige­rung. Dieser Geschwindigkeitsdruck  verweigert Entscheidungen ihre Reifezeit, weil sachliche Reflektion, integrierende Kommunikation und entscheidungsbezogene Gelassenheit selten eine Chance haben. 
  6. Transparent und seriös ist etwas nicht schon allein deswegen, weil es im Netz steht. Eine verbreitete naive Netzgläubigkeit setzt schon die Verfügbarkeit von Daten im Internet mit deren Seriosität gleich und verdrängt die Frage nach dem tatsächlichen Informationsgehalt. 
  7. Das Internet scheitert als Abstimmungsforum an extrem niedrigen Beteiligungen. An Online-Bürger­haushalten in Kommunen beteiligen sich weniger Bürger als Parteien und Interessengruppen dort Mitglieder haben. Selbst bei den internetaffinen Piraten haben sich an der letzten Online-Abstimmung nur 16 % der Mitglieder beteiligt. 

Als Diskussionsforum bereichert das Internet mit seiner Ausweitung der Informations- und Meinungsfreiheit die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung, als repräsentatives Entscheidungsforum eignet es sich nicht. Online-Bürgerbeteiligung ist ein Mosaikstein und keine Wunderwaffe.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/fragezeichen300-schnitt(16).jpg' border=0 alt='DAS INTERNETPORTAL POLITIK-DIGITAL.DE'>
2013-04-29 10:00:00
<![CDATA[DIE BÜRGER FÜR BEETHOVEN HABEN MICH]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4924 zu ihrem neuen Vorsitzenden gewählt. Mit 1200 Mitgliedern zählen sie zu den größten Bonner Vereinen. 1993 gegründet fördern die BÜRGER FÜR BEETHOVEN die Musik Ludwig van Beethovens und sein Andenken in seiner Geburtststadt Bonn und darüber hinaus.

Mehr zu den Bürgern für Beethoven erfahren Sie hier.

Wenn Sie etwas für Bonns größten Sohn tun wollen, können Sie hier den BÜRGERN FÜR BEETHOVEN beitreten (Jahresbeitrag 25 Euro)

Aktuelles zum Beethoven-Festspielhaus und meinem Gespräch mit Staatsminister Neumann erfahren Sie hier

Eisel neuer Vorsitzender der Bürger für Beethoven 

Die Mitgliederversammlung der Bürger für Beethoven wählte den ehemaligen Bonner Bundestagsabgeordneten Dr. Stephan Eisel mit großer Mehrheit zu ihrem neuen Vorsitzenden. Mit 1200 Mitgliedern ist der Verein, der sich der Förderung der Musik Beethovens und seines Andenkens in Bonn widmet, einer der größten in Bonn. Eisel tritt die Nachfolge von Manfred Jung an, der zum Ehrenvorsitzenden gewählt wurde. 

Stellvertretende Vorsitzende wurden der frühere Personalvorstand der Deutschen Post Walter Scheurle, die bisherige Geschäftsführerin Marlies Schmidtmann und die Kulturpolitikerin Maria-Theresia van Schewick. Dem 16-köpfigen Vorstand gehören erstmals auch fünf Berufsmusiker an, darunter der 1. Solocellist des Beethovenorchesters Christian Brunnert und der Leiter der Musikschule in Beuel Shawn Spicer. Ebenfalls gewählt wurden der Kulturdezernent des Rhein-Sieg-Kreises Thomas Wagner und die Vorsitzende des Jugendnetzwerkes Ludwig van B. Solveig Palm. 

Die Bürger für Beethoven wurden vor 20 Jahren als Bürgerinitiative zur Rettung des damals von der Stadt gestrichenen Beethovenfestes gegründet. Mit ihrem privat organisierten „Beethoven-Marathon“ in den Jahren 1995 – 1998 setzten sie die städtische Entscheidung zur Neuetablierung des Beethovenfestes durch. Intendantin Ilona Schmiel bedankte sich bei der Mitgliederversammlung persönlich für die Unterstützung. 

Stephan Eisel, der Politik- und Musikwissenschaft studiert hat und sich seit langem kulturpolitisch engagiert, setzte sich in seiner Bewerbungsrede nachdrücklich und unter großem Beifall der Mitgliederversammlung für die Realisierung des Beethoven-Festspielhauses ein. Er nannte als weitere Schwerpunkte die Jugendarbeit des Vereins und eine intensive Zusammenarbeit der „Beethoven-Familie“ in Bonn und darüber hinaus.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='189' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/Eisel-Beethoven.jpg' border=0 alt='DIE B&Ugrave;RGER F&Ugrave;R BEETHOVEN HABEN MICH'>
2013-04-22 10:00:00
<![CDATA[BEIM "TALK IM CASINO" WURDE ICH]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4905 im März vom Bonner Journalisten Wolfgang Zimmer zur Politik im allgemeinen, zur CDU, zum Bonner OB, meiner Zeit im Bundestag, dem Bonner Karneval und vielem mehr befragt. Wer Lust hat, kann bei Youtube die Aufzeichnung ansehen.


Die YOU-TUBE-Aufzeichung von "TALK IM CASINO" können Sie hier ansehen.

 


]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='184' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/Zimmer-Talk02-schnitt.jpg' border=0 alt='BEIM "TALK IM CASINO" WURDE ICH'>
2013-04-02 10:00:00
<![CDATA[DER SCHUTZ CHRISTLICHER FEIERTAGE]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4908 wird immer wieder in Frage gestellt. Aber das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht machen hier eindeutige Vorgaben, weil es um die ungestörte Religionsausübung für die Bevölkerungsmehrheit geht. Das gilt es wieder offensiver zu vertreten.

 

   Den folgenden Text können Sie
   hier ausdrucken.
 

   

   Stephan Eisel

   Christliche Feiertage schützen

Unsere Verfassung schützt den Einzelnen vor religiöser Bevormundung durch den Staat. Aber im Grundgesetz steht neben der Gewährleistung der “Freiheit des Glaubens” gleichrangig auch der Schutz der ungestörten Religionsausübung”. Das ist der Gehalt vom Staat anerkannter christlicher Feiertage, deren Berechtigung mit Verweis auf die zunehmende Säkularisierung der Gesellschaft immer wieder grundsätzlich in Frage gestellt wird.

Dabei wird gerne verschwiegen, dass In Deutschland ca. 60% der Bevölkerung einer christlichen Kirche angehören. Sechs Prozent bekennen sich zu anderen Religionen, die Mehrheit davon zum Islam. Aber selbst ein Drittel der – allerdings beachtlichen – konfessionslosen Minderheit bezeichnet sich als – meist im christlichen Sinn – religiös. Verschiedene Studien kommen deshalb zum Ergebnis, dass nur etwa ein Viertel der Bevölkerung in Deutschland als a-religiös bezeichnet werden kann.

Weil es sich bei den christlichen Feiertagen um Feiertage für die Mehrheit der Menschen handelt, hat das Grundgesetz diese Feiertage unter den besonderen Schutz des (weltanschaulich neutralen) Staates gestellt. Beim staatlichen Schutz kirchlicher Feiertage geht es also nicht darum, dass – wie es zuletzt von der Piratenpartei formuliert wurde – “der Glaube Einzelner das Leben aller beeinflusst”, sondern um den Grundsatz: “Der Glaube der Mehrheit ist auch von denen zu respektieren, die ihn nicht teilen.”

Grundgesetzlicher Schutzauftrag für christliche Feiertage

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 1. Dezember 2009 das Berliner Ladenöffnungsgesetz, das alle vier Adventssonntage als verkaufsoffen zulassen wollte, für verfassungswidrig erklärt und in diesem Zusammenhang grundsätzlich ausgeführt: “Die aus den Grundrechten – hier aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG – folgende Schutzverpflichtung des Gesetzgebers wird durch den objektivrechtlichen Schutzauftrag für die Sonn- und Feiertage aus Art. 139 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG konkretisiert.”

Artikel 4 des Grundgesetzes legt fest: “(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.” Der durch Artikel 140 des Grundgesetzes ausdrücklich als “Bestandteil dieses Grundgesetzes” übernommene Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung lautet: “Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.” Das Bundesverfassungsgericht konkretisierte diese “Schutzverpflichtung des Gesetzgebers” mit dem Hinweis: “Danach ist ein Mindestniveau des Schutzes der Sonntage und der gesetzlich anerkannten – hier der kirchlichen – Feiertage durch den Gesetzgeber zu gewährleisten.”

Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insgesamt, nach der sich der Grundrechtsschutz nicht in seinem klassischen Gehalt als subjektives Abwehrrecht gegenüber staatlichen Eingriffen erschöpft. Aus Grundrechten ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen per Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann. Davon haben die Kirchen mit ihrer Verfassungsklage gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz erfolgreich Gebrauch gemacht.

Die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit lässt sich also nicht auf ein Abwehrrecht gegenüber staatlichen Eingriffen beschränken, sondern verpflichtet den Staat, Raum für die aktive Ausübung der Glaubensüberzeugung und die Verwirklichung der autonomen Persönlichkeit auf weltanschaulich-religiösem Gebiet zu sichern. Wie diese Schutzpflicht konkretisiert wird, obliegt dem Gesetzgeber – in diesem Fall den Ländern.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 1. Dezember 2009 übrigens ausdrücklich festgestellt, dass Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung “ein religiöser, in der christlichen Tradition wurzelnder Gehalt eigen” ist: “Soweit Art. 139 WRV an den Sonntag und an die staatlich anerkannten religiösen Feiertage in ihrer überkommenen christlichen Bedeutung als arbeitsfreie Ruhetage anknüpft, deckt er sich im lebenspraktischen Ergebnis in seinen Wirkungen weitgehend mit der sozialen Bedeutung der Sonn- und Feiertagsgarantie.”

Staatlich geschützte Feiertagsruhe

Darauf beziehen sich die Sonn- und Feiertagsgesetze – in Hamburg und Berlin als Verordnungen -, die es in allen Bundesländern mit sehr ähnlichem Inhalt gibt. Diese Gesetze erkennen mit der christlichen Bezeichnung gesetzlicher Feiertage auch deren religiöse Bedeutung ausdrücklich an. Das gilt auch für die neuen Bundesländer.

Beispielhaft sei hier das Gesetz in Sachsen-Anhalt zitiert, in dem als “staatlich anerkannte Feiertage” anerkannt sind: “der Neujahrstag, der Tag Heilige Drei Könige (6. Januar), der Karfreitag, der Ostermontag, der 1. Mai, der Tag Christi Himmelfahrt, der Pfingstmontag, der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober), der Reformationstag (31. Oktober), der 1. Weihnachtsfeiertag, der 2. Weihnachtsfeiertag.” Drei-König, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, der Reformationstag und Allerheiligen sind dabei jeweils nach konfessioneller Prägung nicht in allen Bundesländern als gesetzliche Feiertage anerkannt. Der Buß- und Bettag wurde 1994 als Kompensation für die Mehrkosten der Pflegeversicherung als arbeitsfreier Tag gestrichen und besteht als gesetzlicher Feiertag nur noch in Sachsen.

Der Schutz der staatlich anerkannten Feiertage wird in allen Bundesländern in gleicher Art gewährleistet. Dazu gehören – um hier beispielhaft das hessische Feiertagsgesetz zu zitieren – das Verbot von Arbeiten, “die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, sofern ihre Ausübung nicht nach Bundes- oder Landesrecht besonders zugelassen ist”. Verboten sind für kirchliche Feiertage – also der 1. Mai und 3. Oktober ausgenommen – mit unterschiedlichen zeitlichen Einschränkungen auch “Veranstaltungen, bei denen eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung einzelner zur Teilnahme besteht; öffentliche Tanzveranstaltungen; andere der Unterhaltung dienende öffentliche Veranstaltungen, wenn nicht ein überwiegendes Interesse der Kunst, Wissenschaft, Volksbildung oder Politik vorliegt; alle sonstigen Veranstaltungen sowie Aufzüge und Umzüge aller Art, wenn hierdurch der Gottesdienst unmittelbar gestört wird.”

Der Respekt vor diesen Bestimmungen zur Sicherung der ungestörten Religionsausübung sollte eigentlich zum Grundrepertoire der Toleranz in unserer Gesellschaft gehören. Es stimmt bedenklich, dass der Konsens darüber brüchig geworden ist.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/feiertage02.jpg' border=0 alt='DER SCHUTZ CHRISTLICHER FEIERTAGE'>
2013-03-27 10:00:00
<![CDATA[WIE STEHTS BEIM BEETHOVEN FESTSPIELHAUS]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4835 fragen sich viele Bonner, denn schon länger war nichts mehr zu hören. Aber ohne öffentliche Begleitmusik arbeiten viele Bürger weiter nachdrücklich an dem Projekt. Der 250. Geburtstag von Beethoven rückt näher und die Geburtsstadt des großen Komponisten darf sich dabei nicht vor aller Welt blamieren. Deshalb bleibt der privat finanzierte Bau des Beethoven-Festspielhauses von höchster Priorität. Außerdem stehen für Bau und Betrieb ca. 100 Mio Euro zur Verfügung, die Bonn nicht leichtfertig verspielen darf. 

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken

 

Zum aktuellen Sachstand:

Das Beethoven-Festspielhaus in Bonn 

„...und dass, wenn nicht einmal der Anfang gemacht wird,  sich eine Dekade auf die Trägheit der anderen berufen wird.“

Robert Schumann in seinem Aufruf für ein Beethoven-Denkmal 1836

 

1. Beethovenpflege als nationale Aufgabe mit internationalen Rang 

Seit Jahrhunderten gründet die Weltgeltung Deutschlands als Kulturnation wesentlich in der klassischen Musik. Ludwig van Beethoven ist dafür als wohl bekanntester Deutscher eine zentrale Symbolfigur, weil die Musik als seine „Sprache“ auf der ganzen Welt ver­standen wird. Die „Ode an die Freude“, die 5. Sinfonie, die  „Mondscheinsonate“ oder „Für Elise“ haben weltweite Signalwirkung. Gerade in Asien und Lateinamerika, den weltweiten Wachstumsmärkten, ist Beethoven herausragender „Werbeträger“ für Deutschland. 

Dies wird zum 250. Geburtstag von Ludwig van Beethoven kulminieren, der im Jahr 2020 als globales Ereignis begangen werden wird. Das Jubiläum bietet für die Kulturnation Deutschland ebenso große Chancen wie für Beethovens Geburtsstadt Bonn. Unter ande­rem haben die weltweiten Feiern zum 250. Geburtstag von Wolfgang Amadeus Mozart 2006 das von Österreich vorbildlich genutzte kulturpolitische und wirtschaftliche Poten­tial eines solches Jubiläums offenbart. 

Vor diesem Hintergrund und im Blick auf Beethoven-Jubiläumsjahr 2020 hat der Deut­sche Bundestag im November 2007 in einem Sonderprogramm zur Förderung „national bedeutsamer Kulturinvestitionen“ 39 Mio Euro für die Beethovenpflege durch ein „Beethoven-Festspielhaus“ in Bonn beschlossen. 

2. Das Beethoven-Festspielhaus Bonn 

Ein solches Festspielhaus ist nötig, weil Bonn über keinen seiner Bedeutung und Ver­pflichtung als Beethovenstadt angemessenen Konzertsaal verfügt. Die 1959 gebaute „Beethovenhalle“ ist als Bauwerk in die Jahre gekommen. Ihr Sanierungsbedarf wird auf mindestens 30 Mio Euro geschätzt. Vor allem aber wird die alte Mehrzweckhalle den heutigen Erwartungen von Künstlern und Publikum in keiner Weise gerecht. Auch der Bonner Stadtrat hat sich deshalb die Forderung nach einem Beethoven-Festspielhaus mit der breiten Mehrheit von CDU, SPD, FDP und Bürgerbund zu eigen gemacht. 

Da eine kommunale Einrichtung mit der nationalen und internationalen Dimension der Beethovenpflege überfordert wäre, hat der Deutsche Bundestag die Bundesmittel an eine nationale „Stiftung Festspielhaus Beethoven“ gebunden, an der sich das Land Nordrhein-Westfalen und die „betroffenen Kommunen“ „angemessen“ beteiligen müs­sen. Diese nationale Stiftung soll das Festspielhaus betreiben. 

Außerdem muss nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages der Bau des Festspiel­hauses privat finanziert werden. 

Die globale Bedeutung Beethovens hat den Weltkonzern Deutsche Post/DHL mit sei­nem Unternehmenssitz in Bonn dazu bewogen, den Hauptteil der Finanzierung des Baus eines Beethoven-Festspielhauses mit 30 Millionen Euro zuzusagen. Ursprünglich wollten sich auch die Deutsche Telekom als weiteres in Bonn ansässiges globales Unterneh­men sowie die Postbank an der Finanzierung des Baus beteiligen. 

Obwohl die Finanzierung des Baus des Festspielhauses ein­schließlich des Risikos der Baukostensteigerung damit vollständig gesichert war, hat die Stadtspitze das Vorhaben durch demonstrative Unlust gefährdet und der Oberbürgermeister im Frühjahr 2010 ohne Abstimmung mit dem Rat das Festspielhaus sogar „auf Eis“ ge­legt. Das hat viele Sponsoren verärgert. Vor allem die Telekom schwenkte von der Unterstüt­zung für den Bau auf das Angebot eines Beitrages zur Finanzierung des Betriebs um. 

Nach massivem Druck aus der Bürgerschaft nahm der Bonner Oberbürgermeister im Herbst 2011 die Arbeiten an dem Projekt wieder auf. Zuletzt am 4. September 2012 hat sich der Rat der Bundesstadt Bonn mit der übergroßen Mehrheit  von 61:18 Stimmen klar zum Beethoven-Festspielhaus bekannt. Dage­gen stimmten nur Grüne und Linke. Dieser Ratsbeschluss fordert Oberbürgermeister und Verwaltung zum Handeln auf und 

  • enthält ein ausdrückliches und eindeutiges Bekenntnis zum Beethoven-Festspielhaus,
  • bestätigt die Verantwortung der Stadt für die Bereitstellung des Grundstücks, seine Erschließung  und Umfeldgestaltung,
  • sichert dem privaten Investor beim Bebauungsplan Unterstützung zu,
  • enthält das Bekenntnis zur "angemessenen" Mitfinanzierung des Be­triebs des Festspielhauses, die die Voraussetzung für die Auszahlung der vom Bundes­tag beschlossenen 39 Mio Euro für eine Betriebsstiftung ist. 

3. Architektenwettbewerb, Standort und Baukosten 

Schon 2007 hatte die Deutsche Post/DHL zehn weltweit führende Architekturbüros zu einem in­ternationalen Architektenwettbewerb eingeladen. 2009 wurden durch eine hochkarätig besetzte Fachjury aus den zehn eingereichten Entwürfen zwei Vorschläge für ein Beethoven-Festspielhaus ausgewählt, die den hohen baulichen und akustischen  Anforderungen ge­recht werden. Die endgültige Entscheidung zwischen diesen beiden Entwürfen muss noch getroffen werden. 

Für den Entwurf der Luxemburger Büros Hermann & Valentiny spricht eine spektakulä­re Silhouette, deren Wellenmotiv sich gleichermaßen auf Beethovens Klangrausch wie auf den Rhein beziehen lässt. Durch Auffächerung des Baukörpers öffnet sich  das licht­durchflutete Innere mit Panoramasicht zum Rhein. Der Konzertsaal verspricht nach An­sicht der Experten eine hohe klangliche Perfektion.

Die in London arbeitende Zaha Hadid gehört zu den begehrtesten Architekten der Welt. Für die Auswahl ihres Entwurfs entscheidend war die spektakuläre Architektur und der Konzertsaal, der eine interessante Variation der klassischen „Shoebox“ darstellt. Die Ge­bäudeform ermöglicht ein gutes energetisches Konzept. Zahlreiche Lichtöffnungen ma­chen den „Diamant“ auch nachts zu einem funkelnden Edelstein.

Für beide Entwürfe ist auch die gesamte Innenausstattung für alle Säle, Foyers und Räu­me, bis hin zu Stuhlmodellen für die Ausschreibungsreife durchgeplant und berechnet. Dies haben im Auftrag der Deutsche Post DHL AG zwei anerkannte  Generalunternehmen (Fa. Bögl – www.max-boegl.de und Fa Züblin -  www.zueblin.de) übernommen. Beide Unternehmen kamen unabhängig voneinander zu dem Schluss, dass beide Projekte jeweils für einen Betrag von 75 – 80 Millionen Euro netto realisiert werden können. In den kalkulierten Kosten ist das gesamte Gebäude mit allen Details (Gastro­nomie, Sanitäranlagen, Bestuhlung, Fassade, Innenausbau, Abwasser, Heizung, Luft­technik, Elektro, Bühnentechnik, Akustik, etc.) enthalten.

Die Stadt Bonn hatte für den Bau des Festspielhauses ursprünglich das Gelände der Beethovenhalle vorgeschlagen. Dies wäre für die Stadt mit erheblichen finanziellen Vorteilen verbunden gewesen, weil der Unterhalt der maroden Mehrzweckhalle die Stadtkasse mit jährlich ca. 2 Mio Euro belastet und die bauliche Sanierung mit über 30 Mio Euro veranschlagt wird.  Zudem ist die Halle außerhalb des – dann in ein Festspielhaus verlagerten – Konzertbetriebs nur an etwa 30 Tagen im Jahr ausgelastet.

Obwohl der Bau des Festspielhauses an Stelle der Beethovenhalle für die Stadt also erheblich kostengünstiger gewesen wäre, hat der Stadtrat auf Vorschlag des Oberbürgermeisters im Herbst 2011 beschlossen, die alte Halle zu erhalten und als Grundstück für den Bau des Festspielhauses einen Standort am Rande des Parks Rheinaue (früheres Ge­lände der Bundesgartenschau) vorgeschlagen. Das Festspielhaus wird dort eine enge Anbindung zur Museumsmeile, zur Deutschen Welle und dem dem UN-Gelände haben.

Bauherr des neuen Festspielhauses ist eine noch zu gründende privatwirtschaftliche Bauträgergesellschaft, deren Gesellschafter die wesentlichen Sponsoren sein werden. Eine Beteiligung der Stadt Bonn oder anderer öffentlicher Institutionen an dieser Gesell­schaft ist aus verschiedenen Gründen (z.B. Einschränkungen beim Ausschreibungsver­fahren) ausgeschlossen. Der Bau findet wie auch die bisherige Planung und Kalkulation ausschließlich in privatwirtschaftlicher Träger­schaft statt: 

  • Die Deutsche Post /DHL hat zugesagt, Baukosten in Höhe von 30 Mio Euro zu überneh­men.
  • Ein auf Initiative des IHK-Präsidenten Bonn/Rhein-Sieg Wolfgang Grießl Ende 2011 gegrün­deter „Festspielhaus-Förderverein“ hat sich zum Ziel gesetzt, innerhalb von fünf Jahren im Mittelstand der Region 25 Mio Euro für den Bau des Festspielhauses zu sammeln. Im ersten Jahr sind bereits ca. 5 Mio Euro eingegangen.
  • Ausserdem haben sich im Herbst 2012 die Hoteliers der Region bereit erklärt, mit einem „Beethoventhaler“ zur Finanzierung eines in Aussicht gestellten Baukredits der ebenfalls in Bonn ansässigen Postbank beizutragen. Dafür wird im März 2013 eine genossenschaftliche Lösung vorgestellt, die u. a. auch Einzelhändlern, Gastronomen oder Gewerbetreibenden offensteht.
  • Gespräche mit weiteren privaten Finanziers sind im Gange. 

4. Konzept und Betrieb 

Das Beethoven-Festspielhaus wird keine kommunale Kultureinrichtung sein, sondern von einer Stiftung unter maßgeblicher Beteiligung von Bund und Land betrieben. Eine eigene Intendanz soll den ganzjährigen Betrieb des Beethoven-Festspielhaus verantwor­ten, der vier Säulen ruht: 

  • Das Festspielhaus als Heimat für das städtische Beethovenorchester Bonn
  • Das Festspielhaus als Heimat des Internationalen Beethovenfesti­vals
  • Das eigene Veranstaltungsprogramm der Stiftung „Festspielhaus Beethoven“ (incl. Jazz und „Weltmusik“)
  • Vermietungen für geeignete Fremdveranstaltungen 

Dazu wurden 2007 und 2008 nach intensiver Auswertung der Erfahrung vergleichbarer Häuser unabhängig voneinander Potenziale analysiert und zwei unabhängige Konzepte erarbeitet.

Fachleute gehen davon aus, dass Bonn durch sein Konzertangebot das regionale Potenti­al (eine Stunde Fahrzeit) mit bisher ca.  90.000 Konzertbesucher noch nicht vollständig ausgeschöpft hat, vor allem weil die alte Beethovenhalle kein attraktives Konzertam­biente bietet. Das nationale Besucherpotential (Konzertbesuch mit einer Übernachtung) und das internationale Potential (mehrere Konzertbesuche und Aufenthalt von ca. einer Woche) werden bisher allenfalls vom vierwöchigen Beethovenfest angesprochen.

Durch die nationale und internationale Ausstrahlung des neuen Festspielhauses ist auch bei sehr zurückhaltenden Prognosen mindestens mit 50-60.000 zusätzlichen  Konzertbe­sucher zu rechnen.  Dies würde eine Steigerung um ca. 50 % bedeuten. Nach der Fertig­stellung der Kölner Philharmonie hatte dort die Zahl der Konzertbesucher in Köln sogar um über 300 % zugenommen.

Die Betriebskonzepte gehen bei 160.000 Besuchern von 100-120 Konzerten pro Jahr aus und rechnen mit  Betriebskosten von ca. 8,8 Mio Euro.  In diesem Mittelbedarf der Betriebsstiftung für den laufenden Betrieb sind – anders als bei vielen Immobilien der öffentlichen Hand – von Anfang an Bauerhaltungsrücklagen in Höhe von 1,5 Millionen Euro/Jahr bereits eingerechnet. Außerdem ist für die Vermarktung des Festspielhauses außerhalb der vorgesehenen Festivals eine Million Euro pro Jahr vorgesehen.

Diese Ausgaben werden durch Kartenverkauf (3 Mio Euro), Erträge des vom Bund und anderen bereitgestellten Stiftungskapitals (2,8 Mio Euro) und den NRW-Zuschuss (eine Mio Euro) gedeckt. Der Rhein-Sieg-Kreis und die Sparkasse KölnBonn haben zugesagt, den Kapitalstock der Stiftung um 3 Millionen bzw. 5 Euro zu erhöhen. Weitere ca. zwei Mio Euro werden von Einnahmen aus  Sponsoring, privaten Zustiftungen, dem Beitrag der Telekom und der Stadt erwartet. Der Rat der Stadt Bonn hat ausdrücklich beschlossen, sich an den Betriebskosten „angemessen“ zu beteiligen

 5. Bonner Bürger für Beethoven

Bonn ist eine ausgesprochene Kultur- und Musikstadt. Ca. 20.000 Bürger haben sich in über 50 Kulturvereinen des „Kulturkreises Bonn“ organisiert. Mit der Kunst- und Aus­stellungshalle des Bundes und dem Haus der Geschichte sind wichtige Kulturinstitutio­nen in Bonn angesiedelt und ziehen viele Besucher an.

Besonders intensiv ist das bürgerschaftliche Engagement für die Beethovenpflege. Das Bonner Beethovenhaus wird seit 125 Jahren von einem privaten Verein getragen und zieht Jahr für Jahr über 100.000 Besucher an, davon einer hoher Anteil aus Asien. Beim jährlichen Beethovenfest werden ca. 70.000 Karten verkauft. Dazu kom­men die Interna­tional Telekom Beethoven Competition als Klavierwettbewerb, das Beethovenorchester und der Konzertbetrieb im Kammermusiksaal des Beethovenhau­ses.

Die „Bürger für Beethoven“ sind mit über 1.200 Mitgliedern einer der größten Vereine Bonns. Sie organisieren u. a. einen regelmäßigen Beethoventreff, den Nachwuchswett­bewerb Beethoven Bonnensis, einen Beethoven-Schaufenster Wettbewerb und werben für das Beethoven Festspielhaus. Das Netzwerk „Ludwig van B.“ für musikalische Jugendarbeit bietet ein Forum für hoch­begabte Nachwuchskünstler.

Der Verein der „Festspielhausfreunde“ setzt sich mit mehreren hundert Mitgliedern für das Beethoven-Festspielhaus ein. Zahlreiche prominente Bonner Persönlichkeiten vom Rektor der Uni­versität über Repräsentanten des Wirtschaftslebens bis zu den regionalen Abgeordneten aus Landtag, Bundestag und Europaparlament setzen sich öffentlich für dieses Ziel ein.

Zu den prominenten überregionalen Unterstützern des Beethoven-Festspielhauses gehö­ren u. a. Norbert Lammert, Peer Steinbrück, Wolfgang Schäuble, Hans-Dietrich Gen­scher, Guido Westerwelle. Wolfgang Clement und Jürgen Rüttgers sowie aus dem Musik­leben viele herausragende Künstler wie Kurt Masur, Kent Nagano, Sir Eliot Gardiner, Rudolf Buchbinder, Neville Mariner oder Parvo Järvi.

Beim „Festspielhaus-Förderverein“ haben sich Multiplikatoren als „Bot­schafter für das Festspielhaus“ zusammengeschlossen. Immer wieder finden Benefizkonzerte und öffentliche Aktionen für das Beethoven-Fest­spielhaus statt – zuletzt der ganztägige  „Beethoven-Marathon für das Festspielhaus“ der Bürger für Beethoven mit über 200 Musikern aller Sparten in der Bonner Innenstadt. Über 7000 Bürger haben sich bei einer  Unterschriftensamm­lung für das Festspielhaus eingesetzt, die im Herbst 2012 dem Oberbürgermeister übergeben wurde.

Wenn es um Beethoven geht, musste die Bonner Bürgerschaft schon immer die Initiative ergreifen: 

  • 1845 finanzierten angesichts des demonstrativen Desin­teresses des damaligen Ober­bürgermeisters Bonner Bürger das Beethoven-Denkmal auf dem Münsterplatz.  Franz Liszt, Robert Schumann und viele andere halfen ihnen dabei.

  • 1889 hatte die Stadtverwaltung dem Abriss des Beethoven-Geburtshauses schon zuge­stimmt. Bonner Bürger verhinderten dies und kauften das Haus. Unterstützt wurden sie von Giu­seppe Verdi, Johannes Brahms und Clara Schumann.

  • 1993 hatten Rat und Verwaltung das Beethovenfest als „überflüssig“ abgeschafft. In den fol­genden Jahren initiierten die BÜRGER FÜR BEETHOVEN mit vielen Konzer­ten den „Beethoven-Marathon“, bis die Stadt dem Druck nachgab und das Beethoven­fest wieder ermöglich­te. 

Jetzt steht Bonn wieder am Scheideweg: Ludwig van Beethoven kennt man überall und seine Musik begeistert die Menschen rund um den Globus. Wenn im Jahr 2020 der 250. Geburtstag des großen Komponisten gefeiert wird, werden sich die Augen der Welt  auf seine Geburtsstadt richten. Bei diesem internationalen Ereignis geht es nicht nur um Musik und Kultur, sondern auch um wirtschaftliche Perspektiven und Arbeitsplätze für Bonn.

Aber wir müssen diese einmalige Chance auch nutzen. Niemand würde verstehen, wenn es  ausgerech­net in der Geburtsstadt Beethovens selbst dann noch keinen diesem Anlass ange­messenen Kon­zertsaal gibt. Bonn darf sich als Beethovenstadt nicht vor aller Welt blamieren.

Treffend hat Franz Liszt angesichts der Lethargie der Bonner Kommunalpolitik beim ersten Beethovenfest 1845 erbost ausgerufen: 

„Eine kleine Stadt kann das Glück haben, dass ein großer Mann in ihr das Licht der Welt erblickt; aber kleinstädtisch darf sein Andenken nicht gefeiert werden.“

 

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='323' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/festspielhaus-mix(12).jpg' border=0 alt='WIE STEHTS BEIM BEETHOVEN FESTSPIELHAUS'>
2013-02-21 10:00:00
<![CDATA[POLITISCHES HANDELN AUS CHRISTLICHER]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4836 Verantwortung ist das Thema des Internetblogs kreuz-und-quer.de, den u. a. Norbert Lammert, Bernhard Vogel, Erwin Teufel und Alois Glück herausgeben. Stephan Eisel leitet die Redaktion, die auch der Jesuitenpater Klaus Mertes angehört.

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Altmaier, Peter

Bareiß, Thomas

  • 04.03.2013 Alterssicherung aus christlicher Verantwortung

Eisel, Stephan

Freundenstein, Roland

Gönner, Tanja

Hackler, Dieter

Hänsel, Lars

Kauder, Volker

Kronenberg, Friedrich

Koecke, Christian

Krings, Günter

Kues, Hermann

Lammert, Norbert

Langguth, Gerd

Lill, Rudolf

  • 25.02.2013 Zur Erinnerung an das Zweite Vatikanische Konzil

Mertes, Klaus

Mertes, Michael

  • 15.04.2013 Religion und Idendität in Israel und dem Nahen Osten

Ouaqasse, Younes

  • 18.03.2013 Warum Christdemokrat

Pauels, Willibert

  • 04.02.2013 Wenn der Mensch lacht, ist er leicht wie ein Engel

Riepe, Stephan

Rüttgers, Jürgen

  • 08.04.2013 Die Parteien haben kein “Vermittlungsmonopol” für Politik

Schmidt, Christian

  • 11.03.2013 Afghanistan und christliche Verantwortung

Sternberg, Thomas

Wanderwitz, Marco

Weiß, Peter

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/menschengruppe-homepage-schnitt(1).jpg' border=0 alt='POLITISCHES HANDELN AUS CHRISTLICHER'>
2013-02-21 10:00:00
<![CDATA[OHNE BÜRGERRESONANZ BLEIBEN]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4829 "direkt"demokratische Verfahren auf kommunaler Ebene. Das ist das Ergebnis meiner Analyse von Bürgerbegehren und -entscheiden in allen 16 Bundesländern. Dieser Befund ändert sich auch nicht, wenn wie in NRW die erforderlichen Zustimmungsquoren gesenkt werden.

     
   Die Analyse "Bürgerentscheide
   ohne Bürgerresonanz - Zur geringen
   Akzeptanz direktdemokratischer
   Verfahren in den Kommunen" können
   Sie hier ausdrucken.

 

Zusammenfassung der Analyse

Bürgerentscheide ohne Bürgerresonanz
Zur geringen Akzeptanz direktdemokratischer Verfahren in den Kommunen

Die freiheitliche Demokratie kennt über das Wahlrecht hinaus viele Formen der Bürgerbeteiligung. Sie reichen von der gesetzlich vorgeschriebenen Bürgerbeteiligung im Planungsrecht über die Mög­lichkeiten zum Engagement in Verbänden, Parteien und Bürgerinitiativen bis hin zur Teilnahme am öffentlichen Diskurs bei Bürgerversammlungen, mit Petitionen, Leserbriefen und Unterschriften­sammlungen oder der Wahrnahme des Demonstrationsrechts.  

Trotz dieser Vielfalt der Mitwirkungsmöglichkeiten verengt sich die öffentliche Debatte über Bür­gerbeteiligung oft eindimensional auf die Forderung nach häufigeren Plebisziten. Dabei suggeriert die Rede von einer „direkten Demokratie“ nicht nur eine vermeintlich höhere Legitimität der plebis­zitären gegenüber der repräsentativen Demokratie, sondern sie ignoriert einfach die tatsächlich geringe Ak­zeptanz „direktdemokratischer“ Verfahren bei den Bürgern.

Eine detallierte Auswertung solcher Verfahren auf kommunaler Ebene ergab zwei wesentliche Befunde: 

  • Seit der Einführung kommunaler Bürgerentscheide kam es in den über 13.000 deut­schen Gemeinden im Durchschnitt jährlich nur zu 36 aus der Bürgerschaft initiier­ten Bürgerentscheiden, d.h. statistisch erhält in einer selbstständigen deutschen Gemeinde eine Bürgerinitiative nur ca. alle 30 Jahre genügend Unterstützung, um einen Bürgerentscheid zu erreichen. Trotz zweimal gesenkter Zustimmungsquoren z. B. in Nord­rhein-Westfalen hat sich diese geringe Zahl nicht geändert. 

  • In den Flächenländern erhält jährlich durchschnittlich nur ein Prozent der kommunalen Wahlberech­tigten die Möglichkeit an einem Bürgerentscheid teilzunehmen. Davon macht aber nur etwa ein Drittel Gebrauch. Die Beteiligung an Bürgerentscheiden liegt durchschnittlich um ca. 25 Prozent unter der Beteiligung an Kommunalwahlen in der jeweiligen Kommune. 

Wer die Debatte um Bürgerbeteiligung eindimensional auf plebiszitäre Elemente verengt, ignoriert die geringe Akzeptanz solcher Verfahren in der Bürgerschaft. Sowohl die insgesamt niedrige Zahl der aus der Bürgerschaft initiierten Bürgerbegehren und deren geringe Unterstützung in der Bevöl­kerung als auch die niedrige Beteiligung an Bürgerentscheiden zeigen die offenkundige Distanz der Bürger gegenüber solchen „direkt“demokratische Instrumenten.   

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='228' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/Bürgerbeteiligung-schnitt(1).jpg' border=0 alt='OHNE B&Ugrave;RGERRESONANZ BLEIBEN'>
2013-02-18 10:00:00
<![CDATA[DASS ICH KONRAD BEIKIRCHER]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4775 am Klavier begleiten durfte, war ein  besonderer Spass. Zur Aufführung kam das über Jahrzehnte verschwundene preisgekrönte Karnevalslied "Bönnsche Jonge" von 1928 sang.

So berichtete der General-Anzeiger (zum Online-Artikel geht es hier):

Beikircher singt lange verschollenes Lied

"Bönnsche Junge": Dieser Marsch geht sofort ins Ohr

Von Marcel Dörsing

Bonn. Es brauchte genau einen Refrain, bis der ganze Saal mitklatschte. Und es war, als wäre die historische Melodie nie verloren gewesen. Der Festausschuss Bonner Karneval präsentierte am Dienstagabend im Stiefel ein beinahe schon in Vergessenheit geratenes Karnevalslied aus dem Jahr 1928. "Bönnsche Jung" lautet der Titel der 85 Jahre alten Marsch-Melodie, die über Jahrzehnte hinweg ungehört blieb.

Der Bonner Kabarettist Konrad Beikircher übernahm die Aufgabe, dem Lied mit seinem Gesang buchstäblich wieder Leben einzuhauchen. Begleitet wurde er am Klavier vom Festausschuss-Vizepräsidenten Stephan Eisel. "Man hat es ja sofort gemerkt, das Lied ist so mitreißend, es könnte allemal heute noch im Karneval gespielt werden", sagte Pianist Eisler, der sich über die positive Resonanz beim Publikum freute.

"Jo ene Bönnsche Junge kennt üverall sich us, git allem räächte Schwung, der hät dä Drih erus! Der hät Kurasch, on hät Fazzung. Et gett nix für ene Bönnsche Jung" Der Refrain bewies bei den Gästen im Stiefel sofort sein Ohrwurmpotenzial. Der eingängige Text stammt aus der Feder von Karl Grosse.

Komponiert wurde die Musik dazu von Josef Nolden, der in den 20er Jahren Konzertmeister im Bonner Beethovenorchesters war. Zusammen reichten sie das Lied 1928 beim vom Festausschuss ausgeschriebenen Wettbewerb "Schlager Bonner Karneval" ein, wo sie den ersten Platz belegten.

Im Stiefel dabei war auch Stephan Pohler, der Ur-Enkel Josef Noldens. "Ich bin auch ein Karnevalsjeck, daher freut es mich besonders, dass das Stück meines Ur-Großvaters wieder aufgetaucht ist", sagte Pohler, der noch immer das von Nolden gegründete Familienunternehmen "Haus der Musik" in Bonn führt.

Der Musiker Rolf Hermes war es, der in seinem Haus in St. Augustin die originale Partitur des Karneval-Wettbewerbs von 1928 ausgegraben hatte. Abgedruckt sind auch die zweit- und drittplatzierten Lieder "Zimrabum, wat kost die Welt" und "Bonn bliv Bonn".

Geht es nach Festausschusspräsidentin Marlies Stockhorst, bleibt die Aufführung keine einmalige Sache. "Auf Anregung von Konrad Beikircher würden wir die Wiederbelebung historischer Karnevalsmelodien gerne weiterführen. Jeder, der noch ein altes Schätzchen zu Hause findet, möge es uns bitte zukommen lassen", bat Stockhorst.

"Bönnsche Jung":

Et han mir Bönnsche Junge,
et Hätz om rächte Fleck.
Mir gevve ongezwunge
ons wie sich dat och scheck;
mir wesse, wat mer sage
on wesse, wat me don;
wer ons well an de Krage,
dem wierd et dreckig gonn.

Refrain:

Jo, ene Bönnsche Jung
kennt üvverall sich us,
git allem räächte Schwung;
der hät dä Drih erus!
Der hät Kurasch, on hät Fazzung.
Et geht nix für ene Bönnsche Jung.

Selvs en de kleenste Puute,
do stich der Schlag at drenn,
ov elegant de Pluute,
ov se ärmselig senn;
denn dat vererv sich wigge
vom Vatte op de Sonn,
bes en de fernste Zigge;
dröm bliev die Aat bestonn.

Von echte Bönnsche Junge,
wierd nur Bönnsch Platt geknallt,
un han se sich gefunge,
dann wierd drop loß verzallt.
Wat kann't och Schönres gevve
wie ene Bönnsche Klaaf;
dröm dreimol huh soll levve
Ons schön Bonn alaaf!

Artikel vom 24.01.2013

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='300' height='273' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/Beikirche-Eisel-22-01-2013-schnitt.jpg' border=0 alt='DASS ICH KONRAD BEIKIRCHER'>
2013-01-24 10:00:00
<![CDATA[ALS WARNSCHUSS SOLLTE DIE CDU]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4752 das Ergebnis der Landtagswahlen in Niedersachsen begreifen. Es war die letzte Wahl vor der Bundestagswahl 2013. Dann wird sich die Koalition aus CDU, CSU und FDP dem Wählervotum stellen. 2009 betrug ihr Vorsprung nur 2,4 Prozent. Esd wird im Herbst wieder ein Kopf-an-Kopf-Rennen geben.

  Den folgenden Text können
  Sie hier ausdrucken.

 

  Zur Landtagswahl in Niedersachsen
  Der Warnschuss aus Hannover 

Das Ergebnis der Landtagswahl in Niedersachsen vom 20. Januar 2013 ist ein deutlicher Warn­schuss für die Koalition aus CDU, CSU und FDP, die sich im September dem Wählervotum stellen muss. 2009 hatte die schwarz-gelbe Koalition vor dem linken Lager lediglich einen Vorsprung von 2,4 Prozent vor dem linken Lager. Die Bundestagswahl 2013 wird wieder ein Kopf-an-Kopf-Ren­nen bringen. Dabei gibt die Niedersachsen-Wahl wichtige Hinweise, denn sie hat als wichtige Land­tagswahl vor die Bundestagswahl eine besonders nachhaltige Wirkung. 

  1. Umfragen ersetzen keine Wahlen
    Es ist Mode geworden, Umfragezahlen für tatsächliche Wahlergebnisse zu halten, obwohl die Wähler dies regelmäßig widerlegen. Entscheidender Bezugspunkt für die Bewertungen von Wahlen bleiben aber die letzten Wahlergebnisse. Niedersachsen hat wieder gezeigt: Man kann Wahlen gegenüber Umfragedaten gewinnen, tatsächlich aber verlieren. Im Ver­gleich zur Land­tagswahl 2008 heißen die Verlierer CDU (-6,5), und Linke ( -4,0) und die Gewinner Grüne (+5,7), SPD (2,3) und FDP (+1,7). Ernsthafte Wahlanalysen legen diesen Vergleich zugrunde.
  2. Parteien sind wichtiger als Personen
    Trotz des hohen Beliebtheitsgrades von Ministerpräsident David McAllister hat der Oppositio­nsführer die Wahl gewonnen. Überheblichkeit der Union angesichts der hohen Beliebtheit von Angela Merkel und des Fehlstarts von SPD-Kanzlerkandidat Steinbrück wäre also völ­lig fehl am Platz. Nicht wenige Wähler schätzen die Bundeskanzlerin, wählen aber trotzdem SPD und Grüne. Die meisten Wähler treffen mit ihrer Stimme eine politische Grundsatzent­scheidung: Personen können einen Unterschied machen, aber selten den Trend umkehren.
  3. Krisenbewältigung ist kein Politikersatz
    Für die CDU reicht es nicht aus, für jedes Problem eine handwerklich so­lide Lösung vorzu­schlagen. Seriöses Krisenmanagement ist zwar unverzichtbar, wird aber gerad­e von der Union als selbstverständlich erwartet. Sie muss mehr bieten:  Die Menschen wollen gerade von einer “C”-Partei wissen, warum welches Werteverständnis ihr politisches Handeln trägt. Sie wollen wissen, wie es nach der Krise weitergeht und welche Zukunfts­konzepte die Union hat. Dabei muss die CDU besser erklären, warum sie sich nicht nur in den Ergebnissen ihrer Politik, son­dern auch in deren Herleitung von ihren Konkurrenten un­terscheidet. Der Pragmatismus des Tages gibt für sich genommen zu wenig Auskunft über den Kompass des Handelns.
  4. FDP punktet mit dem „Totenglöcklein“
    In Niedersachsen hat die FDP nach Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zum drit­ten Mal einen Wahlerfolg durch die ständige Berichterstattung über ihren Untergang erzielt. Damit wird eine Strategie wiederbelebt, die schon Hans-Dietrich Genscher zu Perfektion entwickelt hat: Der vermeintliche Kampf mit der 5-Prozent-Hürde hat immer wieder so viele Wähler der jeweiligen Koalitionspartner für die FDP mobilisiert, dass diese Hürde sicher ge­nommen wer­den konnte. Die FDP wird auch bei der Bundestagswahl 2013 auf diese be­währte Strategie set­zen.
  5. Leihstimmen schaden der CDU mehr als sie der FDP helfen
    Es führt in eine Sackgasse, die Schwäche der FDP auf Kosten der Stärke der CDU überwin­den zu wollen: Die CDU hat in Niedersachsen bei den Zweitstimmen 6,5 Prozent verloren, die FDP nur 1,7 Prozent gewonnen. Selbst bei den Erststimmen, wo die FDP 2,3 Prozent verlor, gab es Verluste der CDU (- 1,7 Prozent). Erneut zeigte sich: Weder erreicht die FDP alle Wähler, die sich von der Union abwenden, noch landen enttäuschte FDP-Wähler automatisch bei der Uni­on. Es bleibt auch nicht ohne Folgen, dass nur noch zwei (Bayern und Hessen) der sechs von der Union geführten Landesregierungen Koalitionen mit der FDP sind.
  6. Die CDU schwächelt in der Fläche
    Es ist über viele Jahrzehnte eine allgemeine Erfahrung, dass Koalitionen auf Bundesebene bei Landtagswahlen eher verlieren. Die Wähler setzen auf Machtbalance und wollen in den Län­dern auch ein Gegengewicht zum Bund. Daraus kann aber auch die Vorbereitung eines Macht­wechsels entstehen: Zum Ende der Regierung Helmut Kohl 1998 stellten CDU/CSU nur noch sechs von 16 Regierungschefs in den Ländern, zum Ende der Regierungszeit von Gerhard Schröder 2005 waren es elf und zur Bundestagswahl 2013 sind es wieder nur sechs. Die Union stellt heute auch nur noch rund ein Drittel aller Landtagsabgeordneten in Deutschland. So weni­ge waren es noch nie. Außerdem sind manche Landesverbände nach Wahlniederlagen zu lange mit sich selbst beschäftigt. Das darf der Bundespartei nicht gleichgültig sein.
  7. Wahlbeteiligungen sinken nicht generell
    Immer wieder wird fälschlicherweise unterstellt, es gebe einen anhaltenden Trend zurückge­hender Wahlbeteiligungen.  In Niedersachsen ist die Wahlbeteiligung um 2,3 Prozent gestie­gen. Tatsächlich sind nämlich  Schwankungen in der Wahlbeteiligung zu beobachten. Das zei­gen die Landtagswahlen seit der Bundestagswahl 2009: Zuwächsen bei der Wahlbeteili­gung in Baden-Württemberg (+12,8), Sachsen-Anhalt (+6,8), Rheinland-Pfalz (+3,6), Nie­dersachsen (+2,3) und Berlin (+2,2) stehen Rückgänge in Schleswig-Holstein (-13,5), Mecklenburg-Vorp­ommern (-7,4), dem Saarland (-6), Hamburg (-5,2), Nordrhein-Westfalen (-3,7) und Bremen (-3) gegenüber. Auch die bei der Bundestagswahl 2009 mit 70,8 Prozent außergewöhnlich niedri­ge Wahlbeteiligung wird angesichts des erwarteten knappen Wahl­ausgangs mit hoher Wahr­scheinlichkeit steigen.
  8. Die Strategie der „asymetrischen Demobilisierung“ gehört auf den Prüfstand
    Wer eigene Stellungnahmen zu kontroversen Themen vermeidet, um potentiellen Wähler des politischen Gegners nicht zu mobilisieren, geht ein großes Risiko ein: Er verzichtet auch dar­auf, den eigenen Anhängern durch ein deutliches Profil zu signalisieren, dass es wichtig ist, zur Wahl zu gehen. Bei der Bundestagswahl 2009 hat dies vordergründig zu einem Sieg der schwarz-gelben Koalition geführt. Aber bei einem Absinken der Wahlbeteiligung um fast sieben Prozent hatte nicht nur die SPD massive Einbrüche, sondern auch die Union zwei Millionen Wähler weniger. In Niedersachsen hat die CDU trotz gesunkener Wahlbeteiligung fast 200.000 Stimmen verloren.  Bei Wahlen haben die Bürger einen Anspruch auch zwi­schen unterscheid­baren politischen Konzepten wählen zu können und sie müssen spüren, dass es auf jede Stimme ankommt.
  9. Die Piraten-Hysterie ist vorbei
    Vor einem Jahr hat die Piratenpartei noch alle Schlagzeilen bestimmt, bei der Niedersach­sen-Wahl spielte sie mit 2,1 Prozent weniger als eine Randrolle. Der Abstieg der Piraten ist ebenso dramatisch wie ihr Aufstieg und ein faszinierendes Beispiel der Schnelllebigkeit un­serer Me­diengesellschaft. Aber Technikfaszination und führt ohne Demokratiekompetenz in eine Sack­gasse. Exotisches Auftreten kann die Wähler auf Dauer nicht von mangelnder in­haltlicher Sub­stanz ablenken. Das ist eine gute Nachricht.
  10. Extremisten von links und rechts scheitern
    Die in Niedersachsen besonders linksextrem ausgerichtete Linke verlor über die Hälfte ihrer Stimmen. Nach Bayern, NRW, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Baden-Württem­berg hat sie damit mit nur 3,1 Prozent im sechsten westdeutschen Flächenland den Einzug ins Parla­ment verpasst. Auch die NPD hat die Hälfte ihrer Stimmen verloren und ist mit 0,8 Prozent in der Bedeutungslosigkeit versunken. Das ist ein Reifezeugnis für unsere Demokra­tie.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='173' height='157' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/cdu-logoschnitt(5).jpg' border=0 alt='ALS WARNSCHUSS SOLLTE DIE CDU'>
2013-01-21 10:00:00
<![CDATA[FÜR DEN BUND HAT KULTURFÖRDERUNG]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4747 hohe Priorität, während viele Bundesländer und Kommunen Kürzungen vornehmen. Für die Kulturpolitik des Bundes steht Kulturstaatsminister Bernd Neumann. Seine Leitlinie ist die Koalitionsvereinbarung: "Kulturförderung ist keine Subvention, sondern eine unverzichtbare Investition in die zukunft unserer Gesellschaft."

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  Der Bund weiß um den Wert der Kultur

   „Kulturförderung ist keine Subvention,
   sondern eine unverzichtbare Investition in
  die Zukunft unserer Gesellschaft.“
  Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
  FDP vom 26. Oktober 2009
 

Von allen staatlichen Kulturausgaben in Deutschland entfällt der weitaus überwiegende Teil auf die Kommu­nen (45 Prozent) und die Länder (41 Prozent). So will es auch das grundgesetz mit seiner Vorgabe der „Kul­turhoheit“ der Länder und der vorrangigen Zuständigkeit der Kommunen für alle kommunalen Angelegnhei­ten. Aber der Bundesanteil ist auf inzwischen 14 Prozent angewachsen, während viele Länder und Kommu­nen kürzen. 

Helmut Kohl war der erste Bundeskanzler, der die Kulturstaatlichkeit des Bundes politisch thematisierte. Er bot den Bundesländern „Mitsprache ohne Mitfinanzierung“ bei den großen Kulturprojekten an, die er als Bundeskanzler Anfang der 80er Jahre anstieß: das „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ in Bonn, das deutsche Historische Museum in Berlin und die „Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepu­blik Deutschland“ in Bonn. Zunächst heftig umstritten haben sich diese Institutionen längst zu Leuchttürmen entwickelt: Die Bundeskunsthalle (eröffnet: 1992) brachte es bisher mit fast 200 Ausstellungen auf über 16 Millionen Besucher, das Haus der Geschichte (eröffnet: 1994) kann täglich ca. 1.500 Besucher begrüßen und das Deutsche Historische Museum (eröffnet: 1994) kommt auf eine Million Besucher jährlich. 

Neben diesen drei Bundesinstitutionen bleibt aus der Regierungszeit Helmut Kohl vor allem die Künstlerso­zialversicherung als nachhaltiges Erbe. Durch sie werden seit 1983 selbstständige Künstler in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen. Dabei müssen sie nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge selbst tra­gen. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und eine Abgabe der Unternehmen finan­ziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. 

Als Bundeskanzler Gerhard Schröder mit dem „Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien“ ein neues Amt schuf , schoben sich Personen als „Kulturstaatsminister“ vor Inhalte in den Vordergrund. Der Publizist Michael Naumann (1998-2001), der Philosoph Julian Nida-Rümelin (2001/2002) und die frü­here Hamburger Kultursenatorin Christina Weiss (2002 – 2005) hinterließen aus ihrer Amtszeit allerdings keine erkennbaren Spuren. 

Die jeweils kurzen und folgenlosen Amtszeiten der drei ersten Kulturstaatsminister waren wohl deren man­gelnder politischer Erfahrung geschuldet. Angela Merkel berief 2005 fast als Gegenmodell den erfahrenen Politikprofi Bernd Neumann. Er ist seit 1987 Mitglied des Deutschen Bundestages (seit 1998 Obmann von CDU/CSU im Kulturausschuss) und hatte 1991 – 1998 als Parl. Staatssekretär in zwei Ministerien auch kon­krete Regierungserfahrung gesammelt. Mit ihm wurde der Kulturstaatsminister zum politischen Faktor und die Kulturpolitik des Bundes erhielt neues Gewicht. 

Als Staatsminister bei der Bundeskanzlerin ist der „Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medi­en“ zugleich Chef einer obersten Bundesbehörde mit rund 190 Mitarbeitern in Bonn und Berlin. Zu den Auf­gaben gehören insbesondere die ordnungspolitische Rahmensetzung für die Entfaltung von Kunst und Kultur (z. B. Fragen des Urheberrechts und des Stiftungswesens), die Förderung gesamtstaatlich bedeutender kultu­reller Einrichtungen und Projekte (wie ein Beethoven-Festspielhaus in Bonn), die Bewahrung des kultu­rellen Erbes, Auswärtige Kulturpolitik, die Pflege des Geschichtsbewusstseins und gesamtstaatliche Repräsentatio­n mit der Hauptstadtförderung Berlins. Darüber hinaus wird jeder Gesetzentwurf vom Bundesbeauf­tragten auf seine Kulturverträglichkeit geprüft.

Aus dem Etat des Kulturstaatsministers in Höhe von inzwischen fast 1,3 Milliarden Euro werden u.a. die Deutsche Welle, die Deutsche Nationalbibliothek, das Bundesarchiv, die Bundesbeauftragte für die Unterla­gen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, das Deutsche Historische Museum, das Haus der Ge­schichte der Bundesrepublik Deutschland und die Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland finanziert. Weitere Schwerpunkte sind die Filmförderung des Bundes, der Schutz von Kulturgut gegen Abwanderung ins Ausland und die Beteiligung am Ankauf national wertvollen Kulturgutes sowie ge­meinsam mit den Bundesländern die Stiftung Preußischer Kulturbesitz und die Gedenkstätten für das Erin­nern an NS-Terrorherrschaft und SED-Diktatur. 

Über diese Zuständigkeiten des Kulturstaatsministers hinaus gehören zu den Kulturausgaben des Bundes u.a. auch die Etats für die Auswärtige Kulturpolitik im Auswärtigen Amt oder Mittel für Programme wie „Kultur macht stark“, das Bundesjugendsinfonieorchester oder das Bundesjazzorchester und den Wettbewerb „Ju­gend musiziert“ im Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. 

Insgesamt stellt der Bund fast ein Drittel seiner kulturbezogenen Ausgaben für Kulturelle Angelegenheiten im Ausland bereit. Damit unterstützt er vor allem über die Deutsche Welle und die Goethe-Institute die För­derung der deutschen Sprache im Ausland, die kulturelle Kooperation und Informationsarbeit sowie die Ver­mittlung eines umfassenden Deutschlandbildes. Mit gut einem Viertel seiner gesamten Kulturausgaben finan­zierte der Bund Bibliotheken und Archive. Für Museen und Sammlungen gibt er ca. 20 Prozent seiner ge­samten Kulturmittel aus. 

Abgesehen von den eigenen Bundesinstitutionen werden über 150 kulturelle Einrichtungen in Deutschland vom Bund gefördert. Obwohl die notwendige Haushaltskonsolidierung in anderen Etats zu spürbaren Ein­schnitten führte, stieg der Etat des „Beauftragten für Kultur und Medien“ in der Kanzlerschaft von Angela Merkel um bemerkenswerte 21,4 Prozent. 

Insgesamt fördern in Deutschland Bund, Länder und Gemeinden Kultur mit ca. 9,1 Milliarden jährlich. Das sind insgesamt lediglich 0,8 Prozent aller gesamtstaatlichen Ausgaben. Trotz dieses minimalen Anteils an den Gesamthaushalten, glauben Länderfinanzminister seit einigen Jahren bei den Kulturausgaben kürzen zu müssen. Beispielsweise hat zum Jahresanfang die rotgrüne Landesregierung in Düsseldorf eine Sparliste für den Kulturetat vorgelegt: Die Fördermittel für Bibliotheken sollen mehr als halbiert, die Theaterförderung drastisch gekürzt und der Ankaufsetat für die Kunstsammlung NRW ganz gestrichen werden. Damit würde der Anteil des Kulturetats am Landeshaushalt in Nordrhein-Westfalen auf nur noch 0,3 Prozent sinken. 

Auch in zu vielen Kommunen ist Kulturförderung längst zum Opfer populistischer Neiddebatten geworden. Zu oft wird geschwiegen, wenn das kulturelle Angebot in einer Stadt als zusätzlicher Luxus verunglimpft wird - sozusagen ein Sahnehäubchen, wenn alle anderen Aufgaben erledigt sind. Dem liegt ein merkwürdi­ges Menschenbild zugrunde, denn der Mensch lebt nicht vom Brot allein: Schon in der Schule gehören die Begegnung mit Kunst und Kultur ebenso zur Bildung der Persönlichkeit wie naturwissenschaft­liches Ver­ständnis und das Erlernen von Sprachen. Wer Kindern Musik, Theater oder bildende Kunst vorent­hält und ih­nen die Möglichkeit des eigenen Mitmachens verweigert, enthält ihnen wichtigen Erfahrungen vor, die die Qualität des Lebens ausmachen. Kultur als unverzichtbare Form zweckfreien Strebens des Menschen dient der Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung der Persönlichkeit. 

Und in der Tat bemisst sich unser Leben doch nicht nur an der Zahl der Atemzüge, sondern wird lebenswert durch die Momente, in denen es uns den Atem verschlägt. Dass dies nicht nur für den Einzelnen gilt, sondern auch für die Gesellschaft insgesamt, hat Bundestagspräsident Norbert Lammert treffend so auf den Punkt ge­bracht: "Kunst und Kultur sind keine sympathische Nebensache, sondern die Hauptsache - was von dieser Generation übrigbleiben wird, sind nicht die Bahnhöfe, Flughäfen oder Steuergesetze, sondern das Selbstver­ständnis, das sich auf den Schöpfungen von Kunst und Kultur gründet." 

Dieser Blick über den Tellerrand auf das Wesentliche, darf nicht verloren gehen. Kunst und Kultur können aber nur gedeihen, wenn sich Politik als Lobby dafür versteht. Deshalb sind Kulturpolitik und politische Kul­tur wie zwei Seiten einer Medaille. Der Bund hat dafür in den letzten Jahren durch eine kontinuierliche Aus­weitung seiner Kulturförderung Maßstäbe gesetzt. Bundesländer und Kommunen sollten dies nicht nur we­gen ihrer grundgesetzlich zugewiesenen „Kulturhoheit“ als Ansporn verstehen.

Wer stattdessen den ver­meintlich bequemen Weg der Kulturkürzung geht, um populistische Instinkte zu be­friedigen, muss sich mit Karl Kraus entgegenhalten lassen: „Wenn die Sonne der Kultur untergeht, werfen selbst Zwerge lange Schat­ten.“

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='275' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/teaserbild-staatsminister-neumann.jpg' border=0 alt='F&Ugrave;R DEN BUND HAT KULTURF&Ouml;RDERUNG'>
2013-01-20 10:00:00
<![CDATA[BEI UNS IN BONN HAT DER KARNEVAL]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4720 am Freitag mit der Prinzenproklamation begonnen. Ich bin wieder dabei - offiziell als Vizepräsident des Festausschusses Bonn Karneval und vor allem aus Spass an der Freud: So rufe ich "Dremol vun Hätze Alaaf" in den Rest der Republik !

Mein Kostümkaleidoskop im Karneval finden Sie hier.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='300' height='273' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/Clown2013-schnitt.jpg' border=0 alt='BEI UNS IN BONN HAT DER KARNEVAL'>
2013-01-06 10:00:00
<![CDATA[KULTURPOLITIK IST IN BONN ZUM STIEFKIND]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4690 geworden. So stellt der OB die Oper und damit auch das Orchester in der Beethovenstadt in Frage. Während bei der Kultur gekürzt wird, finden sich plötzlich Millionen für die Sanierung einer maroden Mehrzweckhalle, für die es keinen Bedarf gibt. Und beim Beethoven-Festspielhaus betrachtet die Stadtspitze das bürgerschaftliche Engagement von der Zuschauertribüne anstatt selbst Einsatz auf dem Spielfeld zu zeigen.

   Wie der Opernfusionsvorsoß von
   OB Nimptsch vom Bonner Rat
   verurteilt wird, sich der Kölner OB
   distanziert und die Experten
   abspringen, lesen Sie hier.


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    Stephan Eisel

   Kulturpolitik als Bonner Stiefkind:

   Zündeln an der Oper,
   Millionen für eine marode
   Mehrzweckhalle und Trägheit beim
   Beethoven-Festspielhaus

Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht,
werfen selbst Zwerge lange Schatten.“ (
Karl Kraus )

Welch ein Kontrast: Gerade hat Kulturstaatsminister Bernd Neumann für den Bund hat „ein klares Bekennt­nis“ zum natio­nalen Kulturstandort Bonn abgelegt: „Mit der Förderung der Bundeskunsthal­le – und auch mit dem in direk­ter Nachbarschaft stehenden Haus der Geschichte – fühlen wir uns der Histo­rie der "Bonner Re­publik" ver­pflichtet. Es müssen ja auch nicht alle Einrichtungen von nationaler Bedeutung in Berlin sein.“ Praktisch zeitgleich setzt die Stadtspitze den Kulturstandort Bonn leichtfertig und willkürlich aufs Spiel. Wer die Bonner „Kulturpolitik“ der letzten drei Jahre verfolgt, kann nur noch den Kopf schütteln: 

1) Zündeln an der Bonner Oper 

Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass ein Oberbürgermeister sich schützend vor die Einrichtun­gen sei­ner Stadt stellt. In Bonn scheint das anders zu sein: Immer wieder stellt der Bonner OB die eigene Oper in Frage – obwohl der Stadtrat ihn deswegen am 28. Juni 2012 ausdrücklich gerügt hat: „Der Rat der Stadt Bonn kritisiert in Form und Inhalt den erneuten Vorstoß des Oberbür­germeisters Nimptsch zu einer Köln­Bonner Opernfusion und distanziert sich aus­drücklich von der Haltung des Bonner Oberbürgermeis­ters.“ 

Aus einer Pressemitteilung der Stadt Köln (!) erfuhr die Bonner Öffentlichkeit jetzt, dass die Oberbürger­meister von Köln und Bonn zwei Kölner und einen Düsseldorfer Intendanten beauftragt haben, trotzdem ein Opern-Fusionskonzept zu erstellen. Für Bonn ist die­ses Vorgehen ist inakzeptabel, denn damit 

  • ignoriert der Bonner OB den Ratsbeschluss vom 28. Juni 2012 ebenso wie die Tatsache, dass alle Ratsfraktionen (mit Ausnahme der Linkspartei) sich bereits klar gegen eine Opernfusion ausgespro­chen haben. In Paragraph 62 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist aber klar regelt, dass der Oberbürger­meister die „Be­schlüsse und Entscheidungen (des Rates) … unter der Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm ge­genüber durchführt“.

  • ist ein offener Affront gegen den neuen Bonner Opernintendanten Bernard Helmich verbunden, mit dem Stadt soeben einen Vertrag abgeschlossen hat, damit er ab 1. August 2013 die selbstständige Bon­ner Oper führt.

  • werden die 440 städtischen Mitarbeiter an der Oper Stich im gelassen, die zu Recht erwarten, dass der Oberbürgermeister als ihr Dienstherr für die Sicherheit ihrer Arbeitsplätze sorgt.

  • wird auch die Existenz des Beethovenorchesters gefährdet, das sich in erheblichem Umfang über sei­ne Operndienste finanziert.

  • im „Expertentrio“, das sich über Bonns kulturelle Zukunft Gedanken machen soll, sind zwar Köln und Düsseldorf vertreten – aber die Bonner Stimme fehlt. 

2) Millionen für eine marode Mehrzweckhalle 

2011 hat der Bonner Rat auf Vorschlag der Verwaltung den Erhalt der maroden Beethoven­halle beschlossen ohne dass offengelegt wurde, welche Kosten dadurch entstehen. Man fühlt sich an die WCCB-Nebelfahrt er­innert. Erst Monate später legte die Verwaltung eine Kosten­schätzung vor, nach der die Sanierung der Beethovenhalle zu einer „Multifunktionshalle“ die Stadtkasse mit mindes­tens 30 Millionen belasten wird.

Dabei gibt es für eine solche Halle eigentlich keinen Bedarf. So gab es 2011 in der Beethovenhal­le nur 28 Veranstaltungstage, an denen zwingend eine Mehrzweckhalle gebraucht wurde, darunter sechs Af­ter-Job bzw. Ü-30 Parties, sechs Musicalveranstaltungen oder Bälle, vier Karnevalsveranstaltungen und drei Konfe­renzen. Für solche Veranstaltungen steht u. a. mit dem Brückenforum, der Godesberger Stadthal­le, dem Ma­ritim, dem T-Mobile-Forum und nach Fertigstellung dem WCCB ausreichend Kapazität zur Ver­fügung. Es bleibt ein Rätsel, warum soll dennoch so­viel Geld in eine weitere Mehrzweckhalle ge­steckt wer­den soll. 

Als Weihnachtsüberraschung zauberten Kommunalpolitiker trotz der monatelangen Debatte um einen Not­haushalt jetzt plötzlich 15 Millionen für diese Sanierung hervor. Man habe Straßenbauprojekte gestrichen, für die noch keine Ausführungsplanung vorliegt. Diese Entdeckung offenbart erneut die Schwäche der kom­munalen Spardebatte, denn die eigentlichen großen Ausgabenpositionen bleiben unbeach­tet. 

Wussten Sie zum Beispiel, dass in Bonn

  • für Parkautomaten und Parkplätze trotz der eingenommenen Parkgebühren mehr Steuergeld ausgege­ben wird als für die Beethovenpflege.

  • die jährlichen Kosten für die Beethovenhalle die gesamte Förderung freier Kulturträger und (!) der Sportvereine übersteigen.

  • das städtische Gebäudemanagement den Steuerzahler jedes Jahr sieben Mal soviel wie das Beetho­venorchester kostet.

  • mehr für städtisches Personalmanagement ausgegeben wird als für die Musikschule oder die Bereit­stellung von Sportanlagen.

  • der Aufwand für Straßenerhaltung in jedem Jahr deutlich höher liegt als für Oper und Schauspiel. 

3) Städtische Trägheit beim Festspielhaus 

Vor nunmehr fünf Jahren – am 15. November 2007 – hat der Deutsche Bundestag im Blick auf den 250. Ge­burtstag von Ludwig van Beethoven im Jahr 2020 beschlossen, eine „Stiftung Fest­spielhaus Beethoven“ in die Liste der „national bedeutsamen Kulturinvestitionen“ aufzu­nehmen und dafür 39 Millionen Euro bereit zu stellen. Daneben liegen auch Zusagen des Rhein-Sieg-Kreises über 3 Mio Euro, der Sparkasse Köln-Bonn über 5 Mio Euro und von NRW für eine Million Euro jährlich vor. Für den Bau hat die Post 30 Mio Euro zu­gesagt, durch die bürgerschaftliche Initiative „5000x5000“ von IHK-Präsident Wolfgang Grießl wurden für den „Beethoven-Fest­spielhaus Förderverein“ bereits 5 Millionen Euro an Spenden gesammelt. Ausserdem bereiten die Hoteliers der Region einen „Beetho­venthaler“ pro Übernachtung für den Bau des Festspielhau­ses vor. 

Am 4. September hat sich nach langem Taktieren endlich auch der Bonner Stadtrat mit der übergroßen Mehr­heit von 61:18 Stimmen klar zum Beethoven-Festspielhaus bekannt. Dieser Ratsbeschluss 

  • enthält ein ausdrückliches und eindeutiges Bekenntnis zum Beethoven-Festspielhaus,

  • bestätigt die Verantwortung der Stadt für Grundstück und Umfeldgestaltung,

  • sichert dem privaten Investor beim Bebauungsplan Unterstützung zu,

  • verzichtet auf bisher praktizierte, gegen das private Engagement gerichtete Fristset­zungen und

  • enthält (das bisher fehlende) Bekenntnis zur "angemessenen" Mitfinanzierung des Be­triebs des Fest­spielhauses, die die Voraussetzung für die Auszahlung der vom Bundes­tag beschlossenen 39 Mio Euro für eine Betriebsstiftung ist. 

Leider kann man nicht sagen, dass nach diesem klaren Ratsvotum auch die Verwaltungsspitze in Schwung gekommen ist. Von der Zuschauertribüne wird dort das bürgerschaftliche Engagement begutachtet. Gefragt wäre aber engagierter Einsatz auf dem Spielfeld. 

Wenn im Jahr 2020 der 250. Geburtstag Beethovens weltweit gefeiert wird, werden sich die Augen der Welt auf seine Geburtsstadt richten. Bei diesem internationalen Ereignis geht es nicht nur um Musik und Kultur, sondern auch um wirtschaftliche Perspektiven und Arbeitsplätze für Bonn. Mit Trägheit wird man dieser Rie­senchance für Bonn nicht gerecht werden können. 

Für die Beethovenstadt ist das Kulturangebot entscheidender Standortfaktor und auch für eine gute wirtschaftliche Zukunft Bonns und neue Arbeitsplätze unverzichtbar. Es ist höchste Zeit, dass in Bonn wieder eine Kulturpolitik gemacht wird, die diesen Namen ver­dient.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='250' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/StadthausBonn-schnitt(3).jpg' border=0 alt='KULTURPOLITIK IST IN BONN ZUM STIEFKIND'>
2012-12-14 10:00:00
<![CDATA[BÜRGERENTSCHEIDE FINDEN WENIG]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4689 Resonanz bei den Bürgern. Das zeigt die Bilanz des Jahres 2012 in NRW. Obwohl SPD, Grüne und Linke die Zustimmungsquoren deutlich abgesenkt haben, wurden nur wenige Bürgerbegehren erfolgreich auf den Weg gebracht. Bei den Bürgerentscheiden blieb die Beteiligung um bis zu 25 Prozent hinter der Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen zurück.

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  Stephan Eisel

   Bilanz NRW 2012:
   Geringes    Bürgerinteresse
   für Bürgerentscheide

Nach der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung erzwingen erfolgreiche Bürgerbegehren als Unterschriftensammlungen die Befassung mit einem Thema durch den zuständigen Gemeinde- oder Stadtrat bzw. Kreistag. Im Fall der Ablehnung des Bürgerbegehrens im zuständigen Rat muss ein bürgerentscheid angesetzt werden. Mit einer 2/3-Mehrheit der Rat bzw. Kreistag einen sog. „Rats bürgerentscheid“ herbeiführen. Bürgerentscheide finden wie Wahlen statt und treffen verbindliche Ent scheidungen.

In den siebzehn Jahren von 1994 bis Ende 2011 kam es in den 426 eigenständigen kommunalen nordrhein-westfälischen Gebietskörperschaften (396 selbstständige Städte und Gemeinde und 30 Landkreise) nur zu 615 von Bürgern initiierten Bürgerbegehren, die nur in 153 Fällen zu Bürge­rentscheiden führten. In 13 Fällen kam es zu Ratsbürgerentscheiden. 

In der Annahme, dass das sehr geringe Interesse der Bürger an solchen Verfahren an zu strengen Re­geln liege, senkte der nordrhein-westfälische Gesetzgeber die erforderlichen Zustimmungsquoren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheid mehrfach. 1994 verlangte das Gesetz für einen erfolgrei­chen Bürgerentscheid noch die Zustimmung von 25 Prozent der stimmberechtigten Bürger. Im Jahr 2000 wurde diese Quote auf 20 Prozent und ab 2012 für Städte über 100.000 Einwohner auf 10 Pro­zent und Städte über 50.000 Einwohner auf 15 Prozent gesenkt. Zugleich wurden auch die Voraus­setzungen für ein Bürgerbegehren weiter geöffnet. 

Ein Bürgerbegehren, das nach der nordrhein-westfälische Gemeindeordnung von jedem in der je­weiligen Kommune stimmberechtigten Bürger in Gang gesetzt werden kann, verpflichtet nach den neuen Bestimmungen die kommunale Verwaltung „schriftlich eine Einschätzung der mit der Durch­führung der verlangten Maßnahme verbundenen Kosten“ zu erstellen. Diesen Verwaltungsaufwand kann also jeder verursachen, der sich formal auf das Verfahren „Bürgerbegehren“ beruft und zwar gänzlich unabhängig von Erfolgsaussichten und Seriosität. Die Kostenschätzung der Verwaltung muss der folgenden Unterschriftensammlung beigefügt werden. 

Ein Bürgerbegehren ist in Nordrhein-Westfalen schon erfolgreich, wenn es von einem relativ gerin­gen Prozentsatz der Stimmberechtigten in der jeweiligen Kommune unterstützt wird. Es gilt seit 2012 eine Staffelung von 3 Prozent der Stimmberechtigten bei Städten oder Landkreisen über 500.000 Ein­wohner bis hin zu 10 Prozent der Stimmberechtigten in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern. Derart niedrige Quoren gelten ansonsten nur in Berlin, Hamburg und Hessen. 

Im westfälischen Städtchen Neuenkirchen (13.000 Einwohner) können also 990 stimmberechtigte Bürger durch ein Bürgerbegehren (9 Prozent) erzwingen, dass sich der Stadtrat mit einem bestimm­ten Thema befasst, in Bonn (320.00 Einwohner) sind es 9.665 Bürger (4 Prozent). Fristen gelten für das Erreichen der notwendigen Unterschriftenzahl nur wenn sie sich gegen bereits gefasste Ratsbe­schlüsse richten (sechs Wochen). Entspricht der Rat einem Bürgerbegehren nicht, muss innerhalb von drei Monaten ein Bürgerent­scheid als Befragung aller kommunalwahlberechtigten Bürger ange­setzt werden. 

Auch für Bürgerentscheide hat Nordrhein-Westfalen ab 2012 das notwendige Zustimmungs­quorum auf ein besonders niedriges Niveau abgesenkt, das vergleichbar nur in Bayern, Berlin und Thürin­gen gilt. Seitdem sind Bürgerentscheide in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern schon bei ei­ner Zustimmung von 10 Prozent der Stimmberechtigten erfolgreich und bei Städten zwischen 50.000 und 100.000 Einwohnern reicht eine Zustimmung von 15 Prozent. Nur in Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern blieb die Hürde bei 20 Prozent der Stimmberechtigten bestehen. In Landkreisen gilt eine äquivalente Regelung (über 500.000 Einwohner 10 Prozent, 200.000 – 500.000 Einwohner 15 Prozent, weniger als 200.000 Einwohner 20 Prozent). 

Aber die Absenkung der Quoren hat in Nordrhein-Westfalen nicht dazu geführt, dass Bürger­begehren und -entscheide größere Akzeptanz bei den Bürgern gefunden hätten: Trotz der sehr niedrigen notwendigen Zu­stimmungsquoren schafften 2012 nur 7 der in Nord­rhein-Westfalen angemeldeten 41 Bürgerbegehren die Voraussetzungen für einen Bürgerentscheid. Dazu kamen drei „Ratsbürgerentscheide“, die nicht von Bürgern, sondern von kommunalen Gremien initiiert wurden. 

Vor allem aber blieb in acht der zehn nordrhein-westfälischen Bürgerentscheide 2012 die Beteili­gung signifikant hinter den Wahlbeteiligungen der letzten Kommunalwahlen zurück, in fünf Fällen sogar um über 20 Prozent. Eine Ausnahme machten nur die beiden kleinen Gemeinden Legden (5.400 Einwohner) und Sassenburg (10.000 Einwohner).

 

Datum

Ort/ Stimmbe­rechtigte

Thema

Beteiligung
Bürgerentscheid

Beteiligung Kommunalwahl

Differenz

25.03.2012 Ratsbür­gerentscheid

Gladbeck (58.201)

Finanzierung von neuem Stra­ßentunnel
(gescheitert)

39,9

52,3

- 12,4

22.04.2012

Mühlheim
134.866

Erhalt Hauptschule
(erfolgreich)

20,5

59,8

- 39,3

13.05.2012 Ratsbür­ger-entscheid

Legden
5.494

Pro Gewerbegebiet
(erfolgreich)

64,6

61,4

+ 3,2

19.06.2012

Bedburg-Hau
10.555

Erhalt Hallenbad
(erfolgreich)

33,8

59,5

- 25,7

16.09.2012

Ostbevern
8.356

Erhalt Schulstandort(erfolgreich)

38,0

70,7

- 32,7

16.09.2012

Münste
237.727

Umbenennung Schloßplatz in  Hin­denburgplatz (gescheitert)

40,3

58,2

- 17,9

23.09.2012 Ratsbür­ger-entscheid

Greven
28.748

Neugestaltung Nie­derort(gescheitert)

24,0

46,7

- 22,7

28.10.2012

Castrop-Rauxel 61.964

Erhalt Realschule(erfolgreich)

23,9

49,7

- 25,8

18.11.2012

Sassenburg
10.224

Gegen Einkauszentrum(gescheitert)

54,1

54,8

- 0,9

25.11.2012

Dormagen
50.740

Erhalt Römerther­me
(erfolg­reich)

24,4

53,6

- 19,2

Die durchschnittliche Wahlbeteiligung lag bei den nordrhein-westfälischen Bürgerentscheiden im Jahr 2012 bei 36,5 Prozent. In den entsprechenden Gemeinden hatte die Wahlbeteiligung bei der letzten Kommunalwahl bei durchschnittlich 56,6 Prozent gelegen. 

Sowohl die niedrige Zahl der initiierten Bürgerbegehren als auch die niedrige Beteiligung an Bür­gerentscheiden deuten darauf hin, dass „direkt“demokratische Instrumente offenbar nicht zu den Beteiligungsverfahren gehören, die von den Bürgern bevorzugt werden. Die Distanz der Bürger gegenüber Bürgerbegehren und -entscheiden hat sich durch die deut­liche Absenkung der notwendigen Quoren sind geändert. 

Dabei sind angemessene Quoren bei solchen Verfahren von zentra­ler Bedeutung, weil ansonsten die ernste Gefahr besteht, dass sie nicht den Willen einer demokrati­schen Mehrheit, sondern den einer gut organisierten Min­derheit widerspiegeln. Es kann durchaus bezweifelt wer­den, ob die neuen Quoren in Nord­rhein-Westfalen diesem Maßstab entsprechen.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='228' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/Bürgerbeteiligung-schnitt.jpg' border=0 alt='B&Ugrave;RGERENTSCHEIDE FINDEN WENIG'>
2012-12-13 10:00:00
<![CDATA[CLAUDIA LÜCKING-MICHEL IST DIE]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4677 Direktkandidatin der Bonner CDU  für die Bundestagswahl 2013. Sie bringt alles mit, was man für die Arbeit im Parlament braucht und wird eine starke Stimme für Bonn in Berlin sein. Ich bin auch sicher, dass sie die zwei Prozent Rückstand aufholen wird, die mir 2009 zum Gewinn des Direktmandats gefehlt hatten.

Einer guten Tradition der Bonner CDU entsprechend gab es um die Kandidatur einen personellen Wettbewerb zwischen drei qualifizierte Kandidatinnen. Entscheiden haben sich die Mitglieder der Bonner CDU für Claudia Lücking-Michel.

Aus der Erfahrung meiner Abgeordnetentätigkeit bringt Frau Lücking-Michel mit ihrer Erfahrung und Kompetenz alle Voraussetzungen für die Arbeit im Bundestag mit. Zudem ist sie schon heute auf der Bundesebene so gut vernetzt, dass sie ihren Einfluß für Bonn unmittelbar geltend machen kann. Nicht zuletzt hat sie mit ihrer Persönlichkeit und Verankerung mitten im Leben als Mutter von drei Kindern sehr gute Chancen, die zwei Prozent Rückstand aufzuholen, die mir 2009 für das Direktmandat gefehlt hatten. 

Mehr über Claudia Lücking-Michel erfahren Sie hier.

Lebenslauf von Claudia Lücking-Michel

  • geboren 1962 in Dortmund
  • verheiratet mit Prof. Dr. Andreas Michel (Universität zu Köln)
  • drei Kinder (*1992; *1995; *2002)
  • 1981 Abitur in Menden (Sauerland)
  • danach für 9 Monate in Rom: Sozialpraktikum in einem Kinderdorf und Studium
  • Ab 1982 Studium der Kath. Theologie u. Geschichte in Rom/ Münster/ Jerusalem und Tübingen
  • Diplom in Theologie (1987) Staatsexamen für Lehramt/Sek II in Theologie und Geschichte (1988)
  • 1992 Promotion in Theologie
  • 1991 – 1997 Referentin im Cusanuswerk (Begabtenförderung der katholischen Kirche), Bonn
  • 1997 – 2004 Abteilungsleiterin bei Misereor (Hilfswerk für Entwicklungszusammenarbeit), Aachen
  • Seit 2004 Generalsekretärin des Cusanuswerks, Bonn

Ehrenamtliches Engagement

  • Mitglied der Christlich Demokratische Union
  • Vorsitzende der Internationalen Kommission Katholischer Deutscher Frauenbund (1995-2002)
  • Mitglied der Grundwertekommission der Bundes-CDU (bis 2005)
  • Mitglied des Aufsichtsrats der Bethanien Kinderdörfer GmbH (bis 2008)
  • Vorsitzende des Bundesjugendkuratoriums (BJK) (2006 – 2009)
  • Mitglied des Stiftungsrates der NRW Stiftung für Umwelt und Entwicklung (2006 – 2011)
  • Mitglied im Vorstand und im Präsidium des II. Ökumenischen Kirchentages in München 2010
  • Vizepräsidentin Katholischer Deutscher Frauenbund (1999-2008)
  • Mitglied der Katholikentagsleitung für den Katholikentag Mannheim 2012
  • Mitglied in der Expertengruppe des Bundesministeriums  für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik im Anwendungsfeld „Beteiligungschancen und -anlässe im politischen und öffentlichen Raum“
  • Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe e.V. (AGEH), Köln
  • Mitglied des Bundesfachausschusses für „Bildung, Forschung und Innovation“ des Bundesvorstandes der CDU
  • Mitglied des Trägervereins Exposure und Dialog e.V., Bonn
  • Vorsitzende des Stiftungskuratoriums Katholischer Deutscher Frauenbund
  • Vizepräsidentin des Zentralkomitees Deutscher Katholiken (seit 2005)

 

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='160' height='160' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/Lücking02.jpg' border=0 alt='CLAUDIA L&Ugrave;CKING-MICHEL IST DIE'>
2012-12-05 10:00:00
<![CDATA[BÜRGERBETEILIGUNG IM INTERNET]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4664 ist in aller Munde: Aber neben der Stärkung der Informations- und Meinungsfreiheit gibt es im Cyberspace auch besondere Demokratie-anforderungen. Daraus ergeben sich zwölf Leitplanken für eine demokratische Kultur bei der Bürgerbeteiligung im Netz.

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

Stephan Eisel

Bürgerbeteiligung im Internet

Zwölf Leitplanken für eine demokratische Kultur

Die Demokratie des Grundgesetzes ermöglicht, fordert und fördert das Engagement der Bürger und ihre Teilhabe am politischen Entscheidungsprozess weit über die Teilnahme an Wahlen hinaus. Dieses Beteiligungsangebot reicht von der gesetzlich vorgeschriebenen Bürgerbeteiligung im Planungsrecht über die Einladung zum Engagement in Verbänden, Parteien und Bürgerinitiativen bis hin zu der Teilnahme am öffentlichen Diskurs bei Bürgerversammlungen, mit Petitionen, Leserbriefen und Unterschriftensammlungen oder der Wahrnahme des Demonstrationsrechts. 

Dass Bürger mit ihrer Meinung und ihrem Sachverstand die Vorschläge staatlicher Insti­tutionen und Entscheidungen demokratischer Gremien auf den Prüfstand stellt, ist ein demokratisches Grundrecht. Im Verständnis des Grundgesetzes leitet sich daraus aber kein Politikzwang ab. Es muss auch die Freiheit geben, sich mit  etwas nicht inten­siv befassen zu wollen.  Deshalb eröffnet unsere freiheitliche Demokratie den Bürgern das Recht zur Delegation ihrer Mitwirkungsrechte auf die gewählten Volksvertreter. So ergänzen und bedingen Bürgerbeteiligung und parlamentarische Entschei­dungsfindung einander. 

Das Internet bietet auf dieser Grundlage neue Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung. Insbesondere erleichtert es vielen Bürgern Zugang zu Informationen und bietet der freien Meinungsäußerung neue Foren. Es bietet damit auch den gewählten Mandatsträgern die Möglichkeit, ihre Entscheidungen auf der Grundlage einer breiteren Meinungs- und Faktenbasis zu treffen. Diese Stärkung der Informations- und Meinungsfreiheit ist auch eine Stärkung der Demokratie insgesamt.  

Aber das Internet ist kein Erlösungsmedium, das per se demokratischen Ansprüchen genügt. Es ersetzt andere Formen der Bür­gerbeteiligung nicht, sondern ergänzt sie. Wie andere Medien bietet das Internet eigene Chancen, birgt aber auch spezifische Gefahren. Auch Bürgerbeteiligung durch das und im Internet muss demokratischen Maßstäben gerecht werden. Dabei ergeben sich aus den folgenden Einsichten in die spezifischen Charakteristika des Cyberspace Leitplanken für eine demokratische Kultur der Bürgerbeteiligung im Internet: 

  1. Wer die Chancen des Internets für Bürgerbeteiligung sinnvoll nutzen will, muss die Grenzen des Netzes ebenso kennen wie seine Möglichkeiten. Nur eine sachliche und nüchterne Betrachtung verhindert Irrwege im Cyberspace. Die Faszination über die techni­schen Möglichkeiten des Internets entbindet nicht von der Frage nach den Chancen und Gefahren für die Demokratie. Zur Technikfaszination muss Medienkompetenz kommen und in einer freiheitlichen Gesellschaft zur Medienkompetenz zwingend die Demokratiekompetenz. 
  2. Angesichts der begrenzten Reichweite des Internets darf demokratisches Handeln keine Ausschließlichkeit der digitalen Welt zulassen. Freiheitliche Demo­kratie muss allen Bürgern den allgemeinen, unmittelbaren und gleichen Zugang zur politi­schen Arena garantieren. Diese gleichen Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten für alle kann das Internet (bisher?) nicht bieten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verfügt ein Vier­tel der deutschen Haushalte nicht über einen Internetanschluss. Jährliche Untersuchungen wie die ARD/ZDF-Onlinestudie oder der (N)onliner-Atlas haben erst jüngst erneut ermittelt, dass ein Viertel der deutschsprachigen Bevölkerung über 14 Jahre keinen Internetzugang hat. Insgesamt nutzen also immerhin 17 Millionen Bürger über 14 Jahre in Deutschland das Internet überhaupt nicht. Mit seiner begrenzten Reichweite unterscheidet sich das Internet aslo prinzipiell nicht von anderen Medien - auch wenn immer wieder der Eindruck erweckt wird, das Internet könne solche Grenzen überwin­den. 
  3. Wer einen Internetzugang hat, bewegt sich deswegen noch keineswegs regelmäßig und routiniert im Netz. Als „Onliner“ gilt in allen Statistiken schon, wer das Internet innerhalb der letzten vier Wo­chen nur einmal genutzt hat. Die ARD/ZDF-Onlinestudie 2012 betont, „dass die bloße Verfügbarkeit  des Internets nicht automatisch zu einer routinierten und habitualisierten In­ternetnutzung führt…43 Prozent aller deutschen Internetnutzer gehören entweder der Grup­pe der Randnutzer (25 %) oder der Selektivnutzer (18 %) an. … Kennzeichnend für diese beiden Gruppen ist, dass sie das Internet noch nicht in ihren Medienalltag integriert haben und sich ihre Nachfrage auf wenige bekannte Angebote und Funktionen beschränkt.“ Bezo­gen auf die Gesamtbevölkerung unterstreicht der (N)ONLINER Atlas 2012: „Nur 38 Pro­zent der Bürgerinnen und Bürger sind bereits in der digitalen Alltagswelt angekommen.“  Demokratie würde sich deshalb selbst ad absurdum führen, wenn sie „Netzbürgern“ mehr Bedeutung zumisst als denen, die das Medium nicht nutzen können oder wollen. 
  4. Im Unterschied zu Fernsehen und Radio ist das Internet kein Konsummedium, son­dern ein Aktivitätsmedium mit der Folge struktureller Ungleichheiten. Das Internet ist im Kern kein niedrigschwelliges, sondern ein forderndes Angebot. Es privilegiert die „Zeitreichen“. Dazu gehören vor allem diejenigen, denen als „Bildschirmarbeiter“ auch am Arbeitsplatz ein ständiger Netzzu­gang zur Verfügung steht. Wer seinen Alltag in der „Bürowelt“ verbringt, hat es in der Inter­netwelt leichter als jemand, der im Handwerk, dem produzierenden Gewerbe oder dem Dienstleistungssektor arbeitet. Bei der politischen Teilhabe im Internet gibt es keine Chan­cengerechtigkeit zwischen dem Bauarbeiter und dem Bürokaufmann. Die eigentliche struk­turelle digitale Spaltung verläuft zwischen denen, für die beim Internetzugang Arbeits- und Freizeit keinen Unterschied macht, und denen, die im begrenzten Zeitbudget ihrer Freizeit die Wichtigkeit der Nutzung des Internet für sich abwägen müssen. 
  5. Der Cyberspace ist für seine Bewohner um ein Vielfaches mehr der Markt- und Spielplatz als er ein Politikfo­rum ist.  Das Internet ist nicht zu politischen Zwecken erfunden, erprobt und entwickelt worden und wird auch nur von einer kleinen Minderheit dazu genutzt. Der Anteil politischer Webseiten liegt im deutschsprachigen Netz unter einem Prozent. Die Zugriffsraten auf das politische Ange­bot sind zudem deutlich unterdurchschnittlich. Die freiheitliche Demokratie zählt zwar auf das politische  Engagement der Bürger für ihre Gesellschaft, räumt ihnen aber ausdrücklich auch das Recht ein, unpolitisch zu sein. Davon wird nicht nur außerhalb sondern auch innerhalb des Netzes reichlich Gebrauch gemacht.
  6. Das Internet weckt kein neues Politikinteresse, sondern ist ein zusätzliches Forum für Politikinteressierte. Meist diskutieren politisch Interessierte und Aktive über Politik im Netz. Sie neigen dazu, die Rolle von Politik im Internet zu überschätzen. Dass sich politikaffine Menschen im Internet leichter begegnen und vernetzen können, sollte sie nicht zur Fehlannahme verleiten, es gebe durch das Internet ein höheres Politikinteresse. Zu den Mythen, die das Internet umgeben, gehört aber die Annahme, dass es dem neuen Medium gelingen könnte, mehr Bürger für Politik zu inter­essieren und am politischen Prozess zu beteiligen. Diese „Mobilisierungsthese“ ist aber längst widerlegt. Bewahrheitet hat sich die „Verstärkungsthese“, d.h. das Internet bietet vor allem den auch außerhalb des Netzes schon Politikinteressierten ein zusätzliches und neues Forum. 
  7. Das Internet bietet keinen einheitlichen Kommunikationsraum, sondern entgrenzt die­sen ebenso wie es zugleich in fragmentierte Echogesellschaften zerfällt. Freiheitliche De­mokratie ist im Blick auf Gemeinwohlorientierung und friedliche Konfliktregelung darauf angewiesen, dass unterschiedliche Gruppen in der Gesellschaft in überschaubarem Rahmen offen miteinander kommunizie­ren. Das Internet privatisiert den öffentlichen Raum aber ebenso wie es ihn globalisiert. In bei­dem liegt eine Gefahr: Die für demokratische Entscheidungsprozesse essentielle Meinungs­bildung durch offene Debatten wird ebenso bedroht, wenn geschlossene Individualkommu­nikation die Transparenz kommunikationsoffener Meinungsbildung ersetzt, wie wenn durch die völlige Entgrenzung des Kommunikationsraumes der Ort der Entscheidungsfindung ver­loren geht. Entgegen der gerne propagierten Selbstwahrnehmung animiert das Internet mindestens ebenso sehr zum Tunnelblick im Kreise Gleichgesinnter wie es in seiner Grenzenlosigkeit dem überschaubaren öffentlichen Raum die integrierende Wirkung nimmt. Online sind auch deshalb Radikalisierungen in Form und Inhalt weiter verbreitet als Offline.  
  8. Schnelligkeit als höchstes Gut im Cyberspace ist kein Ausweis von Demokratiesteige­rung. Ihr wohnt die große Gefahr der Oberflächlichkeit und Flüchtigkeit inne. Im Internet ist der schnelle Klick die gültige Währung, Politik erscheint demgegenüber träge und lang­sam. Der Geschwindigkeitsdruck im Internet begünstig eine Atmosphäre sich schnell wan­delnder Stimmungen, Emotionen und Skandalisierungen. Im Gegenteil dazu zeichnen sich stabile Demokratien dadurch aus, dass sie der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung ihre Reifezeit geben. Im Internet haben aber Zeit für sachliche Reflektion, integrierende Kommunikation und entscheidungsbezogene Gelassenheit selten eine Chance.
  9. Transparent und seriös ist etwas nicht schon allein deswegen, weil es im Netz steht. Oft herrscht eine naive Netzgläubigkeit vor: schon die Verfügbarkeit von Daten im Internet  garantiere deren Seriosität.  Der leichte Informationszugang und die enorme Informationsfülle verstellen zu oft den kritischen Blick auf den tatsächlichen Informationsgehalt. So werden Angaben von Wikipedia meist völlig unreflektiert übernommen, staatliche Informationen schon wegen ihrer Verfügbarkeit im Netz für vollständig gehal­ten und bei kommerzielle Angeboten das Kleingedruckte besonders selten gelesen. Bei – per se wünschenswerten – Veröffentlichungen im Internet ist aber die gleiche Quellenkritik notwendig wie in der Offline-Welt: Sind die Informationen seriös, verbergen sich hinter ihrer Auswahl und Darstellung bestimmte Interessen oder wird Entscheidendes in der Fülle des Materials versteckt? 
  10. Weil die im Internet unbegrenzte Informationsfülle oft mit Wissen verwechselt wird, ist im Netz reflektiertes Urteilsvermögen besonders gefragt. Datenfülle führt nicht per se zur Kenntnistiefe. Ohne Zweifel kann die Fülle der Informationen aus dem Internet auch Wissen und Erkenntnis vergrößern. Doch die Voraussetzung dafür ist jenes Urteilsvermögen, das sich in seiner komplexen Zusammensetzung aus spezifischen Bedeutungen und intelligenten Bewertungen gerade nicht auf ein Datensammelsurium reduzieren lässt. Je größer die Informationsfülle im Internet ist, umso mühevoller und zeit­raubender  ist der verantwortliche Gebrauch des Netzes, der die Unterscheidung zwischen Datenmüll und qualitativer Information erst ermöglicht. Je umfassender und spezialisierter das Informationsangebot im Internet ist, umso mehr kommt es für die sinnvolle Nutzung auf fundierte Allgemeinbildung an. 
  11. Anonymität im Internet lockert den für die Demokratie unabdingbaren Zusammen­hang von Freiheit und Verantwortung. Aus dem Schutz der Anonymität  kommt es im In­ternet schneller als in der Offline-Welt zu persönlichen Verunglimpfungen und Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes. Nirgends entstehen so schnell Gerüchte und werden so schnell verbreitet wie im Internet. Dies ist auch einem oberflächlichen Spieltrieb geschuldet, der in der Weitergabe einer im Netz gefundenen Nachricht einen von deren Inhalt oder Seriosität unabhängigen Selbstzweck sieht. Wer zur Verbreitung beiträgt, sieht sich im Internet selten verantwortlich für den Inhalt des Weitergegebenen. Wer den Anderen persönlich attackiert, ist meist nicht mit den persönlichen Folgen konfrontiert. Die Ernsthaftigkeit der Über­nahme von Verantwortung für eigenes Tun im Internet wird allzu leicht dem spielerischen „Anything goes“ der Netzwelt geopfert. 
  12. So sehr das Internet die Meinungs- und Informationsfreiheit befördert, so wenig eignet es sich als Ort für Abstimmungen und Wahlen. Das Internet ist außerordentlich manipulationsan­fällig und schließt erhebliche Bevölkerungsgruppen aus. Wo es als Abstimmungstool genutzt wird, zeigt sich zugleich die Relativität seiner Relevanz. So ist Internetabstimmungen durch­gängig eine extrem niedrige Beteiligungen gemeinsam: Trotz niedrigster Zugangsschwelle durch einfache e-mail-Registrierung  haben sich z. B. an den  sog. Online-Bürger­haushalten meistens weniger als ein Prozent und nie mehr als fünf Prozent der dazu Berechtigten beteiligt. Beim Adhocracy-Angebot der Enquetekommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages haben sich auch nach fast zwei Jah­ren bundesweit (!) lediglich 3165 Mitglieder (Stand 23. November 2012) registriert, obwohl auch hier zur Anmeldung lediglich eine e-mail-Adresse genügte. Selbst bei den Piraten, die sich über den Umgang mit dem Internet definieren und die kontinuierliche Meinungsbildung und Entscheidungsfindung im Netz als eine ihrer zentralen Forderungen propagieren, stößt die parteiinterne Abstimmungsplattform „Liquid Feedback“ nur auf sehr begrenztes Interesse. Dort haben sich von 34.191 Parteimitgliedern überhaupt nur 11.041 registriert (Stand  jeweils 23. November 2012).  An den Einzelabstimmungen beteiligen sich meistens nur einige dutzend, manchmal einige hundert und selten höchstens tausend Mitglieder, also nur ein harter Kern von weniger als fünf Prozent der Gesamtmitgliedschaft.

Wer diese Einsichten über die Eigenarten der Online-Welt ignoriert, lässt „Bürgerbeteiligung im Internet“ zu einem potemkinschen Dorf verkommen, in dem privilegierte kleine Internet-Eliten auf Kosten der großen Mehrheit der Bürger agieren.  

Als Benjamin Franklin im Sommer 1787 in Philadelphia als Mitglied des amerikanischen Verfassungskonvents nach Abschluss der Beratungen von einem Passanten gefragt wurde: „What have you given us?“ antwortete er mit Hinweis auf die Verantwortung jedes Einzelnen: „A Republic, if you can keep it.“ Bezogen auf das Internet und seine Chancen für mehr Bürgerbeteiligung könnte man heute hinzufügen: „Democracy – if you can use it.“

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/buchcover-homepageschnitt(14).gif' border=0 alt='B&Ugrave;RGERBETEILIGUNG IM INTERNET'>
2012-11-27 10:00:00
<![CDATA[VOR FÜNF JAHREN HAT DER BUNDESTAG]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4642 das Beethoven-Festspielhaus in die Liste der „national bedeutsamen Kulturinvestitionen“ aufgenommen. Am 15. November 2007 stellte der Haushaltsauschuss dafür 39 Mio Euro zur Verfügung. Dass wir fünf Jahre nach diesem Beschluss das Festspielhaus immer noch nicht in trockenen Tüchern haben, wirft leider kein gutes Licht auf Bonn.

Eine Chronologie zum Festspielhaus
   mit vielen Dokumenten und
   Informationen finden Sie hier.

Ein aktuelles Flugblatt zum Festspielhaus können Sie hier ausdrucken.

 

Mit dem Beschluss des Bundestages, dem finanziellen Engagement der Dax-Unternehmen, der Zusage der Mitfinanzierung durch das Land und dem erfolgreichen Architektenwettbewerb war 2009 der erste Spatenstich in praktisch in Sichtweite gewesen. Aber dann begann eine kommunalpolitische Irrfahrt.

Es war ein schwerer Fehler, dass Oberbürgermeister Nimptsch im Frühjahr 2010 das Festspielhaus kurz vor dem Zieleinlauf auf Eis legte und damit wichtige Geldgeber verunsicherte. Heute müssen die Folgen mühsam behoben werden.

Aber die Verwirklichung des Festspielhauses bleibt eine realistische Chance. Der Rat hat vor einigen Wochen mit der klaren Mehrheit von 61:18 Stimmen grünes Licht gegeben, das bürgerschaftliche Engagement mit der Initiative von IHK-Präsident Wolfgang Grießl hat viele wachgerüttelt und der Beethoventhaler der Hoteliers ist auf gutem Weg. Jetzt muss aber auch die Verwaltung noch mehr in Schwung kommen. Man sollte nicht damit rechnen, dass das Geld des Bundes auch nach der Bundestagswahl 2013 noch zur Verfügung steht. Es ist jetzt schon schwer genug zu erklären, warum Bonn diese einmalige Gelegenheit in den letzten fünf Jahren nicht längst beim Schopf gepackt hat.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='204' height='185' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/beethoven-denkmal-schnitt(4).jpg' border=0 alt='VOR F&Ugrave;NF JAHREN HAT DER BUNDESTAG'>
2012-11-14 10:00:00
<![CDATA[DEN PIRATEN WIRD DER BODEN UNTER]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4565 den Füßen weggezogen, seitdem sich die Entwickler der Software LiquidFeedback dezidiert von der Partei distanzieren. Die Abstimmungssoftware ist Kern der Idee einer "liquid democracy", mit der sich die Piraten von den anderen Parteien unterscheiden wollen. Nach der Aussage ihrer Entwickler ist die dafür notwendige Software nur "scheinbar demokratisch".

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

 

LiquidFeedback verfehlt Demokratietest 

Software-Entwickler distanzieren sich von Piratenpartei 

„Wir wollen aber nicht für die gesellschaftliche Etablierung von scheinbar de­mokratischen Verfahren stehen oder verantwortlich sein, die durch die Teil­nehmer selber nicht überprüft werden können. … Daher distanzieren wir uns vom Einsatz unserer Software bei der Piratenpartei Deutschland und ihren Untergliederungen.“  

Mit diesen klaren Worten wandten sich die Entwickler der Software „LiquidFeedback“ Jan Behrens, Axel Kistner, Andreas Nitsche und Björn Swierczek jetzt gegen den Einsatz ihres Programms für geheime Abstimmungen (http://liquidfeedback.org/blog/). Die Unterzeichner sind zugleich Vorstandsmitglieder von „Interaktive Demokratie e. V.- Verein zur Förderung des Einsatzes elektronischer Medien für demokratische Prozesse“. 

Diese klare Distanzierung entzieht der Piratenpartei die Grundlage für ihr Modell der „flüs­sigen Demokratie“, mit dem sie sich von anderen Parteien grundlegend unterscheiden wollte. Als „Revolution der innerparteilichen Demokratie“  hatten die Piraten den Ein­satz  von „Liquid feedback“ angekündigt und immer noch heisst es auf der Piraten-Home­page: 

„LiquidFeedback ist eine Software, die von Piraten entwickelt wurde, um das neue Demokratiekonzept der Liquid Democracy (»Flüssige Demokratie«) umzusetzen. LiquidFeedback kommt innerhalb der Piratenpartei zur Meinungsbildung zum Ein­satz.“ 

Der Bundesparteitag der Piratenpartei hatte den Einsatz der Software im Mai 2010 be­schlossen, der Berliner Landesverband sie dann – ebenso wie später die die Fraktion der Piratenpartei im Berliner Abgeordnetenhaus – sogar in ihrer Satzung verankert. Der politi­sche Geschäftsführer der Piratenpartei Johannes Ponader warb sogar damit, er würde im Parteivorstand nur so votieren, wie es die Abstimmungsplattform vorgebe. 

Dabei ignorieren die Piraten konsequent, dass weniger als drei Prozent ihrer Mitglieder an den jeweiligen LiquidFeedback-Abstimmungen teilnehmen.  Zum 19. September 2012 hat­te die Piratenpartei nach eigenen Angaben 34.043  Mitglieder. Davon zahlen nur 20.408 einen Beitrag, bei der Abstimmungsplattform „LiquidFeedback“  sind nur 10.807 Mitglie­der registriert. Es war in LiquidFeedback keine Abstimmung zu finden, an der sich mehr 800 Mitglieder beteiligt hätten. Meist waren es weniger als 300. 

Die Entwickler von LiquidFeedback sprechen ein noch grundsätzlicheres Pro­blem an: 

 „Alle Online-Plattformen für demokratische Willensbildung und Entscheidungsfin­dung haben gemeinsam, dass es praktisch nicht möglich ist, gleichzeitig sowohl eine verdeckte Stimmabgabe als auch eine Überprüfbarkeit des Verfahrens zu erreichen. Denn das Internet kann durch die Teilnehmer (im Gegensatz zu einer echten Wahlurne) nicht hinreichend auf korrekte Funktionsweise geprüft werden.“ 

Dieses Problem bestehe insbesondere dann, wenn Online-Abstimmungen anonym vorge­nommen werden könnten: 

„Ein verbindlicher Einsatz von LiquidFeedback kann also nur dann demokratischen Grundsätzen genügen, wenn auf die geheime, pseudonyme oder anonyme Stimm­abgabe verzichtet wird. Denn eine Möglichkeit für die Teilnehmer die korrekte Funk­tionsweise des Verfahrens selber zu überprüfen besteht nur dann, wenn namentli­che Abstimmungen durchgeführt werden und die Teilnehmer selber identifizieren können, welche anderen teilnehmenden realen Personen jeweils welche Stimme abgegeben haben.“ 

Schon 2009 (http://liquidfeedback.org/2011/08/17/5-jahre-liquid-democracy-in-deutsch­land/) kritisierten die Entwickler von LiquidFeedback, dass die Piratenpartei ihre Software ohne solche namentlichen Abstimmungen einsetzen wollte, „obwohl LiquidFeedback für eine pseudonyme Nutzung überhaupt nicht entwickelt wurde.“ Dennoch beschloss der Pi­raten-Bundesparteitag im Mai 2010 LiqiuidFeedback mit anonymer Nutzung einzuführen. Die LiquidFeedback-Entwickler wiesen erfolglos darauf hin, dass damit nicht nur die Über­prüfbarkeit von Abstimmungsergebnissen ausgeschlossen war, sondern Systemadminis­tratoren die angebliche Anonymität ohne Wissen der Abstimmenden umgehen können: 

„Die dadurch angestrebte Pseudonymität kann jedoch auch nur bedingt erreicht werden, da für die Akkreditierung der Parteimitglieder, also beispielsweise für das Sperren ausgetretener Mitglieder, die Einladungsschlüssel für LiquidFeedback im Eintrag des Parteimitglieds in der Mitgliederdatenbank gespeichert werden müssen. Hierdurch ergibt sich eine indirekte Verknüpfung des Benutzerkontos in LiquidFeed­back mit einer Person. Durch gezieltes Zusammenführen der Informationen aus der Mitgliederverwaltung mit denen aus der Datenbank des LiquidFeedback-Systems ist eine jederzeitige Depseudonymisierung einzelner oder aller Benutzer möglich. Dies kann berechtigt – beispielsweise auf Vorstandsbeschluß oder richterliche An­ordnung – oder auch unberechtigt und unbemerkt geschehen.“ 

Nach Ansicht der LiquidFeedback-Entwickler liegen die Alternativen klar auf der Hand: 

„Für demokratische Prozesse gilt deshalb:

- Entweder keine geheime, pseudonyme oder anonyme Stimmabgabe

- oder keine Überprüfbarkeit durch die Teilnehmer

- oder Verzicht auf das Internet und Verwendung einer herkömmlichen Wahlurne.“ 

Diese zutreffende Analyse trifft auch andere Internet-Abstimmungstools wie sie beispiels­weise bei „Online-Bürgerhaushalten“ oder bei der von der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages mit der Software „Adhocracy“ ein­gesetzt werden. Dort sind sogar Mehrfachabstimmungen möglich, da zur Teilnahme ledig­lich eine e-mail-Adresse angegeben werden muss. 

Auch wenn nach Auskunft mancher Betreiber mit solchen Online-Abstimmungen nur „un­verbindliche Meinungsbilder“ erstellt werden, entfalten die Ergebnisse dieser problemati­schen Verfah­ren ihre eigene Wirkung: der Magie der Zahl erliegen Entscheidungsträger ebenso gerne wie die öffentliche und veröffentlichte Meinung – und zwar unabhängig da­von welche Be­teiligung tatsächlich hinter solchen Abstimmungen steht, wie wenig reprä­sentativ sie sind und wie leicht sie wegen ihrer Intransparenz manipulierbar sind. 

Es spricht Bände, dass selbst die Entwickler der notwendigen Software die Piraten-Konzepte einer „liquid democracy“ als nur „scheinbar de­mokratische Verfah­ren“ ablehnen und sich gegen deren „gesellschaftliche Etablie­rung“ wenden.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='250' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/Piratenpartei-schnitt(8).jpg' border=0 alt='DEN PIRATEN WIRD DER BODEN UNTER'>
2012-11-10 10:00:00
<![CDATA[INFOS ZUM BEETHOVEN-FESTSPIELHAUS]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4607 zeigen chronolgisch wie vor über zehn  Jahren wurde die Idee geboren wurde, bis zum 250. Geburtstag von Ludwig van Beethoven im Jahr 2020 für einen angemessenen Konzertsaal in seiner Geburtsstadt zu sorgen. Was der Bundestag 2007 mit 39 Millionen Euro untertstützte und die Post AG 2008 mit einem internationalen Wettbewerb konkretisierte, legte OB Nimptsch 2010 aus Eis. Inzwischen ist wieder Tauwetter angesagt, aber aber der kommunalpolitische Hindernislauf geht weiter. Die Chronolgie wird laufend ergänzt. 

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='323' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/festspielhaus-mix(11).jpg' border=0 alt='INFOS ZUM BEETHOVEN-FESTSPIELHAUS'> 2012-11-02 10:00:00 <![CDATA[WÄHLEN AB 16 IST EIN PROJEKT]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4603 von Erwachsenen, von dem die betroffenen Jugendlichen mehrheitlich nichts halten. Das zeigen alle vorliegenden Studien aus Deutschland und im internationalen Vergleich. Offenbar kennen die meisten minderjährigen Jugendlichen ihre Grenzen.

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

 

Erwachsenenprojekt über die Köpfe der Betroffenen hinweg:

Jugendliche ohne Interesse am Wählen ab 16

In fast allen Landtagen haben Grüne, Linke und Piraten in den letzten Monaten Anträge einge­bracht, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken. Auch die SPD hat sich bei ihrem Parteikonvent am 16. Juni 2012 dieser Forderung angeschlossen: „Wir wol­len das Wahlalter bei Kommunal-, Landes, Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre absenken.“ Die Piratenpartei beantragte im Berliner Abgeordnetenhaus unter der Überschrift „Wahlrecht ohne Altersbe­grenzung“ sogar das aktive Wahlrecht bereits mit 7 Jahren. 

Tatsächlich gesenkt wurde das Wahlalter unter die Volljährigkeit bei Landtagswahlen bisher nur in Bremen und in Branden­burg. Nur in Bremen haben Landtagswahlen bereits unter diesen Bedingun­gen stattge­funden. Bei Kommunalwahlen gilt das Wahlalter ab 16 in 7 der 16 Bundesländer. 

Es handelt sich bei der Absenkung des Wahlalters unter die Volljährigkeit allerdings offenkundig um ein Erwachsenenprojekt, dem die betroffenen minderjährigen Jugendlichen sehr skep­tisch ge­genüberstehen. Dies bestätigen alle bisherigen Umfragen und Studien: 

  • In Deutschland wurden in der 15. Shell-Jugendstudie 2006 insgesamt 2.532 Jugendliche im Al­ter von 12-25 Jahren gefragt: „Wie finden Sie die Idee, die Altersgrenze für die Teilnahme an Bundestagswahlen von 18 Jahren abzusenken, so dass man schon ab 16 Jahren wählen könn­te?“ 52 Prozent der Befragten lehn­ten dies ab, 24,7 Prozent stimm­ten zu und  22,8 Pro­zent meinten, es sei ihnen egal.[1]
  • Anfang 2009 führte die „Grüne Jugend Ostalb“ eine Umfrage zum Wahlrecht ab 16 bei mehr als 550 Aalener Schülern durch. Auf die Frage „Hältst du das Wahlrecht ab 16 für sinnvoll?“ antworteten 58 Prozent mit „nein“ und nur 24 Prozent mit „ja“. 18 Prozent konn­ten sich nicht entscheiden. Das Fazit der Grünen Jugend lautete: „Ein Großteil der Jugend­lichen hält das Wahlrecht ab 16 nicht für sinnvoll. Hier zeigt sich, dass die Jugendli­chen sich noch sehr unsi­cher fühlen“.[2]
  • Im Sommer 2010 ergab eine Forsa-Umfrage in Berlin, dass 63 Prozent der befragten Ju­gendlichen im Alter von 14-29 Jahren das Wahlrecht ab 16 Jahren für sich ablehnen. Die Ablehnung in der Gesamt­bevölkerung lag bei 77 Prozent.[3] 
  • Die Studie „Jugend in Brandenburg 2010“ ergab bei der Befragung 3.132 Jugendlichen im Alter von 12-20 Jahren für dieses Bundesland: Eine Zustimmung für eine Herabsetzung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre äußern 33,9 Prozent der Jugendli­chen.“[4]  

Der internationale Vergleich bestätigt diese Daten: 

  • Eine Befragung von 914 Schülern in Großbritannien ergab 2003, das nur 32 Prozent der 17/18-jährigen das Wahlalter unter 18 Jahre senken wollten.[5]
  • In den USA ergab 2006 eine Onlinebefragung, an der 6200 Jugendliche im Alter von 12- 24 Jahren teilgenommen hatten, dass nur 28,2 Prozent der 15-17-jährigen eine Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre befürwortete. 19,7 Prozent plädierten für das Wahlrecht ab 17. Zugleich sagten 60 Prozent dieser Altersgruppe, dass weniger ein Viertel ihrer Altersgenos­sen qualifiziert seien, schon mit 16 zu wählen.[6]
  • In Österreich zeigte 2007 selbst kurz vor Einführung der Wahlberechtigung ab 16 eine Um­frage unter 700 Jugendlichen ein sehr gespalte­nes Bild. Von den 14-17-jährigen waren nur 47 Prozent für die Senkung des Wahlalters, 46 Prozent dagegen, sieben Prozent hatten keine Meinung. Bei den 18-24-jährigen überwog mit 63 Prozent die Ableh­nung.[7]
  • 2009 erbrachte eine Befragung von 1.114 britischen Jugendlichen Jahren bei 37 Prozent der 16-18-jährigen eine starke Zustimmung zur Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, bei 16 Prozent eine schwache Unterstützung. 40 Prozent lehnten die Idee ab.[8]
  • In Schottland – wo ein Wahlrecht ab 16 von der Regionalregierung seit langem befürwortet und vorbe­reitet wird – hatten bis Oktober 2012 nur ca. ein Drittel der 16/17-jährigen ihr Recht genutzt, sich in die Wahlregister einzutragen.[9] 

Schon weil dazu praktisch keine Daten vorliegen, lässt sich auch aus der tatsächlichen Wahlbeteili­gung von 16/17-jährigen kein mehrheitliches Interesse dieser Altersgruppe an einer Senkung des Wahlalters ablesen: 

  • So stellte nach der ersten deutschen Landtagswahl mit 16/17-jährigen Wählern in Bremen 2011 der Landeswahlleiter unter Verweis auf die Wahrung des Wahlgeheimnisses fest, dass „die Altersgruppe der Wahlberechtigten im Alter von 16 bis unter 18 Jahren nicht eigenstän­dig dargestellt werden“[10] kann.
  • 1998 hatte bei der Kommunalwahl in Neumünster eine Befragung von 16/17-jährigen Wäh­ler eine Wahlbeteiligung von nur knapp 40 Prozent ergeben.[11]
  • 2011 hat die Landesregierung von Sachsen-Anhalt die Erfahrungen mit dem dort seit 1999 gel­tenden kommunalen Wahlrecht ab 16 so zu­sammengefasst: „Die tat­sächliche Wahlbeteili­gung der sogenannten Jungwähler führt ebenfalls nicht zwangsläufig zu dem Schluss, dass eine Änderung des Wahlrechtes notwendig ist. … Die praktischen Erfahrungen der Kommu­nalwahlen zeigen jedenfalls, dass die Beteiligung in der Altersgruppe der 16- bis unter 18-Jährigen in den aufgezeigten Jahren un­terhalb der durchschnittlichen Wahlbeteiligung lag“.[12]

 Alle vorliegenden Daten zeigen, dass die meisten Jugendlichen von einer Sen­kung des Wahlalters unter die Volljährigkeit nichts halten.

Wer das Wahlalter dennoch absenken will, kann sich also nicht auf den Wunsch der Mehrheit betroffener Jugendlicher berufen.



[1] http://de.statista.com/statistik/daten/studie/177098/umfrage/ansicht-zur-wahlberechtigung-fuer-bundestagswahlen-ab-16-jahren/ (vgl. Klaus Hurrelmann, Mathias Albert: Jugend 2006. 15. Shell Jugendstudie: Eine pragmatische Generati­on unter Druck, Frankfurt a. M. 2006)
[2] http://gj-ostalb.de.tl/Umfrage-zum-Wahlrecht-ab-16.htm
[3] Berliner Zeitung 26.6.2010
[4]
 http://www.mil.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/JiB-2010-EB_Kurzfassung-end.pdf.
[5] The Nestle Family Monitor „Young People´s Attitudes towards Politics“, 2003[6] http://www.youthrights.org/docs/LoweringVotingAge_PollAnalysis.pdf
[7]
 Die Presse 8.5. 2007
[8] http://www.liv.ac.uk/politics/staff-pages/YCC_Voting_Age_Final_Review.pdf
[9]
 Vgl.  The Guardian 11. Oktober 2012 (In Großbritannien ist eine Wählerregistrierung notwendig, die mit dem Eintrag ins das Einwohnermelderegister in Deutschland vergleichbar ist. Dabei können sich schon 16/17-Jährige bereits registrieren lassen, wenn ihr 18. Geburtstag vor der nächsten Wahl eintritt (die sog. „attainers“).
[10]
 Statistisches Landesamt Bremen, Statistische Mitteilungen Heft 113/2011.
[11]
 Ulf Schloßbauer, Jugendliche wählen ganz anders als man glaubt (ergänzendes Projektbeispiel 2), Veröffentlichung im Rahmen der Beteiligungsbausteine des Deutschen Kinderhilfswerkes e.V.
[12]
 Landtag Sachsen-Anhalt, Drucksache 6/399 vom 13.09.2011

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/fragezeichen300-schnitt(15).jpg' border=0 alt='W&Auml;HLEN AB 16 IST EIN PROJEKT'>
2012-10-25 10:00:00
<![CDATA[DAS LEITMOTIV DER "SPIELANALYSE",]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4605 die der Bonner Oberbürgermeister Nimptsch auf 27 Seiten zur ersten Hälfte seiner Amtszeit vorgelegt hat, ist Eigenlob. Diese Bilanz steht in krassem Widerspruch zum Urteil vieler Bonner Bürger. Sie erwarten endlich einen politischen Aufbruch gegen Entscheidungsschwäche und Stillstand in vielen Bereichen der Stadt.

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Wenn Eigenlob die Wirklichkeit verzerrt

Zur „Spielanalyse“ des Bonner Oberbürgermeisters

Die im Herbst 2009 in NRW direkt gewählten Bürgermeister und Landräte haben eine Amtszeit von sechs Jahren bis zum Herbst 2015. Viele von ihnen ziehen in diesen Tagen eine Halbzeitbilanz. Dazu gehört auch der Bonner OB Jürgen Nimptsch (SPD). Er nennt seinen Bericht in Anlehnung an die Halbzeitpause eines Fußballspiels „Spielanalyse“ und meint „es würde keinen Sinn machen, nur über das zu sprechen, was mich allein angeht. Es geht vielmehr um die Stadt, die ich repräsentieren darf. Wie geht es Bonn, drei Jahre nach meinem Amtsantritt ?“ Diese Frage ist in der Tat sehr berechtigt.

In dem 27-seitigen Dokument des Oberbürgermeisters finden sich zwar Zitate von Schiller, Goethe und Nietzsche, aber kein einziges Wort der Selbstkritik. Seine „Spielanalyse“ erweckt den Eindruck, die erste Halb zeit seiner Amtszeit sei eine einzige Erfolgsgeschichte. Dies steht in krassem Wider spruch zum Urteil vieler Bonnerinnen und Bonner. 

Die Ausgangslage

Vor drei Jahren taten sich CDU und SPD sehr schwer, geeignete Kandidaten für die Oberbürgermeis terwahl zu finden. Als Anfang August 2008 Oberbürgermeisterin Dieckmann auf eine Wiederkandida tur verzichtete, schlug sie gemeinsam mit den Bundestags- und Landtagsabgeordneten der SPD sowie dem SPD-Fraktionschef im Rat den Bonner SPD-Vorsitzenden Harder als OB-Kandidaten vor. Für diesen gemeinsamen Vor schlag der gesamten Bonner SPD-Spitze fand sich keine ausreichende Unter stützung in der Partei, die damit zunächst ohne Kandidat dastand. In der CDU war die Lage ähnlich.

Im September 2008 nominierten CDU und SPD die beiden Überraschungs- (Verlegenheits-?) kandidaten Christian Dürig und Jürgen Nimptsch, mit denen bis dahin niemand gerechnet hatte. Am 30. Au gust 2009 wurde dann Jürgen Nimptsch mit 40,9 Prozent der Stimmen vor Christian Dürig (35,4 Prozent) zum Oberbürgermeister gewählt. Die zuvor geltende Stichwahl war abgeschafft worden. Bei der gleichzeitigen Ratswahl löste eine schwarzgrüne Mehrheit die große Koalition ab. 

Das Selbstbild

Obwohl es sich bei der OB-Wahl eindeutig um eine – im Schatten der Bundestagswahl 2009 stehende – Auseinandersetzung zwischen einem SPD- und einem CDU-Kandidaten handelte, beklagt sich Jür gen Nimptsch in seiner „Spielanalyse“darüber, dass sich „die schwarzgrüne Koalition erkennbar schwer (tut), meine „Überparteilichkeit“ anzuerkennen.“

Die nordrhein-westfälisch Kommunalverfassung hat be wusst ein Spannungsverhältnis zwischen direkt gewähltem Oberbürgermeister und direkt gewähltem Rat hergestellt. Aber der Bonner Oberbürger meister ignoriert dies, indem er sich über den Stadtrat erhebt: „Ich bin als Oberbürger meister für alle Bonnerinnen und Bonner ohne Parteilogo angetreten und bin allen Bürgerinnen und Bürgern ver pflichtet, während die Stadtratsmit glieder alle für eine Partei kandidiert haben und sich auch dieser verpflichtet fühlen.“ Damit blendet er nicht nur aus, dass er als SPD-Kandidat angetreten ist und der Partei nach wie vor angehört und ver pflichtet ist, sondern unterstellt den Ratsmitgliedern zugleich, sie seien nicht allen Bonner Bürgern verpflichtet.

Aus diesem Selbstverständnis des OB erklärt sich sein emotionales Spannungsverhält nis zu den Stadt verordneten, das in jeder Ratssitzung mit Händen zu greifen ist. Es wird auch in seiner Reaktion auf eine zweifache Rüge des Rats für seine öffentlichen Alleingänge deutlich. Nimptsch sag te dazu am 28. Juni 2012 im Rat: „Ein direkt gewählter Oberbürgermeister, der dem Stadtrat gele gentlich empfehlen de Hinweise gibt, schadet seinem Amt genau so wenig wie ein Bundespräsident, der gelegentlich mah nende Worte für das Parlament oder korrigierende Worte für die Kanzlerin findet.“

Wer sich als Oberbürgermeister mit dem Bundespräsidenten vergleicht, hat ein offenkundiges Problem und offenbar vergessen, dass § 62 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen klar regelt: „Der Bür germeister bereitet die Beschlüsse des Rates, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse vor. Er führt diese Beschlüsse und Entscheidungen … unter der Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm gegenüber durch. Der Bürgermeister entscheidet ferner in Angelegenheiten, die ihm vom Rat oder von den Ausschüssen zur Entscheidung übertragen sind.“  

Die Bilanz 

Während bei den Bürgern der Eindruck vorherrscht, es gehe in Bonn wenig voran und zur Gestaltung der Zukunft der Stadt brauche man endlich einen politischen Aufbruch, besteht die „Spielanalyse“ des OB nur aus vermeintlichen Erfolgsmeldungen. Besonders hebt er Punkte hervor, die in der Be völkerung gerade nicht als Erfolge empfunden werden:

  • Bürgerbeteiligung sei durch die Online-Befragungen „Bonn packts an“ gestärkt worden. Mit irreführenden Zahlen wird dabei vertuscht, dass sich zuletzt höchstens 0,7 Prozent der Bonner Bürger beteiligt haben und die Aktion rund eine halbe Million Euro gekostet hat.
  • Beim WCCB sei „dem Ringen um den besten Weg noch etwas Zeit zu opfern“ gewesen. So wird eine zweijährige Entscheidungsunfähigkeit geschönt, die den Steuerzahler viele Millio nen an Beratungskosten aufgebürdet hat und nur beendet wurde, weil der Rat den Oberbürger meister zum Handeln zwang.
  • Beim Beethoven-Festspielhaus habe erst die Entscheidung, das Projekt 2010 „vorerst nicht wei ter zu verfolgen“ zu einer Realisierungschance geführt. Verschwiegen wird, dass 2010 die Finanzierung des Festspielhauses vollständig gesichert war, sich wegen der vom Oberbürger meister ohne Ratsvotum ausgerufenen „Eiszeit“ Sponsoren umorientierten, nur der massive Druck der Bürger den OB zur Wiederaufnahme des Projektes zwang und jetzt bürgerschaftliches Engagement und nicht städtische Aktivität die Finanzierungslücke schließt.
  • Beim Thema Oper wird zwar die Neuverpflichtung eines Intendanten als Bereicherung des Bonner Kulturlebens gefeiert, aber mit keinem Wort erwähnt, dass der OB zugleich die Fusion der Bonner und Kölner Oper vorgeschla gen hat. Der Rat hat dazu am 28. Juni 2012 beschlossen: „Der Rat der Stadt Bonn kritisiert in Form und Inhalt den erneuten Vorstoß des Oberbür germeisters Nimptsch zu einer KölnBon ner Opernfusion und distanziert sich aus drücklich von der Haltung des Bonner Oberbürger meisters.“
  • Durch den Erhalt der Beethovenhalle seien Bonn „Stuttgarter Verhältnisse“ erspart geblieben. Unerwähnt bleibt, dass diese Entscheidung getroffen wurde, ohne den Rat zu informieren, dass die Hallensanierung die Stadtkasse mit mindestens 30 Mio Euro belasten wird. Dazu heisst es in der „Spielanalyse“, dass „derzeit nur Geld für unabweisbare notwendige Maßnah men vorhanden ist, was fehlt sind Finanzmittel für die jeweilige Grundsanierung.“
  • Beim Berlin-Bonn-Gesetz habe man sich darum bemüht, „gemeinsam mit dem Landrat des Rhein-Sieg-Kreises … die politische Sensibilität für dieses Thema zu erhalten.“ Unerwähnt bleibt, dass der mit niemanden abgestimmte OB-Vorschlag, das Gesetz neu zu verhandeln, vom Landrat und von einer breiten Ratsmehrheit (mit den Stimmen der SPD !) am 28. Juni 2012 zurückgewiesen wurde.

Insgesamt erinnert die Halbzeit-„Spielanalyse“ von OB Nimptsch an das denkwürdige Fußball spiel zwi schen Deutschland und Schweden vom 16. Oktober 2012, als die deutsche Mannschaft durch eigene Überheblichkeit und Wirklichkeitsverweigerung selbstverliebt eine 4:0-Führung ver spielte. Allerdings liegt der Bonner OB zur Halbzeit nicht in Führung, sondern bereits in deutlich in Rückstand, weil er schon in der ers ten Hälfte seiner Amtszeit so gespielt hat wie die deutschen Fußballer gegen Schweden in den letzten 30 Minuten … 

 

Hier (auf der Homepage des General-Anzeiger) können Sie die "Spielanalyse" von OB Nimptsch im Original nachlesen.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/halbzeit-nimptsch2.jpg' border=0 alt='DAS LEITMOTIV DER "SPIELANALYSE",'>
2012-10-20 10:00:00
<![CDATA[NEUER SCHWUNG FÜR DAS FESTSPIELHAUS]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4608 bleibt wichtig. Nachdem der Rat sich (fünf Jahre nach dem Deutschen Bundestag) mit der klaren Mehrheit von 61 : 18 Stimmen hinter das Projekt gestellt hat, ist jetzt die Initiative der Verwaltung gefragt. Wer in den üblichen Trott verfällt, gefährdet die Verwirklichung des Konzertsaals zum 250. Geburtstag Beethovens im Jahr 2020.

   Eine Chronologie zum Festspielhaus
   mit vielen Dokumenten und
   Informationen finden Sie hier.

 

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Bonner für Bonn:
Neuer Schwung für das Beethoven-Festspielhaus!

Vor nunmehr fünf Jahren – am 15. November 2007 – hat der Deutsche Bundestag im Blick auf den 250. Geburtstag von Ludwig van Beethoven im Jahr 2020 beschlossen, eine „Stiftung Fest spielhaus Beethoven“ in die Liste der „national bedeutsamen Kulturinvestitionen“ aufzunehmen und dafür 39 Millionen Euro bereit zu stellen. Im Unterschied zu vielen Bonner Bür gern, großen Bonner Unternehmen und dem Bonner Mittelstand tat sich die Bonner Kommu nalpolitik lange schwer, diese Chance beherzt zu ergreifen. 

Aber wenn es um Beethoven geht, musste die Bürgerschaft den Stadtoberen schon immer Beine machen: 

  • 1845 finanzierten angesichts des demonstrativen Desin teresses des damaligen Ober bürgermeisters Bonner Bürger das Beethoven-Denkmal auf dem Münsterplatz.  Franz Liszt, Robert Schumann und viele andere halfen ihnen dabei. 
  • 1889 hatte die Stadtverwaltung dem Abriss des Beethoven-Geburtshauses schon zuge stimmt. Bonner Bürger verhinderten dies und kauften das Haus. Unterstützt wurden sie von Giuseppe Verdi, Johannes Brahms und Clara Schumann. 
  • 1993 hatten Rat und Verwaltung das Beethovenfest als „überflüssig“ abgeschafft. In den fol genden Jahren initiierten die BÜRGER FÜR BEETHOVEN mit vielen Konzerten den „Beethoven-Marathon“, bis die Stadt dem Druck nachgab und das Beethoven fest wieder ermöglichte. 

Auch die Initiative für ein Beethoven-Festspielhaus kam aus der Bonner Bürgerschaft. Es ist gelungen, Bund und Land dafür zu gewinnen, im Rahmen einer Stiftung die maßgebliche Verantwortung für den dauerhaften Betrieb des Festspielhauses zu übernehmen. Neben den vom Bundestag beschlossenen 39 Mio Euro liegen auch Zusagen des Rhein-Sieg-Kreises über 3 Mio Euro, der Sparkasse Köln-Bonn über 5 Mio Euro und von NRW für eine Million Euro jährlich vor. 

Der Bau des Festspielhauses wird ausschließlich und vollständig privat finanziert – ein schließlich des Risikos der Baukostensteigerung. Dazu hat die Deutsche Post AG einen inter nationalen Architektenwettbewerb durchgeführt. Für die beiden ausgewählten Entwürfe von Zaha Hadid (Diamant) und Hermann & Valentiny (Welle) haben zwei Ge neralunternehmer die Realisierung bis ins Detail durchgerech net und geplant. 

Das Beethoven-Festspielhaus wird keine Kultureinrichtung der Stadt Bonn sein, sondern eine in Bonn angesiedelte nationale Einrichtung ähnlich der Bundeskunst halle. Dennoch hat die Stadtspitze das Vorhaben durch demonstrative Unlust gefährdet und 2010  sogar „auf Eis“ ge legt. Das hat viele Sponsoren verärgert. Vor allem die Telekom schwenkte von der Unterstüt zung für den Bau auf das Angebot eines Beitrages zur Finanzierung des Betriebs um. 

Lethargie drohte sich breit zu machen. Aber der unermüdliche Einsatz der Bonner brachte den erneuten Umschwung. Die „Bürger für Beethoven“ (mit 1200 Mitgliedern einer der größten Bonner Vereine), die „Fest.Spiel.Haus.Feunde“, die Intitiative „Ludwig van B.“, die „Internationale Beethovenfeste Bonn“, die „Festspielhaus-Botschafter“, der „Ludwigschor“ und viele andere Bonner machten mit vielen Aktionen Druck für das Beethoven-Festspielh aus.

Um die durch die kommunale Untätigkeit entstandene Finanzierungslücke zu schließen, hat IHK-Präsident Wolfgang Grießl den „Beethoven-Fest spielhaus Förderverein“ gegründet, der in der Bürgerschaft im ersten Jahr fast 5 Millionen Euro an Spenden gesammelt hat. Insge samt sollen so in fünf Jahren 25 Mio Euro zusammen kommen. Ausserdem haben sich die Hoteliers der Region bereit erklärt, mit einem „Beetho venthaler“ pro Übernachtung einen günstigen Baukredit der Postbank zu finanzieren. Über den Standort in der Rheinaue haben alle Beteiligten inzwischen Einvernehmen erzielt. 

Am 4. September hat sich nach langem Taktieren endlich auch der Bonner Stadtrat mit der übergroßen Mehrheit  von 61:18 Stimmen klar zum Beethoven-Festspielhaus bekannt. Dagegen stimmten nur Grüne und Linke. Damit übernahm der Rat die Initiative – auch weil es viele Stadtverordnete leid sind, auf Vorlagen einer gerade beim Thema Festspielhaus nicht be sonders dynamischen Verwaltung zu warten. Dieser Ratsbeschluss 

  • enthält ein ausdrückliches und eindeutiges Bekenntnis zum Beethoven-Festspielhaus,
  • bestätigt die Verantwortung der Stadt für Grundstück und Umfeldgestaltung,
  • sichert dem privaten Investor beim Bebauungsplan Unterstützung zu,
  • verzichtet auf bisher praktizierte, gegen das private Engagement gerichtete Fristset zungen und
  • enthält (das bisher fehlende) Bekenntnis zur "angemessenen" Mitfinanzierung des Be triebs des Festspielhauses, die die Voraussetzung für die Auszahlung der vom Bundes tag beschlossenen 39 Mio Euro für eine Betriebsstiftung ist.

Nach diesem klaren Ratsvotum muss jetzt auch die Verwaltung in Schwung kommen.

Ludwig van Beethoven ist der größte Sohn unserer Heimatstadt Bonn. Ihn kennt man überall und seine Musik begeistert die Menschen rund um den Globus. Wenn im Jahr 2020 der 250. Geburtstag des großen Komponisten gefeiert wird, werden sich die Augen der Welt  auf seine Geburtsstadt richten. Bei diesem internationalen Ereignis geht es nicht nur um Musik und Kultur, sondern auch um wirtschaftliche Perspektiven und Arbeitsplätze für Bonn.

Aber wir müssen diese einmalige Chance auch nutzen. Niemand würde verstehen, wenn es  ausgerechnet in der Geburtsstadt Beethovens selbst dann noch keinen diesem Anlass ange messenen Kon zertsaal gibt. Bonn darf sich als Beethovenstadt nicht vor aller Welt blamieren. Treffend hat Franz Liszt angesichts der Lethargie der Bonner Kommunalpolitik beim ersten Beethovenfest 1845 erbost ausgerufen: „Eine kleine Stadt kann das Glück haben, dass ein großer Mann in ihr das Licht der Welt erblickt; aber kleinstädtisch darf sein Andenken nicht gefeiert werden.“

Deshalb sagen wir als Bonner Bürger:

JA ZUM BEETHOVEN-FESTSPIELHAUS

 

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='204' height='185' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/beethoven-denkmal-schnitt(3).jpg' border=0 alt='NEUER SCHWUNG F&Ugrave;R DAS FESTSPIELHAUS'>
2012-10-18 10:00:00
<![CDATA[ÜBER FACEBOOK WIRD IMMER WIEDER VIEL]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4588 gesprochen. Zuletzt hat der Gründer des Netzwerkes Mark Zuckerberg verkündet, es gebe jetzt eine Milliarde Nutzer. Doch bei genauerem Hinweisen relativert sich diese Zahl wie manches andere, was mit Facebook zu tun hat.

 

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Politische Facebook-Illusionen
Zur relativen Reichweite eines sozialen Netzwerkes

Anfang Oktober 2012 verkündete Facebook-Gründer Mark Zuckerberg, sein Netzwerk habe jetzt weltweit eine Milliarde Nutzer. Facebook wird inzwischen in 70 Sprachen in mehr als 200 Ländern angeboten. Seit der Gründung 2004 wurden nach Facebook-Angaben im Netzwerk 140 Milliarden „Freundschaften“ geschlossen und 219 Milliarden Fotos hochgeladen. Über 1,1 Billio­nen Mal wurde der „Gefällt mir“ Button gedrückt.

Diese Zahlen beeindrucken. Allerdings relativieren sie sich bei näherer Betrachtung. Zu beachten ist vor allem, dass Facebook 

  • schon als Mitglied zählt, wer innerhalb von 30 Tagen nur mindestens einmal auf seine Seite zugreift. Eine derartig geringe Zugriffsrate entspricht freilich nicht dem Charakter eines so­zialen Netzwerkes. Nach Unternehmensangaben ist nur die Hälfte der „Mitglieder“ täglich in Facebook.
  • den gleichen Nutzer mehrfach zählt, wenn er sich innerhalb eines Monats von unterschiedli­chen Orten einloggt.[1] Da nach Unternehmensangaben etwa die Hälfte der Nutzer Face­book mit mobilen Geräten nutzt, ergibt sich schon dadurch zumindest bei Aktivierung der Ortsbe­stimmung eine deutliche Verzerrung der Nutzerzahlen. Hinzu kommt die Mehrfach­zählung bei der Facebook-Nutzung mit unterschiedlichen stationären Geräten an verschiedenen Or­ten (z.B. Arbeits­platz und Heim-PC, Laptop oder Tablet) durch die gleiche Person. Da die Facebook-Nutzer als besonders Internet-affin gelten können, ist bei dieser monatlichen Er­fassungsmethode davon auszugehen, dass schon durch Ortswechsel bis zu 50 Prozent der Nutzer mehrfach ge­zählt werden.
  • im Rahmen seines Börsengangs im Mai 2012 einräumen musste, dass fast neun Prozent der Nutzerprofile nicht echt sind. Bei rund 83 Millionen vermeintlichen Mitgliedern handelt es sich demnach um „Phantome“.[2]

In Deutschland wurden Anfang Oktober knapp 24,6 Mio Nutzer (vom gleichen  Ort mindestens ein­mal im Monat) gezählt, davon 21 Mio älter als 18 Jahre.[3] Etwa 62 Millionen Bundesbürger sind wahlberechtigt. Unter Berücksichtigung der Nutzungshäufigkeit (nur ca. die Hälfte täglich), der falschen oder doppelten Nutzerprofile (minus ca. neun Prozent) und der Mehrfachzählungen bei der Nutzung durch die gleiche Person an unterschiedlichen Orten (bis zu 50 Prozent) kann man davon ausgehen, dass allenfalls etwa 3 Millionen Wahlberechtigte (ca. 5 Prozent) regelmäßig über Kom­munikationswege bei Facebook erreichbar sind.  

Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass eine globale Ansprache aller (deutschen) Facebook-Nutzer bzw. bestimmter Zielgruppen nur durch Werbeanzeigen möglich ist. Dass deren Reichweite in der Fachwelt eher kritisch beurteilt wird, zeigt auch der Einbruch des Facebook-Börsenkurses vom Mai 2012 mit einem Ausgabekurs von 38 US-Dollar innerhalb von nur sechs Monaten auf  nur noch ca. 20 US-Dollar Anfang Oktober. 

Außerhalb der kommerzieller Anzeigen in Facebook sind drei unterschiedliche Bindungsgra­de der Nutzer an ein Angebot zu unterscheiden: 

  • Am unverbindlichsten ist die einmalige Sympthatiebekundung durch den „Ge­fällt mir“ Klick, der keine nachhaltige Bindung an das unterstützte Angebot zur Folge hat.
  • Dauerhafter ist die sog. Facebook-„Freundschaft“, denn sie hält „Freunde“ in einem nach­haltigen Informationskonnex, der allerdings um so unübersichtlicher ist umso höher die Zahl der „Freunde“ steigt.
  • Am aussagekräftigsten ist der neue Messwert „Personen, die darüber sprechen“, der die Anzahl der Nutzer erfasst, die innerhalb der letzten sieben (!) Tage eine Meldung über ein Informationsangebot generiert haben, weil ihnen die Seite oder Seitenbeiträge gefallen hat oder sie einen Seitenbeitrag kommentiert oder mit anderen geteilt haben.[4] 

Eine Analyse dieser Parameter legt das sehr begrenzte politische Interesse der Facebook-Nutzer schonungslos offen. Selbst in der heißen Phase des amerikanischen Präsidentschaftswahlkampfes er­reichten in der ersten Oktoberwoche 2012 mit ihrem Facebook-Angebot Barack Obama und Mitt Rom­ney nur 3,1 Mio bzw 2,8 Mio Nutzer („Personen, die darüber sprechen“), obwohl es allein in den USA ca. 160 Mio Facebook-Nutzer gibt. Aus der weltweiten (!) Facebook-Community, die Mark Zuckerberg jetzt mit 1.000 Millionen Mitgliedern beziffert, sammelte Obama bisher 29,4 Mio  und Romney 8,6 Mio einmalige Sympathiebekundungen („Gefällt mir“) 

Auch in Deutschland rangiert Politik auf den hinteren Rängen des Facebook-Interesses. Hier haben Mesut Özil (6,8 Mio) und die Band „Ramstein“ (5,9 Mio) die meisten Facebook-Fans („Gefällt mir“). Angela Merkel kommt am 8. Oktober 2012 als prominenteste Politikerin auf 195.729 Fans, ihr (neuer) Herausforderer Peer Steinbrück nur auf 12.100. 

Bei „Personen, die darüber sprechen“ kam Angela Merkel in der ersten Oktoberwoche 2012 auf 11.216, Peer Steinbrück auf  5020, Jürgen Trittin auf 183, Philipp Rösler auf 394 und Gre­gor Gysi  auf 102. Die offiziellen Bundesangebote der Parteien liegen noch deutlich darunter (CDU: 22.100 Gefällt mir / 580 sprechen darüber, SPD: 30.600/2600, FDP: 18.500/480, Grüne: 31.600/1.600, Linke: 17.200/1.400). Aus dem Rahmen fällt lediglich die Piratenpartei (79.500/6.500). 

In der Ansprache von Bürgern durch zentrale Angebote ist die Reichweite von Facebook also außerordentlich begrenzt. Innerhalb der dort überhaupt erreichbaren politisch interessierten Minder­heit liegen die interessanteren Möglichkeiten im dezentralen Bereich. Hier kann es beispielsweise der einzelne Bun­destagsabgeordnete auf durchaus beachtliche „Fan-Zahlen“ bringen. Spitzenreiter mit einem persönlichen Angebot ist Ruprecht Polenz (CDU) mit 5000 „Freunden“ und 2000 Abonnenten seiner persönli­chen Facebook-Einträge. Eine ganze Reihe von Abgeordneten kommt auf 1500 – 3000 Facebook-Freunde, viele sind aber auch gar nicht bei Facebook vertreten. 

Dabei liegt innerhalb der begrenzten Möglichkeiten der politischen Facebook-Ansprache das größte Po­tential in der Vielfalt dezentraler Angebote. Dabei haben personale Angebote einen deutlich höheren Wirkungsgrad als institutionelle Angebote. Freilich darf der damit verbundene Zeitaufwand nicht unterschätzt werden, denn zu regelmäßigen Informationsangeboten sollte auch die entsprechende Diskussionsbereitschaft kommen. Wenn bei Facebook eingestellte Informationen und Meinungen auch Kommentare und Diskussionen auslösen, erhöht dies ihre Verbreitung. Insgesamt ist aber beim politischen Facebook-Einsatz immer eine nüchterne Effizienzanalyse Effizienz durch die Ab­wägung von Aufwand und Ertrag zu empfehlen. Auch in der politischen Arbeit sollte man Face­book nicht ignorieren, sich aber zugleich nicht darin verlieren.



[1]              http://allfacebook.de/zahlen_fakten/deutschland-oktober-2012/#more-25456 („Wenn sich ein Nutzer innerhalb von 30 Tagen an mehreren Orten auf Facebook einloggt, so zählt dieser an jedem Ort als ein Nutzer.“)[2]              http://www.afp.com/pt/nachrichten/topstories/376277
[3]
 Alle Angaben sind dem Facebook-Anzeigentool entnommen (Stand 5. 10. 2012), das jedem Nutzer offensteht und nach Alter, Geschlecht, Ort, Nutzungsarten, Alters- und Interessensgruppen selektiert. Das Durchschnittsalter der Nut­zer liegt nach Facebook-Angaben bei 22 Jahren. 
[4]              http://www.facebook.com/notes/facebook-marketingkonzepte/einf%C3%BChrung-des-neuen-personen-die-dar%C3%BCber-sprechen-messwerts/230703950316977

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/buchcover-homepageschnitt(13).gif' border=0 alt='&Ugrave;BER FACEBOOK WIRD IMMER WIEDER VIEL'>
2012-10-15 10:00:00
<![CDATA[MIT EINEM KLAREN RATSBESCHLUSS FÜR]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4534 das Festspielhaus bricht neue Morgenröte für das Projekt an. Endlich haben sich CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen von Linkspartei und Grünen durchgesetzt und die Zeit des Taktierens beendet. Zugleich hat der Rat deutlich gemacht, dass er von der Verwaltung mehr Dynamik für die Verwirklichung des Beethoven-Festspielhauses wünscht.

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Bonner Rat macht Druck für das Beethoven-Festspielhaus 

Endlich hat sich der Bonner Stadtrat in seiner Sitzung vom 4. September 2012 nach langem Taktieren mit großer Mehrheit klar zum Beethoven-Festspielhaus bekannt. Ein Dringlich­keitsantrag der CDU wurde mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP ange­nommen. Grüne und Linkspartei stimmten dagegen. Damit ging einerseits die Zeit der For­melkompromisse zu Ende, die den tatsächlichen Dissens zum Festspielhaus in der schwarzgrünen Ratskoalition verdeckten. Andererseits übernahm der Rat die Initiative, weil es die Mehrheit leid war, auf Vorlagen einer gerade beim Thema Festspielhaus nicht besonders dynamischen Verwaltung zu warten.

 Der Bonner Ratsbeschluss vom 4. September 2012 hat folgenden Wortlaut: 

„Der Rat der Stadt Bonn spricht sich nach wie vor für ein Festspielhaus an der Rhein­aue aus und begrüßt das bürgerschaftliche Engagement zur Finanzierung sowie die Zusage der Post. Ziel ist möglichst eine Umsetzung bis zum Geburtsjubiläum zu errei­chen. Die Stadt stellt das gewünschte Grundstück zur Verfügung und wird den späte­ren Bauherrn beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Genehmigungsverfahren nach Kräften unterstützen und auch die Umfeldgestaltung im Rahmen von Städtebau­förderungsmaßnahmen vornehmen. An den Baukosten beteiligt sich die Stadt auch zu­künftig nicht. Die Finanzierung des Betriebes durch eine Stiftung wird konkretisiert und die Stadt beteiligt sich daran angemessen. Im Übrigen gelten die im Ratsbe­schluss vom 30.11.2011 beschlossenen Voraussetzungen und Zusagen.“  

Dieser Beschluss ist wichtig, denn er 

  • enthält ein ausdrückliches und eindeutiges Bekenntnis zum Beethoven-Festspielhaus,
  • bestätigt die Verantwortung der Stadt für Grundstück und Umfeldgestaltung,
  • sichert dem privaten Investor beim Bebauungsplan Unterstützung zu,
  • verzichtet auf bisher praktizierte gegen das private Engagement gerichtete Fristset­zungen und
  • enthält (das bisher fehlende) Bekenntnis zur ´"angemessenen" Mitfinanzierung des Betriebs, die Voraussetzung für die vom Bundestag beschlossenen 39 Mio Euro für eine Betriebsstiftung sind.

In seiner Rede zu diesem Beschluss sagte der stv. CDU-Fraktionsvorsitzende Guido Deus: 

„Die CDU-Fraktion hält ein Festspielhaus nicht nur aus kultur-, sondern auch aus wirtschaftspolitischer Sicht für das Profil und den Standort der Stadt Bonn für wün­schenswert, sinnvoll und erstrebenswert, ja für erforderlich … Es wäre wünschens­wert, wenn die Finanzie­rungs- und Bauherrenfrage möglichst zügig geklärt würde, damit der von der Verwal­tung aufgezeigte Zeitplan eingehalten werden kann. …  Wir halten aber nichts davon,  uns über diesen Zeitpunkt von Sitzung zu Sitzung strittig auseinander zu setzen und damit immer wieder kritische Diskussionen aufkommen zu lassen, die für das Projekt nicht hilfreich sind. Um es klar zu sagen, es ist nicht an uns, nicht an der Politik dem bürgerschaftlichen Engagement zum Neubau eines Fest­spielhauses Fristen zu setzen oder gar dies zu beenden. Ich bin froh und dankbar in einer Stadt beheimatet zu sein, wo ein Weltunternehmen, wo ein IHK Präsident, wo die Bürgerinnen und Bürger ein solches privat finanziertes Projekt auf die Spur setzen und mit hohem Engagement verfolgen.“

In einem weiteren Beschluss forderte der Rat die Sanierung der Beethovenhal­le als „Multi­funktionshalle“. Dazu sagte der stv. CDU-Fraktionsvorsitzende Guido Deus insbesondere mit Blick auf seinen grünen Koalitionspartner: 

 „Dieses Bekenntnis  zur "Multifunktionalität" ist ein weiterer Beweis unserer Ernst­haftigkeit hier keinen Plan B, kein Festspielhaus "light" parallel zu fahren. Wir setzen klar auf ein privat finanziertes Festspielhaus.“ 

Der Bundestag hatte schon 2007 die „Stiftung Festspielhaus Beetho­ven" in die Liste für „na­tional bedeutsame Kulturinvestitionen" aufgenommen und 39 Mio Euro bereit gestellt. Diese Stiftung wird das Festspielhaus betreiben. Dazu tragen der Rhein-Sieg-Kreis 3 Mio Euro, die  Sparkasse Köln-Bonn 5 Mio Euro und das Land NRW für eine Million Euro jährlich bei. 

Der Bau des Festspielhauses wird vollständig privat finanziert – einschließlich des Risikos der Baukostensteigerung. Dazu hat die Deutsche Post AG einen internationalen Architektenwett­bewerb durchgeführt. Für die beiden ausgewählten Entwürfe von Zaha Hadid (Diamant) und Hermann & Valentiny (Welle) haben zwei General­unternehmer die Realisierung bis ins Detail durchgerechnet und geplant. Telekom und Postbank waren mit im Boot. 

Aber dann hat die Stadtspitze das Vorhaben durch demonstrative Unlust gefährdet und 2010 sogar „auf Eis“ ge­legt. Das hat viele Sponsoren verärgert. So schwenkte die Telekom von der Unterstüt­zung für den Bau auf einen Beitrag zur Finanzierung des Betriebs um. Lethargie griff um sich. Aber der unermüdliche Einsatz der Bonner brachte den erneuten Um­schwung:

 Ende 2011 hat der Bonner Rat nach langem Zögern das Thema wieder aufgegriffen und als neuen Standort die Rheinaue vorgeschlagen. Die Post sagt immer noch Ja zum Festspielhaus. Um die durch kommunale Untätigkeit entstandene Finanzierungslücke beim Bau zu schließen, hat IHK-Präsident Wolfgang Grießl Ende 2011 den „Beethoven-Festspielhaus Förderverein“ gegrün­det, der in der Bürgerschaft in kurzer Zeit schon über drei Millionen Euro an Spenden gesam­melt hat. Ausserdem haben sich die Hoteliers der Region bereit erklärt, mit einem „Beetho­venthaler“ pro Übernachtung einen günstigen Baukredit der Postbank zu finanzieren. 

Es ist gut, dass auf der Zielgeraden jetzt auch die Ratsmehrheit bei der Verwirklichung des Projekts helfen will. Jetzt muss die Verwaltung noch Schwung aufnehmen.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='200' height='182' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/Hadid-schnitt-morgenrot(1).jpg' border=0 alt='MIT EINEM KLAREN RATSBESCHLUSS F&Ugrave;R'>
2012-10-05 10:00:00
<![CDATA[KREUZ-UND-QUER.DE HEISST DAS NEUE]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4570 Diskussionsforum im Internet zum politischen Handeln aus christlicher Verantwortung. Herausgeber sind u. a. Norbert Lammert, Alois Glück, Erwin Teufel und Bernhard Vogel. Ich bin zum Chefredakteur berufen worden. Schon in den ersten Tagen besuchten mehr als 20.000 Interessenten den Blog und hinterließen über 500 Kommentare.

Der neue Internet-Blog

kreuz-und-quer.de

Ein Diskussionsforum zum politischen Handeln aus christlicher Verantwortung 

Mit einem neuen Internet-Blog wollen politisch engagierte Christen in die aktuellen Debatten in Staat und Gesellschaft eingreifen. Das Diskussionsforum zum politischen Handeln aus christlicher Verantwortung wird von prominenten Herausgebern verantwortet. Dazu gehören Norbert Lammert, Alois Glück, Erwin Teufel und Bernhard Vogel. Sprecher des Herausgeberkreises ist der nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete Thomas Sternberg, der auch dem Hauptausschuss des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken angehört. Er sagte: „Wir haben uns zu der Internet-Initiative www.kreuz-und-quer.de zusammengefunden, um in Staat und Gesellschaft das politische Engagement der Christen zu stärken und unsere Welt aus christlicher Verantwortung und Überzeugung – orientiert am christli­chen Menschenbild – politisch mitzugestalten.“ Die Initiative will aus christli­cher Weltverantwortung die öffentliche Meinungsbil­dung in Staat, Gesellschaft und Kirche unterstützen und lädt zur Diskussion darüber ein. 

Die Herausgeber des Internet-Blogs kreuz-und-quer.de sind

Prof. Dr. Thomas Sternberg MdL (Sprecher)
Ministerpräsident a. D. Dieter Althaus
Landtagspräsident a. D. Alois Glück
Dr. Friedrich Kronenberg
Parl. Staatssekretär Dr. Hermann Kues MdB
Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert MdB
Präsident des Europäischen Parlaments a.D. Dr. Hans-Gert Pöttering, MdEP
Parl. Staatssekretär Thomas Rachel MdB
Bundesministerin Prof. Dr. Annette Schavan MdB
Parl. Staatssekretär Christian Schmidt MdB,
Ministerpräsident a. D. Dr. Erwin Teufel
Ministerpräsident a. D. Prof. Dr. Bernhard Vogel 

Die Redaktion besteht aus:

Dr. Stephan Eisel (Sprecher), Klaus Mertes SJ, Pfarrer Dr. Gerald Hagmann

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/menschengruppe-homepage-schnitt.jpg' border=0 alt='KREUZ-UND-QUER.DE HEISST DAS NEUE'>
2012-09-26 10:00:00
<![CDATA[VOR 30 JAHREN WURDE HELMUT KOHL]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4571 am 1. Oktober 1982 zum Bundeskanzler gewählt. Kurz Zeit später holte er mich als Redenschreiber ins Kanzleramt, wo ich während der Wiedervereinigung stv. Leiter des Kanzlerbüros war. So habe ich aus der Nähe erlebt, wie Helmut Kohl als Bundeskanzler die europäische Einigung und die deutsche Einheit gestaltete.

 

In meinem Buch "Helmut Kohl - Nahaufnahme", das soeben in der 2. Auflage erschienen und auch als e-Book erhältlich ist, habe ich meine Beobachtungen festgehalten.

Das Buch können Sie hier bestellen.

Als E-Book (Kindle) erhalten sie das Buch hier.

Eine kleine Leserprobe zum Arbeitsstil des Bundeskanzlers finden Sie hier.

Ein ausführliches Fernsehinterview zu meiner Zeit im Bundeskanzleramt finden Sie hier.

Alle Informationen zum Buch "Helmut Kohl - Nahaufnahme" finden Sie hier.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='243' height='267' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/Kohl-25-09-2012-cdu-csu-homepage-schnitt.jpg' border=0 alt='VOR 30 JAHREN WURDE HELMUT KOHL'>
2012-09-26 10:00:00
<![CDATA[FÜR "DIREKTE DEMOKRATIE" GILT]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4559 das Internet als ideales Instrument. Manche verbinden damit die Hoffnung auf mehr Volksabstimmungen. Tatsächlich eignet sich das Internet dafür nicht, sondern verstärkt die Defizite plebiszitärer Entscheidungsfindung und erhöht die Manipulationsgefahr. Lesen Sie dazu eine ausführliche Analyse.

 Den kompletten Aufsatz "Internet und "direkte" Demokratie können Sie hier ausdrucken.

 

Stephan Eisel 

Internet und „direkte“ Demokratie

Das Internet ist  keine neue „Politikwelt“ für bisher Uninteressierte, sondern vielmehr eine zusätzliche Bühne für die Akteure in der vorhandenen politische Offline-Arena. Es wäre für die freiheitliche Demokratie gefährlich mit dem Internet als politischem Minderheiten-Spielplatz Heilserwartungen zu verbinden.

Weder gibt es für die Behauptung einen Beleg, das Internet werde als plebiszitäres Entscheidungsforum von den Bürgern angenommen, noch für Annahme, das Netz könne die Schwächen plebiszitärer Entscheidungsfindung überwinden.

Im Gegenteil verstärkt das Internet die Gefahren angeblich „direkter“ Demokratie, weil es kleine aktive Internet-Eliten privilegiert, dem digitalen Geschwindigkeitsrausch die notwendige Reifezeit vor Entscheidungen opfert und als Abstimmungsinstrument in Frage stellt, was freiheitlicher Demokratie wesentlich ausmacht: Die „allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime“ Beteiligungschance für alle Bürger an Wahlen und Abstimmungen.

Der folgende Aufsatz analysiert das Thema in diesen Kapiteln:

  • Internet ohne gleiche Beteiligungschance
  • Politik in der Nische
  • Die „Weisheit der Massen“ und Politisierung als Gruppenzwang
  • Minderheiten-Spielplatz im Cyberspace
  • Abstimmungsresistente Internet-Community
  • Online-Bügerhaushalt ohne Bürgerresonanz
  • Überschätzte Wahlbeteilungspotentiale
  • Ernüchternde Erfahrungen in der Schweiz und Estland
  • Verstärkung statt Mobilisierung

  

Stephan Eisel 

Internet und „direkte“ Demokratie

(in: PERSPEKTIVEN UND GRENZEN „DIREKTER DEMOKRATIE
(hrsg. Von Ralf Thomas Baus und Tobias Montag, St. Augustin/Berlin 2012)

Zu den Mythen, die das Internet umgeben, gehört seit seinen Anfängen die Behauptung, mit dem neuen Medium breche ein neues Zeitalter der Demokratie an. Es werde nun leichter gelingen, das parlamentarische Prinzip der Repräsentation zu überwinden und durch  plebiszitäre Entscheidungsfindung zu ersetzen oder zumindest zu ergänzen. Weil es zeitliche und räumliche Grenzen aufhebe, schaffe das Netz die Voraussetzung für die einfache Entscheidungsbeteiligung vieler Bürger. 

In diesem Sinne wurde und wird das Internet immer wieder zum Demokratiemedium stilisiert.

Dabei wird meist übersehen, dass das Internet durch seine besonderen Charakteristika die Schwächen plebiszitärer Entscheidungsfindung nicht vermindert, sondern verstärkt. Das Internet ist keine neue Begründung für mehr „direkte“ Demokratie, sondern bietet eher Gründe für mehr Skepsis gegenüber diesem Weg der Entscheidungsfindung. 

Internet ohne gleiche Beteiligungschance

Grundlage freiheitlicher Demokratie ist neben der Achtung der Menschenrechte und der Überwindung des Faustrechts durch das staatliche Gewaltmonopol die Anerkennung der Geltung der Mehrheitsregel, die ihrerseits (wie es in Artikel 38 des Grundgesetzes heisst)  „allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime“ Wahlen bzw. Abstimmungen voraussetzt. 

Hier liegt eine entscheidende Schwäche des Internets. Es ist als Kommunikationsraum im Alltag der Menschen nicht mit der Bedeutung von Radio und Fernsehen zu vergleichen ist. Als reine Konsummedien erreichen sie in den industrialisierten Ländern fast einhundert Prozent der Bevölkerung. Das Internet ist ein Aktivitätsmedium und kommt wohl auch deshalb trotz aller Wachstumsraten weder in Europa noch in den USA über eine Abdeckung von höchstens 70-80 Prozent der Bevölkerung hinaus. Wer das Internet zur zentralen Demokratieplattform stilisiert, übersieht, dass es den Menschen keinen „allgemeinen und gleichen“ Zugang bietet. 

Selbst in einem reichen Industrieland wie Deutschland ist eine dreifache digitale Spaltung Gesellschaft zu beobachten:

Erstens ist über ein Viertel der deutschsprachigen Bevölkerung über vierzehn Jahre mangels Zugang generell vom Internet ausgeschlossen.

Zweitens nutzt ein Drittel derer, die einen Internetzugang haben, die bestehende Zugangsmöglichkeit nur selten. Insgesamt kann nur etwa die Hälfte der deutschsprachigen Bevölkerung über vierzehn Jahre als regelmäßige Internetnutzer gelten.

Drittens beschränken sich zwei Drittel der regelmäßigen Nutzer auf wenige, vor allem passiv-konsumierende Nutzungsarten und nehmen die vielfältigen interaktiven Möglichkeiten des Mediums praktisch nicht in Anspruch. 

Allenfalls ein Fünftel der in Deutschland lebenden deutschsprachigen Menschen über vierzehn Jahre ist also internetaffin in dem Sinne, dass sie das Internet nicht nur als Abrufmedium, sondern als Kommunikationsplattform nutzen. Bei aller offenkundigen Bedeutung des Internets ist es weder Volkssport noch dominiert es für die Mehrheit der Bürger den Alltag. 

Neue Studien zeigen, dass mehr als die Hälfte der deutsch­sprachigen Bevölke­rung über 14 Jahre das Internet nicht oder nur gelegentlich nutzt, im Umgang mit der Onli­ne-Welt wenig oder gar nicht selbstständig ist oder gar als „digital Outsider“ gelten muss. Ob und wann sich dies durch den Generationswechsel substantiell verändert, ist nicht erkennbar. Auffällig ist allerdings, dass sich der Bevölkerungsanteil, der das Internet intensiv und regelmäßig nutzt seit Jahren stagniert – übrigens auch in den USA. 

Nach einer im Februar 2012 vom „Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI)“ vorgelegte repräsentative Milieustudie stellt das Internet für 39 Prozent der Gesamtbevölkerung „eine digitale Barriere vor einer Welt dar, von der sie sich ausgeschlossen fühlen“. Dies gilt für immerhin 27 von 72 Millionen Menschen, die die deutschsprachigen Wohnbevölkerung über 14 Jahre ausma­chen. Diese Menschen fühlten sich – wie es in der Studie heisst -  im Internet wie in einer fremden Welt: „Sie sprechen weder die im virtuellen Raum übliche Sprache, noch verstehen sie die verwende­ten Symbole und Applikationen intuitiv; sie sind der digitalen Kulturtechnik nicht oder nur eingeschränkt mächtig. Vor diesem Hintergrund fühlen sie sich kaum in der Lage, im Internet eigenverantwortlich zu handeln, da sie die entsprechenden Konsequenzen nur sehr bedingt ab­schätzen können.“ 

Ganz ähnlich heißt es in einer Untersuchung der „Initiative D 21“ vom Dezember 2011, dass der Anteil der „digitalen Außenseiter“ bei 26 Prozent liege und sich gegenüber 2010 nur um zwei Prozentpunkte verringert habe. Zusammen mit den „Gelegenheitsnutzern“ und den (oft weniger freiwilligen) „Berufsnutzer“ am Arbeitsplatz bilden sie „nach wie vor den Großteil der Bevölkerung ab, der im Umgang mit den digitalen Medien wenig oder nicht souverän ist.“ Auch die ARD/ZDF-Onlinestudie 2011 konstatiert 56 Prozent der deutschen Bevölkerung, die das Internet oder nur gelegentlich nutzen. 

Angesichts dieses Befundes darf demokratisches politisches und staatliches Handeln für sich keine Dominanz oder gar Ausschließlichkeit der digitalen Welt zulassen. Freiheitliche Demo­kratie muss allen Bürgern den allgemeinen, unmittelbaren und gleichen Zugang zur politi­schen Arena garantieren. Es wäre fatal, wenn „demokratiefähig“ nur ist, wer im Internet surfen kann und will. Demokratie würde sich selbst ad absurdum führen, wenn sie sich auf das Internet fokussiert und Netzbürgern mehr Bedeutung zumisst als denen, die das Medium nicht nutzen können oder wollen. Deshalb bleibt die nüchterne Analyse der Verankerung der digitalen Welt im Leben­salltag der Bürger ein zwingendes Grunderfordernis unseres demokratischen Alltages, das nicht unre­flektiertem Wunschdenken von Netzenthusiasten zum Opfer fallen darf. 

Politik in der Nische

Das gilt umso mehr als der Cyberspace selbst für seine Bewohner viel mehr Markt- und Spielplatz als Politikforum ist. Der Anteil politischer Webseiten liegt im deutschsprachigen Netz unter einem Prozent und in den USA nur unwesentlich höher. Die Zugriffsraten auf das politische Angebot sind zudem deutlich unterdurchschnittlich. Das Internet wurde nicht zu politischen Zwecken erfunden, erprobt und entwickelt und wird auch nur von einer kleinen Minderheit dazu genutzt. 

Die freiheitliche Demokratie einerseits zählt zwar auf das Engagement der Bürger für ihre Gesellschaft, räumt ihnen andererseits aber ausdrücklich auch das Recht ein, unpolitisch zu sein. Dass die Menschen davon gerne Gebrauch machen, spiegelt sich auch im Internet: Bei YouTube haben über 60 Comedians oder Musiker mehr Aufrufe als der amerikanische Präsident als weltweit mächtigster Politiker. Nur drei gänzlich unpolitische Popstars haben bei der Abfrage ihrer Videos die Milliardengrenze übersprungen: Es sind die Popstars Lady Gaga, Justin Bieber und Shakira. Politiker sind Lichtjahre davon entfernt. 

Bei den nicht personenbezogenen Angeboten Ratgeberkanal „Expertvillage“ einsamer Spitzenreiter. Seine Videos wurden seit der Gründung des Kanals 2006 bis Ende April 2012 bei YouTube über 2,4 Milliarden mal angesehen wurden. Die meisten Abonnenten, nämlich über 5,4 Millionen,  hatte im April 2012 der amerikanische Komiker Ray William Johnson. Das Weiße Haus kommt nur auf 203.000 Abonnenten. Das mit 448 millionenmal am häufigsten abgerufene Einzelvideo „Charlie bit my finger – again“ zeigt zwei sich miteinander kappelnde Babies. Die vielfach angebotenen Videobotschaften unterschiedlichster Politiker sind demgegenüber in der Nachfrage kaum messbar. 

Die Nutzerzahlen für verschiedene Webseiten bestätigen die Politikferne des Internets. Selbst bei den Internet-Blogs, wo man ehesten eine politische Oase im Cyberspace vermuten würde, findet sich Politik nur als exotische Nischenexistenz. Ein Verzeichnis von über 11.000 deutschsprachigen Blogs listet im April 2012 insgesamt 1474 Blogs zu Internetthemen, 1462 Privat-Blogs, 1289 Computerblogs und nur 386  Politikblogs gegenüber 677 Reiseblogs auf. Am meisten besucht werden ein Schnäppchen-, ein Spiele und ein Hobby-Blog. Erst auf Rang 20 folgt der populärste Politik-Blog. 

Geschwindigkeitsrausch, digitale Vereinfachung und Hysteriefalle

Als unpolitischer Markt- und Spielplatz orientiert sich das Internet zwar nicht am politisch Wichtigen oder Sinnvollen, aber die typischen Charakteristika der Netzkultur setzen Politik unter neuen Druck. 

So ist Schnelligkeit im Cyberspace das höchste Gut. Baut sich eine Seite zu langsam auf, klicken wir weiter. Gibt eine Suchmaschine die Antwort auf unsere Fragen zu langsam, wechseln wir den Anbieter. Im Internet ist der schnelle Klick die gültige Währung, Politik erscheint demgegenüber träge und langsam. Schnelligkeit ist aber kein Ausweis von Demokratiesteigerung, ihr wohnt die große Gefahr der Oberflächlichkeit und Flüchtigkeit inne. Im Gegenteil dazu zeichnen sich stabile Demokratien dadurch aus, dass sie Entscheidungen ihre Reifezeit geben.

Den Geschwindigkeitsdruck im Internet begünstig auch eine Atmosphäre sich schnell wandelnder Stimmungen und Emotionen. Zwar gibt es im Internet auch reflektierende Kommunikationsformen. So hat die ursprüngliche Textorientierung des Internets eine durchaus heilsam rationalisierende Wirkung. Zugleich hebt der Trend von der textgebundenen zur bildorientierten Nachricht diese Rationalitätsebene der Netzwelt zunehmend auf. Hier ähnelt die politische Wirkung des Internets der Ambivalenz des Fernsehens. 

Die Verstärkung des emotionalen Spontaneindrucks durch die Bildorientierung des Internets steht nicht nur im Widerspruch zum Rationalitätsanspruch von Politik in der freiheitlichen Demokratie. Diese Entwicklung ist in gewisser Weise auch komplementär zur Tendenz zur Vereinfachung, die dem Internet schon durch die digitale Struktur innewohnt und einen weiteren Gegensatz zwischen der virtuellen Netzwelt und der demokratischen Politikwelt konstituiert: Digitales Denken privilegiert die einfache Wahl zwischen A und B. Politisches Denken dagegen ist komplex. 

Insgesamt ist das Internet auch ein nervöses Skandalisierungsmedium. Nirgends entstehen so viele Gerüchte und nirgends werden sie so schnell verbreitet wie im Internet. Dies ist auch einem oberflächlichen Spieltrieb geschuldet, der in der Weitergabe einer im Netz gefundenen Nachricht einen von deren Inhalt oder Seriosität unabhängigen Selbstzweck sieht. Wer zur Verbreitung beiträgt, sieht sich im Internet selten verantwortlich für den Inhalt des Weitergegebenen. Was aber viele verbreiten, wird schnell von allen geglaubt. 

Die „Weisheit der Massen“ und Politisierung als Gruppenzwang

Diejenigen, die im Internet den neuen Ort demokratischer Willensbildung sehen, sind nicht nur von der Schnelligkeit des Netzes fasziniert, die die schnelle Meinungsverdichtung zu einem Meinungsbild ermögliche. Sie führen auch ins Feld, dass im Internet wegen seiner großen Reichweite viele Menschen einbezogen werden könnten und die Klugheit einer Entscheidung mit der Zahl der an ihr Beteiligten steige. 

Während der Fokus der freiheitlichen Demokratie auf dem Einzelnen, seinen Rechten, Pflichten und Beteiligungschancen ruht, ist im Internet ganz in der Tradition des „volonté générale“ von Jean-Jacques Rousseau die große Zahl entscheidender Bezugspunkt. Die „Wisdom of Crowds“ beschrieb James Surowiecki 2004 in seinem gleichnamigen einflussreichen Buch mit dem Untertitel: „Why the Many Are Smarter Than the Few and How Collective Wisdom Shapes Business, Economies, Societies and Nations“. Dieses Konzept proklamiert die in der Netzcommunity sehr populäre Theorie, dass auch einer zufällig zusammengekommenen Gruppe von Menschen hohe Entscheidungsbefugnis für alle zukommt. 

Kleine Zufallsgruppen sind sogar charakteristisches Merkmal der Entscheidungsbildung im Internet. Dies gilt umso mehr, als das Internet als Aktivitätsmedium nicht nur die Menschen ohne Netzzugang oder Netzzugangswillen komplett ausblendet, sondern auch unter der Minderheit der politisch Interessierten noch die Kleingruppe der politischen Aktivisten privilegiert. Die Herrschaft der  Stärkeren und Lautesten dominiert die ungeregelten digitalen Netzwelten. 

Dem plebiszitäre Reiz des Internets, möglichst häufig möglichst viele möglichst schnell entscheiden zu lassen, liegt auch die Fehlannahme vom politisierten Bürger als Regelfall zu Grunde. Aber das Grundverständnis einer freiheitlichen Gesellschaft ist nicht vereinbar mit einem indirekten Zwang zum politischen Aktivismus. Es schützt damit auch die Schwächeren: weniger politisch Interessierte, weniger Lautstarke und weniger gut Organisierte. 

Vertreter zu wählen, die sich in eine Materie einarbeiten und dadurch besser als anderer Bescheid wissen, ist das gute Recht jedes Bürgers, ebenso wie er das Recht hat, durch eigenes Engagement die Entscheidungsfindung unmittelbar zu beeinflussen. Das Recht auf Delegation gilt nicht nur bei der Autoreparatur oder beim Arztbesuch, sondern auch in der Politik. Es ist gegenüber dem Recht auf Einmischung und Beteiligung auch im Verständnis des Grundgesetzes nicht minderwertig. 

Minderheiten-Spielplatz im Cyberspace

Wer das Recht auf Repräsentation durch Fokussierung auf die plebiszitären Versuchungen des Internets in Frage stellt, lässt eine neue weitere doppelte digitale Spaltung zu: Er schließt aus dem Entscheidungsprozess nicht nur die aus, die gar nicht im Netz sind, sondern diskriminiert zugleich jene, die dort ihr Recht auf Freiheit von Politik in Anspruch nehmen. Die oft propagierte plebiszitäre Cyberdemokratie nimmt ihnen – wie plebiszitäre Offline-Entscheidungen - die Chance der Delegation an die von ihnen Gewählten. 

Interessanterweise hat im Juni 2011 eine repräsentative Umfrage der Bertelsmann-Stiftung bestätigt, dass 94 Prozent (!) der Bundesbürger in Wahlen die beste Form der politischen Beteiligung sehen. 39 Prozent der Bundesbürger gaben sogar ausdrücklich an, sie wollten sich über Wahlen hinaus nicht am politischen Prozess beteiligen zu wollen. 

Abstimmungen im Internet wurden von 54 Prozent der Befragten ausdrücklich abgelehnt. Während 64 Prozent schon einmal an einer Bürgerversammlung teilgenommen haben oder sich das vorstellen können und immerhin 54 Prozent auch Leserbriefe für sich für möglich halten, stehen nur 39 Prozent elektronischen Petitionen und nur 32 Prozent Internet-Blogs prinzipiell positiv gegenüber. 

Die Bertelsmann-Stiftung fast zutreffend zusammen: „Möglicherweise in der öffentlichen Diskussion bislang überschätzt werden dagegen die neuen Formen der Meinungsbildung und Bürgerbeteiligung über das Internet. Offensichtlich sind diese Formen der Beteiligungsmöglichkeit nur für eine qualifizierte Minderheit begehrt." 

Zu ganz ähnlichen Ergebnissen kommt eine im Februar 2012 vorgelegte repräsentative Untersuchung von Infratest-dimap: Danach meinen zwar 80 Prozent, das im Internet Menschen zu Wort kommen, die sich an­sonsten an der Politik nicht beteiligen würden und noch 56 Prozent finden, das Internet schaf­fe mehr Offenheit. Aber um gekehrt sagen auch 42 Prozent der Befragten, die Vielfalt der Meinungen im Internet mache die eigene Meinungsbildung schwerer. Während beispielsweise nur 3 Prozent der Befragten die Teilnahme an einer Bürgerversammlung prinzipiell ablehnen, schließen es 24 Prozent grundsätzlich aus, sich an Internetforen zu beteiligen. 

Dennoch werden im Internet inzwischen von einer Vielzahl von Anbietern Fragen zu allen möglichen Themen zur Abstimmung gestellt. Nicht selten wird explizit oder implizit der Anspruch verbunden, aus den Ergebnissen könne man die Meinung des Volkes ablesen oder zumindest seine Stimmungen erkennen. Wiewohl in keiner Weise repräsentativ und höchst manipulationsanfällig, wirkt diese Suggestion – besonders in der Verstärkung durch konventionelle Medien – durch die Magie der (auch noch so kleinen) Zahl. 

Abstimmungsresistente Internet-Community

Die Netzcommunity selbst ist nämlich keineswegs besonders abstimmungsbegierig, sondern demonstriert auffällige Distanz zur Entscheidungsfindung im Internet. Eines der prominentesten Beispiele dafür ist wohl die Abstimmung, zu der Facebook-Gründer Mark Zuckerberg alle Facebook-Mitglieder vom 16.–23. April 2009 aufgerufen hatte. Es ging um die Neufassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zuvor im Internet heftige Debatten ausgelöst und zu massiver Kritik vieler Nutzer an Zuckerberg geführt hatte. Als Reaktion darauf bot Zuckerberg die Abstimmung an und erklärte, dass bei einer Beteiligung von dreißig Prozent der „aktiven registrierten Facebook-Mitglieder“ die Ergebnisse bindend sein sollten. 

Aber die Bilanz dieses ersten Nutzervotums fiel äußerst ernüchternd aus. Trotz erheblicher Werbemaßnahmen hatten nur 0,3 Prozent (665.654 von damals 200 Millionen) der Facebook-Mitglieder teilgenommen. Es hatte sich gezeigt, dass die engagierte Internetdebatte einer kleinen Nutzergruppe keineswegs eine nennenswerte Breitenresonanz auslösen konnte. 

Auch in der als Internetpartei gegründeten Piratenpartei führen Online-Abstimmungen nicht zu einer Mobilisierung. Bei der Abstimmungsplattform „Liquid Feedback“  hatten sich von 27.159 Parteimitgliedern im April 2012 überhaupt nur 6659 registriert. An den Einzelabstimmungen beteiligen sich meistens nur einige dutzend, manchmal einige hundert und höchstens tausend Mitglieder, also nur harter Kern von ca. fünf Prozent Gesamtmitgliedschaft. 

Schon in der parteiinternen Entscheidungsfindung privilegiert das von den Piraten propagierte Konzept einer „flüssigen Demokratie“ („Liquid Democracy“) als tägliches politischen Plebiszit nicht nur politische Aktivisten, sondern auch darunter diejenigen, die in ihrem beruflichen und privaten Leben dafür die notwendige Zeit aufbringen können. Im Internet geben diese „Zeitreichen“ den Ton an. Sie sind aber zugleich nur eine verschwindend kleine Gruppe. 

Online-Bügerhaushalt ohne Bürgerresonanz

Dies belegen auch die Erfahrungen der bisher etwa einhundert Städte und Gemeinden in Deutschland, die das Verfahren des internetbasierten ‚Bürgerhaushaltes‘ durchgeführt haben.

Dabei werden den Bürgern von der Verwaltung bzw. dem Rat ausgesuchte und von ihnen selbst eingebrachte Kürzungsvorschläge für den städtischen Haushalt zur Bewertung und Abstimmung vorgelegt. Auch die Teilnahme an solchen Verfahren ist vernichtend gering, obwohl zur Registrierung eine E-Mail-Adresse genügt. 

Weder wird überprüft, ob es sich dabei um einen Bürger der betroffenen Kommune handelt, noch wird sichergestellt, dass sich nicht die gleiche Person mit mehreren verschiedenen E-Mail-Adressen beteiligt. Über neunzig Prozent der Teilnehmer benutzen bei diesen Verfahren nämlich nicht ihre tatsächlichen Namen, sondern nehmen mit Pseudonymen teil. Aus den bisherigen Erfahrungen kann man schließen, dass bis zu einem Drittel der eingetragenen Registrierungen aus Mehrfachabstimmungen bzw. von Ortsfremden kommen. 

Aber selbst wenn man dieses Problem ignoriert und hinter jeder registrierten e-mail-Adresse einen ortsansässigen Bürger vermutet  liegt die Beteiligung bei höchstens 3-5 Prozent der Wahlberechtigten: 2009 in Köln 1,2 Prozent , 2010 in Solingen 2,8 Prozent, in Essen l 0,8 Prozent, in Gütersloh 2,1 Prozent und 2011 in Bonn ca. 4,7 Prozent. Als das Verfahren in Bonn im April/Mai 2012 wiederholt wurde sank die Beteiligung auf gerade mal ein Prozent.

Außerdem stimmen keineswegs alle registrierten Nutzer bei allen Fragen ab. So erreichen die Unterstützungs- oder Ablehnungsvoten für einzelne Sparvorschläge ein im Verhältnis zu Zahl der Wahlberechtigten nicht mehr messbares Niveau. In Bonn erreichte 2012 der am meisten unterstütze Vorschlag unter Einschluss von Mehrfachabstimmungen und Ortsfremden gerade einmal 300 Stimmen – in einer Stadt mit 330.000 Einwohnern. Deutlich kann kaum werden, dass solche Internetabstimmungen keineswegs seriöses Instrument demokratischer

Entscheidungsfindung sind, sondern vor allem Forum für eine kleine hochaktive Minderheit. 

Berücksichtigt man, dass das Internet-Abstimmungsverfahren vier Wochen lang rund um die Uhr, ortsunabhängig und ohne Alterskontrolle angeboten wurde, während die Stimmabgabe bei einer Wahl wesentlich stärkeren örtlichen und zeitlichen Einschränkungen unterliegt, fällt der deutliche Beteiligungsunterschied noch dramatischer auf. 

Überschätzte Wahlbeteilungspotentiale

Von auf Einzelfragen bezogenen plebiszitär motivierten Internet-Abstimmungen zu unterscheiden ist die Idee der Durchführung von Wahlen im Internet. Dieser Vorstellung liegt in der Regel nicht die Absicht zugrunde, die repräsentative Demokratie durch eine plebiszitäre zu ersetzen. Es geht vielmehr darum, mit dem Internet mehr Bürger zur Teilnahme an Wahlen anzusprechen, als dies auf klassischem Weg möglich ist, oder zumindest die Teilnahme an Wahlen zu erleichtern. In diesem Sinn ist das Thema Internetwahlen seit langem ein Dauerthema in der Debatte. 

An dieser Stelle soll nicht auf die Frage eingegangen werden, ob es möglich ist – ähnlich wie beim Online-Banking – die notwendigen technischen Anforderungen zur Gewährleistung von allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen im Internet zu schaffen und die Gefahr Wahlmanipulation auszuschließen. Selbst bei der Lösung dieses Problems bleibt die Frage, ob sich hier die Möglichkeit zur Erhöhung der Wahlbeteiligung eröffnet. 

Dabei wird übrigens fälschlicherweise unterstellt, es gebe einen anhaltenden Trend zurückgehender Wahlbeteiligungen. Tatsächlich sind aber Schwankungen in der Wahlbeteiligung zu beobachten. Das zeigen beispielsweise die deutschen Landtagswahlen seit der Bundestagswahl 2009: Zuwächsen der Wahlbeteiligung in Baden-Württemberg (+12,8), Sachsen-Anhalt (+6,8), Rheinland-Pfalz (+3,6) und Berlin (+2,2) stehen Rückgänge in Bremen (-3), Nordrhein-Westfalen (-3,7), Hamburg (-5,2), Saarland (-6) und Mecklenburg-Vorpommern (-7,4) gegenüber. 

Auf ein gewisses Potential für Internetwahlen deutet aber der gleichzeitige Anstieg der Zahl von Briefwählern hin. In Deutschland hat sich der Anteil der Briefwahl an Bundestagswahlen seit ihrer Einführung 1957 von 4,9 Prozent auf 21,4 Prozent 2009 erhöht. Der Deutsche Bundestag dieser Entwicklung Rechnung 2008 getragen und die bis dahin zumindest formal notwendige Begründung der Inanspruchnahme der Briefwahl im Bundeswahlgesetz abgeschafft. Dadurch wurde der mit den Schwierigkeiten bei der Überwachung des Wahlgeheimnisses begründete Ausnahmecharakter der Briefwahl weiter relativiert. 

Dabei ist die Bezeichnung „Briefwähler“ inzwischen irreführend, die Hälfte dieser Wähler nutzt die Möglichkeit der vorgezogenen Urnenwahl, d. h. der persönlichen Stimmabgabe nach Versendung der Wahlbenachrichtigung in die jeweiligen Rathäusern. Tatsächlich geht also die Beteiligung an der ortsgebundenen Urnenwahl vor allem zurück, weil die zeitliche Fixierung auf einen bestimmten Wahltag durch eine vorgezogene Urnenwahl aufgehoben wird. Auf die damit verbundenen Probleme der Folgen unterschiedlicher Zeitpunkte der Stimmabgabe in einer schnelllebigen Medienwelt soll hier nicht eingegangen werden. 

Die bisherigen Erfahrungen mit dem Instrument von Online-Wahlen zeigen dem gegenüber eine sehr ernüchternde Bilanz im Blick auf das Potential zur Erhöhung von Wahlbeteiligungen. 

Als größerer Versuch zur Durchführung von Internetwahlen kann die Entscheidung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) im Jahr 2007 gelten, bei immerhin rund 100.000 Wahlberechtigten die Wahl der Fachkollegien ausschließlich (!) im Internet vorzunehmen. 2007 wurden bei diesen Wahlen 36.313 Stimmen abgegeben, 2011 waren es 42.896.  Die Beteiligung an diesen Internetwahlen unterschied sich damit nur unwesentlich von der letzten konventionellen Wahl im Jahr 2003, bei der etwa 39.000 Stimmen abgegeben worden waren. Selbst unter den besonders internetaffinen Wissenschaftlern hat also die Umstellung auf eine Internetwahl hatte nicht zu einer nennenswerten Veränderung der Wahlbeteiligung geführt. 

Ernüchternde Erfahrungen in der Schweiz und Estland

Umfangreichere Erfahrungen mit dem dort als „Vote électronique“ bezeichneten E-Voting liegen aus der Schweiz vor. Darunter wird bei den Eidgenossen die Stimmabgabe über das Internet, SMS und weitere elektronische Datenkommunikationswege verstanden. 

Insgesamt ist in der Schweiz die „elektronische Stimmabgabe“ bei allgemeinen Wahlen und Abstimmungen seit 2003 im „Bundesgesetz über die Politischen Rechte“ verankert. Am 19. Januar 2003 erfolgte der erste Probelauf in der Genfer Gemeinde Anières: von den 1161 Stimmberechtigten mit elektronischer Abstimmungsmöglichkeit nutzten 323 die Möglichkeit der Stimmabgabe. Bis zum Juni 2007 fanden dann insgesamt 48 Abstimmungen mit der Möglichkeit elektronischer Stimmabgabe insbesondere für Auslandsschweizer statt. Dabei nutzten nur zwölf Prozent der dazu Berechtigten – das ist weniger als ein Prozent der Wahlberechtigten diese Möglichkeit der Stimmabgabe per Internet. Dies blieb deutlich hinter der allgemeinen Wahlbeteiligung bei den diesen Abstimmungen, die bei ca. dreißig Prozent lag, zurück. 

Da aber bei keiner Abstimmung Pannen oder Probleme auftraten, beschloss das Schweizer Parlament zum 1. Januar 2008 weitere Gesetzes- und Verordnungsänderungen für die elektronische Abstimmung. Im „Bundesgesetz über die Politischen Rechte“ heisst es jetzt: „ Der Bundesrat kann im Einvernehmen mit interessierten Kantonen und Gemeinden örtlich, zeitlich und sachlich begrenzte Versuche zur elektronischen Stimmabgabe zulassen. Er kann Kantone, die Versuche zur elektronischen Stimmabgabe über längere Zeit erfolgreich und pannenfrei durchgeführt haben, auf Gesuch hin ermächtigen, diese Versuche für eine von ihm festgelegte Dauer weiterzuführen. Er kann die Ermächtigung mit Auflagen oder Bedingungen versehen oder die elektronische Stimmabgabe in Abwägung der gesamten Umstände jederzeit örtlich, sachlich oder zeitlich ausschließen. Die Kontrolle der Stimmberechtigung, das Stimmgeheimnis und die Erfassung aller Stimmen müssen gewährleistet und Missbräuche ausgeschlossen bleiben.“ 

Im Einzelnen wurde für die „erweiterte Versuchsphase“ festgelegt, die Versuche für elektronische Stimmabgabe auszuweiten, vor allem um Auslandsschweizer einzubeziehen. Dabei dürfen 2007 bis 2011 maximal zehn Prozent der Abstimmenden elektronisch abstimmen, wobei die Harmonisierung der Stimmregister in den Kantonen eingefordert wird. Die Schweizer Bundeskanzlei begründet diese bisher nirgends auch nur annährend erreichte Grenze damit, dass dann im Fall einer Panne beim E-Voting der Urnengang nicht wiederholt werden müsse. 

Bei den kantonalen Wahlen am 28. November 2010 hatten in zwölf Kantonen 28.900 Wähler ihre Stimme auf elektronischem Weg abgegeben, etwa ein halbes Prozent der Wahlberechtigten. Zuletzt hat der Schweizer Bundesrat als ersten Versuch für Wahlen auf Bundesebene die Gesuche der Kantone Basel-Stadt, St. Gallen, Graubünden und Aargau  zur Durchführung eines Vote électronique-Versuchs bei den Nationalratswahlen vom 23. Oktober 2011 bewilligt. Dies erlaubte es den rund 22 000 Auslandschweizer Stimmberechtigten der vier Kantone, ihre Stimme im Herbst elektronisch abzugeben. 3500 machten davon Gebrauch. Im Kanton Genf wurde bei den Kantonswahlen am 27. November 2011 zum zweiten Mal allen Wahlberechtigten die Möglichkeit der Stimmabgabe über das Internet gegeben. Das nutzten 18,9 Prozent ohne dass dadurch die Wahlbeteiligung insgesamt gestiegen wäre. 

Zugleich hat sich der Kanton Zürich – seit 2004 ein E-Voting-Testgebiet der ersten Stunde –entscheiden, das Verfahren bis 2015 auszusetzen. Die Neue Züricher Zeitung berichtete am 5. Dezember 2010, der Chef des kantonalen statistischen Amtes des Kantons Zürich habe als Wahlleiter erklärt: „E-Voting hat die Erwartungen nicht erfüllt.“ Weder sei die Wahlbeteiligung insgesamt gestiegen, noch hätten mehr junge Wähler an den Abstimmungen teilgenommen. Außerdem lägen die Kosten mit 50 Franken für eine im Inland abgegebene elektronische Stimme und 150 Franken für die das E-Voting eines Auslandsschweizers unverhältnismäßig hoch. Es sei eine Überprüfungspause notwendig. 

Besonders häufig wird in der Debatte um Internetwahlen auf Estland verwiesen. Dort wurde die Möglichkeit der Abstimmung im Internet („I-Vote“) erstmals am 16. Oktober 2005 bei den Kommunalwahlen zugelassen und von 0,9 Prozent der Wahlberechtigten genutzt. Bei den nationalen Parlamentswahlen im März 2007 machten von 3,4 Prozent, bei  den Europawahlen im Juni 2009 schon 6,5 Prozent und bei den Parlamentswahlen 2011 schließlich 15,4 Prozent der Wahlberechtigten von dieser Möglichkeit Gebrauch. Dieser Zuwachs der Stimmabgabe über das Internet führte allerdings nicht zu einer Erhöhung der Wahlbeteiligung, sondern ersetzte häufig nur die bisherige Briefwahl. 

Im Mutterland des Internets, den USA, unterscheiden sich die Erfahrungen bei Internetwahlen übrigens davon nicht wesentlich: Dort wurde das Internet 1999 erstmals eingesetzt, als Florida und das US-amerikanische Verteidigungsministerium elektronische Wahlen durchführten, bei denen Angehörige der Streitkräfte über verschlüsselte Verbindungen mit Hilfe digitaler Signaturen ihre Stimmzettel abgeben konnten. Später wurde bei Präsidentschaftswahlen Übersee-Amerikanern und Angehörigen der Streitkräfte mit ihren Familien die Abstimmung über das Internet ermöglicht. Dieses Projekt wurde allerdings wegen Sicherheitsbedenken wieder eingestellt. 

Ansonsten hat es in den USA keine nennenswerten weiteren Versuche mit Internetwahlen gegeben. Allerdings lassen inzwischen alle fünfzig US-Bundesstaaten die Wählerregistrierung im Internet zu. Diese Erleichterung des Erlangens der Wahlberechtigung führt nach neuen empirischen Studien zu einer um etwa zehn Prozent erhöhten Wahlregistrierung, allerdings ohne sichtbare Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung. 

Verstärkung statt Mobilisierung

Alle bisherigen Erfahrungen zeigen also, dass Internet-Wahlen nicht zu höheren Wahlbeteiligungen führen: Es gibt jedenfalls keinen Hinweis darauf, dass Wähler, die ansonsten den Gang ins Wahllokal scheuen damit mobilisiert werden könnten. Insgesamt basiert die Hoffnung auf eine stärkere Mobilisierung durch Internetwahlen auf einer Fehleinschätzung der Motiven von Nichtwählern. Diese reichen vom politischen Desinteresse bis zur bewussten Protesthaltung und liegen alle außerhalb des Internets. 

Im März 2011 kam auch ein Workshop beim Europäischen Parlament zu einem ähnlichen Ergebnis: „Although there seems to be a necessity to offer more possibilities to Europeans to exchange their views and participate in political processes via the Internet, e-voting as such will most probably not result in an increase of voter participation. In fact, the reasons for voting abstinence are manifold and there seems to be no technological quick-fix to the problem.“ 

Die sogenannte „Mobilisierungsthese“, nach der es durch das Internet in nennenswertem Umfang gelingen könnte, bisher uninteressierte Menschen für Politik zu interessieren, ist inzwischen vielfach widerlegt. Politisches Interesse lässt sich auch im Cyberspace nicht einfacher generieren als in der Offline-Welt. Aber das Netz bietet – entsprechend der sogenannten „Verstärkungsthese“ – den politisch Interessierten und Aktiven ein zusätzliches Forum. Sie nutzen die Vorteile des Internets zur Informationsbeschaffung und Interaktion untereinander. Hier liegt der politische Mehrwert des Internets. 

Das Internet ist also keine neue „Politikwelt“ für bisher Uninteressierte, sondern vielmehr eine zusätzliche Bühne für die Akteure in der vorhandenen politische Offline-Arena. Es wäre für die freiheitliche Demokratie gefährlich mit dem Internet als politischem Minderheiten-Spielplatz Heilserwartungen zu verbinden. Weder gibt es für die Behauptung einen Beleg, das Internet werde als plebiszitäres Entscheidungsforum von den Bürgern angenommen, noch für Annahme, das Netz könne die Schwächen plebiszitärer Entscheidungsfindung überwinden. Im Gegenteil verstärkt das Internet die Gefahren angeblich „direkter“ Demokratie, weil es kleine aktive Internet-Eliten privilegiert, dem digitalen Geschwindigkeitsrausch die notwendige Reifezeit vor Entscheidungen opfert und als Abstimmungsinstrument in Frage stellt, was freiheitlicher Demokratie wesentlich ausmacht: Die „allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime“ Beteiligungschance für alle Bürger an Wahlen und Abstimmungen.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/buchcover-homepageschnitt(12).gif' border=0 alt='F&Ugrave;R "DIREKTE DEMOKRATIE" GILT'>
2012-09-24 10:00:00
<![CDATA[EINEM SCHWEIGEGEBOT DER NORMATIVEN]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4546 Kraft des Faktischen darf nicht dazu führen, dass in wichtigen gesellschaftlichen Grundfragen unbemerkt grundlegende Richtungsänderungen erfolgen. Gefragt sind klare Positionierungen. Das gilt von der Sterbe"hilfe" über die Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften mit der Ehe bis zur Religionsfreiheit im Zusammenhang mit dem Beschneidungsurteil.

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

 

Wider ein Schweigegebot der normativen Kraft des Faktischen

(Editorial in „Die Politische Meinung“ Nr. 514, September 2012)

Der Sommer 2012 hat uns im Schatten der fälschlicherweise als „Euro-Krise“ bezeichneten Schulden- und Bankenkrise mit grundlegenden Fragen zur Ausrichtung unserer Gesellschaft konfrontiert. Diese lassen sich jedoch weder mit den Methoden des pragmatischen tagesbezogenen Krisenmanagements noch mit juristischer Handwerksroutine bewältigen. Gefragt sind klare Positionierungen auf der Grundlage eines nachvollziehbaren Wertefundaments. 

So hat die Bundesjustizministerin einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zwar geschäftsmäßig betriebene Sterbe“hilfe“ unter Strafe stellt, aber zugleich die nicht gewerbsmäßige Beihilfe zum Suizid als „passive“ Sterbe“hilfe“ und fast zum Regelfall stilisiert. Dafür sollen nicht nur (wie bisher) nahe Angehörige straffrei bleiben, sondern auch diejenigen, die wie Mediziner berufsbedingt  in einer engen Beziehung zum Patienten stehen. Zum mit Präimplantations- und Pränataldiagnostik bis ins Einzelne geplanten Lebensbeginn gesellt sich so das scheinbar planbare Lebensende. 

Schon die vom Bundestag 2008 verabschiedete Verankerung der Patientenverfügung im Betreuungsrecht ging in diese Richtung. In der ausdrücklich von der Fraktionsdisziplin befreiten „Gewissensfrage“ haben damals nur (!) die Abgeordneten von CDU und CSU (mit einer Ausnahme) geschlossen gegen eine solche erweiterte Sterbehilfe gestimmt. 

Um eine Grundfrage geht es auch bei der steuerrechtlichen Gleichstellung von homosexuellen Lebenspartnerschaften mit der Ehe. Man darf dazu den Wortlaut des Grundgesetzes in Erinnerung rufen: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Das ist ausdrücklich keine Diskriminierung anderer Formen des Zusammenlebens, sondern privilegiert die Lebensgemeinschaft, die auf Kinder angelegt ist. Wer homosexuelle Lebenspartnerschaften, die eben nicht auf Kinder angelegt sind, steuerlich der Ehe gleichstellen will, diskriminiert hingegen z.B. die alleinerziehende Mutter, die mit ihrem Kind nicht vom Ehegattensplitting profitiert. 

Steuerrechtlich weist die Einbettung des Ehegattensplitting in ein Familiensplitting in die Zukunft. Im Wahlprogramm der CDU für die Bundestagswahlprogramm 2009 heisst es dazu: „Wir wollen daher das Ehegattensplitting voll erhalten. Im Sinne eines realen Familiensplittings wollen wir die steuerliche Berücksichtigung von Kindern auf 8.004 Euro, also auf den für Erwachsene geltenden Grundfreibetrag, anheben.“ Tatsächlich geht es aber im Kern nicht um das Steuerrecht, sondern darum, worin der „besondere Schutz“ für Ehe und Familie eigentlich noch besteht, wenn er auch im Steuerrecht aufgehoben wird. 

Die Widersprüchlichkeit eines vom Zeitgeist geprägten Wertegefüges hat auch das Gerichtsurteil zum Thema Beschneidung offenbart. Der nach diesem Urteil wohl unumgängliche Versuch, das Spannungsverhältnis zwischen Kindeswohl, Elternrecht und Religionsfreiheit gesetzlich zu regeln, wird die Frage nach dem gesellschaftlichen Wertekanon letztlich nicht lösen. 

Die plötzliche lebhafte Debatte über die (seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland bisher unumstrittene) Beschneidungsfrage offenbart auch, welche wesentlich grundlegenderen Fragen zugleich dem Schweigegebot der normativen Kraft des Faktischen unterworfen sind. Man mag es als polemisch empfinden, aber es spiegelt eben auch unsere Werterealität wider, dass jüngst eine Karikatur den fiktiven Dialog von Eltern mit ihrem Sohn in die Aussage münden ließ: „Dich aus religiösen Gründen beschneiden zu lassen, kam für uns nie in Frage. Aber wir haben über einen Schwangerschaftsabbruch aus säkularen Gründen nachgedacht.“

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='173' height='157' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/cdu-logoschnitt(4).jpg' border=0 alt='EINEM SCHWEIGEGEBOT DER NORMATIVEN'>
2012-09-19 10:00:00
<![CDATA[DER AUFRUF "ÖKUMENE JETZT" PLÄDIERT]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4532 dafür, dass die Ökumene nicht in ein Niemandsland zwischen den Konfessionen abwandert, sondern die Trennung unserer Kirchen überwindet: "Wir wollen nicht Versöhnung bei Fortbestehen der Trennung, sondern gelebte Einheit im Bewusststein historisch gewachsener Vielfalt."

Erstunterzeichner dieses Aufrufs sind:
Thomas Bach, Andreas Barner, Günter Brakelmann, Andreas Felger, Christian Führer, Gerda Hasselfeldt, Günther Jauch, Hans Joas, Friedrich Kronenberg, Norbert Lammert, Hans Maier, Thomas de Maizière, Eckhard Nagel, Otto Hermann Pesch, Annette Schavan, Uwe Schneidewind, Arnold Stadler, Frank-Walter Steinmeier, Wolfgang Thierse, Günther Uecker, Michael Vesper, Antje Vollmer  und Richard von Weizsäcker

Den folgenden Text können Sie  hier ausdrucken, hier diskutieren und hier unterzeichnen.

Der Aufruf:

Ökumene jetzt: ein Gott, ein Glaube, eine Kirche

„Bemüht euch, die Einheit des Geistes zu bewahren durch den Frieden, der euch zusammenhält. Ein Leib und ein Geist, wie euch durch eure Berufung auch eine gemeinsame Hoffnung gegeben ist; ein Herr, ein Glaube, eine Taufe, ein Gott und Vater aller, der über allem und durch alles und in allem ist.“ (Paulus-Brief an die Epheser 4, 3–6)

In den kommenden Jahren erinnern die Christen in der ganzen Welt an zwei herausragende Ereignisse der Kirchengeschichte:

  • 50 Jahre Zweites Vatikanisches Konzil,
  • 500 Jahre Reformation.

In Deutschland soll die „Luther-Dekade“ der Vorbereitung und Würdigung eines historischen Datums dienen, das im Rückblick eine Zäsur in der Geschichte nicht nur unseres Landes darstellt. Beide Ereignisse betreffen nicht nur jeweils eine Konfession, sondern sind eine Herausforderung an alle und eine Angelegenheit insbesondere, aber nicht nur der Kirchen.

Wir werden uns an der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen, Ausstellungen, Publikationen und Gottesdiensten zur Erinnerung und Würdigung des Zweiten Vatikanischen Konzils wie der Reformation engagiert beteiligen, und wir wollen alles tun, dass nach den Jubiläen nicht alles so bleibt, wie es vorher war.

Weil uns Gott in der Taufe Gemeinschaft mit Jesus Christus geschenkt hat, sind Getaufte als Geschwister miteinander verbunden. Sie bilden als Volk Gottes und Leib Christi die eine Kirche, die wir in unserem Credo bekennen. Deshalb ist es geboten, diese geistliche Einheit auch sichtbar Gestalt gewinnen zu lassen.

Martin Luther wollte die Kirche erneuern, nicht spalten. Er wollte die Einheit der Kirche, damit die Welt glaubt (vgl. auch Joh 17,9-23). Die Einführung konfessioneller Vielfalt innerhalb eines Gebietes hielt er ausdrücklich für undurchführbar und unangemessen. Auch die lutherische Bekenntnisschrift Confessio Augustana betont die Notwendigkeit der Einheit der Kirche: „Denn das genügt zur wahren Einheit der christlichen Kirche, dass das Evangelium einträchtig im reinen Verständnis gepredigt und die Sakramente dem göttlichen Wort gemäß gereicht werden.“ (Confessio Augustana 7)

Dennoch kam es zur Kirchentrennung. Es gab gravierende Differenzen und Missverständnisse, aber die Spaltung hatte nicht nur theologische, sondern auch handfeste politische Gründe: Nicht die Glaubensüberzeugung führte dazu, dass man evangelisch oder römisch-katholisch wurde, sondern der Wohnsitz. Die Herrscher einer Region bestimmten die Konfession ihrer Einwohner. Für die dauerhafte Trennung der Kirchen wurden Machtfragen wichtiger als Glaubensfragen. Es war daher eine logische Konsequenz, dass das Anliegen, eine einzige christliche Kirche zu sein, auch nach der Kirchentrennung immer wieder aufgenommen worden ist, wenn auch in unterschiedlicher Intensität.

Eine besondere Ausprägung erfuhr das Streben nach der Einheit der Kirchen mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965), das nicht nur zur pastoralen, sondern auch zur ökumenischen Erneuerung einberufen wurde. Ein zentrales Dokument des Konzils, das Dekret über den Ökumenismus (Unitatis Redintegratio), nimmt die Christinnen und Christen in die Pflicht, sich für die Wiederherstellung der Einheit der Kirche einzusetzen: „Christus der Herr hat eine einige und einzige Kirche gegründet, und doch erheben mehrere christliche Gemeinschaften vor den Menschen den Anspruch, das wahre Erbe Jesu Christi darzustellen; sie alle bekennen sich als Jünger des Herrn, aber sie weichen in ihrem Denken voneinander ab und gehen verschiedene Wege, als ob Christus selber geteilt wäre (1. Kor 1,13). Eine solche Spaltung widerspricht aber ganz offenbar dem Willen Christi, sie ist ein Ärgernis für die Welt und ein Schaden für die heilige Sache der Verkündigung des Evangeliums vor allen Geschöpfen.“ (Vatikanum II, Unitatis Redintegratio Nr. 1)

Damit steht das römisch-katholische Dekret nicht nur in der Tradition des Apostels Paulus, sondern auch in der Fortsetzung des lutherischen Anliegens. Es benennt zugleich, wo die Verantwortung für das Streben nach der Einheit zu suchen ist.

Nicht nur die Hirten, sondern auch und gerade die Gläubigen sind zur Sorge um die Wiederherstellung der Einheit aufgefordert. „Die Sorge um die Wiederherstellung der Einheit ist Sache der ganzen Kirche, sowohl der Gläubigen wie auch der Hirten, und geht jeden an, je nach seiner Fähigkeit, sowohl in seinem täglichen christlichen Leben wie auch bei theologischen und historischen Untersuchungen.“ (Vatikanum II, Unitatis Redintegratio Nr. 5) Wir können und müssen die Sorge um die Einheit der ganzen Kirche nicht ruhen lassen, bis eine theologische Einigung über das Amts- oder Abendmahlsverständnis zwischen den Kirchenleitungen erreicht worden ist. Und wir dürfen uns auch nicht mit dem Ziel zufrieden geben, dass Kirchen sich gegenseitig als Kirchen anerkennen. Selbst wenn wir davon gegenwärtig noch entfernt sind: Dieses Ziel ist notwendig, aber zu klein!

Wir wollen nicht Versöhnung bei Fortbestehen der Trennung, sondern gelebte Einheit im Bewusstsein historisch gewachsener Vielfalt.

Heute ist die Kirchenspaltung politisch weder gewollt noch begründet. Reichen theologische Gründe, institutionelle Gewohnheiten, kirchliche und kulturelle Traditionen aus, um die Kirchenspaltung fortzusetzen?

Das glauben wir nicht.

  • Offensichtlich ist, dass katholische und evangelische Christen viel mehr verbindet als unterscheidet.
  • Unbestritten ist, dass es unterschiedliche Positionen im Verständnis von Abendmahl, Amt und Kirchen gibt.
  • Entscheidend ist jedoch, dass diese Unterschiede die Aufrechterhaltung der Trennung nicht rechtfertigen.

In beiden Kirchen ist die Sehnsucht nach Einheit groß. Die Folgen der Spaltung werden im Alltag von Christinnen und Christen schmerzlich empfunden.

Wir würdigen die Anstrengungen um die Fortschritte der Ökumene in den letzten Jahrzehnten. Wir sind dankbar, dass die Erfahrung der Gemeinschaft im Glauben und die praktische Zusammenarbeit katholischer und evangelischer Gemeinden vor Ort sich schneller entwickelt als der institutionelle und theologische Klärungsprozess.

Wir appellieren an die Kirchenleitungen, die tatsächlichen Entwicklungen in den Gemeinden vor Ort so zu begleiten, dass die Ökumene nicht in ein Niemandsland zwischen den Konfessionen abwandert, sondern die Trennung unserer Kirchen überwindet. An die Gemeinden appellieren wir, die Ökumene weiter voran zu treiben, kirchliches Leben miteinander zu gestalten, Räume gemeinsam zu nutzen und die organisatorische Einheit anzustreben.

Als Christen im Land der Reformation stehen wir in der besonderen Verantwortung, Zeichen zu setzen und dazu beizutragen, den gemeinsamen Glauben auch in einer gemeinsamen Kirche zu leben.

 

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='132' height='117' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/oekumene-jetzt1-schnitt.jpg' border=0 alt='DER AUFRUF "&Ouml;KUMENE JETZT" PL&Auml;DIERT'>
2012-09-11 10:00:00
<![CDATA[DASS DIE INTERNETNUTZUNG STAGNIERT]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4513 haben jetzt zwei neue Studien belegt. Für die Politik wäre es deshalb ebenso falsch ausschließlich auf das Internet zu setzen, wie es fahrlässig wäre, die Chancen des Internet nicht zu nutzen. Demokratie basiert auf gleichen Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten für alle, die das Internet (bisher?) nicht bieten kann.

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

 

(N)ONLINER-Atlas und ARD/ZDF-Onlinestudie 2012:

Internetstagnation als Politikfakt

Unverändert ist nur Minderheit „digital souverän“ 

Wer die Möglichkeiten des Internet in der politischen Arbeit sinnvoll nutzen will, tut gut daran, die begrenzte Reichweite des Mediums nicht zu ignorieren. Dazu liefern zwei wichtige im Sommer 2012 vorgelegte Untersu­chungen über die Nutzung des Internets wichtige Daten[1]:

Sowohl  der (N)ONLINER Atlas als auch die ARD/ZDF-Onlinestudie 2012 konstatieren  übereinstimmend eine Stagnation in der Verbreitung des Internets: Knapp 76 Prozent der deutschsprachigen Bevölkerung über 14 Jahre sind wenigstens gelegentlich Online, ein Viertel hat keinen Internetzugang. Insgesamt nutzen also immerhin 17 Millionen Bürger über 14 Jahre in Deutschland das  Internet überhaupt nicht. Als „Onliner“ galten dabei schon diejenigen, die das Internet innerhalb der letzten vier Wochen nur einmal genutzt haben. 

Diese Zahlen haben sich gegenüber den letzten beiden Jahren in beiden Studien kaum verändert. Im (N)Onli­ner-Atals 2012 heisst es ausdrücklich: „Die Entwicklung der Internetnutzer in Deutschland gerät zunehmend ins Stocken.“ Dies könnte darauf hindeuten, dass das Internet als „Aktivitätsmedium“ nicht die fast vollstän­dige Verbreitungsdichte der „Konsummedien“ Fernsehen und Radio erreichen wird. 

Dies zeigt sich auch in der bezogenen auf die Gesamtbevölkerung stagnierenden durchschnittlichen täglichen Nutzungsdauer des Internets (83 Minuten). Sie liegt nach der ARD/ZDF-Onlinestudie beim Fernsehen mit 242 Minuten dreimal und 191 Minuten am Radio mehr als doppelt so hoch. Diese Unterschiede werden noch offenkundiger, wenn man bedenkt, dass der nebenher laufende Fernseher dennoch „aktiv“ bleibt, das heisst gesehen und gehört wird. Das Internet kann nicht „nebenher laufen“, da es vom Nutzer immer wieder Aktivi­tät verlangt, um selbst aktiv zu bleiben. 

Nach der ARD/ZDF-Onlinestudie gehen inzwischen 22 Prozent der Internetnutzer über mobile Zugänge von Smartphones, Tablets oder Laptops  ins Netz. An der Gesamtzahl der Nutzer hat dieser neue Zugangsweg aber ebenso wenig geändert wie an der im Internet verbrachten Zeit, die auch bei Onlinern bei durchschnitt­lich 2 Stunden und 15 Minuten täglich stagniert. Ob diese Zeit des hergestellten Internetzugangs tatsächlich zu Ak­tivitäten im Netz genutzt wird, lässt sich im Zeitalter von Flatrates nicht festststellen.

Bei diesen Zahlen zur Internetverbreitung gilt es außerdem zu beachten, dass beide Studien aus­drücklich dar­auf hinweisen, dass sich nur eine Minderheit der Internetnutzer so sicher im Internet bewegt, dass sie als „di­gital souverän“ bezeichnet werden können. Die ARD/ZDF-Studie betont deshalb, „dass die bloße Verfügbar­keit des Internets nicht automatisch zu einer routinierten und habitualisierten Intern­etnutzung führt.“ 

Die ARD/ZDF-Studie hält fest:  „43 Prozent aller deutschen Internetnutzer gehören entweder der Gruppe der Randnutzer (25 %) oder der Selektivnutzer (18 %) an. … Kennzeichnend für diese beiden Gruppen ist, dass sie das Internet noch nicht in ihren Medienalltag integriert haben und sich ihre Nachfrage auf wenige be­kannte Angebote und Funktionen beschränkt.“ 

53 Prozent der befragten Internetnutzer stimmen nach der ARD/ZDF-Onlinestudie der Aussage zu:  „Ich habe die Seiten, die mich interessieren, gefunden und suche kaum noch neue“. 60 Prozent der Onliner „nut­zen Social-Web-Angebote nicht oder eher passiv und sporadisch“: Die meistgenutzte Internetanwendung bleibt auch 2012 das Schreiben von EMails. 

Bezogen auf die Gesamtbevölkerung unterstreicht der (N)ONLINER Atlas: „Nur 38 Prozent der Bürgerin­nen und Bürger sind bereits in der digitalen Alltagswelt angekommen.“ Die ARD/ZDF-Studie zählt 40 Pro­zent der Bürger „zu den Digital Natives, für die das Netz selbstverständlicher Bestandteil ihres Lebens ist.“ 

Das Internet scheint auch politischen Hoffnungen einer stärkeren Interaktion selbst bei den jüngeren Nutzern nicht zu erfüllen. Die ARD/ZDF-Onlinestudie hält dazu ausdrücklich fest: „Ähnlich wie in der Generation ihrer El­tern und Großeltern dominiert im Medienverhalten der Jüngeren eine passiv-konsumierende Grundhaltung, was auch den Umgang mit dem Internet einschließt. … Das Internet ist für sie kein neuer Medienkosmos, den sie selbst aktiv gestalten, sondern eine nützliche Erweiterung der „alten Medien“. 

Auf das  „Mitmach-Web 2.0“lässt sich nur eine Minderheit der Onliner ein. Nach der ARD/ZDF-Stu­die beteiligt sich nur ein Viertel von ihnen regelmäßig an Gesprächsforen und Chats, nur sieben Prozent nutzt Weblogs und nur vier Prozent Twitter ( „Beim Echtzeitkommunikationsdienst Twitter klaffen zwischen öffentlicher Wahrnehmung und tatsächlicher Nutzung weiter Welten.“). 

Zwar bedienen sich drei Viertel der Internetnutzer beispielsweise des  Online-Nachschlagewerks Wiki­pedia - aber fast ausschließlich, um Informationen abzurufen und nicht um sie – wie bei der Wikipedia-Grün­dung erhofft -  auch bereit zu stellen: „ 96 Prozent aller Nutzer sind nur der Informationsbeschaffung we­gen dort, nur ein Bruchteil trägt auch aktiv zum Ausbau oder der Verbesserung von Beiträgen bei, nämlich 4 Pro­zent.“

Bemerkenswert sind  auch Untersuchungsergebnisse, die einen engen Zusammenhang zwischen Berufstätig­keit und der Häufigkeit des Internetzugriffs zeigen. So misst der (N)ONLINER Atlas bei Berufstätigen mit 88 Prozent eine um 30 Prozent höhere Internetnutzung als bei Nicht-Berufstätigen (58 Prozent). Auch die ARD/ZDF-Onlinestudie ergibt: „Über alle soziodemografischen Merkmale hinweg liegt der Internetkonsum an Werktagen deutlich höher als am Wochenende. Auch der Tagesverlauf zeigt dies: Von 9.00 bis 15.00 Uhr liegt die Nutzung von Montag bis Freitag bei über 20 Prozent, am Nachmittag senkt sich die Kurve, um zwi­schen 19.00 und 21.00 Uhr noch einmal auf über 15 Prozent anzusteigen. Anders am Wochenende: Dort liegt die Nutzung zwischen 9.00 und 15.00 Uhr in etwa bei 50 Prozent der Werktagsnutzung und erst gegen Abend nähern sich die Nutzungsintensitäten wieder an.“ 

Diese Zahlen weisen einerseits auf die Privilegierung derer hin, die am Arbeitsplatz einen Internetzugang nutzen können, und zeigen zugleich, dass sich die Bedeutung des Internets dort relativiert, wo es – wie am Wochenende – mit anderen Aktivitäten konkurriert. Dabei ist zu beachten, dass nach dem (N)ONLINER-At­las nur sieben Prozent der Deutschen zur Gruppe der Berufsnutzer zählen, die am Arbeitsplatz über einen In­terzugang verfügen. Sie verbringen den Großteil ihrer Arbeitszeit vor dem PC. 

Angesichts dieser Situationsbeschreibung wäre es politisch ebenso falsch, ausschließlich auf das Internet zu setzen, wie es fahrlässig wäre, die Chancen des Internet nicht zu nutzen. Geboten ist in der politischen Kom­munikation die zielgerichtete Nutzung des Mediums, die eine massenkommu­nikative Wirkung meist erst ent­faltet, wenn die traditionellen Medien „Netzthemen“ aufgreifen. Man kann (und sollte) das Internet zur Initi­alzündung und Multiplikatorenansprache nutzen, aber um seine sehr eingeschränkte Breitenwirkung wissen.

Deshalb sind auch internetbezogene Entscheidungsverfahren (wie z. B. Online-Bürgerhaushalte) ebenso we­nig repräsentativ und demokratisch legitimiert wie es unlässig wäre, wenn der Staat die Zugangsmöglichkei­ten zu seinen Leistungen nur über das Internet eröffnet. Der Zwang zur Onli­ne-Steuererklärung ist ebenso wenig bürgernah wie es dem Transparenzgebot genüge tut, Infor­mationen nur im Internet zur Verfügung zu stellen. 

Demokratie basiert auf gleichen Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten für alle, die das Internet (bisher?) nicht bieten kann.



[1]           Die „Initiative D21“ von über 200 Unternehmen und Institutionen aus Wirtschaft und Politik will die digitale Spaltung zwischen Onlinern und Offlinern in Deutschland überwinden. Seite 2001 legt die Initiati­ve ihren jährlichen (N)ONLINER Atlas vor. Dazu werden jeweils ca. 30.000 computergestützte Telefoninterviews durchgeführt. Die seit 1997 jährlich vorgelegte ARD/ZDF-Onlinestudie stützt sich auf 1.800 Telefoninterviews. Zu­grunde liegt in beiden Fällen die deutschsprachige Wohnbevölkerung ab 14 Jahren in Haushalten mit Telefonfestnetz­anschluss.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/buchcover-homepageschnitt(11).gif' border=0 alt='DASS DIE INTERNETNUTZUNG STAGNIERT'>
2012-09-09 10:00:00
<![CDATA[750 MIO EURO UMSATZ DURCH KULTUR]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4491 hat Bonn zu verzeichnen. 7000 Menschen sind in diesem Bereich sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dazu kommen 1300 Künstler. Das hat jetzt eine Studie des Hamburger Weltwirtschafts-instituts HWWI ergeben. Zugleich wurde deutlich, dass die Potentiale der Kulturwirtschaft in der Beethovenstadt noch nicht ausgeschöpft sind.

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

Die vollständige HWWI-Studie "Kulturstädteranking" finden Sie hier.

Kulturwirtschaft in Bonn:

750 Mio Euro Umsatz, 7000 Beschäftigte und 1300 Künstler

In der politischen Debatte ist es leider auch in Bonn schick geworden, Kunst und Kultur als Luxus zu betrachten, der nur Ausgaben verursacht und wenig Nutzen bringt. Dem ist im Juni 2012 Bundestags präsident Norbert Lammert bei seiner Rede in der Bonner Bundeskunsthalle entgegengetreten als er betonte: „Kunst und Kultur sind keine sympathische Nebensache, sondern die Hauptsache – was von dieser Generation übrigbleiben wird, sind nicht die Bahnhöfe, Flughäfen oder Steuergesetze, sondern das Selbstverständnis, das sich auf Schöpfungen von Kunst und Kultur gründet.“

Aber auch denen, die Kultur nur auf eine finanzielle Kosten-Nutzen-Rechnung reduzieren, lässt sich mit überzeugenden Argumenten beikommen. Wen der immaterielle Mehrwert von Kultur für die Le bensqualität der Menschen nicht interessiert, der sollte wenigstens den wirtschaftlichen Nutzen auch für eine Stadt wie Bonn nicht leugnen.

Das Hamburgische Weltwirtschaftsinsitut (HWWI) hat im August 2012 die Studie „Kulturstädteran king 2012“ vorgelegt. Für die 30 größten deutschen Städte werden dabei Indikatoren der Kulturpro duktion („Elemente und Grundlagen, die für die Entstehung von Kunst und Kultur notwendig sind“) und der Kulturrezeption („Aufnahme des kulturellen Angebots, das als Er gebnis der Kulturproduktion zur Verfügung steht“) verglichen.

In der Studie weist das HWWI mehrfach darauf hin, dass Kulturwirtschaft „ein expandierender Wirt schaftszweig und wichtiger Arbeitgeber, gerade in Städten“ ist. Zu diesem Bereich zählen vor allem Musik-, Film- und Rundfunkwirtschaft, der Kunst-, Buch- und Pressemarkt, die Darstellenden Künste und die Designwirtschaft. In vielen Städten arbeiten bereits ca. fünf  Prozent der Beschäftigten in die sem Wirtschaftszweig.

Für Bonn stellt die Studie des Hamburgische Weltwirtschaftsinsituts fest, dass

  • 2011 in Bonn 7.063 Beschäftigte in der Kulturwirtschaft arbeiteten. Das sind 4,5 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Nur in acht Städten liegt dieser Anteil höher. Au ßerdem leben in Bonn 1316 Künstler. 
  • die Bonner Bürger und die Besucher der Stadt weit überdurchschnittlich kulturinteressiert sind. Bei den Museumsbesu chen pro Einwohner belegt Bonn nach Dresden den zweiten Platz im Städteranking. Bei den Theater- und Opernbesuchen liegt Bonn auf Platz vier von 30 untersuchten Städten
  • Bonn bei den Kulturausgaben im Mittelfeld der untersuchten 30 Städte liegt: die öffentlichen Kulturausgaben liegen im Durchschnitt der letzten zehn Jahre jährlich bei ca. 130 Euro pro Einwohner. In Frankfurt a. Main sind es ca. 230 Euro, in Leipzig  etwa 185 Euro. In weiteren sieben Städten (Berlin, Hamburg, Mannheim, Karlsruhe, Bremen, Stuttgart, Düsseldorf)  lie gen die öffentlichen Kulturausgaben pro Einwohner höher als in Bonn.
  • Bonn bei den steuerfinanzierten Theater- und Opernplätzen mit sechs Plätzen pro tausend Einwohner im Mittelfeld hinter Städten wie Bielefeld, Braun schweig oder Chem nitz liegt.

Insgesamt lagen nach der HWWI-Studie 2010 die Umsätze der Kulturwirtschaft in Bonn bei ca. 750 Millionen Euro (mehr als 2000 Euro pro Einwohner !). Allein über den kommunalen Umsatzsteueran teil ergeben sich daraus ca. 15 Mio Euro jährliche Einnahmen für die Stadtkasse. Dazu kommen durch den kommunalen Einkommensteueranteil jährlich ca. 4-5 Millionen Euro Einnahmen für die Stadtkasse durch das Einkommen der in der Kulturwirtschaft Beschäftigten.

Zu diesen direkten Steuereinnahmen kommt für die Stadt die sog. „Umwegrendite“.  Auch dazu gibt es konkrete Zahlen:

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner KG hat in einer Studie zum Beethovenfest 2009 festgestellt: „Für 1 Euro an städtischem Zuschuss fließen 4,15 Euro an die Unter nehmen der Region. Die Summe aus den direkten Rückflüssen an die Stadt Bonn und dem Wert der Werbeäquivalente beträgt 2.549.018 Euro. Verglichen mit dem Zuschuss der Stadt Bonn in Höhe von 1.278.250 Euro ergibt sich ein Multiplikator von 1,99.“

In einem Gutachten der IHK Bonn-Rhein-Sieg wird nachgewiesen, dass bei einem Beethoven-Fest spielhaus „aus regionalwirtschaftlicher Sicht jeder von der Stadt investierte Euro einen Nutzen von 1 : 2,9“ stiften würde.

Schon die langjährige Zögerlichkeit um das Beethoven-Festspielhaus zeigt allerdings, dass in Bonn das wirtschaftliche Potential des kulturellen Sektors noch bei weitem nicht ausgeschöpft ist: Im Ver hältnis zur Einwohnerzahl schnitten nach der HWWI-Studie  15 der untersuchten 30 Städte besser ab und machen wirtschaftlich mehr aus ihrem kulturellen Potential. Das gilt insbeson dere für den Kulturtourismus. Bei den Gästeankünften je Einwohner liegt die Beethovenstadt nur im Mittel feld.

Welche Möglichkeiten hier noch brach liegen, zeigen die Zahlen aus dem Beethovenhaus. Dorthin kommen jährlich 100.000 Besucher, davon 60 Prozent aus dem Ausland. Diese Zahl allein durch Beethovens Geburtshaus zeigt wie ausbaufähig das wirtschaftliche Potential der Marke „Beethoven“ für Bonn ist, wenn es auch an anderen Feldern genutzt würde.

HWWI-Studie stellt dazu fest: „Die Anziehungskraft des kulturellen Angebots in Städten für Touris ten aus dem In- und Ausland schafft weitere ökonomische Entwicklungsimpulse. Kulturelle Attrakti vität ist für Städte ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, denn Städte- und Kulturtourismus befinden sich auf Wachstumskurs.“ Die Hälfte der deutschen Bevölkerung ist Angaben der Studie an privaten Städ te- oder Kulturreisen interessiert. „20 Prozent der deutschen Städtetouristen sind Kultururlauber, wo bei dieser Anteil zunimmt.“

Ausdrücklich betont das HWWI in diesem Zusammenhang: „Besondere Investitionen in Kultur-Infra struktur können Städte auf einen neuen Entwicklungspfad bringen.“

Dabei gibt es interessante Beispiele, an denen sich Bonn orientieren könnte. Im Fall der Salzburger Fest spiele hat eine Studie ergeben, dass der Rückflusseffekt für die öffentliche Hand dreimal so hoch ist, wie die gewährten Subventionen. Die Wirtschaftskammer Salzburg listet Steuermehreinnahmen von 30 Mio € durch die Festspiele auf.

Den Bregenzer Festspielen hat groß angelegte wissenschaftliche Umsatz-Effekte von 160 Millionen Euro und eine Wertschöpfung von rund 100 Millionen attestiert. Dazu kommen im direkten Zusam menhang mit den Festspielen mehr als 1100 Vollzeit-Jahresarbeitsplätze, die meisten davon in der Tourismus-Branche.  Der  öffentliche Zuschuss von Bund, Land und Stadt liegt für die Bregenzer Festspiele bei 5,5 Millionen. Übrigens verbinden dort 36 Prozent der Besucher das Festival mit einem Urlaub in der Region.

Fazit

Wer für Bonn den Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor Kultur gering schätzt und nicht stärker entwickelt, verspielt wichtigen Chancen für die Zukunft der Stadt – ganz abgesehen von den vielen Vorteilen, die die Bürger von einem guten Kulturangebot haben.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='204' height='185' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/beethoven-denkmal-schnitt(2).jpg' border=0 alt='750 MIO EURO UMSATZ DURCH KULTUR'>
2012-08-29 10:00:00
<![CDATA[BEIM FESTSPIELHAUS MUSS DER RAT]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4512 jetzt endlich die Führung übernehmen. Notwendig ist eine Konkretisierung des Ratsbeschlusses vom November 2011: Es geht um grünes Licht für einen "vorhabenbezogenen Bebauungsplanes" für ein vollständig privat finanziertes Festspielhauses. Außerdem ist es notwendig den städtischen Beitrag zu den Betriebskosten zu beziffern, damit das Geld des Bundes fliessen kann.Dabei muss die stadt für das Festspielhaus nur ausgeben, was sie durch den Bau des Festspielhauses bei der Beethovenhalle einsparen kann.

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

 

 

Beethoven-Festspielhaus:

Wenn die Verwaltung zögert,

muss der Rat handeln 

Die Entscheidung darüber, ob Bonn ein Beethoven-Festspielhaus bekommt, steht unmittelbar bevor. Am 24.11. 2011 hat der Rat unter der Überschrift „Beethoven Festspielhaus Bonn“ mit großer Mehr­heit beschlossen: 

„Der Rat der Stadt Bonn unterstreicht mit diesem Beschluss den politischen Willen, sich nach Kräf­ten dafür einzusetzen, einen akustisch höchsten Ansprüchen genügenden Konzertsaal in Bonn recht­zeitig vor dem Jahre 2020 zu errichten, um im Jubiläumsjahr den 250. Geburtstag Beethovens ange­messen feiern zu können.“ 

Zur Umsetzung dieses Beschlusses wurden dem Oberbürgermeister als Verwaltungschef eine Reihe konkre­ter Aufträge erteilt. Es ist verständlich, dass sich viele Ratsmitglieder darüber ärgern, dass diese Ratsaufträge nur zögerlich erledigt werden. Aber wer nur über Versäumnisse der Verwaltung lamentiert, wird seiner poli­tischen Verantwortung nicht gerecht: Wenn die Verwaltung zu unentschlossen ist, muss der Rat das Heft des Handelns in die Hand nehmen. Dafür sind Ratsmitglieder gewählt und nur so geht in Bonn etwas voran. 

Wenn der Rat das Beethoven-Festspielhaus realisieren will, muss er jetzt seinen Beschluss vom November 2011 konkretisieren. Wer das nicht tut, trägt die Verantwortung dafür, dass sich die Beethovenstadt vor aller Welt bla­miert, weil sie die von Bund, Land, großen Unternehmen und vielen ande­ren bereitgestellten ca. 100 Mio Euro verfallen lässt und dieses nationale Engagement für den größten Sohn der Stadt zurückweist. 

Dabei muss der Rat natürlich seiner Verantwortung für die Finanzen der Stadt gerecht werden und die Chan­cen beim Bau des Festspielhauses gegen die Risiken bei einem Votum gegen das Projekt ab­wägen. Niemand erwar­tet vom Rat, sich auf ein Abenteuer einzulassen. Aber die Bonner haben einen An­spruch darauf, dass seriöse An­gebote zum Wohl der Stadt genutzt und nicht verschlafen, auf Eis gelegt oder ignoriert werden. 

Dabei liegen die Eckpunkte für einen weiteren Ratsbeschluss für das Beethoven-Festspielhaus auf der Hand: 

Der Bau 

Der Bau des Festspielhauses wird vollständig privat finanziert. Dabei muss es bleiben. Deshalb hat der Rat im No­vember 2011 zu Recht mit großer Mehrheit beschlossen: „Die Stadt Bonn wird sich an den Investitions­kosten für ein neues Konzerthaus nicht beteiligen, daher appelliert sie insbesondere an die Unternehmen aus Bonn und der Region sowie an die Bürgerinnen und Bürger, sich finanziell an dem Vorhaben zu beteiligen.“ 

Seitdem hat die Deutsche Post AG mehrfach ihre Zusage wiederholt, mit 30 Mio Euro einen  wesentlichen Teil der Baukosten zu übernehmen. Eine private Initiative um IHK-Präsident Wolfgang Grießl hat zugesagt, in der Bonner Bürgerschaft und Wirtschaft 25 Mio Euro zu sammeln. Schon in den ersten Monaten kamen über 3 Mio Euro zusammen. Die Hoteliers der Region wollen mit einem „Beethoventhaler“ pro Übernach­tung jährlich ca. 1 Mo Euro beisteuern. Damit kann ein von der Postbank zugesagter günstiger Kredit über die Restsumme der der Baukosten finanziert werden. 

Nur wenn die private Finanzierung gesichert ist, wird und kann der Bauträger einen „vorhabenenbezogenen Be­bauungsplan“ einreichen. Dieser  wird extern - also nicht etwa durch das Bauplanungsamt - im Auftrage des In­vestors erstellt. Sodann durchläuft er das eigentliche Planaufstellungsverfahren. 

Der Rat kann und sollte vor diesem Hintergrund also beschliessen: 

„Städtische Haushaltsmittel werden für den Bau des Beethoven-Festspielhauses  nicht ver­wendet. Wenn ein privater Bauträger einen vorhabenbezogenen Baubauungsplan für einen Standort in der Rheinaue vorlegt, wird die Verwaltung unverzüglich ein Planaufstellungsver­fahren einleiten. Die Stadt Bonn wiederholt ihre Zusage, für den Bau des Festspielhauses ein städtisches Grundstück in der Rheinaue zur Verfügung zu stellen und die Verantwortung für Umfeldgestaltung zu übernehmen. Dazu ist – wie vom Rat im November 2011 beschlos­sen –  von der Verwaltung „ein Vertrag für das in städt. Eigen­tum befindliche Grundstück – unter Berücksichtigung der von der Stadt zu tragenden Anteile an den Erschließungskosten und an der Umfeldgestaltung – auszuhandeln, sowie mit dem Land NRW über eine Förde­rung von städtebaulichen Begleitmaßnahmen aus Städtebauförderungsmitteln zu verhan­deln.“ 

Der Betrieb

Den Betrieb des Festspielhauses wird eine eigenständige Stiftung übernehmen, für deren Kapitalstock der Bund 39 Mio Euro, der Rhein-Sieg-Kreis 3 Mio Euro und die Sparkasse KölnBonn 5 Mio Euro zugesagt haben. Au­ßerdem wollen das Land einen jährlichen Zuschuss von einer Mio Euro beisteuern und die Tele­kom einen Beitrag leisten. Offen ist noch der Beitrag der Stadt Bonn zu den Betriebskosten, ohne den das Geld des Bundes nicht fliessen kann. 

Der Rat hat dazu im November 2011 beschlossen, „den finanziellen Beitrag der Stadt für den Betrieb des Kon­zertsaales auf ein verantwortbares Maß, das sich am durch die mittelfristige Finanzplanung vorgegebe­nen Handlungsrahmen orientiert und damit keine zusätzliche Belastung für den Haushalt generiert, zu be­grenzen. 

Nach dem Ratsbeschluss die Beethovenhalle zu erhalten, kann diese Vorgabe leicht konkretisiert werden. 

  • Umbau und Sanierung der Beethovenhalle zu einer modernen funktionstüchtigen Mehrzweckhalle kos­ten nach einem städtischen Gutachten vom Juni 2012 ca. 30 Mio Euro. Weitere 13 Mio müssten inves­tiert werden, um einen „Konzertsaal im sanierten Altbau“ zu realisieren. Beim Bau des Fest­spielhauses ist dies nicht erforderlich und die Stadt kann mit dieser Summe ohne Mehrbelastung den Kapital­stock der Betriebsstiftung des Festspielhauses erhöhen.
  • Der städtische Zuschuss zu den  jährlichen Unterhaltskosten der alten Beethovenhalle beläuft sich zur Zeit auf 2,7 Mio Euro. Vom Geschäftsführer der für die Vermarktung der Beethovenhalle zu­ständigen städtischen „Bonn Conference Center Management GmbH“  wurde mehrfach (z.B. Gene­ral-Anzeiger 15.1. und 17.5. 2011) betont, die Halle würde sich selbst tragen, wenn sie modernisiert und nicht mehr durch Probezeiten des  Beethovenorchesters blockiert würde. Da der Bau des Fest­spielhauses dieses Pro­blem löst und der Rat mit dem Beschluss zum Erhalt der Halle die Verantwor­tung für deren Modernisie­rung übernommen hat, kann der städtische Zuschuss zur Beetho­venhalle künftig als jährlicher städtischer Zuschuss für den Betrieb des Festspielhauses genutzt wer­den. 

Vor diesem Hintergrund kann der Rat ohne Mehrbelastungen für die Stadt beschließen:

„Der Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages hat am 17. 11. 2007 beschlossen, im Falle einer „angemessenen Mitfinanzierung“ auch durch die Stadt Bonn 39 Mio Euro für eine „Stiftung Beethoven-Festspielhaus“ zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Bonn erfüllt diese Voraussetzung durch die Erhöhung des Ka­pitalstocks bei Gründung dieser Stiftung um 13 Mio Euro. Mit Beginn des Betriebs des Festspielhauses leistet die Stadt Bonn  einen jährli­chen Betriebskostenzuschuss von 2,5 Mio Euro. Mehr­belastungen für den städtischen Haus­halt entstehen nicht, weil durch den Bau des Festspielhauses die Umwandlung der Beetho­venhalle zu einem Konzertsaal entfallen kann (Kosten ca. 13 Mio Euro) und durch die Aus­lagerung des Beethovenorchesters mit zusätzlichen Vermietungs­möglichkeiten der jährliche städtische Zuschuss für die Beethovenhalle entfallen kann (z. Zt. 2,7 Mio Euro).“

 

Der Rat muss jetzt Farbe bekennen, die Zeit des Taktierens ist vorbei: Wer gegen das Festspielhaus ist, soll NEIN sagen, wer die Chance für Bonn nutzen will, sich zum JA bekennen.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='323' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/festspielhaus-mix(10).jpg' border=0 alt='BEIM FESTSPIELHAUS MUSS DER RAT'>
2012-08-28 10:00:00
<![CDATA[ALS STV. LEITER DES KANZLERBÜROS]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4492 habe ich miterlebt wie es am 23. August 1990 zum Beschluss der freigewählten Volkskammer der DDR kam, nach Art. 23 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland beizutreten. In meinem Aufsatz zu diesem Beitrittsbeschluss finden Sie manches, was in amtlichen Akten und historischen Darstellungen nicht zu finden ist.

Den vollständigen Text "Der Beitrittsbeschluß der DDR-Volkskammer" können Sie hier ausdrucken.

Weitere Aufzeichungen zu meinen Erlebnissen als Zeitzeuge finden Sie in meinem Buch "Helmut Kohl - Nahaufnahme", das soeben in der zweiten Auflage erschienen ist. Hier gehts zu den Details.

 

Der Beitrittsbeschluß der DDR-Volkskammer

Die Wiedervereinigung Deutschlands ist inzwischen in zahlreichen historischen Studien analysiert und aufgearbeitet. Grundlagen sind meist schriftliche Dokumente. Was nicht schriftlich festgehalten ist, geht leicht verloren, wiewohl es doch das Außergewöhnliche, Unvorhergesehene und Ungeplante des Prozesses besonders anschaulich macht.

Als charakteristisch empfanden viele Zeitzeugen  vor allem die Gleichzeitigkeit der – oft erst im Nachhinein erkannten – historischen Dimension der Vorgänge, des ungeordneten, nicht selten chaotischen Ablaufs und jener alltäglichen Normalität, die zugleich die Zeit bestimmte.

Ein typisches Beispiel für den Ablauf des Einigungsprozesses, wie er sich in den Akten nicht im

Entferntesten vollständig wiederfindet, ist die Art und Weise, wie der Beitrittsbeschluss der ersten und letzten freigewählten Parlaments der DDR seinen Weg in die Bundesrepublik Deutschland fand.

Als stv. Leiter des Kanzlerbüros bei Helmut Kohl habe ich die damaligen Vorgänge ganz unmittelbar miterlebt.

 

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='240' height='218' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/buch-cover-kohl-schnitt(1).jpg' border=0 alt='ALS STV. LEITER DES KANZLERB&Ugrave;ROS'>
2012-08-15 10:00:00
<![CDATA[DAS BEETHOVEN-DENKMAL IN BONN]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4475 wurde am 12. August 1845 in Bonn eingeweiht, aber der Jahrestag spielt im städtischen Kalender keine Rolle. Auch vor 167 Jahren hat sich die Stadt nicht für das weltweit erste Beethoven-Denkmal interessiert. Die Initiative hatten zehn Jahre davor zum 65. Geburtstag des großen Komponsten Bonner Bürger ergriffen. Robert Schumann und Franz Liszt halfen tatkräftig mit.

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken

 

„...und dass, wenn nicht einmal der Anfang gemacht wird, sich eine Dekade auf die Trägheit der anderen berufen wird.“

Robert Schumann in seinem Aufruf für ein Beethoven-Denkmal 1836

Am 12. August jährt die Einweihung des Beethoven-Denkmals auf dem Bonner Münsterplatz. Längst ist es ein Wahrzeichen Bonns geworden. Aber es gehört zu den Merkwürdigkeiten in der Ge­burtsstadt Beethovens, dass der Jahrestag der Denkmal-Enthüllung am 12. August 1845 im städti­schen Kalender keine Rolle spielt. 

Aber die Initiative für ein Beethoven-Denkmal hatte auch nicht das offizielle Bonn ergriffen – da­mals amtierte Karl Edmund Joseph Oppenhoff als erster hauptamtlicher Bonner Oberbürgermeister -, son­dern Bonner Bürger gaben den Anstoß. Sie gründeten zum 65. Geburtstag Beethovens am 17. Dezem­ber 1835 einen „Bonner Verein für Beethovens Monument“. Präsident war der Literaturhis­toriker Au­gust Wilhelm von Schlegel. Zu den Gründungsmitgliedern gehörten u.a. der königliche Domänenrat Franz Bernhard Wilhelm de Claer und der Geologe Johann Jacob Nöggerath, wie von Schlegel seit 1818 Professor an der Bonner Universität und 1826 deren Rektor. 

Der Spendenaufruf des Vereins wurde am 8. April 1836 in der von Robert Schumann herausgege­ben „Neuen Zeitschrift für Neue Musik“ veröffentlicht und fand dadurch größere Verbreitung. In dem Auf­ruf heißt es: „Selten hat ein Künstler so bedeutsam, so denkwürdig gewirkt, wie Beethoven ... Eine so äußerst seltene, wohltätige und weithin wirkende Erscheinung verdient es, auf eine selte­ne und außeror­dentliche Weise gefeiert zu werden, nämlich durch ein plastisches, möglichst großar­tiges Monument. Ueber den dazu geeigneten Ort kann kein Zweifel sein. Die Stadt Bonn am Rhei­ne, in welcher der uns­terbliche Künstler das Licht der Welt erblickte ... scheint zu dem Unterneh­men in gleicher Weise be­rechtigt wie verpflichtet...“ 

Robert Schumann gehörte fortan zu den besonders engagierten Unterstützern des Projektes. Am 24. Juni 1836 beleuchtete er in seiner Zeitschrift unter der Überschrift „Monument für Beethoven“ die Idee aus verschiedenen Blickwinkeln. Seine Vision war dabei sehr konkret. „Das Mausoleum zu­künftigen Andenkens steht schon leibhaftig vor mir – ein leidlich hoher Quader, eine Lyra darauf mit Geburts- und Sterbejahr, darüber der Himmel, daneben einige Bäume.“

Die Geburtsstadt Beethovens schien Schumann der naheliegende Standort für ein solches Beetho­ven-Denkmal für Beethoven, „in riesenhafter Form ... damit, wie er schon im Leben that, er über Berg und Berg schauen könne – und wenn die Rheinschiffe vorbeifliegen und die Fremdlinge fra­gen: was der Riese bedeute, so kann jedes Kind antworten: Beethoven ist das ...“ Und Schumann fügte hinzu: „Denn gesetzt, die Wiener fühlten Eifersucht auf die Bonner und bestünden auch auf eins, welcher Spaß, wie man sich dann fragen würde: welches nun eigentlich das rechte ? Beide ha­ben ein Recht, er steht in bei­den Kirchenbüchern; der Rhein nennt sich die Wiege, die Donau (der Ruhm ist freilich traurig) seinen Sarg.“ Auch Leipzig komme in Frage als „Mittelhafen deutscher Bildung, mit dem besonderen Ver­dienst, ... sich für Beethovensche Composition am ersten interes­siert zu haben.“

Leidenschaftlich mahnt Schumann, „dass, wenn nicht einmal der Anfang gemacht wird, sich eine Dekade auf die Trägheit der anderen berufen wird... Vereinigt Euch also! In allen deutschen Landen möchten aber Sammlungen von Hand zu Hand, Akademien, Concerte, Operndarstellungen. Kir­chenaufführungen veranstaltet werden; auch scheint es nicht unpassend, bei größeren Musik- und Gesangsfes­ten um eine Gabe anzusprechen.“

Franz Liszt, ebenfalls ein großer Beethoven-Verehrer , hatte schon 1836 begonnen, für ein Beetho­ven-Denkmal Geld dafür zu sammeln. Für Robert Schumann war dies wiederum im gleichen Jahr Anlass zur Komposition seiner Klavier-Fantasie C-Dur op. 17, die er Liszt widmete und mit der er das Beetho­ven-Denkmal unterstützte. In den folgenden Jahren folgten viele Benefizkonzerte, zum Beispiel schon 1836 ein „Beethoven-Monument-Concert in Frankfurt“, bei dem Ferdinand Ries über tausend Gulden eingespielt hat. Der in Bonn geborene Ferdinand Ries, war in Wien Beetho­vens Klavierschüler gewesen und fungierte für ihn als eine Art Sekretär. Sein Vater Franz Anton Ries hatte Beethoven in Bonn Vio­linunterricht gegeben und mit ihm im kurkölnischen Orchester musiziert. Immer mehr engagierten sich führende Köpfe auch außerhalb der Musikwelt für ein Beethoven-Denkmal, darunter auch Heinrich Heine, der am 23. April 1841 ein Denkmal-Benefiz­konzert von Franz Liszt und Hector Berlioz besuch­te. Bereits 1840 war Liszt dem Bonner Denkmal-Komitee als Ehrenmitglied beigetreten. 

Die politische Welt blieb zögerlich. Der preußische König Friedrich Wilhelm III, der bis 1840 re­gierte, hatte die Genehmigung eines Denkmals für einen „Bürgerlichen“ auf dem Münsterplatz noch verwei­gert. Solche öffentlichen Monumente sollten Fürsten und Heerführern vorbehalten bleiben. Sein Sohn Friedrich-Wilhelm IV. Widersetzte sich dann nicht mehr. So wurde das Bonner Beetho­ven-Denkmal auf preußischem Boden das erste seiner Art, in Deutschland insgesamt nach dem Lu­ther-Denkmal in Wittenberg (1821) das zweite. 

Bonns erster hauptamtlicher Oberbürgermeister Oppenhoff und der Rat verhielten sich dem Vorha­ben eines Beethoven-Denkmals und der Durchführung eines ersten Beethovenfestes gegenüber so abwei­send, dass Franz Liszt 1845 erbost ausrief: „Eine kleine Stadt kann das Glück haben, dass ein großer Mann in ihr das Licht der Welt erblickt; aber kleinstädtisch darf sein Andenken nicht gefeiert werden.“ Da die von Bonner Bürgern eingesammelten Spenden nicht ausreichten, konnte das Denk­mal schließ­lich nur realisiert werden, weil Liszt ein Fünftel der Kosten aus seiner Privatschatulle übernahm. Die Stadt beteiligte sich an der Finanzierung ihres heutigen Wahrzeichens nicht.

Zu Enthüllung des Denkmals am 12. August 1845 kamen die politischen Würdenträger dann in großer Zahl. Unter den Gästen waren die englische Königin Victoria, der preußische König Fried­rich Wilhelm IV., Alexander von Humboldt, viele Größen den internationalen Musiklebens  und na­türlich Franz Liszt, der gleichzeitig das 1. Beethovenfest initiierte. August Wilhelm von Schlegel konnte als Initiator und Präsident des „Bonner Verein für Beethovens Monument“ die Realisierung seines Traumes nicht mehr erleben, denn er war am 12. Mai 1845 verstorben. 

Robert Schumann hatte seine Teilnahme an der Enthüllung des Denkmals und dem ersten Beetho­venfest schon angekündigt, musste aber aus Gesundheitsgründen kurzfristig absagen. Als er dann 1851 zum ersten Mal nach Bonn kam, führte ihn sein erster Weg auf den Münsterplatz. Dorthin kam er – unter an­derem auch gemeinsam mit dem jungen Johannes Brahms – in seiner letzten Le­bensjahren in Bonn im­mer wieder, wenn sein Gesundheitszustand Spaziergänge erlaubte. Heute ge­hört der Besuch des Beethoven-Denkmals zum Programm fast jedes Bonn-Besuchers. 

Nur einmal hat Beethoven den Münsterplatz seitdem verlassen - als 1965 dort die Tiefgarage gebaut wurde. Die notwendige Restaurierung des Denkmals übernahm die Bonner Kunstschmiede Karl König. Zur Wiedereröffnung war mit Elisabeth II wieder eine englische Königin zugegen. Am Rande sei vermerkt, dass es die Wiener erst 1880 schafften, ein Beethoven-Denkmal zu errich­ten...

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='264' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/Beethoven-Denkmal-1845-schneberger.jpg' border=0 alt='DAS BEETHOVEN-DENKMAL IN BONN'>
2012-08-06 10:00:00
<![CDATA[DASS DEM EURO GEBURTSFEHLER ANGEDICHTET]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4462 werden, führt in die Irre. Nicht der Euro ist Ursache der Krise, sondern politische Fehler und Verantwortungslosigkeit insbesondere in den Führungsetagen vieler Banken. Mit den Folgen wären wir auch ohne den Euro konfrontiert – ohne bei der Bekämpfung der Krise die Vorteile der gemeinsamen Währung nutzen zu können.

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Stephan Eisel

Warum der EURO für Deutschland richtig und wichtig bleibt:

Erziehungsmängel, aber kein Geburtsfehler

Der Euro war ein langersehntes Wunschkind. Wer ihm heute einen Geburtsfehler andichtet oder ihn als zufälliges Findelkind bezeichnet, blendet die Geschichte aus. Für einen verantwortungsvollen Weg in die Zukunft ist solche Geschichtsvergessenheit aber ein denkbar schlechter Ratgeber. Ohne einen in der Vergangenheit bewährten Kompass wird man sich in der Zukunft schnell verlaufen.

Währungsunion als frühes Ziel

Nach 1945 war das gemeinsame politische Ziel aller: „Nie wieder Krieg! Nie wieder Diktatur!“ Man war sich einig, dass dieses Ziel nur durch die Überwindung des Nationalismus in einem vereinten Europa erreicht werden kann. Deshalb formuliert das Grundgesetz schon in seiner Präambel das Ziel der Deutschen, „als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen.“

Von Anfang an war dieses politische Konzept eng mit Wirtschafts- und Währungsfragen verwoben. Bereits 1950 schlossen sich 18 Staaten, darunter die junge Bundesrepublik Deutschland, zu einer Europäischen Zahlungsunion (EZU) zusammen. 1955 wurde das Europäische Währungsabkommen (EWA) unterzeichnet, das die Konvertierbarkeit der Währungen einleitete.

Der in Rom 1957 unterzeichnete Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) nahm das Konzept der 1951 begründeten Montanunion (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) auf und schuf einen gemeinsamen europäischen Markt, der 1968 mit der Zollunion weiter vorangetrieben wurde. Es war auf diesem Weg nur konsequent, dass der luxemburgische Regierungschef Pierre Werner bereits 1970 den konkreten Plan für eine Währungsunion vorlegte.

Der Zusammenbruch des Währungssystems von Bretton Woods, das seit 1949 ein System fester Wechselkurse mit dem US-Dollar als Leitwährung etabliert hatte, zwang die Europäer zur schnellen Reaktion: 1972 wurde der Europäischen Wechselkursverbund mit einer „Währungsschlange“ beschlossen, die nur eine bestimmte Abweichung der europäischen Währungen vom festgelegten Leitkurs zuließ. 1979 folgte das Europäische Währungssystem (EWS) mit dem ECU (European Currency Unit) als gemeinschaftlicher Bezugsgröße der (noch) nationalen Währungen.

Mehr Europa im deutschen Interesse

Über das Anliegen der dauerhaften Sicherung von Frieden und Freiheit durch die europäische Einigung hinaus hat Deutschland ein besonderes Interesse daran, dass die politische Integration Europas auch eine Wirtschafts- und Währungsunion umfasst: Als Exportnation ist Deutschland besonders von stabilen Währungsverhältnissen abhängig.

Allein von 1961 bis 1976 musste die DM sechsmal teilweise um bis zu zehn Prozent aufgewertet werden. Die Aufwertung einer Währung führt zur Verteuerung von Ausfuhren und zur Verbilligung von Einfuhren. Für die exportabhängige bundesdeutsche Wirtschaft war beides Gift: Die DM-Aufwertungen verteuerten deutsche Produkte im Ausland erheblich und erschwerten ihren Absatz. Zugleich wurden ausländischer Produkte in Deutschland deutlich billiger angeboten und erschwerten den Absatz deutscher Produkte auf dem heimischen Markt.

Kaum ein Land in der Welt ist so stark vom internationalen Handel – und damit von Währungsschwankungen – abhängig wie Deutschland. Die Außenhandelsquote liegt im weltweiten Durchschnitt bei ca. 50 Prozent, in Deutschland aber um 20 Prozent höher. 2011 exportierte Deutschland Waren im Wert von 1.060,2 Milliarden Euro und importierte im Gegenzug Waren im Wert von 902,0 Milliarden Euro. Jeder fünfte Arbeitsplatz hängt in Deutschland direkt vom Export ab. Dabei sind die EU-Länder mit Abstand die wichtigsten Handelspartner Deutschlands. Im Jahr 2011 gingen circa zwei Drittel der deutschen Exporte in Länder der Europäischen Union und fast 40 Prozent in Länder der Eurozone.

Zur politischen Notwendigkeit der Einigung Europas kommt also gerade aus deutscher Sicht das hohe Interesse an einen gemeinsamen Wirtschaftsraum mit stabilen Währungsverhältnissen. An diese Einsicht aller seiner Vorgänger knüpfte Helmut Kohl an, als er zu Beginn seiner Regierungszeit zunächst den Europäischen Binnenmarkt als wichtiges Ziel in Angriff nahm. Es ging gerade für die Handelsnation Deutschland um die Beseitigung von Handelshemmnissen vor allem durch die unüberschaubare Vielzahl unterschiedlichster nationaler Spezialvorschriften.

Aus schätzungsweise 150.000 nationalen Normen vor 1985 wurden durch den europäischen Binnenmarkt etwa 13.000 harmonisierte Europäische Normen. Parallel zum dadurch immer ungehinderteren Warenverkehr ermöglichte das 1985 geschlossene Schengener Abkommen den freien Personenverkehr durch die Abschaffung von Personenkontrollen im Grenzverkehr. Die Einheitliche Europäische Akte 1986 vervollständigte das Integrationspaket um eine stärkere Abstimmung der politischen Zusammenarbeit und das Ziel einer Währungsunion.

Von der Gemeinschaft zur Union

Dazu legte Kommissionspräsident Jacques Delors in enger Abstimmung mit Helmut Kohl und Francois Mitterand im April 1989 einen dreistufigen Plan für eine Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) vor. Wohlgemerkt: Dies geschah alles vor der friedlichen Revolution in der DDR, die einige Monate später zum Mauerfall und im folgenden Jahr zur Wiedervereinigung führte. Nicht die Wiedervereinigung erzwang den Euro, sondern die deutsche Europapolitik und das dadurch geschaffene Vertrauen in Europa ermöglichte die Verwirklichung der Wiedervereinigung.

Helmut Kohl hat sich immer über die Unterstellung geärgert, die Einführung des Euro seit der Preis für die Wiedervereinigung gewesen und sagte dazu beispielsweise am 14. Januar 2002 in einer Rede an der Bonner Universität: „Es ist einfach nicht wahr, dass quasi ein Handelsgeschäft gemacht wurde nach dem Motto „für die deutsche Einheit geben wir die D-Mark“. Vergessen wir nicht: die Idee einer gemeinsamen Währung ist sehr viel älter. Ich kann nur bezeugen, dass Francois Mitterand und ich schon in den achtziger Jahren … zum ersten Mal über diese Frage sprachen. … Wir waren uns einig, dass wir die politische Einigung Europas wollten. Und wir waren uns auch einig – wir beide jedenfalls – dass die politische Einigung Europas die ökonomisch-wirtschaftliche Einigung mit einer gemeinsamen Währung voraussetzte.“

Diese Grundidee wurde nach jahrelangen Vorarbeiten im Maastrichter Vertrag von 1992 umgesetzt. Er schrieb die Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion endgültig fest, aber auch eine Unionsbürgerschaft, eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie die stärkere Zusammenarbeit in der Innen- und Rechtspolitik. Außerdem wurde das Europäische Parlament gestärkt. Wer heute behauptet, die Einführung des Euro sei nicht von einer Vertiefung der politischen Integration begleitet gewesen, hat den Vertrag von Maastricht nicht gelesen. Aus der Europäischen „Gemeinschaft“ wurde mit diesem Vertrag nicht nur auf dem Papier die noch enger zusammenwachsende Europäische „Union“.

Wunschkind mit stabiler Gesundheit

Im Maastrichter Vertrag wurde auch die Unabhängigkeit der Europäische Zentralbank festgelegt. 1997 wurde auf dem Amsterdamer EU-Gipfel zusätzlich der Stabilitäts- und Wachstumspakt beschlossen. Er schreibt vor, dass die Staaten die Höhe ihres jährlichen Haushaltsdefizits auf 3 Prozent ihres Bruttoinlandsproduktes (BIP) und den Stand ihrer öffentlichen Verschuldung auf 60Prozent ihres BIPs begrenzen müssen.

Alles war für das Wunschkind bereitet, das dann als Euro 1999 zunächst im bargeldlosen Zahlungsverkehr und 2002 als Bargeld das Licht der Welt erblickte. Die Geburt verlief reibungslos, der Nachwuchs war bei bester Gesundheit und entwickelte sich prächtig. So lag die Preissteigerung in den 10 Jahren seit der Euro-Einführung mit 1,6 Prozent spürbar unter der Teuerungsrate der letzten zehn DM-Jahre lag (2,2 Prozent).

Dass der tatsächlich geringen Inflationsrate eine „gefühlte“ Preissteigerung - zugespitzt im Begriff „Teuro“ - gegenüber gestellt wurde, gehört zu den merkwürdigen psychologischen Phänomenen der Währungsumstellung. Manchmal haben es nüchterne Tatsachen schwer gegen Gefühle: Der in US-Dollar abgerechnete Ölpreis hat sich beispielsweise in den letzten zehn Jahren vervierfacht. Weil der Euro sich aber rasch zu starken Währung entwickelte und gegenüber dem Dollar ständig an Wert zunahm, kam diese Preissteigerung mehr als halbiert bei den deutschen Konsumenten an. Mit anderen Worten: Ohne den Euro wäre beispielsweise der Benzinpreis bei uns mehr als doppelt so hoch. Der tatsächliche Euro ist das Gegenteil des gefühlten „Teuro“.

Die gemeinsame europäische Währung hat für viele Menschen den Alltag erleichtert. So sind von hohe Wechselgebühren entlastet und Preise sind auch über Grenzen hinweg transparenter. Für die Wirtschaft entfallen Wechselkursrisiken und Transaktionskosten in erheblichem Umfang. Ohne den Euro müssten Bürger und Wirtschaft nach Berechnungen der EU-Kommission jährlich allein 0,4 Prozent des Brutto-Inlandsproduktes (ca. 30 Milliarden Euro) für die hohen Kosten beim Umtausch einer nationalen Währung in die andere ausgeben.

Erziehungsdefizite statt Geburtsfehler

Wenn heute dennoch von einer „Euro-Krise“ gesprochen wird, führt dies in die Irre. Nicht der Euro ist Ursache der Krise, sondern politische Fehler und Verantwortungslosigkeit insbesondere in den Führungsetagen vieler Banken. Mit den Folgen wären wir auch ohne den Euro konfrontiert – ohne bei der Bekämpfung der Krise die Vorteile der gemeinsamen Währung nutzen zu können.

Auslöser der aktuellen Währungssituation ist die Bankenkrise vor fünf Jahren mit ihrer Ursache in der amerikanischen Immobilienkrise. Dies wirkt bis zur aktuellen Krise spanischer Banken fort. Banken gerieten in Schwierigkeiten, weil sie im großen Stil ohne entsprechende Sicherheiten Kredite vergeben haben. Der Zusammenbruch der US-Großbank Lehmann-Brothers (25.000 Mitarbeiter) infolge solcher Immobiliengeschäfte zwang die Staaten zur Sicherung der Ersparnisse der Bürger mit entsprechenden Schutzschirmen weitere Bankenzusammenbrüche zu verhindern.

Der Einbruch der weltweiten Nachfrage in Folge der Bankenkrise hatte 2008 zu einem Einbruch der deutschen Wirtschaftsleistung um 4,7 Prozent geführt. Ohne den Euro wäre wegen der zwangsläufigen Aufwertung der DM die deutsche Exportwirtschaft noch härter getroffen worden und der Verlust an Arbeitsplätzen wäre viel dramatischer ausgefallen.

Die Bankenkrise offenbart aber auch, dass sich viele Staatshaushalte vom Kurs des soliden Wirtschaftens bei der Euro-Einführung entfernt haben. Den Anfang hatte ausgerechnet Deutschland gemacht, als es 2002 und 2003 die Konvergenzkritierien des Stabilitäts- und Wachstumspaktes mit einer Neuverschuldung von mehr als 3 Prozent verletzte. Das war die falsche Politik der damaligen rotgrünen Koalition und ist nicht der gemeinsamen europäischen Währung anzulasten. Ähnliches gilt für die politisch umstrittene Aufnahme Griechenlands in die Eurozone, die SPD und Grüne gegen CDU/CSU und FDP durchsetzten.

Die Koalition der Mitte unter Bundeskanzler Helmut Kohl hatte dem Euro mit den Maastricht-Kriterien ein stabiles Fundament mitgegeben, die rotgrüne Koalition unter Gerhard Schröder hat es untergraben. Von Geburtsfehlern des Euro zu sprechen, ist deshalb falsch. Ursache der aktuellen Probleme ist das Versagen der Erziehungsberechtigten in Finanzwirtschaft und Politik vor einigen Jahren. Es muss jetzt mühsam korrigiert werden.

Europa muss stärker zusammenwachsen

Währungspolitik ist auch mit der gemeinsamen europäischen Währung kein Selbstläufer, sie verträgt weder Nachlässigkeit noch Fahrlässigkeit, die sich oft hinter der Formel von der nationalen Souveränität versteckt. Dass Griechenland mit geschönten Statistiken der Euro-Beitritt erreichte, war nur möglich, weil nationale Souveränitätsrechte die europäische Kontrolle der Daten verhinderte. Nur weil nationale Souveränität europäischer Vertragstreue übergeordnet wurde, konnte der Defizitsünder Deutschland 2003 den Sanktionen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes entgehen und den europäischen Nachbarn ein schlechtes Beispiel geben, das andere gerne nachahmten.

Wer dies für die Zukunft verhindern will, kommt an weiteren Schritten der europäischen Integration nicht vorbei: Eine europäische Bankenaufsicht greift in diese nationale Souveränität ebenso ein wie ein europäischer Fiskalpakt zur Durchsetzung größerer Haushaltsdisziplin in den Mitgliedsländern.

Zwei Grundsätze bleiben dabei unverzichtbar: Die demokratische (parlamentarische) Legitimation und Kontrolle europäischer Entscheidungen und der untrennbare Zusammenhang von Entscheidungskompetenz und Haftungsverantwortung. Die Beachtung dieser Grundsätze beschreibt die Politische Union, die mit der Währungsunion zwei Seiten der gleichen Europamedaille ausmacht.

Auf dieser Grundlage muss Europa näher zusammenrücken. Heute leben nur etwa 7,5 Prozent der Weltbevölkerung in den Mitgliedstaaten der Eu­ropäischen Union. 2050 werden wegen des unterschiedlichen Bevölkerungswachstums nur rund 4 Prozent der Menschheit Europäer sein. Wir haben als kleine Minderheit in der Weltgesellschaft nur dann eine Chance, unsere Werte, unsere politische Kultur, unsere Lebensweise und unseren Wohl­stand zu bewahren, wenn wir noch enger zusammenarbeiten. Nach der Selbstfindung der Europäer durch die Verankerung von Frieden und Freiheit auf dem ei­genen Kontinent ist die Selbstbehauptung Europas in der zusammenwachsenden Welt die neue Not­wendigkeit und zusätzliche Legitimation der europäischen Einigung.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='200' height='182' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/euro-schnitt(1).jpg' border=0 alt='DASS DEM EURO GEBURTSFEHLER ANGEDICHTET'>
2012-07-20 10:00:00
<![CDATA[BONN 1845: "DIE LAUEN FEUERTE ER AN",]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4452 heisst es über Franz Liszt beim ersten Beethovenfest:  »Aber das Geld? und bis zum 11. August?!« riefen die Herren bestürzt unter einander. »Dafür werde ich sorgen: ich werde jedes Deficit decken« – entgegnete Liszt rasch, was die Herrn, wenn auch nicht zur frohen Zustimmung, so doch zum Schweigen brachte." Übrigens ergab sich damals trotz des Neubaus der Festhalle kein Defizit, sondern ein kleiner Überschuss. An all das sollte man sich in Bonn auch 2012 erinnern.

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Den Text der Verwaltungsinformation vom 29. Juni 2012 mit dem aktuellen Stand zum Beethoven-Festspielhaus finden Sie hier.

 

Beethoven-Festspielhaus 1845 und 2012

„ … die Lauen feuerte er an, den Gleichgültigen versuchte er Geschmack einzuflößen …“

Was  der französische Komponist Hector Berlioz 1845 über seinen Freund Franz Liszt beim ersten Beethovenfest schrieb, klingt 2012 wie eine Aufforderung vor der notwendigen Ratsentscheidung über das Beethoven-Festspielhaus. 

Auf Eis gelegt statt angepackt

Der Deutsche Bundestag hatte schon 2007 das Projekt einer „Stiftung Fest­spielhaus Beetho­ven" in Bonn in die Liste für „national bedeutsame Kulturinvestitionen" aufge­nommen und dafür 39 Mio Euro bereit gestellt. Diese Stiftung wird das Fest­spielhaus betrei­ben. Dafür liegen auch Zusagen des Rhein-Sieg-Kreises über 3 Mio Euro, der Sparkasse Köln-Bonn über 5 Mio Euro und von NRW für eine Million Euro jährlich vor.  Nur der Beitrag der Stadt Bonn war und ist noch nicht entschieden. 

Der Bau des Festspielhauses wird ausschließlich und vollständig privat finanziert. Dazu hat die Deutsche Post AG einen internationalen Architektenwettbewerb durchgeführt. Für die beiden ausgewählten Entwürfe von Zaha Hadid (Diamant) und Her­mann & Valentiny (Welle) haben zwei Ge­neralunternehmer die Realisie­rung bis ins Detail durchgerech­net und geplant. Telekom und Postbank waren mit im Boot. Alles war klar für eine Investition von insgesamt ca. 140 Mio Euro in Bonn. 

Der Ball lag sozusagen auf dem Elfmeterpunkt und das Tor war leer. Doch dann legte der Bonner Oberbürgermeister 2010 das Festspielhaus „auf Eis“. Das hat viele Sponsoren verärgert. Vor allem die Telekom schwenkte von der Unterstützung für den Bau auf einen Beitrag zur Finanzierung des Betriebs um. 

Bürgereinsatz statt Verwaltungstillstand

Lethargie drohte sich breit zu machen. Aber der unermüdliche Einsatz der Bonner brachte den erneuten Umschwung: Bürger für Beethoven mit über 1150 Mitgliedern machten ebenso Druck wie die Fest­-Spielhaus.Freunde mit einigen tausend Unterschriften. Viele Bonner aus allen Bevölke­rungsschichten bekennen zum Festspielhaus, in dem nicht nur klassische Musik gespielt werden wird. Auch Konzerte wie wir sie vom Museumsplatz kennen, werden dort ein zu Hause finden. 

Dem konnte sich die Kommunalpolitik nicht entziehen. Ende 2011 hat sich der Bonner Rat nach langem Zögern wieder zum Festspielhaus bekannt und als neuen Standort die Rheinaue vorgeschlagen. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, weitere Sachfragen bis zum 30. Juni zu klären, aber die Initiative ergriffen wieder Bonner  Bürger. Um die durch kommunale Untätigkeit entstandene Finanzierungslücke zu schließen, hat IHK-Präsident Wolfgang Grießl Ende 2011 den Beethoven-Fest­spielhaus Förderverein gegründet, der in kurzer Zeit über 2,5 Mio. Euro an Spenden gesammelt hat. Ziel ist es, in fünf Jahren 25 Mio. EUR bereit zu stellen. 

Außerdem haben sich die Bonner Hoteliers grundsätzlich bereit erklärt, von ihren Gästen einen Beethoventaler  einzunehmen. Bei 1,2 Mio. Übernachtungen in Bonn können die so eingenommen Mittel zur Refinanzierung eines Kredits in Höhe von rund 25 Mio. EUR für den Festspielhausbau verwendet werden.  Die Deutsche Post DHL bleibt bei ihrer Zusage mit 30 Mio. EUR für die Baufinanzierung. 

Offen ist noch die Entscheidung über den städtischen Beitrag zur Betriebsstiftung, denn ohne eine Beteiligung der Stadt Bonn als Hauptnutznießer des Festspielhauses fließt weder das Geld des Bundes noch das der privaten Sponsoren. Dieser städtische Beitrag zum nationalen Festspielhaus ist um Vielfaches geringer als die mindestens 43 Mio Euro, die nach jüngsten Angaben der Stadtverwaltung für einen Umbau der Beethovenhalle ausgegeben werden müssten. Einen solchen Umbau wie den Unterhalt der alten Halle (zur Zeit 2,7 Mio Euro jährlich) muss die Stadt übrigens vollständig selbst finanzieren. Dafür gibt es städtischen Haushalt kein Geld und weder der Bund noch private Sponsoren geben Geld für die alte Mehrzweckhalle. 

Farbe bekennen statt weiter schlummern

In seiner Sitzung am 4. Oktober muss der Stadtrat jetzt endlich Farbe bekennen und grünes Licht für das Beethoven-Festspielhaus geben – fünf Jahre (!!!) nach dem Deutschen Bundestag. entscheiden. Dafür bereitet die Verwaltung eine Vorlage vor.

Vor ihrer Abstimmung mögen sich alle Beteiligten nochmals zu Gemüte führen, was Lina Ramann 1887 in ihrer von Franz Liszt autorisierten Biographie über die Bonner Vorgänge um das erste Beethoven-Festspielhaus festhielt. Sie schrieb über das Jahr 1845, in dem am 12. August das Beethoven-Denkmal auf dem Münsterplatz enthüllt wurde und das erste Beethovenfest stattfand: 

„Der erste auf dem Platz war Dr. Liszt. Er traf schon in der letzten Woche des Monats Juli ein. Die getroffenen Vorbereitungen jedoch – das gewahrte sofort sein an das Große gewöhnter Blick – waren der Feier nicht angemessen. Man hatte die Reitbahn zur Aufführung der Koncerte gewählt und bereits geschmückt, ohne dabei an Akustik und eine große Zuhörerschaft, geschweige an eine auch nach außen hin festliche Repräsentation zu denken. In einer gelinden Verzweiflung besah Liszt alle in Vorschlag gebrachten Lokalitäten, wobei jedesmal die Komitéherrn meinten, man könne ihnen schon in kürzester Zeit ein festliches Ansehen geben. 

Schnell entschlossen erklärte jedoch Liszt: es müsse eine Festhalle noch gebaut werden. »Aber das Geld? und bis zum 11. August?!« riefen die Herren bestürzt unter einander. »Dafür werde ich sorgen: ich werde jedes Deficit decken« – entgegnete Liszt rasch, was die Herrn, wenn auch nicht zur frohen Zustimmung, so doch zum Schweigen brachte. 

Anderntags war er mit dem am Kölner Dombau beschäftigten tüchtigen und energischen Architekten und Baumeister Zwirner zur Stelle. Ein zu einer Festhalle passend gelegener Gartenplatz war bald gefunden. Ebenso schnell waren die unter Zwirner's Leitung stehenden Arbeiter mit ihren Baugeräthschaften auf dem Platz, die Bäume wurden ausgegraben, der Grund geebnet, Bauholz von den Flößern auf dem Rhein herbeigebracht, in Köln Dekorationen gefertigt und wie ein Wunder über Nacht stieg die Festhalle gleich einem Märchenpalast aus dem Nichts empor.

Im Zeitraum von elf Tagen war sie fertig, ein Bau von zweihundert Fuß Länge und fünfundsiebzig Fuß Breite, achtzehnhundert Quadratfuß Flächenraum mehr enthaltend als der Gürzenich in Köln. ... Die Akustik war vortrefflich und schon am 8. August schwang Spohr, die erste Probe haltend, im Saale den Taktstock.“ 

Übrigens berichtet die Chronistin auch: „Nach dem Rechnungsabschluss des Beethoven-Komités ergab sich trotz des Neubaus der Festhalle kein Deficit, wohl aber blieb ein kleiner Überschuss.“ 

Schon 1845 war in der  „Zeitschrift für die musikalische Welt“ Cäcilie über die Rolle von Franz Liszt in Bonn zu lesen: »Wie er zur Ermöglichung des Denkmals durch seine wirklich großartige Munificenz den mächtigsten Anstoß gegeben hatte, errettete er jetzt durch seine Erfahrung und Thätigkeit die Feier von der Schmach der Unbedeutendheit.«

Bonns erster hauptamtlicher Oberbürgermeister Oppenhoff und der Rat hatten gegenüber dem Beethoven-Denkmal und dem ersten Beethovenfest so abweisend verhalten, dass Franz Liszt 1845 erbost ausrief: „Eine kleine Stadt kann das Glück haben, dass ein großer Mann in ihr das Licht der Welt erblickt; aber kleinstädtisch darf sein Andenken nicht gefeiert werden.“

 Den Umgang von Bonner Verwaltung und Rat mit Beethoven umschrieb der englische Musikschriftsteller Henry F. Chorely 1854 rückblickend und vorausschauend mit den Worten: „ … man plante, hielt Reden, ließ die Gläser klingen und sang – in der Vorbereitung der Sache selbst aber geringe Fortschritte machend. Dann ließ man die Sache einschlummern nach deutschem Brauch.“

Dem Beethoven-Festspielhaus bleibt dieses Schicksal hoffentlich erspart:

Bonn darf sich zum 250. Geburtstag des großen Komponisten im Jahr 2020 nicht dadurch blamieren, dass es in Beethovens Geburtsstadt keinen angemessenen Konzertsaal gibt.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='323' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/festspielhaus-mix(9).jpg' border=0 alt='BONN 1845: "DIE LAUEN FEUERTE ER AN",'>
2012-07-16 10:00:00
<![CDATA[DIE DEBATTE UM DAS BETREUUNGSGELD]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4456 offenbart gegensätzliche Konzepte der Familienpolitik. Umstritten ist, welche Rolle der Staat in der Kindererziehung spielen soll und ob Familienpolitik sich an den Anforderungen des Arbeitsmarktes orientieren soll. Das frühere erwerbsunabhängigen Erziehungsgeld kannte solche Konflikte nicht.

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Mutterschaftsurlaubsgeld - Erziehungsgeld – Elterngeld - Betreuungsgeld 

Familien zwischen Wahlfreiheit und staatlicher Lenkung

In der Debatte um das „Betreuungsgeld“ stehen einander in seltener Klarheit zwei im Prinzip gegensätzliche Modelle staatlicher Familienpolitik gegenüber: Die einen wollen dem Arbeitsmarkt neue Reserven erschlie­ßen und messen Familienpoli­tik an einer möglichst hohen Frauenerwerbsquote. Die anderen sehen verschie­dene Lebensentwürfe als gleichrangig und möchten den Müttern kleiner Kinder Erwerbs­tätigkeit weder na­helegen noch sie verhindern. Zwischen diesen Polen schlägt das Pendel staatlicher Famili­enförderung aus. 

Erziehungsgeld 

Am Arbeitsmarkt orientiert war das 1979 von der sozialliberale Koalition eingeführte „Mutterschaftsurlaubs­geld“. Anspruchsberechtigt waren nur Eltern, die vor der Geburt in abhängiger Beschäftigung erwerbstätig gewesen waren. Sie erhielten nach der Geburt bei Unterbrechung der Erwerbstätigkeit höchstens sechs Mo­nate lange monatlich 375 Euro (damals 750 DM). 

1986 ersetzte die Koalition der Mitte unter Bundeskanzler Helmut Kohl auf Initiative des damaligen Famili­enministers Heiner Geissler dieses „Mutterschaftsurlaubsgeld“ durch ein „Erziehungsgeld“ in Höhe von 300 Euro (600 DM) zunächst für die Bezugsdauer von zehn Monate, ab 1988 für zwölf Monate und später bis zu 24 Monaten. Die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen zahlten darüber hinaus  im 3. Lebensjahr des Kindes ein Landeserziehungsgeld. 

Anspruchsberechtigt waren nun alle Mütter und Väter unabhängig davon, ob sie zuvor berufstätig gewesen waren. Während des Bezugs des Erziehungsgeldes war zugleich eine Teilzeitbeschäftigung zu 30 Stunden möglich. Dieser finanziellen Unterstützung der Erziehungsleistung von Eltern unabhängig von ihrer vorherigen Be­rufstätigkeit lag die Anerkennung der Gleichwertigkeit unterschiedlicher Lebensentwürfe durch den Staat zu­grunde - für Erwerbstätige ergänzt um den Erziehungsurlaub mit Arbeitsplatzgarantie. 

Helmut Kohl hatte das Erziehungsgeld in seiner Regierungserklärung vom 4. Mai 1983 deshalb grundsätz­lich begründet: „Beruf ist für uns nicht nur außerhäusliche Erwerbstätigkeit. Tätigkeit im Haus und für Kin­der ist gleichwertig; sie muß wieder mehr Anerkennung finden. Vorrangig sind für uns Erziehungsgeld bzw. Kindergeldzuschlag in den ersten Jahren der Kindererziehung für alle Mütter oder Väter und die Anerken­nung von Erziehungsjahren in der Rentenversicherung.“ 

Elterngeld 

Davon nahm die Große Koalition auf Initiative der SPD Abschied, als 2007 das Erziehungsgeld durch das Elterngeld ersetzt wurde. Es brachte einen problematischen Paradigmenwechsel, denn als „Entgeltersetzleis­tung“ wird es wieder in voller Höhe nur an die gezahlt, die vor der Geburt der Kinder berufstätig waren. Be­messen wird es nach dem vorangegangenen Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils. 

Während das frühere Erziehungsgeld unabhängig von der vorgeburtlichen Einkommenshöhe bis zu 24 Mo­nate in Höhe von 300 Euro monatlich bezogen werden konnte, erhalten Eltern, die vor der Geburt des Kindes arbeitslos oder ohne Einkommen waren, diesen Betrag jetzt nur noch 14 Monate lang. Diese Gruppe hat sich verschlechtert, denn das Elterngeld richtet sich vor allem an Berufstätige.

Nur sie erhalten über den Sockelbetrag von 300 Euro hinaus bei Unterbrechung der Erwerbstätigkeit bis zu 14 Monaten 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens, aber nicht mehr als 1800 Euro monatlich. Anstatt für alle das Erziehungsgeld anzuheben, hat die Große Koalition nur für Berufstätige zusätzliche Leistungen als das Elterngeld eingeführt.

Dennoch kommt diese Förderung de facto nur für die in Frage, die den Verzicht auf ein Drittel ihres Einkom­mens vorübergehend verkraften können – also bessergestellte Eltern mit zwei Einkommen. Weit über die Hälfte der Eltern kleiner Kinder haben aber ein monatliches Einkommen von weniger als 3000 Euro netto. Für sie ist es keine wirkliche Option, auf ein Drittel ihres monatlichen Familieneinkommens zu verzichten. 

Wahlfreiheit gewährt das Elterngeld deshalb auch unter den Berufstätigen nur den Besserverdienenden, die der­artige Einkommensverluste verkraften können. Teilweise wurde und wird das Elterngeld aber auch ausdrück­lich damit begründet, damit die Geburtenrate unter (besserverdienenden) Akademikerinnen zu erhöhen. Er­reicht wurde dieses Ziel freilich nicht. 

Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz 

So wie das Elterngeld die Berufstätigkeit der Eltern und nicht die Erziehungsleistung für Kinder in den Mit­telpunkt stellt, so ist dies auch die entscheidende Begründung für den Ausbau staatlicher Krippenplätze. Seit 1996 gibt es in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. Etwa 85 Prozent der Kinder über drei Jahre besuchen einen Kindergarten.

Am 1. August 2013 tritt eine gesetzliche Regelung in Kraft, nach der Kinder auch zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer staatlichen Tageseinrichtung haben. In Deutschland leben circa 2,1 Millionen Kinder, die jünger als drei Jahre sind. Davon nehmen ca. 25 Prozent einen solchen staatlichen Betreuungsplatz in Anspruch.

Der vom Staat massiv vorangetriebene Ausbau der Kindergartenplätze für unter Dreijährige stärkt als flä­chendeckendes Angebot zwar die Wahlfreiheit zwischen privater und staatlicher Kinderbetreuung. Zugleich   wäre es aber eine deutliche Einschränkung dieser Wahlfreiheit, wenn der Staat zwar staatliche Krippen­plätze verstärkt ausbaut, aber private Kinderbetreuung in der Familie, durch Tagesmütter oder privat organi­sierte Krabbel- und Mutter-Kind-Gruppen nicht unterstützt.

Hier liegt die Rechtfertigung des Betreuungsgeldes, das  - unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern – die unterstützen will, die das staatliche Betreuungsangebot für ihre Kinder nicht nutzen wollen. Sie sollen  nach einem Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP für die privat organisierte Betreuung ihrer Kinder im zweiten Lebensjahr 100 Euro monatlich und im dritten Lebensjahr 150 Euro monatlich erhalten.

Das Grundgesetz 

Im Grundgesetz heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zu­vörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Eine Verstaatlichung der Kindheit durch eine einseitige Förderung der  außerhäuslichen Betreuung in staatlichen Einrichtungen steht dazu im Widerspruch. Im Sinne des Grundge­setzes sollte staatliche Familienpolitik diejenigen fördern, die sich für Kinder entschie­den haben – unabhän­gig von ihrer Erwerbstätigkeit (aber so, dass sie damit vereinbar ist) und unabhängig von ihrer Entscheidung über die Art der Kindererziehung. Andernfalls müsste der Staat die Schulpflicht kon­sequenterweise um eine Kindergartenpflicht erweitern. Gelegentlich wird dies auch tatsächlich vorgeschla­gen. 

Das Betreuungsgeld ist ein Beitrag zur tatsächlichen Wahlfreiheit, denn es erleichtert es, staatliche Betreu­ungsangebote für Kinder im ersten und zweiten Lebensjahr auszuschlagen. Manche sehen darin eine Ge­fahr, weil sie – im Gegensatz zum Grundgesetz – das „natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen oblie­gende Pflicht“ staatlichen Maßgaben unterordnen wollen. Das Betreuungsgeld widerspricht auch dem Ge­danken, Familienpolitik als Instrument der Arbeitsmarktpolitik zu betreiben. Es ordnet die elterliche Ent­scheidung eben weder den Ansprüchen des Staates noch den Bedürfnissen der Wirtschaft unter. 

Letztlich ist das Betreuungsgeld aber nur ein Vehikel: Konsequenter im Sinne der Stärkung persönlicher Verantwortung wäre die Rückkehr zum erwerbsunabhängigen Erziehungsgeld wie es bis 2007 gegolten hat. Es könnte massiv an­gehoben werden, denn für das Elterngeld für einige wird heute mit  4,9 Mrd Euro deutlich mehr ausgegeben als zuletzt für das Erziehungsgeld für alle (ca. 2,8 Mrd Euro).

Außerdem wäre es möglich, wie­der mehr soziale Ausge­wogenheit herzustellen. Im 1. Quartal 2012 gab es 189.000 Empfänger des Elterngel­des. Dabei kosteten jene 20.000 Eltern, die wegen ihres vorherigen Einkommens 1500 Euro oder mehr an El­terngeld erhielten, den Steuerzahler mehr als doppelt soviel wie diejenigen, die nur den Sockelbetrag von 300 Euro erhielten – obwohl das mehr als doppelt soviele Eltern sind (47.000).

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/betreuungsgeld01.jpg' border=0 alt='DIE DEBATTE UM DAS BETREUUNGSGELD'>
2012-07-16 10:00:00
<![CDATA[DAS INTERNET WIRD IMMER WIEDER]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4408 zum idealen Abstimmungsforum stilisiert, weil es zeitliche und räumliche Grenzen aufhebt. Tatsächlich scheitern Abstimmungen im Internet regelmäßig an einer verschwindend geringen Beteiligung. Eine Analyse der Umstände lohnt.

 

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Wie Plebiszite im Internet scheitern

Am 9. Juni 2012 gab das soziale Netzwerk Facebook das Ergebnis seiner zweiten Online-Abstimmung über eine Änderung der Nutzungsbedingungen bekannt, zu der alle Facebook-Nutzer aufgerufen waren. Die Beteiligung lag bei verschwindenden 0,38 Prozent. Zum wiederholten Mal ist damit der Versuch einer plebiszitären Abstimmung im Internet kläglich gescheitert.@

Kommunikationsraum für einige statt Abstimmungsforum für alle

Als Kommunikationsraum hat das Internet der Informations- und Meinungsfreiheit ohne Zweifel neue Dimensionen erschlossen. Zwar wird dort kaum neues Politikinteresse mobilisiert, aber vorhandenes wird verstärkt: Informationen sind wesentlich leichter zugänglich – wiewohl in ihrer Seriosität auch schwerer einschätzbar. Meinungen können wesentlich einfacher verbreitet werden – auch wenn sie in den unbegrenzten Weiten des Internets keineswegs leichter Gehör finden. Diskussionen werden nicht mehr durch räumliche oder zeitlich Grenzen erschwert – zugleich in der Anonymität des Netzes auch häufiger radikaler geführt.

Als Kommunikationsraum ist das Internet ein „Demokratiemedium“, dessen Vorteile insbesondere für politisch Interessierte die Nachteile deutlich überwiegen. Zu den Mythen, die das Internet seit seinem Entstehen gehört aber auch die – je nach sichtweise – Hoffnung oder Befürchtung, das Netz schaffe die Voraussetzung für die einfachere direkte Entscheidungsbeteiligung aller Bürger, weil es zeitliche und räumliche Grenzen aufhebe.

Im Blick auf die Reichweite in die Bevölkerung insgesamt, wird die plebiszitäre Kraft des Internets freilich schon dadurch erschwert, dass es den Bürgern selbst in einem reichen Industrieland wie Deutschland keinen „allgemeinen und gleichen“ Zugang zur Entscheidungsfindung bietet:

Erstens ist über ein Viertel der deutschsprachigen Bevölkerung über vierzehn Jahre mangels Zugang generell vom Internet ausgeschlossen. Zweitens nutzt ein Drittel derer, die einen Internetzugang haben, die bestehende Zugangsmöglichkeit seltener als einmal monatlich und kann deshalb selbst nach diesem den meisten Internet-Statistiken zugrunde liegenden großzügigen Maßstab nicht als regelmäßige Nutzer gelten. Drittens beschränken sich zwei Drittel der regelmäßigen Nutzer auf wenige, vor allem passiv-konsumierende Nutzungsarten und nehmen die vielfältigen interaktiven Möglichkeiten des Mediums praktisch nicht in Anspruch.

Allenfalls ein Fünftel der in Deutschland lebenden deutschsprachigen Menschen über vierzehn Jahre ist also internetaffin in dem Sinne, dass sie das Internet nicht nur als Abrufmedium, sondern als Raum für unterschiedliche Aktivitäten im Sinn eines sozialen Netzes nutzen. Angesichts dieses Befundes ist nicht nachvollziehbar, wenn das Internet zum herausragenden, hauptsächlichen oder gar ausschließlichen Entscheidungsforum in unserer Gesellschaft stilisiert wird.

Dennoch werden im Internet inzwischen von einer Vielzahl von Anbietern Fragen zu allen möglichen Themen zur Abstimmung gestellt. Nicht selten wird explizit oder implizit der Anspruch verbunden, aus den Ergebnissen könne man die Meinung des Volkes ablesen oder zumindest seine Stimmungen erkennen. Wiewohl in keiner Weise repräsentativ und höchst manipulationsanfällig, wirkt diese Suggestion – besonders in der Verstärkung durch konventionelle Medien – durch die Magie der (auch noch so kleinen) Zahl. Umso problematischer ist es, wenn staatliche Stellen zu Abstimmungen im Internet aufrufen und diesem äußerst zweifelhaften Verfahren damit eine Art von Pseudo-Legitimität verleihen.

Das Scheitern staatlich organisierter Internet-Abstimmungen

So haben seit 2007 etwa 100 von über 14.000 Städte und Gemeinden in Deutschland das Verfahren eines in ternetbasierten ‚Bürgerhaushaltes‘ durchgeführt. Dabei werden den Bürgern von der Verwaltung bzw. dem Rat ausgesuchte und von ihnen selbst eingebrachte Vorschläge für den städti schen Haushalt im Internet zur Bewertung und Abstimmung vorgelegt. Da zur Teilnahme die Registrierung mit einer e-mail Adresse genügt sind weder die Teilnahme nicht wahlberechtigter Jugendlicher und Kinder, noch Mehrfachabstimmungen oder die Teilnahme Ortsfremder ausgeschlossen.

Aber selbst wenn man diese Probleme ignoriert und hinter jeder registrierten e-mail-Adresse einen ortsansässigen wahlberechtigten Bürger vermutet, ist die@  Beteiligung bei diesen steuerfinanzierten Abstimmungen äußerst gering. Nie wurden mehr als fünf Prozent der Bürger erreicht, zwei Prozent gelten schon als Erfolg und zuletzt hatten 2011/12 in Bonn 0,7 Prozent, in Frankfurt a.M. 0,7 Prozent, in Köln 0,9 Prozent und in Aachen 0,9 Prozent der jeweils wahlberechtigten Bürger teilgenommen.

Auch der Deutsche Bundestag ist mit dieser Form der Bürgerbeteiligung gescheitert: Die Enquetekommission „Internet und digitale Gesellschaft“, der 17 Abgeordnete und 17 Experten angehören, hat im Februar 2011 beschlossen, @ mit Hilfe der virtuellen Beteiligungsplattform „Adhocracy“@  als „18. Sachverständiger“ die Möglichkeit zu eröffnen, sowohl „Texte aus der Kommission oder den Projektgruppen zu kommentieren und Alternativen vorzuschlagen, als auch eigenständige Textbeiträge passend zur jeweiligen Agenda der Projektgruppen einzubringen sowie darüber abzustimmen.“

Als Abstimmungsforum ist das Experiment ist auf der ganze Linie gescheitert: Nach über einem Jahr hatten sich bundesweit (!) lediglich 2881 Mitglieder (Stand 13. Juni 2012) registriert, obwohl auch hier zur Anmeldung lediglich eine e-mail-Adresse genügte.

Ernüchternd sind auch die Ergebnisse von Versuche vor allem in Estland und der Schweiz, bei allgemeinen Wahlen durch die Möglichkeit der Abstimmung im Internet die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Es fand zwar eine Verlagerung der traditionellen Briefwahl ins Internet statt, aber zu einer messbaren Veränderung der Wahlbeteiligung kam es durch die Internet-Variante nicht.

Bürger lehnen Online-Abstimmungen mehrheitlich ab

Diese Beispiele staatlicher (und damit per se auf Breitenwirkung angelegter) Abstimmungsangebote im Internet zeigen, dass das Internet im Blick auf die Bevölkerung insgesamt plebiszitäre Kraft noch nicht einmal ansatzweise entfalten konnte. Repräsentative Meinungsumfragen bestätigen diesen Befund.

Die Bertelsmann-Stiftung ermittelte im Juni 2011, dass 54 Prozent der Befragten Abstimmungen im Internet ausdrücklich ablehnen. Während 64 Prozent schon einmal an einer Bürgerversammlung teilgenommen haben oder sich das vorstellen können und immerhin 54 Prozent auch Leserbriefe für sich für möglich halten, stehen nur 39 Prozent elektronischen Petitionen und nur 32 Prozent Internet-Blogs prinzipiell positiv gegenüber.

Zu ganz ähnlichen Ergebnissen kommt eine im Februar 2012 vorgelegte repräsentative Untersuchung von Infratest-dimap: Danach meinen zwar 80 Prozent, das im Internet Menschen zu Wort kommen, die sich an sonsten an der Politik nicht beteiligen würden und noch 56 Prozent finden, das Internet schaf fe mehr Offenheit. Aber um gekehrt sagen auch 42 Prozent der Befragten, die Vielfalt der Meinungen im Internet mache die eigene Meinungsbildung schwerer. Während

beispielsweise nur 3 Prozent der Befragten die Teilnahme an einer Bürgerversammlung prinzipiell ablehnen, schließen es 24 Prozent grundsätzlich aus, sich an Internetforen zu beteiligen.

Die Bertelsmann-Stiftung fast zutreffend zusammen: „Möglicherweise in der öffentlichen Diskussion bislang überschätzt werden dagegen die neuen Formen der Meinungsbildung und Bürgerbeteiligung über das Internet. Offensichtlich sind diese Formen der Beteiligungsmöglichkeit nur für eine qualifizierte Minderheit begehrt."

Wenn das Internet für die Bevölkerung insgesamt keine plebiszitäre Faszination entfaltet, bleibt die Frage nach der Attraktivität solcher Abstimmungsangebote in der Netzcommunity selbst. Aber auch bei dieser engeren Betrachtung zeigt sich, dass Abstimmungen im Internet noch nicht einmal internetaffine Bürger ansprechen und mobilisieren.

Auch die Netzcommunity ignoriert Online-Abstimmungen

Als größerer Versuch zur Durchführung von Internetwahlen kann die Entscheidung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) im Jahr 2007 gelten, die alle vier Jahr fällige Wahl der Fachkollegien ausschließlich (!) im Internet vorzunehmen. Angesprochen waren rund 100.000 wahlberechtigte Wissenschaftler, für die der Umgang mit dem Internet zur täglichen beruflichen Routine gehört.

2007 wurden bei den Online-Abstimmungen 36.313 Stimmen abgegeben, 2011 waren es 42.896.@  Die Beteiligung an diesen Internetwahlen unterschied sich damit nur unwesentlich von der letzten konventionellen Wahl im Jahr 2003, bei der etwa 39.000 Stimmen abgegeben worden waren. Selbst unter den besonders internetaffinen Wissenschaftlern hat also die Umstellung auf eine Internetwahl nicht zu einer nennenswerten Veränderung der Wahlbeteiligung geführt.

Dass selbst die engere Netzcommunity eine auffällige Distanz zur Entscheidungsfindung im Internet demonstriert, zeigt auch die außerordentlich niedrige Beteiligung an den beiden „weltweiten Abstimmungen“ die Facebook über eine Änderung seiner Nutzungsbedingungen durchführte.

Zur ersten Abstimmung hatte Facebook-Gründer Mark Zuckerberg alle Facebook-Mitglieder vom 16.–23. April 2009 aufgerufen hatte. Es ging um die Neufassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zuvor im Internet heftige Debatten ausgelöst und zu massiver Kritik vieler Nutzer an Zuckerberg geführt hatte. Als Reaktion darauf bot Zuckerberg die Abstimmung an und erklärte, dass bei einer Beteiligung von dreißig Prozent der „aktiven registrierten Facebook-Mitglieder“ die Ergebnisse bindend sein sollten. Trotz erheblicher Werbemaßnahmen nahmen aber nur 0,3 Prozent (665.654 von damals 200 Millionen) der Facebook-Mitglieder an der Abstimmung teil. Es hatte sich gezeigt, dass die engagierte Internetdebatte einer kleinen Nutzergruppe keineswegs eine nennenswerte Breitenresonanz auslösen konnte.

Bei der im Juni 2012 durchgeführten zweiten Abstimmung über neue Facebook-Richtlinien beteiligten sich sogar nur 342.632 von inzwischen über 900 Millionen Nutzern. Da ist eine Beteiligung von 0,38 Prozent. Facebook-Vizepräsident Elliot Schrage@  räumte bei Bekanntgabe der Ergebnisse ein, dass nur „ein winziger Bruchteil“ der Angesprochenen an der Abstimmung teilgenommen habe: „Trotz unserer umfangreichen Bemühungen stellt die Anzahl der Personen, die abgestimmt haben, einen sehr kleinen und nicht maßgeblichen Prozentsatz unserer Gemeinschaft dar.“ (Erklärung vom 9. Juni 2012 auf Facebook)

Facebook-Nutzer sind sicherlich weit überdurchschnittlich internetaffin – wobei auch hier schon der monatliche Besuch als „regelmäßige Nutzung“ gilt – und bei der Nutzung des Netzwerkes durch

den „Like“-Button an das ständige Angebot von @ Sympathie-Plebisziten gewöhnt. In der Frage nach ihrer Meinung zur sehr kontrovers diskutierten Änderung der Facebook-Nutzungsbedingungen, die sie unmittelbar@  betrifft, waren sie aber selbst durch das Angebot einer sehr einfachen, niedrigschwelligen Online-Abstimmung nicht mobilisierbar.

Wenig abstimmungsbegierig im Internet sind selbst die Mitglieder der als Internetpartei gegründeten Piratenpartei: Bei der parteiinternen Abstimmungsplattform „Liquid Feedback“@  haben sich von 32.377 Parteimitgliedern überhaupt nur 9116 registriert (Stand@  jeweils 13. Juni 2012). @ An den Einzelabstimmungen beteiligen sich meistens nur einige dutzend, manchmal einige hundert und höchstens tausend Mitglieder, also nur harter Kern von weniger als fünf Prozent der Gesamtmitgliedschaft.

Selbst bei den Piraten, die sich entscheidend über den Umgang mit dem Internet definieren und die kontinuierliche Meinungsbildung und Entscheidungsfindung im Netz als@  eine ihrer zentralen Forderungen propagieren, stößt das entsprechende Abstimmungsangebot also nur auf eine sehr schwache Resonanz. Es überrascht daher nicht, dass der neue Bundesvorsitzende der Piratenpartei Bernd Schlömer eine „systematische Evaluation“ des Instruments fordert. Sein politischer Geschäftsführer Johannes Ponader war allerdings mit Versprechen gewählt worden, im Bundesvorstand immer so abzustimmen wie es „Liquid Feedback“ vorgibt. Vorstandsmitglied Mathias Schrade sagte dazu: „Momentan ist die Aussagekraft der Stimmergebnisse sehr gering, weil die Teilnehmerzahl nicht repräsentativ ist.“ (Spiegel-Online 11. Juni 2012). Jetzt wollen die Piraten paradoxerweise mit einer Online-Umfrage das Problem der Sinnhaftigkeit von Online-Abstimmungen klären.

Fazit

Insgesamt gibt es keinerlei Anhaltspunkt für die Behauptung, das Internet werde als plebiszitäres Entscheidungsforum von den Bürgern angenommen. Alle entsprechenden Versuche und Experimente sind schon deswegen gescheitert, weil sich daran nur eine verschwindend kleine Zahl der jeweils Angesprochenen beteiligt hat. Dies gilt sowohl wenn man bei der Bewertung solcher Versuche ihre Reichweite in die Bevölkerung insgesamt als Maßstab anlegt oder auch ihre Mobilisierungskraft in der Internetgemeinde selbst.

Schon offline liegt die Beteiligung an Volksabstimmungen in Deutschland deutlich unter der Beteiligung an allgemeinen Wahlen. Die Beteiligung an Internetabstimmungen ist sogar meist kaum messbar. @ So verstärkt das Internet die einer angeblich „direkten“ Demokratie innewohnende Manipulationsgefahr, weil es kleine aktive Internet-Eliten privilegiert und als Abstimmungsinstrument in Frage stellt, was freiheitlicher Demokratie wesentlich ausmacht: Die „allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime“ Beteiligungschance für alle Bürger.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/buchcover-homepageschnitt(10).gif' border=0 alt='DAS INTERNET WIRD IMMER WIEDER'>
2012-07-01 10:00:00
<![CDATA[FÜR DAS BEETHOVEN-FESTSPIELHAUS]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4388 fand am 30. Juni in der Bonner Innenstadt mit über 200 Musiker aller Sparten ein Beethoven-Marathon statt. Geboten werden auf Bühnen am Bottler- und Remigiusplatz Rock, Jazz, Volks- und Karnevalsmusik und natürlich Klassik. Alleunterstützen das Ziel eines Beethoven-Festspielhauses in Bonn.

Beethoven-Marathon für das Festspielhaus am 30. Juni

Musiker aller Sparten sagen JA zum Festspielhaus

Am 30. Juni 2012 wird in der Bonner Innenstadt ein „Beethoven-Marathon für das Festspielhaus" mit über 200 Mitwirkenden stattfinden. Das gab der Vorsitzende der BÜRGER FÜR BEETHOVEN, Manfred Jung, bei einer Pressekonferenz bekannt: „Wir wollen damit ein Zeichen setzen gegen die Zögerlichkeit in Verwaltung und Rat bei diesem für Bonn so wichtigen Zukunftsprojekt. Wenn wir uns als Geburtsstadt Beethovens bei seinem 250. Geburtstag im Jahr 2020 nicht vor aller Welt blamieren wollen, brauchen wir in der Musikstadt Bonn endlich einen angemessenen Konzertsaal."

Man habe als Datum für die Aktion bewusst den 30. Juni gewählt, weil der Rat im Dezember beschlossen habe, danach endlich eine tragfähige Entscheidung für das Beethoven-Festspielhaus zu treffen. „Dabei geht es auch wirtschaftlich um eine große Chance für Bonn. Es wäre unverantwortlich fast 100 Mio Euro auszuschlagen, die Bund, Land, die Dax-Unternehmen und viele andere in Bonn dafür investieren wollen", so Jung.

Wie die Organisatoren des „Beethoven-Marathon für das Festspielhaus" Wolfgang Büttner und Stephan Eisel erläuterten, wird das Programm auf Bühnen auf dem Bottlerplatz und dem Remigiusplatz in der Zeit zwischen 11 und 20 Uhr von über 200 Mitwirkenden gestaltet. Dazu gehören Musiker aller Stilrichtungen von Jazz und Rock über Rap und Volksmusik bis zur Klassik. Zu den Höhepunkten gehören u.a. die Panik-Preisträgerin der Udo-Lindenberg-Stiftung Milene, das Schlagzeug-Duo repercussion, die Bonner Bluesrock-Band Dr. Rock & The Blues Kings, Semmels Hot Shots und die Rahmkamellche sowie der Ludwigschor als Preisträger des Närrischen Löwen 2011 und 2012.

Stephan Eisel sagte dazu: „Die Musiker der unterschiedlichsten Stilrichtungen waren sofort Feuer und Flamme und sagen ein klares Ja zum Festspielhaus. Das gilt besonders für viele junge Leute." Der jüngste Solist sei sieben Jahre alt, der älteste über 70. Diese Altersspanne zeige ebenso wie die Breite der Mitwirkenden von Karnevalsmusikern über Rapper bis zu Musikern des Beethoven Orchesters, dass es beim Festspielhaus nicht um das Projekt einer kleinen Minderheit geht, sondern um eine Zukunftschance für die Musikstadt Bonn.

Unterstützt wird die Aktion u.a. von City-Marketing und Galeria-Kaufhof, wo Kinder den ganzen Tag im Schaufensteratelier an der Remigiusstraße eine 3-D-Beethoven-Collage gestalten können.

Weitere Einzelheiten und die Auftrittszeiten der Musiker auf den beiden Bühnen sind der Homepage www.buerger-fuer-beethoven.de zu entnehmen.

 

Am "Beethoven-Marathon für das Festspielhaus wirken mit:

  • Akkordeon-Orchester Wesseling

  • BEAThoven-Band (Streicher des Beethoven Orchester Bonn spielen Pop)

  • Jugendliche Solisten von Beethoven Bonnensis

  • Blechbläserquintett des Beethoven Orchester Bonn

  • Bonner Saxophon Ensemble

  • Brassrock (Bigband der Elisabeth-Seibert-Gesamtschule)

  • Dr. Rock & The Blues Kings (Bonner Blues-Rock-Band)

  • Fagott-Trio des Beethoven Orchester Bonn

  • Felicitas-Quartett (Streichquartett)

  • Jamina Gerl (Preisträgerin internationaler Klavierwettbewerbe)

  • Goldstein Saxophonquartett (aus Bad Godesberg)

  • Thomas Guthoff und das Bonner Beethoven Jazz Quartett

  • Jazzquartett des Beethoven Orchester Bonn

  • Bruce Kapusta (Trompete)

  • Kinder der Klavier- und Kammermusikklasse Susanne Kessel

  • Ludwigschor (Preisträger Närrischer Löwe 2012)

  • Milene&Band (Preisträgerin des Panikpreises der Udo-Lindenberg-Stiftung)

  • Rahmkamellche (Preisträger Närrischer Löwe 2011)

  • repercussion (Schlagzeug-Duo)

  • Markus Schimpp (Klavier/Gesang 20er Jahre)

  • Semmel's Hot Shots (älteste Bonner Jazz-Band)

  • Streichquartett des Beethoven Orchester Bonn

  • Trio Leggiero (Beethoven-Bonnensis- Preisträger

  • Viola4You (vier Bratschisten des Beethoven Orchester Bonn)

  • Clemens Fontani & Kids vom Spielplatz Finkenweg (Beethoven-Rap)

Weitere Spielorte:

ab 11.00 Uhr Galeria Kaufhof (Schaufenster Remigiusstr.) Kinder gestalten 3D-Beethoven-Collage
ab 12 Uhr zu jeder vollen Stunde im Musikhaus TONGER, Acherstr. 26-28

18.00 Uhr Alter Friedhof mit
Susanne König (Sopran), Frederik Schauhoff (Bariton), Mary Utiger (Violine), Frauenchor des Philharmonischen Chores der Stadt Bonn, Thomas Neuhoff (Klavier)
20.00 Uhr Theater im Ballsaal:
PIANO AND STRING QUARTET

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='300' height='249' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/Plakat-schnitt(1).jpg' border=0 alt='F&Ugrave;R DAS BEETHOVEN-FESTSPIELHAUS'>
2012-06-27 10:00:00
<![CDATA[DIE BEETHOVENHALLE WÜRDE 43 MIO EURO]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4410 kosten, wollte man sie sanieren und umbauen. Diese Zahlen von der Stadt jetzt eingeräumten Zahlen sind ein Offenbarungseid. Dazu käme das Risiko der Baukostensteigerungen. Das alles müssten die Bonner selbst bezahlen, während das Festspielhaus inclusive ev. Baukostensteigerungen privat finanziert würde und Bund und Land im wesentlichen den Unterhalt bezahlen.

Den aktuellen Stand zum Beethoven-Festspielhaus finden Sie hier.


Die vollständige städtische Pressemitteilung zu den Sanierungskosten der Beethovenhalle finden Sie hier.


Der Kurzüberblick zur Beethovenhalle-Last für die Stadtkasse:

  • 30 Mio Euro allein für Umbau und Sanierung
  • weitere 13 Mio für einen Konzertsaal im sanierten Altbau - mit allen Risiken der Baukostensteigerung ausschliesslich bei der Stadt
  • schon zur Zeit 2,7 MioEuro  jährliche Unterhaltskosten - nach dem Umbau sicherlich mehr
  • zzgl Zinsen für 43 Mio Euro - momentan selbst bei dem günstigsten Kommunalkredit 1,17% = 400.000 Euro jährlich !!!

Dies Alles müsste im Unterschied zum Festspielhaus ausschließlich aus dem städtischen Haushalt finanziert werden, denn dafür gibts weder Geld vom Bund noch den Dax-Unternehmen.

 

43 Mio Euro für den Umbau der Beethovenhalle sind ein Offenbarungseid

"Wer sich darauf einlässt, hat aus dem WCCB nichts gelernt."

In einer Pressemitteilung gab die Stadt Bonn heute bekannt, dass die Sanierung der Beethovenhalle mindestens 30 Mio Euro und ihr Umbau zu einem Konzertsaal 43 Mio Euro kosten würde. Dies hat ein Gutachten ergeben, das die Stadt in Auftrag gegeben hat.

Der ehemalige Bonner Bundestagsabgeordnete Stephan Eisel bezeichnete diese Zahlen auf seiner Homepage als "Offenbarungseid": "Endlich ist die Katze aus dem Sack. Bisher wurden schon die als Pessimisten gescholten, die für die Sanierung der Beethovenhalle mit Kosten von 20 Mio Euro rechneten. Jetzt nennt ein Gutachten die doppelte Summe. Die Kosten für einen solche Sanierung müssten ausschliesslich von der Stadtkasse getragen werden - einschließlich aller Risiken von Baukostensteigerungen. Zu den Baukosten eines Festspielhauses müsste die Stadt nichts beitragen, da es einschliesslich ev. Baukostensteigerungen privat finanziert wird."

Eisel erinnerte daran, dass in den zu den Sanierungskosten die jährlichen Unterhaltskosten für die Beethovenhalle dazu gerechnet werden müssen: "Der Unterhalt der Beethovenhalle kostet die Bonner nach dem Haushaltsplan zur Zeit 2,7 Mio Euro jährlich. Auch dieser Betrag muss ausschließlich aus der Stadtkasse bezahlt werden, während die Betriebskosten des Festspielhauses ganz überwiegend von Bund und Land getragen werden."

Eisel, der als Abgeordneter im Bundestag Berichterstatter für das Beethoven-Festspielhaus war, wies darauf hin, dass Geld des Bundes schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht für ein kommunales Projekt wie die Beethovenhalle fließen kann. Außerdem hätten die privaten Sponsoren unmissverständlich erklärt, dass sie dafür nicht zur Verfügung stehen.

Die Alternative liege klar auf dem Tisch: Ein privat finanziertes Festspielhaus, für dessen Betriebskosten allein der Bund 39 Mio Euro zur beschlossen hat, oder der teure Umbau der Beethovenhalle, der ausschließlich aus der Stadtkasse bezahlt werden muss:

"Die schlechteste Lösung Beethovenhalle kostet wesentlich mehr als die beste Lösung Festspielhaus", sagte Eisel. Aus den städtischen Mitteln für einen Umbau der Beethovenhalle ließe sich gut 20 Jahre der städtische Beitrag für den Betrieb des Festspielhauses finanzieren und dabei seien die städtischen Mittel für den Unterhalt der Beethovenhalle nicht einmal eingerechnet:@ "Wer sich angesichts solcher Zahlen mit nach oben offenem städtischem Risiko auf das Abenteuer Beethovenhalle einlässt und die Festspielhaus-Investitionen von Bund, Land und Dax-Unternehmen in Bonn ausschlägt, hat aus den WCCB-Erfahrungen nichts gelernt. Die Stunde der Vernuft und der Entscheidung hat geschlagen."

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='228' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/beethovenhalle-dach-schnitt(4).jpg' border=0 alt='DIE BEETHOVENHALLE W&Ugrave;RDE 43 MIO EURO'>
2012-06-22 10:00:00
<![CDATA[DER BONNER OB HAT FAHRLÄSSIG]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4411 eine Neuverhandlung des Bonn-Berlin-Gesetzes ins Gespräch gebracht. Die Bundestags- und Landtagsabgeordneten der Region haben dies zu Recht als "schwerwiegende Beschädigung der Stadt bonn und der Region bezeichnet.

Dr. Norbert Röttgen MdB
Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB
Ursula Heinen MdB
Philipp Lerch, Kreisvorsitzender der CDU Bonn Ilka von Boeselager MdL
Andrea Milz MdL

Gemeinsame Erklärung

Kämpft Oberbürgermeister Nimptsch jetzt gegen Bonn?

„Mit der Forderung, das Bonn/Berlin-Gesetz neu zu diskutieren und neu zu bewerten, rückt der Bonner Oberbürgermeister grundlegend von der bisherigen einvernehmlichen Position der gesamten Region ab. Schon dass er dies ohne jede Absprache, öffentlich und einseitig getan hat, ist eine schwerwiegende Beschädigung der Interessen der Stadt Bonn und der Region", so Dr. Norbert Röttgen, Elisabeth Winkelmeier-Becker, Ursula Heinen, Philipp Lerch, Ilka von Boeselager und Andrea Milz in einer gemeinsamen Erklärung. „Auch in der Sache ist die Position von Nimptsch völlig absurd und ein schwerwiegendes Eigentor. Wie auch der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Frithjof Kühn, immer wieder betont: Das Gesetz war und ist für uns der Garant für die dauerhafte und faire Arbeitsteilung zwischen Bonn und Berlin. Unser stärkstes Argument war und ist die Verlässlichkeit, die sich in dem Bonn/Berlin-Gesetz ausdrückt. Der Bestand des Regierungsstandortes Bonn mit den ersten und zweiten Dienstsitzen aller Bundesministerien sowie den damit verbundenen Politikbereichen und zahlreichen Institutionen und Verbänden ist für die Region existenziell.

Warum stellt Herr Nimptsch ohne Not, einseitig und offensiv diese starke Position der Region in Frage und verrät damit die Interessen der Region? Er schadet damit nicht nur massiv und nachhaltig den regionalen Interessen, sondern bricht zudem den überparteilichen Zusammenhalt unserer Region in dieser Frage auf unverantwortliche Weise.

Zudem stellt sich die Frage, was sich Herr Nimptsch von seinem Vorstoß verspricht. Es zeugt von hoher Naivität zu glauben, dass eine Diskussion über eine „neue Bewertung" des Gesetzes im Deutschen Bundestag für Bonn und unsere Region eine Verbesserung bringen könnte.

Das Bonn/Berlin-Gesetz stellt das Ergebnis eines historischen Kompromisses dar. Wir stehen zu diesem Gesetz und werden auch weiterhin dafür kämpfen, dass es eingehalten und umgesetzt wird. Unsere Region braucht auch in Zukunft Verlässlichkeit."

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/bonn_berlin(4).jpg' border=0 alt='DER BONNER OB HAT FAHRL&Auml;SSIG'>
2012-06-22 10:00:00
<![CDATA[EINE UMFRAGE UNTER BONNER BÜRGERN]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4399 stellt die Tagesordnung der Kommunalpolitik auf den Prüftstand: Kultur wird den Bürgern immer wichtiger und zugleich sehen sie die Bonner Kulturpolitik zunehmend kritisch. Das Interesse am WCCB-Skandal lässt nach und das Festspielhaus erfährt bemerkenswerte Unterstützung.

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken

Die vollständige Bonn-Umfrage 2012 können Sie hier ausdrucken.

Die vollständige Bonn-Umfrage 2011 können Sie hier ausdrucken.

 

Umfrage stellt kommunale Tagesordnung auf den Prüfstand:

Wo die Bonner der Schuh drückt

Am 14. Juni 2012 haben die Bonner Umfrageinstitute Infas und nhi2 die Ergebnisse einer telefonischen Befragung von 800 Bonner Bürgern vorgestellt. Schon 2011 war eine ähnliche Umfrage durchgeführt worden. Die Ergebnisse sind in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert und lassen - ge rade auch im Vergleich zu 2011 - manche kommunalpolitische Frage in neuem Licht erscheinen.

1) Wider das Kirchtumdenken:
    Bonner fühlen sich in der Region wohl und kommen von überall her

Die Frage, ob man sich an seinem Wohnort wohl fühlt, beantworten 68 Prozent der Bon ner mit „sehr wohl“. Das ist unverändert Rang 10 in der bundesweiten Hitliste (die von Münster mit 80 Prozent angeführt wird) und entspricht dem Bundesdurchschnitt. Es gibt also durch Entwicklungspotential nach oben. Dabei zeigen besonders zwei Daten wie wichtig es ist, auch in der Kommunalpolitik den Blick über den Tellerrand zu wagen:

Für die Hälfte der Befragten mit positivem Urteil ist dafür die Bonner Umgebung ausschlaggebend. Das sei all denen in Erinnerung gerufen, die der Versuchung kommunalpolitischen Kirchtumdenkens unterliegen. Die Bürger empfinden Bonn und die Region als eine Einheit. Kommunale Grenzen dominieren das Verwaltungs handeln viel stärker als den Bürgeralltag.

Nur 13 Prozent der Befragten gaben an, dass sie in Bonn geboren und aufgewachsen sind. Die (mehr oder weniger lange in Bonn lebenden) „Neubürger“ bilden längst die weit überwiegende Mehrheit in der Stadt. Unter den kommunalen Entscheidungsträgern sind sie jedoch unterrepräsentiert. Wer das übersieht, landet schnell in der politischen Isolation. Es gibt in Bonn zu wenige Bereiche, in denen „Ur-Bonner“ und „Neu-Bonner“ vorbehaltlos zusammenwirken. In der Kommunalpolitik hat die Partei die beste Zukunftsperspektive, die dieses Potential am schnells ten erkennt und nutzt.

2) Tagesordnung von Rat und Verwaltung auf dem Prüfstand:
    Bürger sehen Sicherheit als Priorität und Kultur im Abstieg

Vergleicht man die Erwartungshaltung der Bürger mit der Beurteilung der Realität, sollte sich dar aus die politische Tagesordnung für Rat und Verwaltung ergeben.

Bei der Beurteilung der Lebenssituation in der Stadt bleibt die Realität hinter der Erwartungshaltung unverändert am deutlichsten beim Thema „Sicherheit in der Stadt“ zurück (-52 Prozent; 2011: -50 Prozent). Es folgen die Versorgung mit Kindergärten bzw. Kinderbetreuungsplätzen (-39 Prozent) und Angebot für Familien und Kinder ( -32 Prozent). Während sich hier aber in den Augen der Befragten gegenüber 2011 eine spürbare Verbesserung ergeben hat, wird zugleich eine zu nehmende Enttäuschung mit der Kulturpolitik der Stadt sichtbar. Dabei hat Kultur bei der Beurteilung der Wichtigkeit für das eigene Wohlbefinden um 9 Prozent zugenommen (2012: 63 Prozent; 2011: 54 Prozent).

Auffällig ist, dass sich die Rangfolge der Wahrnahme städtischer Defizite in den letzten beiden Jahren praktisch nicht verändert hat.

Zufriedenheit mit dem Bonner Angebot im Vergleich zur Wichtigkeit des Themas
(in Prozent)

Thema

 

2012

 

2011 

Veränderung 2012/11

 

Sicherheit in der Stadt / Schutz vor Kriminalität

 

-52

 

-50

 

-2

 

Ver sorgung mit Kinderbetreuungsplätze

 

-39

 

-41

 

-2

 

Versorgung mit Kindergärten

 

-29

 

-36

 

-7

 

Angebot von Sportanlagen / Schwimmbädern

 

-25

 

-23

 

-2

 

Versorgung mit weiterführenden Schulen-

 

-24

 

-30

 

6

 

Angebot für Familien und Kinder

 

-22

 

-32

 

10

 

Ausbau Fahradwege

 

-22

 

-30

 

8

 

Versorgung mit ÖPNV

 

-20

 

-18

 

-2

 

Aus bau Straßen

 

-19

 

-21

 

-2

 

Verfügbarkeit von Parkplätzen in Innenstadt

 

-14

 

-15

 

-1

 

Verwaltung und Bürgerservice

 

-13

 

-16

 

-3

 

Angebot kultureller Einrichtungen

 

-12

 

0

 

-12

 

Verfügbarkeit von Parkplätzen im Wohnge biet

 

0

 

-1

 

1

 

Theater-, Opern, Ballettangebot

 

10

 

13

 

-3

 

3) Aktuelle Bürgerfragen:    Kulturfragen sind wichtiger als WCCB

Fast halbiert hat sich im letzten Jahr die Bedeutung des Themas WCCB. 29 Prozent (2011: 50 Prozent) halten es noch für das wichtigste aktuelle Bonner Thema. Dagegen benennen 37 Prozent (2011: 31 Prozent) kulturelle Themen (14 Prozent Oper/Theater/Konzert - 12 Prozent Festspielhaus - 11 Prozent R(h)einkultur) als wichtigstes aktuelles Thema.

Eher Randthemen sind für die Befragten dagegen die in kommunalpolitischen Zirkeln dominierenden Themen wie Bahnhofsvorplatz (10 Prozent), Zukunft der Freibäder (9 Pr zent) oder Sportförderung (5 Prozent). Man sollte in der Kommunalpolitik darüber nachdenken, ob die Prioritäten richtig gesetzt sind.

Deutlich zurückgegangen ist gegenüber 2011 das Interesse an der Finanzlage der Stadt. Nur noch 6 Prozent (2011: 13 Prozent) hal ten dieses Thema für aktuell. Dass die Finnzen die politische Ta gesordnung der Kommunalpolitik bestimmt, ist von der Sache her unausweichlich. Aber die Umfrage macht deutlich, dass zum Engagement für Haushalts konsolidierung der Nachweis politischer Gestaltungskraft kommen muss. Das hat auch der NRW-Landtagswahlkampf ge zeigt.

Kommunalpolitik und Medien sollten auch zur Kenntnis nehmen, dass das The ma WCCB inzwi schen deutliche Ermüdungserscheinungen auslöst. Während das Thema „Schwimmbäder“ deutlich an Relevanz verloren hat, ist die Bedeutung der Kultur eindeuti g in den Mittelpunkt gerückt.

4) Trotz städtische Informationsverweigerung:
    Beethoven-Festspielhaus mit breiter Unterstützung

Außerordentlich bemerkenswert sind die Ergebnisse der Umfrage zum Thema „Beethoven-Fest spielhaus“. Obwohl die Stadtverwaltung bisher ihre Pflicht zur Information der Bürger sträflich vernachlässigt hat und Informationen der Öffentlichkeit zum Thema praktisch ausschließlich auf ehrenamtliches Engagement zurückgehen, kennen 79 Prozent der Befragten das Projekt. 45 Prozent befürworten den Bau des Festspielhauses.

Motivation der Befürworter des Festspielhauses sind vor allem die Förderung der Kultur in Bonn (39 Prozent) und die Erhöhung des Ansehens von Bonn (36 Prozent). Die Gegner des Projekts nennen  ganz überwiegend zu hohe Kosten (44 Prozent) und wollen das Geld für das Festspiel haus für andere Zwecke verwendet sehen (40 Prozent).

Hier spielt die Unkenntnis darüber eine große Rolle, dass das Festspielhaus ganz überwiegend von privaten Investoren sowie von Bund und Land finanziert wird und eben kein kommunales Projekt ist. Wird das Festspielhaus nicht gebaut, ist dieses Geld verloren und steht nicht für andere Dinge zur Verfügung. Über diese unbestrittenen Fakten sollte die Verwaltung endlich die Bürger in einer breiten Informationsoffensive aufklären. Die Umfrage zeigt deutlich, dass dann die Zustimmung zu dem Projekt weiter steigen wird.

Übrigens sagen selbst von den Gegnern des Festspielhauses nur 7 Prozent, dass die Beethovenhalle saniert werden soll.

5) Vernichtendes Bürgerurteil:
     Breite Ablehnung für Online-Abstimmung „Bonn packt´s an“

Vernichtend fällt das Befragungsegebnis über die Online-Abstimmung „Bonn packts an“ aus. Immerhin 37 Prozent der Befragten geben an, die Plattform zu kennen. Aber weniger als die Hälfte haben überhaupt in Erwägung gezogen teilzunehmen. Das waren 2011 die gleichen Werte. Die Beteiligung lag dann bei lediglich 0,9 Prozent.

Gründe für die Nicht-Nutzung waren vor allem Mangel an Zeit  und Interesse (jeweils 22 Prozent). Die Umfrage hat erneut bestätigt, dass es abwegig ist zu behaupten, die Beteiligung an der Online-Befragung sei so vernichtend gering gewesen, weil sie zu wenig bekannt gewesen sei. Die Bürger haben diese Internetbefragung bewusst abgelehnt.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='250' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/StadthausBonn-schnitt(2).jpg' border=0 alt='EINE UMFRAGE UNTER BONNER B&Ugrave;RGERN'>
2012-06-17 10:00:00
<![CDATA[BONNER PACKEN AN FÜR BONN]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4184 und sammeln Spenden für das Beethoven-Festspielhaus. Machen Sie mit bei dieser Bürgerbewegung für den größten Sohn Bonns, der im Jahr 2020 seinen 250. Geburtstag feiern wird. Dann schaut die Welt auf Bonn und wir würden uns als Beethovenstadt blamieren, wenn wir als Konzertsaal nur eine in Jahre gekommene Mehrzweckhalle präsentieren könnten.

Aktuelle Informationen zur Spendenaktion finden Sie unter www.5000.ag

Jede Spende ist willkommen - auch kleinere Beträge. Ein einfaches Spendenformular finden Sie hier.

Sie können auch direkt mit einer Überweisung spenden 
BEETHOVEN FEST­SPIELHAUS FÖRDERVEREIN
Konto.-5000 5000 30 VR-Bank Bonn, BLZ: 381 602 20.

Einen Informationsflyer zur Spendensammlung des Beethoven-Festspielhaus-Fördervereins finden Sie hier.

Das Spendenformular "5000x5000" des Beethoven-Festspielhaus-Fördervereins finden Sie hier

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

 

Bonner für Bonn:
Endspurt zum Beethoven-Festspielhaus !

Dass es in der Geburtsstadt Beethovens keinen angemessenen Konzertsaal gibt, gehört zu den Bonner Merkwürdigkeiten im Umgang mit dem größten Sohn der Stadt: 

  • Schon das Beethoven-Denkmal auf dem Münsterplatz errichteten und finanzierten Bonner Bürger 1845 mit der Unterstützung von Franz Liszt und Robert Schumann trotz des demonstrativen Desin­teresses des damaligen Oberbürgermeisters.

  • Das Geburtshaus von Beethoven in der Bonngasse haben Bonner Bürger 1889 gekauft und damit vor dem Abriss gerettet, mit dem die Stadt schon einverstanden war. Unterstützt wurden sie von Giuseppe Verdi, Johannes Brahms und Clara Schumann.

  • Das Beethovenfest hatten Rat und Verwaltung zuletzt 1993 abgeschafft. In den folgenden Jahren initiierten die „Bürger für Beethoven“ mit der Unterstützung vieler Künstler den Beethoven-Marathon bis die Stadt dem Druck nachgab und das Beethovenfest wieder ermöglich­te.

Dank des unermüdlichen Einsatzes von Bonner Bürgern rückt jetzt ein Beethoven-Festspielhaus in greifbare Nähe, obwohl Rat und Verwaltung das Projekt eher mit demonstra­tivem Desinteresse beobachten. Sie werden dabei von vielen herausragenden Musikern unterstützt, denn die Beethovenhalle wird als in die Jahre gekommene Mehrzweckhalle den Ansprüchen schon lange nicht mehr gerecht. 

Zur Vorgeschichte 

Der Deutsche Bundestag hatte schon im Herbst 2007 das Projekt einer „Stiftung Festspielhaus Beetho­ven" in Bonn in die Liste für „national bedeutsame Kulturinvestitionen" aufgenommen und dafür eine Bundesför­derung in Höhe von 39 Mio Euro beschlossen. Diese Stiftung wird das Fest­spielhauses betrei­ben. Dafür liegen auch Zusagen des Rhein-Sieg-Kreises über 3 Mio Euro, der Sparkasse Köln-Bonn über 5 Mio Euro und des Landes für eine Million Euro jährlich vor. Auch die Telekom AG ist bereit, zur Fi­nanzierung des Betriebes beizutragen. Offen ist lediglich noch die Höhe der Beteiligung der Stadt. 

Ursprünglich hatten die Bonner DAX-Unternehmen Post, Postbank und Telekom angeboten, den Bau des Festspielhauses vollständig privat zu finanzieren und dafür 75-100 Mio Euro auszugeben. Bei ei­nem in­ternationalen Architektenwettbewerb für einen Konzertsaal mit welt­weit anerkannter Spitzenakus­tik und -architektur sind die Entwürfe von Zaha Hadid (Diamant) und Her­mann & Valentiny (Welle) aus­gewählt worden. Standort für das neue Festspielhaus sollte nach einem Vorschlag der Stadt Bonn das Areal der heutigen Beethovenhalle sein. Dafür hatte die Post mit zwei Ge­neralunternehmern die Realisie­rung bis ins Detail durchgerechnet und geplant. Dabei liegt das Risiko eventueller Baukostensteigerungen ausschließ­lich bei den privaten Bauherrn und nicht bei der Stadt. Alles schien geregelt: Vor vier Jahren standen für die Realisierung eines Beethoven-Festspielhauses in Bonn insgesamt ca. 140 Mio Euro zur Verfügung. 

Kommunalpolitik scheitert mit Beerdigung des Festspielhauses 

Das Beethoven-Festspielhaus wird keine kommunale Kultureinrichtung der Stadt Bonn sein, sondern eine in Bonn angesiedelte nationale Einrichtung ähnlich der Bundeskunsthalle. Dennoch haben Rat und Ver­waltung die Realisierung des Vorhabens durch ständige Verschleppung und demonstratives Desinteresse gefährdet, vor allem als der Oberbürgermeister das Projekt Anfang 2010 „auf Eis“ legte. 

Nur der unermüdliche Einsatz der Bonner hat das Ende des Projektes verhindert: Die „Bürger für Beetho­ven“ mit über 1100 Mitgliedern einer der größten Vereine in Bonn machten ebenso Druck wie die Fest­spielhausfreunde die über 1300 Unterschriften im Internet organisierten. Viele Bonner aus allen Bevölke­rungsschichten bekannten sich in Zeitungsanzeigen und vielen Veranstaltungen zu dem Projekt. 

Ende 2011 hat der Bonner Rat nach langem Zögern seinen eigenen Vorschlag zurückgezogen, das Fest­spielhaus anstelle der alten Beethovenhalle zu bauen, und als neuen Standort die Rheinaue vorgeschlagen. Durch die Verschleppung des Vorhabens hatte sich zwischenzeitlich die Post­bank von ihrem Engagement zurückgezogen, die Telekom will sich nicht mehr am Bau beteiligen, son­dern hat in Aussicht gestellt, bei der Finanzierung des Betriebs zu helfen. 

Die Post steht zu ihrer Zusage der Baufinanzierung. Der Vorstandsvorsitzende der Post, Frank Appel, sagte dem Generalanzei­ger am 23. Februar 2012: „Wir stehen zu unserem Engagement, zu unseren Zusagen. Das ist auch nicht vom kurzfristigen Geschäftsverlauf abhängig. Wir werden ein Festspielhaus aber nicht alleine finanzie­ren, sondern es muss noch ein weiterer Sponsor gefunden werden. Das Projekt hat auch einen klaren Fahrplan, der jetzt eingehalten werden muss. Jetzt ist erst einmal die Stadt am Zuge und muss sagen, was sie für ein Konzept will.“ Auf die Frage „Glauben Sie, dass das Festspielhaus rechtzeitig zum 250. Ge­burtstag Beethoven im Jahr 2020 steht ?“ antwortete er „Ja.“ 

Bonner Bürger packen für Beethoven an 

Um die entstandene Finanzierungslücke beim Bau zu schließen hat der Bonner IHK-Präsident Wolfgang Grießl Ende 2011 eine Spendensammlung ins Leben gerufen. Schon nach sechs Wochen sind beim „Beethoven-Fest­spielhaus Förderverein“ fast 2 Millionen Euro zusammengekommen. Der Verein gibt eine Rückzahlungs­garantie, wenn das Festspielhaus doch noch an Rat und Verwaltung scheitern sollte. 

Am 22. Februar 2012 hat der ehemalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück vor dem Bonner Kultur­kreis zum Thema Beethoven-Festspielhaus der Bonner Kommunalpolitik die Leviten gelesen. Er nannte die Debatte in Rat und Verwaltung "zerlaufen und richtungslos" und eine "befremdliche Entwicklung" und sagte: "Bonn läuft beim Scheitern Gefahr, den Ruf als Beethovenstadt zu verlieren!“ 

Das müssen wir gemeinsam verhindern. Warum soll in Bonn für Beethoven nicht gelingen, was in Salzburg für Mozart, in Bayreuth für Wagner, in Dresden mit der Frau­enkirche, in Potsdam mit der Garnisonskirche oder in Berlin mit dem Stadtschloss auf den Weg gebracht wurde. 

Helfen auch Sie mit: Es geht um Bonns Ruf !

Im Jahr 2020 wird Bonn zum 250 Geburtstag Beethovens im Fokus internationalen Interesses stehen. Die­se Chance dürfen wir nicht im provinziellem Kleinmut verspielen. Franz Liszt hat 1845 angesichts der Lethargie der Bonner Kommunalpolitik beim ersten Beethovenfest erbost ausgerufen: „Eine kleine Stadt kann das Glück haben, dass ein großer Mann in ihr das Licht der Welt erblickt; aber kleinstädtisch darf sein Andenken nicht gefeiert werden.“

Wir wollen nicht, dass sich Bonn vor der Welt blamiert, weil es in Beethovens Geburtsstadt keinen ver­nünftigen Konzertsaal gibt ! Wenn Beethoven in aller Welt gefeiert wird, darf Bonn sich nicht lächerlich machen. Es geht um eine große Zukunftschance für unsere Heimatstadt.

 

Unterstützen Sie deshalb die Spendensammlung des
BEETHOVEN FEST­SPIELHAUS FÖRDERVEREIN E.V.,
Konto.-5000 5000 30 VR-Bank Bonn, BLZ: 381 602 20.
Weitere In­formationen finden Sie unter www.5000.ag 

Wie schrieb Robert Schumann 1836 in seinem flammenden Aufruf für ein Beethoven-Denkmal:

...und dass, wenn nicht einmal der Anfang gemacht wird, sich eine Dekade auf die Trägheit der anderen berufen wird.“

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='345' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/Beethoven-Trautwein-schnitt(1).jpg' border=0 alt='BONNER PACKEN AN F&Ugrave;R BONN'>
2012-06-16 10:00:00
<![CDATA[IN DER 2. AUFLAGE IST SOEBEN MEIN]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4100 im Frühjahr 2010 erstmals veröffentlichtes Buch "Helmut Kohl - Nahaufnahme" erschienen. Ich habe es gründlich überarbeitet und aktualisiert. Sie können das Buch jetzt auch als e-Buch erwerben.

 

Zur Bestellung des E-Books (Kindle) geht es hier.

Als gedrucktes Buch können Sie die 2. Auflage hier bestellen.

Das Inhaltsverzeichnis des Buches finden Sie hier. 

 

Stephan Eisel
Helmut Kohl
Nahaufnahme. 2. akt. Neuauflage, 232 Seiten kart., ISBN 978-3-416-03293-3
€ 22.90

 

Pressestimmen

"Ein hoch spannendes, kluges und hervorragend geschriebenes Buch, das jedem zu empfehlen ist, der sich näher mit der Gestalt Helmut Kohls und dem von ihm wesentlich geprägten Abschnitt der Geschichte der CDU befassen will.“
(Evangelische Verantwortung) 

 


"So entstehen in der Tat Nahaufnahmen, die dazu beitragen werden, das Bild des Staatsmannes, aber auch des Wahlmanagers Kohl puzzleartig zusammenzusetzen." 
(Die Politische Meinung) 

 


"Anschaulich schildert Eisel die CDU-internen Kämpfe und Intrigen 1989 bis zum Bremer Parteitag, wo der Versuch, Kohl zu stürzen, endgültig scheiterte. Dabei kann er sich auf eigene Notizen und sein "Tonband-Tagebuch" stützen."
(Frankfurter Allgemeine Zeitung) 

"Zum Verständnis von Kohls Arbeitsweise kann der ehemalige Bonner Bundestagsabgeordnete Eisel einiges beitragen, unter anderem durch zahlreiche mit handschriftlichen Anmerkungen des damaligen Kanzlers versehene Dokumente."
(General-Anzeiger) 

 


"In seiner „Nahaufnahme" schlachtet der frühere stellvertretende Kanzlerbüro-Leiter Stephan Eisel sein Tonbandtagebuch aus, schildert nicht nur politische Historie, sondern vor allem Kohls Charakterzüge in zahlreichen kleinen Begebenheiten."
(Handelsblatt) 

 


"Dann das Buch "Helmut Kohl. Nahaufnahme". Geschrieben hat es Stephan Eisel, viele Jahre einer der engsten Mitarbeiter Kohls als stellvertretender Leiter des Kanzlerbüros. Ein bemerkenswerter Text, verfasst von einem Mann mit genauem Blick in die Kulissen der Macht des Kanzlers Kohl." 
(Stern) 

"In seinen Nahaufnahmen gibt Stephan Eisel intime Einblicke in die Schreibstuben der Macht. Von 1987 bis 1991 war er sogar stellvertretender Leiter des Kanzlerbüros. Eisel schwärmt nicht undifferenziert über Kohl, er versucht, dem Vater der Einheit in ausgewogener Art gerecht zu werden." 
(Welt am Sonntag) 

"Nun also das anekdotenreiche Buch. Es wird am historischen Bild des Mannes aus der Pfalz nichts ändern. Aber je mehr Zeit ins Land geht, die Kontroversen von einst verblassen und nur noch das Gefühl bleibt, dass dies alles "unsere Jahre" gewesen sind, desto interessanter werden auch die kleinen Details.“
(Berliner Morgenpost)  

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='240' height='218' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/buch-cover-kohl-schnitt.jpg' border=0 alt='IN DER 2. AUFLAGE IST SOEBEN MEIN'>
2012-06-15 10:00:00
<![CDATA[DIE NIEDERLAGE DER CDU IN NRW]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4368 hat tiefgreifende Folgen. Es wäre zu kurz gegriffen, einfach nur Norbert Röttgen zum Sündenbock zu machen. Herausgefordert ist die CDU als Volkspartei - nicht nur im bevölkerungsreichsten Bundesland.

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

 

Meinen Artkel "zur Politikfähigkeit des C" finden Sie hier.

 

Fünf Fragen nach der NRW-Wahl

Das Ergebnis der nordrhein-westfälischen Landtagswahl ist für die CDU mit einem Stimmenverlust von 8,2 Prozent im bevölkerungsreichsten Bundesland ein Alarmzeichen. Besonders beunruhigend ist, dass es sich bei diesem Stimmeneinbruch nicht um ein singuläres Phänomen handelt. Noch hö­here Verluste gab es zuletzt in Hamburg (2011: - 21,3 %), Nordrhein-Westfalen (2010: -10,2 Pro­zent), Schleswig-Holstein (2009: - 8,7 Prozent), Thüringen (2009: - 11,8 Prozent), Bayern (2008: - 17,3 Prozent), Sachsen (2004: - 15,8 Prozent), dem Saarland 2004 (-13,6 Prozent) und Hessen (2003: -10,3 Prozent). Die Union stellt heute nur noch rund ein Drittel aller Landtagsabgeordneten in Deutschland. So wenige waren es noch nie. 

Diese grossen Wählerwanderungen belegen, wie stark der Anteil sog. "Stammwähler" gesunken ist, die "ihrer" Partei unter allen Umständen die Stange halten. Dabei wechseln viele frühere Stamm­wähler der Union nicht zu anderen Parteien, sondern haben sich in die innere Emigration der Wahl­enthaltung geflüchtet. Auch bei den letzten drei Bundestagswahlen ist der Stimmanteil der Union konti­nuierlich um insgesamt fünf Prozent abgeschmolzen. 

Weil die Wähler viel mobiler geworden sind, können Wahlverlierer von gestern allerdings auch schneller Wahlgewinner von morgen sein. Eine Voraussetzung dafür ist die ehrliche Analyse der Ursachen eigener Wahlniederlagen. Nur wer aus Niederlagen lernt, legt den Grundstein für künftige Erfolge. Solche Wahlanalysen waren in den letzten Jahren weder Stärke noch Priorität der Union: Es ist aber gefährlich, einfach zur Tagesordnung überzugehen, wenn die Wähler die gelbe Karte gezeigt haben. Deshalb ist eine offene Debatte über die Ursachen der Niederlage in Nordrhein -Westfalen ein Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der CDU.

Für mich stehen dabei fünf Fragen im Vor­dergrund: 

1) Ist Norbert Röttgen alleiniger Sündenbock oder warum wir alle zur Wahl standen

Noch am Wahlabend übernahm Norbert Röttgen die volle Verantwortung für die Wahlniederlage und trat als Landesvorsitzender der NRW-CDU zurück. Das ist zwar nach Wahlniederlagen keines­wegs üblich, war aber konsequent: Größte Belastung des Wahlkampfes der CDU war die Unklar­heit, die Norbert Röttgen darüber entstehen liess, ob er seinen Platz nach den Wahlen in Düsseldorf oder Berlin sah. Er hat die Bedeutung dieser Frage unterschätzt. Sie beherrschte den Wahlkampf und überlagerte die inhaltliche Auseinandersetzung. 

Aber dieser Fehler erklärt noch nicht, warum die CDU in Nordrhein-Westfalen in acht Jahren fast zwan­zig Prozent an Stimmen verlor. Dass Röttgen als Spitzenkandidat die Schuld für das Wahlergebnis nicht bei anderen suchte, enthebt die CDU nicht der Notwendigkeit einer ehrlichen Wahlanalyse. Wer nur einen Sünden­bock sucht, springt zu kurz. 

Für die Wähler ging es bei dieser Landtagswahl wie bei allen anderen Wahlen nicht nur um die Ent­scheidung über eine Person oder eine regionale Parteigliederung, sondern zur Wahl stand auch die CDU insgesamt. Dazu zählen die örtlichen Kandidaten ebenso wie Bundespolitiker in Berlin und dazu ge­hört die Kanzlerin auf den Marktplätzen ebenso wie die Kommunalpolitiker an den Info­ständen. Die Bürger nehmen eine Partei als Einheit wahr und interessieren sich nicht für interne Zu­ständigkeiten. Deshalb ist die Aussage, dass man gemeinsam gewinnt und verliert, nicht einfach eine Plattidüde. Sie entspricht der Wahrnahme der Bürger. Wer das nicht ernst nimmt, macht schon am Abend der Niederlage den ersten schweren Fehler. 

2) War der Wahlkampfschwerpunkt richtig gewählt oder warum wollen wir regieren

Inhaltlich stand das Thema “Staatsverschuldung” im Mittelpunkt des Landtagswahlkampfes: Mit der Ausrede einer angeblich “vorsorgenden Finanzpolitik” rechtfertigt die rotgrüne Landesregie­rung immer neue Schulden, die CDU setzte das Konzept solider öffentlicher Finanzen dagegen. In­haltlich bleibt das richtig, aber offenkundig war das Thema den Menschen nicht wichtig genug. 

Für viele Bürger fällt das Thema “Staatsverschuldung” in die Abteilung “Krisenmanagement”. Kri­sen in Wirtschaft und Staat zu bewältigen, war schon immer eine Stärke der CDU. Die Bürger ver­trauen viel eher der CDU als der SPD , wenn es darum geht Schlimmeres zu verhindern. Aber Kri­senmamangement ist per se reaktiv und wird als defensiv empfunden. Von der Bankenkrise über die Euro-Rettung bis zur Reaktion auf Fukushima – Politik scheint den Ereignissen immer atemlo­ser hinterher zu laufen. Der Einsatz, den Angela Merkel hier zeigt, und die Solidität ihres Handelns in schwieriger Zeit findet weit über die Parteigrenzen hinweg breite Anerkennung. 

Aber hier liegt auch eine Gefahr: Gerade für Wähler, die sich von Wahl zu Wahl neu ent­scheiden, zählen Gestaltungsvorschläge für die Zukunft mehr als Verdienste der Vergangenheit. Sie wollen wissen, wie es weitergeht, und interessieren sich weniger dafür, warum es so gekommen ist und was an Schlimmerem verhindert wurde. Deshalb muss zum soliden Krisenmanagement ein attraktives politisches Zu­kunftskonzept kommen. 

Die CDU sollte ihren politischen Gestaltungswillen wieder stärker in den Vorder­grund stellen und so die Frage beantworten, warum sie regieren will. Dazu gehört es auch, die Freu­de am Gestalten nicht zu verbergen. Die ob der Schwierigkeit der Weltläufte sorgenzerfurchte Stirn hat nur eine vor­übergehende Anziehungskraft. 

Es reicht auf Dauer nicht aus, gebraucht zu werden, weil die Lage schwierig ist. Man muss auch ge­wollt werden, wenn sich die Lage verbessert. In der Zeit bis zur Bundestagswahl muss die Union deshalb am dringendsten die Frage beantworten, welche Zukunfts­vorstellung sie hat. Die „Energie­wende” zum zentralen Politikprojekt zu stilisieren, reicht dafür nicht aus - denn auch dabei geht es vor allem um Abteilung “Krisenbewältigung”. 

3) Wie erklärt die CDU ihre Politik oder warum handeln wir wie

Fundament von politischem Vertrauen ist Glaubwürdigkeit: Sie wächst, wo nicht die Wendungen des Zeitgeistes, sondern die Nachhaltigkeit der eigenen Werteorientierung das politi­sche Handeln bestimmen. Für die CDU reicht es nicht aus, für jedes Problem eine handwerklich so­lide und technisch plausible Lösung vorzuschlagen. Die Menschen wollen gerade von einer “C”-Partei wissen, warum welches Werteverständnis ihr politisches Handeln trägt. 

Wer dabei dem Zeitgeist hinterherläuft und ihn nicht zu formen sucht, geht in den Tsunamis einer sich ständig beschleunigenden und oft irrational dramatisierenden Mediengesselschaft unter. Dem Volk aus Maul schauen heisst eben nicht, ihm nach dem Munde zu reden. Zuhören ist die Voraus­setzung und nicht der Ersatz für politische Führung. Beharrlichkeit ist in der Politik mindestens ebenso wichtig wie Anpassungsfähigkeit. 

Dabei m muss die CDU mehr Energie darauf verwenden, zu erklären, warum sie sich nicht nur in den Ergebnissen ihrer Politik, sondern auch in deren Herleitung von ihren Konkurrenten unterschei­det. Der Pragmatismus des Tages gibt für sich genommen zu wenig Auskunft über den Kompass des Handelns. Die Menschen fragen auch in der Politik nach dem WARUM mindestens ebenso viel wie nach dem WIE. 

4) Für welchen Politikstil steht die CDU oder wie wir miteinander umgehen

Das Bild der CDU als „politischen Familie“ also als einer Gemeinschaft in guten und in schlechten Ta­gen mag manchem veraltet erscheinen, beschreibt aber die Erwartungshaltung der Bürger gerade an eine „C“-Partei. Deshalb ist der Umgang miteinander ebenso wichtig wie die politische Agenda. Die Menschen ziehen vom einen Rückschlüsse auf das andere. 

Es bleibt den Bürgern nicht verborgen, wenn sich CDU-Repräsentanten vor Ort bis zum Wahltag auf ge­meinsamen Fotos mit dem Spitzenkandidaten drängen und am Tag nach einer Niederlage nichts mehr voneinander wissen wollen. Wer sich nach einer Wahlniederlage so verhält, schadet nicht nur der eigenen Glaubwürdigkeit. Das sollte auch an der Basis der NRW-CDU niemand vergessen. 

An die Parteispitze richten viele Mitglieder und Bürger die Frage, warum ein Minis­ter entlassen wird, der wenige Tage zuvor noch als Stütze der Regierung galt. Diese Debatten sollte niemand unterschätzen. Re­gierungsumbildungen sind das Vorrecht jedes Regierungschefs, aber er­klärungsbedürftig bleiben sie deshalb doch. 

Im übrigen hat die Union im Bund nicht das Problem eines Überangebots an Führungskräften. Schon deshalb gilt auch für Norbert Röttgen: Jeder hat eine zweite Chance verdient. Selbst Bayern München hat sich nicht von Arjen Robben getrennt, weil dieser zwei entscheidende Elfmeter ver­schossen hat. 

5) Das Beispiel Bonn oder was wir alle besser machen können

Das Wahlergebnis in Bonn unterscheidet sich im Grundsatz nicht vom Landestrend, weißt aber doch einige Spezifika auf. So hat die Piraten im Unterschied zu anderen Universitätsstäd­ten in Bonn nur knapp die 5-Prozent-Marke überschritten und liegt weit unter dem Landesdurch­schnitt. Zugleich hat die FDP in Bonn überdurchschnittlich dazu gewonnen. 

Die CDU hat in Bonn erneut bei den Zweistimmen überdurchschnittlich verloren, d.h. ca. 1,5 Pro­zent mehr als im Landesdurchschnitt. Interessanterweise fielen dabei die Zweistimmenverluste im Wahlkreis Bonn I (Röttgen) um 1,5 Prozent geringer aus als im Wahlkreis Bonn II (Hauser). Die Erstimmenverluste waren praktisch identisch und entsprachen dem Landes­durchschnitt. Es gab also keinen besonderen Malus für Norbert Röttgen als Wahlkreiskandidat. 

Das Wahlergebnis zeigt auch, dass es der CDU noch nicht gelungen ist, aus der in der Bürgerschaft längst allgemein so gesehenen Schwäche des SPD-Oberbürgermeisters politi­sches Kapital zu schla­gen. Die SPD hat darunter ihrerseits nicht gelitten. Die schwarzgrüne Zusam­menarbeit im Bonner Rat ist zwar wesentlich stabiler als die Koalition mit der SPD bis 2009. Man darf aber fragen, warum sie der CDU bisher nicht wahrnehmbar genutzt hat. 

Die CDU hat in Bonn nicht nur fast zehn Prozent der Stimmen gegenüber Kommunal- und Bundestagswahl 2009 verloren, sondern musste in allen Stadtbezirken die Mehrheit an Rotgrün abgeben. Nach dem Verlust der OB-Wahl, des Bundestagsmandats sowie beider Landtagsmandate hat die Bonner CDU jetzt mit dem Europaabgeordneten nur noch einen hauptamtlichen Politiker in ihren Reihen. Dem stehen vier erfahrene Berufspolitiker der SPD (OB, MdB, zwei MdL) gegenüber. 

Die Bonner CDU kann und muss diesen Wettbewerbsnachteil durch ihre Stärke der Verankerung vor Ort auffangen. Wir sind im Unterschied zu den anderen Parteien fast überall mit kommunalen Mandats­trägern vertreten, die für die Bürgernähe der Bonner CDU stehen. 

Allerdings steht dieser lokalen Verankerung auch eine zunehmende Schwäche im vorpolitischen Raum gegenüber. Diese Schwäche macht sich beson­ders bei den Bürgern bemerkbar, die weniger an ihrem Wohnort, sondern mehr im Bereich ihres berufli­chen Umfelds oder ihres per­sönlichen Interesses verwurzelt sind. 

Besondere Defizite hat die CDU dabei in der Bonner Wirtschaft, bei Handwerk und Mittelstand so­wie bei den in Bonn besonders vielen Menschen, die sich für Kultur stark machen. Gerade in diesen Bevölkerungsgruppen wird immer ungeduldiger gefragt, wofür die Bonner CDU neben und nach der WCCB-Krisenbewältigung und der Haushaltskonsolidierung steht. Es ist kein Zufall, dass dort die meisten Anhänger für das Beethoven-Festspielhaus zu finden sind und viele Bürger sich dafür ehrenamtlich und finanziell engagieren. Weil dieses Projekt auch immer mehr zum Symbol für die Überwindung des Stillstandes wird, der die Stadt auch durch die Handlungsarmut des Oberbürgermeis­ters seit Jahren lähmt, bietet sich der CDU hier eine besondere Chance für Zukunftskraft und Handlungsmut.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='173' height='157' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/cdu-logoschnitt(3).jpg' border=0 alt='DIE NIEDERLAGE DER CDU IN NRW'>
2012-05-31 10:00:00
<![CDATA[50 KULTURVEREINE HABEN SICH IM]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4367 Bonner Kulturkreis zusammengeschlossen und wehren sich gegen das kulturpolitische Trauerspiel, das die städtische Kulturpolitik in der Regie des Oberbürgermeisters zur Zeit bietet. Dagegen richtet sich auch der Aktionstag "KULTUR GUT STÄRKEN", der am 3. Juni ab 11 Uhr auf dem Bonner Marktplatz stattfindet. Dazu sind Sie herzlich eingeladen.

 

Das vollständige Programm des Aktionstages "KULTUR GUT STÄRKEN" können Sie hier ausdrucken.

 

Die "Gründungserklärung" "Kultur braucht Zukunft - Zukunft braucht Kultur" des Bonner Kulturkreises können Sie hier ausdrucken.

 

DAS BÜHNENPROGRAMM
3. JUNI 11 -21 Uhr
BONNER MARKTPLATZ

11.00:  Zwei junge Beethoven-Bonnensis-Preisträger heizen mit Marimba und Schlagzeug den Marktplatz auf.

11.40:  Rasante Kunstkleider-Modenschau des Frauenmuseums.

12.00:  Tanz-Performance von TheatronToKosmo.


12.30:  Talkrunde: Mut zur urbanen Weltspitzenkultur in Bonn (Intendanten Kunstmuseum, Theater, Orchester, Beethovenfest).


13.00:  Die Mezzosopranistin Charlotte Quadt und der Pianist Felix Wahl, ehemalige Stipendiaten des Richard Wagner Verbandes, bringen Fetziges von den musikalischen Universalgenies Wagner und Liszt.


13.30:  Schauspielerinnen, Schauspieler und Michael Barfuß vom Theater Bonn präsentieren unverschämte Brecht-Songs.

14.00:  Sehr gesundes @rheinkabarett serviert das Theater Springmaus.


14.30:  Talkrunde: Frei, frech, arm und höchst lebendig (Bildendes Kunst, Film, Literatur, Musik, Theater).


15.00:  Der Ludwigs-Chor hat viele Töne drauf und vielleicht auch noch Geiger, Bläser und Streicher des Beethovenorchesters  an seiner Seite.

15.30:  Der Opernchor unter der Leitung von Sibylle Wagner singt Highlights aus laufenden  Produktionen.


15.50:  Versteigerung von Kunstwerken Bonner Künstlerinnen und Künstler durch  Konrad Beikircher.  


16.40:  Kinder berichten von der ArchitekTour des BDA.


16.50:  Der Bonner Multikulti-Chor singt Lieder aus aller Welt.


17.10:  Der Pianist Felix Wahl spielt Debussy.

 

17.30:  Stefania Adomeit singt klassische Chansons von Edith Piaf bis Jacques Brel, begleitet von dem Pianisten Uwe Rössler vom Tiffany-Ensemble. 


18.00:  Kassandra Siebel spielt Meisterwerke für klassische Gitarre.


18.30:  Junge Musikerinnen und Musiker vom Netzwerk Ludwig van B. mit „Saiten –
Tasten – Stimmen – Zukunft“. 


19.30:  Das Bonner Saxophon-Ensemble jazzt.


20.00:  Die Uni-Bigband sorgt bis zum Ausklang gegen 21.00 Uhr für Bonner-Sommer-Stimmung.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='229' height='252' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/KulturGutStaerken_Plakat.jpg' border=0 alt='50 KULTURVEREINE HABEN SICH IM'>
2012-05-30 10:00:00
<![CDATA[MEHR GELD FÜRS PARKEN ALS FÜR BEETHOVEN]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4291 ist im städtischen Haushalt Bonns eingestellt.  Die jährlichen Kosten für die Beethovenhalle übersteigen die gesamte Förderung freier Kulturträger und (!) des Sports. Für das städtische Personalmanagement wird mehr ausgegeben als für die Musikschule oder die Bereitstellung von Sportanlagen. Ein Blick hinter die Kulissen des städtischen Haushalts lohnt.

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.  

 

Bonner Haushalt:
Mehr fürs Parken als für die Beethovenpflege

Haushaltsberatungen sind eine komplexe Angelegenheit, und wenn es ums Sparen geht, wird’s beson­ders kompliziert. Umso merkwürdiger ist, was sich zur Zeit in Bonn abspielt: Für 300.000 Euro wird zum zweiten Mal eine fragwürdige Internetabstimmung zu Haushalts­fragen durchgeführt. Die Bürger halten nichts davon: Nach zehn Tagen konnten selbst bei der „popu­lärsten“ Fragegerade einmal 236 Stimmen gezählt werden. Zugleich werden von interessierter Seite Sport und Kultur gegeneinander ausgespielt, die doch in ihrem bürgerschaftlichen Engagement natürli­che Bünd­nispartner sein sollten.

Zu solchen ziellosen Debatten kommt es, weil Transparenz über die städtischen Ausgaben fehlt. Dafür gibt es auch politische Gründe, denn manche in der Kommunalpolitik wollen bestimmte Bereiche wie z. B. im Bau- oder Sozialhaushalt von vorneherein aus der notwendigen Spardebatte hal­ten. Auch die Stadt­verwaltung mit dem Oberbürgermeister an der Spitze ist nicht frei von Eigeninteressen. So wer­den beispielsweise trotz entsprechender Ratsbeschlüsse die Kosten für eine bauliche Sanierung der Beetho­venhalle konsequent verschwiegen und dennoch der Erhalt der Mehrzweckhalle beschlossen.

Wer sich den städtischen Haushalt aber genauer anschaut und sich nicht vom ersten Eindruck blenden lässt, stößt auf erstaunliche Dinge. Wussten Sie, dass in Bonn

  • für Parkautomaten und Parkplätze trotz der eingenommenen Parkgebühren mehr Steuergeld ausgegeben wird als für die Beethovenpflege.

  • die jährlichen Kosten für die Beethovenhalle die gesamte Förderung freier Kulturträger und (!) der Sportvereine übersteigen.

  • das städtische Gebäudemanagement den Steuerzahler jedes Jahr sieben Mal soviel wie das Beethovenorchester kostet.

  • mehr für städtisches Personalmanagement ausgegeben wird als für die Musikschule oder die Bereitstellung von Sportanlagen.

  • der Aufwand für Straßenerhaltung in jedem Jahr deutlich höher liegt als für Oper und Schauspiel.

Schon diese wenigen Gegenüberstellungen weisen auf Stolpersteine für die Zukunftsent­wicklung Bonns hin, die bei der notwendigen Haushaltskonsolidierung ausgeräumt wer­den sollten. Mit manipulativen Abstimmungen weniger Internetaktivisten lässt sich die­se Herausforderung ebenso wenig bewältigen wie mit billigen Versuchen, Bevölkerungs­gruppen gegeneinander auszuspielen. Man muss sich schon die Mühe machen, den städtischen Haushalt genauer zu analysieren.

Das wird den Bürgern allerdings nicht leicht gemacht. Es ist zwar nicht einfach, Transparenz in Haus­haltsfragen herzustellen. Aber einiges könnte im Bonner Haushalt verbessert werden, denn dort fehlt:

  • eine nachvollziehbare Unterscheidung zwischen (projektbezogenen) einmaligen Zukunfts­investitionen und jährlich anfallenden Konsumausgaben. Leider sucht man die städ­tischen Investitionskosten etwa für den Bahnhofsvorplatz, das von der Verwaltung vorgeschlagene neue „Spaßbad“ oder die Sanierung der Beethovenhalle ver­gebens. So lässt sich keine Entscheidung über Zukunftsprioritäten fällen – und zugleich bleibt verborgen, wo der Stadt wie beim Bau des Festspielhauses private Investitionen angeboten werden.

  • eine klare Unterscheidung zwischen gesetzlich zwingenden und freiwilligen Ausgaben. So verstecken sich bei den Schulausgaben Sonderzuwen­dungen für den Ganz­tagsbetrieb, den in ganz NRW nur Bonn zahlt. In den Sozialaus­gaben verbirgt sich der nur in Bonn gewährte Bonn-Ausweis. Beim Straßenbau werden Projekte nicht offengelegt, für die das Land zwar Zuschüsse zahlt, die aber Bonn deswegen noch lange nicht bauen muss – man denke nur an viele Verkehrskreisel. Und wer den städtischen Kostenanteil an der über­flüssigen ver­längerten Tieferlegung auf der Friedrich-Ebert-Allee sucht, muss ein Detektivbü­ro beauftra­gen.

  • eine klare Haushaltsdarstellung statt schwer verständlichen Verwaltungssprache. Immerhin 45,5 Mio Euro werden z. B. als Ausgaben der Produktgruppe “Allgemeine Zu­weisungen/Umlagen/Abgaben“ zugeordnet. In den Erläu­terungen steht dazu: „Beschaffung von Finanzmitteln zur Finanzierung städtischer Aufgaben, die nicht durch Gebühren bzw. Entgelte gedeckt werden“. Gemeint sind schlicht die für die Verschuldung aufzubringenden Zinsen, wobei sich das Management der Verschuldung wie­derum in zwei anderen Positio­nen mit dem weiteren Aufwand von weite­ren 4,2 Mio Euro findet.

  • die Vermeidung der Zusammenfassung von Ausgaben, die nicht zueinander gehören. Zum viel diskutierten „Kulturhaushalt“ rechnet die Verwaltung z. B. auch die Volkshoch­schule und das Stadtarchiv. Im „Sporthaushalt“ werden zur Sportförderung die Bäder gezählt, die doch vorzugsweise Freizeiteinrichtungen sind.  

Wer die städtischen Ausgaben nicht in der von der Verwaltung offerierten Zusammen­stellung, sondern die Einzelaufwendungen ver­gleicht, stößt auf die oben geschil­derte überraschende Per­spektive. Die folgende Übersicht zeigt die regelmäßig anfal­lenden städtischen Ausgaben am Beispiel des Jahr 2012 soweit sie eine Million Euro übersteigen. Die dem offiziellen Haushaltsplan entnommenen Zahlen enthalten die jeweils zugeordne­ten Per­sonalausgaben und die Verrechnung von Einnah­men, Zuschüssen und verwaltungsinternen Leistun­gen. Investitionen wie z. B. der Straßenneubau sind ebenso wie städtischen Betriebe Vebowag (Woh­nungswirtschaft) oder Stadtwerke (ÖPNV!) enthalten

 

Nettoausgaben 2012
(unter Einschluss der jeweils zugeordneten Personalausgaben und Verrechnung von Einnahmen, Zuschüssen und verwaltungsinternen Leistungen)

Ausgaben 2012 in Mio Euro

Grundsicherung nach SGB XII (Sozialhilfe)

61,3

Grundsicherung nach SGB II (Arbeitslosengeld II)

56,9

Gebäudemanagement (SGB)

54,2

Sonstige Leistungen zur Förderung von jungen Menschen und Familien

50,6

Allgemeine Zuwendungen/Umlagen/Abgaben

45,5

Gemeindestraßen

41,4

Tageseinrichtungen für Kinder

35,8

Theater/Oper

31,1

Entwässerung /Abwasserbeseitigung

30,4

Brandschutz

20,8

Grundschulen

19,5

Konferenzzentrum / Beethovenhalle (davon 2,7 Mio Beethovenhalle)

14,7

Öffentliches Grün

12,1

Gymnasien

8,9

Beethovenorchester

7,7

Politische Gremien

7,2

Schülerbeförderung

6,8

Einwohnerangelegenheiten

6,3

Kunstmuseum

6

Sonstige soziale Hilfen (davon 2,8 Mio Bonn-Ausweis)

5,9

Förderung der Träger freier Wohlfahrtspflege

5,6

Wohnraumsicherung/Hilfe Wohnungslosigkeit

5,5

Bereitstellung und Betrieb von Bädern

5,4

Berufskollegs

5,4

Einrichtungen der Jugendarbeit

5,1

Bundesstraßen

4,9

Liegenschaftskataster

4,7

Realschulen

4,7

Allgemeine Sicherheit und Ordnung

4,6

Stadtbibliothek

4,6

Leistungen nach dem Asylgesetz

4,6

Gesamtschulen

4,0

Verwaltungsführung

4,0

Personalmanagement

3,8

Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen

3,8

Hauptschulen

3,7

Musikschule

3,6

Umweltschutz

3,1

Parkeinrichtungen (Parkscheinautomaten usw)

3,1

Abwehr von Großschadenereignissen

3,1

Zentrale Dienste

3,0

Kreditwirtschaft

3,0

Förderschulen

2,8

Hochwasserschutz

2,7

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

2,4

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

2,4

Unterhaltsvorschussleistungen

2,2

Raumplanung

2,1

Wirtschaftsförderung

2,1

Landesstraßen

2,0

Gesundheitsförderung

2,0

Beethovenpflege

2,0

Lebensmittelüberwachung

1,9

Personalstandswesen

1,9

Abfallwirtschaft

1,8

Internationales Profil /Zielgruppenservice

1,7

Stadtarchiv

1,7

Gesundheitsschutz

1,7

Finanzierung von Erschließungmaßnahmen

1,7

Ortsbaurecht

1,7

Tourismusförderung

1,6

Sonstige Einrichtungen für junge Menschen und Familien

1,6

Soziale Einrichtungen

1,6

Verwaltung von Steuern und Benutzungsgebühren

1,6

Volkshochschule

1,5

Friedhöfe

1,5

Straßenreinigung/Winterdienst

1,4

Sonstige Schulische Maßnahmen

1,4

Kreisstraßen

1,4

ÖPNV

1,3

Verkehrsplanung

1,3

Grundstückswerteermittlung

1,3

Kulturelle Förderung freier Träger

1,3

Jugendarbeit

1,3

Sportförderung

1,3

Maßnahmen des bes. Städtebaurechts

1,3

Liquiditätsmanagement

1,2

Rettungsdienst

1,1

Verkehrs- und Beförderungsangelegenheiten

1,1

Tageseinrichtungen für behinderte Kinder

1,1

Forstwirtschaft

1,1

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='250' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/StadthausBonn-schnitt(1).jpg' border=0 alt='MEHR GELD F&Ugrave;RS PARKEN ALS F&Ugrave;R BEETHOVEN'>
2012-05-29 10:00:00
<![CDATA[IN DER 2. SAISON IST DIE NEW YORKER MET]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=3864 als neues Kulturangebot in Bonn. Das Kinopolis in Bad Godesberg hat sich einem weltweiten Netzwerk angeschlossen, das live aus der New Yorker Metropolitan Opera in Kinosääle überträgt. Der Vorverkauf für 2012/1023 hat jetzt begonnen. Auf dem Programm stehen u.a. mehrere Verdi-Opern und Wagners Parzifal.

Voraussetzung für dieses Angebot sind die ungewöhnlichen Aufführungszeiten in der amerikanischen Metrople. Dort Opernvorstellungen um die Mittagszeit schon Tradition. In Deutschland startet dann die Übertragung in der Regel um 19 Uhr. Bisher kennt man solche Liveübertragungen ins Kino allenfalls von Fußballspielen. Die Qualität ist so überzeugend, dass die Vorstellungen 2011/2012 schnell ausverkauft waren.

 

Mehr erfahren Sie hier.

Kartenreservierungen hier.

Natürlich kann eine Opernübertragung keinen Opernbesuch ersetzen und im Blick auf die Akustik ist ein Kinosaal ebenso wenig ein Opernhaus wie eine Mehrzweckhalle ein Konzertsaal. Es sollte also niemand auf die Idee kommen, solche Opernübertagungen würden die Bonner Oper überflüssig machen. Leider muss man das in Bonn ja eigens betonen.

Aber die Liveatmosphäre aus der MET hat ihre eigene Faszination - und die künstlerische Qualität hat höchstes Niveau. Bemerkenswert ist auch die Regieleistung, die den Betrachter sozusagen mit auf die Bühne nimmt. Der technische Aufwand muss enorm sein, ohne dass er an irgendeiner Stelle auffällt. Das Godesberger Kinopolis-Team gab sich übrigens viel Mühe, ein bisschen Opernatmosphäre im Kino herzustellen u.a. mit einem eigenen Pausenbuffet.

Fazit: Es lohnt, dieses neue Kulturangebot einmal auszuprobieren. Frühzeitige (im Internet mögliche) Platzreservierung ist zu empfehlen. 

Die nächsten Termine sind:

13.10.2012 Donizetti, Liebestrank

27.10.2012 Verdi, Otello

08.12.2012 Verdi, Maskenball

15.12.2012 Verdi, Aida

19.01.2013 Donizetti, Maria Stuart

16.02.2012 Verdi, Rigoletto

02.03.2012 Wagner, Parzifal

27.04.2012 Händel, Guilio Cäsare

 

 

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/met-bild.jpg' border=0 alt='IN DER 2. SAISON IST DIE NEW YORKER MET'>
2012-05-28 10:00:00
<![CDATA[WIE POLITITKFÄHIG DAS "C" IST,]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4311 habe ich in einem Aufsatz für die seit 1871 von den Jesuiten herausgegebene "Zeitschrift für christliche Kultur" STIMMEN DER ZEIT behandelt. Gerade für die CDU kommt es darauf an, ihre Politik immer wieder im klaren Bezug auf die Grundwerte zu begründen, zu denen sie sich mit "C" im Namen bekennt.

 

Den folgenden Text können Sie

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und

hier diskutieren.

 

Stephan Eisel

Zur Politikfähigkeit des „C“

Zur Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gehört untrennbar die Debatte um das „C“ in der Politik. Es bewegte und bewegt die Gemüter als Stein des Anstoßes oder Chance, als Orientierungspunkt oder Herausforderung. Für die Gründergeneration der neuen Republik war nach der Katastrophe des Nationalsozialismus das Fundament klarer Grundwerte selbstverständlich. Schon am 26. Juni 1945 veröffentlichten Überlebende der NS-Diktatur den Gründungsaufruf für eine neue Partei mit dem Namen „Christlich-demokratische Union Deutschlands“. Im Angesicht einer „furchtbaren Erbschaft, vor einem Trümmerhaufen sittlicher und materieller Werte“ schien es nur sechs Wochen nach dem Ende von Krieg und Diktatur naheliegend, „die christlichen, demokratischen und sozialen Kräfte zur Sammlung, zur Mitarbeit und zum Aufbau einer neuen Heimat“ aufzurufen.

Den programmatischen Kern der neuen Partei formulierte Konrad Adenauer in seiner berühmten Kölner Universitätsrede am 24. März 1946 so:

Der Fundamentalsatz des Programms der CDU, der Satz, von dem alle Forderungen unseres Programms ausgehen, ist ein Kerngedanke der christlichen Ethik: die menschliche Person hat eine einzigartige Würde, und der Wert jedes einzelnen Menschen ist unersetzlich. Aus diesem Satz ergibt sich eine Staats-, Wirtschafts- und Kulturauffassung, die neu ist gegenüber der in Deutschland seit langem üblichen. Nach dieser Auffassung ist weder der Staat, noch die Wirtschaft, noch die Kultur Selbstzweck; sie haben eine dienende Funktion gegenüber der Person. Die materialistische Weltanschauung macht den Menschen unpersönlich, zu einem kleinen Maschinenteil in einer ungeheuren Maschine, sie lehnen wir mit der größten Entschiedenheit ab. ... Wir nennen uns christliche Demokraten, weil wir der tiefen Überzeugung sind, daß nur eine Demokratie, die in der christlich-abendländischen Weltanschauung, in dem christlichen Naturrecht, in den Grundsätzen der christlichen Ethik wurzelt, die große erzieherische Aufgabe am deutschen Volke erfüllen und seinen Wiederaufstieg herbeiführen kann.“

Zwar schien das „C“ in der Politik mit der Gründung der „C“-Parteien einen festen Ort gefunden zu haben, aber vielleicht auch deswegen wurde es bald zum Berufungspunkt für völlig kontroverse Meinungen in grundlegenden Debatten um die Soziale Marktwirtschaft und die Wiederbewaffnung über die Ostpolitik bis zur Nachrüstung.

Wie provokativ die politische Berufung auf das „C“ ist, belegen nicht zuletzt die immer wiederkehrenden, ritualisierten Forderungen, die Unionsparteien mögen doch darauf verzichten, weil es ihnen entweder nicht zustünde oder in einer immer mehr säkularisierten Gesellschaft sowieso eher ein Hemmschuh sei. Dabei gehört zu den Merkwürdigkeiten der Debatte die Neigung vieler Unionspolitiker, sich lieber mit der Frage: „Was ist konservativ?“ zu beschäftigten als damit, worin der „christlich-demokratische“ Anspruch besteht, den CDU und CSU mit ihrem Partei namen selbstbewußt erheben. Die Politikfähigkeit des „C“ kann sich nicht entfalten, wenn nicht immer wieder nachgedacht und gestritten wird, wofür dieses „C“ eigentlich steht.

Der Gestaltungsanspruch des „C“

Grundlage und Voraussetzung einer Politik aus christlicher Verantwortung ist das Bekenntnis zum christlichen Menschenbild, das den Menschen ausdrücklich als Geschöpf Gottes sieht und sich deshalb zu seiner Einmaligkeit und Begrenztheit bekennt. Es ist kein Zufall, daß schon im ersten Satz des CDU-Grundsatzprogramms von Gott die Rede ist und es wenig später heißt: „Unsere Politik beruht auf dem christlichen Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott.“ Ein dutzendmal wird im CDU-Programm auf Gott Bezug genommen, die Programme anderer Parteien finden ihn keiner Erwähnung wert.

Im Verständnis des christlichen Menschenbildes zeichnen unveräußerliche Würde, Gleichwertigkeit, Verschiedenartigkeit und Unvollkommenheit alle Menschen aus. Daraus leiten sich die Grundwerte Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität ab. Wegen dieses ausdrücklichen Bezugs auf die christliche Ethik wollen die Bürger gerade von einer „C“-Partei wissen, warum bestimmte politische Vorschläge gemacht werden und welches Werteverständnis dahinter steht. Sie fragen nach der „C“-Fähigkeit der Politik und der Politikfähigkeit des „C“. Für die C-Parteien ist deswegen die Antwort auf das Warum, also die Begründung ihrer Politik mindestens ebenso wichtig wie die Erklärung des Wie, also der Umsetzung.

Wenn sich eine Partei im Kern ausdrücklich nicht auf die Beliebigkeit der Zeitläufte, sondern auf die zeitlose Gültigkeit ihrer Grundsätze beruft, muß sie den politischen Gestaltungswillen, der ihren Entscheidungen zugrunde liegt, besonders klar beschreiben. Wer dem Zeitgeist nachläuft und ihn nicht zu formen sucht, geht in den Tsunamis einer sich ständig beschleunigenden und oft irrational dramatisierenden Mediengesellschaft unter. Dem Volk aufs Maul schauen, heißt eben nicht, ihm nach dem Munde reden: Zuhören ist die Voraussetzung und nicht der Ersatz für politische Führung. Beharrlichkeit ist in der Politik noch wichtiger als Anpassungsfähigkeit.

Wer sich das „C“ als Maßstab nimmt, muß Gegenwind aushalten können. Er darf sich nicht an den Launen des Zeitgeistes orientieren. Es ist quasi der Kompaß für eine Agenda der Beharrlichkeit und der Nachhaltigkeit. Es erinnert daran, daß den Weg nicht findet, wer das Ziel nicht kennt. Gerade für die „C“-Parteien lautet deshalb die entscheidende Frage nicht: „Was ist konservativ ?“oder: „Was ist liberal?“, sondern: „Was ist christlich-demokratisch?“ Die Antwort läßt sich nicht in jeder politischen Einzelfrage, wohl aber in zentralen Politikfeldern geben.

In dubio pro vita

Ganz unmittelbar mit dem christlichen Menschenbild hängt die politische Behandlung aller Fragen zusammen, die mit dem Beginn und Ende des Lebens zu tun haben. Das „C“ ist ein Manifest gegen die Relativierung des Schutzes der Menschenwürde, je nach vor- oder nachgeburtlichem Lebensalter. Es fordert den klaren politischen Willen, den Menschen als Geschöpf Gottes menschlicher Verfügbarkeit zu entziehen. Das gilt für Embryonenschutz, Fortpflanzungsmedizin und Schwangerschaftsabbruch ebenso wie für Sterbebegleitung.

Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik (PND und PID) oder Fruchtwasseruntersuchungen dürfen nicht zur Selektion wahrscheinlich behinderter Kinder mißbraucht werden. Künstlicher Befruchtung müssen Grenzen gesetzt werden, wo Erwachsenenegoismus das Kindeswohl ignoriert – zum Beispiel durch künstliche Befruchtung im fortgeschrittenen Alter. Es darf weder ein staatlich garantiertes Recht auf ein Kind um jeden Preis noch eine Staatsgarantie für eine bestimmte Art des Todes geben. Leben zu geben und zu nehmen muß im christlichen Verständnis dem menschlichen Zugriff entzogen bleiben.

Der wissenschaftliche Erkenntnisfortschritt hat das Wissen um den Zeitpunkt des Beginns individuellen menschlichen Lebens in den letzten Jahrzehnten immer weiter nach vorne verschoben. Für Laien war wohl der im wörtlichen Sinne augenfälligste Einschnitt die Ultraschalluntersuchung, die vorgeburtliches Leben und seine Schutzbedürftigkeit jedem sichtbar gemacht hat. Daß sich Mediziner und Biologen im Blick auf die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle über den Beginn individuell menschlichen Lebens meist uneinig sind, ist irritierend. Das „C“ fordert jedoch, daß im Fall solcher Uneinigkeit Lebensbeginn und damit Lebensschutz eher früher als später angesetzt werden: in dubio pro vita.

Konjunktur für Subsidiarität

Die Person steht auch im Zentrum der Subsidiaritätsidee, die so eng mit dem „C“ verbunden ist. Sie begreift Eigenverantwortung und Solidarität als zwei Seiten der gleichen Medaille. Von vielen werden diese Begriffe in Widerspruch zueinander gesetzt: Eigenverantwortung wird oft als „neoliberal“ diffamiert, Solidarität ist für manchen „links“. Diese Polarisierung ist unsinnig, denn in Wahrheit gilt: Je mehr der einzelne für sich selbst sorgt, um so mehr können er und die staatliche Gemeinschaft für wirklich Bedürftige tun. Je mehr Sozialpolitik „Hilfe zur Selbsthilfe“ zum Ziel hat, um so wirksamer ist der Solidaritätsgedanke, der ja nicht dauerhafte Abhängigkeit, sondern die Befähigung zur Eigenverantwortung anstrebt.

Die Wurzeln des Subsidiaritätsprinzips reichen weit zurück. Sie gründen im Leitbild der Vielfalt für den Aufbau einer Gesellschaft, wie es schon Aristoteles fordert – ganz im Gegensatz zu seinem Lehrer Platon, der das Einheitsideal als Strukturprinzip einer Gesellschaft empfahl. Der Streit zwischen beiden Gesellschaftskonzepten durchzieht die politische Ideengeschichte. Anwälte der Vielfalt waren Denker wie John Locke, Immanuel Kant oder Ernst Fraenkel. Das Einheitsideal wurde zum Beispiel von Jean Jacques Rousseau, Karl Marx und Carl Schmitt vertreten.

Wer dem Staat und der Gesellschaft die Aufgabe zuschreibt, Vielfalt zu ermöglichen, stellt zugleich auch die Frage nach dem Verhältnis der unterschiedlichen Glieder und Ebenen einer Gesellschaft zueinander. Johannes Althusius zum Beispiel – als Bürgermeister von Emden nicht nur theoretisch bewandert – verstand die Gesellschaft als Gemeinschaft verschiedener Gruppen mit eigenen Aufgaben, die gelegentlich der Unterstützung übergeordneter Gruppen bedürften.

Sechs Jahre bevor er zum Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika gewählt wurde, definierte Abraham Lincoln 1854 schon fast klassisch:

The legitimate objects of governments is to do for a community of people whatever they need to have done but cannot do at all, or cannot so well do for themselves in their separate and individual capacities. In all that the people can do as well for themselves, government ought not to interfair.“

Ganz ähnlich formuliert die päpstlichen Sozialenzyklika „Quadragesimo Anno“ vom 15. Mai 1931:

Wie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen.“

Diese Enzyklika bezog sich zu deren 40. Jahrestag auf die Enzyklika „Rerum Novarum“ aus dem Jahr 1891. Darin hatte sich Papst Leo XIII. damit befaßt, wie der einzelne gegen Vermassung und Anonymisierung als Folge der Industrialisierung geschützt werden kann. In „Quadragesimo Anno“ ging es Papst Pius XI. angesichts totalitärer Ideologien darum, den einzelnen, die Familie und kleine Gemeinschaften zu schützen und die Macht des Staates auf deren Unterstützung („subsidium“) zu beschränken.

Das Subsidiaritätsprinzip hat also einen inhaltlichen Doppelkern: „Privat vor Staat“ und „Klein vor Groß“. Wo ein Problem auftaucht, soll die jeweils kleinste Einheit die erste Chance zur Lösung bekommen: Zuerst der einzelne, die Familie, die Nachbarschaft (privat); und erst dann die staatliche Ebene: Kommune, Land, Bund, Europa. In der politischen Praxis ist das Subsidiaritätsprinzip also eine Kompetenzverteilungsregel und begründet im staatlichen Handeln das Zuständigkeitsprinzip. Keineswegs kann man ihm unterstellen, der Staat solle sich um nichts kümmern und alles der Gesellschaft überlassen.

In diesem Sinn ist Subsidiarität die Schwester der Solidarität – oder um an die „Baugesetze der Gesellschaft“ von Oswald von Nell-Breuning SJ in seinen Erläuterungen zum Subsidiaritätsprinzip anzuknüpfen: Die Grundeinsichten „Die Kirche im Dorf lassen“ und „Wir sitzen alle in einem Boot“ gehören zusammen. In der Rangfolge Selbsthilfe – Nachbarschaftshilfe – Staatshilfe steht, wie vom christlichen Menschenbild gefordert, der einzelne im Mittelpunkt und nicht die Struktur. Je besser dieser ordnungspolitische Maßstab erkennbar ist, um so deutlicher sichtbar ist die politische Realität des „C“.

Integrationskraft der Sozialen Marktwirtschaft

Die Achtung vor der personalen Integrität durch Abwehr von Abhängigkeiten und Bevormundung des einzelnen fordert das „C“ nicht nur von der staatlichen Ordnung, sondern auch im Wirtschaftsleben. Dieser Herausforderung stellt sich das Ordnungsmodell der Sozialen Marktwirtschaft mit seinem Anspruch, die Freiheit des Marktes zuzulassen, ihm aber auch Schranken zu setzen. Soziale Marktwirtschaft ist eine Wirtschaftsordnung für alle, nicht nur für einige. Sie ist dabei nicht nur dem wirtschaftspolitischen Ziel „Wohlstand für alle“, sondern auch der sozialpolitischen Aufgabe der Integration aller in die Gemeinschaft verpflichtet.

Dazu gehört die Überwindung der Ideologie der Nivellierung, die die Gleichwertigkeit der Menschen mit der Gleichheit aller verwechselt. Das christliche Menschenbild entzieht sich einem solchen Gleichheitsanspruch und betont die Verschiedenartigkeit der Menschen. In ihrer Programmatik haben die „C“-Parteien deshalb zu Recht den Begriff „Chancengleichheit“ durch den Begriff „Chancengerechtigkeit“ ersetzt.

Die ausgrenzende Zerstörungskraft der Gleichheitsideologie hat sich zuerst mit der Umdeutung des Begriffs „Elite“ zum Kampfbegriff einer Klassenideologie gegen die Leistungsträger der Gesellschaft gerichtet. In der Norm des Mittelmaßes stört das Herausragende. In Abgrenzung dazu gibt die Leitlinie „Leistung muß sich wieder lohnen“ Begabten und Leistungsstarken die ihnen zustehenden Entfaltungschancen. Sie haben nicht nur im Respekt vor ihrer Individualität Anspruch auf politische Unterstützung, sondern sie brauchen auch im allgemeinen Interesse gute Chancen für die Entfaltung ihrer Persönlichkeit, damit sie nicht emigrieren oder innerlich resignieren, sondern mit ihrer Leistungskraft auch einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten.

Aus dem Blick geraten in einer Gesellschaft, die dem Mittelmaß verpflichtet ist, aber auch jene Menschen, die mit der sich beschleunigenden Modernisierung in Wirtschaft und Technik nicht mithalten können, obwohl sie dies wollen. Die Gleichheitsideologie glaubt in ihrer materialistischen Grundausrichtung, die Bedürfnisse dieser Menschen einfach durch staatliche Transferleistungen befriedigen zu können. Aber es geht um mehr als um materielle Bedürfnisse, wenn Menschen aus der Arbeitswelt und auch zu einem großen Teil aus unserer Gesellschaft ausgeschlossen sind. Wer früher im Betrieb „den Hof gefegt“ hat und damit in den Alltag integriert war, ist heute oft Hartz IV-Empfänger ohne geregelten Lebensalltag und erlebt schnell gesellschaftliche Ausgrenzung statt Integration.

Der Mensch lebt aber nicht vom Brot allein, und das christliche Menschenbild billigt auch jedem das gleiche Recht zu, sich als nützlich für die Gemeinschaft zu empfinden und gebraucht zu werden. Dem widerspricht es, einfache Tätigkeiten mit ihrer Chance zur Integration in die Gesellschaft zu diskreditieren und von oben herab verächtlich zu machen. Die Soziale Marktwirtschaft bewährt sich am Maßstab des „C“, wenn sie sowohl dem Leistungsstarken Freiraum für die Entfaltung seiner Talente als auch dem Leistungsschwachen die Chance zur Mitwirkung eröffnet.

Jenseits von Angebot und Nachfrage

So sehr das „C“ zum Schutz der Menschenwürde auch wirtschaftliche und soziale Sicherheit fordert, so sehr steht das christliche Menschenbild zugleich gegen eine Politik der Ökonomisierung aller Lebensbereiche. Den Menschen auf das Materielle zu reduzieren, wird ihm nicht gerecht. So hat das Thema „Gesundheit“ viele Dimensionen, die mit einer ökonomischen „Prämien“-Begrifflichkeit nicht zureichend erfaßt werden. Auch Umweltschutz hat zwar ökonomische Voraussetzungen und Auswirkungen, aber Umwelt hat eben auch einen wirtschaftlich nicht faßbaren Eigenwert, weswegen in der Programmatik der „C“-Parteien gerne auf den biblischen Begriff der „Schöpfung“ zurückgegriffen wird. Es paßt auch nicht zum christlichen Menschenbild, die kulturelle Dimension der persönlichen Entfaltung zu vernachlässigen.

Ebenso falsch wäre es, notwendige familienpolitische Maßnahmen zuerst mit dem ökonomischen Argument zu begründen, eine demographische Trendwende einleiten zu wollen, die wiederum die wirtschaftliche Lage verbessere. Diese Ökonomisierung der Familienpolitik vernachlässigt die zentrale Aufgabe der Familie als Hort des Privaten, der Geborgenheit und der Wertevermittlung. Kinder werden nicht gezeugt, um den demographischen Wandel einer Gesellschaft zu befördern, sondern sind Teil einer höchst privaten und persönlichen Entscheidung der Eltern. Politik muß durch ökonomische Entscheidungen diese private Entscheidungsfreiheit ermöglichen, darf sie aber nicht ökonomisch instrumentalisieren. Das gilt auch für die persönliche und familiäre Entscheidung über den eigenen Lebensentwurf zwischen Familie und Beruf.

Teilweise wird auch in den „C“-Parteien ganz offen als Motiv für die staatliche Bevorzugung eines bestimmten Familienmodells die Notwendigkeit einer Erhöhung der Frauenerwerbsquote genannt. So wird aus Familienpolitik Wirtschaftspolitik und die Wahlfreiheit durch staatliche Lenkungsmaßnahmen ausgehebelt. Es widerspricht dem Respekt des christlichen Menschenbildes vor dem unersetzlichen Wert jedes einzelnen und seiner Freiheit, wenn Menschen deswegen einem politischen Rechtfertigungsdruck ausgesetzt werden, weil sie sich nicht für einen bestimmten familiären Lebensentwurf entscheiden. Weder das Gerede von der berufstätigen „Rabenmutter“, noch das vom „Heimchen am Herd“ ist mit dem „C“ vereinbar.

Im Bereich der Familienpolitik ist das christliche Menschenbild deshalb so virulent, weil es dem Staat nicht gestattet, private Entscheidungen zu verstaatlichen, sondern ihn im Gegenteil zum Schutz dieser Privatsphäre verpflichtet. Dem widerspricht es, wenn der Staat zwar staatliche Krippenplätze verstärkt ausbaut, aber private Kinderbetreuung in der Familie nicht unterstützt und den Eltern ein schlechtes Gewissen einredet, die sich für die familiäre Kinderbetreuung entscheiden. Tatsächliche Wahlfreiheit fördert der Staat nur dort, wo er unterschiedliche elterliche Entscheidungen nicht nur gleichermaßen respektiert, sondern auch gleichermaßen fördert. Deshalb geht es in der Debatte um ein familienbezogenes „Betreuungsgeld“ durchaus um eine Grundsatzfrage.

Gleichwertigkeit im Unterschied

Auch die Mode, die Qualität unseres Bildungssystems an der Zahl der Abiturienten oder Studenten zu messen, ignoriert die vom christlichen Menschenbild betonte Verschiedenartigkeit der Menschen und Begabungen. Sie ist akademikerfixiert und stilisiert das Studium als fast einzigen Weg zu einem glücklichen Leben. Inzwischen liegt der Anteil der Studienanfänger in Deutschland bei 43 Prozent eines Jahrganges (!), die OECD schwärmt gar von einer 90-Prozent-Zielmarke. Gleichzeitig wird die handwerkliche Ausbildung in einem problematischen Ausmaß verakademisiert und damit die Praxis von der Theorie verdrängt.

Verräterisch ist schon das Wort von der „höheren“ Bildung, die doch in Wahrheit nur eine längere und theoretischere Bildung ist. Der Fixierung auf akademische Bildung liegt ein Menschenbild zugrunde, das die Gleichwertigkeit der Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit negiert. Handwerkliche Begabung und Bildung sind aber im Blick auf die Wertigkeit des einzelnen und für unsere Gesellschaft insgesamt ebenso wichtig wie akademische Bildung. Menschen mit solchen praktischen Begabungen werden dennoch heute schnell als „bildungsfern“ an den Rand gedrängt.

Tatsächlich sind Akademiker in vielen Fragen des Lebensalltags Analphabeten: Kaum einer von ihnen kann ein Schwein schlachten, einen Bus im öffentlichen Nahverkehr steuern oder einen Wasserrohrbruch reparieren. Die Menschen wissen auch sehr genau, dass Klugheit und Lebenstauglichkeit keine Frage des akademischen Ranges ist. Es ist die Stärke eines gegliederten Bildungswesens, mit unterschiedlichen Angeboten verschiedene Begabungen zu fördern, ohne sie in eine wertende Rangfolge zu bringen.

Wehrhafte Demokratie

Zu einer Gesellschaft mit menschlichem Gesicht gehört auch das klare Bekenntnis zur freiheitlichen Demokratie als der politischen Ordnung, die das christliche Menschenbild am besten zur Entfaltung kommen läßt. Bei jener Generation, die diktatorische Systeme und ihre totalitären Eingriffe in das Leben des einzelnen erfahren hat, mußte für diese Erkenntnis nicht in Seminaren geworben werden. Wem die Freiheit genommen war, der weiß, daß sie nicht selbstverständlich ist. Wem freie Wahlen verweigert wurden, der weiß, was Wahlrecht bedeutet. Wer hilflos dem Faustrecht des Stärkeren ausgesetzt war, für den sind Schutz der Menschenwürde und Minderheitenschutz keine abstrakten Themen.

Inzwischen wachsen aber Generationen heran, die das Fehlen von Demokratie und Freiheit glücklicherweise nur noch aus historischen Rückblicken kennen. Sie erfahren die freiheitliche Demokratie täglich als Selbstverständlichkeit. Deswegen wird auch zunehmend weniger über ihre Grundlagen und Voraussetzungen nachgedacht. Eine der Auswirkungen dieser Entwicklung ist eine Schwächung des antitotalitären Grundkonsenses, der Streitbarkeit der Demokratie gegen jeden Extremismus.

Wer Rechts- und Linksextremismus gleichermaßen als Gefahren betrachtet, muß sich oft schon allein deswegen rechtfertigen. Schick ist allein der „Kampf gegen Rechts“, die „Linke“ bestreitet oft eine Gefahr von linksaußen. Tatsächlich aber bedienen sich Rechts- und Linksextremisten oft ähnlicher Mittel und Themen, auch wenn sie keinesfalls in einem Atemzug genannt werden wollen. Aus Sicht des christlichen Menschenbildes ist aber nicht entscheidend, welche Ideologien seine Grundlagen in Frage stellen und angreifen.

Deshalb fordert das „C“ auch als erste Bürgerpflicht, sich mit den rechts- und linksextremistischen Gefahren für die freiheitliche Demokratie auseinanderzusetzen – ebenso wie mit religiösem oder anderem Extremismus. Diese demokratische Pflicht läßt sich nicht in der Stille erledigen, sie braucht das öffentliche Bekenntnis. Es widerspricht dem christlichen Menschenbild, die Gegner der Demokratie gewähren zu lassen oder gar mit ihnen stillschweigend gemeinsame Sache zu machen. Roman Herzog hat vor seiner Wahl zum Bundespräsidenten 1994 diese Haltung auf den Punkt gebracht: Er hat damals trotz knappster Mehrheitsverhältnisse im Vorfeld erklärt, die Wahl nicht anzunehmen, wenn sie von den rechtsradikalen Stimmen der Republikaner entschieden würde. Diese hatten angekündigt, ihn zu wählen und ließen nach seiner klaren Festlegung davon ab. Sein Gegenkandidat Johannes Rau verweigerte solche Klarheit mit Blick auf die ihm von der zur PDS umbenannten SED in Aussicht gestellten Stimmen.

Verantwortung in der einen Welt

Das christliche Menschenbild läßt sich nicht durch Geographie, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder sozialen Stand begrenzen. Es ist universell und zwingt auch die Außenpolitik zur Orientierung an Grundwerten. Das „C“ widerspricht dem Postulat einer Nichteinmischung in innere Angelegenheiten dann, wenn die Menschenrechte verletzt werden. So berührt auch der sich verschärfende Armutskonflikt zwischen Nord und Süd den Kern des christlichen Menschenbildes. Im Verhältnis zu demokratischen Staaten und Diktaturen muß es klare Unterschiede in der Enge der Beziehungen geben. Die Übereinstimmung in demokratischen Grundüberzeugungen macht in der Weltgemeinschaft aus dem Partner den Freund.

Dieser gemeinsame Wertebezug hat zur Gründung der Europäischen Union geführt und begründet ihren Erfolg der Gewährleistung von Frieden und Freiheit in Westeuropa. Nach 1989 konnte diese Werteordnung auch in Mittel- und Osteuropa durchgesetzt werden. Damit wurde das zweite große Ziel der europäischen Einigung ebenfalls verwirklicht. Oft wird gefragt, ob diese historischen Erfolge nicht ausreichen und wozu wir überhaupt weitere Fortschritte in der europäischen Integration brauchen.

Aber die Herausforderungen sind trotz der historischen Fortschritte noch keineswegs bewältigt: Uns Europäern muß im Zeitalter der Globalisierung klarer werden, daß wir nur ein kleiner Teil dieser Welt sind. Heute leben nur etwa 7,5 Prozent der Weltbevölkerung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. 2050 werden wegen des unterschiedlichen Bevölkerungswachstums nur rund vier Prozent der Menschheit in den EU-Mitgliedsländern leben. Wir Europäer haben als kleine Minderheit in der Weltgesellschaft nur dann eine Chance, unsere Werte, unsere politische Kultur, unsere Lebensweise und unseren Wohlstand zu bewahren, wenn wir noch mehr zusammenrücken und noch enger zusammenarbeiten.

Nach der Selbstfindung der Europäer durch die Verankerung von Frieden und Freiheit auf dem eigenen Kontinent ist deshalb die Selbstbehauptung Europas in der zusammenwachsenden Welt die neue Notwendigkeit und zusätzliche Legitimation der europäischen Einigung. Wer im Zeitalter der Globalisierung die freiheitliche Demokratie und die ihr innewohnenden Grundwerte nicht auch nach außen zum Maßstab macht, relativiert ihre Bindungskraft auch im Innern. Deshalb lassen sich gerade aus Sicht des christlichen Menschenbildes Innen- und Außenpolitik um so weniger trennen, je mehr die Welt zusammenwächst. Es sind zwei Seiten derselben Medaille – vor allem wenn man das „C“ als Chance für die Zukunft begreift.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='173' height='157' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/cdu-logoschnitt(2).jpg' border=0 alt='WIE POLITITKF&Auml;HIG DAS "C" IST,'>
2012-05-25 10:00:00
<![CDATA[WIE POTEMKINSCHE DÖRFER SIND]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4349 "Online-Bürgerhaushalte", die in einigen Kommunen durchgeführt werden. Die Abstimmungen im Internet erwecken den Eindruck demokratischer Legitimität, obwohl sie eine kleine Internet-Elite privilegieren.

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

 

Online-Bürgerhaushalte als potemkinsche Dörfer

Thesenpapier zum Bundeskongress Politische Bildung 2012
der Bundeszentrale für Politische Bildung, 21.-23. Mai 2012 in Berlin

Sektion 6: E-Goverment und E-Partizipation

Seit 2007 haben 91 von über 14.000 Städte und Gemeinden in Deutschland das Verfahren eines in­ternetbasierten ‚Bürgerhaushaltes‘ durchgeführt. Dabei werden den Bürgern von der Verwaltung bzw. dem Rat ausgesuchte und von ihnen selbst eingebrachte Kürzungsvorschläge für den städti­schen Haushalt im Internet zur Bewertung und Abstimmung vorgelegt. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass es sich hier um ein sehr problematisches Instrument handelt.

1) Ein Großteil der Bevölkerung ist vom Online-Bürgerhaushalt ausgeschlossen

Auch in Deutschland ist eine dreifache digitale Spaltung Gesell­schaft zu beobachten:

  • Erstens ist über ein Viertel der deutschsprachigen Bevölkerung über vierzehn Jahre mangels Zugang generell vom Internet ausgeschlossen.
  • Zweitens nutzt ein Drittel derer, die einen Internetzugang haben, die bestehende Zugangs­möglichkeit nur selten. Insgesamt kann nur etwa die Hälfte der deutschsprachigen Bevölke­rung über vierzehn Jahre als regelmäßige Internetnutzer gelten. Dabei gilt als regelmäßiger Nutzer, wer seinen Netzzugang einmal im Monat oder häufiger nutzt.
  • Drittens beschränken sich zwei Drittel der regelmäßigen Nutzer auf wenige, vor allem pas­siv-konsumierende Nutzungsarten und nehmen die vielfältigen interaktiven Möglichkeiten des Mediums praktisch nicht in Anspruch.

Allenfalls ein Fünftel der deutschsprachigen Bevölkerung über vierzehn Jah­re ist also internetaffin in dem Sinne, dass sie das Internet nicht nur als Abrufmedium, sondern als Kommunikationsplatt­form nutzen.

Nach einer im Februar 2012 vom „Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI)“ vorgelegten repräsentativen Milieustudie stellt das Internet für 39 Prozent der Gesamtbevöl­kerung „eine digitale Barriere vor einer Welt dar, von der sie sich ausgeschlossen fühlen“. Ganz ähnlich heißt es in einer Untersuchung der „Initiative D 21“ vom Dezember 2011, dass „nach wie vor den Großteil der Bevölkerung … im Umgang mit den digitalen Medien wenig oder nicht souve­rän ist.“ Auch die ARD/ZDF-Onlinestudie 2011 konstatiert, dass 56 Prozent der deutschen Bevöl­kerung das Internet oder nur gelegentlich nutzen.

2) Das Internet mobilisert kein zusätzliches Politikinteresse

Das Internet ist zu allererst Markt- und Spielplatz und nur in einer kleiner Nische Politikforum. Der Anteil politischer Webseiten liegt im deutschsprachigen Netz unter einem Prozent und in den USA nur unwesentlich höher. Selbst bei den Internet-Blogs, wo man ehesten eine politische Oase im Cy­berspace vermuten würde, findet sich Politik nur als exotische Nischenexistenz.

Die sogenannte „Mobilisierungsthese“, nach der es durch das Internet in nennenswertem Umfang gelingen könnte, bisher uninteressierte Menschen für Politik zu interessieren, ist inzwischen viel­fach widerlegt. Politisches Interesse lässt sich auch im Cyberspace nicht einfacher generieren als in der Offline-Welt. Aber das Netz bietet – entsprechend der sogenannten „Verstärkungsthese“ – den politisch Interessierten und Aktiven ein zusätzliches Forum. Sie nutzen die Vorteile des Internets zur Informationsbeschaffung, als Meinungsforum und zur Interaktion untereinander. Das Internet ist also keine neue „Politikwelt“ für bisher Uninteressierte, sondern vielmehr eine zusätzliche Büh­ne für die Akteure in der vorhandenen politische Offline-Arena.

3) Geschwindigkeitsrausch im Internet und Dominanz der Zeitreichen

Schnelligkeit ist im Cyberspace das höchste Gut. Baut sich eine Seite zu langsam auf, klicken wir weiter. Gibt eine Suchmaschine die Antwort auf unsere Fragen zu langsam, wechseln wir den An­bieter. Im Internet ist der schnelle Klick die gültige Währung, Politik erscheint demgegenüber träge und langsam. Schnelligkeit ist aber kein Ausweis von Demokratiesteigerung, ihr wohnt die große Gefahr der Oberflächlichkeit und Flüchtigkeit inne.

Zugleich privilegieren komplexe Netzangebote wie der Online-Bürgerhaushalt „zeitreiche“ Bürger und diejenigen, die auch am Arbeitsplatz ständigen Zugriff auf das Internet haben. Berufsgruppen wie Industriearbeiter, Verkäuferinnen, Busfahrer oder Krankenschwestern werden demgegenüber diskriminiert. Ein Selbstversuch hat ergeben, dass für die seriöse Nutzung von Onli­ne-Bürgerhaus­halten, d.h. die Lektüre der dort angebotenen Informationen, überall mindestens eine Stunde erfor­derlich ist. Dabei ist die Zeit nicht eingerechnet, um die angebotenen – aber ihrerseits keineswegs objektiven, sondern häufig interessengeleiteten – Verwaltungsinformationen zu über­prüfen.

4) Bürgerskepsis gegenüber Internetverfahren

Im Juni 2011 hat eine repräsentative Umfrage der Bertelsmann-Stiftung ergeben, dass 94 Prozent (!) der Bundesbürger in Wahlen die beste Form der politischen Beteiligung sehen. 39 Prozent der Bundesbürger gaben sogar ausdrücklich an, sie wollten sich über Wahlen hinaus nicht am politi­schen Prozess beteiligen zu wollen.

Abstimmungen im Internet wurden von 54 Prozent der Befragten ausdrücklich abgelehnt. Während 64 Prozent schon einmal an einer Bürgerversammlung teilgenommen haben oder sich das vorstellen können und immerhin 54 Prozent auch Leserbriefe für sich für möglich halten, stehen nur 39 Pro­zent elektronischen Petitionen und nur 32 Prozent Internet-Blogs prinzipiell positiv gegenüber. Die Bertelsmann-Stiftung fast die Ergebnisse so zusammen: „Möglicherweise in der öffentlichen Dis­kussion bislang überschätzt werden dagegen die neuen Formen der Meinungsbildung und Bürgerbe­teiligung über das Internet. Offensichtlich sind diese Formen der Beteiligungsmöglichkeit nur für eine qualifizierte Minderheit begehrt."

Zu ganz ähnlichen Ergebnissen kommt eine im Februar 2012 vorgelegte repräsentative Untersu­chung von Infratest-dimap: Danach meinen zwar 80 Prozent, dass im Internet Menschen zu Wort kommen, die sich an­sonsten an der Politik nicht beteiligen würden und noch 56 Prozent finden, das Internet schaf­fe mehr Offenheit. Aber um gekehrt sagen auch 42 Prozent der Befragten, die Vielfalt der Meinungen im Internet mache die eigene Meinungsbildung schwerer. Während beispielsweise nur 3 Prozent der Befragten die Teilnahme an einer Bürgerversammlung prinzipiell ablehnen, schließen es 24 Prozent grundsätzlich aus, sich an Internetforen zu beteiligen.

5) Hohe Manipulationsgefahren bei Online-Bürgerhaushalten

Zu Teilnahme an Online-Bürgerhaushalten genügt es, sich mit einer E-Mail-Adresse zu registrieren. Weder wird überprüft, ob es sich dabei um einen Bürger der betroffenen Kommune handelt, noch wird sichergestellt, dass sich nicht die gleiche Person mit mehreren verschiedenen E-Mail-Adressen mehrfach beteiligt.

Im Zwischenbericht vom März 2011 zum Bonner Online-Bürgerhaushalt wird eingeräumt, dass 30 Prozent der Teilnehmer angegeben haben, entweder nicht in Bonn zu woh­nen (1705) oder keine Angaben zum Wohn­ort gemacht haben (1.871). In Köln gab 2009 ein Drittel keinen Wohnort an, weitere sieben Prozent vermerkten ausdrücklich, dass sie nicht aus Köln kommen. Aus den bisherigen Erfahrungen kann man schließen, dass bis zu einem Drittel der eingetragenen Registrierungen aus Mehrfachabstimmungen bzw. von Ortsfremden kommen

Außerdem bevorzugt das Internetverfahren gut organisierte Interessengruppen: ein erheblicher Teil der Teilnehmer bei "Bonn packts an" ist 2011 und 2012 wurde on großen Bonner Vereinen aus den Bereichen Soziales, Sport, Kultur und Karneval durch gezielte e-mail-Aktionen in ihrer Mitgliedschaft mobilisiert. In Gütersloh stellte sich 2011 heraus, dass es der Vorschlag zur Einrichtung einer Berufsfeuerwehr nur durch gezielte Mobilisierung von freiwilligen Feuerwehren aus dem Umland auf Platz 1 geschafft hat.

6) Minimale Beteiligung bei Online-Bürgerhaushalten

Aber selbst wenn man diese Probleme ignoriert und hinter jeder registrierten e-mail-Adresse einen ortsansässigen Bürger vermutet sowie Mehrfachregistrierungen ignoriert, ist die Beteiligung bei Online-Bürgerhaushalten vernichtend gering. Die Zahl der registrierten e-mail-Adressen betrug be­zogen auf die Zahl der Wahlberechtigten in

Bonn 2012: 0,7 Prozent
Frankfurt 2011: 0,7 Prozent
Köln 2011: 0,9 Prozent
Essen 2010: 0,8 Prozent
Freiburg 2008: 0,8 Prozent

Aachen 2011: 0,9 Prozent
Köln 2009: 1,2 Prozent
Gütersloh 2010: 2,1 Prozent
Solingen 2010: 2,8 Prozent
Bonn 2011: 4,7 Prozent

Die formal angebotene alternative Teilnahme am Verfahren bei Post oder Telefonanruf bzw. einem PC in städtischen Gebäuden innerhalb der dortigen Öffnungszeiten wird praktisch nicht wahrge­nommen. Sie setzt zudem die Kenntnis der im Netz veröffentlichen Informationen voraus.

Im übrigen stimmen keineswegs alle registrierten Nutzer bei allen Haushaltsvorschläge ab. So errei­chen die Un­terstützungs- oder Ablehnungsvoten für einzelne Sparvorschläge ein im Verhältnis zu Zahl der Wahlberechtigten nicht mehr messbares Niveau. In Bonn kam 2012 der am meisten unter­stützte Vorschlag unter Einschluss von Mehrfachabstimmungen und Ortsfremden auf nur 300 Stim­men, in Köln 2011 waren es 1046 Stimmen. Berücksich­tigt man, dass das Internet-Abstimmungs­verfahren vier Wochen lang rund um die Uhr, ortsunabhängig und ohne Alterskontrolle angeboten wurde, fällt diese kaum messbare Beteiligung besonders auf.

Gelegentlich wird angeführt, trotz niedriger Beteiligung sei es mit keinem anderen Instrument ge­lungen, so viele Bürger zum städtischen Haushalt zu erreichen. Dabei werden die Besucherzah­len bei städtischen Informationsveranstaltungen mit der Internetbeteiligung verglichen. Dies blendet den Großteil vorhandener Bürgerbeteiligung über Vereine, Bürgerinitiativen und Partei­en aus.

So stehen den in Köln 2011 registrierten 7.2000 e-mail Adressen alleine mehr als doppelt so viele Mitglieder der Kölner Ratsparteien gegenüber. In Bonn wurden 2012 insgesamt 1.740 e-mail-Adressen registriert. Die Bonner Parteien haben mehr als 10.000 Mitglieder, in 280 Sportvereinen sind über 70.000, in 25 Kulturvereinen ca. 25.000 Bürger organisiert und in der Bonner Stadtver­waltung arbeiten ca. 5.000 von Sparvorschlägen teilweise unmittelbar betroffene Mitarbei­ter, die auch am Arbeitsplatz am Online-Verfahren teilnehmen konnten. Selbst die Zahl der ehren­amtlichen kommunalen Mandatsträger lag höher als die Voten bei allen abgestimmten Sparvor­schlägen.

7) Statt unabhängiger Auswertung problematische Interessenskonflikte

Abgesehen von einer Evaluierung des Kölner Bürgerhaushaltes 2010 durch die Universität Biele­feld gibt es leider keine unabhängige wissenschaftliche Begleitung oder Auswertung von Online-Bürgerhaushalten. Dies ist umso problematischer als in vielen Fällen von den Kommunen die im­mer gleiche Firma „Zebralog“ mit der Durchführung beauftragt wird. Sie verfasst auch die jeweili­gen Berichte über das eigene Verfahren.

Bedauerlich ist, dass auch die Bundeszentrale für politische Bildung bei ihrer gemeinsam mit der „Service­stelle Kommunen in der Einen Welt“ angebotenen Homepage www.buergerhaushalt.org von diesen Interessenkonflikten betrof­fen ist. Der Redaktionsleiter dieses aus Steuergeldern finanzierten staatlichen Informationsangebo­tes ist bezeichnenderweise zugleich geschäftsführender Gesellschafter der Firma Zebralog, die ein kommerzielles Interesse an dem Verfahren hat. Es verwundert deshalb nicht, dass auf dieser Websi­te eine fast ausschließlich positive Kommentierung von Online-Bürgerhaushalten dominiert und z.B. eine kritische Betrachtung der tatsächlichen Beteiligung der Bürger und der Manipulationsmöglichkeiten praktisch ausgeblendet bleibt.

Fazit:

Es spricht viel dafür, das Internet auch bei kommunalen Fragen als zusätzliche  Informations- und Diskussionsplattform anzubieten. Dabei muss freilich immer bewusst bleiben, dass so nur ein kleiner, nicht repräsentativer Teil der Bevölkerung angesprochen wird. Abstimmun­gen im Internet aber sind das Gegenteil von demokratischer Bürgerbeteiligung, denn sie privilegieren eine kleine Internet-Eliten auf Kosten der großen Mehrheit der Bürger. Auch wenn die abschließende Entscheidungsbefugnis beim Rat liegt, vermitteln solche Internet-Abstimmungen eine pseudo-demokrati­sche Legitimität, deren Eigendynamik sich gewählte Mandatsträger eher nicht entziehen (können). Überzeugende Vorschläge aus der Bürgerschaft bedürfen keiner manipulativen Abstimmungsproze­duren im Internet. Sie wirken durch ihre inhaltliche Plausibität und solide argumentative Be­gründung.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/fragezeichen300-schnitt(14).jpg' border=0 alt='WIE POTEMKINSCHE D&Ouml;RFER SIND'>
2012-05-25 10:00:00
<![CDATA[DEN PIRATEN GELANG VIERMAL]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4347 hintereinander der Einzug in ein Landesparlament. Dabei sagen 72 Prozent der Wähler der Piratenpartei, sie würden sich nicht für das Programm der Partei interessieren. Ihre Stimme für die Piraten sei zuerst eine Proteststimme gegen die anderen Parteien. Ich habe die Ergebnisse der vier Landtagswahlen im Blick auf die Piratenwähler analyisiert.


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Wer warum die Piratenpartei wählt

 

Gemeinsame Analyse der Landtagswahlen 2011/12

in Berlin, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen 

Innerhalb von acht Monaten ist der Piratenpartei der Einzug in vier deutsche Landesparlamen­te gelungen. Mit einem Stimmenanteil von 8,9 Prozent in Berlin, 7,4 Prozent im Saarland, 8,2 Prozent in Schleswig-Holstein und 7,8 Prozent in Nordrhein-Westfalen übersprangen sie viermal hintereinander problemlos die Fünf-Prozent-Hürde. 

Die gemeinsame Betrachtung dieser so schnell aufeinander folgenden Landtagswahlen auf der Basis absoluter Zahlen gibt interessante Einblicke in die Struktur der Wählerschaft der Pira­tenpartei, weil sie regionale Besonderheiten relativiert. Dass drei dieser vier Wahlen in einem Zeitraum von nur acht Wochen stattfanden, hat den Erfolg der Parlamentsneulinge sicher be­günstigt. Schon medial bereitete ein Wahlerfolg den nächsten vor: man wärmt sich gerne in der Sonne des Siegers. Den erste Test auf die Nachhaltigkeit ihrer Erfolge müssen die Piraten nun in der wahlfreien Zeit bis zur Landtagswahl in Niedersachsen am 20. Januar 2013 beste­hen. Gerade für Oppositionsparteien auf Landesebene sind nämlich wahlfreie Zeiten meist auch Zeiten der Medienabstinenz. 

Sonderfall Deutschland 

Bei den Erfolgen der Piratenpartei handelt es sich bisher um ein ausschließlich deutsches Phä­nomen, obwohl in den letzten Jahren in fast allen Mitgliedsländer der Europäischen Union na­tionale Piratenparteien entstanden sind. 

Der Ursprung der Piratenpartei liegt in Schweden, wo sie Anfang 2006 gegründet wurde. Sie geht dort zurück auf die Anti-Copyright-Organisation „Piratbyran“, die 2004 die Internet­tauschbörse „The Pirate Bay“ initiiert hatte. Der Protest gegen die Beschlagnahme des Ser­vers dieses Internetanbieters durch schwedische Behörden wegen Urheberrechtsverletzungen und gegen die dazu 2009 ergangenen Urteile wurde zum Hauptthema der neuen Partei. 

Dies führte zu einem einmaligen Wahlerfolg der schwedischen Piratenpartei bei den Europa­wahlen 2009, wo sie mit 7,1 Prozent einen Abgeordneten nach Brüssel entsenden konnte. Doch diesem Strohfeuer folgte schnell die Ernüchterung: Schon bei den nationalen Parla­mentswahlen in Schweden 2010 erreichten die Piraten wieder nur 0,6 Prozent der Stimmen erreichte und fielen damit auf ihr Ergebnis von 2006 zurück. 

In anderen Ländern trat die Piratenpartei auf nationaler Ebene nicht zur Wahl an oder brachte sogar nicht die notwendigen Unterstützungsunterschriften für die Anmeldung zur Wahl zusammen. Auf lokaler Ebene ist allenfalls erwähnenswert, dass die Piratenpartei am 12. April 2012 mit 3,8 Prozent der Stimmen ein Mandat im Gemeinderat von Innsbruck er­rang. 

Bundestagswahl 2009 als Fundament 

In Deutschland wurde die Piratenpartei am 10. September 2006 in Berlin gegründet. Bei der Bundestagswahl 2009 erreichte sie weitgehend unbeachtet mit 847.000 Wählern immerhin zwei Prozent der Stimmen. In dieser Größenordnung bewegte sie sich bei den folgenden Landtagswahlen 2010/2011, zu denen sie ausnahmslos antrat: NRW (1,5 Prozent), Hamburg (2,1 Prozent), Sachsen-Anhalt (1,4 Prozent), Rheinland-Pfalz (1,5 Pro­zent), Baden-Württem­berg (2,0 Prozent), Bremen (1,9 Prozent) und Mecklenburg-Vorpom­mern (1,9 Prozent). 

Die Piraten testeten in diesen Wahlkämpfen nicht nur ihre Internetkompetenz, sondern übten sich zu­gleich in traditionellen Wahlkampftechniken wie Plakataktionen und Informationsstän­den. Bemerkenswert ist, dass sie dabei trotz des demonstrativ zur Schau gestellten „basisbezo­genen“ Charakters der Partei von Anfang an mit einem professionell einheitlichen Erschei­nungsbild sowie fast ausschließlich zentral erstellten Werbematerialen antra­ten. 

Da sie schon bei der Bundestagswahl 2009 mehr als 0,5 Prozent der Stimmen erreichte, quali­fizierte sich die Piratenpartei auch für die staatliche Parteienfinanzierung nach § 18 des Par­teiengesetzes. Ausweislich ihres vom Deutschen Bundestag veröffentlichten Rechenschafts­berichtes 2010 erhält die Partei jährlich schon we­gen des Bundestagsergebnisses knapp 600.000 Euro an staatlichen Mitteln (BT-Drucksache 17/8551). 2010 standen dem 372.000 Euro an Mitgliedsbeiträgen und 220.000 Euro an Spen­den gegenüber. Die Partei hat nach ei­genen Angaben inzwischen 30.000 „registrierte“ Mit­glieder, von denen aber nur 15.6000 „stimmberechtigt“ sind (Stand 14.5.2012: wiki.piraten­partei.de/Mitglieder). In der Bundessat­zung der Partei heisst es nämlich : „Mitglieder, die ihren Beitrag nicht bezahlen, werden nicht aus der Partei geworfen, ver­lieren aber ihre Stimmberechtigung.“ 

Protestwähler, Wechselwähler und Wiederholungswähler 

Durch ihren überraschenden Wahlerfolg von 8,9 Prozent bei den Wahlen Berliner Abgeordne­tenhauswahlen am 18. September 2011 wurden die Piraten ins Zentrum des bundesweiten Medieninteresses katapultiert. Diese anhaltende Aufmerksamkeit blieb nicht ohne Folgen: ‎18 Prozent der Befragten gaben im Politbarmoter der Forschungsgruppe Wahlen (www.for­schungsgruppe.de) Ende April 2012 an, sie könnten sich vorstellen, die Piratenpartei zu wäh­len. Davon nannten 72 Prozent als Hauptbeweggrund die Unzufriedenheit mit anderen Partei­ein. Nur 10 Prozent der potentiellen Piratenwähler wollen der Partei ihre Stimme wegen des Plädoyers für mehr Bürgerbeteiligung geben, 8% wegen des Einsatzes für soziale Gerechtig­keit und lediglich 5% wegen der Internetpolitik. 

Dieses Protestpotential prägt auch die Wählerstruktur der Piraten bei den Landtagswahlen in Berlin, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Allerdings hatten die Pi­raten in diesen vier Bundesländern schon bei der letzten Bundestagswahl 258.000 Wähler. Die Wahlbeteiligung lag zwar bei der Bundestagswahl um (nur) ca. zehn Prozent höher l als bei den vier Landtagswahlen., aber man kann beim Kern der Piratenwähler von einer hohen Mobilisierungsbereitschaft bei Wahlen ausgehen. Insofern sind unabhängig von den Gründen ihrer Entscheidung die Piratenwähler bei der Bundestagswahl sozusagen der Grundstock für die späteren Erfolge, denn offenbar sind diese Wähler der Partei überwiegend treu geblieben. 

Untersuchungen zur Wählerwanderung von infratest-dimap (stat.tagesschau.de) zeigen frei­lich, dass die Piraten den Anteil mutmaßlicher Wiederholungswähler mit einem Zuwachs von 289.000 Proteststimmen deutlich übertrafen. Diese kamen aus dem Lager der Nichtwähler (112.000), früherer Wähler der Linken (106.000) und ehemaliger Wähler kleinerer Splitter­gruppen (71.000). Von den demokratischen Parteien wanderten bei diesen vier Landtagswahlenwahlen zusam­mengenommen besonders Wähler der SPD (117.000) und der FDP (104.000) zu den Piraten ab. Von den Grünen waren es 73.000 und von der CDU 82.000 Stimmen. 

Man kann die Wählerschaft der Piratenpartei also die größere Gruppe der Protestwähler, die mittlere Gruppe der Wechselwähler und die kleinere Gruppe der Wiederholungswähler (von Stammwählern kann man angesichts der jungen Parteigeschichte kaum sprechen) aufteilen. 

Soziologisch gesehen haben die Piraten bei allen vier Landtagswahlen bei den unter 45-jähri­gen überdurchschnittlich gut abgeschnitten, bei den über 45-jährigen unterdurchschnittlich. Besonders hoch – fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt – schneiden die Piraten bei den Erstwählern ab. Signifikant höher ist auch ihr Anteil bei arbeitslosen Wählern. Mit drei Pro­zent weit unterdurchschnittlich war der Anteil der Piratenwähler b ei allen vier Landtagswah­len bei den Rentnern. 

Kleine Parteien verlieren, Nichtwählerbilanz ernüchternd 

Wenn man die Sichtweise ändert und danach fragt, für welche Partei die Piraten die größte Bedrohung des eigenen Wählerpotentials darstellen, muss man die Wählerwanderungszahlen in Bezug zur Stimmabgabe bei den jeweils letzten Landtagswahlen setzen. Danach haben die Linke 12,7 Prozent, die FDP 11,3 Prozent und kleine Splitterparteien (incl. der NPD) 10 Pro­zent ihrer Wähler an die Piraten verloren. Bei den Grünen waren es noch 5,3 Prozent, bei SPD 3,4 Prozent und bei CDU 2,2 Prozent. 

Besonders überraschend ist es, dass die Piraten bei den vier Landtagswahlen nur 1,2 Prozent bisheriger Nichtwähler für sich gewonnen haben. Dieser Anteil liegt weit unter ihrem Stim­manteil bei bisherigen Wählern. Ingesamt haben die Erfolge der Piraten bei keiner der vier Landtagswahlen zu einem nennenswerten Anstieg der Wahlbeteiligung geführt, bei zwei der vier Wahlen ist die Wahlbeteiligung sogar gesunken. 

In Nordrhein-Westfalen hat sich sogar gezeigt, dass die Piraten umso erfolgreicher sind, je ge­ringer die Wahlbeteiligung ist. Sie lag bei den Landtagswahlen im größten Bundesland bei fast 60 Prozent. In den zehn Wahlkreisen mit der schlechtestenWahlbeteiligung schnitten die Piraten überall besonders gut ab. In den zehn Wahlkreisen mit der höchsten Wahlbeteiligung verzeichnete die Piratenpartei mit einer Ausnahme deutlich unterdurchschnittliche Ergebnis­se. Ihr Spitzenergebnis erzielten die Piraten mit 9,9 Prozent im Wahlkreis Dortmund I, wo die Wahlbeteiligung nur bei sieben Prozent unter dem Durchschnitt lag. Ihr schlechtestes Ergeb­nis erzielten sie mit 5,8 Prozent in Borken, wo die Wahlbeteiligung zwei Prozent über dem Durchschnitt lag. In Duisburg, wo die Wahlbeteiligung mit 45 Prozent am weitesten (15 Pro­zent!) unter dem Landesdurchschnitt lag, erreichten die Piraten ein Prozent mehr als im Lan­desschnitt. In Essen, wo die Wahlbeteiligung zehn Prozent über dem Landesschnitt lag, lag das Piratenergebnis im Durcchschnitt. 

Die Nichtwählerbilanz der Piraten ist also ambivalent: Sie mobilisierten zwar bei den vier Landtagswahlen – mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen – mehr Nichtwähler als andere Parteien. Aber nur zwölf Prozent ihrer Wählerschaft kommen aus dem Bereich der Nichtwäh­ler, 20 Prozent haben zuletzt die Linke oder kleinere Splittergruppen gewählt und 30 Prozent können als Wiederholungswähler der Piraten gelten. Dem stehen 40 Prozent Piratenwähler gegenüber, die von den „etablierten“ demokratischen Parteien kommen (SPD 13,2; FDP 11,7; CDU 9,2; Grüne 8,2).

Tabelle 1: Wählerschaft der Piratenpartei bei den Landtagswahlen in Berlin, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen 2011/2012

 

Berlin

18.9.2011

Saarland

25.3.2012

Schleswig-Holst 6.5.2012

NRW 13.5.2012

Insgesamt

Wahlberechtigte

2.469.716

797.512

2.240.148

13.264.231

18.771.607

Wähler

1.487.487

491.591

1.327.672

7.901.922

11.208.672

Wahlbeteiligung

60,2 % (+2,2%)

61,6 % (-6,0%)

60,1 % (-13,5)

59,6 % (+0,3)

59,7 %

Piratenwähler bei vorheriger LT-Wahl

-

-

28.837

121 046

29.004

Piraten-Wähler Wahlen 2011/12

130.105

35.656

108.740

608.957

883.458

Von Nichtwählern

23.000

8.000

11.000

70.000

112.000 (12,6%)

Von CDU

4.000

4.000

14.000

60.000

82.000 (9,2%)

Von SPD

14.000

3.000

10.000

90.000

117.000 (13,2%)

Von FDP

6.000

4.000

14.000

80.000

104.000 (11,7%)

Von Grünen

17.000

3.000

13.000

40.000

7 3.000 (8,2%)

Von der Linken

13.000

7.000

6.000

80.000

106.000 (12,0 %)

Von Anderen

22.000

3.000

6.000

40.000

71.000 (8,0%)

Piratenwähler bei BT-Wahl 2009

58.062

8.620

33.277

158.585

258.544
(29,1%)

Stimmergebnisse nach Zweitstimmen / Wählerwanderungen nach infratest-dimap (stat.tagesschau.de)

 

Tabelle 2: Letzte Landtagswahlen in Berlin, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen vor 2011/2012 mit Verlust an Piratenpartei 2011/2012

 

Berlin

2006

Saarland

2009

Schleswig-Hol. 2009

NRW

2010

Insgesamt

Verlust an Piratenpartein %

Linke

davon 2011/12 an Piraten

185.185

13.000

113.664

7.000

95.764

6.000

435.627

80.000

830.240

106.000

-12,7

FDP

davon 2011/12 an Piraten

104.584

6.000

49.064

4.000

239.338

14.000

522.229

80.000

915.215

104.000

-11,3

Andere

davon 2011/12 an Piraten

180.000

22.000

25.000

3.000

125.000

6.000

382.000

40.000

712.000

71.000

-10,0

Grüne

davon 2011/12 an Piraten

180.865

17.000

31.516

3.000

199.367

13.000

941.162

40.000

1.352.910

73.000

-5,3

SPD

davon 2011/12 an Piraten

424.054

14.000

131.241

3.000

407.643

10.000

2.675.818

90.000

3.638.756

117.000

-3,2

CDU

davon 2011/12 an Piraten

294.026

4.000

184.537

4.000

505.612

14.000

2.681.700

60.000

3.665.875

82.000

-2,2

Nichtwähler

davon 2011/12 an Piraten

1.019.884

23.000

260.402

8.000

636.742

11.000

5.396.640

70.000

7.313.668

112.000

-1,5

 

Tabelle 3: Wählerwanderung von/zu Nichtwählern

 

Berlin 2009

Saarland 2012

Schleswig-Holst. 2012

Nordrhein-West. 2012

Insgesamt

CDU

0

-12.000

-59.000

-110.000

-181.000

SPD

+4.000

-7.000

-52.000

+120.000

+ 65.000

FDP

-14.000

-9.000

-67.000

+30.000

- 60.000

Grüne

+9.000

-1.000

-12.000

+50.000

+ 46.000

Linke

+3.000

-17.000

-39.000

-20.000

- 73.000

Piraten

+23.000

+8.000

+11.000

+70.000

+112.000

Andere

+6.000

+6.000

-37.000

-40.000

- 65.000

Insges

+31.000

-32000

-255.000

+100.000

 

 

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='250' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/Piratenpartei-schnitt(7).jpg' border=0 alt='DEN PIRATEN GELANG VIERMAL'>
2012-05-23 10:00:00
<![CDATA[MEIN VOM ROTARACT-CLUB BONN]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4243 organisierter Benefizabend am Klavier am 12. Mai im Mehlemschen Haus war ein voller Erfolg. Zugunsten der weltweiten Katastrophenhilfe von Shelter-Box kamen fast 500 Euro zusammen. Mein nächster Klavierabend findet am 15. Juli um 18 Uhr in der Kommende Ramersdorf statt.


]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='275' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/Rotaract12-05-2012-03-schnitt-home.jpg' border=0 alt='MEIN VOM ROTARACT-CLUB BONN'> 2012-05-21 10:00:00 <![CDATA[EIN TEURER SCHUSS IN DEN OFEN WAR]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4342 die Internetabstimmung "Bonn packts an" 2012. Höchstens 0,7 Prozent der wahlberechtigten Bonner beteiligten sich. Das ist ein bundesweiter Negativrekord. Selbst der prominteste Sparvorschlag erhielt nur 257 Voten. Nach Angaben der Verwaltung kostete die Aktion 145.000 Euro - etwa 100 Euro pro Teilnehmer.

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

 

Zweite Internetabstimmung

„Bonn packts an" gescheitert

Bundesweiter Negativrekord

Die zweite Internetabstimmung „Bonn packts an" 2012 war angesichts der äußerst gerin­gen Teilnehmerzahlen ein teurer Schuss in den Ofen: Es haben sich höchstens 0,7 Prozent der Bonner Bürger an der Aktion beteiligt: Das ist ein bundesweiter Negativrekord und hat nichts mit seriöser Bürgerbeteiligung zu tun. Hier hat eine kleine Internetelite eine Spielwiese auf Kosten der Steuerzahler gefun­den. 

Vom 12. April bis 10. Mai 2012 waren 233.000 wahlberechtigte Bonner Bürger aufge­rufen, im Internet über Sparvorschläge für den städtischen Haushalt abzustimmen. Dazu genügte die Registrierung mit einer e-mail-Adresse. Mehrfachanmeldungen waren deshalb ebenso möglich wie die Teilnahme Ortsfremder. Dennoch wurden in den vier Wochen der Aktion lediglich 1.740 e-mail-Adressen registriert. Wieviele Bon­ner Bürger dahinter stehen, lässt sich nicht verlässlich sagen, aber nach den Erfah­rungen in anderen Kommunen und in Bonn 2011 gehen bis zu einem Drittel der Re­gistrierungen auf Mehrfachanmeldungen oder die Teilnahme Ortsfremder zurück.  

Selbst der am höchsten bewertete Bonner Sparvorschlag (Abschaffung der Oper) er­hielt lediglich 257 unterstützende Voten (Contra 203). Insgesamt hat die Internetbe­fragung nach Angaben der Stadtverwaltung mindestens 145.000 Euro gekostet. Das ist glatte Steuerverschwendung": Die Verwaltung hat für jeden Teilnehmer an „Bonn packts an" ca. 100 Euro ausgegeben. Im letzten Jahr hat die Aktion nach Angaben der Verwaltung sogar mehr als 300.000 Euro gekostet. Mit insgesamt einer halben Million Euro hätte man in diesen zwei Jahren sehr viel Sinnvolleres tun können. 

Abwegig ist die Aussage des zuständigen Projektleiters in der Stadtverwaltung, trotz der niedrigen Beteiligung sei es mit keinem anderen Instrument gelungen, so viele Menschen zum städtischen Haushalt zu erreichen. Allein die Bonner Ratspartei­en haben mehr als 10.000 Mitglieder, von denen viele ehrenamtlich an kommunalen Themen arbeiten. Mehrere hundert Bürger befassen sich in Vereinen mit städtischen Haushaltsfragen, weil ihre Arbeit unmittelbar davon abhängt. Schon in meinem eige­nen Newsletter-Verteiler habe ich doppelt so viele e-mail-Adressen als sich bei „Bonn packts an" registriert haben. Selbst die Zahl der ehrenamtlichen kommunalpolitischen Mandatsträger liegt höher als die Voten bei allen abgestimmten Sparvorschlag.

Ausserdem bevorzugt das Internetverfahren gut organisierte Interessengruppen: ein erheblicher Teil der Teilnehmer bei "Bonn packts an" ist auch 2012 von großen Bon­ner Vereinen aus aus den Bereichen Soziales, Sport, Kultur und Karneval durch ge­zielte e-mail-Aktionen in ihrer Mitgliedschaft mobilisiert worden..

Es spricht zwar viel dafür, das Internet auch bei kommunalen Fragen als zusätzliche Informations- und Diskussionsplattform anzubieten. Aber Abstimmungen im Internet sind das Gegenteil von demokratischer Bürgerbeteiligung, denn sie privilegieren klei­ne Internet-Eliten auf Kosten der großen Mehrheit der Bürger. Rat und Verwaltung in Bonn sollten das einsehen und diese teure Internetabstimmung nicht fortsetzen. 

Zur Information: Beteiligungsquote an Online-Haushalten in größeren Städten bezogen auf wahlbe­rechtigte Einwohner bei Einbeziehung von Mehrfachabstimmungen und Ortsfrem­den:

Bonn 2012: 0,7 Prozent
Frankfurt 2011: 0,7 Prozent
Essen 2010: 0,8 Prozent
Freiburg 2008: 0,8 Prozent
Aachen 2011: 0,9 Prozent
Köln 2009: 1,2 Prozent
Gütersloh 2010: 2,1 Prozent 
Solingen 2010: 2,8 Prozent
Bonn 2011: 4,7 Prozent

Wegen der negativen Erfahrungen haben bundesweit weniger als 50 Kommunen beschlossen, eine Online-Abstimmung zum städtischen Haushalt zu wiederholen. Darunter sind nur wenige größere Städte.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/fragezeichen300-schnitt(13).jpg' border=0 alt='EIN TEURER SCHUSS IN DEN OFEN WAR'>
2012-05-11 10:00:00
<![CDATA[DIE WIRTSCHAFTLICHEN VORTEILE]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4286 des Beethoven-Festspielhauses hat die Industrie-Handelskammer Bonn-Rhein-Sieg in einer eigenen Studie eindrucksvoll belegt. Die Ergebnis der Studie im Überblick: 9,8 Millionen Euro direkte Ausgaben der Besucher und Künstler, 4,7 Mllionen Euro induzierte Einkommenseffekte durch diese Ausgaben, 3,7 Millionen Euro Werbeäquivalent aus Berichterstattung und 285.000 Euro Steuermehreinnahmen im städtischen Haushalt

Einen Artikel "Marke Beethoven - Standortfaktor für Bonn" aus der Zeitschrift DIE WIRTSCHAFT 2/2012 können Sie hier ausdrucken.

Die gesamte Studie der IHK-Bonn zum Beethoven-Festspielhaus können Sie hier ausdrucken.

Das Thema können Sie hier dislutieren.

 

Beethoven Festspielhaus ist regionale Wirtschaftsförderung

IHK-Studie zeigt positives Nutzen-Kosten-Verhältnis

"Die regionale Wirtschaft wird vom Neubau des Beethoven Festspielhauses in der Bonner Rheinaue profitieren." Dieses Fazit zog Kurt Schmitz-Temming, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg, bei der Vorstellung der IHK-Studie zu den regionalwirtschaftlichen Effekten, die durch das geplante Beethoven Festspielhaus entstehen.

 136.000 zusätzliche Besucher

Im Beethoven Festspielhaus sollen die bisher in der Beethovenhalle stattfindenden Veranstaltungen von Beethovenorchester und Beethovenfest mit neuen Veranstaltungsreihen kombiniert werden. Die Studie befasst sich ausschließlich mit den regionalwirtschaftlichen Effekten der neu hinzukommenden Veranstaltungsreihen. Diese Effekte haben zum überwiegenden Teil ihren Ursprung in den Ausgaben der Festspielhaus-Besucher, hierzu zählen vor allem Ausgaben in Gastronomie und Hotellerie.

Im Ergebnis sorgen die 136.000 zusätzlichen Besucher des Festspielhauses jährlich für einen Umsatz von 9,8 Millionen Euro und so bei Unternehmern und Angestellten für Einkommenseffekte von rund 4,7 Millionen Euro. Durch die Berichterstattung rund um das Festspielhaus wird ein Werbeäquivalent von rund 3,7 Millionen Euro erwartet. Die Steuermehreinnahmen der Stadt belaufen sich auf jährlich rund 285.000 Euro.

 Zuschuss ist notwendig

 "Aus regionalwirtschaftlicher Sicht ist das Beethoven Festspielhaus gewinnbringend", so Studienleiter Fabian Göttlich von der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Die Betreibergesellschaft des Festspielhaus wird auf Zuschüsse von Dritten angewiesen sein, als Zuschussgeber sind etwa die Stadt Bonn, das Land NRW und weitere Sponsoren denkbar, darum könne die Höhe des städtischen Zuschusses aktuell nur grob schätzt werden. "Die Steuermehreinnahmen können naturgemäß den notwendigen städtischen Zuschuss nicht aufwiegen. Wenn Bonn aber zur "Beethoven-Hauptstadt" werden will, sind dafür entsprechende städtische Mittel notwendig", erläutert Göttlich.

Nicht-monetäre Effekte

Neben den oben genannten Effekten gehen vom Beethoven Festspielhaus weitere positive Effekte aus, die nicht in Euro und Cent beziffert werden können. Hierzu zählen beispielweise die Bereicherung des Bonner Kulturlebens, die Aufwertung der Tourismusdestination Bonn oder eine gesteigerte Attraktivität für Unternehmen, Fach- oder Führungskräfte.

"Der Stadt-, Kultur- und Kongresstourismus ist für die Region Bonn/Rhein-Sieg von großer Bedeutung, dabei vervollständigt das Festspielhaus das touristische Angebot. So ist zu erwarten, dass Besucher des Festspielhaus weitere touristische Angebote in der Region wahrnehmen und umgekehrt. Für diese "Sowohl-als-auch-Touristen" wird die Destination Bonn attraktiver und eine Verlängerung des Aufenthalts wahrscheinlich", so Kurt Schmitz-Temming, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Bonn/Rhein-Sieg und Geschäftsführer des Tourismus Förderverein Bonn / Rhein-Sieg / Ahrweiler e.V.: "Letztlich ist ein Festspielhaus gleichzusetzen mit Standortmarketing vom Feinsten. Die Werbewirksamkeit allein durch die Berichterstattung in der Presse würde sich jährlich - konservativ gerechnet - auf einen Wert von knapp vier Millionen Euro belaufen, eine millionenschwere Imagekampagne sozusagen als Nebeneffekt."

Die Ergebnis der Studie im Überblick:

Monetär bewertbare und jährlich wiederkehrende regionalwirtschaftliche Effekte:

  • 9,8 Millionen Euro direkte Ausgaben der Besucher und Künstler

  • 4,7 Mllionen Euro induzierte Einkommenseffekte durch obige Ausgaben

  • 3,7 Millionen Euro Werbeäquivalent aus Berichterstattung

  • 285.000 Euro Steuermehreinnahmen im städtischen Haushalt

Weitere wichtige aber nicht monetär bewertbare Effekte sind: 

  • Aufwertung des Standortfaktors Kultur

  • Aufwertung der Tourismusdestination Bonn,

  • Standortbindung Deutsche Post AG und

  • Netzwerkeffekte

 

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='323' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/festspielhaus-mix(8).jpg' border=0 alt='DIE WIRTSCHAFTLICHEN VORTEILE'>
2012-04-22 10:00:00
<![CDATA[DIE MEHRHEIT STEHT DEM INTERNET]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4218 mit großer Distanz gegenüber. Das ist auch eine Herausforderung für die Demokratie. Es wäre fatal, wenn „demokratiefähig“ nur ist, wer im Internet surfen kann und will. Die meisten Bürger nutzen das Netz nämlich garnicht oder nur selten.

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Mehrheit mit Internet-Distanz

 

Neue Studien zur Verankerung der digitalen Welt 

Bei aller offenkundigen Bedeutung des Internets ist es weder Volkssport noch dominiert es für die Mehrheit der Bürger den Alltag: Mehr als die Hälfte der deutsch­sprachigen Bevölke­rung über 14 Jahre nutzt das Internet nicht oder nur gelegentlich, ist im Umgang mit der Onli­ne-Welt wenig oder gar nicht selbstständig oder muss gar als „digital Outsider“ gelten. 

Angesichts dieses Befundes darf demokratisches politisches und staatliches Handeln für sich keine Dominanz oder gar Ausschließlichkeit der digitalen Welt zulassen. Freiheitliche Demo­kratie muss allen Bürgern den allgemeinen, unmittelbaren und gleichen Zugang zur politi­schen Arena garantieren: 

Es wäre fatal, wenn „demokratiefähig“ nur ist, wer im Internet surfen kann und will. 

Deshalb bleibt die nüchterne Analyse der Verankerung der digitalen Welt im Leben­salltag der Bürger ein zwingendes Grunderfordernis unseres demokratischen Alltages, das nicht unre­flektiertem Wunschdenken von Netzenthusiasten zum Opfer fallen darf. 

Grundsätzlich haben wir es in Deutschland mit einer dreifachen digitalen Spaltung zu tun: 

  • Erstens ist deutlich mehr als ein Viertel der Bevölkerung mangels Zugang generell vom Internet ausgeschlossen. Diese Rate veränderte sich in den letzten Jahren kaum.

  • Zweitens nutzt ein Drittel derer, die einen Internet Zugang haben, die bestehende Zu­gangsmöglichkeit nur selten. Schon wer nur einmal im Monat im Netz ist, gilt aber in den meisten Statistiken als „regelmäßiger“ Nutzer.

  • Drittens nutzt nur ein Drittel der sog. regelmäßigen Nutzer über passiv konsumieren­de Angebote wie den E-Mail-Abruf hinaus die interaktiven Möglichkei­ten des Inter­nets. Nur diese Minderheit ist zum Beispiel in sozialen Netzwerken unter­wegs. 

Im Ergebnis kann allenfalls ein Fünftel der deutschsprachigen Bevölkerung über vierzehn Jahre als aktive Nutzer des Social Web gelten. Trotz einer unterschiedlichen Internetnutzung in den verschiedenen Altersgruppen ist in den letzten Jahren nur eine geringe Veränderung der Gesamtquote zu verzeichnen. 

Dies hat auch damit zu tun, dass das Internet im Unterschied zum Konsummedium Fernsehen ein Aktivitätsmedium ist, dem deswegen na­türliche Grenzen in der Erreichbarkeit aller Bürger und der Nutzung durch alle Bürger gesetzt sind. Außerdem bestimmt das Internet das Leben derer weniger, die vom Altenpfleger über die Verkäuferin bis zum Busfahrer an ihrem Arbeitsplatz keine ständige Zugangsmöglichkeit haben. 

In den letzten Monaten sind verschiedene Studien erscheinen, die auf die eingeschränkte Verbreitung des Internets hinweisen und für eine realistische Betrachtung plädieren: 

 

Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI):

39 Prozent der über 14-Jährigen sind „digital Outsider“

https://www.divsi.de/divsi-milieu-studie

Die im Februar 2012 vorgelegte „Milieu-Studie zu Vertrauen und Sicherheit im Internet“ ist eine Grundlagenstudie des SINUS-Instituts Heidelberg im Auftrag des „Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI)“. In einer repräsentativen Umfrage wurden 2047 Face-to-Face-Interviews in der deutschen Wohnbevölkerung ab 14 Jahren durchgeführt. Die Datenerhebung erfolgte in den Monaten September und Oktober 2011. 

Nach dieser Studie stellt das Internet für 39 Prozent der Gesamtbevölkerung „eine digitale Barriere vor einer Welt dar, von der sie sich ausgeschlossen fühlen“. Dies gilt für 27 von 72 Millionen Menschen, die die deutschsprachigen Wohnbevölkerung über 14 Jahre ausma­chen. Diese Menschen fühlten sich als „digital Outsiders“ im Internet wie in einer fremden Welt: „Sie sprechen weder die im virtuellen Raum übliche Sprache, noch verstehen sie die verwende­ten Symbole und Applikationen intuitiv; sie sind der digitalen Kulturtechnik nicht oder nur eingeschränkt mächtig. Vor diesem Hintergrund fühlen sie sich kaum in der Lage, im Internet eigenverantwortlich zu handeln, da sie die entsprechenden Konsequenzen nur sehr bedingt ab­schätzen können.“ Im einzelnen unterscheidet die Studie: 

  • Digital Outsiders“ (39 Prozent), die entweder offline oder verunsichert im Umgang mit dem Internet sind.

  • Digital Immigrants“ (20 Prozent), die sich regelmäßig, aber sehr selektiv im Internet be­wegen. Sie sind in der digitalen Welt nicht aufgewachsen und stehen vielen Entwick­lungen sehr skeptisch gegenüber.

  • Digital Natives“ (41 Prozent), für die die digitale Welt einen wesentlichen Teil des Lebens darstellt. Sie stehen dem Internet sehr positiv gegenüber und sehen die fort­schreitende Digitalisierung primär als persönliche Chance. 

Die Studie stellt fest, das 80 Prozent der deutschen Wohnbevölkerung über 14 Jahren einen Internetzugang haben. Bedeutsamer als „der (all­mählich versandende) „digitale Graben“ zwi­schen Onlinern und Offlinern sind heute die Mentalitätsgrenzen zwischen verschiedenen Nut­zertypen.“ So würden auch von den Onlinern nur 38 % das Internet täglich nutzen. 

 

Initiative D 21:

61 Prozent im Internet-Umgang wenig oder nicht souverän

http://www.initiatived21.de/wp-content/uploads/2011/11/Digitale-Gesellschaft_2011.pdf

Die im Dezember 2011 von der „Initiative D21“ vorgelegte Studie „Digitale Gesellschaft 2011“ basiert auf 1000 von TNS Infratest Oktober 2011 durchgeführten Telefoninterviews

unter der deutschsprachige Wohnbevölkerung ab 14 Jahren. Insgesamt teilt die Studie die deutsche Bevölkerung ab 14 Jahren in sechs Gruppen auf:
digita­le Außenseiter (26 Prozent), Gelegenheitsnutzer (28 Prozent), Berufsnutzer (7 Prozent), Trendnutzer (21 Prozent), digitale Profis (12 Prozent) und eine digitale Avantgarde (5 Pro­zent).

Der Anteil der „digitalen Außenseiter“ habe sich gegenüber 2010 nur um zwei Prozentpunkte verringert. Völlig unverändert seien die Anteile der Gelegenheitsnutzer und der (eher unfreiwilligen) Berufsnutzer geblieben. „Alle drei Gruppen zusammen bilden nach wie vor den Großteil der Bevölkerung ab, der im Umgang mit den digitalen Medien wenig oder nicht souverän ist.“ 

 

ARD-ZDF-Online-Studie 2011:

56 Prozent nutzen Internet nicht oder nur gelegentlich

http://www.ard-zdf-onlinestudie.de/

Für die seit 1997 vorgelegte ARD/ZDF-Onlinestudie wurden im März und April l2011 bun­desweit 1800 Erwachsene in Deutschland befragt. Nach dieser Studie „stellen diejenigen, die das Internet gar nicht nutzen – laut ARD/ZDF-On­linestudie 2011 immerhin noch 26,7 Prozent der deutschen Bevölkerung – zusammen mit de­nen, die es nur gelegentlich nutzen, dies sind rund 30 Prozent, nach wie vor eine zahlenmäßig starke Gruppe dar.“

Dies sei insbesondere ein Problem für die sog. „EPartizipation“:

„Zurzeit scheint es, dass sich an dieser Form der Teilhabe am gesellschaftspolitischen Ge­schehen vor allem diejenigen beteiligen, die ohnehin schon aktiver an diesem teilnehmen als andere. Der digitale Graben in der Gesellschaft, der nur oberflächlich durch die hohe Internet­penetration von 73 Prozent ge­schlossen scheint, zeigt sich also auch hier.“ 

 

Bertelsmann-Stiftung:

54 Prozent lehnen Online-Abstimmungen ab

http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xchg/bst/hs.xsl/nachrichten_107591.htm

Die Umfrage der Bertelsmann Stiftung wurde zwischen 31. Mai und 6. Juni 2011 vom Mei­nungsforschungsinstitut TNS-EMNID unter 1.005 repräsentativ ausgewählten Bundesbürgern durchgeführt. 

Danach lehnen 54 Prozent der Befragten Online-Abstimmungen zur Entscheidungsfindung ausdrück­lich ab, nur 39 Prozent stehen elektronischen Petitionen und nur 32 Internet-Blogs positiv ge­genüber.

 

Infratest-dimap:

24 Prozent lehnen Internet-Foren grundsätzlich ab

http://www.infratest-dimap.de/umfragen-analysen/bundesweit/umfragen/aktuell/buerger-wollen-mehr-mitspra­che-bei-energie-steuer-und-verkehrspolitik/

Für die im Februar 2012 vorgelegte Repräsentativstudie von Infratest-dimap in Zusammenar­beit mit der Herbert-Quandt-Stiftung und der Stiftung Zukunft Berlin wurden 1800 Bürger über 18 Jahre telefonisch befragt.

Danach meinen zwar 80 Prozent, das im Internet Menschen zu Wort kommen, die sich an­sonsten an der Politik nicht beteiligen würden und noch 56 Prozent finden, das Internet schaf­fe mehr Offenheit. Aber um gekehrt sagen auch 42 Prozent der Befragten, die Vielfalt der Meinungen im Internet mache die eigene Meinungsbildung schwerer. Während beispielsweise nur 3 Prozent der Befragten die Teilnahme an einer Bürgerversammlung prinzipiell ablehnen, schließen es 24 Prozent grundsätzlich aus, sich an Internetforen zu beteiligen

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/buchcover-homepageschnitt(9).gif' border=0 alt='DIE MEHRHEIT STEHT DEM INTERNET'>
2012-04-20 10:00:00
<![CDATA[DIE PIRATEN KAPERN DIE RELIGIONSFREIHEIT]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4289 mit einer dialektischen Umdeutung dieses Grundrechts. Die gerichtlich untersagten "Tanzdemonstrationen" am Karfreitag waren nur ein Symbol für das generelle Ziel der Verdrängung von Religion aus dem öffentlichen Raum nach dem Motto "Religion privatisieren".

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Wie die Piratenpartei die Religionsfreiheit kapert

Von der dialektischen Umdeutung eines Grundrechts

Zu Themen, die nichts mit dem Internet zu tun haben, hat sich die Piratenpartei bisher kaum festgelegt. Man sei noch auf der Suche und habe nicht auf alles eine Antwort, lautet die auf den ersten Blick sympathische Auskunft der Politikneulinge.

Umso ernster sind die wenigen politischen Forderungen zu nehmen, auf die sich die Piraten außerhalb der Internetpolitik in ihrem Grundsatzprogramm bisher einigen konnten. Dazu gehören ein “bedingungsloses Grundeinkommen” für jedermann, die “Einführung eines Nulltaris beim ÖPNV”, das Ende der “Kriminalisierung” von Drogenkonsum sowie die Schaffung “kontrollierter Erwerbsstrukturen” zum Drogenkauf. Ausserdem plädieren die Piraten für die Aufhebung jeglicher Altersgrenze bei der Wahlberechtigung und haben in Berlin einen Gesetzentwurf eingebracht, das Wahlalter zunächst auf sieben (!) Jahre zu senken

Religion privatisieren – jetzt”

Auch ihr Verhältnis zu Religion und Kirche hat die Piratenpartei inzwischen durch einen Bundesparteitagsbeschluss festgelegt. Zunächst war zu diesem Thema im Berliner Wahlkampf ein Piraten-Wahlplakat mit der Forderung “Religion privatisieren – jetzt” aufgefallen. Neben einem Foto des inzwischen zum Abgeordneten gewählten damaligen Kandidaten Pavel Mayer war auf dem Plakat als Erläuterung zu lesen: “Die Erfassung der Religionszugehörigkeit und der Einzug von Kirchenbeiträgen durch staatliche Stellen sind zu beenden.

Dass sich hinter dieser Forderung mehr verbarg als ein modischer anti-kirchlicher Reflex mit dem populistischen Schielen in Richtung der gerade in Berlin kirchenfernen Wählerschaft, erschloss sich zunächst nicht unbedingt. Manche nahmen die Forderung einer “Privatisierung der Religion” auch nicht ernst, sondern hielten sie für den eher spaßigen Teil einer kreativen Wahlkampagne.

Das war ein Irrtum, denn einige Monate später machten die Piraten ernst und ergänzten ihr Grundsatzprogramm mit weitreichenden Veränderungsvorschlägen für den Umgang mit Religion und Kirche in der Bundesrepublik Deutschland. Seit dem Bundesparteitag im Dezember 2011 heisst es im Grundsatzprogramm der Piratenpartei unter der Überschrift “Für die Trennung von Staat und Religion”:

Freiheit und Vielfalt der kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Einstellungen kennzeichnen die modernen Gesellschaften. Diese Freiheiten zu garantieren, ist Verpflichtung für das Staatswesen. Dabei verstehen wir Piraten unter Religionsfreiheit nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung. Wir erkennen und achten die Bedeutung, die individuell gelebte Religiosität für den einzelnen Menschen erlangen kann.Trotz der von Verfassungs wegen garantierten Religionsfreiheit ist das Staatswesen der Bundesrepublik nicht frei von religiöser (und weltlicher) Privilegierung der traditionellen christlichen Kirchen. Hier gibt es einen Widerspruch, der durch Immigration und religiöse Differenzierung in der Gesellschaft zu größeren Verwerfungen führen kann.Die weltanschauliche Neutralität des Staates herzustellen, ist daher eine für die gedeihliche Entwicklung des Gemeinwesens notwendige Voraussetzung. Ein säkularer Staat erfordert die strikte Trennung von religiösen und staatlichen Belangen; finanzielle und strukturelle Privilegien einzelner Glaubensgemeinschaften, etwa im Rahmen finanzieller Alimentierung, bei der Übertragung von Aufgaben in staatlichen Institutionen und beim Betrieb von sozialen Einrichtungen, sind höchst fragwürdig und daher abzubauen. Im Sinne der Datensparsamkeit ist die Erfassung der Religionszugehörigkeit durch staatliche Stellen aufzuheben, ein staatlicher Einzug von Kirchenbeiträgen kann nicht gerechtfertigt werden.”

Dazu passt, dass die Piratenpartei im Saarland ausdrücklich die “Abschaffung der katholischen und evangelischen Religion als ordentliches Schulfach” und “Aufhebung sämtlicher Sonderrechte” für Religionsgemeinschaften gefordert hat. Auch im Wahlprogramm der Piraten in Schleswig-Holstein heisst es: “Einen konfessionsgebundenen Religionsunterricht lehnen wir ab.” Gefordert wird zudem eine “deutliche Absage an religiös … motivierte Wissensvermittlung”.

Mehr anti-religiös als a-religiös

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass diese Forderungen der Piratenpartei nicht nur a-religiös, sondern sogar anti-religiös motiviert und von einem anti-kirchlichen, wenn nicht sogar anti-christlichen Grundton geprägt sind. Das belegen auch zahlreiche Äußerungen von aktiven Piraten in Internetforen.

Was gemeint ist, haben die Piraten mit ihrem Vorhaben von Demonstrationen “Tanzen gegen das Tanzverbot” am Karfreitag exemplarisch verdeutlicht. Wohlgemerkt: Die Piratenpartei hat nicht etwa durch öffentliche Debatten oder parlamentarische Initiativen vor dem Karfreitag die Aufhebung des Verbots öffentlicher Tanzveranstaltungen am Karfreitag gefordert. Gefordert wurde von den Piraten auch nicht, den Karfreitag als vom Staat geschützten arbeitsfreien Feiertag zu streichen und so zum normalen Wochentag zu machen.

Die Piraten wollten am Karfreitag selbst (!) durch öffentliches Tanzen in den Innenstädten und damit auch in Kirchennähe demonstrieren. Gerichte haben dies untersagt; der Einspruch der Piraten vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte. Dennoch fand beispielsweise auf der Kölner Domplatte nach einem Aufruf in Facebook am Karfreitag eine solche “Tanzdemonstration” statt

Sicher ging es dabei auch um Provokation um der Provokation willen und die Initiatoren hatten ein breites Medienecho fest im Blick. Gezielt wird auch mit dem Schlagwort “Tanzverbot” der unzutreffende Eindruck erweckt, man dürfe am Karfreitag nicht tanzen. Tatsächlich sind lediglich öffentliche (!) Tanzveranstaltungen – übrigens auch Sportveranstaltungen – gesetzlich untersagt

In Wahrheit geht es den Piraten natürlich nicht um die eher untergeordnete Frage des Verbots öffentlicher Tanzveranstaltungen am Karfreitag. An diesem Symbolthema soll durchgespielt werden, was die politische Geschäftsführerin der Piratenpartei, Marina Weisband, in einem Interview mit der “Berliner Zeitung” so formuliert hat: „Wir mobilisieren nicht gegen eine Religion, sondern dagegen, dass der Glaube Einzelner das Leben aller beeinflusst.

Beim Thema Glauben “out of touch”

Was die Piratenpartei als “Glaube Einzelner” bezeichnet, ist immerhin religiöses Bekenntnis der Mehrheit. In Deutschland gehören ca. 60% der Bevölkerung einer christlichen Kirche an. Sechs Prozent bekennen sich zu anderen Religionen, die Mehrheit davon zum Islam. Aber selbst ein Drittel der – allerdings beachtlichen – konfessionslosen Minderheit bezeichnet sich als – meist im christlichen Sinn – religiös. Verschiedene Studien kommen deshalb zum Ergebnis, dass nur etwa ein Viertel der Bevölkerung in Deutschland als a-religiös bezeichnet werden kann.

Wer angesichts dieser Bevölkerungsstruktur vom “Glauben Einzelner” spricht, ist beim Thema Religion und Christentum in Deutschland schlicht “out of touch”. Vielleicht hat diese so explizite Realitätsverweigerung der Piraten im Blick auf die religiösen Bevölkerungsstrukturen aber nicht nur mit Realitätsverzerrung durch die Internetbrille zu tun, sondern auch damit, dass die christliche Mehrheit in der Bevölkerung nicht nur im Internet eher eine schweigende Mehrheit ist.

Weil es sich bei den christlichen Feiertagen um Feiertage für die Mehrheit der Menschen handelt, hat das Grundgesetz diese Feiertage unter den besonderen Schutz des (weltanschaulich neutralen) Staates gestellt. Dies ignoriert die Piratenpartei einfach, wenn sie in ihrem Grundsatzprogramm den Schwerpunkt der grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit dialektisch verschiebt. Für die Piraten ist Religionsfreiheit lediglich “nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit vor religiöser Bevormundung.”

Natürlich schützt die Verfassung auch vor religiöser Bevormundung durch den Staat. Aber im Grundgesetz steht eben neben der Gewährleistung der “Freiheit des Glaubens” gleichrangig auch der Schutz der “ungestörten Religionsausübung”. Das ist der Gehalt vom Staat anerkannter christlicher Feiertage, den die Piraten in ihrer Neudefinition der Religionsfreiheit mit dem Ziel der Privatisierung von Religion einfach ausblenden.

Grundgesetzlicher Schutzauftrag für christliche Feiertage

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 1. Dezember 2009 das Berliner Ladenöffnungsgesetz, das alle vier Adventssonntage als verkaufsoffen zulassen wollte, für verfassungswidrig erklärt und in diesem Zusammenhang grundsätzlich ausgeführt: “Die aus den Grundrechten – hier aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG – folgende Schutzverpflichtung des Gesetzgebers wird durch den objektivrechtlichen Schutzauftrag für die Sonn- und Feiertage aus Art. 139 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG konkretisiert.”

Artikel 4 des Grundgesetzes legt fest: “(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.” Der durch Artikel 140 des Grundgesetzes ausdrücklich als “Bestandteil dieses Grundgesetzes” übernommene Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung lautet: “Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.” Das Bundesverfassungsgericht konkretisierte diese “Schutzverpflichtung des Gesetzgebers” mit dem Hinweis: “Danach ist ein Mindestniveau des Schutzes der Sonntage und der gesetzlich anerkannten – hier der kirchlichen – Feiertage durch den Gesetzgeber zu gewährleisten.”

Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insgesamt, nach der sich der Grundrechtsschutz nicht in seinem klassischen Gehalt als subjektives Abwehrrecht gegenüber staatlichen Eingriffen erschöpft. Aus Grundrechten ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen per Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann. Davon haben die Kirchen mit ihrer Verfassungsklage gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz erfolgreich Gebrauch gemacht.

Die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit lässt sich also nicht auf ein Abwehrrecht gegenüber staatlichen Eingriffen beschränken, sondern verpflichtet den Staat, Raum für die aktive Ausübung der Glaubensüberzeugung und die Verwirklichung der autonomen Persönlichkeit auf weltanschaulich-religiösem Gebiet zu sichern. Wie diese Schutzpflicht konkretisiert wird, obliegt dem Gesetzgeber – in diesem Fall den Ländern.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 1. Dezember 2009 übrigens ausdrücklich festgestellt, dass Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung “ein religiöser, in der christlichen Tradition wurzelnder Gehalt eigen” ist: “Soweit Art. 139 WRV an den Sonntag und an die staatlich anerkannten religiösen Feiertage in ihrer überkommenen christlichen Bedeutung als arbeitsfreie Ruhetage anknüpft, deckt er sich im lebenspraktischen Ergebnis in seinen Wirkungen weitgehend mit der sozialen Bedeutung der Sonn- und Feiertagsgarantie.”

Staatlich geschützte Feiertagsruhe

Darauf beziehen sich die Sonn- und Feiertagsgesetze – in Hamburg und Berlin als Verordnungen -, die es in allen Bundesländern mit sehr ähnlichem Inhalt gibt. Diese Gesetze erkennen mit der christlichen Bezeichnung gesetzlicher Feiertage auch deren religiöse Bedeutung ausdrücklich an. Das gilt auch für die neuen Bundesländer.

Beispielhaft sei hier das Gesetz in Sachsen-Anhalt zitiert, in dem als “staatlich anerkannte Feiertage” anerkannt sind: “der Neujahrstag, der Tag Heilige Drei Könige (6. Januar), der Karfreitag, der Ostermontag, der 1. Mai, der Tag Christi Himmelfahrt, der Pfingstmontag, der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober), der Reformationstag (31. Oktober), der 1. Weihnachtsfeiertag, der 2. Weihnachtsfeiertag.” Drei-König, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, der Reformationstag und Allerheiligen sind dabei jeweils nach konfessioneller Prägung nicht in allen Bundesländern als gesetzliche Feiertage anerkannt. Der Buß- und Bettag wurde 1994 als Kompensation für die Mehrkosten der Pflegeversicherung als arbeitsfreier Tag gestrichen und besteht als gesetzlicher Feiertag nur noch in Sachsen.

Der Schutz der staatlich anerkannten Feiertage wird in allen Bundesländern in gleicher Art gewährleistet. Dazu gehören – um hier beispielhaft das hessische Feiertagsgesetz zu zitieren – das Verbot von Arbeiten, “die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, sofern ihre Ausübung nicht nach Bundes- oder Landesrecht besonders zugelassen ist”. Verboten sind für kirchliche Feiertage – also der 1. Mai und 3. Oktober ausgenommen – mit unterschiedlichen zeitlichen Einschränkungen auch “Veranstaltungen, bei denen eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung einzelner zur Teilnahme besteht; öffentliche Tanzveranstaltungen; andere der Unterhaltung dienende öffentliche Veranstaltungen, wenn nicht ein überwiegendes Interesse der Kunst, Wissenschaft, Volksbildung oder Politik vorliegt; alle sonstigen Veranstaltungen sowie Aufzüge und Umzüge aller Art, wenn hierdurch der Gottesdienst unmittelbar gestört wird.”

Die Realität im Blick auf kirchliche Feiertage besteht in Gesetz und Lebensalltag jedenfalls nicht darin, wie es die Piratensprecherin formuliert hat, dass “der Glaube Einzelner das Leben aller beeinflusst”, sondern folgt dem Leitsatz: “Der Glaube der Mehrheit ist auch von denen zu respektieren, die ihn nicht teilen.”

Feiertagslogik der Piraten: Rechte ohne Pflichten

Dies führt zum zweiten Widerspruch in der Stellungnahme der Piratenpartei, denn christlicher Glaube darf im Verständnis der Piratenpartei gerne das “Leben aller” beeinflussen, wenn es um Vorteile wie einen zusätzlichen arbeitsfreien Tag geht. In der Logik der Piraten, dass beispielsweise der Karfreitag als christlicher Feiertag Nicht-Christen etwa durch ein Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen nicht einschränken dürfe, wäre es folgerichtig, dass Nicht-Christen auch nicht von der Arbeitsbeschränkung in Form eines arbeitsfreien Tages profitieren.

Konsequent wäre im Sinne der Piratenforderung nach der “Privatisierung von Religion” die Forderung nach genereller Abschaffung christlicher Feiertage als staatlich anerkannte Feiertage. Das aber ist von der Piratenpartei nicht zu hören. Auch der Abgeordnete Pavel Mayer, der sein Berliner Wahlplakat “Religion privatisieren – jetzt” damit rechtfertigte, dass in Berlin “60% konfessionslos und nur 30% Christen sind” hat bisher keine Anträge zur Abschaffung arbeitsfreier kirchlicher Feiertage in Berlin gestellt.

Schon weil sie die staatlich gewährleisteten Vorteile religiöser Feiertage gerne in Anspruch nehmen, ist die Forderung der Piraten nach “Privatisierung” der Religion scheinheilig. Auch im Blick auf den Umgang mit kirchlichen Feiertagen gilt: Wer Rechte hat, der hat auch Pflichten.

Dass Freiheit mit Verantwortung einhergeht und grenzenlose Selbstverwirklichungsansprüche den Respekt vor der Freiheit des Nächsten unter sich begraben, ist vielen Piraten in ihrer Fixierung auf die scheinbar unbegrenzte Freiheit des Internets eher fremd. Außerhalb des Internets stellen sie aber die Einschränkung persönlicher Freiheiten durch säkulare Verbote wie etwa das der nächtlichen Ruhestörung oder des Falschparkens grundsätzlich nicht in Frage – mit Ausnahme der staatlichen Einschränkungen, die ihren Grund im Respekt vor der religiösen Überzeugung der Mehrheit haben.

Christliches Wertefundament im Visier

Die Piraten sehen offenbar die “freie Entfaltung der Persönlichkeit” besonders dort gefährdet, wo Einschränkungen der Freiheit auf gesellschaftlichen Moralvorstellungen beruhen. So fordern sie die Aufhebung der Inzestverbotes mit der gleichen Begründung wie die Verbannung der Religion aus dem öffentlichen Raum durch deren Privatisierung.

Es ist übrigens auch auffällig, dass sich die Piraten gerade den Karfreitag als einen der wichtigsten christlichen Feiertage ausgesucht haben. Das Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen gilt nämlich für alle vier “stillen Feiertage” – ob sie wie Karfreitag, Allerheiligen und der Totensonntag einen religiösen oder wie der Volkstrauertag einen säkularen Hintergrund haben.

Die Piratenpartei positioniert sich auffällig klar gegen den in der christlichen Tradition wurzelnden Gehalt unserer gesellschaftlichen Werteordnung. Deshalb sollten wir wachsam sein, wenn beispielsweise der stv. Vorsitzende der hessischen Piratenpartei Kai Möller in der Debatte um den Karfreitag scheinbar großzügig zusichert: “Was wir hingegen absolut nicht wollen, ist, Christen in der Ausübung ihrer religiösen Riten zu behindern.”

Wer in diesem Minimum an Toleranz den Maßstab für den Respekt vor der religiösen Überzeugung der Mehrheit sieht, will das Wertefundament unserer Gesellschaft grundsätzlich verändern. Dieser Grundsatzdebatte müssen sich die Piraten stellen und sie dürfen davon nicht verschont werden.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='250' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/Piratenpartei-schnitt(6).jpg' border=0 alt='DIE PIRATEN KAPERN DIE RELIGIONSFREIHEIT'>
2012-04-20 10:00:00
<![CDATA[FALSCHINFORMATIONEN UND IRREFÜHRUNGEN]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4245 bestimmen den Beginn der zweiten Internetabstimmung "Bonn packt´s an" zum städtischen Haushalt hat. Hier wird im Internet Demokratie vorgetäuscht, obwohl solche Abstimmungen von einer kleinen Internet-Elite bestimmt und auch manipuliert werden. Das war schon die Erfahrung der Internet-Aktion "Bonn packts an" im letzten Jahr, die die Bonner über 300.000 Euro gekostet hat.

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Es spricht viel dafür, das Internet denen, die im Netz zu Hause sind, auch bei kommunalen Fragen als zusätzliche Informations- und Diskussionsplattform anzubieten. Abstimmungen im Internet sind aber das Gegenteil von demokratischer Bürgerbeteiligung, denn sie privilegieren kleine Internet-Eliten auf Kosten der großen Mehrheit der Bürger.

Den Bonnern werden bei "Bonn packt´s an" ausserdem zum zweiten Mal von den Verantwortlichen irreführende Falschinformationen aufgetischt und wichtige Tatsachen verschwiegen werden. Das ist Bürgerverwirrung und nicht Bürgerbeteiligung. Das zeigen zehn konkrete Beispiele:

1) Die Verantwortlichen in Bonn verschweigen konsequent, dass der Großteil der Bevölkerung von der Internetabstimmung "Bonn packt's an" ausgeschlossen ist. Nach neuen Untersuchungen sind 62 Prozent der Bürger nicht versiert im Umgang mit digitalen Medien. Ca. 25 Prozent der Bürger über 14 Jahre haben überhaupt keinen Internetzugang und können deshalb nicht teil¬nehmen. Solche Internetverfahren sind Forum für eine kleine hochaktive Minderheit, die sowohl über einen Internetzugang verfügt als auch über die Zeit und die Fähigkeit, mit komplexen Internet-Plattformen umzugehen.

2) Nachweisbar falsch ist die von der Stadt Bonn aufgestellte Behauptung: "Mehr als 12.300 Bürgerinnen und Bürger registrierten sich auf der Webseite www.bonn-packts-an.de" Tatsächlich ist die einzige belastbare Zahl zur Beteiligung an dem Internetverfahren die Zahl der e-mail-Registrierungen. In einem von der Stadtverwaltung im März 2011 veröffentlichten Zwischenbericht der verantwortlichen Firma Ze¬bralog wurde selbst diese Zahl um zehn Prozent nach unten korrigiert (11.116). Tatsächlich weiß niemand, wie viele Bürger sich hinter der Zahl der registrierten e-mail-Adressen verbergen, da es problemlos möglich war, sich mit mehreren e-mail-Adressen zu registrieren. Alle Erfahrungen zeigen aber, dass sich allenfalls 2-3 Prozent der Wahlberechtigten an solchen Aktionen im Internet beteiligen.

3) Konsequent verschwiegen wird von den Verantwortlichen, dass sich auch Nicht-Bonner an dem Verfahren beteiligen konnten und können. In ihrem Zwischenbericht vom März 2011 hat die verantwortliche Firma Zebralog eingeräumt, dass 30 Prozent der Teilnehmer angegeben haben, entweder nicht in Bonn zu woh¬nen (1705) oder keine Angaben zum Wohnort gemacht haben (1.871). Trotzdem wurden diese 3.500 Stimmen bei den Entscheidungen über Bonner Themen einfach mitgezählt.

4) Fälschlicherweise erweckt die Verwaltung den Eindruck, die Zahl von 14.000 Kommentaren bei "Bonn packt's an" belege eine intensive Bürgerbeteiligung. Verschwiegen wird dabei, dass ein erheblicher Teil dieser Kommentare aus der Verwaltung und von den Moderatoren selbst kommen. Tatsächlich war die Kommentierungen der Sparvorschläge von einer sehr kleinen hochaktiven Minderheit dominiert, die zudem aus der Anonymität von Pseudonymen agierte. So kam beispielsweise ein Drittel der Kommentare zur Schließung von Oper und Schauspiel von nur zwei Personen, die ihre Identität nicht offenlegten.

5) Irreführend vergleicht die Stadtverwaltung die Beteiligung an den Internetabstimmungen mit bisherigen Informationsveranstaltungen der Verwaltung zum kommunalen Haushalt. Sie blendet dabei völlig aus, dass Bürgerbeteiligung allenfalls am Rande über Informationsveranstaltungen der Verwaltung, sondern im wesentlichen über die örtliche Verankerung der Stadtverordneten, Parteien, Verbände und Bürgerinitiativen stattfindet. An der letzten Kommunalwahl haben 130.796 Bürger teilgenommen, in 280 Sportvereinen sind über 70.000 Bürger, in 25 Bonner Kulturvereinen ca. 25.000 und in den Bonner Parteien ca. 10.000 Bürger organisiert. Trotz erheblicher Finanzmittel und massiver Öffentlichkeitsarbeit hat "Bonn packts an" in einer immerhin vierwöchigen Anstrengung nicht annähernd solche Zahlen erreicht.

6) Konsequent verschweigen die Verantwortlichen, dass das Verfahren "Bonn packts an" 2011 mindestens 300.000 Euro gekostet hat. Diese Zahl hat die Verwaltung im Juni 2011 auf eine Anfrage der SPD mitgeteilt und ausdrücklich betont, dass man mit weiteren Kosten rechnen müsse. Über die Kosten des Verfahrens 2012 ist nichts bekannt. Der Oberbürgermeister hat bisher lediglich mitgeteilt, dass die beauftragte Firma Zebralog 2012 ein Honorar von 50.000 Euro erhält (2011: 72.620 Euro).

7) Verschwiegen wird von der Verwaltung, dass es auch über ein Jahr nach dem Ende Aktion "Bonn packts an" noch keinen Abschlussbericht zu diesem Internetverfahren gibt. Es liegt lediglich ein Zwischenbericht vom März 2011 vor. Statt eines Abschlussberichts hat die Verwaltung jetzt einen "Rechenschaftsbericht" dazu veröffentlicht, welches städtische Gremium sich wann mit welchem Thema befasst hat. Verfahrensprobleme wie Manipulationen durch Mehrfachregistrierungen oder die Teilnahme von Ortsfremden werden darin überhaupt nicht angesprochen.

8) Verschwiegen wird von den Verantwortlichen, dass 95 Prozent der Sparvorschläge bei "Bonn packts an" ohne messbare Beteiligung blieben. Nur 45 von über 1800 Sparvorschläge kamen auf mehr als 1000 Pro- oder Contra-Stimmen. Selbst der Vorschlag mit den meisten Pro-Stimmen ("Erhöhung der Vergnügungs¬steuer für Spielgeräte") erreichte auch unter Einschluss von Mehrfachabstimmungen und Ortsfremden nur 0,6 Prozent der Wahlberechtigten. 95 Prozent der Sparvorschläge kamen noch nicht einmal auf 500 Pro- oder Contra-Stimmen und blieben damit unter einer noch messbaren Beteiligung von Bonner Bürgern.

9) Irreführend behauptet die Verwaltung, durch das Internetverfahren werde "insbesondere die nicht-oragnisierte Bevölkerung" erreicht. Dafür wird keinerlei Beleg vorgelegt. Tatsächlich haben bei "Bonn packt's an" 2011 mindestens 20 Organisationen von den Pfadfindern bis zum städtischen Theater, von den Sozialverbänden bis zu Berufsverbänden ihre Mitglieder in eigenen e-mail-Aktionen mit gezielten Verlinkungen zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten aufgefordert. Deshalb liegt die Vermutung nahe, dass ein überproportionaler Anteil der Teilnehmer aus dem Bereich organisierter Interessen kommt. Auch für 2012 gibt es entsprechende Hinweise.

10) Die Stadtverwaltung erweckt fälschlicherweise den Eindruck, "Bonn packt's an" habe der Stadt Geld gespart und behauptet in ihrem Rechenschaftsbericht, Sparvorschläge von Bürgern hätten "ein Einsparvolumen bis 2015 von derzeit ca. 460.000 Euro." Leider wird diese Globalbehauptung nicht durch Zahlen zu einzelnen Vorschlägen belegt. Aber selbst, wenn die Verwaltungsannahme richtig ist, ergäbe sich für den vierjährigen Abstimmungszeitraum 2012 - 2015 ein jährliches Einsparvolumen von lediglich 115.000 Euro. Diese Summe liegt deutlich unter den Kosten des Verfahrens. Rein finanziell gesehen entlastet "Bonn packt's an" also insgesamt den städtischen Haushalt nicht, sondern belastet ihn.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/fragezeichen300-schnitt(12).jpg' border=0 alt='FALSCHINFORMATIONEN UND IRREF&Ugrave;HRUNGEN'>
2012-04-02 10:00:00
<![CDATA[SELBSTJUSTIZ IM INTERNET PRAKTIZIEREN]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4217 diejenigen, die unter Berufung auf die "Anonymous"-Bewegung unliebsame Internetseiten blockieren oder mit Hackerangriffen persönliche Daten stehlen. Solche Attacken werden aus der Anoymität initiiert und als Aktionen "wahrer" Demokraten dargestellt. Tatsächlich handelt es sich um willkürliches Faustrecht.

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Selbstjustiz im Internet

Wie Anonymous ein digitales Faustrecht reklamiert 

Bei den Demonstrationen gegen die Ratifizierung des ACTA-Abkommen, das internationale Standards gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen etablieren will, verstecken sich viele Demonstranten hinter einer grinsenden Maske. Es sind Anhänger der aus dem Internet kommenden Anonymous-Bewegung. Der Gruppe kann sich jeder zurechnen, der das gemeinsame Feindbild teilt und gegen Banken, Konzerne und Regierungen vorgehen will. 

Terroristischer Anarchist als Idol 

Gerne beschreiben Anhänger die „Anonymous"-Bewegung als zufälligen Zusammenschluss unabhängiger Individuen, als „eine Idee" ohne Struktur. Zugleich geben sie ihre Individualität bereitwillig auf und unterwerfen sich ohne Bedenken einem einheitlichen Outfit (Maske) und gebetsmühlenartig wiederholten Einheitsparolen. Anonymous gebärdet sich ebenso gerne als anonymer Geheimbund wie als lockeres Netzwerk. 

Die „Anonymous“-Bewegung ist so widersprüchlich wie ihr Markenzeichen: die grinsende Maske von Guy Fawkes, hinter der sich ihre Anhänger gerne verstecken. Fawkes wollte 1605 mit mehr als zwei Tonnen Schwarzpulver das englische Parlament in die Luft sprengen. 2008 machte der Film „V wie Vendetta“ nach der gleichnamigen Comicserie das Gesicht des gescheiterten Terroristen bekannt, weil es der anarchistische Titelheld bei seinen Anschlägen als Maske trug. Die Rechte an Comic und Film liegen übrigens beim Medienkonzern Time Warner, einem der Feindbilder der Anonymous-Bewegung. Auch die von ihr benutzte Fawkes-Maske gehört zu den Merchandise-Produkten des Konzerns. So verdient der internationale Medienkonzern an jeder Maske, die seine Gegner im Kampf gegen ihn tragen... 

Drohung gegen Andersdenkende 

Angeblich um die Freiheit des Internets zu schützen, bedient sich Anonymous des größten Feindes der Freiheit: der Angst. Aus dem Lehrbuch des Totalitarismus könnten die Slogans stammen, die Anonymous-Anhänger als gemeinsames Erkennungszeichen im Internet wie ein Mantra wiederholen: „Wir sind viele, aber Du weißt nicht wer; wir sind überall, doch du weißt nicht wo.“ Dieser implizite Drohung gegenüber Andersdenkenden entspricht der explizit aggressiven Ton bis hin zu persönliche Beschimpfungen in vielen Äußerungen von Anonymous-Anhängern. Es fällt ihnen offenkundig schwer, anderen Meinungen Respekt entgegen zu bringen. 

Mit dem für Ideologien typischen Absolutheits- und Wahrheitsanspruch beansprucht beansprucht Anonymous immer wieder für die Mehrheit zu sprechen. Ein beliebter Slogan lautet in unverhüllter Anmaßung “Wir sind 99 Prozent”. Die Akzeptanz des ”agree to disagree” als eine Grundlage demokratischen Debattenkultur liegt Anonymous ebenso fern wie das Toleranzgebot von Voltaire: “Ich verachte Ihre Meinung, aber ich gäbe mein Leben dafür, dass Sie sie sagen dürfen.” 

Dabei bestreiten die meisten Anonymous-Anhänger, dass die Bundesrepublik Deutschland eine Demokratie sei. Daraus wird das Recht auf jede Form des Widerstands abgeleitet und z. B. auch Hackerangriffe auf unliebsame Internetangebote. gerechtfertigt. Ohne dass dieser Bezug ausdrücklich hergestellt wird, erinnert diese Sichtweise sehr an die Thesen einer “strukturellen Gewalt” wie sie Johann Galtung Ende der 60er Jahre vertreten hat. Auch viele Anonymous-Aktivisten leiten daraus das “Recht auf Gegengewalt” und sehen in demokratischen Verfahren wie dem Machtwechsel durch Wahlen keine Perspektive. 

Der Zweck heiligt die Mittel

Auf Interseiten der Bewegung sind Slogans zu finden wie: „Da niemand weiß, was richtig ist, kann niemand beurteilen, was falsch ist.“ Oder „Alles ist erlaubt!“. Solche Anarchie-Bekenntnisse sind bei vielen Anhängern sehr beliebt und führen zum Hauptproblem von „Anonymous“: 

Anonymous propagiert nicht nur, sondern praktizert das digitale Faustrecht im Internet. Man kann die Ziele des Internet-Kollektivs teilen oder auch nicht, aber viele seiner Methoden sind in der Demokratie inakzeptabel. Die Bewegung nimmt nämlich für sich in Anspruch, dass der Zweck die Mittel heiligt. Dieser machiavellistische Grundsatz ist das Gegenteil von freiheitlicher Demokratie. Anonymous kämpft gegen Internetzensur auch mit den Mitteln der Zensur, indem durch Hackerangriffe systematisch Internetangebote unliebsamer Anbieter lahmgelegt werden. Man ist gegen „Netzsperren“, um selbst nach Gutdünken im Internet zu sperren, was nicht behagt. 

Dieser Ideologie der Selbstjustiz fielen Unternehmen wie Visa, Paypal oder Mastercard, deren Internetangebote von Anonymous-Anhängern blockiert wurden, ebenso zum Opfer wie die Interseiten beispielsweise der griechischen Regierung. Hackerangriffe aus der Anonymous-Szene gab es außerdem auf das FBI, Scotland Yard und das Computersystem der GEO Group in Florida, die in den USA Gefängnisse betreibt. Solche Aktionen werden gerne als „virtuelle Sitzblockaden“ verharmlost und damit gerechtfertigt, dass sie sich ursprünglich gegen das Internetangebot von Scientology gerichtet hätten. 

Inzwischen ist aber kein Unternehmen, keine staatliche Institution und auch keine unliebsame Privatperson im Netz davor sicher. Als der Medienkonzern Sony 2011 gegen zwei Hacker klagte, die Informationen über das Kopierschutzsystem der PlayStation 3 veröffentlicht haben sollen, legte Anonymous einfach das Internetangebot des Unternehmens lahm. 

Die Willkür des eigenen Gutdünkens 

Am Heiligabend gingen Anonymous-Aktivisten noch weiter: Sie stahlen tausende Kreditkartendaten von Kunden der US-Sicherheitsfirma Stratfor mit dem Ziel, "mehr als eine Million Dollar" als Weihnachtsspenden umzuverteilen wie BBC und 'Washington Post' berichteten. Inzwischen haben Opfer des Anschlags nicht genehmigte Überweisungen angezeigt. Ausserdem wurden kurz darauf bei Wikileaks über fünf Millionen e-mails veröffentlicht, die bei dem virtuellen Überfall ebenfalls erbeutet worden waren. 

Die meisten Anonymous-Anhänger rechtfertigen solche Hackerangriffe. Offen wird dabei ein „digitales Faustrecht” reklamiert, denn Maßstab für solche Attacken auf die Meinungsfreiheit (für Anbieter) und Informationsfreiheit (für Nutzer) ist die Willkür des eigenen Gutdünkens. Es gibt auch Kommentare aus der Anonymous-Szene, die eine gewisse Distanz zu Hackerangriffen signalisieren. Insbesondere wird dabei darauf verwiesen, es handele sich dabei um Aktivitäten einer kleinen Gruppe, die nicht typisch für Anoymous sei. Eine klare Ablehnung von Hackerangriffen oder Blockaden unliebsamer Internetangebote ist allerdings praktisch nicht zu finden. 

Anonymität gegen Transparenz 

Sakrosankt ist vor allem das Prinzip der Anonymität der danach auch benannten Bewegung: „Identität ist unwichtig, wenn du weist, dass es uns gibt.“ heisst es in den Verlautbarungen der Szene. Zwar ist Anonymität, die in Diktaturen Oppositionelle vor Verfolgung schützen kann, auch in der Demokratie ein selbstverständlichen Recht: Man denke nur das Wahlgeheimnis oder die Schweigepflicht von Ärzten und Anwälten. 

Aber als Basis für Angriffe auf die Freiheitsrechte Dritter verliert Anonymität ihre Legitimität und gehört eben auch zur Grundausstattung der Gegner der Freiheit: Rechts- und Linksextremisten vermummen sich, religiöse Fundamentalisten agieren aus dem subversiven Untergrund. Wer im Schutz der Anonymität nicht nur Internetseiten lahmgelegt, sondern auch Kreditkartendaten stiehlt oder persönliche Daten veröffentlicht, bedient sich der gleichen Methoden. 

Diese ambivalente Gesicht der Anonymität wird von Anonymous-Anhängern geleugnet. Ihre Inkonsequenz zeigt sich auch darin, dass sie mit dem Beharren auf eigener Anonymität gerade die Informationsfreiheit und Transparenz beschneiden, die sie von anderen so vehement einfordern. 

 

Dr. Stephan Eisel ist ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages und Autor des Buches „Internet und Demokratie“. Der Beitrag kann auf seinem Blog http://internetunddemokratie.wordpress.com kommentiert und diskutiert werden.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='250' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/guy-fawkes-schnitt.jpg' border=0 alt='SELBSTJUSTIZ IM INTERNET PRAKTIZIEREN'>
2012-03-25 10:00:00
<![CDATA[JOACHIM GAUCK IST KEIN ÜBERPARTEILICHER]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4181 Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten, sondern ein "All-Parteien-Kandidat". Ob er im Amt ein Konsens-Kandidat mit breiter Zustimmung der Bevölkerung bleibt, wird sich zeigen. Es könnte der entscheidende Vorzug des Bundespräsidenten Joachim Gauck sein, dass keiner ihm in allem zustimmt.

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Der All-Parteien-Kandidat Joachim Gauck

Wenn am 18. März 2012 ein neuer Bundespräsident gewählt wird, ist das der Jahrestag der einzigen freien Volksmammerwahl in der DDR. Mit nur 16,4 Prozent wurde 1990 die SED, die sich vier Wochen zuvor in PDS umbenannt hatte, abgewählt. Vierzig Jahre lang hatte sie Pseudowahlen mit 99-Prozent-Ergebnissen gefälscht. Die „Allianz für Deutschland“ erhielt 48,1 Prozent der Stimmen – nicht zuletzt weil Helmut Kohl darauf bestanden hatte, dass die CDU nur im Bündnis mit den Bürgerrechtlern vom „Demokratischen Aufbruch“ und der „Deutschen Sozialen Union“ antrat. 

Auch im Zusammenschluss „Bündnis 90“ mit 2,9 Prozent der Stimmen kandidierten Bürgerrechtler. Auf diesem Weg kam für das „Neue Forum“ Joachim Gauck in die Volkskammer. Er war wegen seiner regimekritischen Haltung seit 1974 von der Stasi überwacht worden. Gauck wurde zum Vorsitzenden des „Sonderausschusses zur Auflösung der Stasi“ und dann zum „Sonderbeauftragten für die personenbezogenen Daten des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes der DDR“ gewählt. Die Regierung Helmut Kohl ernannte ihn mit der Wiedervereinigung zum „Sonderbeauftragten der Bundesregierung“. 1995 wurde er vom Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit bestätigt. 

Mit der Leitung der im Volksmund nach ihm benannten „Gauck-Behörde“ legte er den Grundstein für das große Ansehen, auf dessen Grundlage er jetzt von allen demokratischen Parteien als Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten nominiert wurde. Er ist damit kein „überparteilicher“ Kandidat, sondern ein „All-Parteien-Kandidat“. Angela Merkel hat diesen Prozess klug organisiert. Wer für die eigene Partei daraus tagespolitischen Profit schlagen will, wird langfristig daran Schaden nehmen. 

Nach dem unvermeidlichen Rücktritt von Christian Wulff sprach viel für diese „All-Parteien-Lösung“. Wulff hat zu viele Fehler gemacht, die ihn von der Bevölkerung entfernten. Dies gab politisch den Ausschlag. Das allgemeine „Wulff-Bashing“ mag er selbst erleichtert haben, aber es wäre ungerecht, wenn mit seinem Namen nur der Rücktritt des Bundespräsidenten verbunden bliebe. Christian Wulff war erfolgreicher Ministerpräsident und viele Jahre Liebling der Meinungsumfragen. Umso schmerzlicher musste er die schnelle Vergänglichkeit dieser Zustimmung erfahren. 

Ob Joachim Gauck ein „Konsens-Kandidat“ mit breiter Zustimmung in der Bevölkerung bleibt, wird seine Amtsführung als Bundespräsident zeigen. Dass die aus der SED hervorgegangene Linke ihn ablehnt, zeichnet Gauck aus. Dass sich der linke Flügel der Grünen und die Piraten an ihm reiben, deutet die Grenzen des Konsenses an. Das hat auch damit zu tun, dass Gauck bekennender Christ ist. Dies ist in Zeiten zunehmender Säkularisierung wichtiger als seine Konfession. Dennoch darf man sich in der katholischen Kirche Gedanken darüber machen, warum unter den möglichen Kandidaten für das Präsidentenamt zwar mehrere Repräsentanten des Protestantismus als konsensfähig galten, aber kein Name fiel, der für den politischen Katholizismus stand. 

Man wird sehen, ob die Wertschätzung für Joachim Gauck auch anhält, wenn er andere Meinungen vertritt als diejenigen, die sich jetzt ständig auf ihn berufen. Er lässt sich nämlich nicht einfach in eine Schublade stecken. Es könnte der entscheidende Vorzug des Bundespräsidenten Joachim Gauck sein, dass keiner ihm in allem zustimmt.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='244' height='222' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/gauck.jpg' border=0 alt='JOACHIM GAUCK IST KEIN &Ugrave;BERPARTEILICHER'>
2012-03-17 10:00:00
<![CDATA[DAS INTERNET-KOLLEKTIV ANONYMOUS]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4160 macht immer häufiger durch Hackerangriffe von sich reden. Man kann seine Ziele teilen oder auch nicht, aber seine Methoden sind in der freiheitlichen Demokratie inakzeptabel. Unter dem Motto "Der Zweck heiligt die Mittel" wird hier das digitale Faustrecht im Internet propagiert.

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Der folgende Beitrag hat im Internet zu vielen Reaktionen von Anonymous-Anhängern geführt. Diese ich habe ausgewertet: Anonymous II: Sieben Erfahrungen aus einer Debatte mit dem Internet-Kollektiv

 

Anonymous:
Digitales Faustrecht im Internet

Man kann die Ziele des Internet-Kollektivs „Anonymous“ teilen oder auch nicht, aber seine Methoden sind in der Demokratie inakzeptabel. Die Bewegung nimmt nämlich für sich in Anspruch: der Zweck heiligt die Mittel. Dieser machiavellistische Grundsatz ist das Gegenteil von freiheitlicher Demokratie. Anonymous kämpft gegen Internetzensur mit den Mitteln der Zensur, indem durch Hackerangriffe systematisch Internetangebote unliebsamer Anbieter lahmgelegt werden. Man ist gegen „Netzsperren“, um selbst nach Gutdünken im Internet zu sperren, was nicht behagt.  

Anonymous propagiert nicht nur, sondern lebt das digitale Faustrecht im Internet. Auf der deutschen Anonymous-Homepage finden sich Slogans wie: „Da niemand weiß, was richtig ist, kann niemand beurteilen, was falsch ist.“ Oder „Alles ist erlaubt!“ 

Angeblich um die Freiheit des Internets zu schützen, bedient sich Anonymous des größten Feindes der Freiheit: der Angst. Aus dem Lehrbuch des Totalitarismus könnten Anonymous-Slogans stammen wie: „Identität ist unwichtig, wenn du weist, dass es uns gibt.“ oder „Wir sind viele, aber Du weißt nicht wer; wir sind überall, doch du weißt nicht wo.“ 

In Diktaturen schützt Anonymität vor Verfolgung, in der Demokratie gehört sie zur Grundausstattung der Gegner der Freiheit: Rechts- und Linksextremisten vermummen sich, religiöse Fundamentalisten agieren aus dem subversiven Untergrund. Wer im Schutz der Anonymität nicht nur Internetseiten lahmgelegt, sondern auch Kreditkartendaten stiehlt oder persönliche Daten veröffentlicht, bedient sich der gleichen Methoden. Der Glaube an die Überzeugungskraft eigener Argumente kommt darin jedenfalls nicht zum Ausdruck, eher die Feigheit dafür einzustehen. 

Die Anonymous-Bewegung ist so widersprüchlich wie die grinsende Maske von Guy Fawkes, hinter der sich ihre Anhänger gerne verstecken. Fawkes wollte 1605 mit mehr als zwei Tonnen Schwarzpulver das englische Parlament in die Luft sprengen. 2008 machte der Film „V wie Vendetta“ nach der gleichnamigen Comicserie das Gesicht des gescheiterten Terroristen bekannt, weil es der anarchistische Titelheld bei seinen Anschlägen als Maske trug. Die Rechte an Comic und Film liegen beim Medienkonzern Time Warner, einem der Feindbilder der Anonymous-Bewegung. Die von ihr benutzte Fawkes-Maske gehört zu den Merchandise-Produkten des Konzerns. So verdient der internationale Medienkonzern an jeder Maske, die seine Gegner im Kampf gegen ihn tragen...

 

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/guy-fawkes-negativ.jpg' border=0 alt='DAS INTERNET-KOLLEKTIV ANONYMOUS'>
2012-02-20 10:00:00
<![CDATA[EINE BÜRGERINITIATIVE FÜR DAS BEETHOVEN-]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4156 Festspielhaus hat sich jetzt auf Initiative des Präsidenten der Industrie- und Handelskammer Bonn-Rhein-Sieg, Wolfgang Grießl, zusammengefunden. Es geht darum mit Spenden aus der Bürgerschaft das großartige Projekt endgültig auf den Weg zu bringen.

Vor zwei Jahren legte der Oberbürgermeister das „Beethoven-Festspielhaus“ auf Eis, obwohl der Bau vollständig privat finanziert war und für den Betrieb Zusagen von Bund, Land, Rhein-Sieg-Kreis und Sparkasse von mehr als 50 Mio Euro vorlagen. Der Rat nahm diesen Alleingang lethar­gisch hin.
Mühsam müssen jetzt durch Engagement von Bonner Bürgern Sponsoren ersetzt werden, die die Kommunalpolitik verprellt hat. Rat und Verwaltung verfolgen das von der Zuschauertribüne. Da­bei wird Bonn zum 250 Geburtstag Beethovens 2020 im Fokus internationalen Interesses stehen. Wenn diese Chance im provinziellem Kleinmut verspielt wird, wird’s keiner gewesen sein wollen.

Gehen Sie hier zu Spendenseite www.5000.ag

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='270' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/5000x5000.jpg' border=0 alt='EINE B&Ugrave;RGERINITIATIVE F&Ugrave;R DAS BEETHOVEN-'>
2012-02-19 10:00:00
<![CDATA[KULTURPOLITIK UND POLITISCHE KULTUR]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4105 haben viel miteinander zu tun: Das zeigt sich auch in der Bonner Kommunalpolitik. Rat und Verwaltung halten eine unverwandte Distanz zur Kulturpolitik, andere Themen haben eine stärkere Lobby. Aber 2012 ist das Jahr wichtiger politischer kulturpolitischer Entscheidungen für die Zukunft Bonns. Hoffentlich beachten die Entscheidungsträger die Mahnung von Karl Kraus: „Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen selbst Zwerge einen langen Schatten.“

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Kulturpolitik braucht politische Kultur

Was ist los mit der Kulturpolitik in Bonn ? 

  • Vor zwei Jahren legte der Oberbürgermeister das „Beethoven-Festspielhaus“ auf Eis, obwohl der Bau vollständig privat finanziert war und für den Betrieb Zusagen von Bund, Land, Rhein-Sieg-Kreis und Sparkasse von mehr als 50 Mio Euro vorlagen. Der Rat nahm diesen Alleingang lethar­gisch hin. Mühsam müssen jetzt durch Engagement von Bonner Bürgern Sponsoren ersetzt werden, die die Kommunalpolitik verprellt hat. Rat und Verwaltung verfolgen das von der Zuschauertribüne. Da­bei wird Bonn zum 250 Geburtstag Beethovens 2020 im Fokus internationalen Interesses stehen. Wenn diese Chance im provinziellem Kleinmut verspielt wird, wird’s keiner gewesen sein wollen.

  • Vor einem Jahr hat der Bonner Oberbürgermeister in Köln vorgeschlagen, man könne die Bonner Oper schließen. Ein Sturm des Bürgerprotestes und die einhellige Ablehnung der Ratsfraktionen ver­hinderten Schlimmeres. Aber wie man an der schwierigen Suche nach einem neuen Intendanten sieht, bleiben solche Signale kulturpolitischer Oberflächlichkeit nicht ohne Folgen.

  • Vor kurzem mussten trotz großen Publikumszuspruchs die privaten Veranstalter der Rheinkultur und der Open-Air Konzerte auf dem Museumsplatz die Segel streichen. Es erst nachdem das Kind in den Brunnen gefallen war, erschraken Rat und Verwaltung über die Folgen der eigenen Untätigkeit. 

Man könnte angesichts solcher Erfahrungen schier verzweifeln. Aber innere Emigration führt nicht aus der Sackgasse. Gefragt sind klare Worte und entschlossener Einsatz, denn in diesem Jahr muss die Kommunal­politik wichtige Entscheidungen zum künftigen kulturellen Angebot in unserer Stadt treffen.

Diese kulturpolitische Herausforderung ist ein Test für die politische Kultur in Bonn. Bisher üben sich Rat und Verwaltung in unverwandter Distanz zur Kulturpolitik. Andere Themen haben eine stärkere Lobby. Das liegt auch daran, dass sich zu wenige kulturengagierte Bürger kommunalpolitisch ein­bringen und auf das notwendige mühsame Bohren dicker Bretter einlassen. Anderer­seits sind weni­ge kommunale Entscheidungs­träger außerhalb repräsentativer Anlässe im Alltag kulturel­ler Ange­bote und Veranstaltungen anzutref­fen.

Die Bonner Kommunalpolitik steht parteiübergreifend in der Gefahr das Gespür dafür zu verlieren, dass Kultur in Bonn keine Eliteveranstaltung, sondern fest in der Bürgerschaft verankert ist. Anders ist nicht zu erklären, dass Jahr für Jahr weit über eine Million Besucher zu den Bonner Konzerten vom Beethovenfest bis zur Rheinkultur, ins Theater von den Godesberger Kammerspielen bis zur Springmaus und in die Muse­en von der Bundeskunsthalle bis zum Stadtmuseum kommen. Den über 40 Kultur-Fördervereinen wie sie seit einem Jahr im „Kulturkreis Bonn“ zusammengeschlossen sind, gehören mehr als 20.000 Bürger an. Es spricht Bände, dass diese Zahlen in Rat und Verwaltung kaum bekannt sind. 

Auch deshalb dominiert in der Kommunalpolitik die Meinung, das kulturelle Angebot in unserer Stadt sei ein zusätzlicher Luxus - sozusagen ein Sahnehäubchen, wenn alle anderen Aufgaben erledigt sind. Dem liegt ein merkwürdiges Menschenbild zugrunde, denn der Mensch lebt nicht vom Brot allein: Schon in der Schule gehören die Begegnung mit Kunst und Kultur ebenso zur Bildung der Persönlichkeit wie naturwissenschaft­liches Verständnis und das Erlernen von Sprachen. Wer Kindern Musik, Theater oder bildende Kunst vorent­hält und ihnen die Möglichkeit des eigenen Mitmachens verweigert, enthält ihnen wichtigen Erfahrungen vor, die die Qualität des Lebens ausmachen. Die meisten Eltern wissen das. 

Alle Bonner Kulturinstitutionen engagieren sich in vorbildlicher Weise in der Jugendarbeit und ihre Angebo­te stoßen auf enorme Nachfrage. Dabei gilt in der Kultur, was im Sport von jedem als selbstverständlich ak­zeptiert wird: Ohne Spitzenleistung gibt es keine Breitenwirkung. Deshalb lässt sich beispielsweise ein gutes Musikschulangebot nicht von der Arbeit des Orchesters trennen.

Wer das kulturelle Angebot in Bonn beschneidet, trifft nicht eine kulturelle Elite, die nach Köln oder Düssel­dorf ausweichen kann, sondern schadet denen, die diese finanzielle und zeitliche Mobilität nicht haben – nicht zuletzt Kinder und Jugendliche. Deshalb ist es sozial ungerecht, wenn Kulturangebote vor Ort bei uns in Bonn in ihrer Existenz gefährdet werden. Kulturpolitik ist eine Zukunftsaufgabe bürgernaher Politik. 

Kommunale Zukunftsentscheidungen zur Kulturpolitik sollten sich an Leitlinien orien­tieren, die bürgernah sind und der Verantwortung für kommunale Lebensqualität gerecht werden. 

1) Bei der Gestaltung des städtischen Haushaltes darf es kein Sonderopfer Kultur geben.
Die Notwendigkeit der Konsolidierung des städtischen Haushaltes ist unbestreitbar. Sie liegt im wohlver­standenen Interesse aller Bürger Bonns. Aber ebenso liegt es im Interesse aller Bürger, dass in unserer Stadt für Jung und Alt unabhängig von der individuellen finanziellen Situation und in allen Teilen der Stadt ein ange­messenes kulturelles Angebot sichergestellt bleibt. Das ist kein Luxus, sondern gehört zur Grundausstattung kommunaler Lebensqualität.

2) Kommunale Kulturförderung muss durch mehr Transparenz effizienter werden.
Es ist oft nicht durchschaubar, nach welchen Kriterien im Kulturbereich städtische Zuschüsse vergeben wer­den. Diese Förderkriterien müssen offengelegt werden. Es wäre zum Beispiel widersinnig, wenn ausgerech­net den Kul­tureinrichtungen Zuschüsse gestrichen werden, die wirtschaftlich effizient arbeiten, und stattdes­sen die mehr Geld bekom­men, die sich darum nicht bemühen. Notwendig ist auch endlich Transparenz bei den Infrastrukturfragen, von denen Kultur wesentlich betroffen ist. Dazu gehört ein transparentes Hallenkon­zept mit tatsächlichen Belegungszahlen und Sanierungskosten.

3) Für ein tragfähiges Kulturkonzept gehören die kulturpolitischen engagierten Bür­ger an den Tisch.
So sinnvoll es ist, auswärtige Experten und hauptamtliche Vertreter der Bonner Kulturinstitutionen bei der Erarbeitung des Kulturkonzeptes ein­zubeziehen, so wenig plausibel ist, dass die kulturpolitisch engagierten Bürger offenbar außen vor bleiben. Die Information darüber, was andere in teuer moderierten Runden be­schließen, oder manipulative Internetbefragungen sind kein Ersatz zur Mitarbeit an dem, was beschlossen werden soll. Dazu bietet der „Kulturkreis Bonn“ mit seinen über 40 Mitgliedsvereinen hohe Sachkompetenz und vielfältige Kulturerfahrung an. Leider grei­fen darauf weder die Verwaltung noch die Ratsfraktionen z. B. mit der Möglichkeit der Berufung „sachkun­diger Bürger“ zurück. 

4) Der kommunale Kulturhaushalt darf nicht mit sachfremden Ausgaben belastet werden.
Aus kommunalen Kulturmitteln dürfen nicht andere Aufgaben finanziert werden. So ist es unumgänglich, dass sich die Stadt besser um ihre Immobilien kümmert: aber wenn man es beispielsweise für richtig hält, die Beethovenhalle, darf das nicht zu Lasten des Kulturhaushaltes gehen.

5) Vielfalt ist die Stärke des kulturelle Lebens in Bonn und muss weiter gefördert werden.
Deshalb ist es widersinnig die unterschiedlichen kulturellen Sparten, die städtischen Einrichtungen und die freie Szene oder die kommunalen Einrichtungen und die in Bonn ansässigen Kulturinstitutionen von Land und Bund gegeneinander auszuspielen. Sie alle sind Angebote für alle Bürger: So lagen diejenigen, die vor zwanzig Jahren die Bundeskunsthalle als ver­meintliche Konkurrenz zum städtischen Kunstmuseum verhin­dern wollten, ebenso falsch wie jene, die heute so tun, als hätten die Bonner nichts vom nationalen Beetho­ven-Festspielhaus. Kultur ist das Gegenteil von wechselseitiger Geringschätzung. Sie lebt vom Miteinander und geht im Gegeneinander zugrunde: Des­halb dürfen Politik und Verwaltung Kulturpolitik nicht nach dem Motto "di­vide et impera" betreiben. 

Im Jahr 2012 kann die Bonner Kommunalpolitik der Hoffnung von Theodor Heuss gerecht werden:

„Mit Politik kann man keine Kultur machen, aber vielleicht kann man mit Kultur Politik machen“

oder die Mahnung von Karl Kraus missachten:

„Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen selbst Zwerge einen langen Schatten.“

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='345' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/Beethoven-Trautwein-schnitt.jpg' border=0 alt='KULTURPOLITIK UND POLITISCHE KULTUR'>
2012-02-12 10:00:00
<![CDATA[KINDER AB 7 JAHREN SOLLEN WÄHLEN -]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4124 das schien zunächst ein Gag von Büttenrednern im rheinischen Karneval zu sein. Aber die Piratenpartei macht diesen Vorschlag ernsthaft in einem eigenen Antrag zur Verfassungsänderung im Berliner Abgeordnetenhaus. In der Piratenfraktion war der Antrag bei nur einer Enthaltung beschlossen worden.

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

 

Ihre Diskussionsbeiträge sind auf meinem Blog herzlich willkommen.

 

Vernunft geht über Bord:
Piraten fordern Wahlrecht ab 7 Jahre 

Die Piraten haben ihren illusorischen Forderungen für einen fahrscheinlosen ÖPNV oder ein bedin­gungsloses Grundeinkommen einen weiteren wirklichkeitsfremden Vorschlag hinzugefügt: Unter der Überschrift „Wahlrecht ohne Altersbegrenzung“ hat die Piratenpartei im Berliner Abgeordnetenhaus beantragt, das aktive Wahlrecht schrittweise auf 7 Jahre abzusenken.[1] Die Jugendorganisation der Piratenpartei hat bei ihrer Bundesmitgliederversammlung im Januar 2012 sogar die Abschaffung jeder Altersgrenze beim Wahlrecht beschlossen.[2] 

Bei der Abstimmung in der Fraktion der Piratenpartei im Berliner Abgeordnetenhaus hat es zum An­trag einer Absenkung des Wahlalters auf 7 Jahre am 17. Januar 2012 bei einer Enthaltung nur Zustim­mung gegeben. In der Antragsbegründung wird gefordert, „dass man ein Bewusstsein dafür schafft, dass Kinder wählen gehen dürfen.“ Wer sich gegen eine „Altersgrenze für den Beginn der Wahlbe­rechtigung“ wende, müsse auch „eine Altersgrenze definieren, wo Wahlberechtigung endet. Es möchte jedoch niemand ältere Menschen vom Gebrauch ihrer Rechte ausschließen.“ 

Da die Piratenpartei zugleich eine „vollautomatische Erfassung aller Erstwähler unter 16“ ablehnt, for­dert sie: „Erstwähler, die unter 16 sind, müssen selbstständig ihren Willen zu wählen persönlich in dem für sie zuständigen Wahlamt beurkunden.“ 

Die Aufhebung jeder Altersgrenze bei der Wahlberechtigung hatte der Berliner Spitzenkandidat und jetzige Fraktionsvorsitzende der Piratenpartei, Andreas Baum, schon im Herbst 2011 gefordert: „Wir möchten die Hürden für die Teilnahme an Wahlen absenken und vor allem Jugendliche und Kinder früh dafür motivieren, sich mit dem politischen Geschehen auseinanderzusetzen. Nach umfangreichen Diskussionen sind wir überein gekommen, dass wir hier keine neue starre Altersgrenze einführen möchten. Wir gehen davon aus, dass ein Kind ab dem Zeitpunkt, in dem es frei den Willen zur Teil­nahme äußern kann und selbst die Motivation hat, sich in das Wählerverzeichnis einzutragen, auch ein hinreichendes Interesse hat, sich mit politischen Sachverhalten auseinanderzusetzen.“[3] 

Bürgerrechte und Bürgerpflichten 

Die Piratenpartei begründet ihre Forderung eines Wahlrechts Kinder damit, man dürfe in der Demo­kratie „nur dann Macht über Menschen ausüben, wenn sie darüber mitentscheiden, wer diese Macht auf welche Weise ausübt.“ Sie ignoriert, dass Demokratie Freiheit und Verantwortung zwei Seiten der gleichen Medaille sind. Die Forderung des Wahlrechts für Minderjährige leugnet diesen Zusammen­hang von Bürgerrechten und Bürgerpflichten. 

Erste und wichtigste Bürgerpflicht ist die Übernahme der vollen Verantwortung ( und Haftung) für daseigene Handeln und dessen Folgen. Diese Bürgerpflicht entfaltet ihre volle Wirkung mit Erreichen der Volljährigkeit. Davor ist sie u. a. durch die Verantwortungsübernahme der Erziehungsberechtigten und verschiedenste Vorschriften des Jugendschutzes stark eingeschränkt.  Artikel 6 Abs 2 des Grundgeset­zes formuliert es so: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ 

Der innere Zusammenhang zwischen Wahlalter und Volljährigkeit konkretisiert sich in der Frage, warum je­mand über die Geschicke der Gesellschaft mitentscheiden soll, den diese Gesellschaft noch nicht für reif genug hält, seine eigenen Lebensverhältnisse zu regeln. Bisher wird in Deutschland – meist von den Grünen – allenfalls ein Wahlrecht ab 16 gefordert. Aber schon hier gilt: 

16 -Jährige dürfen in Deutschland Mofa fahren, aber nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen ein Auto len­ken. Sie dürfen in der Öffentlichkeit Bier trinken, aber keine hochprozentigen Alkoholika. Ohne Erlaubnis der Eltern dürfen sie eine Diskothek nur bis Mitternacht besuchen. Bei Gesetzesver­stößen fallen 16-Jährige unter das Jugendstrafrecht. Heiraten darf man zwar ab 16, aber nur wenn ein Familiengericht dazu die Genehmigung erteilt und der Ehepartner bereits volljährig ist. 

Kaufverträge, die von Jugendlichen unter 18 Jahren ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ge­schlossen werden – zum Beispiel der Kauf eines Computers – sind nur wirksam, wenn sie aus Mitteln bezahlt werden, die ihnen vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind. Dieser sog. „Taschengeldparagraph“ (§ 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches) gilt bis zur vollen Geschäftsfähig­keit mit Erreichen des 18. Lebensjahres. 

Es ist auffällig, dass auch die Befürworter einer Absenkung des Wahlalters nicht vorschlagen, dass an diesen Alterseinschränkungen etwas geändert wird. Auch die Piraten plädieren nicht für eine Absen­kung der Voll­jährigkeit. So ge­sehen ist die Wahlberechtigung für Minderjährige ein Widerspruch in sich, weil es das Wahlrecht von der Le­bens- und Rechtswirklichkeit abkoppelt. 

Wenn das Wahlrecht von der Volljährigkeit entkoppelt wird, sind andere Altersgrenzen  willkürlich, weil sie an kein objektives Kriterium geknüpft sind. Nach der Volljährigkeit ist im deutschen Rechts­system allenfalls die Strafmündigkeit ab dem 14. Lebensjahr (§ 19 Strafgesetzbuch) ein wesentlicher Einschnitt. Mit dem Erreichen des 16. Lebensjahres werden hingegen nur einige Einschränkungen des Jugendschutzes gelockert (z. B. Aus­gang ohne Erwachsenenbegleitung bis 24 Uhr). 

Generell gilt in Deutschland wie im europäischen Ausland die Wahlberechtigung ab 18 Jahren – mit Ausnahme von Öster­reich, wo 2007 das Wahlalter bei nationalen Wahlen auf 16 Jahre gesenkt wurde. International lassen bisher au­ßerdem lediglich Brasilien, Nicaragua und Kuba (wo man von Wahlen nicht spre­chen kann) ein Wahlrecht ab 16 Jahren zu.

7 von 16 Bun­desländern haben das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt – allerdings mit der Ausnah­me von Bremen und Branden­burg nur bei Kommunalwahlen. Zugleich treten die Landesjugendringe u.a. in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen für eine Wahlberechti­gung ab 14 Jahren ein.[4] Mit ihrer Forderung eines Wahlrechts für Kinder geht die Piratenpartei weit über solche Vorstellungen hinaus. Sie nennt zugleich für die Altersgrenze 7 Jahre keine Be­gründung. 

Auch das häufig benutzte Argument, man müsse Jugendlichen durch die Absenkung des Wahlalters die Vertre­tung ihrer eigenen Interessen ermöglichen, ist nicht schlüssig. Die eigenständige Vertretung  ihrer Interessen wäre nur dann möglich, wenn minderjährige Jugendliche nicht nur wählen dürfen, sondern auch wählbar wä­ren. Die einseitige Absen­kung des aktiven Wahlalters   würde aber bedeu­ten, dass minderjährige Jugendliche nicht Gleichaltri­ge, sondern nur Ältere wählen dürfen.

Die Piraten wollen aktives und passives Wahlalter entkoppeln. Sie erheben die Forderung nach Sen­kung des passiven Wahlalters auf die ebenfalls willkürliche Grenze von 16 Jahren. Eine Senkung des Alters der passive Wahlberechtigung ist aber ohne Veränderung der Volljäh­rigkeit nicht möglich: Bis zum Erreichen der Volljährigkeit schränken die Vorschriften des Jugend­schutzes und die Rechte der Erziehungsberechtigten die grundgesetzlich garantierte Freiheit des Man­dats unzulässig ein.

Betroffene Jugendliche lehnen Senkung des Wahlalters mehrheitlich ab

Mit ihrer Forderung nach Aufhebung der Altersgrenze beim Wahlrecht setzen sich die Piraten über die Meinung der betroffenen Kinder und Jugendlichen hinweg. Sie sagen von sich selbst, dass sie mit der Verantwor­tung für politi­sche Entscheidungen in der Regel überfordert seien und die ernsthafte Auseinanderset­zung mit Po­litik in der Regel nicht das ist, was in ihrem Lebensalltag wichtig sei. Dies bestätigen alle (!) vorliegenden Befragungen von minderjährigen Jugendlichen. 

So wurde Ende 1999 in Tirol eine schriftliche Befragung von 2500 Jugendlichen zwischen 14 und 19 Jahren durchgeführt. Sie äußerten sich mit einer klaren Mehrheit von 61 Prozent gegen das Wahlrecht mit 16 Jahren (dafür: 39 Prozent).[5]

In der 15. Shell-Jugendstudie 2006 wurden insgesamt 2532 Jugendliche im Alter von 12-25 Jahren ge­fragt: „Wie finden Sie die Idee, die Altersgrenze für die Teilnahme an Bundestagswahlen von 18 Jah­ren abzusenken, so dass man schon ab 16 Jahren wählen könnte?“ 52 Prozent der Befragten lehn­ten dies ab, 25 Prozent stimm­ten zu und  23 Prozent meinten, es sei ihnen egal.[6] 

Auch in Österreich zeigte 2007 eine kurz vor Einführung der Wahlberechtigung ab 16 eine im Auftrag von Bil­dungs- und Wissenschaftsministerium erstellte Umfrage unter 700 Jugendlichen ein sehr ge­spaltenes Bild. Von den 14-17-Jährigen waren nur 47 Prozent für die Senkung des Wahlalters, 46 Pro­zent dagegen. Bei den 18-24 -Jährigen überwog mit 63 Prozent die Ablehnung. [7] Nach der ersten ös­terreichischen Nationalratswahl, bei der 2008 das Wahlrecht ab 16 galt, ermittelte eine Studie, dass sich der überwiegende Teil der betroffenen Jugendlichen gegen die Wahlalterssenkung aussprach.[8] 

Anfang 2009 führte die „Grüne Jugend Ostalb“ eine Umfrage zum Wahlrecht ab 16 bei mehr als 550 Aalener Schülern durch. Auf die Frage „Hälst du das Wahlrecht ab 16 für sinnvoll?“ antworteten 58 Prozent mit „nein“ und nur 24 Prozent mit „ja“. 18 Prozent konnten sich nicht entscheiden. Das Fazit der Grünen Jugend lautete: „Ein Großteil der Jugendlichen hält das Wahlrecht ab 16 nicht für sinnvoll. Hier zeigt sich, dass die Jugendli­chen sich noch sehr unsicher fühlen“.[9]

2010 ergab eine Forsa-Umfrage in Berlin, dass 63 Prozent der befragten Jugendlichen im Alter von 14- 29 Jahren das Wahlrecht ab 16 für sich ablehnen. [10] 

Die deutlich unterdurchschnittlichen Wahlbeteiligungen von 16-18 jährigen Jugendlichen, dort wo das Wahlalter  abgesenkt wurde und entsprechende Wahlstatistiken vorliegen, bestätigen die Ergebnisse der Umfragen. 

Bei der Bremer Kommunalwahlen (Beirätewahlen) 2007, bei denen in der Hansestadt erst­mals das kommunale Wahlrecht ab 16 Jahren galt, lag die „Wahlbeteiligung der Jugendli­chen“ (ohne genau­ere Spezifierung) bei 44,3 Prozent (insgesamt bei 56,6 Prozent).[11]1 Es lässt sich nicht feststellen, dass diese kommunale Wahlberech­tigung ab 16 zu einem hö­heren politischen Interesse geführt hat, als 2011 in Bremen erstmals bei Landtagswah­len schon mit 16 Jahre gewählt werden durfte.

Um das Wahlgeheimnis zu wahren, wurde bei der Landtagswahl 2011 in Bremen keine Wahlstatistik für 16/17-Jährige erstellt. Für die Wahlbeteiligung wurde die Gruppe der 16-21-Jährigen analysiert, für die Stimmvertei­lung auf die Parteien die Gruppen der 16-25-Jährigen. Deshalb konnte das Statische Lan­desamt in Bremen le­diglich feststellen, dass die erstmals an einer (Bür­gerschaftswahl teilnehmen­den 16- bis unter 21-Jährigen mit 48,6 Prozent ihre Stimme an der Urne (ohne Briefwahl) abgaben. Damit lag die Beteiligungsquote der Erst­wähler nur geringfügig über der Wahlbeteiligung der Erst­wähler bei der vorangegangenen Bürger­schaftswahl 2007 (47,9 Prozent), bei der noch das Wahlrecht ab 18 gegolten hat. Welchen Anteil daran die 16/17-Jährigen hatten ist nicht feststellbar. Insgesamt lag die Wahlbetei­ligung der Erstwähler deutlich unter der allgemeinen Wahlbeteiligung, die in Bre­men ge­ringfügig auf 56,7 Prozent zurückgegangen (2007: 57,5 Prozent).[12]

In Sachsen-Anhalt wurden bei den Kommunalwahlen 1999 und 2009 am Wahltag ausdrücklich die 16/17-Jähri­gen hinsichtlich der Wahlbeteiligung abgefragt. 1999 lag die Wahlbeteiligung in dieser Gruppe bei 40 Prozent (allgemeine Wahlbeteiligung 49,5 Prozent), im Jahr 2009 bei 29,3 Prozent (all­gemeine Wahlbeteiligung 38 Prozent). Die zehnjährige Erfahrung mit dem Wahlrecht ab 16 in diesem Bundesland zeigen keinen Anstieg po­litischen Interesse in der fraglichen Altersgruppe. Die Landesre­gierung Sachsen-Anhalt stellte deswegen in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage im Sep­tember 2011 fest: „Die praktischen Erfahrungen der Kom­munalwahlen zeigen jedenfalls, dass die Be­teiligung in der Altersgruppe der 16- bis unter 18-Jährigen in den aufgezeigten Jahren unterhalb der durchschnittlichen Wahlbeteiligung lag.“[13] 

Als in Schleswig-Holstein bei Kommunalwahlen 1998 erstmals Wähler im Alter ab 16 Jahren zugelas­sen wa­ren, wurde in Neumünster eine Befragung der Erstwähler durchgeführt. Die allgemeine Wahlbeteiligung lag in Neumünster damals bei 52,76 Prozent. Auch hier lag die Wahl­beteiligung der 16/17-Jährigen mit knapp 40 Prozent deutlich darunter, aber höher als bei den 18-21-Jährigen Erstwählern (31 Pro­zent) war. [14]

Bedeutsam ist vor allem die Tatsache, dass die Wahl­statistiken bei fast allen Wahlen zei­gen, dass die Grup­pe der 18-25-Jährigen regelmäßig die niedrigste Wahlbeteiligung aller Altersgruppen auf­weist – und zwar un­abhängig davon, ob sie bei den vorhergehenden Wahlen bereits mit 16 Jahren wählen durften oder nicht. Es gibt deshalb keinerlei Indika­toren dafür, dass das Wahlrecht ab 16 eine unmittel­bare oder (was noch wichtiger wäre) nachhaltige Auswirkung auf politisches Interesse oder die Bereit­schaft zur Teilnahme an Wahlen hätte. 



[1]     Berliner Abgeordnetenhaus Drucksache 17/0112

[3]     Interview mit gulli.com am 17. September 2011

[5]     Universität Innsbruck, Forschungsbericht „Jugend und demokratie in Tirol“, April 2000

[6]     http://de.statista.com/statistik/daten/studie/177098/umfrage/ansicht-zur-wahlberechtigung-fuer-bundestagswahlen-ab-16-jahren/ (vgl. Klaus Hurrelmann, Mathias Albert: Jugend 2006. 15. Shell Jugendstudie: Eine pragmatische Generati­on unter Druck. Fischer, Frankfurt a. M. 2006)

[7]           Die Presse 8.5. 2007

[8]     Institut für Strategieanalysen, „Wählen mit 16“ – Eine Post Election study zur Nationalratswahl 2008, Wien April 2009

[10]         Berliner Zeitung 26.6.2010

[12]    Vgl. Statistisches Landesamt Bremen, Statistische Mitteilungen Heft 113/2011 (Wahlen im Land Bremen 22. Mai 2011)

[13]         Landtag Sachsen-Anhalt, Drucksache 6/399 vom 13.09.2011

 

[14]         Ulf Schloßbauer, Jugendliche wählen ganz anders als man glaubt (ergänzendes Projektbeispiel 2), Veröffentlichung im Rahmen der Beteiligungsbausteine des Deutschen Kinderhilfswerkes e.V. (http://www.kinderpolitik.de/beteiligungsbausteine/pdf/b/Baustein_B_2_6.pdf)

 

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2012-02-06 10:00:00
<![CDATA[DEM TV-SENDER GLOBAL AXESS IN SCHWEDEN]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4111 habe ich ein ausführlicheres englischsprachiges Interview zum Thema "Soziale Marktwirtschaft" als drittem Weg zwischen Sozialismus und Kapitalsmus gegeben. Demnächst erscheint auch ein Sammelband mit meinem Aufsatz dazu.

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

 

Between ideologies:

the Social Market Economy

Imagine a man starving in the streets of Stockholm and the reaction of the various economic ideologies to it. Capitalism – driven by denial of state-interference rooted in liberalism, or its radical form, libertarianism – would argue that the man would never starve, because there will always be somebody who opens his door to help. The welfare state – rooted in the traditional socialist believe in the strong state – would argue that the state would prevent such a situation happening, so that nobody has to open his door.

The economic debate in our times is very often stuck between the stubborn belief in an unrestricted market, careless of its effects on the individual, and the rigid fixation on a welfare state, mistrusting of the individual and disinclined to give him a chance to act. This tussle shows all the signs of an ideological confrontation. Ideologies are characterised by a self-contained conception of the world which refuses to be questioned and claims to have found the absolute truth.

Originally, the term “ideology” stood for the “science of ideas” and made its first appearance at the time of the French revolution, courtesy of the French philosopher and politician Antoine Louis Claude Destutt de Tracy (1754-1836). He claimed to have adapted it from philosophers such as John Locke, for whom all human knowledge was knowledge of ideas. Loosely defined, ideology meant any attempt to approach politics in the light of a system of ideas. In the stricter modern sense, ideology aspires to be a comprehensive theory of human experience. It sets out a political programme and conceives its realisation as emerging from a struggle. It seeks not merely to persuade, but to recruit loyal adherents willing to employ violence. It addresses a wide public but may confer a leadership role onto intellectuals as a privileged avant-garde.

The Austrian philosopher Karl Popper (1902-1994) argued that ideology rests on a logical error, which is the notion that history can be transformed into science understood as a method of observation, hypothesis and confirmation. In contrast, Popper described the true method of science as one of trial and error (“falsification”), not one of confirmation. Popper’s fallibilism underlines that we make theoretical progress in science by deliberately subjecting our theories to critical scrutiny and abandoning those which have been falsified. He accuses ideology of being an attempt to find certainty in history and to produce predictions following a false notion of science as a method of self-affirmation.

The endless row between the proponents of capitalism and socialism shows, on both sides, the ideological signs of self-certainty and aversion to being scrutinised. Though impervious to their repeated historical failure, they were, however, seriously damaged by the global financial crisis.

 

New Challenges to Old Thinking

The fundamental crisis of the global financial system has shown what damage the unlimited welfare state can do to the individual by spending money it doesn’t have –as we saw in some European countries and in the United States. A debt management policy leads to constantly increased budget deficits and, as a natural consequence, to higher taxation and cuts in public services. The examples of Iceland, Greece, Ireland and Portugal illustrate why this, after all, is endangering personal freedom through a dependency on drastic economic and financial measures taken by the state if deficit policies cross a certain threshold.

Many refuse the politics of accumulation of debt as a morally unacceptable policy at the expense of future generations. As a result of the financial crisis, people understand better why the promise that welfare states seem to offer – of living beyond one’s means – may be attractive in the short term, but is dangerous in the long run. In the end, it is the middle class that has to pay for the ravages wrought by such policies through an ever-increasing fiscal gap.

At the same time, the financial crisis has shown what harm unregulated markets can do, socialising economic losses while privatising profits. It became obvious, once again, that pure, unrestricted capitalism leads to a situation where the economic failure of a few is jeopardising the wealth of all.

Such a crisis is not only economically devastating but can easily translate into political instability. It is not surprising that in countries like France, Belgium, the Netherlands, Finland, Denmark or Sweden, political parties to have benefited are those that promote the revival of national isolation, boost fear of foreignness and are filled with incredulity about opening borders for human exchange and international trade. This creates a new instability, not only in these countries but also between them and their neighbours.

Therefore, it is not only economically but also politically of vital importance to overcome the ideologically originated mental blockade of a debate between this one-dimensional construct of a planned economy and the patronised individual on the one hand and the unlimited belief in free markets and the unconstrained individual on the other. Both ideologies lost further credibility through the global financial crisis. Against this background, it is not surprising that a new political debate has emerged about how to create a legitimate economic system for democracy.

 

The Social Market Economy as the Third Way

The oft-repeated failure of the welfare and laissez-faire state draws attention, once again, to the idea of the social market economy as a “third way” between the ideologies of socialism and capitalism. The reaction of the social market economy to the starving man on the streets of Stockholm reads: “Yes, it could happen. Let’s see whether somebody will open his door to help. If not – and that could well be the case – the state should be ready to help and has to be able to do so.”

The notion of Social Market Economy refers to the economic concept which has formed the West German economic policy since 1948. The term was introduced in 1946 by the German economist, Alfred Müller-Armack (1901-78), who designed a theoretical concept in contrast to the centrally controlled economy of national socialism and also to the familiar concepts of the free market economy. According to him, the point of the social market economy is “to combine the principle of a free market with that of social balancing”. It is a concept in which the basic values of liberty and justice represent two sides of a relationship whose tensions have to be maintained and tolerated.

The way for this concept was paved by the “Freiburg School”, which was formed by a group of economists in the early 1930s at the University of Freiburg. They suffered savage persecution from the Nazis. Their common basic beliefs were known as “ordoliberalism”, which is a concept opposed to unbridled capitalism as well as the centrally planned economy. The main representatives of this group were Walter Eucken (1891-1950), Franz Böhm (1895-1977) and Wilhelm Röpke (1899-1966) ,who argued the case for an “economic and social humanism”.

It was Ludwig Erhard (1897-1977) who went on to tackle the practical, economic implementation of the concept of a socially-oriented market economy when he became Minister for Economic Affairs in the first government of the Federal Republic in 1949, holding this position until 1963, when he was elected Federal Chancellor. Erhard is generally hailed as the “father” of the social market economy.

The first phase of its implempentation in Germany (1948-66) was characterised by the initially successful realisation of economic growth and social security. The so-called economic miracle of the 1950s led – with American support, through the Marshall Plan – to the technological modernisation of the production process and the rapidly rising standard of living of the population in West Germany. The second phase (1967-78) was dominated by a policy of demand management, along the lines of Keynesianism and interventionism. This entailed increasing restrictions of the markets. The third phased (1979-90) started off with the failure of the policy of demand management with increasing unemployment rates and was followed by a policy more focused on the stimulation of market processes when the government of Helmut Kohl took power. Reunification began the fourth phase, with a re-establishment of a balance between the economic and social dimension through institutional reforms of economic order, which were also necessary as a consequence of European integration.

The social market economy is not explicitly mentioned in the German constitution, though there are articles which contain important preconditions for it. In particular, Article 14 of German Basic Law guarantees private property and, at the same time, it postulates that this should serve the well-being of the general public. In the process of unification, the treaty of 8th May, 1990, between the Federal Republic of Germany and the German Democratic Republic, establishing a monetary, economic and social union, formally declared the social market economy the common economic order of both contracting parties and thus it became the official scheme for a united Germany.

 

A Concept of Man

Because a legitimate political and economical order should not be used as coercion against individuals, but rather to enable them to live together according to their nature, it is essential to reveal its underlying concept of man. This concept of man is the benchmark, whether political and economical systems are serving humans, or the other way around.

The fundamental values of the social market economy are rooted in what one might call the Christian image of humanity. The concept of inalienable human dignity results directly from the essential structure of humans, which is immutable. The dignity of one individual cannot be placed over, or subordinated to, the dignity of another. For Christians, this results from the certainty that humans are creatures of God. But the formulation of human dignity can be derived from other traditions or religions too. Out of the establishment of human dignity for everyone arises the respect for the equality of all humans. It cannot be separated from an understanding of human individuality. No-one is identical to another. From this diversity, the decision to embrace pluralism in politics and society follows.

Finally, the Christian concept of man is cognisant of the indissoluble human incompleteness which nobody can deny for himself or others. If nobody claims perfection, human dignity is secured for everyone. Where one or some deny human dignity for others, the threat of dictatorship and totalitarianism arises.

 

Ethical Goals

The social market economy is committed to three main ethical goals, which are essential to allow people to live in human conditions. The first and most important of these is an optimal goods supply, which can be achieved only when economic agents enjoy the freedom that forms the basis of their economic creativity. The second goal is the guarantee of decent conditions at the workplace through public legislation, while classical liberalism sees even the labour market as exclusively subject to the law of supply and demand. The third ethical goal is solidarity with the economically weak through a system of social security. In our times, a forth ethical goal of ecological compatibility and global economical reasonableness should be added.

On this basis, the social market economy is an institutionally order-related programme based on the principles of a competition-oriented economy, linking free personal initiative with social progress, made possible through the economic effectiveness of a successful market. In order to be able to fulfill this function, the institutional order has to meet a number of constitutive conditions. The structural elements which need to be mentioned are: private property, freedom of production, freedom of action, freedom of trade, free choice of occupation, free choice of work and freedom to consume. As the main prerequisite for a free market, private property can be defined as the right of private actors to dispose goods and services. These private actors also have to accept the consequences of their own decisions by being liable – positively in the forms of profits, negatively in the form of losses.

But the social market economy does not leave it at that. Just as it provides room for success for everybody in the market, it takes responsibility for the losers in the marketplace. For that purpose, it establishes a system of social security to protect all members of society against poverty and hardship and to provide everyone with the potential to lead a dignified life. The intention of this concept is to enable the beneficiaries of these services to live independently of assistance where possible. Answering the question about which of these solidarity services are indispensible to protect human dignity and where state responsibility ends to give room for reasonable individual contributions, the social market economy follows the principal of subsidiarity.

 

Diversity or Uniformity?

The dilemma has a long history in political philosophy. Its roots reach back to Aristotle who advocated the guiding principle of variety to build a society, quite unlike his teacher Plato, who recommended the ideal of unity as the principle structure of a society. The dispute between these two concepts of society runs through the history of political ideas. Particularly impressively, Karl Popper analysed this in his book, The Open Society and Its Enemies (1945). On the one side Plato, Rousseau and Karl Marx described the ideal state as one which places unity over everything and to which variety appeared disturbing. On the other side, Aristotle, Locke and Kant emphasised the fundamental purpose of the state as guaranteeing diversity. Their guideline was: as much freedom as possible, as much unity as necessary.

It was Jean Jacques Rousseau (1712-78) who advocated “Du contract social ou principes, du droit politique” and a mysterious “volonté générale”, because, for him, no society could exist without a condition in which all interests agree. Thus Rousseau understands the individual only as part of the community. His ideal was the homogeneity of the people and he considered diversity to be an indication of crisis: “The nearer opinion comes to unanimity, the greater is the dominance of the general will; whereas long debates, dissensions and tumult proclaim the domination by particular interests and the decline of the state.” By belittling differences of opinion as “quarrel” Rousseau justifies his struggle for homogeneity through general will.

Rousseau’s concept – which can been seen as one of the roots of modern totalitarianism – stands in sharp contrast to the ideas of John Locke (1632-1704). In his influential paper, “The Second Treatise of Government” (1690), Locke stated that all humans are free by nature and make themselves so through agreement with members of a political society. Therefore the state has to ensure variety. This concept of “agreeing to disagree” can be understood as the origin of the modern concept of pluralism. In his essay, “On the Old Saw: that may be right in theory, but it won’t work in practice” (1793), Immanuel Kant (1724-1804) followed this line by stating that public welfare cannot be used against everyone’s “undeniable right to find his blessedness in each way that suits him, if he does not harm the freedom of others.”

Such philosophical thoughts were translate into a political concept by no less a figure than Abraham Lincoln (1809-65) who, six years before he was elected to be the 16th President of the United States, wrote in his “Fragment on Government” (1854): “The legitimate object of government is to do for a community of people whatever they need to have done but cannot do at all, or cannot so well do for themselves in their separate and individual capacities. In all that the people can do as well for themselves, government ought not to interfere.”

Even so, the idea has been around long enough to develop its full strength as a grand theory and to labelled with the brand “subsidiarity” in the Christian social doctrine of the 19th century.

 

Christian Social Doctrines

The concept of the social market economy was driven by critiques of historical economic and social orders, chiefly Smithian laissez-faire liberalism on the one hand and Marxian socialism on the other. The concept of a “social ethic” was a response to industrialisation and its “social question”. While a Protestant social ethic refers to the Bible, the Catholic church postulates a universally binding natural law and thus presupposes a social philosophy.

Protestant social ethics were born out of empirical social sciences. The Lutheran theologian, Alexander von Oettingen (1827-1905), was the first to use the term “social ethics” in the title of a book of 1867, by distancing himself from an exclusively mechanistic definition of the social process and also taking a stance against a one-sided view of ethics as referring only to individual and personal acts.

The starting point of a corresponding social and ethical reflection remains, for Protestant reformers, their commitment to the rule of Christ over the world and the community in this world and the next. Protestant social ethics demand that everyone takes responsibility for his or her own life. To that extent, the individual can’t escape the tension between freedom and responsibility as the two key concepts of Protestantism. Freedom can only by substantiated if individuals have a certain degree of property and adequate opportunities to participate in the form of meaningful paid work. Individual freedom is tied to cooperation with others. The logic behind this idea is a just society as a fair system of cooperation.

The contemporary Catholic social doctrine dates back to a time when Catholicism strove for an answer to the social question, while liberalism and socialism emerged as the two dominating economic theories. While liberalism predicted that free global markets would result in the “wealth of nations” (Adam Smith), socialism believed in the necessity of a “class struggle”, which would lead to communism as a “classless society” (Karl Marx).

In the first social encyclical (world circulars) of the catholic church, Rerum Novarum (“of new things”) of 1891, Pope Leo XIII dealt with massification and anonymity as consequences of industrialisation. He emphasised how significant it is to protect and strengthen the individual against these tendencies and levelled harsh criticism at the early capitalist class society of the time. While rejecting the idea of socialism, he demanded a national social policy for the workers. The encyclical described the possibility of combining the related concepts of liberty as a fundamental value and the institution of the market with the idea of social justice in such a way that they were in a state of equilibrium, which would be able to “carry” the economic system and thus to “tolerate” the tension between liberty and social equality.

In 1931, the second papal encyclical, Quadragessimo Anno (“in the 40th year”), by Pope Pius XI, explicitly picks up on that plea in the face of totalitarian movements and the arrival of ideologies as new threats to individuals and describes individuals, family and social structures as protection against a pervasive state. He stated that the “capitalist way of running the economy cannot be condemned as such” but it is necessary “to organise it properly”, because “unhampered competitive freedom” can easily lead to “the survival of the fittest, who all to often tend to be more brutal and lacking in conscience”.

 

Subsidiarity

The term subsidiarity – derived from the latin word subsidium (“help”) – has its roots in the encyclical, Quadragessimo Anno, where its classical definition may be found: “Just as it is gravely wrong to take from individuals what they can accomplish by their own initiative and industry and give it to the community, so also it is an injustice and, at the same time, a grave evil and disturbance of right order to assign to a greater and higher association what lesser and subordinate organisations can do. For every social activity ought, of its very nature, to furnish help to the members of the body social and never destroy and absorb them.”

The 1991 encyclical, Centesimus Annus (“hundredth year), by Pope John Paul II, refers to Rerum Novarum and forms a third chapter of the Catholic social doctrine, resulting in the idea of a social market economy. Although it did not use this specific term, it described the issue down to the finest details of ethical principals. While the terms “liberty” and “social justice” describe basic ethical values, the terms “market mechanism” and “public control” describe the two fundamental organising elements of the social market economy.

The subsidiarity principle demands that the self-sufficiency of the individual be protected against state interference. Moreover, it has a dual core: “private before state” and “small before large”. Where a problem arises, the smallest unit should be given the first chance to solve it before huge structures can capture it. Priority in assuming responsibility should be given first to the individual, then to the family; the neighbourhood is permitted to interfere before the state; the order of priorities moves from local to regional to national to European to global.

The subsidiarity principle is a rule for distribution of the scope of authority. Its ranking is clear: self help before neighbourly help; neighbourly help before help from afar and governmental interference. It is therefore crucial how political and economic order will examine the question of its reach of competence. One cannot insinuate that subsidarity advocates that the state should not to take care of anything. It doesn’t want government to be so powerful as to interfere everywhere, but it does want it to be powerful enough to act when needed. In addition to its decentralisation dynamics, the subsidiarity principle requires that the government institution which is assigned to solve a problem must be sufficiently equipped to complete these tasks.

In a sense, subsidiarity (“we should keep a sense of proportion”) is the sister of solidarity (“we are all in the same boat”). It promotes freedom and individual responsibility. It wants to avoid the dependency and paternalism of the welfare state as much as it promotes security for the individual, rather than the abandonment of the individual under capitalism.

 

Rules for the Market

With its emphasis on the principle of subsidiarity, the social market economy advocates that each individual not only has the right, but also the duty, to do what he or she is capable of doing. This applies to integration in the job market, the acquisition of knowledge and education, and the ability to accumulate assets and to make financial arrangements for retirements and times of need. Unlike the welfare state, it gives personal initiative priority over state action and stipulates the state to act bottom up instead of top down. Unlike the libertarian laissez-faire state, it does not exclude state action as a last choice, if individual initiative is too weak to succeed.

The social market economy starts from the premise that the market economy requires a stable, legal-institutional framework, which the state can create by making provision for internal and external security, administration of justice and a suitable infrastructure. Government has responsibility for drawing a code of general rules for market participants. Markets do not always function smoothly. Open competition is only possible if anti-trust rules guarantee a minimum number of competitors and prevent monopoles from dominating the market.

In all free market systems there are a number of economic sectors that require special regulations because they deviate more or less strongly from general market principals. Such sectors – basic needs like agriculture and food, water supply or electricity, health care – are a feature of the social market economy, partly exempted from the laws of general competition. Instruments to be used are state regulations controlling market entry, prices, production and sales volume, investments and capacities, as well as quality and terms. This includes prohibition of cartels and price fixing, the ban of price recommendations and monitoring of abuse in cases of exclusivity commitments of costumers towards certain suppliers.

To safeguard free markets by implementing fair is a key purpose of the social market economy. Another is to make sure that human dignity is not only protected for those who participate in a free market, but for those who fail to survive there.

 

Social Security

A legitimate political and economic order allows for the fact that human beings have not only different interests, ideas and opinions, but also different gifts and abilities. There are the risks of non-income periods – unemployment, illness and retirement – against which a social security system should provide a basic safeguard. The social market economy organises for this through an insurance system which is compulsory for everybody because, otherwise, those who are reasonable enough to safeguard their money for difficult times would also have to support those who don’t.

These compulsory insurances against times where there is no income are based on the concepts of solidarity and subsidiarity. They force everybody to show solidarity with himself by taking bad times into account when he enjoys the good times. Without this imposed precaution, people would live at the expense of others when they are hit by personal financial crises. Viewed in this light, the protection of freedom for all is justification for the constraint of personal freedom, forcing individuals into an insurance system.

In Germany, unemployment insurance, health insurance, the pension system, care insurance and insurance against accidents at work are compulsory. The level of contributions (and benefits) to these compulsory insurances for times where there is no income is linked to the level of income when it is earned. The insurance premium is shared 50:50 by employers and employees.

At the time of writning, in 2011, these contributions stand at 19.9 per cent of wages for pension insurance, 15.5 per cent for health insurance, 3 per cent for unemployment insurance and 1.9 per cent for nursing care insurance. With his half of it, an employee pays a significant 20 per cent of his income as premiums for these social security insurances. This is about the same as the average tax rate.

While the insurance system is personalised – basically, you get what you pay – there is also a social security net which is funded by taxes and ensures a minimum standard of living when all other systems fail. In 2011, this minimum income system provides €364 per month for an adult and between €215-287 for children, depending on their age. In addition, beneficiaries are entitled to be reimbursed for their costs of an appropriate home.

With solidarity as one of its principles, the German social market economy is committed to a system of progressive income tax. Currently, its key points for the individual are a basic tax allowance of €8000 (plus €7000 per child), a starting tax rate of 14 per cent, higher rates of 42 per cent for annual incomes of €52,000 or more, and a rate of 45 per cent for incomes of more than €250,000.

In addition to certain benefits in the tax system – such as a tax split for family incomes – there is a special policy to support families. It includes child allowances (between €184-215 per child) and parents’ money (€300-1800 Euro up to 14 months, depending on previous income, if you take a break to raise children). Time spent on childcare and education is taken into account in the calculation of old-age pensions through insurance contributions paid by the state. The term “family contribution compensation” used for this policy underlines that children do not represent a burden on society, but that parents, through their investment of money and labour, are making an essential contribution to the continued existence of society. Family policy is also a part of the commitment of the social market economy to the principle of solidarity.

 

Compulsory Insurance

Right from the start of its conceptualisation, one of the fundamental pillars of the social market economy was to ensure that the aged can enjoy their retirement, adequately provided for and free from poverty. It is equally important that old-age pensions should not come across as charity, but as a rightful claim derived from contributions made during the acquisition phase. Pensions are rewards for performance. Therefore, Germany has a so-called contribution-financed pension system for each employee. The employer deposits a fixed percentage of earned income, from which pensioners draw during retirement in proportion to their contributions.

In Germany, for historical reasons, the deposited contributions are paid directly to the pensioners and not placed into interest-bearing investments to be paid out later to the respective contributor. In other words, the pension system works on a pay-as-you-go basis. Pension scheme revenues are based on the contribution average, multiplied by the numbers of employees. Expenditure is based on the average pension multiplied by the number of pensioners. If the number of pensioners rises, or the numbers of employees fall (or both), it follows that expenditure goes up or revenues go down (or both). Therefore, economic crises and demographic changes have a direct impact on the pension fund. If there is a deficit, it has to be covered by the tax-payer. Due to demographic development, these subsidies to the pension fund became the second largest item of expenditure in the national budget – after the interest rates on the state deficit. Lowered pay-outs, extended working ages and incentives for more private provisions for one’s old age are the countermeasures which are taken by politics.

As a protective measure against health risks, people have to get health insurance. Up to a certain income, they belong to the statutory health insurance system. About ten per cent of the population are members of a private health insurance scheme. Both schemes are financed through contributions calculated in order for contribution revenues to cover current expenditure. The contribution charged is a percentage of income. A free insurance coverage for family members without income is included. One of the most important rights for the patient, guaranteed by the system, is the free choice of a doctor.

In recent years, new medical technologies and new medicines and the growing number of senior citizens have sharply increased health costs. In order to counteract these developments, reform of the health service is an ongoing task. Measures include the exclusion of certain non-basic services and medicines from the service catalogue, the introduction of supplementary payments by the insured and so-called budgeting, which entails upper limits for the financing of services rendered or initiated by hospitals and physicians in private practice. But still the insurance contribution has risen.

Nursing care insurance functions like health insurance, but is dramatically confronted with higher costs as a consequence of demographic developments, people getting older and more of them depending on professional care. Statutory occupational accident insurance covers accidents at work, occupational diseases and work-related health hazards. Its contributions are paid by the employer only.

Unemployment insurance guarantees 60 per cent (or 67 per if you have children) of your last wage (confined to €5,500 per month) up to 24 months, depending on your age. After this time, one is entitled to claim basic social security. The primary purpose of this social security system is to reintegrate the unemployed into working life, while they are expected to show active participation. Basic social welfare – not the insurance benefits – can be cut if one does not seek a job.

This system of support and demand manifests the continuing ability of the social market economy to conciliate freedom and justice, while the old ideologies of capitalism and socialism remain stuck in the philosophy that you have to make a choice between these objectives.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/0001screenshot-axcess-schnitt.jpg' border=0 alt='DEM TV-SENDER GLOBAL AXESS IN SCHWEDEN'>
2012-01-29 10:00:00
<![CDATA[DIE ABSENKUNG DES WAHLALTERS WIRD OFT]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4104 als Möglichkeit diskutiert, mehr Politikinteresse bei Jugendlichen zu wecken. Nach Bremen hat im Dezember 2011 jetzt auch Brandenburg "Wählen ab 16" sogar für Landtagswahlen beschlossen. Ich halte das für den falschen Weg, weil Wahlrecht und Volljährigekeit zwei Seiten der gleichen Medaille sind.

Sie können den folgenden Text hier ausdrucken.

 

Wahlrecht, Volljährigkeit und Politikinteresse ?
von Stephan Eisel

Immer wieder wird in Deutschland über eine Absenkung des Wahlalters als Mittel gegen eine ange­nommene „Politikverdrossenheit“ bei Jugendlichen diskutiert. Zuletzt hat der Landtag in Brandenburg im Dezember 2011 mit den Stimmen von SPD, LINKEN, Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU das Wahlalter auf 16 Jah­re festgelegt. Der oft emotional geführten Debatte mangelt es allerdings meist an einer nüchternen Bewertung der Fakten. Insbesondere sind bei der Entscheidung über das Wahlalter folgende Gesichtspunkte zu beachten: 

1) Die Grundlagen

Artikel 38 des Grundgesetzes legt in Absatz 2 zur Wahlberechtigung für die Wahlen zum Deutschen Bundestag fest: „Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.“ Für eine Änderung dieser Regelung wäre ein 2/3-Mehrheit im Deutschen Bundestag erforderlich. 

Zwar können die Bundesländer das jeweiligen Landtags- und Kommunalwahlrecht grundsätzlich auto­nom re­geln, aber sie orientieren sich meist am Bundestagswahlrecht. Zwölf von 16 Bundesländern regeln das Wahlalter für Landtagswahlen und landesweite Volksabstimmungen in ihren Landesverfassungen. Das diese nur mit einer 2/3-Mehrheit bzw. teilweise nur durch Volksabstimmungen geändert werden können, ist eine Änderung des Wahlrechtes vor parteitaktischen Überlegungen geschützt. In den Lan­desverfassungen von Bayern (Art 14), Baden-Württemberg (Art. 73), Berlin (Art. 39), Hessen (Art. 73), Niedersachsen (Art. 8), Nordrhein-Westfalen (Art. 30), Rheinland-Pfalz (Art. 76), dem Saarland (Art. 64), Sachsen (Art. 4), Sachsen-Anhalt (Art. 42) und Thüringen (Art. 46), ist das Wahlalter ausdrücklich auf die Vollendung des 18. Lebensjahres festgelegt. 

In Brandenburg wurde die Landesverfassung am 19. Dezember 2011 mit den Stimmen von SPD, LIN­KEN, Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU geändert und das Wahlalter generell auf 16 Jahre festgelegt.

In Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ist das Wahlalter grund­sätzlich nicht in der Landesverfassung festgelegt und durch einfache Änderung des Wahlgesetzes änderbar. In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ist das Wahlalter bei Kommu­nalwahlen nicht durch die Landesverfassung festgelegt und ebenfalls durch einfaches Gesetz. d. h. mit einfacher Mehrheit änderbar. 

Von der Wahlberechtigung ab 18 Jahre weichen bei Kommunalwahlen inzwischen sieben der sechzehn Bun­desländer ab: In Niedersachsen (1996), Sachsen-Anhalt (1998), Schleswig-Holstein (1998), Meck­lenburg-Vor­pommern (1999), Nordrhein-Westfalen (1999), Bremen (2007) und Brandenburg (2011) gilt das kommunale Wahlrecht ab 16 Jahre abgesenkt. 

Bei Landtagswahlen ist Wählen ab 16 Jahren bisher nur in Bremen (seit 2011) und künftig in Branden­burg möglich.

In anderen Bundesländern und im Bundestag wurden entsprechende Anträge zur Herabsetzung des Wahlalters wiederholt abgelehnt. 

Auch im europäischen Ausland gilt generell die Wahlberechtigung ab 18 Jahren – mit Ausnahme von Öster­reich, wo 2007 das Wahlalter bei nationalen Wahlen auf 16 Jahre gesenkt wurde. International lassen bisher au­ßerdem lediglich Brasilien, Nicaragua und Kuba (wo man von Wahlen gar nicht spre­chen kann) ein Wahlrecht ab 16 Jahren zu. 

2) Wahlalter und Volljährigkeit

Die Forderung nach einer Senkung des Wahlalters wirft die Frage auf, nach welchen Kriterien das Wahlalter festgelegt werden soll. Bisher galt das Erreichen der Volljährigkeit dafür als entscheidender Maßstab. So kün­digte Bundeskanzler Willy Brandt in seiner Regierungserklärung „Mehr Demokratie wagen“ vom 28. Oktober 1969 miteinander verbunden Gesetzesinitiativen zur Absenkung des Wahlal­ters und der Volljährigkeit an. Die Umsetzung erfolgte zur Bundestagswahl 1972 mit der Absenkung des aktiven Wahlalters und (wegen der Viel­zahl rechtlicher Folgeregelungen zeitlich verzögert) 1975 mit der Herabsetzung der Volljährigkeit (und damit der passiven Wahlberechtigung) auf 18 Jahre. 

Der Vorschlag nach einer weiteren Senkung des Wahlalters wird allerdings nicht mit der Forderung nach einer weiteren Absenkung der Volljährigkeitsgrenze verbunden. Die sich daraus ergebende Ent­koppelung von Wahl­berechtigung und Volljährigkeit führt zur grundsätzlichen Problematik, ob Bür­gerrechte wie das Wahlrecht nicht an die Bürgerpflichten gebunden sein sollten, die zur Volljährigkeit gehören. 

Der innere Zusammenhang zwischen Wahlalter und Volljährigkeit konkretisiert sich in der Frage, warum je­mand über die Geschicke der Gesellschaft mitentscheiden soll, den diese Gesellschaft noch nicht für reif genug hält, seine eigenen Lebensverhältnisse zu regeln:

16 -Jährige dürfen in Deutschland Mofa fahren, aber nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen ein Auto len­ken. Sie dürfen in der Öffentlichkeit Bier trinken, aber keine hochprozentigen Alkoholika. Ohne Erlaubnis der Eltern dürfen sie eine Diskothek nur bis Mitternacht besuchen. Bei Gesetzesver­stößen fallen 16-Jährige unter das Jugendstrafrecht. Heiraten darf man zwar ab 16, aber nur wenn ein Familiengericht dazu die Genehmigung erteilt und der Ehepartner bereits volljährig ist. 

Kaufverträge, die von Jugendlichen unter 18 Jahren ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ge­schlossen werden – zum Beispiel der Kauf eines Computers – sind nur wirksam, wenn sie aus Mitteln bezahlt werden, die ihnen vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind. Dieser sog. „Taschengeldparagraph“ (§ 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches) gilt bis zur vollen Geschäftsfähig­keit mit Erreichen des 18. Lebensjahres. 

Es ist auffällig, dass auch die Befürworter einer Absenkung des Wahlalters nicht vorschlagen, dass an diesen Alterseinschränkungen etwas geändert wird. Sie plädieren nicht für eine Absenkung der Voll­jährigkeit. So ge­sehen ist die Wahlberechtigung für Minderjährige ein Widerspruch in sich, weil es das Wahlrecht von der Le­bens- und Rechtswirklichkeit abkoppelt. 

Wenn das Wahlrecht von der Volljährigkeit entkoppelt wird, sind andere Altersgrenzen willkürlich, weil sie an kein objektives Kriterium geknüpft sind. Nach der Volljährigkeit ist im deutschen Rechts­system allenfalls die Strafmündigkeit ab dem 14. Lebensjahr (§ 19 Strafgesetzbuch) ein wesentlicher Einschnitt. Mit dem Erreichen des 16. Lebensjahres werden hingegen nur einige Einschränkungen des Jugendschutzes gelockert (z. B. Aus­gang ohne Erwachsenenbegleitung bis 24 Uhr).

Auch in der Vielzahl der Vorschläge einer unterschiedlichen weitgehenden Absenkung des Wahlalters spiegelt sich die Willkürlichkeit von Altersgrenzen, die sich nicht an der Volljährigkeit orientieren. Sieben von 16 Bun­desländer haben das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt – allerdings mit der Ausnahme von Bremen und Braden­burg nur bei Kommunalwahlen. Zugleich treten die Landesjugendringe u.a. in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen für eine Wahlberechti­gung ab 14 Jahren ein. 

Die Aufhebung jeder Altersgrenze bei der Wahlberechtigung wird z. B. von der Piratenpartei gefordert. Deren Berliner Spitzenkandidat, Andreas Baum, sagte im Herbst 2011: „Wir möchten die Hürden für die Teilnahme an Wahlen absenken und vor allem Jugendliche und Kinder früh dafür motivieren, sich mit dem politischen Geschehen auseinanderzusetzen. Nach umfangreichen Diskussionen sind wir überein gekommen, dass wir hier keine neue starre Altersgrenze einführen möchten. Wir gehen davon aus, dass ein Kind ab dem Zeitpunkt, in dem es frei den Willen zur Teilnahme äußern kann und selbst die Motivation hat, sich in das Wählerverzeichnis einzutragen, auch ein hinreichendes Interesse hat, sich mit politischen Sachverhalten auseinanderzusetzen.“ Baum wurde Ende September 2011 zum Fraktionsvorsitzenden der Piratenpartei im Berliner Abgeordneten­haus gewählt. 

3) Zum Politikinteresse von minderjährigen Jugendlichen

Oft wird als Begründung für eine Senkung des Wahlalters das vermeintlich hohe Politikinteresse von minder­jährigen Jugendlichen angeführt. Dafür gibt es keine empirischen Belege. Im Gegenteil stim­men die vorliegen­den Studien darin überein, dass das Politikinteresse von 16/17-Jährigen deutlich ge­ringer ausgeprägt ist als das von älteren Ju­gendlichen und jungen Erwachsenen. 

Schon 1991 kam die Konrad-Adenauer-Stiftung im Rahmen einer Jugendstudie mit 5022 Befragten im Alter von 15-25 Jahren zu dem Ergebnis, dass 16/17-Jährige ein messbar geringeres Interesse an Poli­tik zeigen als 18-24-Jährige.

Zuletzt befasste sich 2008 eine qualitative Studie der Universität Hohenheim mit der Frage „Lässt sich eine Herabsetzung des Wahlalters in Deutschland durch Ergebnisse zum Politikverständnis bei heuti­gen und poten­ziellen Erstwählern begründen?“ Dazu wurden ausführliche Interviews mit 171 Schü­lern und jungen Studen­ten geführt. In der Zusammenfassung der Ergebnisse heisst es:

  • „Die Teilnehmer ohne Wahlrecht (unter 18 Jahren) hatten ein signifikant geringeres politisches Wissen als die Teilnehmer mit Wahlrecht. Dies gilt sowohl für die Personen mit höherer Bil­dung (Gymnasias­ten oder Personen mit FH-Reife bzw. Abitur) als auch für die Personen mit geringerer Bildung (Haupt­schüler, Hauptschul-Absolventen oder Personen mit mittlerer Reife). Unabhängig von der Bildung konnten die Teilnehmer ohne Wahlrecht lediglich etwa ein Drittel der Punkte in den Tests zum politi­schen Wissen erzielen, während die Wahlberechtigten im Schnitt etwas über die Hälfte der Punkte er­zielten.“ 
  • „Überraschend ist, dass die Teilnehmer ohne Wahlrecht ihr Verständnis politischer Kommuni­kation im Schnitt jedoch nicht signifikant schlechter bewerten als die Personen mit Wahlrecht. Die subjektive Einschätzung des Verständnisses entspricht hier also nicht dem objektiv nach­weisbaren Verständnis der politischen Kommunikation.“ 

  • „Entgegen ihrer Selbsteinschätzung schnitt die Gruppe der 16-17-Jährigen Jugendlichen bei diesem Verständnisteil (Test, ob sie einen vorlegten politischen Text verstanden) wesentlich schlechter ab, als die Gruppe der 18- bis 21-Jährigen Erstwähler. So erreichten die Neuntkläss­ler der Hauptschule gerade einmal die Hälfte der Punkte im Verständnistest, die Berufsschüler hingegen immerhin fast zwei Drit­tel. Dieser altersbedingte Unterschied zeigte sich ähnlich deutlich beim Vergleich von Gymnasiasten und Studienanfängern.“

4) Wahlberechtigung als ungeeignete politische Bildungsmaßnahme

Das häufigste Argument für eine Senkung des Wahlalters ist die Behauptung, man könne dadurch das Interesse von Jugendlichen an Politik wecken. Grundsätzlich ist dagegen einzuwenden, dass das Wahl­recht zu grundle­gend für die freiheitliche Demokratie ist, um es zum pädagogischen Hilfsmittel zu de­gradieren. Es ist auch we­nig einleuchtend, durch unterschiedliches Wahlalter unterschiedlichen Wahlen eine unterschiedliche Wertigkeit zuzusprechen – so als seien Kommunalwahlen weniger be­deutend und deshalb am ehesten als Experimentiert­feld geeignet. 

Vor allem aber zeigen empirische Untersuchungen, dass die Einführung des Wahlrechts ab 16 nicht zu einem höheren politischen Interesse dieser Altersgruppe geführt hat. Dies zeigt sich auch an der deut­lich unterdurch­schnittlichen Wahlbeteiligung der 16/17-Jährigen, wo dies gemessen werden konnte. Vor allem ist eine Zunah­me der Wahlbeteiligung von Jugendlichen auch dort nicht nachzuweisen, wo das herabgesetzte Wahlalter schon länger gilt. 

Bei der Bremer Kommunalwahlen (Beirätewahlen) 2007, bei denen in der Hansestadt erst­mals das kommunale Wahlrecht ab 16 Jahren galt, lag die „Wahlbeteiligung der Jugendli­chen“ (ohne genau­ere Spezifierung) bei 44,3 Prozent (insgesamt bei 56,6 Prozent). Es lässt sich nicht feststellen, dass diese kommunale Wahlberechti­gung ab 16 zu einem hö­heren politischen Interesse geführt hat, als 2011 in Bremen erstmals bei Landtagswah­len schon mit 16 Jahre gewählt werden durfte. 

Um das Wahlgeheimnis zu wahren, wurde bei der Landtagswahl 2011 in Bremen keine Wahlstatistik für 16/17-Jährige erstellt. Für die Wahlbeteiligung wurde die Gruppe der 16-21-Jährigen analysiert, für die Stimmvertei­lung auf die Parteien die Gruppen der 16-25-Jährigen. Deshalb konnte das Statische Lan­desamt in Bremen le­diglich feststellen, dass die erstmals an einer (Bür­gerschaftswahl teilnehmen­den 16- bis unter 21-Jährigen mit 48,6 Prozent ihre Stimme an der Urne (ohne Briefwahl) abgaben. Damit lag die Beteiligungsquote der Erst­wähler nur geringfügig über der Wahlbeteiligung der Erst­wähler bei der vorangegangenen Bürger­schaftswahl 2007 (47,9 Prozent), bei der noch das Wahlrecht ab 18 gegolten hat. Welchen Anteil daran die 16/17-Jährigen hatten ist nicht feststellbar. Insgesamt lag die Wahlbetei­ligung der Erstwähler deutlich unter der allgemeinen Wahlbeteiligung, die in Bre­men ge­ringfügig auf 56,7 Prozent zurückgegangen (2007: 57,5 Prozent).

In Sachsen-Anhalt wurden bei den Kommunalwahlen 1999 und 2009 am Wahltag ausdrücklich die 16/17-Jähri­gen hinsichtlich der Wahlbeteiligung abgefragt. 1999 lag die Wahlbeteiligung in dieser Gruppe bei 40 Prozent (allgemeine Wahlbeteiligung 49,5 Prozent), im Jahr 2009 bei 29,3 Prozent (all­gemeine Wahlbeteiligung 38 Prozent). Die zehnjährige Erfahrung mit dem Wahlrecht ab 16 in diesem Bundesland zeigen keinen Anstieg po­litischen Interesse in der fraglichen Altersgruppe. Die Landesre­gierung Sachsen-Anhalt stellte deswegen in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage im Sep­tember 2011 fest: „Die praktischen Erfahrungen der Kom­munalwahlen zeigen jedenfalls, dass die Be­teiligung in der Altersgruppe der 16- bis unter 18-Jährigen in den aufgezeigten Jahren unterhalb der durchschnittlichen Wahlbeteiligung lag.“

Als in Schleswig-Holstein bei Kommunalwahlen 1998 erstmals Wähler im Alter ab 16 Jahren zugelas­sen wa­ren, wurde in Neumünster eine Befragung der Erstwählerinnen und Erstwähler durchgeführt. Die allgemeine Wahlbeteiligung lag in Neumünster damals bei 52,76 Prozent. Auch hier lag die Wahl­beteiligung der 16/17-Jährigen mit knapp 40 Prozent deutlich darunter, aber höher als bei den 18-21-Jährigen Erstwählern (31 Pro­zent) war.

Bedeutsam ist vor allem die Tatsache, dass die Wahlstatistiken bei fast allen Wahlen zei­gen, dass die Gruppe der 18-25-Jährigen regelmäßig die niedrigste Wahlbeteiligung aller Altersgruppen auf­weist – und zwar unab­hängig davon, ob sie bei den vorhergehenden Wahlen bereits mit 16 Jahren wählen durften oder nicht. Es gibt deshalb keinerlei Indika­toren dafür, dass das Wahlrecht ab 16 eine unmittel­bare oder (was noch wichtiger wäre) nachhaltige Auswirkung auf politisches Interesse oder die Bereit­schaft zur Teilnahme an Wahlen hätte. 

5) Betroffene Jugendliche lehnen
Senkung des Wahlalters mehrheitlich ab

Die meisten minderjährigen Jugendlichen stehen einer Herabsetzung des Wahlalters skep­tisch gegen­über. Sie sagen von sich selbst, dass sie mit der Ver­antwortung für politi­sche Entscheidungen in der Regel überfordert seien und die ernsthafte Auseinandersetzung mit Po­litik in der Regel nicht das ist, was in ihrem Lebensalltag wichtig sei. 

So wurden in der 15. Shell-Jugendstudie 2006 insgesamt 2532 Jugendliche im Alter von 12-25 Jahren gefragt: „Wie finden Sie die Idee, die Altersgrenze für die Teilnahme an Bundestagswahlen von 18 Jahren abzusenken, so dass man schon ab 16 Jahren wählen könnte?“ 52 Prozent der Befragten lehn­ten dies ab, 25 Prozent stimm­ten zu und 23 Prozent meinten, es sei ihnen egal.

Anfang 2009 führte die „Grüne Jugend Ostalb“ eine Umfrage zum Wahlrecht ab 16 bei mehr als 550 Aalener Schülern durch. Auf die Frage „Hälst du das Wahlrecht ab 16 für sinnvoll?“ antworteten 58 Prozent mit „nein“ und nur 24 Prozent mit „ja“. 18 Prozent konnten sich nicht entscheiden. Das Fazit der Grünen Jugend lautete: „Ein Großteil der Jugendlichen hält das Wahlrecht ab 16 nicht für sinnvoll. Hier zeigt sich, dass die Jugendli­chen sich noch sehr unsicher fühlen“.

Im Sommer 2010 ergab eine Forsa-Umfrage in Berlin, dass 63 Prozent der befragten Jugendlichen im Alter von 14- 29 Jahren das Wahlrecht ab 16 Jahren für sich ablehnen. Die Ablehnung in der Gesamt­bevölkerung lag bei 77 Prozent. 

Auch in Österreich zeigte 2007 kurz vor Einführung der Wahlberechtigung ab 16 eine im Auftrag von Bil­dungs- und Wissenschaftsministerium erstellte Umfrage unter 700 Jugendlichen ein sehr gespalte­nes Bild. Von den 14-17-Jährigen waren nur 47 Prozent für die Senkung des Wahlalters, 46 Prozent dagegen. Bei den 18-24 -Jährigen überwog mit 63 Prozent die Ablehnung.

6) Weitere Aspekte

Parteien sollten der Versuchung widerstehen, die Herabsetzung des Wahlalters unter dem Gesichts­punkt eines eigenen Vorteils durch Stimmengewinn zu bewerten. Bei einer solchen oberflächlichen Betrachtung sind Ent­täuschungen durch das tatsächliche Abstimmungsverhalten der Jugendlichen nicht ausgeschlossen. So wählten in Österreich 44 Prozent der Erstwähler die rechtspopulistische FPÖ und nicht die Sozialdemokraten, die das neue Wahlrecht ab 16 erstritten hatten. Die Frage des Wahlrechtes ist eine grundsätzliche und keine parteitak­tische Frage.

Auch das häufig benutzte Argument, man müsse Jugendlichen durch die Absenkung des Wahlalters die Vertre­tung ihrer eigenen Interessen ermöglichen, ist nicht schlüssig. Die eigenständige Vertretung ihrer Interessen wäre nur dann möglich, wenn minderjährige Jugendliche nicht nur wählen dürfen, sondern auch wählbar wä­ren. Von niemanden wird aber die Forderung nach Senkung des aktiven Wahlalters mit dem Vorschlag der Sen­kung des passiven Wahlalters verbunden. Die einseitige Absen­kung des aktiven Wahlalters würde aber bedeu­ten, dass minderjährige Jugendliche nicht Gleichaltri­ge, sondern nur Ältere wählen dürfen. 

Eine Senkung des Alters der passive Wahlberechtigung wäre übrigens ohne Veränderung der Volljäh­rigkeit nicht möglich: Bis zum Erreichen der Volljährigkeit schränken die Vorschriften des Jugend­schutzes und die Rechte der Erziehungsberechtigten die grundgesetzlich garantierte Freiheit des Man­dats unzulässig ein. 

FAZIT

Insgesamt gibt es weder plausible Gründe für die Abkoppelung der Wahlberechtigung von der Volljäh­rigkeit noch Hinweise darauf, dass die Herabsetzung des Wahlalters als poli­tische Bil­dungsmaßnahme zu höherem Politikinteresse bei minderjährigen Jugendlichen füh­ren würde. Nicht zuletzt lehnen auch die betroffenen Jugendlichen einen solchen Schritt mehr­heitlich ab. 

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/aaa-superwahljahr-schnitt(3).JPG' border=0 alt='DIE ABSENKUNG DES WAHLALTERS WIRD OFT'>
2012-01-27 10:00:00
<![CDATA[DAS "ZAUBERHAFTE FESTSPIELHAUS"]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4085 von Maximilian Brödner erhielt den 1. Preis beim traditionellen Wettbewerb der Gold- und Silberschmiedeinnung zum jeweiligen Karnevalsmotto. Der Auszubildende im ersten Lehrjahr legte als Vorschlag zum Motto "SimsalaBonn" einen fünfteiligen Karnevalsorden aus Silber zum Beethoven-Festspielhauses vor.

Traditionell fertigen die Lehrlinge und Gesellen der Bonner Gold- und Silberschmiedeinnung  in jedem Jahr Karnevalsorden zum jeweiligen Sessionsmotto an. Diese Arbeiten werden von einer Jury bewertet, zur Zeit in der Sparkasse KölnBonn am Hansa-Eck ausgestellt und online zugunsten der Lehrlingsausbildung versteigert. Weitere Informationen dazu finden sich hier.

Den ersten Preis erhielt 2012 zum Sessionsmotto „SimsalaBonn“ Maximilian Brödner für die Arbeit   “Zauberhaftes Festspielhaus” (Ausbildungsfirma:  Goldschmiede Joachim Weingarz, Friedrich- Breuer- Str. 75, 53225 Bonn

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/Orden-Maximilian-Brödner02-schnitt.jpg' border=0 alt='DAS "ZAUBERHAFTE FESTSPIELHAUS"'>
2012-01-12 10:00:00
<![CDATA[DIE DEBATTE UM BUNDESPRÄSIDENT WULFF]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4074 zeigt erneut, wie wenig repräsentativ das Internet ist: Während in Meinungsumfragen die Mehrheit der Bevölkerung für einen Verbleib von Christian Wulff im Amt plädiert, hat das Internet den Bundespräsidenten längst abgeschrieben. Eine kritische Auseinandersetzung mit den Ursachen lohnt.

Den folgenden Beitrag können Sie hier ausdrucken.

 

Umfragen zur Zukunft von Bundespräsident Wulff:


Warum das Internet nicht repräsentativ ist

In der aktuellen Debatte um Bundespräsident Christian Wulff fällt wieder einmal auf, wie sehr Urteils- und Meinungsbildung im Internet und die in repräsentativen Umfragen ermittelte Meinung der Bevölke­rung auseinanderfallen. 

So ermittelte das Meinungsforschungsinstitut Infratest-Dimap in einer repräsentativen Umfrage für den ARD-Deutschlandtrend am 6. Januar 2012, dass 56 Prozent der Befragten der Ansicht sind, Wulff solle im Amt bleiben. Nur 41 Prozent forderten seinen Rücktritt. Die Forschungsgruppe Wahlen er­mittelte für das ZDF-Politbarometer am 5. Januar 2012, 50 Prozent der Deutschen seien der Meinung, dass Wulff im Amt bleiben soll, 43 Prozent wollten einen Rücktritt. 

Ganz im Gegensatz dazu hat das Internet sein Urteil über Wulff längst gefällt und mit dem Bundesprä­sidenten abgeschlossen. Das zeigen nicht nur die dominierenden Kommentare auf Twitter oder Face­book: Sie reichen von differenzierter Kritik bis zu hämischer Aggression. Äußerungen, die für einen Verbleib des Bundespräsidenten im Amt sind, finden sich kaum. Auch Online-Umfragen spiegeln die zerrissene Meinungsbildung der Bevölkerung nicht wieder. So veröffentlichte Focus-Online am 4. Ja­nuar 2012, dass dort 90,4 Prozent für einen Rücktritt von Christian Wulff gestimmt hätten, nur 9,6 Prozent dagegen. Bei einer Online-Umfrage von Tagesschau.de forderten Anfang Januar 2012 87,5 Prozent Wulff solle zurücktreten, 10,3 Prozent dagegen. Insgesamt waren über 120.000 Stimmen ab­gegeben worden. 

Für dieses Auseinanderfallen von repräsentativen Umfragen und der Meinungsbildung im Internet gibt es drei wesentliche Ursachen:

Dreifache digitale Spaltung

Das Internet als Kommunikationsraum ist im Alltag der Menschen noch lange nicht mit der Bedeutung von Radio und Fernsehen zu vergleichen ist. Als reine Konsummedien erreichen sie in den industriali­sierten Ländern fast einhundert Prozent der Bevölkerung. Das Internet ist ein Aktivitätsmedium und kommt wohl auch deshalb trotz aller Wachstumsraten weder in Europa noch in den USA über eine Ab­deckung von höchstens 70-80 Prozent der Bevölkerung hinaus. Nach neuen Untersuchungen sind 62 Prozent der Bürger nicht versiert im Umgang mit digitalen Medien. 

Selbst in einem reichen Industrieland wie Deutschland ist eine dreifache digitale Spaltung Gesellschaft zu beobachten:

  • Erstens ist fast ein Drittel der deutschsprachigen Bevölkerung über vierzehn Jahre mangels Zugang generell vom Internet ausgeschlossen.

  • Zweitens nutzt ein Drittel derer, die einen Internetzugang haben, die bestehende Zugangsmöglichkeit nur selten. Insgesamt kann nur etwa die Hälfte der deutschsprachigen Bevölkerung über vierzehn Jah­re als regelmäßige Internetnutzer gelten.

  • Drittens beschränken sich zwei Drittel der regelmäßigen Nutzer auf wenige, vor allem passiv-konsumierende Nutzungsarten und nehmen die vielfältigen interaktiven Möglichkeiten des Mediums praktisch nicht in An­spruch.

Allenfalls ein Fünftel der in Deutschland lebenden deutschsprachigen Menschen über vierzehn Jahre ist also internetaffin in dem Sinne, dass sie das Internet nicht nur als Abrufmedium, sondern als Kommunikations­plattform nutzen. Es wäre ein großer Fehler davon auszugehen, dass nur existiert, was digital existiert. De­mokratie würde sich selbst ad absurdum führen, wenn sie sich auf das Internet fokussiert und Netzbürgern mehr Bedeutung zumisst als denen, die das Medium nicht nutzen können oder wollen. 

Geschwindigkeitsrausch, digitale Vereinfachung und Hysteriefalle

In der Bewertung der politischen Meinungsbildung im Internet darf nicht übersehen werden, dass das Netz vor allem ein Markt- und Spielplatz ist und Politik dort nur eine Nischenexistenz führt. Vor allem aber haben typische Charakteristika der Netzkultur auch erhebliche politische Wirkungen:

So ist Schnelligkeit im Cyberspace das höchste Gut. Baut sich eine Seite zu langsam auf, klicken wir weiter. Gibt eine Suchmaschine die Antwort auf unsere Fragen zu langsam, wechseln wir den Anbieter. Im Internet ist der schnelle Klick die gültige Währung, Politik erscheint demgegenüber träge und langsam. Schnelligkeit ist aber kein Ausweis von Demokratiesteigerung, ihr wohnt die große Gefahr der Oberflächlichkeit und Flüchtigkeit inne. Im Gegenteil dazu zeichnen sich stabile Demokratien dadurch aus, dass sie Entscheidun­gen ihre Reifezeit geben.

Den Geschwindigkeitsdruck im Internet begünstig auch eine Atmosphäre sich schnell wandelnder Stimmun­gen und Emotionen. Noch gibt es im Internet auch reflektierende Kommunikationsformen. So hat die ur­sprüngliche Textorientierung des Internets eine durchaus heilsam rationalisierende Wirkung Zugleich hebt der Trend von der textgebundenen zur bildorientierten Nachricht diese Rationalitätsebene der Netzwelt zu­nehmend auf. Die Verstärkung des emotionalen Spontaneindrucks durch die Bildorientierung des Internets steht nicht nur im Widerspruch zum Rationalitätsanspruch von Politik in der freiheitlichen Demokratie.

Diese Entwicklung ist in gewisser Weise auch komplementär zur Tendenz zur Vereinfachung, die dem Inter­net schon durch die digitale Struktur innewohnt und einen weiteren Gegensatz zwischen der virtuellen Netz­welt und der demokratischen Politikwelt konstituiert: Digitales Denken privilegiert die einfache Wahl zwi­schen A und B. Politisches Denken dagegen ist komplex.

Insgesamt ist das Internet auch ein nervöses Skandalisierungsmedium. Nirgends entstehen so viele Gerüchte und nirgends werden sie so schnell verbreitet wie im Internet. Dies ist auch einem oberflächlichen Spieltrieb geschuldet, der in der Weitergabe einer im Netz gefundenen Nachricht einen von deren Inhalt oder Seriosität unabhängigen Selbstzweck sieht. Wer zur Verbreitung beiträgt, sieht sich im Internet selten verantwortlich für den Inhalt des Weitergegebenen. Was aber viele verbreiten, wird schnell von allen geglaubt. 

Verzerrungen durch die Dominanz der Zeitreichen

Dominiert wird das Internet von einer Minderheit der Zeitreichen, die diesem Medium ihre volle Aufmerk­samkeit widmen wollen und können. Das Internet gefällt sich zwar in der Beschreibung, ein Medium der Chancengleichheit für alle zu sein, aber dies ist ein Trugschluss.

Tatsächlich erfordert es nicht nur ein gewisses technologisches Grundverständnis, sondern auch ein erhebli­ches Zeitbudget, die Möglichkeiten des Internets so zu nutzen, dass man es nicht nur passiv konsumiert, son­dern auch aktiv gestaltet. Es sind nicht viele Bürger, die in ihrem privaten und beruflichen Alltag dazu mehr oder weniger täglich in der Lage sind, wie dies erforderlich ist, wenn man im Internet wirken will. Deshalb dominieren als Gestalter und Autoren im Internet diejenigen, die entweder beruflich damit zu tun haben oder die finanzielle oder zeitliche Disposition für die notwendigen Aktivitäten dort haben.

Diese Charakteristika des Internets führen zu einer spezifischen und keineswegs re­präsentativen Meinungsbildung im Netz, die ihrerseits jedoch erhebliche Auswirkun­gen auf die mediale und politische Debatte außerhalb des Internets hat. Im kritischen Umgang damit gibt es noch erheblichen Nachholbedarf.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/buchcover-homepageschnitt(8).gif' border=0 alt='DIE DEBATTE UM BUNDESPR&Auml;SIDENT WULFF'>
2012-01-09 10:00:00
<![CDATA[TROTZ DES FLOPS 2011 FÜHRT IN BONN]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4051 der Oberbürgermeister auch 2012 wieder eine Internetbefragung durch. Anfang 2011 hatte das Online-Verfahren "Bonn packts an" über 300.000 Euro gekostet, eine extrem niedrige Beteiligung und war sehr manipulativ. Weil diese negativen Erfahrungen jetzt einfach totgeschwiegen werden sollen, lohnt noch einmal ein Blick auf den Erfahrungsbericht 2011.

 

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Trotz Flop 2011:
Bonner OB will neue Internetbefragung 

Zum Jahreswechsel kündigte der Bonner Oberbürgermeister an, erneut eine Befragung „zum Haushalt im April 2012 per Internet“ durchzuführen. Eine solche Internetbefragung in Bonn war Anfang 2011 kläglich gescheitert. Damals konnte man unter der Überschrift „Bonn packts an“ nach Registrierung mit einer e-mail-Adresse (weitere Angaben waren nicht erforderlich) über Vorschläge zum kommunalen Haus­halt abstimmen. Im einzelnen lässt sich die Bilanz dieser internet-basierten Aktion ein Jahr danach in zehn Punkten zusammenfassen: 

1) Das Verfahren kostete mindestens 300.000 Euro.
Im Juni 2011 musste die Stadtverwaltung gegenüber dem Rat einräumen, dass die Internetbefragung
mehr als 30 Euro pro Teilnehmer kostete. Zum Vergleich: Den freien Kulturträgern wollte die Verwaltung 250.000 Euro strei­chen. Die letzte Kommunalwahl kostete in Bonn ca. 500.000 Euro. Die Kosten in Höhe von 300.000 Euro für „Bonn packts an“ setzen sich zusammen aus dem Honorar die durch­führende Firma Zebralog (72.620 Euro), Wer­bemaßnahmen (26.200 Euro), Personalkosten für eigene Stellen in der Verwaltung (82.308 Euro) und Personal­kosten für die Gesamtverwaltung (120.759 Euro) Die Verwaltung wies in ih­rer Mitteilung aus­drücklich darauf hin, dass die endgültigen Abrechnung „erst nach Vorlage des Rechenschaftsberichtes mög­lich ist“, man also mit weiteren Kosten rechnen muss. Ein solcher Abschlussbericht ist bis heute nicht be­kannt. 

2) Die Beteiligung an dem Intenetverfahren war extrem niedrig.
In Bonn sind 233.000 Bürger wahlberechtigt. Die einzige belastbare Zahl zur Beteiligung an dem Internetverfah­ren „Bonn packts an“ sind die zunächst angebe­nenen 12.715 e-mail-Registrierungen. Selbst diese Zahl wurde im März 2011 unbe­merkt von der Öffentlichkeit auf 11.116 korrigiert, vor allem aber von der Stadtverwaltung fälschlicherweise immer wieder mit einer Personenzahl gleichgesetzt. Tatsächlich weiß niemand, wie viele Bon­ner Bürger sich hinter der Zahl der registrierten e-mail-Adressen verbergen. Es war problemlos möglich, sich so­wohl mit mehreren e-mail-Adressen zu registrieren als auch als Nicht-Bonner abzustimmen. Inzwischen räumt selbst die durchführende Firma ein, dass sich allenfalls 3-4 Prozent der wahlberechtigten Bonner an der Aktion beteiligt haben. Bei der letzten Kommunalwahl lag die Wahlbeteiligung bei 56 Prozent.
 

3) Große Teile der Bürgerschaft waren ausgeschlossen.
Nach neuen Untersuchungen sind 62 Prozent der Bürger nicht versiert im Umgang mit digitalen Medien. Ca. 25 Prozent der Bürger über 14 Jahre haben überhaupt keinen Internetzugang und konnten deshalb nicht teil­nehmen. Unabhängig da­von schreckte der erforderliche Zeitaufwand und die Komplexität des Verfahrens viele Bürger ab: Schon bei Beginn der Aktion waren mindestens zwei Stunden erforderlich, um die Erläute­rungen der vorgelegten 108 Sparvorschläge zu lesen. Zusätzliche Zeit wäre erforderlich gewesen, sich kundig zu machen, welche Fakten die Verwal­tung verschwiegen hat. Wegen ständig neuer Sparvor­schläge war schon nach wenigen Tagen eine Beteili­gung nur noch denen möglich, die dafür extrem viel Zeit investieren konnten.
 

4) 95 Prozent der Sparvorschläge blieben ohne messbare Beteiligung.
Zur Abstimmung standen insgesamt 1827 Sparvorschläge. Davon kamen nur 45 Vorschläge auf mehr als 1000 Pro- oder Contra-Stimmen. Selbst der Vorschlag mit den meisten PRO-Stim­men („Erhöhung der Vergnügungs­steuer für Spielgeräte“) erreichte selbst unter Einschluss von Mehrfachabstimmungen und Ortsfremden nur 0,6 Prozent der Wahlberechtigten. 95 Prozent der Spar­vorschläge kamen noch nicht einmal auf 500 PRO- oder CON­TRA-Stimmen und blieben damit unter einer noch messbaren Beteiligung von Bonner Bürgern.

5) Die Stimmen von Nicht-Bonnern wurden mitgezählt.
Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die für die Internetbefragung verantwortliche Firma Ze­bralog in einem  Zwischenbericht vom März 2011 die Zahl der registrierten e-mail-Adressen um zehn Prozent nach unten korrigiert (11.116) und eingeräumt, dass davon 30 Prozent angegeben haben, entweder nicht in Bonn  zu woh­nen (1705) oder keine Angaben zum Wohn­ort gemacht haben (1.871). Trotzdem werden diese 3.500 Stim­men bei den Entscheidungen über Bonner Themen ein­fach mitgezählt. 

6) Eine kleine Minderheit dominierte die Kommentare.
Das ganze Verfahren wurde auch in den Kommentierungen der Sparvorschläge von einer sehr kleinen hochakti­ven Minderheit dominiert, die zudem aus der Anonymität von Pseudonymen agierte. So kam beispielsweise ein Drittel der Kommentare zur Schließung von Oper und Schauspiel von nur zwei Personen, die ihre Identität nicht offen­legten. 
 

7) Themenauswahl und Abstimmungsverfahren waren irreführend.
Große Ausgabenblöcke des städtischen Haushaltes wie zum Beispiel Maßnahmen im Hochbaubereich oder der Perso­nalhaushalt wurden einfach der Abstimmung entzogen. Auch Maßnahmen, für die das Land För­dermittel zu­gesagt hat, wurden nicht zur Abstimmung gestellt werden, obwohl der städtische Eigenanteil daran erheblich ist. Andererseits stell­ten die Betreiber irrealistische Vorschläge wie die Streichung der ge­samten Jugendarbeit, der Bezirksverwaltungsstellen oder den Wegfall des Beethovenorchesters zur Abstim­mung. Auch das Abstimmungs­verfahren selbst war irreführend: Wer mit JA stimmte, stimmte dagegen. In der Abstimmungsanleitung hieß es dazu: "Mit "Pro" stimmen Sie für eine Ein­sparung dieser freiwilligen Leistung. Mit "Contra" stimmen Sie für den Erhalt dieser freiwilligen Leistung im bisherigen Umfang."
 

8) Tatsächliche Entscheidungsfolgen wurden oft verschleiert.
Viele Sparvorschläge der Verwaltung waren so formuliert, dass der Normalbürger nicht erkennen konnte, worum es ei­gentlich ging. So wurde der Eindruck erweckt, die Bezirksverwaltungsstellen seien lediglich für Repräsentati­on zustän­dig. Mit keinem Wort wird erwähnt, dass deren Wegfall bedeutet, dass jeder Bürger Behördengänge nicht mehr in sei­nem Stadtbezirk, sondern nur noch im Stadthaus erledigen kann. Bei wieder anderen Vor­schlägen wurde mit der Formulie­rung “Wegfall/Kürzung des Betriebsmittel­zuschusses“ für Oper, Orchester oder Kunst­museum der falsche Eindruck erweckt, diese Einrichtungen könnten ohne "Betriebsmittelzuschuss" weiter existieren. Dass es da­bei nicht um „Zuschüsse“ ging, sondern um die Grundfinanzierung, d. h. die Existenz der Einrichtungen, wur­de ebenso wenig thematisiert wie die Folgekosten ei­ner Schließung.
 

9) Selbst bei den Nutzern überwog die massive Kritik.
Im Forum "Lob und Kritik" der Akti­onshomepage äußerten sich nur 10,8 Prozent der Teilnehmer lobend zum Verfahren. Fast die Hälfte Nutzer des Forums formulierte zum Teil massive Kritik. Die Kommentare von Bürgern lauten u. a. : „Absurd" - „manipu­liert" - „gewaltiger Flop" - „Ich fühle mich benutzt" - „Reine Farce" - „Traurige Angelegenheit" - „wende mich mit Grauen ab" - „Realisierung doch sehr bedauerlich" - „Eigentlich nur Kopf­schütteln" - „Augenwi­scherei" - „So geht es nicht".

10) Ein Abschlussbericht ist nicht bekannt.
Wiewohl mehrmals angekündigt ist ein Abschlussbe­richt zum Internetverfahren 2011 bisher nicht be­kannt. Die Stadt­verwaltung hat auch ausdrücklich darauf verzichtet, das Verfahren von unabhängiger Seite begleiten zu las­sen und alle Auswertungen der Firma überlassen, die mit der Durchführung eigene kommer­zielle Interessen ver­folgte und kaum dazu berufen war, Schwächen des eigenen Verfahrens offenzulegen.

Bürgerbeteiligung ist in unserer Demokratie unverzichtbar. Sie setzt das intensive Abwägen von Für und Wider und die Offenlegung aller Fakten voraus. Wer den Eindruck erweckt, einige Internet­clicks könnten dies er­setzen, nimmt die Bürger nicht ernst. Das Internet eignet sich nicht als Abstimmungsin­strument, als elektro­nischer Diskussionsforum könnte es die Kommunalpolitik berei­chern. Dabei darf nicht vergessen werden, dass sich nur kleine hochaktive Minderheiten an solchen Internetverfahren be­teiligen. Dies kann die Reprä­sentativität der gewählten Gremien nicht ersetzen und sie nicht von ihrer Entscheidungsverantwortung ent­lasten. Bürgerbeteiligung eignet sich auch nicht als Versteckspiel. Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, was die von ihnen Gewähl­ten wollen, damit sie es dann be­werten können.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/fragezeichen300-schnitt(12).jpg' border=0 alt='TROTZ DES FLOPS 2011 F&Ugrave;HRT IN BONN'>
2012-01-02 10:00:00
<![CDATA[HOFFENTLICH WIRD 2012 DAS JAHR EUROPAS,]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4050 denn Deutschland braucht mehr Europa. Die Europäische Integration muss weitergehen, denn nur sieben Prozent der Weltbevölkerung leben in der EU. Wir haben als Deutsche und Europäer nur eine Chance, uns in der zsammenwachsenden Welt zu behaupten, wenn wir noch enger zusmmenrücken.

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

 

Deutschland braucht mehr Europa

 

Nach der Selbstfindung der Europäer geht es um die Selbstbehauptung Europas 

Die sog. „Euro-Krise“ (die in Wahrheit eine Verschuldungs- und keine Wäh­rungskrise ist) hat die Frage nach der Zukunft der Europäischen Integration wieder ganz oben auf die Tages­ordnung gesetzt. Es geht es um die europäische Perspektive über die aktuelle Krisenbewältigung hin­aus. 

Das Zeitalter scheinbar voneinander unabhängiger Nationalstaaten ist längst vorbei. Das haben wir in der Außen- und Sicherheitspolitik begriffen und beginnen es in der Wirtschafts- und Finanzpolitik bes­ser zu verstehen. Für nationale Alleingänge ist die Welt auch wirtschaftlich längst zu sehr zusammenge­wachsen und Deutschland darin zu klein. Schon wegen unserer Exportabhängigkeit ist die wirtschaftlichen Stabilität insbesondere unserer europäischen Nachbarn für uns lebenswichtig. Auch in den internationalen Finanz­märkten sind wir Deutschen alleine zu schwach. Ohne mehr europäische Einigkeit werden wir unser Werte­verständnis einer Sozialen Marktwirtschaft dort nicht durchsetzen und für uns selbst nicht sichern können. 

Die Motivation der Gründergeneration „Nie wieder Krieg! Nie wieder Diktatur!“ hat nach 1945 zur Grün­dung der Europäischen Union geführt und begründet ihren Erfolg, Frieden und Freiheit für und in Europa zu sichern. Das bleibt wichtig, reicht aber nicht mehr aus. 

Uns Europäern muss im Zeitalter der Globalisierung klarer werden, dass wir nur ein kleiner Teil die­ser Welt sind. Heute leben nur etwa 7,5 Prozent der Weltbevölkerung in den Mitgliedstaaten der Eu­ropäischen Union. 2050 werden wegen des unterschiedlichen Bevölkerungswachstums nur rund 4 Prozent der Menschheit Europäer sein. Wir haben als kleine Minderheit in der Weltgesellschaft nur dann eine Chance, unsere Werte, unsere politische Kultur, unsere Lebensweise und unseren Wohl­stand zu bewahren, wenn wir noch mehr zusammenrücken und noch enger zusammenarbeiten. 

Nach der Selbstfindung der Europäer durch die Verankerung von Frieden und Freiheit auf dem ei­genen Kontinent ist die Selbstbehauptung Europas in der zusammenwachsenden Welt die neue Not­wendigkeit und zusätzliche Legitimation der europäischen Einigungsbewegung. 

Zu selten wird darüber gesprochen, wie das geeinte Europa der Zukunft aussehen soll. Aber Unklar­heit schafft auch hier nur Unsicherheit. Wer das Ziel nicht beschreibt, wird den Weg dorthin nicht finden.  

Die „Vereinigten Staaten von Europa“ hat der große Schriftsteller Victor Hugo in seiner Eröffnungsrede für den Pariser Friedenskongress 1849 ebenso gefordert wie Winston Churchill in seiner berühmten Züricher Rede 1946. Man kann auch wie die CDU in ihrem ersten Grundsatzprogramm 1978 vom „europäischen Bundestaat“ sprechen. Es geht um ein föderalistisches Gegenmodell zu einem eu­ropäischen Zentralstaat, um ein Europa nach „bundesstaatlichen Prinzipien und Methoden“ wie es im aktu­ellen Grundsatzprogramm der CDU aus dem Jahr 2007 heißt. Dort wird auch zu Recht formuliert: „An dem langfristigen Ziel, eine Verfassung für die Europäische Union zu schaffen, halten wir fest.“ Europa braucht eine solche Verfassung, um seine Gestalt für die Zukunft zu finden.

Dazu ist es notwendig, die Demokratiereform für die europäischen Institutionen voranzutreiben. Schon für den status quo der Integration reichen die gegenwärtigen Verfahren nicht aus, für die Einigungsnotwendig­keiten der Zukunft umso weniger. Es geht um mehr Handlungsfähigkeit und bessere demokratische Kon­trolle. Dabei muss das von den Bürgern frei gewählte Europäische Parlament ebenso weiter gestärkt werden wie die nationalen Parlamente in der Kontrolle der nationalen Regierungen, die als versammelte Exekutiv­macht in den europäischen Räten noch zu viel (unkontrolliertes) Eigenleben entwickeln. 

Auf diesem Weg war der Lissabonner Vertrag ein unverzichtbares Instrument, denn er etabliert und stärkt Subsidiaritätsprinzip auf europäischer Ebene. Dieses Subsidiaritätsprinzip hat zwei Seiten: Einer­seits die Dezentralisierung; andererseits die Stärkung der Ebene, der eine Aufgabe zur Erledi­gung zugewiesen wird. So verlagert der Lissabonner Vertrag Aufgaben von Brüssel in die Mitgliedstaaten und Regionen. Zugleich stärkt er die europäische Ebene, wo es für die Selbstbe­hauptung Europas wichtig ist: Vor allem bei der in­neren und äußeren Sicher­heit. Jetzt kommt es darauf an, auch bessere Regeln zur Zusammenarbeit in der Wirtschafts- und Fi­nanzpolitik zu vereinbaren. Schon deshalb muss der Lissabonner Vertrag weiterentwi­ckelt werden, der vor der Finanzkrise im Dezember 2007 unterzeichnet worden ist. 

Zur Klarheit über die künftige Gestalt Europas gehört es auch, die Strategie der EU-Erweiterungspolitik auf den Prüfstand und wieder vom Kopf auf die Füße gestellt werden.

Die sog. „Kopenhagener Kriterien“ legen fest: „Als Voraussetzung für die Mitgliedschaft muss der Bei­trittskandidat eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht ha­ben; sie erfordert ferner eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Die Mitgliedschaft setzt außerdem voraus, dass die einzel­nen Beitrittskandidaten die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen können.“  

Es war falsch, Beitrittsverhandlungen mit Ländern aufzunehmen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen. So sind diese Beitrittsverhandlungen zu einem pädagogischen Instrument geworden, zu einer Art perma­nenter Nachhilfestunde: Notwendige Reformen werden oft nicht aus eigener Einsicht und um ihrer selbst Willen durchgeführt, sondern damit der Beitrittsprozess weitergeht. So entfalten sie keine nachhaltige Wir­kung und der Mitgliedschaft fehlt später die stabile Grundlage. Das gilt für die übereilte Aufnahme von Ru­mänien und Bulgarien in die EU ebenso wie für die Aufnahme Griechenlands in den Euro-Raum oder ver­frühte Beitritt­sofferten an Serbien. Nicht die EU muss ständig um neue Mitglieder werben, sondern aufge­nommen zu wer­den, sollte eine Auszeichnung sein. 

Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei offenbaren eine weitere grundlegende Schwäche der aktuellen EU-Erweiterungspolitik: In Artikel 49 EU-Vertrag heißt es: „Jeder europäische Staat, der die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Grundsätze achtet, kann beantragen, Mitglied der Union zu werden.“ Es geht dabei in Artikel 6 um die „Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Men­schenrechte und Grund­freiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit." Aber es kann eben nicht jeder Staat, der diese Grundsätze erfüllt, Mit­glied der EU werden, sondern nur „jeder europäische Staat“. Die geographische Komponente ist also ein Beitrittskriterium und muss endlich enttabuisiert werden. Europa kann nicht länger der Frage auswei­chen, wo seine Grenzen sind. Es ist kein unbestimmter Bekenntnisraum, zu dem man sich per Deklara­tion als zugehörig empfindet. Die Europäische Union ist eine Wertegemeinschaft mit geographischem Be­zug. 

Europäische Selbstbehauptung als Begründung für weitere Integrationsschritte, mehr Demokra­tie zur Steige­rung der europäischer Handlungsfähigkeit und eine klare Definition der Grenzen Euro­pas — das ist die eu­ropäische Tagungsordnung der Zukunft. In diesem Sinn braucht die Europäi­sche Union mehr Klarheit und die Europapolitik auch in Deutschland mehr Selbstbewußt­sein.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/EuropaFlagge-schnitt(2).jpg' border=0 alt='HOFFENTLICH WIRD 2012 DAS JAHR EUROPAS,'>
2011-12-30 10:00:00
<![CDATA[DAS BEETHOVEN-FESTSPIELHAUS]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=3973 hat jetzt endlich auch "grünes Licht" von der Bonner Kommunalpolitik erhalten. Der Bonner Stadtrat fasste endlich den längst überfälligen Beschluss, dieses nationale Projekt in der Beethovenstadt Bonn "nach Kräften" zu unterstützen. Die Entscheidung fiel mit breiter Mehrheit und beendete endlich die vom Oberbürgermeister Anfang 2010 verhängte "Eiszeit". Der Bundestag hatte sich schon vor vier Jahren für das Projekt ausgesprochen und finanzielle Unterstützung beschlossen.

Mehr Informationen zum Beethoven-festspielhaus finden Sie hier.

Den Text des Ratsbeschlusses finden Sie hier.

 

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

In letzter Sekunde: Der Rat sagt JA zum Festspielhaus

 „...und dass, wenn nicht einmal der Anfang gemacht wird, sich eine Deka­de auf die Trägheit der anderen berufen wird.“
Robert Schumann in seinem Aufruf für ein Beethoven-Denkmal 1836 

Unter der Überschrift „Beethoven Festspielhaus Bonn“ hat der Rat der Stadt Bonn am 24. November 2011 mit großer Mehrheit beschlossen: 

„Der Rat der Stadt Bonn unterstreicht mit diesem Beschluss den politischen Willen, sich nach Kräf­ten dafür einzusetzen, einen akustisch höchsten Ansprüchen genügenden Konzertsaal in Bonn recht­zeitig vor dem Jahre 2020 zu errichten, um im Jubiläumsjahr den 250. Geburtstag Beethovens ange­messen feiern zu können.“ 

Schon vor vier Jahren hatte der Bundestag in einem nationalen Kulturprogramm beschlos­sen, die Errichtung ei­nes Beethoven-Festspielhauses zu unterstützen. Das Land und der Rhein-Sieg-Kreis haben sich angeschlossen. Die Deutsche Post hat auf eigene Kosten einen hochrangigen, weltweit beach­teten Architektenwettbewerb durchgeführt und die beiden Siegerentwürfe bau­fertig durchgerech­net. Nur die Bonner Kommunalpolitik blieb unentschlossen. Ein klares Votum des Stadtrates war deshalb überfällig. Im­merhin wurde der überfällige Be­schluss jetzt mit breiter Mehr­heit nur gegen die Stimmen der Linkspartei gefasst. Das ist ent­scheidend. 

Aber zur Wahrheit gehört auch, dass es ein Fehler des Oberbürgermeisters war, das Festspielhaus Anfang 2010 „auf Eis“ zu legen . Seitdem wurde nichts gewonnen, aber manches verloren. Vor allem wandten sich enttäuscht von der Bonner Kommu­nalpolitik wichtige Sponsoren ab. Den jetzt gefassten Beschluss hätte man auch schon vor zwei Jahren fassen können. Ent­schlußlosigkeit löst eben keine Probleme, sondern verschärft sie

 Die Eckpunkte des Ratsbeschlusses

 

I. Der Standort

„Das Konzerthaus soll in der Rheinaue (in unmittelbarer Nähe des Post-Towers, Charles-de-Gaulle-Straße) er­richtet werden, sofern die Finanzierung für den Neubau und den Betrieb gesichert werden kann.“

„Für die Realisierung eines Neubaus kommt ein Abriss der denkmalge­schützten Beethovenhalle nicht in Be­tracht.“ 

Der jetzt vom Rat beschlossene Standort in der Rheinaue ist die zweitbeste Lösung. Es ist offenkundig, dass das vor vier Jahren von der Stadt angebotene Areal der Beethovenhalle nicht nur besser geeignet, sondern für die Stadt auch erheblich kostengünstiger wäre. Aber dem Oberbürgermeister und der Ratsmehrheit fehlte der Mut, den Bürgern darüber reinen Wein einzuschenken. Das ist traurig, aber es wäre verantwortungslos, daran das Festspielhaus scheitern zu lassen.

II. Die Baukosten

„Die Stadt Bonn wird sich an den Investitionskosten für ein neues Konzerthaus nicht beteiligen, daher appel­liert sie insbe­sondere an die Unternehmen aus Bonn und der Region sowie an die Bürgerinnen und Bür­ger, sich finanziell an dem Vorha­ben zu beteiligen.Der Rat begrüßt das bereits jetzt erkennbare private En­gagement zur Realisierung eines Festspielhau­ses.“ 

Es ist richtig, dass das Festspielhaus vollständig privat finanziert und errichtet wird. Ein privater Bauherr ist nicht nur effizienter als die öffentliche Hand, sondern trägt auch die Risiken einer Baukosten­steigerung. Der Deutschen Post ist es hoch anzurechnen, dass sie dazu nach wie vor bereit ist, obwohl sich die Bonner Kommu­nalpolitik ihr gegenüber z. B. durch immer neue Standortdiskussionen dilettantisch und abweisend verhalten hat. So darf man nicht mit Investoren umgehen, die sich in und für Bonn engagie­ren wollen.

Andere Sponsoren haben sich zurückgezogen, als der Oberbürgermeister das Projekt vor zwei Jahren auf Eis legte. Es ist bezeichnend, dass Bonner Bürger jetzt den Schaden reparieren müssen, den die Kommunalpoli­tik verursacht hat. Glücklicherweise gibt es Persönlichkeiten wie den IHK-Prä­sidenten Wolfgang Griessl und große Bürgervereine wie die „Bürger für Beethoven“ oder die „Festspielh­ausfreunde“, die jetzt versuchen werden, die entstandene Finanzierungslücke bei den Baukosten zu schlie­ßen. In Bonn hat das Tradition, wenn es um Beetho­ven geht: Das Beethovendenkmal, das Beethovenfest und das Beethovenhaus ha­ben Bonner Bürger jeweils ge­gen eine desinteressierte Stadtverwaltung und einen lethargischen Rat durchge­setzt und finanziert. 

III. Die Betriebskosten

Die Verwaltung wird beauftragt „den finanziellen Beitrag der Stadt für den Betrieb des Konzertsaales auf ein verantwortbares Maß, das sich am durch die mittelfristige Finanzplanung vorgegebenen Handlungsrah­men ori­entiert und damit keine zusätzliche Belastung für den Haushalt generiert, zu begrenzen“ 

Der Betrieb des Festspielhauses wird über eine Stiftung finanziert Dafür haben Bund, Land, Rhein-Sieg-Kreis und Sparkasse KölnBonn insgesamt ca. 50 Mio Euro angeboten. Es ist beschämend, dass die Geburts­stadt Beethovens nach vier Jahren ihren eigenen Beitrag immer noch nicht beziffern will. Insbesondere die 39 Mio Euro des Bundes sind nach einem Beschluss des Bundestages ausdrücklich (!) an die Be­dingung ge­knüpft, dass auch Bonn als Standort dieses nationalen Projektes einen eigenen Beitrag leistet. Das ist auch ange­messen, denn schließlich profitieren die Bonner in besonderem Maß davon. Mit seinem unüberlegten öffentlich geäußerten Vorschlag, die von der Stadt auch ohne ein Festspielhaus veranschlagten Mittel für das Beethovenfest könnten als ausreichender städtischer Beitrag gelten, gefährdet der Oberbürger­meister die Bundesmittel ernst­haft. 

IV. Die Beethovenhalle

Die Verwaltung wird beauftragt „die Sanierungskosten zu ermitteln, die eingesetzt werden müssen, um die Beethovenhalle a). als Multifunktionshalle b) als hochwertigen Konzertsaal zu betreiben.

Richtigerweise drängt der Rat jetzt darauf, dass die Verwaltung endlich Zahlen auf den Tisch legt, was eine bau­liche Sanierung der Beethovenhalle kosten würde. Es ist entweder ein Armutszeugnis oder bewusste Verschleie­rung der Fakten, dass der Oberbürgermeister am 31. Oktober 2011 nach jahrelanger Debatte und trotz mehrere Ratsaufträge immer noch mitteilte: „Die Kosten für eine umfassende Sanierung des 52 Jahre alten Gebäudes ... können noch nicht beziffert werden.“ In der Presse war zu lesen, dass die Stadt für die Beetho­venhallen-Sanie­rung 30-35 Mio. Euro ausgeben müsste. Das wäre erheblich mehr als jeder städtische Bei­trag zu den Betriebs­kosten für das Festspielhaus.

Wenn im Juni 2012 endgültig über die Finanzen beschlossen wird, müssen diese Zahlen auf dem Tisch liegen, damit jeder sehen kann: Für Bonn ist es wesentlich günstiger ein privat ge­bautes und von Bund, Land, Rhein-Sieg-Kreis und Sparkasse KölnBonn im Betrieb finanziertes Festspiel­haus zu unterstüt­zen als eine Mehrzweck­halle zu einem Behelfskonzertsaal umzubauen und dies vollständig aus dem städtischen Haushalt finanzieren zu müssen. Damit wäre auch der „Plan B“ vom Tisch, den vermutlich die Grünen im Hin­terkopf haben: Das Fest­spielhaus in Leere laufen zu lassen, um die Beethovenhalle auszubauen. Das kann sich Bonn nicht leisten Es ist nämlich sonnenklar: Die Mittel der privaten Sponsoren bzw. von Bund, Land oder Rhein-Sieg-Kreis stehen nur für ein neues Festspielhaus zur Verfü­gung, nicht für eine Sanierung der alten Beethovenhalle. 

IV Der Zeitplan

„Zur Wahrung der zeitlichen Abläufe im Hinblick auf eine Projektrealisierung muss bis zum 30.06.12 ge­klärt werden, wie die Investitions- und Betriebskosten eines neuen Konzerthauses verbindlich und aus­kömmlich fi­nanziert werden können.“

Nach den vielen ausschließlich von der Bonner Kommunalpolitik zu verantwortenden Verzögerungen ist es gut, dass endlich klare Zeitpläne aufgestellt werden. Wer noch länger auf Zeit spielt, verprellt auch noch den letzten Investor. 

* * *

Immer wieder sollten sich die kommunalen Entschei­dungsträger daran erinnern, was Franz Liszt 1845 Bonns erstem hauptamtlichen Oberbürgermeister Oppenhoff in Stammbuch geschrieben hat, als dieser sich so­wohl gegenüber der Errichtung eines Beethoven-Denkmals als auch gegenüber der Durchführung des ers­ten Beethovenfestes abweisend und desinteressiert zeigte: 

„Eine kleine Stadt kann das Glück haben, dass ein großer Mann in ihr das Licht der Welt er­blickt; aber kleinstädtisch darf sein Anliegen nicht gefeiert werden.“

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='323' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/festspielhaus-mix(6).jpg' border=0 alt='DAS BEETHOVEN-FESTSPIELHAUS'>
2011-12-28 10:00:00
<![CDATA[BEI EINEM BENEFIZ-KONZERT KONNTE ICH]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4035 2000 Euro für die ZNS Hannelore Kohl Stiftung einspielen. Das Geld kommt Unfallgeschädigten des Zentrarlen Nervensystems zugute. Ins Kameha kamen 200 Bürgerinnen und Bürger zu einem unterhaltsamen Klaviernachmittag. Der General-Anzeiger berichtete unter der Überschrift: "Sinfonia politica erklingt".

Hier erfahren Sie mehr zur ZNS Hannelore Kohl Stiftung

General-Anzeiger 20. Dezember 2011 

Sinfonia politca“ erklingt 

Stephan Eisel gibt Konzert für die ZNS-Kohl-Stiftung 

Das Lebenswerk von Stephan Eisel ? Nicht etwa die Früchte seiner politischen Arbeit als Redenschreiber für Helmut Kohl, als Mitglied der Bonner CDU, als Mitglied des Deutschen Bundestages, als Kämpfer für ein Festspielhaus. Nein – es ist die „Sinfonia politica“, ein launiges Klavierwerk, in dem er Rückschau auf das Auf und Ab seiner politischen Karriere hält. Die war, so gab Eisel im Kameha-Hotel dem zahlreich erschienen Publikum augenzwinkernd zu verstehen, nur der nierdere Anlass für seine eigentliche Berufung – das Komponieren. 

Fünf Sätze hat Eisels Sinfonie, die mit Titeln wie „Nachrücker-Blues“, „MdB-Stomp“ oder „Ich bin nicht wieder drin“-Swing die Fähigkeit zur Selbstironie verrät. Eisel präsentierte sein, von wenigen Moll-Episoden abgesehen, durchweg heiteres mit Boogie-Woogie, Swing und Ragtime-Elementen gespicktes Werk mit dem Entusiasmus des leidenschaftlichen Klavierspielers. 

„Musik und Politik“ hieß das Motto seines Benefiz-Auftritts zugunsten der ZNS-Hannelore-Kohl-Stiftung. „Ich freue mich, dass ich etwas für das Anliegen von Hannelore Kohl tin kann“, sagte Eisel. Er hatte die Gattin des früheren Bundeskanzlers in seiner Zeit im Bonner Kanzleramt kennengelernt. Hannelore Kohls Wirken beschrieb Eisel so: „Klare Linienführung – heiterer Grundton“. Mit dieser Einstellung gründete sie 1983 die Stiftng mit Sitz in Bonn, die das Ziel verfolgt, die Situation von Menschen mit Verletzungen des Zentralen Nervensystems zu verbessern. 

Den „heiteren Grundton“ schlug auch Eisel an.. Mit seinem girlandenverliebten Klavierstil spielte er diverse Balladen und zeigte, wie man einen Boogie zum Wahlkapfhit aufmotzen kann, und dass es von Beethovens „Pathetique“ zu „Echte Fründe stonn zusamme“ nicht weit ist. (nfz)

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/ZNS-03--18-12-2011-schnitt.jpg' border=0 alt='BEI EINEM BENEFIZ-KONZERT KONNTE ICH'>
2011-12-23 10:00:00
<![CDATA[EINE ZWISCHENBILANZ ZU DEN PIRATEN]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4007 kann man zum Ende dieses Jahres ziehen. Mit ihrem Berliner Wahlerfolg haben sie Parteienlandschaft scheinbar durcheinander gewirbelt. Aber wofür steht diese neue Partei, die mit unterhaltsamer Eigenwerbung bisher noch erfolgreich von Diskussionen über ihr Programm und ihr Personal ablenkt.


Diskutieren Sie mit in meinem Blog INTERNET UND DEMOKRATIE


Lesen Sie meine Texte zu Geschichte, Programm, Personal und Wählerschaft der Piratenpartei:



Piraten mit linkem Protestprofil
- Zum Offenbacher Bundesparteitag
(05.12.2011)

Der Piraten neue Kleider
- Wenn das WAS hinter dem WIE verschwindet
(15.11.2011)

Zur Piratenpartei: Die Auserwählten
- zum Menschenbild
(13.20.2011)

Piratenpartei mit selektiver Eliten-Transparenz
- zum Transparenzverständnis
(28.09.2011)

Die Piraten bei der Berliner Wahl
(19.09.2011) 

Was ist LIQUID DEMOCRCAY ?
- zum Demokratieverständnis
(20.09.2011)




]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='250' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/Piratenpartei-schnitt(4).jpg' border=0 alt='EINE ZWISCHENBILANZ ZU DEN PIRATEN'>
2011-12-15 10:00:00
<![CDATA[POLITIK IM INTERNET WIRD OFT VON DENEN]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4012 überschätzt, die sich selbst politisch engagieren. Sie vergessen meist, dass die meisten Menschen weit weniger politisch interessiert und involviert sind als sie selbst. Für die Schweizerische Vereinigung für Zukunftsforschung habe ich dazu den Artikel "Die Selbstüberschätzung politischer Internet-Utopien" geschrieben."

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

In meinem Blog können Sie hier über das Thema diskutieren

 aus: swissfuture - Magazin für Zukunftsmonitoring 3/2011 (hsrg. von der Schweizerischen Vereinigung für Zukunftsforschung) 

 

Stephan Eisel

Die Selbstüberschätzung politischer Internet-Utopien 

Zu den Mythen, die das Internet umgeben, gehört seit seinen Anfängen die Annahme, dass es dem neuen Medium gelingen würde, mehr Bürger für Politik zu interessieren und am politischen Prozess zu beteiligen. Aber meist diskutieren politisch Interessierte und Aktive über Politik im Netz. Sie neigen dazu, die Rolle von Politik im Internet zu überschätzen, weil sie oft vergessen, dass die meisten Menschen weit weniger politisch interessiert und involviert sind als sie selbst. 

Dennoch sind Utopien von einer grundlegenden Veränderung der Demokratie durch das Internet in der politischen Netz-Community sehr populär. Weil es örtliche und räumliche Grenzen aufhebe und so viele Menschen erreiche, biete das Netz den Einstieg in eine plebiszitär-basisdemokratische Gesellschaft und läute das Ende der repräsentativ-parlamentarischen Demokratie ein. In diesem Sinne wurde und wird das Internet immer wieder zum Demokratiemedium stilisiert. 

Dreifache digitale Spaltung

Dabei wird übersehen, dass das Internet als Kommunikationsraum im Alltag der Menschen noch lange nicht mit der Bedeutung von Radio und Fernsehen zu vergleichen ist. Als reine Konsummedien erreichen sie in den industrialisierten Ländern fast einhundert Prozent der Bevölkerung. Das Internet ist ein Aktivitätsmedium und kommt wohl auch deshalb trotz aller Wachstumsraten weder in Europa noch in den USA über eine Abdeckung von höchstens 70-80 Prozent der Bevölkerung hinaus. 

Selbst in einem reichen Industrieland wie Deutschland ist eine dreifache digitale Spaltung Gesellschaft zu beobachten:

Erstens ist ein Drittel der deutschsprachigen Bevölkerung über vierzehn Jahre mangels Zugang generell vom Internet ausgeschlossen.

Zweitens nutzt ein Drittel derer, die einen Internetzugang haben, die bestehende Zugangsmöglichkeit nur selten. Insgesamt kann nur etwa die Hälfte der deutschsprachigen Bevölkerung über vierzehn Jahre als regelmäßige Internetnutzer gelten.

Drittens beschränken sich zwei Drittel der regelmäßigen Nutzer auf wenige, vor allem passiv-konsumierende Nutzungsarten und nehmen die vielfältigen interaktiven Möglichkeiten des Mediums praktisch nicht in Anspruch.

Allenfalls ein Fünftel der in Deutschland lebenden deutschsprachigen Menschen über vierzehn Jahre ist also internetaffin in dem Sinne, dass sie das Internet nicht nur als Abrufmedium, sondern als Kommunikationsplattform nutzen. Es wäre ein großer Fehler davon auszugehen, dass nur existiert, was digital existiert. Demokratie würde sich selbst ad absurdum führen, wenn sie sich auf das Internet fokussiert und Netzbürgern mehr Bedeutung zumisst als denen, die das Medium nicht nutzen können oder wollen. 

Politik in der Nische

Das gilt umso mehr als der Cyberspace selbst für seine Bewohner viel mehr Markt- und Spielplatz als Politikforum ist. Der Anteil politischer Webseiten liegt im deutschsprachigen Netz unter einem Prozent und in den USA nur unwesentlich höher. Die Zugriffsraten auf das politische Angebot sind zudem deutlich unterdurchschnittlich. Das Internet ist nicht zu politischen Zwecken erfunden, erprobt und entwickelt worden und wird auch nur von einer kleinen Minderheit dazu genutzt.

Die freiheitliche Demokratie zählt zwar auf das Engagement der Bürger für ihre Gesellschaft, räumt ihnen aber ausdrücklich auch das Recht ein, unpolitisch zu sein. Dass die Menschen davon gerne Gebrauch machen, spiegelt sich auch im Internet: Bei YouTube haben allein siebzehn Comedians und 47 Musiker mehr Aufrufe als der amerikanische Präsident als weltweit mäctigster Politiker. Drei Einzelpersonen haben die Milliardengrenze bei der Abfrage ihrer Videos überwunden: Es sind die Popstars Lady Gaga, Justin Bieber und Shakira. Politiker sind Lichtjahre davon entfernt. 

Das gilt auch für institutionelle Angebote: Einsamer Spitzenreiter bei YouTube-Nutzung ist der Bildungskanal „Expertvillage“, dessen Videos seit der Gründung des Kanal 2006 bis Ende März 2011 über 1,8 Milliarden mal angesehen wurden. Die meisten Abonnenten, nämlich über 850.000, hat der Kanal „Household Hacker“ mit Tipps rund um den Haushalt. Das Weiße Haus kommt nur auf 133.000 Abonnenten. 

Die Nutzerzahlen für verschiedene Webseiten bestätigen die Politikferne des Internets. Selbst bei den Internet-Blogs, wo man ehesten eine politische Oase im Cyberspace vermuten würde, findet sich Politik nur als exotische Nischenexistenz. Ein Verzeichnis von über 11.000 deutschsprachigen Blogs listet insgesamt 1369 Blogs zu Internetthemen, 1343 Privat-Blogs, 1129 Computerblogs und nur 369 Politikblogs gegenüber 539 Reiseblogs auf. Am meisten besucht werden ein Schnäppchen-, ein Spiele und ein Hobby-Blog. Erst auf Rang 20 folgt der populärste Politik-Blog. 

Geschwindigkeitsrausch, digitale Vereinfachung und Hysteriefalle

Als Markt- und Spielplatz orientiert sich das Internet zwar nicht am politisch Sinnvollen, aber die typischen Charakteristika der Netzkultur setzten Politik unter neuen Druck. 

So ist Schnelligkeit im Cyberspace das höchste Gut. Baut sich eine Seite zu langsam auf, klicken wir weiter. Gibt eine Suchmaschine die Antwort auf unsere Fragen zu langsam, wechseln wir den Anbieter. Im Internet ist der schnelle Klick die gültige Währung, Politik erscheint demgegenüber träge und langsam. Schnelligkeit ist aber kein Ausweis von Demokratiesteigerung, ihr wohnt die große Gefahr der Oberflächlichkeit und Flüchtigkeit inne. Im Gegenteil dazu zeichnen sich stabile Demokratien dadurch aus, dass sie Entscheidungen ihre Reifezeit geben. 

Den Geschwindigkeitsdruck im Internet begünstig auch eine Atmosphäre sich schnell wandelnder Stimmungen und Emotionen. Noch gibt es im Internet auch reflektierende Kommunikationsformen. So hat die ursprüngliche Textorientierung des Internets eine durchaus heilsam rationalisierende Wirkung Zugleich hebt der Trend von der textgebundenen zur bildorientierten Nachricht diese Rationalitätsebene der Netzwelt zunehmend auf. 

Die Verstärkung des emotionalen Spontaneindrucks durch die Bildorientierung des Internets steht nicht nur im Widerspruch zum Rationalitätsanspruch von Politik in der freiheitlichen Demokratie. Diese Entwicklung ist in gewisser Weise auch komplementär zur Tendenz zur Vereinfachung, die dem Internet schon durch die digitale Struktur innewohnt und einen weiteren Gegensatz zwischen der virtuellen Netzwelt und der demokratischen Politikwelt konstituiert: Digitales Denken privilegiert die einfache Wahl zwischen A und B. Politisches Denken dagegen ist komplex. 

Insgesamt ist das Internet auch ein nervöses Skandalisierungsmedium. Nirgends entstehen so viele Gerüchte und nirgends werden sie so schnell verbreitet wie im Internet. Dies ist auch einem oberflächlichen Spieltrieb geschuldet, der in der Weitergabe einer im Netz gefundenen Nachricht einen von deren Inhalt oder Seriosität unabhängigen Selbstzweck sieht. Wer zur Verbreitung beiträgt, sieht sich im Internet selten verantwortlich für den Inhalt des Weitergegebenen. Was aber viele verbreiten, wird schnell von allen geglaubt.

Die „Weisheit der Massen“ und Politisierung als Gruppenzwang

Diejenigen, die im Internet den neuen Ort demokratischer Willensbildung sehen, sind nicht nur von der Schnelligkeit des Netzes fasziniert, die die schnelle Meinungsverdichtung zu einem Meinungsbild ermögliche. Sie führen auch ins Feld, dass im Internet wegen seiner großen Reichweite viele Menschen einbezogen werden könnten und die Klugheit einer Entscheidung mit der Zahl der an ihr Beteiligten steige. 

Während der Fokus der freiheitlichen Demokratie auf dem Einzelnen, seinen Rechten, Pflichten und Beteiligungschancen ruht, ist im Internet ganz in der Tradition des „volonté générale“ von Jean-Jacques Rousseau die große Zahl entscheidender Bezugspunkt. Dort ist von der „Wisdom of Crowds“ die Rede, die James Surowiecki 2004 in seinem gleichnamigen Buch mit dem Untertitel erläuterte: „Why the Many Are Smarter Than the Few and How Collective Wisdom Shapes Business, Economies, Societies and Nations“. Dieses Konzept proklamiert die in der Netzcommunity sehr populäre Theorie, dass auch einer zufällig zusammengekommenen Gruppe von Menschen hohe Entscheidungsbefugnis für alle zukommt. 

Kleine Zufallsgruppen sind sogar charakteristisches Merkmal der Entscheidungsbildung im Internet. Dies gilt umso mehr, als das Internet als Aktivitätsmedium nicht nur die Menschen ohne Netzzugang oder Netzzugangswillen komplett ausblendet, sondern auch unter der Minderheit der politisch Interessierten noch die Kleingruppe der politischen Aktivisten privilegiert. Die Herrschaft der  Stärkeren und Lautesten dominiert als digitales Faustrecht die ungeregelten digitalen Netzwelten. 

Dem plebiszitäre Reiz des Internets, möglichst häufig möglichst viele möglichst schnell entscheiden zu lassen, liegt auch die Fehlannahme vom politisierten Bürger als Regelfall zu Grunde. Aber das Grundverständnis einer freiheitlichen Gesellschaft ist nicht vereinbar mit einem indirekten Zwang zum politischen Aktivismus. Es schützt damit auch die Schwächeren: weniger politisch Interessierte, weniger Lautstarke und weniger gut Organisierte. Vertreter zu wählen, die sich in eine Materie einarbeiten und dadurch besser als anderer Bescheid wissen, ist das gute Recht jedes Bürgers, ebenso wie er das Recht hat, durch eigenes Engagement die Entscheidungsfindung unmittelbar zu beeinflussen. 

Minderheiten-Spielplatz im Cyberspace

Wer das Recht auf Repräsentation durch Fokussierung auf die plebiszitären Versuchungen des Internets leugnet, lässt eine neue weitere doppelte digitale Spaltung zu: Er schließt aus dem Entscheidungsprozess nicht nur die aus, die gar nicht im Netz sind, sondern diskriminiert zugleich jene, die dort ihr Recht auf Freiheit von Politik in Anspruch nehmen. Die oft propagierte plebiszitäre Cyberdemokratie nimmt ihnen die Chance der Delegation. 

Interessanterweise hat im Juni 2011 eine repräsentative Umfrage der Bertelsmann-Stiftung bestätigt, dass 94 Prozent (!) der Bundesbürger in Wahlen die beste Form der politischen Beteiligung sehen. 39 Prozent der Bundesbürger gaben sogar ausdrücklich an, sie wollten sich über Wahlen hinaus nicht am politischen Prozess beteiligen zu wollen. 

Abstimmungen im Internet wurden von 54 Prozent der Befragten ausdrücklich abgelehnt. Während 64 Prozent schon einmal an einer Bürgerversammlung teilgenommen haben oder sich das vorstellen können und immerhin 54 Prozent auch Leserbriefe für sich für möglich halten, stehen nur 39 Prozent elektronischen Petitionen und nur 32 Prozent Internet-Blogs prinzipiell positiv gegenüber. Die Bertelsmann-Stiftung fast zutreffend zusammen: „Möglicherweise in der öffentlichen Diskussion bislang überschätzt werden dagegen die neuen Formen der Meinungsbildung und Bürgerbeteiligung über das Internet. Offensichtlich sind diese Formen der Beteiligungsmöglichkeit nur für eine qualifizierte Minderheit begehrt." 

Dennoch werden im Internet inzwischen von einer Vielzahl von Anbietern Fragen zu allen möglichen Themen zur Abstimmung gestellt. Nicht selten wird explizit oder implizit der Anspruch verbunden, aus den Ergebnissen könne man die Meinung des Volkes ablesen oder zumindest seine Stimmungen erkennen. Wiewohl in keiner Weise repräsentativ und höchst manipulationsanfällig, wirkt diese Suggestion – besonders in der Verstärkung durch konventionelle Medien – durch die Magie der Zahl. 

Abstimmungsresistente Internet-Community

Schon in der Netzcommunity selbst sind bisherige Versuche von Internetabstimmungen aber kläglich gescheitert. Prominentestes Beispiel dafür ist wohl die Abstimmung, zu der Facebook-Gründer Mark Zuckerberg alle Facebook-Mitglieder vom 16.–23. April 2009 aufgerufen hatte. Es ging um die Neufassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zuvor im Internet heftige Debatten ausgelöst und zu massiver Kritik vieler Nutzer an Zuckerberg geführt hatte. Als Reaktion darauf bot Zuckerberg die Abstimmung an und erklärte, dass bei einer Beteiligung von dreißig Prozent der „aktiven registrierten Facebook-Mitglieder“ die Ergebnisse bindend sein sollten. 

Aber die Bilanz dieses ersten Nutzervotums fiel äußerst ernüchternd aus. Trotz erheblicher Werbemaßnahmen hatten nur 0,3 Prozent (665.654 von damals 200 Millionen) der Facebook-Mitglieder teilgenommen. Es hatte sich gezeigt, dass die engagierte Internetdebatte einer kleinen Nutzergruppe keineswegs eine nennenswerte Breitenresonanz auslösen konnte. 

Auch in der als Internetpartei gegründeten Piratenpartei führen Online-Abstimmungen nicht zu einer Mobilisierung. An der Abstimmungsplattform „Liquid Feedback“ beteiligt sich nur harter Kern von ca. fünf Prozent der Parteimitglieder. Das von den Piraten propagierte Konzept einer „flüssigen Demokratie“ („Liquid Democracy“) als tägliches politischen Plebiszit privilegiert nicht nur politische Aktvisten, sondern auch darunter diejenigen, die in ihrem beruflichen und privaten Leben dafür die notwendige Zeit aufbringen können. Im Internet geben diese „Zeitreichen“ den Ton an. Sie sind aber zugleich nur eine verschwindend kleine Gruppe.

Angesichts dieser ernüchternden Erfahrungen selbst internetaffiner Gruppierungen mit der sehr geringen Beteiligung an Internet-Abstimmungsplattformen ist der Enthusiasmus mancher staatlicher Stellen umso verwunderlicher. Insbesondere auf kommunaler Ebene sind solche Verfahren seit einiger Zeit weitgehend unhinterfragte Mode. So haben bisher etwa einhundert deutschen Städte und Gemeinden das Verfahren des internetbasierten ‚Bürgerhaushaltes‘ durchgeführt. 

Manipulationsanfälliger Online-Bügerhaushalt

Dabei werden den Bürgern von der Verwaltung bzw. dem Rat ausgesuchte und von ihnen selbst eingebrachte Kürzungsvorschläge für den städtischen Haushalt zur Bewertung und Abstimmung vorgelegt. Auch die Teilnahme an solchen Verfahren ist vernichtend gering. Extremstes Beispiel ist wohl Hamburg, wo sich 2009 nur 552 Bürger als Teilnehmer registriert haben. Das ist ein gar nicht mehr zu messender verschwindender Anteil der über 1,2 Millionen Hamburger Wahlberechtigten Aber auch in kleineren Städten ergibt sich kein grundsätzlich anderes Bild. 

Nur wenige Menschen beteiligen sich an solchen Online-Haushalten, obwohl zur Registrierung eine E-Mail-Adresse genügt. Weder wird überprüft, ob es sich dabei um einen Bürger der betroffenen Kommune handelt, noch wird sichergestellt, dass sich nicht die gleiche Person mit mehreren verschiedenen E-Mail-Adressen beteiligt. Über neunzig Prozent der Teilnehmer benutzen bei diesen Verfahren nämlich nicht ihre tatsächlichen Namen, sondern nehmen mit Pseudonymen teil. Aus den bisherigen Erfahrungen kann man schließen, dass bis zu einem Drittel der eingetragenen Registrierungen aus Mehrfachabstimmungen bzw. von Ortsfremden kommen. 

Aber selbst wenn man dieses Problem ignoriert und hinter jeder registrierten e-mail-Adresse einen ortansasässigen Bürger vermutet  liegt die Beteiligung bei höchstens drei Prozent der Wahlberechtigten ( 2009 in Köln 1,2 Prozent , 2010 in Solingen 2,8 Prozent, in Essen l 0,8 Prozent, in Gütersloh 2,1 Prozent und 2011 in Bonn ca. drei Prozent) Berücksichtigt man, dass das Internet-Abstimmungsverfahren vier Wochen lang rund um die Uhr, ortsunabhängig und ohne Alterskontrolle angeboten wurde, während die Stimmabgabe bei einer Wahl wesentlich stärkeren örtlichen und zeitlichen Einschränkungen unterliegt, fällt der deutliche Beteiligungsunterschied noch dramatischer aus. 

Als Internetverfahren blieben ‚Bürgerhaushalte‘ in allen Kommunen Foren für eine kleine hochaktive Minderheit, die sowohl über einen Internetzugang verfügte als auch über die Zeit, sich mehrere Stunden durch die außerordentlich komplexen Internet-Plattformen zu kämpfen. 

Überschätzte Wahlbeteilungspotentiale

Von auf Einzelfragen bezogenen plebiszitär motivierten Internet-Abstimmungen zu unterscheiden ist die Idee der Durchführung von Wahlen im Internet. Dieser Vorstellung liegt in der Regel nicht die Absicht zugrunde, die repräsentative Demokratie durch eine plebiszitäre zu ersetzen. Es geht vielmehr darum, mit dem Internet mehr Bürger zur Teilnahme an Wahlen anzusprechen, als dies auf klassischem Weg möglich ist, oder zumindest die Teilnahme an Wahlen zu erleichtern. In diesem Sinn ist das Thema Internetwahlen seit langem ein Dauerthema in der Debatte. 

An dieser Stelle soll nicht auf die Frage eingegangen werden, ob es möglich ist – ähnlich wie beim Online-Banking – die notwendigen technischen Anforderungen zur Gewährleistung von allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen im Internet zu schaffen und die Gefahr Wahlmanipulation auszuschließen. Selbst bei der Lösung dieses Problems bleibt die Frage, ob sich hier die Möglichkeit zur Erhöhung der Wahlbeteiligung eröffnet.

Dabei wird übrigens fälschlicherweise unterstellt, es gebe einen anhaltenden Trend zurückgehender Wahlbeteiligungen. Tatsächlich sind aber Schwankungen in der Wahlbeteiligung zu beobachten. Das zeigen beispielsweise die deutschen Landtagswahlen seit der Bundestagswahl 2009: Zuwächsen der Wahlbeteiligung in Baden-Württemberg (+12,8), Sachsen-Anhalt (+6,8), Rheinland-Pfalz (+3,6) und Berlin (+2,2) stehen Rückgänge in Bremen (-3), Hamburg (-5,2) und vor allem in Mecklenburg-Vorpommern (-7,4) gegenüber. 

Auf ein gewisses Potential für Internetwahlen deutet aber der gleichzeitige Anstieg der Zahl von Briefwählern hin. In Deutschland hat sich der Anteil der Briefwahl an Bundestagswahlen seit ihrer Einführung 1957 von 4,9 Prozent auf 21,4 Prozent 2009 erhöht. Der Deutsche Bundestag dieser Entwicklung Rechnung 2008 getragen und die bis dahin zumindest formal notwendige Begründung der Inanspruchnahme der Briefwahl im Bundeswahlgesetz abgeschafft. Dadurch wurde der mit den Schwierigkeiten bei der Überwachung des Wahlgeheimnisses begründete Ausnahmecharakter der Briefwahl weiter relativiert. 

Dabei ist die Bezeichnung „Briefwähler“ inzwischen irreführend, die Hälfte dieser Wähler nutzt die Möglichkeit der vorgezogenen Urnenwahl, d. h. der persönlichen Stimmabgabe nach Versendung der Wahlbenachrichtigung in die jeweiligen Rathäusern. Tatsächlich geht also die Beteiligung an der ortsgebundenen Urnenwahl vor allem zurück, weil die zeitliche Fixierung auf einen bestimmten Wahltag durch eine vorgezogene Urnenwahl aufgehoben wird. Auf die damit verbundenen Probleme der Folgen unterschiedlicher Zeitpunkte der Stimmabgabe in einer schnelllebigen Medienwelt soll hier nicht eingegangen werden. 

Ernüchternde Feldversuche

Die bisherigen Erfahrungen mit dem Instrument von Online-Wahlen zeigen eine sehr ernüchternde Bilanz im Blick auf das Potential zur Erhöhung von Wahlbeteiligungen. 

Zu einem großen Feldversuch kam es im Oktober 2000 bei den weltweiten Internetwahlen für Leitungsfunktionen bei der „Internet Corperation for Asseigned Namens and Numbers“ (ICANN), die u. a. über die Struktur des Internets und Regeln für die Domainvergabe entscheidet. Wahlberechtigt waren alle Internetnutzer über 16 Jahre mit einer eigenen E-Mail-Adresse und Postanschrift, die sich vom 25. Februar bis 31. Juli 2000 zur Wahl registrieren ließen. Zur Ausübung des Wahlrechts wurde ihnen eine Personal Identification Number (PIN) zugesandt.

Erschwert durch die völlige Überlastung des Systems gingen weltweit lediglich 153.593 Registrierungsanträge ein, von denen dann aber nur 34.035 Wahlberechtigte ihre Stimme abgaben. Wegen vieler technischer Probleme und der geringen Beteiligung wurde dieses Wahlexperiment nicht wiederholt. Das ausgerechnet die Internetexperten der Netzcommunity Online-Wahlen bei der Selbstverwaltung des Internets bis heute nicht gelten lassen wollen, ist ein deutlicher Hinweis auf die überwiegenden Schwächen dieser Wahlform. 

Aber auch in anderen Bereichen wurde mit Internet-Wahlen experimentiert. Als erste weltweit bindende Online-Wahl gilt die Wahl des Studentenparlaments in Osnabrück am 2./3. Februar 2000. Die Stimmabgabe im Netz war der Stimmabgabe an der Urne und per Briefwahl gleichgestellt. Von den ca. 10.000 wahlberechtigten Studenten registrierten sich 409 für die Möglichkeit der Stimmabgabe über das Internet, 313 nahm das Wahlrecht über dieses Medium dann auch wahr. Das waren ca. zehn Prozent der Wähler. Allerdings sagten nur vierzehn Prozent dieser Internetwähler, sie hätten an der Wahl nur wegen der Möglichkeit zur Internetwahl teilgenommen. 

Studentenparlamentswahlen waren in der Folge häufiger ein Experimentierfeld für Internetwahlen, weil dort ein besonders internetaffines Klientel vermutet wird. Allerdings sind auch hier die Erfahrungen der Beteiligung ernüchternd. So brachte auch die Online-Abstimmung bei der Studentenparlamentswahl an der schwedischen Universität Umea 2002 keine höhere Wahlbeteiligung. Nur zwei Prozent der Wähler machten von dieser Möglichkeit der Stimmabgabe im Internet überhaupt Gebrauch.

Bei den Wahlen zur „Österreichischen Hochschülerschaft“ nahmen 2009 bei einer Gesamtbeteiligung von nur 25,8 Prozent nur 261 Studenten (ein Prozent aller Wahlberechtigten) die Möglichkeit des E-Voting ohne persönliche Anwesenheit am Studienort wahr. 

Wahlzurückhaltung intenet-affiner Gruppen

In anderen gesellschaftlichen Bereichen hatten Experimente mit Internetwahlen ähnliche Ergebnisse: Als größerer Versuch zur Durchführung von Internetwahlen kann die Entscheidung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) im Jahr 2007 gelten, bei immerhin rund 100.000 Wahlberechtigten die Wahl der Fachkollegien ausschließlich (!) im Internet vorzunehmen. Es wurden 36.313 Stimmen abgegeben, d. h. selbst unter den besonders internetaffinen Wissenschaftlern haben sich nur etwa ein Drittel der Wahlberechtigten bei dieser Internetwahl beteiligt. Dies war eine geringfügig niedrigere Beteiligung als bei der vorhergehenden letzten konventionellen Wahl im Jahr 2003, bei der etwa 39.000 Stimmen abgegeben worden waren. Die Umstellung auf eine Internetwahl hatte also nicht zu einer Erhöhung der Beteiligung geführt. Ende 2011 ist der nächste Internet-Wahlgang bei der DFG vorgesehen.

Ganz ähnlich fallen die Erfahrungen der Gesellschaft für Informatik e. V. aus, die ihren ca. 24.000 Mitgliedern seit 2004 Vorstands- und Präsidiumswahlen per Internet oder per Briefwahl anbietet. Zwar sind inzwischen fast alle Briefwähler auf das Online-Verfahren umgestiegen, aber

eine spürbare und nachhaltige Erhöhung der Wahlbeteiligung konnte auch bei dieser besonders internetaffinen Gruppe nicht erreicht werden. Sie lag bei der Wahl 2010 mit 17,5 Prozent nur unwesentlich über der Beteiligung bei den letzten konventionellen Briefwahlen 2002 (16,9 Prozent). Lediglich im Jahr der Einführung der Internetwahl 2004 gab es mit 24,1 Prozent einen nennenswerten, aber nur einmaligen Ausschlag bei der Wahlbeteiligung. 

Bei staatlichen Wahlen liegen Erfahrungen mit dem Internet in Deutschland nicht vor. Das gilt auch für die meisten anderen demokratischen Länder. So wurden zwar in Großbritannien nach der historisch niedrigsten Wahlbeteiligung bei der Unterhauswahl 2001 ca. 26 Mio. Euro in ein E-Voting-Programm investiert. Der erste Einsatz in dreißig Städten (darunter Liverpool und Sheffield) bei den Kommunalwahlen 2002 war freilich ernüchternd, denn nur in drei Gemeinden stieg die Wahlbeteiligung leicht an. 

Schweizer Erfahrungen

Umfangreichere Erfahrungen mit dem hier als „Vote électronique“ bezeichneten E-Voting liegen aus der Schweiz vor. Darunter wird bei den Eidgenossen die Stimmabgabe über das Internet, SMS und weitere elektronische Datenkommunikationswege verstanden.

Auch in der Schweiz fand der erste Test unter Studenten statt, und zwar bei den Studierendenratswahlen 2004 – und seitdem jährlich - an der Universität Zürich: Von den 24.000 wahlberechtigten Studenten beteiligten sich lediglich 2188 Personen (9,1 Prozent)  an den Wahlen. Die Wahlbeteiligung lag auf diesem niedrigen Niveau aber immerhin doppelt so hoch als bei früheren Studierendenratswahlen, bei denen noch keine elektronische Wahl möglich gewesen war. 1610 Personen (73,6 Prozent) benutzten das Internet als Wahlmedium 429 Personen (19,6 Prozent) der Wählenden entschieden sich für die Wahl mit SMS und nur  149 Wähler (6,8 Prozent) gaben ihre Voten an der Urne ab. Bei der folgenden Schweizer Studierendenratswahl im Dezember 2005 sank die Wahlbeteiligung allerdings auf wieder 7,7 Prozent und blieb bei den jährlichen Wahlen bisher auf diesem Niveau. 

Insgesamt ist in der Schweiz die „elektronische Stimmabgabe“ bei allgemeinen Wahlen und Abstimmungen seit 2003 im „Bundesgesetz über die Politischen Rechte“ verankert. Am 19. Januar 2003 erfolgte der erste Probelauf in der Genfer Gemeinde Anières: von den 1161 Stimmberechtigten mit elektronischer Abstimmungsmöglichkeit nutzten 323 die Möglichkeit der Stimmabgabe. Bis zum Juni 2007 fanden dann insgesamt 48 Abstimmungen mit der Möglichkeit elektronischer Stimmabgabe insbesondere für Auslandsschweizer statt. Dabei nutzten nur zwölf Prozent der dazu Berechtigten – das ist weniger als ein Prozent der Wahlberechtigten diese Möglichkeit der Stimmabgabe per Internet. Dies blieb deutlich hinter der allgemeinen Wahlbeteiligung bei den diesen Abstimmungen, die bei ca. dreißig Prozent lag, zurück. 

Auch der Bericht des Bundesrates über die Pilotprojekte zum „Vote électronique“ vom 21. Mai 2006 kam im Blick auf die Möglichkeiten zur Erhöhung der Wahlbeteiligung durch das Angebot von Internetwahlen zu einem skeptischen Urteil: „Die Frage nach einer allfälligen Erhöhung der Stimmbeteiligung lässt sich indes auch nach der wissenschaftlichen Begleitung zahlreicher Pilotversuche unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten nicht schlüssig beurteilen.“ 

Schweizer Perspektiven

Da aber bei keiner Abstimmung Pannen oder Probleme auftraten, beschloss das Schweizer Parlament zum 1. Januar 2008 weitere Gesetzes- und Verordnungsänderungen für die elektronische Abstimmung. Im„Bundesgesetz über die Politischen Rechte“ heisst es jetzt: „ Der Bundesrat kann im Einvernehmen mit interessierten Kantonen und Gemeinden örtlich, zeitlich und sachlich begrenzte Versuche zur elektronischen Stimmabgabe zulassen. Er kann Kantone, die Versuche zur elektronischen Stimmabgabe über längere Zeit erfolgreich und pannenfrei durchgeführt haben, auf Gesuch hin ermächtigen, diese Versuche für eine von ihm festgelegte Dauer weiterzuführen. Er kann die Ermächtigung mit Auflagen oder Bedingungen versehen oder die elektronische Stimmabgabe in Abwägung der gesamten Umstände jederzeit örtlich, sachlich oder zeitlich ausschließen. Die Kontrolle der Stimmberechtigung, das Stimmgeheimnis und die Erfassung aller Stimmen müssen gewährleistet und Missbräuche ausgeschlossen bleiben.“

Im Einzelnen wurde für die „erweiterte Versuchsphase“ festgelegt, die Versuche für elektronische Stimmabgabe auszuweiten, vor allem um Auslandsschweizer einzubeziehen. Dabei dürfen 2007 bis 2011 maximal zehn Prozent der Abstimmenden elektronisch abstimmen, wobei die Harmonisierung der Stimmregister in den Kantonen eingefordert wird. Die Schweizer Bundeskanzlei begründet diese bisher nirgends auch nur annährend erreichte Grenze damit, dass dann im Fall einer Panne beim E-Voting der Urnengang nicht wiederholt werden müsse.

Bei den kantonalen Wahlen am 28. November 2010 hatten in zwölf Kantonen 28.900 Wähler ihre Stimme auf elektronischem Weg abgegeben, etwa ein halbes Prozent der Wahlberechtigten. Jüngst hat der Schweizer Bundesrat als ersten Versuch für Wahlen auf Bundesebene die Gesuche der Kantone Basel-Stadt, St. Gallen, Graubünden und Aargau  zur Durchführung eines Vote électronique-Versuchs bei den Nationalratswahlen vom 23. Oktober 2011 bewilligt. Dies erlaubt es den rund 22 000 Auslandschweizer Stimmberechtigten der vier Kantone, ihre Stimme im Herbst elektronisch abzugeben.

Andererseits hat sich der Kanton Zürich – seit 2004 ein E-Voting-Testgebiet der ersten Stunde –entscheiden, das Verfahren bis 2015 auszusetzen. Die Neue Zuricher Zeitung berichtete am 5. Dezember 2010, der Chef des kantonalen statistischen Amtes des Kantons Zürich habe als Wahlleiter erklärt: „E-Voting hat die Erwartungen nicht erfüllt.“ Weder sei die Wahlbeteiligung insgesamt gestiegen, noch hätten mehr junge Wähler an den Abstimmungen teilgenommen. Außerdem lägen die Kosten mit 50 Franken für eine im Inland abgegebene elektronische Stimme und 150 Franken für die das E-Voting eines Auslandsschweizers unverhältnismäßig hoch. Es sei eine Überprüfungspause notwendig.

Ernüchterung in Estland und Skepsis in den USA

Besonders häufig wird in der Debatte um Internetwahlen auf Estland verwiesen. Dort wurde die elektronische Abstimmung am 16. Oktober 2005 bei den Kommunalwahlen zugelassen und von 0,9 Prozent der Wahlberechtigten genutzt. Seitdem wurde das sogenannte E-Voting in Estland bei den Parlamentswahlen im März 2007 von 3,4 Prozent der Wahlberechtigten und den Europawahlen im Juni 2009 von 6,5 Prozent der Wahlberechtigten genutzt. Zuletzt gaben bei den Kommunalwahlen im Oktober 2009 über 100.000 Wähler und damit 9,5 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme per Internet ab, und zwar interessanterweise über alle Altersgruppen hinweg. Eine Erhöhung der Wahlbeteiligung konnte dadurch freilich nicht erreicht werden, vielmehr ersetzte die Internet-Stimmabgabe häufig nur die bisherige Briefwahl. 

Im Mutterland des Internets, den USA, unterscheiden sich die Erfahrungen bei Internetwahlen davon nicht wesentlich: Dort wurde das Internet 1999 erstmals eingesetzt, als Florida und das US-amerikanische Verteidigungsministerium elektronische Wahlen durchführten, bei denen Angehörige der Streitkräfte über verschlüsselte Verbindungen mit Hilfe digitaler Signaturen ihre Stimmzettel abgeben konnten. Später wurde bei Präsidentschaftswahlen Übersee-Amerikanern und Angehörigen der Streitkräfte mit ihren Familien die Abstimmung über das Internet ermöglicht. Dieses Projekt wurde allerdings wegen Sicherheitsbedenken wieder eingestellt.

Auf der politischen Ebene ließen die Demokraten in Arizona bei den Vorwahlen zu den amerikanischen Präsidentschaftswahlen am 11. März 2000 die Möglichkeit der Internetwahl zu. Zwar sank die Wahlbeteiligung insgesamt, weil zu diesem Zeitpunkt das Kandidatenrennen

schon für Al Gore gelaufen war. Von den 821.000 registrierten Wählern der demokratischen Partei nahmen nur 86.907 an diesen Vorwahlen teil, davon 39.942 über das Internet. Der Anteil der Stimmabgaben per Internet (41 Prozent)  lag damit vor der Briefwahl (38 Prozent), der persönlichen Wahl per Papierwahlschein (16 Prozent) und der persönlichen Wahl per Wahlautomat (fünf Prozent). Möglich war die Abstimmung mit einer PIN (Personal Identification Number) auf einer Wahl-Webseite. 

Ansonsten hat es in den USA keine nennenswerten weiteren Versuche mit Internetwahlen gegeben. Allerdings lassen inzwischen alle fünfzig US-Bundesstaaten die Wählerregistrierung im Internet zu. Diese Erleichterung des Erlangens der Wahlberechtigung führt nach neuen empirischen Studien zu einer um etwa zehn Prozent erhöhten Wahlregistrierung, allerdings ohne sichtbare Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung. 

Verstärkung statt Mobilisierung

Alle Erfahrungen zeigen also, dass Internet-Wahlen nicht zu höheren Wahlbeteiligungen führen: Es gibt jedenfalls keinen Hinweis darauf, dass Wähler, die ansonsten den Gang ins Wahllokal scheuen damit mobilisiert werden könnten. Insgesamt basiert die Hoffnung auf eine stärkere Mobilisierung durch Internetwahlen auf einer Fehleinschätzung der Motiven von Nichtwählern. Diese reichen vom politischen Desinteresse bis zur bewussten Protesthaltung und liegen alle außerhalb des Internets. 

Im März 2011 kam auch ein Workshop beim Europäischen Parlament zu einem ähnlichen Ergebnis: „Although there seems to be a necessity to offer more possibilities to Europeans to exchange their views and participate in political processes via the Internet, e-voting as such will most probably not result in an increase of voter participation. In fact, the reasons for voting abstinence are manifold and there seems to be no technological quick-fix to the problem.“ 

Die sogenannte „Mobilisierungsthese“, nach der es durch das Internet in nennenswertem Umfang gelingen könnte, bisher uninteressierte Menschen für Politik zu interessieren, ist inzwischen vielfach widerlegt. Politisches Interesse lässt sich auch im Cyberspace nicht einfacher generieren als in der Offline-Welt. Aber das Netz bietet – entsprechend der sogenannten „Verstärkungsthese“ – den politisch Interessierten und Aktiven ein zusätzliches Forum. Sie nutzen die Vorteile des Internets zur Informationsbeschaffung und Interaktion untereinander. 

Das Internet ist also keine neue „Politikwelt“ für bisher Uninteressierte, sondern vielmehr eine zusätzliche Bühne für die Akteure in der vorhandenen politische Offline-Arena. Es wäre für die freiheitliche Demokratie gefährlich mit dem Internet als politischem Minderheiten-Spielplatz Heilserwartungen zu verbinden, wie dies wie die Piratenpartei in Deutschland tut, wenn sie fordert: „Im Netz entscheiden sich die Geschicke der materiellen Welt.“

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/buchcover-homepageschnitt(7).gif' border=0 alt='POLITIK IM INTERNET WIRD OFT VON DENEN'>
2011-12-15 10:00:00
<![CDATA[DIE ZNS HANNELORE KOHL STIFTUNG WILL]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=3944 ich mit einem Benefizabend am Klavier unterstützen, zu dem ich Sie herzlich am 18. Dezember um 17 Uhr ins Kameha Grand einlade. Ich habe Hannelore Kohl gut gekannt und ihren unermüdlichen Einsatz für schädelhirnverletzte Menschen persönlich erlebt. Es würde mich sehr freuen, wenn Sie diese Arbeit durch ihren Besuch bei unserem Benefizabend unterstützen würden.

Der Eintritt zu dem Bernefizkonzert ist frei, wir bitten Sie aber um Ihre Anmeldung und hoffen auf Ihre Spende am Ende der Veranstaltung.

Anmelden können Sie sich hier.

Mehr zur ZNS-Hannelore-Kohl-Stiftung erfahren Sie hier.

Zum Weiterverteilen können Sie

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

wie kommt es, dass Richard Wagners Leitmotivik die Bundestagswahl entscheidet? Was hat Robert Schumann mit der Familienministerin zu tun? Stimmt es, dass Ludwig van Beethoven Karnevalslieder komponiert hat und warum will man in Berlin davon nichts wissen? 

Diese und viele weitere Fragen beantwortet Ihnen der ehemalige Bonner Bundestagsabgeordneten Stephan Eisel am Klavier während des vorweihnachtlichen Benefizabends zugunsten der ZNS - Hannelore Kohl Stiftung, zu dem ich Sie auch im Namen von Herrn Thomas Kleber, geschäftsführender Direktor des KAMEHA Grand Bonn, herzlich einlade 

am 18. Dezember 2011, von 17.00 Uhr bis 19:00 Uhr

KAMEHA GRAND BONN, Am Bonner Bogen 1, 53227 Bonn, Raum: Grand Event.

Lassen Sie sich überraschen von musikalischen Fingerübungen mit Jazz, Klassik und Pop und weihnachtlichen Anekdoten aus der politischen Szene. Freuen Sie sich auf einen kurzweiligen Blick vor und hinter die politischen Kulissen u. a. mit der "Sinfonia Politica", der "Koalitionssonate" und persönlichen Erinnerungen an die ZNS - Gründerin Dr. h.c. Hannelore Kohl.

Von 1983 bis 1991 war der frühere Bonner Bundestagsabgeordnete Dr. Stephan Eisel als Redenschreiber und stv. Leiter des Kanzlerbüros enger persönlicher Mitarbeiter von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl. Er kannte auch Hannelore Kohl gut und hat miterlebt wie sie 1983 die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung gründete.

Ich freue mich sehr darauf, Sie zu diesem besonderen Konzert zugunsten der 270.000 Menschen, die jährlich eine Schädelhirnverletzung erleiden, im Bonner KAMEHA GRAND begrüßen zu dürfen

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Johannes Vöcking
Stv. Vorstandsvorsitzender
ZNS-Hannelore-Kohl-Stiftung

 

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/ZNS-Benefiz-Plakat01-schnitt.jpg' border=0 alt='DIE ZNS HANNELORE KOHL STIFTUNG WILL'>
2011-12-06 10:00:00
<![CDATA[DAS INTERNET VERÄNDERT SPRACHE UND]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4001 Kommunikationskultur. Dabei sind ambivalente Effekte zu beobachten. Ich habe mich damit in einem Aufsatz unter der Überschrift "Mit Sendungsbewusstsein ins Unverbindliche surfen" befasst. Er erschien zum 70. Geburtstag des Politikwissenschaftlers Wolfgang Bergsdorf, der das Forschungsfeld "Herrschaft und Sprache" erschlossen hat.

Der folgende Text ist in der Monatszeitschrift "DIE POLITISCHE MEINUNG" im November 2011 erschienen. Sie können ihn hier ausdrucken

 

Stephan Eisel 

Mit Sendungsbewußtsein ins Unverbindliche surfen

Herrschaft und Sprache im Internet 

Als sich Wolfgang Bergsdorf 1982 mit seiner bis heute grundlegenden Studie  „Herrschaft und Sprache: Zur politische Terminologie der Bundesrepublik Deutschland“ habilitierte, war vom Internet noch keine Rede. Aber nach dem Siegeszug des gedruckten Wortes mit dem Buchdruck und der für nicht möglich gehaltene Ausweitung der Verbreitung des gesprochenen Wortes durch die elektronischen Massenmedien bietet das Internet als Medium neuer Qualität der Sprache einen neuen Herrschaftsraum. 

Die Wirkmächtigkeit des Internets wird gespeist durch die Möglichkeit der kommunikativen Interaktion über zeitliche und räumliche Grenzen hinweg. Inzwischen beträgt das tägliche (!) Verkehrsaufkommen auf den Datenautobahnen über 415 Petabyte. Das entspricht etwa der tausendfachen Datenmenge aller Bücher, die jemals in jeder Sprache auf der Welt geschrieben wurden. Mit und im Internet wird jeden Tag mehr gesprochen, geschrieben, gesehen und gehört als in jedem anderen Medium zuvor. Dabei verändert sich Sprache im Internet und das Internet verändert die Sprache auch außerhalb des Netzes. 

Dreifache digitale Spaltung

Allerdings hat das Internet als Kommunikationsraum im Alltag der Menschen noch lange nicht die Bedeutung von Radio und Fernsehen erreicht. Allzu leicht wird die dreifache digitale Spaltung Gesellschaft übersehen:

Erstens ist ein Drittel der deutschsprachigen Bevölkerung über vierzehn Jahre mangels Zugang generell vom Internet ausgeschlossen.

Zweitens nutzt ein Drittel derer, die einen Internetzugang haben, die bestehende Zugangsmöglichkeit nur selten. Insgesamt kann nur etwa die Hälfte der deutschsprachigen Bevölkerung über vierzehn Jahre als regelmäßige Internetnutzer gelten.

Drittens beschränken sich zwei Drittel der regelmäßigen Nutzer auf wenige, vor allem passiv-konsumierende Nutzungsarten und nehmen die vielfältigen interaktiven Möglichkeiten des Mediums praktisch nicht in Anspruch. 

Allenfalls ein Fünftel der in Deutschland lebenden deutschsprachigen Menschen über vierzehn Jahre ist also internetaffin in dem Sinne, dass sie die Möglichkeiten des Internets nicht nur als Abrufmedium, sondern als Kommunikationsplattform nutzen. Es wäre ein großer Fehler von einer Welt auszugehen, in der nur existiert, was digital existiert. Aber im Netz haben sich Kommunikationsformen etabliert, die von den regelmäßigen Internetnutzern auch in die Offline-Welt getragen werden. 

Kommunikative Ambivalenzen

Dabei sind sehr widersprüchliche Phänomene zu beobachten:

Einerseits verbreitet sich beispielsweise Englisch über das Internet noch schneller als lingua franca. Andererseits macht es der Cyberspace den Menschen einfacher als je zuvor, in der Fremde zu leben und zugleich im Netz in der geistigen Heimat ihrer Muttersprache zu bleiben. 

Einerseits gilt im Internet in nie gekanntem Ausmaß der Satz „Wer schreibt, der bleibt“, denn das Netz vergisst nichts. Andererseits haben die enormen Speicherkapizitäten des Internets eine große Unübersichtlichkeit zur Folge, in der vieles nur zufällig wiedergefunden wird. 

Einerseits sind die Kommunikationsmöglichkeiten im Cyberspace fast grenzenlos. Andererseits gibt es deswegen nicht zwangsläufig mehr zu sagen – wie es im legendäre Dialog zwischen dem Pionier der drahtlosen Telekommunikation, dem italienischen Physiker Guglielmo Marconi (1874–1937), und seinem Mitarbeiter so treffend zum Ausdruck kommt. Als die erste Verbindung mit der neuen Technologie zwischen New York und Florida zustande kam, rief der Mitarbeiter begeistert  „Marconi, Marconi, we can talk to Florida!“und Marconi antwortete trocken: „That’s wonderful, but do we have anything to say to Florida?“ 

Einerseits eröffnet das Internet mit seiner vermeintlichen Hierarchiefreiheit ein offenes Kommunikationsforum für jedermann, andererseits bleibt Aufmerksamkeit auch im Netz ein knappes Gut: Zwar kann jeder dort alles schreiben, aber deshalb wird keineswegs alles gelesen und wahrgenommen. 

Dominanz des Nebensächlichen

Das Online-Lexikon Wikipedia ist dafür ein gutes Beispiel. Ende März 2011 umfasste Wikipedia über achtzehn Millionen Artikel in mehr als 270 Sprachen. Die deutschsprachige Wikipedia-Version beinhaltet ca. 1,2 Millionen Artikel. Sie ist damit etwa achtzehn Mal umfangreicher als der Große Brockhaus. Täglich kommen weltweit ca. 8000 und in Deutschland etwa 500 Artikel dazu.

Die unbegrenzte Speichermöglichkeit im Internet entlastet Wikipedia dabei von der Unterscheidung zwischen Wichtigem und Unwichtigem, die der Buchdruck durch die technische und finanzielle Begrenzung der Seitenzahl erzwingt. So sind in der Online-Enzyklopädie auch völlig unbedeutende Nebensächlichkeiten in großer Zahl zu finden sind. 

Auch Unterscheidung zwischen falsch und richtig, wahr und unwahr wird dort immer schwieriger. So weiß man bei einem Wikipedia-Artikel nie, ob das gerade Lesbare Unsinn ist und in einigen Sekunden, Minuten oder Stunden wieder gelöscht oder korrigiert wird: Erst nach einigen Monaten fiel beispielsweise im November 2005 auf, dass die deutschsprachigen Philosophie-Artikel auf Wikipedia fast alle mit Artikeln aus älteren marxistisch-leninistischen DDR-Lexika gefüllt worden waren. 2007 deckte das Magazin The New Yorker auf, dass ein 24-Jähriger mit der falschen Identität und Autorität eines Professorentitels tausende von Artikeln bei Wikipedia redigiert hatte. Die Ernsthaftigkeit der Übernahme von Verantwortung für eigenes Schreiben im Internet wird allzu leicht dem spielerischen Anything goes der Netzwelt geopfert. 

Selektive Elitentransparenz

Das Netz ermöglicht zwar einen bisher ungekannten vielfältigen Sprachchor, aber die Transparenz steigt dadurch kaum. Wie schnell das Gegenteil passiert, zeigt das Beispiel der Piratenpartei. Sie fordert zwar  von Staat und Politik völlige Transparenz, aber ihre eigene Transparenzwirklichkeit folgt dem Leitsatz: Nicht alles und nicht für alle. Die Piraten praktizieren dabei – durchaus typisch für die Netz-Community – wie selbstverständlich drei grundlegende Transparenzeinschränkungen :

Erstens gilt das Internetmonopol. Dem Transparenzgebot ist demnach Genüge getan, wenn sich etwas im Netz zu finden. Wer keinen Internetzugang hat, bleibt außen vor: in Deutschland sind das immerhin fast 30 Prozent der Bevölkerung. 

Nimmt man zweitens das Internetangebot der Piratenpartei als Maßstab, so ist das Hauptkennzeichen die Unübersichtlichkeit - bekanntlich das Gegenteil von Transparenz. Im Gewirr zwischen Homepages, wikis, liquid feedback, piratenpad und vielem mehr findet der Nutzer vieles – aber nur wenn er Zeit und überdurchschnittliche Internetkenntnisse hat. 

Drittens hat sich im Netz eine Expertensprache aus Insiderkürzeln und Fachbegriffen verbreitet, die dem Normalbürger kaum noch zugänglich ist

Dass so eine selektiver Eliten-Transparenz entsteht, wird in der sich selbst bespiegelnden und von sich überzeugten Netz-Community praktisch nicht wahrgenommen.

Sprunghafte Oberflächlichkeit

Scheindemokratisch ist auch die „De-hierarchisierung“ von geschriebenen Texten durch die Verlinkungsmöglichkeiten im sog. „Hypertext“. Der klassische lineare Textaufbau strukturiert Texte und unterscheidet zwischen Text und in Fußnoten verbannte ergänzende Erläuterungen. Im Hypertext werden Fußnoten durch permanente gleichrangige Verweisungen ersetzt. Der Leser muss nicht mehr dem Pfad des Autors folgen, sondern kann jederzeit über Verlinkungen ausweichen oder abgeworben werden.

Zugrunde liegt die Annahme der Informationsdurchdringung durch Assoziation. Das Navigieren im (Hyper)text verdrängt das Lesen des Textes. Die seit dem Buchdruck eingeübte lineare Informationsaufnahme wird von einer gleichzeitigen, kurzatmigen und zusammenhanglosen Informationsflut verdrängt. 

So wird das Denken sprunghafter und oberflächlicher. Das assoziative Ausprobieren wird zum Grundprinzip. Führt mich dieser Link nicht weiter, probiere ich eben den nächsten aus. Zwar gehört „trial and error“ durchaus zum Repertoire des Erkenntnisgewinns, aber Hypertext-Verlinkungen vermitteln das Gespür für die Grenzen des Versuchswesens nicht, weil sie Grundlegendes mit Nebensächlichem gleichsetzen. Die Fähigkeit zur Fokussierung wird durch eine „konstante Zerstreutheit“ verdrängt wie es Nicholas Carr in seinem Buch über die Veränderung des Denkens durch das Internet beschreibt: „Einst war ich Sporttaucher im Meer der Worte. Heute rase ich über die Oberfläche wie ein Typ auf einem Jet-Ski.“

Für den Surfer an der Oberfläche verschwimmt in undurchschaubaren Gewirr der Hyperlinks auch die Grenze zwischen Autor und Rezipient. Die Verantwortung für einen Text ist immer seltener zuzuordnen. Auch die populäre und so vieles erleichternde Methode „Copy&Paste“ (Kopieren und Einfügen) ist weit mehr als eine Arbeitshilfe beim Erstellen von Texten. Sie lässt sozusagen alles für jeden verfügbar werden. Die technischen Möglichkeiten der digitalen Welt fördern die Annahme, im Internet gehöre alles jedem. So verwundert es nicht, dass die auch Piratenpartei das Konzept des „geistigen Eigentums“ zurückweist. 

Selbstbespieglung der großen Zahl

Im Internetkonglomerat aus Informationsfülle, komplexer Verdichtung verschiedenster Ebenen und Kurzatmigkeit wächst die Sehnsucht nach Hilfsmitteln, die den einfachen Weg weisen. Hier liegt die Ursache des überwältigenden Erfolgs von Suchmaschinen und die Abhängigkeit davon. An der Spitze steht Google. Der Name verweist als Wortspiel mit dem Begriff „googol“ für die Zahl „Zehn hoch Hundert“ auf das Ziel, die unerschöpfliche Informationsfülle des Netzes zu strukturieren. 

Suchmaschinen präsentieren sich dem Nutzer sich als scheinbar neutrale Haltepunkt in der unüberschaubaren Komplexität des Netzes. Tatsächlich spiegeln sie aber nur das gespeicherte Nutzerverhalten. Ursache dafür ist die Struktur am Prinzip der großen Zahl ausgerichteter mathematischer Algorithmen, die die entsprechenden Programmen ausmachen und als „Schwarm-Intelligenz“ überhöht werden. Zugrunde liegt die Behauptung, dass etwas umso zutreffender, wichtiger und richtiger sei, je mehr Menschen sich dafür entscheiden. Die in der Demokratietheorie und -geschichte längst widerlegte Gleichung „Mehrheit=Wahrheit“, auf die auch totalitäre Ideologien mit ihrer Strategie der Massenmobilisierung setzen, wird im Internet mit dem Konzept der „Schwarm-Intelligenz“ publikumswirksam wiederbelebt. Rousseaus volonté générale lässt grüßen. 

Dabei gerät leicht in Vergessenheit, dass das Prinzip der großen Zahl strukturell die Bandbreite der Vielfalt einengt: Was bei Google wegen mangelnder Nutzerzahlen nicht gefunden wird, existiert für viele Nutzer nicht, mag es noch so bedeutend sein. 

Fragmentierte Echogesellschaften

Lag der ursprüngliche Reiz des Internets in der Einladung zur Reise in das bisher Unbekannte, hat sich inzwischen die Bestätigung des Vertrauten vielfach als Grundprinzip durchgesetzt. Zwar schafft das Internet Gemeinschaft über Grenzen hinweg, indem es Menschen miteinander verbindet, die wegen großer Entfernungen nur über das Netz Kontakt halten können oder sich erst im Internet kennenlernen. Diese virtuelle Weltgemeinschaft hat das historische Beziehungsmonopol lokaler Gemeinschaften endgültig durchbrochen. 

Aber im Internet muss für diese Kontaktaufnahme das sichere Zuhause nicht verlassen werden und die Kommunikation wird meist genutzt, nur Vertrautem zu begegnen. Das unbegrenzte Informations- und Meinungsangebot im Internet steht in einem seltsamen Widerspruch zur Tendenz vieler Internetnutzer, sich in die Gruppe sich selbst bestätigender Gleichgesinnter zurückzuziehen. 

Als fragmentierte Echogesellschaft bildet das Internet nicht den einmal erhofften gemeinsamen Kommunikationsraum, sondern zerfällt in viele Teilöffentlichkeiten. Daraus ergibt sich nicht nur die Gefahr der Schwächung der Meinungsvielfalt, die des gemeinsamen Raumes für das Unterschiedliche und Gegensätzliche bedarf, damit es sich wechselseitig befruchtet. Die Parallelexistenz vieler unterschiedlicher, sich eher radikalisierender Gruppen ist auch eine Bedrohung für das Grundprinzip freiheitlicher Demokratie: e pluribus unum. 

Wo Gleichgesinnte abgeschottet von Andersdenkenden überwiegend einander begegnen, gedeiht leicht Radikalität, Extremismus und Ideologie. Oft gilt im harten Kern der Netzgemeinde das mit hoher Intoleranz verfolgte Motto: Geduldet wird nur, wer meiner Meinung ist. Wer mit Repräsentanten der sich gerne als Spaßpartei gebärdenden Piratenpartei diskutiert, wird schnell auf diesen ideologischen Kern stoßen, wenn das Internet selbst zum Thema wird. 

Schrille Kommunikation

Entgegen der gerne propagierten Selbstwahrnehmung animiert das Internet mindestens ebenso sehr zum Tunnelblick im Kreise Gleichgesinnter wie es Unterschiedliches zusammenführt und Vielfalt fördert. Dabei kommt es der Bequemlichkeit der meisten Menschen entgegen, wenn sie vor allem den Haltungen begegnen, die sie selbst einnehmen, und die ihr Weltbild nicht in Frage stellen.

In der Wissenschaft herrscht inzwischen längst die Meinung vor, dass die Internetöffentlichkeit keineswegs eine reflektierende oder besser zu abwägenden Urteilen befähigte Öffentlichkeit ist. Im Gegenteil neigt die Kommunikation im Internet dazu, Konfliktlinien eher zu schärfen. Wörter werden als Waffen neu aufgerüstet. 

Fast jedes Chat-Forum zeigt, dass vor allem im politische Dialog eine besorgniserregende Radikalisierung der Sprache, die sich nicht selten zu ausgesprochener Aggression steigert. Es ist auch kein Zufall, dass das Problem des Mobbing im Internet besonders virulent ist. Das viel kritisierte „Stammtischniveau“ wird im Internet ohne Hemmungen unterboten, weil im Unterschied zum Stammtisch in der entpersonalisierten Netzwelt die soziale Kontrolle fehlt – eben jener Stammtischbruder, der einem, der auch verbal über die Stränge schlägt, begütigend zuruft: „Jetzt lass mal gut sein“. 

Die Relativierung und Einordnung der eigenen Weltsicht ist im Internet schwerer, weil es leichter ist, dem Andersartigen zu entfliehen und sich vor neuen Gedanken abzuschotten. Hybris, Sendungsbewusstsein und ideologische Unbeirrtheit sind im Cyberspace ebenso verbreitet wie flüchtige Oberflächlichkeit und spielerische Unverbindlichkeit. Die Mitte hat es dort schwer.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/buchcover-homepageschnitt(6).gif' border=0 alt='DAS INTERNET VER&Auml;NDERT SPRACHE UND'>
2011-12-06 10:00:00
<![CDATA[ALS LINKE PROTESTPARTEI HABEN SICH]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=4004 die Piraten bei ihrem Bundesparteitag in Offenbach profiliert. Ein "bedingungsloses Grundeinkommen", die Freigabe aller Drogen, die Abschaffung der Leistungskürzungen bei Hartz IV, wenn zumutbare Arbeit verweigert wird, und "fahrscheinloser" ÖPNV sind die zentralen Forderungen, die verabschiedet wurden.

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken

 

Zum Offenbacher Bundesparteitag

Piraten mit linkem Protestprofil

Bei ihrem Bundesparteitag 2011 in Offenbach hat sich die Piratenpartei kaum mit ih­rem Kernthema Internet befasst, sondern in Vorbereitung eines Programms zur Bundestagswahl 2013 andere po­litische Themen disku­tiert. Dabei wurden nur wenige inhaltliche Anträge verabschie­det, die allerdings den Charakter der Piraten als eher linke Protestpartei unterstreichen.

Die Piratenpartei knüpft damit an ihr Ergebnis bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl 2011an. Dort konn­te sie neben ihrer Stammwählerschaft ein Drittel ihrer Stimmen aus dem Bereich der Nichtwähler und klei­ner Splittergruppen und ein weite­res Drittel aus dem Bereich linker Wähler (Grüne, SPD, Linkspartei) ab­werben. Weniger als zehn Prozent der Piratenwähler in Berlin waren zuvor Wähler von CDU oder FDP. 

Intransparent: Wer entscheidet bei den Piraten ? 

Bundesparteitage sind in ihrer Zusammensetzung üblicherweise transparente Gremien: Gewählte Delegierte re­präsentieren die Mitglieder nach der Mitgliederzahl der jeweiligen örtlichen Parteiglie­derung. Die Piratenpar­tei hat sich bewusst gegen dieses Prinzip entschieden und in ihrer Satzung festgelegt: „Der Bundespartei­tag ist die Mitgliederversammlung auf Bundesebene.“ Jedes Mitglied der Piratenpartei ist also bei einem Bundespar­teitag stimmberechtigt, allerdings nur sofern es dort anwesend ist.

Anfang Dezember 2011 hatte die Piratenpartei nach eigenen Angaben 18.845 Mitglieder, das ist seit dem Ein­zug ins Berliner Abgeordnetenhaus im September ein Zuwachs von ca. 4000 Mitgliedern. Allerdings weißt die Piratenpartei ausdrücklich darauf hin, dass nur 11.937 Mitglieder stimmberech­tigt sind, d.h. ihren Mitglieds­beitrag gezahlt haben. In Offenbach hatten sich zu Beginn des Bundes­parteitages 1255 Mitglieder registriert, also beachtliche zehn Prozent der stimmberechtigten Ge­samtmitgliedschaft. 

Allerdings lässt sich nicht feststellen, inwieweit die anwesenden Mitglieder repräsentativ für die Gesamtmit­gliedschaft waren. So liegt es beispielsweise nahe, dass die Regionen überrepräsentiert waren, die in der Nähe des Tagungsortes liegen. Bei den Piraten fehlte die bei anderen Parteien selbstverständliche Transpa­renz bei­spielsweise darüber, wieviele Stimmberechtigte aus welchen Bundesländern ka­men. Im Unterschied zu ande­ren Parteien geht dies auch nicht aus den Wortmeldungen hervor. Viele Redner sind auch im Parteitagsproto­koll nicht zuzuordnen, das sie nur mit Vornamen ausgewiesen werden. 

Vor allem aber waren alle Mitglieder der Piratenpartei, die an dem Bundesparteitag aus regionalen, zeitlichen oder finanziellen Gründen nicht teil­nehmen konnten, im Unterschied zu Parteitagen mit ge­wählten Dele­gierten in keiner Weise vertreten. Dennoch wollen die Piraten ausdrücklich daran festhal­ten, selbst bei ihren Bundesparteita­gen kein Delegiertensystem einzuführen. 

Realitätsfern: Was wurde beschlossen ? 

Da beim Piraten-Bundesparteitag (wohl in realistischer Einschätzung der mangelnden Repräsentativität des Vollversammlungsprinzips) zur Annahme eines Antrages eine 2/3-Mehrheit erforderlich ist, wurden bei dem zweitä­gigen Offenbacher Parteitag insgesamt nur etwa 30 Anträge angenommen. Davon befassten sich etwa ein Drittel mit Organisations- und Satzungsfragen. Ein weiteres Drittel hatte eher dekla­matorischen Charakter wie Resolutionen gegen Rechtsextremismus und erfreulich klares Bekenntnis zur europäischen Integration. Die zentralen inhaltlichen Beschlüsse sind aber durch einen Hang zur ideologischen Radikalität gekennzeichnet. Realitätsbe­zug ist nicht die Stärke der Piraten. So fordern sie 

  • ein „bedingungsloses Grundeinkommen“, d.h. eine garantierte staatliche Zuwendung unabhängig von eige­nen Vermögensverhältnissen und „ohne Zwang zur Arbeit“. Über die Finanzierung dieses Konzeptes sagt der Beschluss nichts aus: „Wir Piraten setzen uns für die Einführung eines bedin­gungslosen Grundeinkommens ein, das die Ziele des "Rechts auf sichere Existenz und gesellschaftli­cher Teilhabe" aus unserem Parteipro­gramm erfüllt. Es soll die Existenz sichern und gesellschaftli­che Teilhabe ermöglichen, einen indivi­duellen Rechtsanspruch dar­stellen sowie ohne Bedürftigkeitsprü­fung und ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garan­tiert werden. Wir wis­sen, dass ein bedingungsloses Grundein­kommen die Paradigmen des Sozialstaats we­sentlich verän­dern wird. Statt mit klassischer Parteipo­litik muss dessen Einführung daher mit einer breiten Betei­ligung der Bürger einhergehen.“ 

  • bedingungslos gewährte Sozialleistungen durch die Abschaffung der Leistungskürzungen, wenn Hartz IV-Empfänger eine zumutbare Arbeitsstelle ab­lehnen oder sich einer Eingliederungsmaß­nahme verwei­gern. Allein 9 der 30 ge­fassten Be­schlüsse befassen sich mit diesen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches zu Hartz IV. Die Kernsätze dieser Beschlüsse lauten: „Dennoch sind in Ka­pitel 3 des SGB II und des SGB XII jeweils „Sanktionen“, also Kürzungen von Sozial­leistungen zum Zweck der Maßregelung von Leistungsempfängern vorgesehen. Dies ist aus unserer Sicht mit dem grundge­setzlichen Recht zur Achtung der Menschenwürde in Artikel 1 und dem Verbot von Zwangs­arbeit in Ar­tikel 12 des Grundgesetzes unvereinbar … Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Verbesse­rung der Situation der Erwerbslosen ein, insbe­sondere für die Abschaffung und soforti­ge Nichtanwen­dung (Moratorium) der Sanktionen bei Hartz IV „In der Antragsbegründung heisst es: „Die Sanktions­drohung lähmt und belastet. Indem sie zahllose Menschen zu beruflichen Kom­promissen zwingt, wirkt sie bis weit in die Mitte der Erwerbsgesellschaft hinein als Freiheits­einschränkung.“ 

  • die „strikte Trennung“ von Staat und Religion, u. a. durch Abschaffung der Kirchensteuer und von „Privile­gien“ für soziale Einrichtungen der Kirchen sowie die Abschaffung der Erfassung der Religionszugehörig­keit durch staatliche Stellen. In dem Beschluss heisst es: „Die weltanschau­liche Neutralität des Staates herzustellen, ist daher eine für die gedeihliche Ent­wicklung des Ge­meinwesens notwendige Voraussetzung. Ein säkularer Staat erfordert die strikte Trennung von reli­giösen und staatlichen Belangen; finanzielle und strukturelle Privilegien einzelner Glaubensge­meinschaften, etwa im Rahmen finanzieller Alimentierung, bei der Übertragung von Aufgaben in staatlichen Institutionen und beim Betrieb von sozialen Einrichtungen, sind höchst fragwürdig und daher abzubauen. Im Sinne der Datensparsamkeit ist die Erfassung der Religionszu­gehörigkeit durch staatliche Stellen aufzuhe­ben, ein staatlicher Einzug von Kirchenbeiträgen kann nicht ge­rechtfertigt werden.“ 

  • die Zulassung aller Drogen, das Ende der „Kriminalisierung“ von Drogenkonsum und die Schaf­fung „kon­trollierter Erwerbsstrukturen“ zum Drogenkauf: „Die PIRATENPARTEI-DEUTSCHLAND steht für eine repressionsfreie Drogenpolitik  und will ein Ende der gescheiterten Prohibition.  Wir lehnen die heutige, wissenschaftlich nicht haltbare Un­terscheidung  in le­gale und illegale Stoffe ab und for­dern die objektive Bewertung und Handhabung  aller psychoaktiven Sub­stanzen alleine an­hand ihres Gefahrenpotentials.  Die derzeitige nicht fak­tenbasierte Bevormundung Er­wachsener  beim verant­wortungsvollen Umgang mit Rausch- und Ge­nussmitteln  widerspricht der Grundüber­zeugung der PI­RATEN und unserem Verständnis einer mündigen Gesellschaft.  Die bisherige Krimi­nalisierung der Konsumenten muss beendet  und der damit verbundene Schwarzhandel durch kon­trollierte Erwerbss­trukturen ersetzt werden.„ 

  • die „Einführung eines Nulltarifes im ÖPNV“, wobei auch hier im Beschluss keine Aussagen zur Fi­nanzierung gemacht werden: „Die Piratenpartei ist davon überzeugt, dass ein fahrscheinfreier ÖPNV nicht nur für die Gesell­schaft, son­dern auch für die Wirtschaft langfristig einen Gewinn dar­stellt.“ 

Mit solchen Forderungen belegt die Piratenpartei, dass sie keineswegs wie von ihrem Bundesvorsitzenden behauptet „in der Realpolitik angekommen“ ist. Die Beschlüsse des Parteitages unterstreichen vielmehr die Notwendigkeit sich vom Spassfaktor der Piraten nicht ablenken zu lassen, sondern sich kritisch mit ihren politischen Forderungen zu befassen.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='250' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/Piratenpartei-schnitt(3).jpg' border=0 alt='ALS LINKE PROTESTPARTEI HABEN SICH'>
2011-12-05 10:00:00
<![CDATA[ZUM CDU-BUNDESPARTEITAG IN LEIPZIG]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=3939 habe ich in einem Aufsatz "Das C als Herausforderung" für die Unionsparteien beschreiben. Wenn die C-Parteien sich nicht immer wieder den Ausgangspunkt und Kern ihrer Politik  bewusst werden, verlieren sie in der Beliebigkeit des Tages ihr Profil.

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

 

Das „C“ als Herausforderung 

Chancen und Risiken einer grundwerteorientierten Politik 

Die Debatte um das „C“ als politische Chance und Herausforderung ist zwar älter als die „C“-Parteien, aber seit deren Gründung hat sie in Deutschland einen festen Ort. Das belegen nicht zuletzt die immer wiederkehrenden, ritualisierten Debatten, die Unionsparteien mögen doch auf das „C“ verzichten, weil es ihnen entweder nicht zustünde oder in einer immer mehr säkularisierten Gesellschaft sowieso eher ein Hemmschuh sei. 

Tatsächlich aber ist das „C“ im Namen eine Stärke der Union, weil sie so politischer Beliebigkeit das Bekenntnis zu einer grundwerteorientierten Politik gegenüberstellt. Es macht sie von anderen Parteien unterscheidbar und gibt ihr die Chance zu einem Profil, das die Bürger jenseits des notwendigen politischen Tagespragmatismus wahrnehmen. Selbst wenn die Menschen sich mit diesem Profil nicht völlig identifizieren wollen, wissen sie doch, woran sie sind. Auf diesem Wissen basiert das Grundvertrauen der Bürger, auf das Politik in der freiheitlichen Demokratie zwingend angewiesen ist. Das Vertrauen gerade in die „C“-Parteien wächst umso mehr, je deutlicher wird, dass der Mensch im Mittelpunkt ihrer Politik steht und nicht anonyme Strukturen der Bezugspunkt sind. 

Das christliche Menschenbild als Grundlage 

Die Offenlegung des Menschenbildes, auf das sich Parteien beziehen, ist wichtig, weil sich aus diesem Menschenbild ergibt, welche Politik eine politische Bewegung für menschlich hält. Das christliche Menschenbild, für das das „C“ steht, sieht den Menschen ausdrücklich als Geschöpf Gottes und bekennt sich deshalb zu seiner Einmaligkeit und Begrenztheit. Dass von Gott nur in den Parteiprogrammen der Union die Rede ist, ist also keineswegs ein Zufall. 

Konrad Adenauer hat es in seiner berühmten Kölner Universitätsrede am 24. März 1946 so formuliert: „Der Fundamentalsatz des Programms der CDU, der Satz, von dem alle Forderungen unseres Programms ausgehen, ist ein Kerngedanke der christlichen Ethik: die menschliche Person hat eine einzigartige Würde, und der Wert jedes einzelnen Menschen ist unersetzlich. Aus diesem Satz ergibt sich eine Staats-, Wirtschafts- und Kulturauffassung, die neu ist gegenüber der in Deutschland seit langem üblichen. Nach dieser Auffassung ist weder der Staat, noch die Wirtschaft, noch die Kultur Selbstzweck; sie haben eine dienende Funktion gegenüber der Person. Die materialistische Weltanschauung macht den Menschen unpersönlich, zu einem kleinen Maschinenteil in einer ungeheuren Maschine, sie lehnen wir mit der größten Entschiedenheit ab. ... Wir nennen uns christliche Demokraten, weil wir der tiefen Überzeugung sind, dass nur eine Demokratie, die in der christlich-abendländischen Weltanschauung, in dem christlichen Naturrecht, in den Grundsätzen der christlichen Ethik wurzelt, die große erzieherische Aufgabe am deutschen Volke erfüllen und seinen Wiederaufstieg herbeiführen kann.“ 

Im Verständnis des christlichen Menschenbildes zeichnen unveräußerliche Würde, Gleichwertigkeit, Verschiedenartigkeit und Unvollkommenheit alle Menschen aus. Daraus leiten sich die Grundwerte Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität ab. Diese Grundwerte stehen in einem Spannungsverhältnis zueinander, dürfen einander aber nicht verdrängen. Es war 1974 der Ring christlich-demokratischer Studenten (RCDS), der in seinem ersten Grundsatzprogramm „Für eine offene und solidarische Gesellschaft“ erstmals eine solche Beschreibung des christlichen Menschenbildes in einem politischen Programm wagte und damit den Ton angab. Die CDU übernahm diese Beschreibung 1978 bei ihrem Ludwigshafener Parteitag in ihr erstes Grundsatzprogramm 

Zeit für Grundsätze 

Dieses Ludwigshafener Grundsatzprogramm der CDU wurde nach einem über fünfjährigen Diskussionsprozess verabschiedet. Helmut Kohl hatte diesen Prozess als neuer Parteivorsitzender 1973 in der damals für die Union ungewohnten Oppositionsphase eingeleitet. Er war zugleich Teil der Öffnung zur Volkspartei (die CDU verdreifachte ihre Mitgliederzahl in wenigen Jahren) und Vorbereitung für neue Regierungsfähigkeit. In den Jahrzehnten zuvor hatte es zwar verschiedene programmatische Erklärungen gegeben, diese waren aber eher dem Alltag der Regierungspartei CDU geschuldet als der Reflektion über die Grundlagen des eigenen politischen Handelns. 

Trotz mancher gegenteiliger Empfehlung hat Helmut Kohl durchgesetzt, dass der angestoßene Diskussionsprozess nicht wegen anstehender Wahlkämpfe unterbrochen wurde – auch nicht wegen des Bundestagswahlkampfes 1976, in dem er als Kanzlerkandidat 48,6 Prozent der Stimmen erreichte. Die CDU gewann dieses Vertrauen als offene und diskussionsfreudige Partei, die um die Bedeutung ihrer Grundsätze wusste und so gut gerüstet für die Regierungsverantwortung ab 1982 war. 

Aber schon die nach der Wiedervereinigung und dem Zusammenbruch des Kommunismus notwendige Fortschreibung des Grundsatzprogramms, die 1994 in Hamburg beschlossen wurde, litt unter Zeitdruck und den Loyalitätsbedürfnissen einer Regierungspartei. Das galt noch mehr für das 2007 wegen anstehender Landtagswahlen nach noch kürzerer Debattenzeit beschlossene dritte Grundsatzprogramm der Partei. 

Als solchem Zeitdruck die Diskussionsbreite und –tiefe weitgehend geopfert wurde, hat man allzu leicht übersehen, dass bei Grundsatzprogrammdiskussionen zu guten Teilen der Weg das Ziel ist: Je länger Parteimitglieder an der Basis Zeit zu Diskussion und Reflektion haben, umso mehr identifizieren sie sich hinterher mit dem dann tatsächlich gemeinsam Erarbeiteten. Je kürzer die Diskussionsphase, umso höher ist die Gefahr von kurzlebigen und bindungsarmen Parteitagsbeschlüssen.

Wenn sich die Mitglieder übergangen fühlen und den Grundkurs der eigenen Partei nicht mit erarbeiten, sondern grundlegende Kurswechsel über die Medien zur Kenntnis nehmen müssen, werden sie orientierungslos. Besonders wer mit dem „C“ Grundsatztreue auf seine Fahnen schreibt, wird im politischen Alltag bitterlich dafür büßen, wenn für Selbstvergewisserung und – überprüfung keine Zeit mehr bleibt. Wer nicht mehr auf den Kompass schaut, verläuft sich eben schneller. 

Das schlechte Abschneiden der CDU bei allen Bundestagswahlen seit 1998 hat seine Ursache auch darin, dass es gerade für die Union nicht ausreicht, für jedes Problem eine handwerklich solide und technisch plausible Lösung vorzuschlagen. Die Menschen wollen gerade von einer „C“-Partei wissen, warum bestimmte Vorschläge gemacht werden, welches Werteverständnis dahinter steht. Weil das WARUM noch wichtiger ist als das WIE, sind Grundsatzdebatten für die „C“-Parteien wichtiger als für ihre Mitbewerber. 

Der Gestaltungsanspruch des „C“ 

Die Chance des „C“ besteht darin, sich mit ihm auseinderzusetzen. Deshalb ist es so problematisch, wenn die CDU den Bürgern im pragmatischen Politikalltag zu selten die grundlegenden Maßstäbe für ihr Handeln erklärt. Dazu trägt auch bei, dass reaktives Krisenmanagement seit einigen Jahren die politische Tagesordnung zu dominieren scheint: Von der Bankenkrise bis zur Euro-Rettung, von der Umsetzung sozialpolitischer Urteile des Bundesverfassungsgerichts bis zur Reaktion auf das japanische Reaktorunglück - die Politik scheint den Entwicklungen immer atemloser hinterherzulaufen. 

Natürlich erwarten die Bürger von der Politik zu Recht solides Krisenmanagement - aber sie fragen auch nach der Grundrichtung der Krisenbewältigung. Deshalb genügt es beispielsweise nicht, grundlegende Entscheidungen wie die Aussetzung der Wehrpflicht oder die Abschaffung der Hauptschule mit dem pragmatischen Hinweis auf die demographische Entwicklung zu rechtfertigen. Solche Entscheidungen werfen die Frage nach dem politischen Gestaltungswillen gerade dann auf, wenn sich eine Partei im Kern ausdrücklich nicht auf die Beliebigkeit der Zeitläufe, sondern auf die zeitlose Gültigkeit ihrer Grundsätze beruft.

Wer dem Zeitgeist nachläuft und ihn nicht zu formen sucht, geht in den Tsunamis einer sich ständig beschleunigenden und oft irrational dramatisierenden Mediengesellschaft unter. Dem Volk aufs Maul schauen heisst eben nicht ihm nach dem Munde reden: Zuhören ist die Voraussetzung und nicht der Ersatz für politische Führung. Beharrlichkeit ist in der Politik noch wichtiger als Anpassungsfähigkeit.

Dabei muss politischer Gestaltungswille auch Gegenwind aushalten können. Weder dürfen in der Krise durch tägliche Wendemanöver Unklarheiten über den eingeschlagenen Kurs entstehen, noch dürfen sich eigene Ziele an den Launen des Zeitgeistes orientieren. Für politische Glaubwürdigkeit ist Opportunismus Gift und Politik nach den unsteten Momentaufnahmen aktueller Meinungsumfragen verheerend. 

Erfolge erzielte die Union insbesondere dann, wenn die Herleitung ihrer Politik aus über die Tagesaktualität hinausgehenden Grundsätzen klar war. So entsteht im Profil der Union durch das „C“ eine Vertrauen schaffende Vertrautheit. Es ist quasi der Kompass für eine Agenda der Beharrlichkeit und der Nachhaltigkeit. Es erinnert daran, dass den Weg nicht findet, wer das Ziel nicht kennt.

Was ist „christlich-demokratisch“ ? 

Aber auch umgekehrt gilt: Wer sich ausdrücklich auf solche Wertmaßstäbe beruft, fällt umso tiefer, wenn sie ihm gleichgültig zu sein scheinen oder er ihnen sogar nicht gerecht wird. Gerade das „C“ provoziert die Frage, was die politisch Verantwortlichen wollen, wenn sie nicht auf Krisen und äußere Umstände reagieren müssen, sondern selbst die Tagesordnung bestimmen können. 

Je deutlicher dabei die Herleitung aus dem eigenen Wertefundament wird, umso nachhaltiger beeindrucken politische Entscheidungen:
So ergibt sich die Glaubwürdigkeit des Bekenntnisses der Union zu soliden Staatsfinanzen daraus, dass für sie die Konsolidierung der Haushalte eben nicht zuerst eine finanzpolitische Angelegenheit ist, sondern sich aus der Einsicht herleitet, dass es unverantwortlich ist, auf Kosten anderer – hier der nachfolgenden Generationen - zu leben. Es verletzt die vom christlichen Menschenbild postulierte Gleichwertigkeit der Menschen.
Zur Europapartei wurde die CDU nicht zuerst, weil die europäische Integration unbestreitbare wirtschaftliche Vorteile für Deutschland bringt, sondern weil die zum Schutz der Menschenwürde notwendige Bewahrung von Frieden und Freiheit national nicht mehr zu bewältigen ist. Aber schon bei diesem Thema zeigen sich Erosionserscheinungen: Statt für diese Grundeinsicht zu werben, beteiligen sich auch in der Union leider zu viele gerne an dem billigen Schwarze-Peter-Spiel, Europa die Schuld für eigene Versäumnisse zuzuschieben.

Gerade für die „C“-Parteien ist solcher Opportunismus schädlich, denn die Attraktivität einer politischen Partei, die sich auf Grundwerte beruft, hängt in besonderem Maße von der Klarheit ihrer Positionen ab. Dazu gehört der Respekt vor anderen Meinungen und Kompromissbereitschaft, aber Toleranz wäre ohne eigenen Standpunkt nur ein anderes Wort für Beliebigkeit. Häufige Themen- und Kurswechsel erhöhen die Zweifel an der politische Zuverlässigkeit und lassen Misstrauen wachsen, weil die politischen Ziele verschwimmen. Nicht zu Unrecht sehen viele Beobachter die Ursache des stetigen Aufstiegs der Grünen auch in deren von vielen Bürgern so empfundenen nachhaltigen Konsequenz: Man mag ihre Ziele zwar nicht immer teilen, glaubt sie aber gut zu kennen und bewundert ihren Durchhaltewillen. 

In diesem Sinne ist das „C“ zugleich Anspruch und Risiko, das als Maßstab über den politischen Erfolg von CDU/CSU entscheidet. Deshalb lautet die entscheidende Frage für die Union nicht „Was ist konservativ ?“oder „Was ist liberal?“, sondern: „Was ist christlich-demokratisch?“. Die Antwort lässt sich nicht in jeder politischen Einzelfrage, wohl aber in zentralen Politikfeldern geben. 

In dubio pro vita 

Ganz unmittelbar mit dem christlichen Menschenbild hängt die politische Behandlung aller Fragen zusammen, die mit dem Beginn und Ende des Lebens zu tun haben. Das „C“ ist ein Manifest gegen die Relativierung des Schutzes der Menschenwürde je nach vor- oder nachgeburtlichem Lebensalter. Es fordert den klaren politischen Willen, wegen der Begrenztheit des Menschen als Geschöpf Gottes bestimmte Fragen menschlicher Verfügbarkeit zu entziehen. 

Deshalb entscheidet sich an Fragen wie Embryonenschutz, Fortpflanzungsmedizin und Schwangerschaftsabbruch sowie Sterbebegleitung oder Sterbehilfe in besonderer Weise die Glaubwürdigkeit der Union. Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik (PND und PID) oder Fruchtwasseruntersuchungen dürfen nicht zur Selektion wahrscheinlich behinderter Kinder missbraucht werden. Künstlicher Befruchtung müssen Grenzen gesetzt werden, wo Erwachsenenegoismus das Kindeswohl ignoriert – z. B. durch künstliche Befruchtung im fortgeschrittenen Alter. Es darf weder ein staatlich garantiertes Recht auf Kind um jeden Preis noch eine Staatsgarantie für eine bestimmte Art des Todes geben. Leben zu geben und zu nehmen muss im christlichen Verständnis dem menschlichen Zugriff entzogen bleiben. 

Entscheidend ist dabei die Antwort auf die grundlegende Frage, wann individuelles menschliches Leben beginnt und endet. Der wissenschaftliche Erkenntnisfortschritt hat das Wissen um den Zeitpunkt des Beginns individuellen menschlichen Lebens in den letzten Jahrzehnten immer weiter nach vorne verschoben. Für Laien war wohl der im wörtlichen Sinne augenfälligste Einschnitt die Ultraschalluntersuchung, die vorgeburtliches Leben und seine Schutzbedürftigkeit jedem sichtbar gemacht hat. Dass sich Mediziner und Biologen im Blick auf die Verschmelzung von Ei und Samenzelle über den Beginn individuell menschlichen Lebens meist uneinig sind, ist irritierend. Das „C“ fordert jedoch, dass im Fall solcher Uneinigkeit Lebensbeginn und damit Lebensschutz eher früher als später angesetzt werden: in dubio pro vita. 

In dem im Dezember 2007 verabschiedeten erneuerten Grundsatzprogramm der CDU heißt es dazu zutreffend: „Die unantastbare Würde des Menschen als Geschöpf Gottes ist menschlicher Verfügung nicht zugänglich und ist zu schützen. Der Mensch ist immer Subjekt, er darf niemals Objekt sein. Die Würde des Menschen ist auch für die Bewertung bioethischer Herausforderungen Ausgangs- und Orientierungspunkt. Sie erfordert Achtung und Schutz des menschlichen Lebens in allen Phasen. Das noch nicht geborene Leben bedarf, beginnend mit der Verschmelzung von Samen und Eizelle, unseres besonderen Schutzes …“. 

Gewissensfragen 

Auf der Basis dieses Wertefundaments bleiben politische Entscheidungen im konkreten Fall schwierige Gewissensfragen. Nicht selten wird dem Lebensschutz dabei die sogenannte „Ethik des Heilens“ gegenübergestellt. Einmal abgesehen davon, dass es sich lediglich um eine bloße Hoffnung auf Heilungschancen und medizinischen Fortschritt etwa durch Relativierung des Embryonenschutzes handelt, würde selbst bei einer Gewissheit über sichere Heilungschancen der Zweck der Krankheitsbekämpfung nicht das Mittel der Einschränkung des Lebensschutzes rechtfertigen. 

Weil das „C“ solchen Relativierungen entgegensteht, fordert es von den „C“-Parteien als eine Art kategorischer Imperativ Klarheit in den Grundfragen des Lebensschutzes. Ein Blick auf das Abstimmungsverhalten der Bundestagsabgeordneten bei drei der wichtigsten von der Fraktionsdisziplin ausdrücklich freigestellten „Gewissensfragen“ der letzten Jahre zeigt, dass die Verpflichtung auf das christliche Menschenbild tatsächlich einen Unterschied in der Entscheidungsfindung macht. 

Thema

Zulassung

embryonale Stammzellforschung

11. April 2008

Zulassung
erweiterterter
Sterbehilfe

18. Juni 2009

Zulassung Präimplantations-diagnostik (PID)

7. Juli 2011

Gesamtergebnis

JA

346 -

NEIN

228

ENTH

6

JA

318

NEIN

232

ENTH

5

JA

326

NEIN

260

ENTH

8

CDU/CSU

102

113

1

1

203

0

70

154

3

SPD

168

37

2

200

5

1

103

36

1

FDP

52

5

1

46

5

0

87

5

0

Grüne

1

48

0

32

12

3

27

36

2

Linke

21

25

2

27

6

1

39

29

2

fraktionslos

2

0

0

2

1

0

 

 

 

 

Nur bei den CDU/CSU Abgeordneten gab es in allen drei Abstimmungen eine – wenn auch unterschiedlich starke – Mehrheit gegen Relativierungen des Lebensschutzes wie sie die Parlamentsmehrheit beschlossen hat. Das Abstimmungsverhalten in den anderen Fraktionen – insbesondere bei SPD und FDP – hätte aber in allen drei Fällen ausgereicht, die jeweiligen Gesetze zu verabschieden - selbst wenn alle Unionsabgeordneten dagegen gestimmt hätten. 

Diese Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag sind durchaus repräsentativ für die Haltung der Bevölkerung in diesen Fragen. Die „C“-Parteien würden sich aber selbst in Frage stellen, wenn sie deshalb in solchen Grundsatzfragen der personalen Würde mit Kompromissformeln Unklarheiten über ihren Kurs entstehen ließen. 

Konjunktur für Subsidiarität 

Die Person steht auch im Zentrum der Subsidaritätsidee, die so eng mit dem „C“ verbunden ist. Sie begreift Eigenverantwortung und Solidarität als zwei Seiten der gleichen Medaille. Von vielen werden diese Begriffe in Widerspruch zueinander gesetzt: Eigenverantwortung wird oft als „neoliberal“ diffamiert, Solidarität ist für manchen „links“. Dieser Polarisierung muss sich die CDU entziehen, denn in Wahrheit gilt: Je mehr der Einzelne für sich selbst sorgt, umso mehr können er und die staatliche Gemeinschaft für wirklich Bedürftige tun. Je mehr Sozialpolitik „Hilfe zur Selbsthilfe“ zum Ziel hat, umso wirksamer ist der Solidaritätsgedanke, der ja nicht dauerhafte Abhängigkeit, sondern die Befähigung zur Eigenverantwortung anstrebt. 

Die klassische Definition des sperrigen Begriffs „Subsidiarität“ findet sich in der päpstlichen Sozialenzyklika „Quadragesimo Anno“ vom 15. Mai 1931: „Wie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen.“

Diese Enzyklika bezog sich zu deren 40. Jahrestag auf die Enzyklika “Rerum novarum“ aus dem Jahr 1891, die sich mit Vermassung und Anonymität als Folge der Industrialisierung in ihren Gefahren für die menschliche Individualität und personale Integrität auseinandersetzt. Vierzig Jahre später ging es angesichts totalitärer Strömungen und Ideologien auch in „Quadragesimo Anno“ darum, den Einzelnen, die Familie und kleine Gemeinschaften zu schützen und die Macht des Staates auf deren Unterstützung („subsiduum“) zu beschränken. 

So hat das Subsidiaritätsprinzip einen inhaltlichen Doppelkern: „Privat vor Staat“ und „Klein vor Groß“. Wo ein Problem auftaucht, soll die jeweils kleinste Einheit die erste Chance zur Lösung bekommen: Zuerst der Einzelne, die Familie, die Nachbarschaft (privat) und erst dann die staatliche Ebene: Kommune – Land – Bund – Europa. In der politischen Praxis ist das Subsidiaritätsprinzip also Kompetenzverteilungs- und –ausübungsregel. Es ist zugleich Zuständigkeitsprinzip. Keineswegs kann man ihm unterstellen, der Staat solle sich um nichts kümmern und alles der Gesellschaft überlassen. 

In diesem Sinn ist Subsidiarität („Die Kirche im Dorf lassen“) die Schwester der Solidarität („Wir sitzen alle in einem Boot“). Aber es gilt die Rangfolge: Selbsthilfe – Nachbarschaftshilfe - Fernhilfe. Im Mittelpunkt steht - wie vom christlichen Menschenbild gefordert – der Einzelne und nicht die Struktur. 

Integrationskraft der Sozialen Marktwirtschaft 

Die Achtung vor der personalen Integrität durch Abwehr von Abhängigkeiten und Bevormundung des Einzelnen fordert das „C“ nicht nur von der staatlichen Ordnung, sondern auch im Wirtschaftsleben. Dieser Herausforderung stellt sich das Ordnungsmodell der Sozialen Marktwirtschaft mit seinem Anspruch, die Freiheit des Marktes zuzulassen, ihm aber auch Schranken zu setzen. Soziale Marktwirtschaft will Wirtschaftspolitik für alle sein, nicht nur für einige. Sie ist dabei nicht nur dem wirtschaftspolitischen Ziel „Wohlstand für alle“, sondern ist auch der sozialpolitischen Aufgabe der Integration aller in die Gemeinschaft verpflichtet. 

Wir müssen unser Zeitalter der Nivellierung überwinden, das die Gleichwertigkeit der Menschen mit der Gleichheit aller verwechselt. Das christliche Menschenbild entzieht sich einem solchen Gleichheitsanspruch und betont die Verschiedenartigkeit der Menschen. Die CDU hat deshalb in ihrer Programmatik den Begriff „Chancengleichheit“ zu Recht durch den Begriff „Chancengerechtigkeit“ ersetzt. 

Die ausgrenzende Zerstörungskraft der Gleichheitsideologie hat sich zuerst mit der Umdeutung des Begriffs „Elite“ zum Kampfbegriff einer Klassenideologie gegen die Leistungsträger der Gesellschaft gerichtet. In der Norm des Mittelmaßes stört das Herausragende. In Abgrenzung dazu kümmern sich die „C“-Parteien unter der Überschrift „Leistung muss sich wieder lohnen“ zu Recht um Begabte und Leistungsstarke. Sie haben nicht nur im Respekt vor ihrer Individualität Anspruch auf politische Unterstützung, sondern auch im allgemeinen Interesse brauchen sie gute Chancen für die Entfaltung ihrer Persönlichkeit, damit sie nicht emigrieren oder innerlich resignieren statt mit ihrer Leistungskraft auch einen Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten. 

Aus dem Blick geraten in einer Gesellschaft, die dem Mittelmaß verpflichtet ist, aber auch jene Menschen, die mit der sich beschleunigenden Modernisierung in Wirtschaft und Technik nicht mithalten können, obwohl sie dies wollen. Viele glauben, die Bedürfnisse dieser Menschen einfach durch staatliche Transferleistungen befriedigen zu können. De facto aber werden diese Mitbürger damit aus der Arbeitswelt und auch zu einem großen Teil aus dem Alltagsleben unserer Gesellschaft ausgeschlossen. Wer früher im Betrieb „den Hof gefegt“ hat und damit in den Alltag integriert war, ist heute oft Hartz IV-Empfänger ohne geregelten Lebensalltag. 

Der Mensch lebt aber nicht vom Brot allein, und das christliche Menschenbild billigt auch jedem das gleiche Recht zu, sich als nützlich für die Gemeinschaft zu empfinden und gebraucht zu werden. Es ist deshalb nicht in Ordnung, einfache Tätigkeit mit ihrer Chance zur Integration in die Gesellschaft zu diskreditieren und von oben herab verächtlich zu machen. Die Soziale Marktwirtschaft bewährt sich am Maßstab des „C“, wenn sie sowohl dem Leistungsstarken Freiraum für die Entfaltung seiner Talente als auch dem Leistungsschwachen die Chance zur Mitwirkung eröffnet. 

Jenseits von Angebot und Nachfrage 

So sehr das „C“ zum Schutz der Menschenwürde auch wirtschaftliche und soziale Sicherheit fordert, so sehr steht das christliche Menschenbild zugleich gegen eine Politik der Ökonomisierung aller Lebensbereiche. Wirtschaftliche Krisen, finanzielle Konsolidierungsherausforderungen und die Bewährungsproben für die sozialen Sicherungssysteme durch die demografische Entwicklung führen in diese Gefahr. 

So hat das Thema „Gesundheit“ viele Dimensionen, die mit einer ökonomischen „Prämien“- Begrifflichkeit nicht zureichend erfasst werden. Auch Umweltschutz hat zwar ökonomische Voraussetzungen und Auswirkungen, aber Umwelt hat eben auch einen wirtschaftlich nicht fassbaren Eigenwert, weswegen in der Programmatik der „C“-Parteien gerne auf den biblischen Begriff der „Schöpfung“ zurückgegriffen wird. Es passt auch nicht zum christlichen Menschenbild, die kulturelle Dimension der persönlichen Entfaltung zu vernachlässigen und beispielsweise in der Kommunalpolitik dem Straßenbau höhere Priorität einzuräumen als einem ausreichenden kulturellen Angebot. Den Menschen auf das Materielle zu reduzieren wird ihm nicht gerecht – nicht zuletzt daran ist auch die marxistische Ideologie gescheitert.

Für die „C“-Parteien bleiben Fragen „jenseits von Angebot und Nachfrage“ mindestens ebenso wichtig wie die Wirtschaftskompetenz. Das wussten die Gründer der Union in der Wiederaufbauzeit nach dem Krieg, und die Partei ist gut beraten, wenn sie gerade wegen der notwendig ökonomisch bestimmten Reformdebatten besonders darauf achtet. Auch wenn sie ohne Wirtschaftskompetenz keinen Erfolg haben kann, darf sich die CDU nicht auf Ökonomie reduzieren (lassen). 

Deshalb ist es gerade für die „C“-Parteien falsch, beispielsweise notwendige familienpolitische Maßnahmen zuerst mit dem ökonomischen Argument zu begründen, eine demografische Trendwende einleiten zu wollen, die wiederum die wirtschaftliche Lage verbessere. Diese Ökonomisierung der Familienpolitik vernachlässigt die zentrale Aufgabe der Familie als Hort des Privaten, der Geborgenheit und der Wertevermittlung. 

Kinder werden nicht gezeugt, um den demografischen Wandel einer Gesellschaft zu befördern, sondern sind Teil einer höchst privaten und persönlichen Entscheidung der Eltern. Politik muss durch ökonomische Entscheidungen diese private Entscheidungsfreiheit ermöglichen, darf sie aber nicht ökonomisch instrumentalisieren. Das gilt auch für die persönliche und familiäre Entscheidung über den eigenen Lebensentwurf zwischen Familie und Beruf.

Wahlfreiheit statt Umerziehung 

Anfang der achtziger Jahre gehörte zu den ersten ordnungspolitischen Weichenstellungen der Regierung Helmut Kohl gegen den Widerstand der Sozialdemokraten die Einführung eines Erziehungsgeldes unabhängig von der Berufstätigkeit der Frau. Ganz in dieser Tradition hat die CDU noch 2005 in ihrem Regierungsprogramm angekündigt, für jedes Familienmitglied einen Steuerfreibetrag von 8.000 € wiederum unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern einzuführen. 

Das dann von der Großen Koalition beschlossene und aus dem Programm der SPD entnommene Elterngeld wird im Gegensatz dazu nur an die gezahlt, die wegen der Betreuung eines Kindes im Beruf pausieren. Mütter ohne Berufstätigkeit erhalten nur einen deutlich niedrigeren Sockelbetrag. Damit macht das Elterngeld die Ungleichbehandlung verschiedener gleichwertiger Lebensentwürfe zum Prinzip. Es ignoriert auch die Lebenswirklichkeit der Mehrheit junger Mütter. Nur 29 Prozent der Mütter mit Kindern unter drei Jahren entscheiden sich für eine Erwerbstätigkeit (davon nur ein Viertel in einer Vollzeitbeschäftigung). Die Erwerbsquote von Müttern kleiner Kinder hat sich dabei seit 1996 unabhängig von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen praktisch nicht verändert. Man sollte diese Entscheidung von Eltern respektieren anstatt sie durch staatliche Interventionen herabzuwürdigen. 

Ganz offen wird als Motiv für die staatliche Bevorzugung eines bestimmten Familienmodells die Notwendigkeit einer Erhöhung der Frauenerwerbsquote angesichts der demographischen Entwicklung genannt. So wird aus Familienpolitik Wirtschaftspolitik und die Wahlfreiheit durch staatliche Lenkungsmaßnahmen ausgehebelt. Es widerspricht dem Respekt des christlichen Menschenbildes vor dem unersetzlichen Wert jedes Einzelnen und seiner Freiheit, wenn Menschen deswegen einem politischen Rechtfertigungsdruck ausgesetzt werden, weil sie sich nicht für einen bestimmten familiären Lebensentwurf entscheiden. Weder das Gerede von der berufstätigen „Rabenmutter“ noch das vom „Heimchen am Herd“ ist mit dem „C“ vereinbar.

Elternpflicht und Kindeswohl 

Im Bereich der Familienpolitik ist das christliche Menschenbild deshalb so virulent, weil es dem Staat nicht gestattet, private Entscheidungen zu verstaatlichen, sondern ihn im Gegenteil zum Schutz dieser Privatsphäre verpflichtet. Dazu passt es auch nicht, wenn der Staat zwar staatliche Krippenplätze verstärkt ausbaut, aber private Kinderbetreuung in der Familie nicht unterstützt. Es ist ein gefährlicher Weg, wenn der Staat für kleine Kinder (U3) die staatliche Kindergartenbetreuung idealisiert und den Eltern ein schlechtes Gewissen einredet, wenn sie sich für die familiäre Kinderbetreuung entscheiden.

Weil das vorgesehene, aber noch nicht umgesetzte „Betreuungsgeld“ als neue Form des früheren „Erziehungsgeldes“ die Entscheidungsfreiheit der Familien zur Grundlage hat, darf es aus Sicht des christlichen Menschenbildes nicht zur Disposition gestellt werden. Tatsächliche Wahlfreiheit fördert der Staat nur dort, wo er unterschiedliche elterliche Entscheidungen nicht nur gleichermaßen respektiert, sondern auch gleichermaßen fördert.

Alles andere wäre eine Umerziehungsattitüde, der übrigens auch das Grundgesetz entgegensteht, wo es in Artikel 6 heißt: „(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.“ 

Ganz in diesem Sinne schützt das christliche Menschenbild persönliche Verantwortung und Freiheit vor staatlicher Bevormundung. Übrigens wohnt solchen Bevormundungsversuchen nicht selten eine gewisse akademische Überheblichkeit inne: So beträgt das Elterngeld 67 Prozent des letzten beruflichen Einkommens. Es geht also von höheren Einkommen oder zwei familiären Einkommen aus, denn für Durchschnittsfamilien ist der Verzicht auf ein Drittel des Monatseinkommens weder realistisch noch zumutbar. Die „C“-Parteien müssen sich davor hüten, eine privilegierte Sicht oft besser verdienender Akademiker zum Maßstab ihrer Betrachtungen zu machen. 

Gleichwertigkeit im Unterschied 

Diese Gefahr kommt auch in der Mode zum Ausdruck, die Qualität unseres Bildungssystems an der Zahl der Abiturienten oder Studenten zu messen. Dabei stilisiert die öffentliche Debatte vor allem das Studium als besten Weg zu einem glücklichen Leben. Inzwischen liegt der Anteil der Studienanfänger in Deutschland bei 43 Prozent eines Jahrganges (!!!), die OECD schwärmt gar von einer 90-Prozent-Zielmarke.

Um solche Ziele zu erreichen, werden die Anforderungen im Bildungssystem verändert. Die mit ca. 25 Prozent immer noch sehr hohe Studienabbrecherquote führt nicht etwa zu einer kritischen Diskussion über die große Zahl von Studienanfängern. Im Gegenteil: Die Verschulungsorgien des Bologna-Prozesses definieren akademische Ausbildung so um, dass sie begabungsunabhängig für jeden absolvierbar ist, statt die Bedingungen für die tatsächlich akademisch Begabten zu verbessern. Seit einigen Jahrzehnten vermindert genau diese Strategie der Nivellierung den Gehalt gymnasialer Ausbildung: Das Abitur kann heute nicht mehr automatisch als Ausweis solider Allgemeinbildung im Sinne der traditionellen Hochschulreife angesehen werden. Das ist auch überflüssig, wenn die Hochschule zugleich zur verlängerten gymnasialen Oberstufe wird, damit möglichst viele zum Studium zugelassen werden und es absolvieren können. 

Gleichzeitig wird die handwerkliche Ausbildung in einem problematischen Ausmaß verakademisiert und damit die Praxis von der Theorie verdrängt. Verräterisch ist schon das Wort von der „höheren“ Bildung, die doch in Wahrheit nur eine längere und theoretischere Bildung ist. Der Fixierung auf akademische Bildung liegt ein Menschenbild zugrunde, das die Gleichwertigkeit der Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit negiert. Handwerkliche Begabung und Bildung sind aber im Blick auf die Wertigkeit des Einzelnen und für unsere Gesellschaft insgesamt ebenso wichtig wie akademische Bildung. Menschen mit solchen praktischen Begabungen werden dennoch heute schnell als “bildungsfern“ an den Rand gedrängt. 

Volkspartei oder Akademikerfixierung

Tatsächlich sind Akademiker in vielen Fragen des Lebensalltags Analphabeten: Bei einer hundertprozentigen Abiturientenquote kann keiner mehr ein Schwein schlachten, einen Bus im öffentlichen Nahverkehr steuern oder einen Wasserrohrbruch reparieren. Der Abschied von der Hauptschule als Ausbildungsweg in praktische Berufe ist vor diesem Hintergrund sehr problematisch. 

Es ist die Stärke eines gegliederten Bildungswesens, mit unterschiedlichen Angeboten verschiedene Begabungen zu fördern, ohne sie in eine wertende Rangfolge zu bringen. Die Menschen wissen auch sehr genau, dass Klugheit und Lebenstauglichkeit keine Frage des akademischen Ranges ist. Was soll aber angesichts dessen beispielsweise die große Mehrheit der Nicht-Akademiker davon halten, wenn die Steigerung der Geburtenrate von Akademikerinnen als prioritäres Ziel der Familienpolitik verkündet wird ? Der akademisch dominierte Politikbetrieb steht in der Gefahr, sich selbst von der Lebenswirklichkeit zu isolieren, wenn (Bildungs)Politik als akademische Klientelpolitik betrieben wird und die nicht-akademischen Begabungen und Fähigkeiten der großen Bevölkerungsmehrheit gleichermaßen geschätzt werden.

Mit ihrer Wandlung von der „Arbeiter- zur Lehrerpartei“ hat die SPD den Weg ihres Niedergangs eingeschlagen. Für die CDU ist ihr Markenkern der dem christlichen Menschenbild innewohnende Respekt vor der Verschiedenartigkeit und Gleichwertigkeit der Menschen. Das ist die Voraussetzung für ihre Stärke als Volkspartei. Es wichtig, dass das auch in der Bildungspolitik deutlich bleibt. Auf diesem Fundament eines christlichen Menschenbildes kann nämlich eine – wie es in der Programmatik der CDU lange hieß - „Gesellschaft mit menschlichem Gesicht“ entstehen. 

Freiheit ist keine Selbstverständlicheit 

Zu dieser menschlichen Gesellschaft gehört auch das klare Bekenntnis zur freiheitlichen Demokratie als der politischen Ordnung, die dieses christliche Menschenbild am besten zur Entfaltung kommen lässt. Bei jener Generation, die diktatorische Systeme und ihre totalitären Eingriffe in das Leben des Einzelnen erfahren hat, musste für diese Erkenntnis nicht in Seminaren geworben werden. Wem die Freiheit genommen war, der weiß, dass sie nicht selbstverständlich ist. Wem freie Wahlen verweigert wurden, der weiß, was Wahlrecht bedeutet. Wer hilflos dem Faustrecht des Stärkeren ausgesetzt war, für den sind Schutz der Menschenwürde und Minderheitenschutz keine abstrakten Themen.

Deshalb konnte die Demokratie nach 1945 auf viele bauen, die sich schon aus persönlichen Erlebnissen für das „Nie wieder Diktatur und Krieg“ auch persönlich einsetzten. Auch nach dem Zusammenbruch der DDR engagierten sich viele derer, die die Unterdrückungsmechanismen kommunistischer Diktatur am eigenen Leibe zu spüren bekamen, besonders für das Gelingen der demokratischen Ordnung. Gerade der Lebensweg von Angela Merkel zeigt dabei die Chance der Freiheit, die sie mit der großen Überzeugungskraft ihrer ganz persönlichen Lebenserfahrung immer wieder betont.

Inzwischen wachsen aber Generationen heran, die das Fehlen von Demokratie und Freiheit nur noch aus historischen Rückblicken kennen. Sie erfahren die freiheitliche Demokratie täglich als Selbstverständlichkeit. Deswegen wird auch zunehmend weniger über ihre Grundlagen und Voraussetzungen nachgedacht. Eine der Auswirkungen dieser Entwicklung ist eine Schwächung des antitotalitären Grundkonsenses, der Streitbarkeit der Demokratie gegen jeden Extremismus. 

Demokratie muss streitbar sein 

Wer Rechts- und Linksextremismus gleichermaßen als Gefahren betrachtet, muss sich oft schon allein deswegen rechtfertigen. Schick ist allein der „Kampf gegen Rechts“, die „Linke“ bestreitet oft eine Gefahr von linksaußen. Tatsächlich aber bedienen sich Rechts- und Linksextremisten oft ähnlicher Mittel und Themen, auch wenn sie keinesfalls in einem Atemzug genannt werden wollen. Aus Sicht des christlichen Menschenbildes ist aber nicht entscheidend, welche Ideologien seine Grundlagen in Frage stellen und angreifen.

Deshalb fordert das „C“ auch als erste Bürgerpflicht, sich mit den rechts- und linksextremistischen Gefahren für die freiheitliche Demokratie auseinanderzusetzen – ebenso wie mit religiösem oder anderem Extremismus. Diese demokratische Pflicht lässt sich nicht in Stille erledigen, sie braucht das öffentliche Bekenntnis. Dass die zuerst zur PDS umbenannte und dann zur „LINKEN“ fusionierte SED regelmäßig Aufrufe „gegen rechts“ initiiert, sich aber zugleich mit Händen und Füßen dagegen wehrt, ebenso vor linken Extremisten zu warnen, sagt mehr über ihre politische Verortung als viele politikwissenschaftliche Analysen.

Es widerspricht auch dem christlichen Menschenbild, die Gegner der Demokratie gewähren zu lassen oder gar mit ihnen stillschweigend gemeinsame Sache zu machen. Deshalb ist es zwingend, dass CDU/CSU jede Zusammenarbeit mit Extremisten grundsätzlich ablehnen. Diese Klarheit isoliert die Rechtsextremisten von NPD und DVU ebenso wie die Bündnisbereitschaft der SPD mit der PDS Kommunisten stärkt. Das eine wird dabei in der Öffentlichkeit ebenso selbstverständlich vorausgesetzt wie das andere klaglos hingenommen. 

Roman Herzog hat vor seiner Wahl zum Bundespräsidenten 1994 die Haltung des glaubwürdigen Demokraten auf den Punkt gebracht: Er hat damals trotz knappster Mehrheitsverhältnisse im Vorfeld erklärt, die Wahl nicht anzunehmen, wenn sie von den rechtsradikalen Stimmen der Republikaner entschieden würde. Diese hatten angekündigt, ihn zu wählen und ließen nach seiner klaren Festlegung davon ab. Sein Gegenkandidat Rau verweigerte solche Klarheit mit Blick auf die von der PDS in Aussicht gestellten Stimmen. 

Zur Streitbarkeit der Demokraten gegen Extremismus jeder Couleur gehört, dass der Zweck des Machterwerbs nicht das Mittel der billigenden Inkaufnahme extremistischer Stimmen rechtfertigt. Die Grundwertefestigkeit der Union hier ist umso wichtiger, je mehr sich die SPD wie zuerst in Sachsen-Anhalt, dann in Berlin und Nordrhein-Westfalen in die Abhängigkeit von Linksextremisten begibt. Es gehört zu den großen Schwächen der GRÜNEN, dass sie sich hier um des Machterwerbs willen opportunistisch an die SPD anpassen. 

Verantwortung in der Welt 

Weil das Bekenntnis zum christlichen Menschenbild zwingend zum Einsatz für die freiheitliche Demokratie führt, hat es auch Konsequenzen für die Außenpolitik. Dieses Menschenbild lässt sich nämlich nicht durch Geographie, Rasse, Religion oder sozialen Stand begrenzen. Es ist universell und zwingt auch die Außenpolitik zur Orientierung an Grundwerten. 

So berührt der sich verschärfende Armutskonflikt zwischen Nord und Süd den Kern des christlichen Menschenbildes. Die Auseinandersetzung damit in der Entwicklungszusammenarbeit ist deshalb auch ein Markenkern und Herzensanliegen der „C“-Parteien und muss es bleiben. Aus dem „C“ ergibt sich auch, dass das Postulat einer Nichteinmischung in innere Angelegenheiten nicht gelten kann, wenn die Menschenrechte verletzt werden. Auch Handelspartner dürfen nicht isoliert von ihrem Verhältnis zu Menschenrechten gesehen werden. Deshalb muss es zum Selbstverständnis der Union gehören, zum Beispiel bei Waffenexporten strengste Maßstäbe anzulegen. Im Verhältnis zu demokratischen Staaten und Diktaturen muss es klare Unterschiede in der Enge der Beziehungen geben. 

Die Übereinstimmung in demokratischen Grundüberzeugungen macht in der Weltgemeinschaft aus dem Partner den Freund. Die Europäische Union und die transatlantische Wertegemeinschaft müssen als Orte dieser Freundschaft die zentralen Bezugspunkte unserer Außenpolitik bleiben, weil sie sich im Schutz der Menschenwürde und der Freiheitsgarantie für ihre Bürger auf den Kern des christlichen Menschenbildes verpflichtet haben. 

Von der Selbstfindung zur Selbstbehauptung Europas 

Dieser Wertebezug hat zur Gründung der Europäischen Union geführt und begründet ihren Erfolg der Gewährleistung von Frieden und Freiheit in Westeuropa. Nach 1989 konnte diese Werteordnung auch in Mittel- und Osteuropa durchgesetzt werden. Damit wurde das zweite große Ziel der europäischen Einigung ebenfalls verwirklicht. Oft wird gefragt, ob diese historischen Erfolge nicht ausreichen und wozu wir überhaupt weitere Fortschritte in der europäischen Integration brauchen. Aber die Herausforderungen sind trotz der historischen Fortschritte noch keineswegs bewältigt: 

Uns Europäern muss im Zeitalter der Globalisierung klarer werden, dass wir nur ein kleiner Teil dieser Welt sind. Heute leben nur etwa 7,5 Prozent der Weltbevölkerung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. 2050 werden wegen des unterschiedlichen Bevölkerungswachstums nur rund vier Prozent der Menschheit in den EU-Mitgliedsländern leben. Wir Europäer haben als kleine Minderheit in der Weltgesellschaft nur dann eine Chance, unsere Werte, unsere politische Kultur, unsere Lebensweise und unseren Wohlstand zu bewahren, wenn wir noch mehr zusammenrücken und noch enger zusammenarbeiten. 

Nach der Selbstfindung der Europäer durch die Verankerung von Frieden und Freiheit auf dem eigenen Kontinent ist deshalb die Selbstbehauptung Europas in der zusammenwachsenden Welt die neue Notwendigkeit und zusätzliche Legitimation der europäischen Einigung. Wer im Zeitalter der Globalisierung die freiheitliche Demokratie und die ihr innewohnenden Grundwerte nicht auch nach Außen zum Maßstab macht, relativiert ihre Bindungskraft auch im Innern. Deshalb lassen sich gerade aus Sicht des christlichen Menschenbildes Innen- und Außenpolitik umso weniger trennen umso mehr die Welt zusammenwächst. Es sind zwei Seiten der gleichen Medaille – vor allem wenn man das „C“ als Chance für die Zukunft begreift.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='173' height='157' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/cdu-logoschnitt(1).jpg' border=0 alt='ZUM CDU-BUNDESPARTEITAG IN LEIPZIG'>
2011-12-04 10:00:00
<![CDATA[IM INTERNET IST DAS LÖSCHEN UND SPERREN]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=3992 von kriminellen Angeboten keine Alternative, sondern gehört beides zur Verteidung von Demokratie und Menschenrechten. Deshalb halte ich es für falsch, dass der Deutsche Bundestag jetzt das 2009 im Zusammenhang mit der Debatte im Kinderpornographie im Internet beschlossene "Zugangserschwerungsgesetz" wird aufgehoben hat.

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken:

Zum Internet:

LÖSCHEN UND SPERREN SIND KEINE ALTERNATIVEN

Ich halte es für falsch, dass der Deutsche Bundestag am 1. Dezember 2011 das sog. „Zugangserschwerungsgesetz“ aus dem Jahr 2009 aufgehoben hat. Ich habe diesem Gesetz aus guten Gründen zugestimmt: 

Es darf nicht zugelassen werden, dass sich das Internet als rechtsfreier Raum geriert. Was in der freiheitlichen Demokratie offline verboten ist, kann nicht online erlaubt werden. Dabei ist es für demokratische Staaten ebenso legitim, entsprechende Internetseiten generell zu löschen wie sie bis zur möglichen Löschung zu sperren. Wo es um die Durchsetzung des Rechts geht, sind Löschen und Sperren keine Alternativen, sondern ergänzen einander. 

Eine– wohl auch wegen der herannahenden Bundestagswahlen – stark emotionalisierte Debatte löste 2009 eine Initiative der damalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ursula von der Leyen aus, den Zugriff auf kinderpornographische Angebote im Internet bis zur Löschung entsprechender Seiten durch deren Sperrung zu verhindern. 

Der Deutsche Bundestag verabschiedete dazu am 18. Juni 2009 das „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ (Zugangserschwerungsgesetz). Darin wird das Bundeskriminalamt beauftragt, eine „Sperrliste“ über Internet-Domains zu führen, „die Kinderpornographie nach § 184b des Strafgesetzbuchs enthalten oder deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen“. Internetprovider haben nach dem Gesetz „geeignete und zumutbare technische Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu Telemedienangeboten, die in der Sperrliste aufgeführt sind, zu erschweren.“

Aus der Netz-Community wurde dagegen eine öffentlichkeitswirksame Kampagne unter dem Motto „Löschen statt Sperren“ initiiert. Damit wurde ein künstlicher Gegensatz zwischen dem Löschen und Sperren solcher Webseiten hergestellt. Das Problem liegt vor allem darin, dass eine Vielzahl der nach deutschem Strafrecht verbotenen kinderpornographischen Internetangebote auf Servern im Ausland beheimatet ist und nur dort die Löschung veranlasst werden kann. 

Über den Erfolg dieser Löschmaßnahmen gibt es unterschiedliche Zahlen. Der Verband der Internetwirtschaft ‚eco‘ gibt eine Erfolgsquote von 99 Prozent an, das Bundeskriminalamt meldet nach einer Woche eine Löschquote von siebzig bis achtzig Prozent, nach zwei Wochen 93 Prozent und nach vierWochen sogar 99 Prozent. Allerdings kommen pro Monat 100 bis 150 neue Seiten hinzu, die sicherlich teilweise nur umgezogene, vermeintlich gelöschte Angebote sind. Tatsächlich war das Sperren fraglicher Seiten immer als Zwischenlösung bis zur Löschung vorgesehen. 

Allerdings hat die breite öffentliche Kampagne gegen solche Internetsperren nach der Bundestagswahl 2009 ihren Niederschlag im Koalitionsvertrag zwischen CDU/ CSU und FDP gefunden. Dort wurde auf Druck der FDP in ungewöhnlicher Weise vereinbart, ein vom Deutschen Bundestag beschlossenes gültiges Gesetz nicht anzuwenden: „Wir sind uns darüber einig, dass es notwendig ist, derartige kriminelle Angebote schnellstmöglich zu löschen statt diese zu sperren. Wir werden daher zunächst für ein Jahr kinderpornographische Inhalte auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes nicht sperren.“ Erst am 1. Dezember 2011 wurde das Gesetz durch Beschluss des Deutschen Bundestages abgehoben. 

Tatsächlich aber ist es unsinnig, das Löschen und Sperren von kinderpornographischen Seiten in einen Gegensatz zueinander zu bringen. Es geht hier nicht um eine sich ausschließende Alternative, sondern um sich einander ergänzende Maßnahmen. Die Strategie muss lauten „Löschen und Sperren“: Der Kampf gegen Kinderpornografie muß sowohl auf der Produzenten wie auf der Konsumentenseite ansetzen. 

Inzwischen befasst sich auch das Europäische Parlament mit dieser Frage. Dort zeichnet sich eine Regelung ab, wonach dem Löschen kinderpornographischer Inhalte an der Quelle „höchste Priorität“ eingeräumt wird, das Sperren einschlägiger Webseiten aber als Zusatzmaßnahme von den Mitgliedsstaaten eingesetzt werden soll, wenn die Inhalte auf Servern außerhalb der EU lagern oder das Löschen zu lange dauert. 

Auch wenn entsprechende Gesetz jetzt aufgehoben wurde, bleibt das Thema sicherlich auf der Tagesordnung. Hier geht es nicht nur um das Spezialthema Kinderpornographie, sondern um eine sehr grundsätzliche Entscheidung. Dabei müssen in einer freiheitlichen Gesellschaft strengste Maßstäbe angelegt werden, wenn es um die Frage geht, wo die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden muss, weil die Grundlagen der Freiheit und die Menschenwürde attackiert werden. 

Auch in der Offline-Welt kann beispielsweise die Verbreitung von Publikationen mit strafbarem Inhalt verboten werden, wenn die verantwortlichen Verlage noch nicht geschlossen werden können. Organisationen wie der ‚Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur‘ wenden sich aber gegen jeden Eingriff, der die Erreichbarkeit von vorhandenen Internetangeboten für Nutzer erschwert, auch wenn die Verbreitung des gleichen Inhalts außerhalb des Internets strafbar wäre. Ganz allgemein werden Internet-Sperren als „schädlich für die Demokratie“ abgelehnt. Diese Art von Sonderrecht für das Internet als Zone außerhalb des Strafgesetzes kann in einer freiheitlichen Demokratie nicht hingenommen werden. 

Wo das Löschen strafbarer Internetangebote nicht unverzüglich möglich ist, kann die freiheitliche Demokratie nicht auf das Sperren verzichten: Wer hier reflexartig immer gleich ‚Zensur‘ ruft, sollte sich überlegen, ob es im Cyberspace zum Beispiel ein Recht auf Anleitung zum Bombenbau, auf Leugnung des Holocaust oder auf Konsum von Kinderpornografie geben kann. Der freiheitlich-demokratische Staat kann sich vor seiner Verantwortung auch im Internet nicht drücken.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/buchcover-homepageschnitt(5).gif' border=0 alt='IM INTERNET IST DAS L&Ouml;SCHEN UND SPERREN'>
2011-12-01 10:00:00
<![CDATA[DAS ERGEBNIS DER VOLKSABSTIMMUNG]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=3984 zu Stuttgart 21 fiel eindeutig zugunsten der Befürworter des Bahnhofsprojektes aus. Unabhängig davon hat es die Debatte um direkte Demokratie neu belebt. Welche Folgerungen lassen sich in dieser Hinsicht aus der Abstimmung ziehen ?

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.

 

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

 

Plebiszit-Fazit Stuttgart 21

Am 27. November 2011 fand in Baden-Württemberg eine Volksabstimmung über das um­strittene Bahn­projekt „Stuttgart 21“ statt. Im Koalitionsvertrag vom Mai 2011 hatten Grüne und SPD als neue Mehrheit nach der Land­tagswahl vom 27. März 2011 festge­halten, dass die Koalitionspar­teien „unterschiedliche Meinungen zu diesem Projekt“ vertreten und eine Volksabstim­mung dar­über verein­bart. 

Die baden-württembergische Landesver­fassung legt für den Erfolg einer Volksabstimmung ein Zustim­mungsquorum von mindes­tens einem Drittel der Stimm­berechtigten fest, weil Volksabstimmungen Be­schlüsse des durch Wahlen legitimierten Landtages aufheben können. Eine akzeptierte Bindungswirkung könnten Volksabstimmungen aber nicht entfalten, wenn dort die Ent­scheidungsbefugnis bei wesentlich weniger Stimmbe­rechtigten läge als bei allgemeinen Wahlen. 

Das Ergebnis der Volksabstimmung über Stuttgart 21 lässt einige generelle Schlussfolgerungen zur Pro­blematik direkter Demokratie durch plebiszitäre Elemente zu. 

1) Lautstärke bedeutet nicht Mehrheitsfähigkeit 

Trotz einer lange anhaltenden Kampagne mit massiven auch medial verstärkten Protesten und Demonstra­tionen haben die Gegen von Stuttgart 21 bei der Volksabstimmung am 27. November 2011 ein klare Nie­derlage erlitten: 

  • In Baden-Württemberg insgesamt lehnten nur 41,2 Prozent der Abstimmenden Stuttgart 21 ab, hingegen stimmten 58,8 Prozent dafür. Mit 1,5 Mio Stimmen mobilisierten die Gegner des Bahnhofprojekts nicht wesentlich mehr Bürger als die Grünen bei der Landtagswahl im März 2011 Wähler hatten (1,2 Mio). 

  • Das von der Landesverfassung vorgeschriebene Quorum von einem Drittel der Abstimmungsbe­rechtigten verfehlten die Gegner von Stuttgart 21 mit 19,8 Prozent klar. Um das Quorum zu erreichen fehlten bei 3,6 Millionen Abstimmenden über eine Million Stimmen. 

  • Selbst in der Stadt Stuttgart, dem Zentrum des Widerstands, stimmte eine Mehrheit von 52,9 Pro­zent für das Bahnhofsprojekt, 47,1 Prozent waren dagegen. 

  • Nur in sieben der 44 Stadt- und Landkreise waren die Projektgegner in der Mehrheit, in keinem erreichten sie das notwendige Drittel-Quorum. Auffällig ist, dass die Projektgeg­ner nur dort eine Mehrheit erreichten, wo die Wahlbeteiligung unterdurchschnittlich war. 

Die Klarheit des Abstimmungsergebnisses hat viele überrascht, die angesichts der Massivität der Proteste die Gegner im Vorteil sahen oder zumindest ein knappere Ergebnis erwarteten. Letztlich war es aber eine lautstarke Minderheit, die den Eindruck der Mehrheitsrepräsentanz erweckte. Sie setzt sich nicht durch, weil die „schweigende Mehrheit“ stärker als erwartet an der Abstimmung teilnahm.

 

2) Wahlbeteiligung bei Plebisziten deutlich geringer als bei Wahlen 

Bei der baden-württembergischen Landtagswahl im März 2011 betrug die Wahlbeteiligung 66,3 Pro­zent, bei der Volksabstimmung zu Stuttgart 21 wurde eine Beteiligung von 48,3 Prozent erreicht. Das sind 18 Prozent weniger. Auch die mit 67,8 Prozent überdurch­schnittliche Beteiligung an der Volksabstim­mung in Stuttgart lag unter der Beteiligung von 73,1 Prozent an der Landtagswahl in der Landes­hauptstadt. 

Insgesamt bestätigte sich damit erneut, dass die Beteiligung an Volksabstimmungen signifikant hinter der Beteiligung an entsprechenden Wahlen zurück bleibt. So stimmten beim Berliner Volksentscheid zum Flughafen Tempelhof im April 2008 nur 36,1 Prozent der Wahlberechtigten ab, bei der bayerischen Abstimmung zum Nichtraucherschutz im Juli 2010 waren es 37,7 Prozent, beim Volksentscheid gegen die Schulreform in Hamburg im Juli 2010 nur 36,1 Prozent und beim Volksentscheid über die Offenlegung von Privatisierungsverträ­gen der Berliner Wasserbetriebe im Februar 2011 nur 27,5 Prozent. Die jeweiligen Landtagswah­len hatten ausnahmslos eine um zwanzig Pro­zent höhere Beteiligung. 

Diese Plebisziterfahrungen entsprechen den Ergebnissen einer von der Bertelsmann-Stiftung im Sommer 2011 veröffentlichten Umfrage: Danach sehen 94 Prozent der Bundesbürger in Wahlen die beste Form der politischen Beteiligung. Volksentscheide oder Abstimmungen über Infrastrukturprojekte kommen auf  nur 78 bzw. 68 Prozent. Für 21 bzw. 29 Prozent kommt eine Beteiligung daran nicht in Frage. 

3) Wer fragt, der bestimmt

Von hoher Bedeutung für den Ausgang von Volksabstimmungen ist die Formulierung der Abstimmungs­frage. Die Landesverfassung in Baden-Württemberg schreibt vor, dass über ein vom Landtag abgelehntes Gesetz abgestimmt werden muss. Deshalb lautete die Frage auf dem Ab­stimmungszettel: „Stimmen Sie der Gesetzesvor­lage „Ge­setz über die Ausübung von Kündi­gungsrechten bei den vertraglichen Verpflich­tungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S-21-Kün­digungsgesetz)“ zu ?“ 

Damit entstand die merkwürdige Situation, dass mit Nein stimmen (also das S-21-Kündigungsge­setz ab­lehnen) musste, wer Ja zum neuen Bahnhof sagt. Mit Ja musste stimmen (also dem S-21-Kündigungsge­setz zustimmen), wer den Bahnhof verhindern will. Umfragen zeigten, dass bis zu 18 Prozent der Bürger die Abstim­mungsfrage missverstanden. Im konkreten Fall dürfte dadurch das Ergebnis nicht beeinflusst worden sein, da die Verwirrung Befürworter und Gegner gleicherma­ßen betraf. Das Beispiel zeigt aber die generelle Möglichkeit der Ergebnisbeeinflussung durch die Formu­lierung der Fragestellung. 

4) Zur Bindungskraft plebiszitärer und parlamentarischer Mehrheiten

Ob von der Volksabstimmung das von der Landesregierung erhoffte „abschließende und befrie­dende Ur­teil“ zu Stuttgart 21 ausgehen wird, darf bezweifelt werden. Zwar hat der baden-würt­tembergische Minis­terpräsident Wilfried Kretschmann als ausgewiesener Projektgegner dazu auf­gerufen und für seine Lan­desregierung erklärt, das Ergebnis der Volksabstimmung zu akzeptie­ren. 

Gegner des Projektes stellten aber schon vor der Abstimmung die in der Landesverfassung fest­gelegten Spielregeln in Frage: Politisch entscheidend sei nicht die Höhe der Wahlbeteili­gung, sondern die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Dieses Argument ist durch das Ergebnis wertlos geworden, denn unabhängig vom Quorum hat sich eine Mehrheit der Abstimmenden für Stuttgart 21 ausgesprochen. 

Aber trotz des eindeutigen Ausgangs der Volksabstimmung stellen außerparlamentarische Projektgegner die Legitimität des Ergebnisses in Frage. So erklärte der Sprecher der „Parkschützer“, es sei ja nicht über Stuttgart 21 abgestimmt worden, sondern „nur“ über die Fi­nanzierung des Projektes und kündigte weitere Aktionen zur Verhinderung des Bahnhofsbaus an. Erschreckend ist insbesondere, wie viele Aktivisten im Internet angesichts der Abstimmungsniederlage von „Wahlbetrug“ sprechen. So bleibt offen, ob dem Er­gebnis der Volksabstimmung von der unterle­genen Minderheit höhere Akzeptanz entgegen gebracht wird als den zahlreichen eindeutigen Par­lamentsentscheidungen für Stuttgart 21 in den letzten Jahren.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/volksabstimmung-stuttgart21.jpg' border=0 alt='DAS ERGEBNIS DER VOLKSABSTIMMUNG'>
2011-11-28 10:00:00
<![CDATA["AUGENMASS FÜR DIE REALITÄTEN" SEI]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=3959 der Kern meines Buches INTERNET UND DEMOKRATIE. So ist es in einer Rezension der "Arbeitsgemeinschaft katholisch-sozialer Bildungswerke" zu lesen. Das Buch schlage "in einem flüssig lesebaren Duktus ... Schneisen in das Dickicht der aktuellen Debatten um das Internet."

aus: aksb-inform
(Arbeitsgemeinschaft katholisch-sozialer Bildungswerke in Deutschland)

Das Internet aus politikwissenschaftlicher Sicht

Eine Rezenzion von Pascal Kreuder 

Stephan Eisel: Internet und Demokratie,
Herder-Verlag (Freiburg i.Br.) 2011, 360 S., 15 Euro
ISBN: 978-3451303517.

In der Öffentlichkeit ist die politische Dimension des Internets spätestens mit der Einrichtung der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft 2010 und dem Achtungserfolg der Piratenpartei im Superwahljahr 2009 und jetzt 2011 bewusst geworden. Die Begeisterung über die Möglichkeiten des Internets ist einem Problembewusstsein für die Schattenseiten gewichen. Stichworte wie Vorratsdatenspeicherung, eskalierende Facebookparties, aber auch die Protestwelle gegen google streetview zeigen deutlich auf, dass in der öffentlichen Wahrnehmung Vorbehalte und Unsicherheiten gegenüber den digitalen Medien bestehen. Aufklärung und Orientierung tut not.

So kommt das Buch von Stephan Eisel – Projektleiter „Internet und Demokratie“ der Konrad-Adenauer-Stiftung und Referent der AKSB-Jahrestagung – zur rechten Zeit. In einem flüssig lesbaren Duktus bietet er einen Überblick über die Ursprünge des Internets und behandelt in verschiedenen Themenfeldern, von Suchmaschinen bis zum Cyberwar, die Chancen, aber auch die Herausforderungen. Zentral ist in seiner Betrachtung die Feststellung, dass das Netz selbst weder gut noch schlecht sei, sondern – wie ein Küchenmesser – von den Intentionen des Nutzers abhängt. 

Besonderes Augenmerk richtet der Bonner Politologe auf die Auswirkungen auf die Rechte des Einzelnen, der gesellschaftlichen Beteiligung und den Auswirkungen auf die Demokratie in ihrer Verfasstheit und Entscheidungsfindung. So setzt er sich kritisch mit dem Instrument der Bürgerhaushalte auseinander, denen er mangelnde Repräsentativität und hohe Manipulierbarkeit konzediert. Eisel tritt nicht nur der Ansicht entgegen, das Internet würde die Partizipation erhöhen, sondern erteilt der Hoffnung, mittels online-Angeboten könne eine stärkere Auseinandersetzung mit politischen Inhalten befördert werden, eine Absage. So befassen sich von ca. 11.000 Blogs in Deutschland nur 369 mit Politik. Auf einem Ranking komme der erste Politikblog erst auf Platz 20. 

Ingesamt plädiert Eisel dafür, das Augenmaß für die Realitäten zu wahren. Das Indiviuum und die Gesellschaft müssten sich ihrer Verantwortung bewusst werden, wenn es darum geht, das Instrument Internet verantwortungsvoll zu nutzen. Die vorliegende Abhandlung schlägt mit 20 Thesen, Schneisen in das Dickicht der aktuellen Debatten um das Internet und ermöglicht eine erste Orientierung. Die Fülle der zitierten Quellen zeugt indes davon, dass der Nutzen des Netzes in Form der Informationsbeschaffung vom Autor intensiv in Anspruch genommen wurde, wie Eisel in seinem Vorwort vermerkt. Bei einer Neuauflage wäre zur besseren Handhabbarkeit noch ein Stichwortregister wünschenswert.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/buchcover-homepageschnitt(4).gif' border=0 alt='"AUGENMASS F&Ugrave;R DIE REALIT&Auml;TEN" SEI'>
2011-11-22 10:00:00
<![CDATA[BEI DEN PIRATEN VERSTECKT SICH HINTER]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=3957 den ständigen Transparenzbekenntnissen ein problematisches Politikverständnis. Das zeigt sich nicht zuletzt im personellen Bereich von der Vertuschung von Interessenskonflikten bis zur NPD-Vergangenheit von Führungspersonen. Noch verdrängt die Faszination über Art der Politikdarstellung das öffentliche Interesse für das Politikverständnis der neuen Partei.

 

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken. 

 

Der Piraten neue Kleider
Wenn das WAS hinter dem WIE verschwindet

 Die Berliner Piraten fordern in ihrem 2011 verabschiedeten Grundsatzprogramm einen „grundsätz­lichen Wechsel zum Prinzip der größtmöglichen Öffentlichkeit von Politik und Verwaltung“. Sie unterstellen der politischen Ordnung des Grundgesetzes ebenso wie der politischen Praxis in der Bundesrepublik einen „bisher praktizierten Geheimhaltungsgrundsatz“. Dieser untergrabe demokratische Kontrolle, „erschwert notwendige Kritik und leistet Filz und Korruption Vor­schub.“

Ohne Zweifel sind Transparenz und Öffentlichkeit Kernelemente einer freiheitlichen Demokratie. Indem die Piraten dem politischen System der Bundesrepublik Deutschland diese Eigenschaften aber weitgehend absprechen, stilisieren sie sich selbst zum Retter der Transparenz. Sie zelebrieren mit einer unübersichtlichen Fülle von Internetangeboten ihren Transparenzenthusiasmus und reden ununterbrochen darüber, dass sie nichts zu verbergen hätten. 

Damit setzen sie auf das Prinzip aus dem Märchen von des Kaisers neuen Kleidern: Der Schein ist wichtiger als das Sein. Die Politikdarstellung der Piraten fasziniert viele so sehr, dass sie es für überflüssig halten, ihre Politikinhalte genauer zu betrachten. Das WIE drängt das WAS in den Hintergrund. Ständige Transparenzbekenntnisse können sich aber als Ablenkung von tatsächlichem Versagen entpuppen – etwa nach dem Motto: Ihr könnt doch alle sehen, was wir machen, also kann es doch so falsch nicht sein …

Vielleicht liegt in dieser Grundhaltung die Erklärung dafür, dass die Piratenpartei gerade in perso­nellen Fragen solide Maßstäbe zu häufig vermissen lässt. Bei anderen Parteien hätte die Öffentlich­keit auf die damit verbundene Nähe zu Klüngel und Filz schon längst mit breiter Kritik reagiert. 

Beispiel 1: Vertuschung von Interessenskonflikten

Erst nach der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus stellte sich heraus, dass allein vier der 15 Mit­glieder der Piratenfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus bei der gleichen Softwarefirma (Hoccer GmbH) beschäftigt sind: Mehrheitsgesellschafter der Firma ist Pavel Mayer, zugleich Vorstandsmit­glied mit den Aufgaben des Generalsekretärs der Berliner Piratenpartei. Seine Angestellten Martin Delius, Simon Weiß und Christoph Lauer sind jetzt wie er selbst Abgeordnete. Schon dieses Interes­senskonglomerat hätte bei anderen Parteien längst massive Kritik ausgelöst. 

Im Gegensatz zu ihrer öffentlichen Transparenzforderung haben die vier betroffenen Piraten ihre Firmengemeinsamkeit vor der Wahl aber nicht offengelegt, sondern verschleiert. Mayer bezeichnete sich auf seiner Piratenseite im Internet als „leitenden Angestellten“ ohne den Namen der Firma, die ihm mehrheitlich gehört, zu erwähnen. Bei Weiß fehlte z. B. auf abgeordnetenwatch.de jede Berufs­angabe. An bewusste Irreführung grenzen vor allem die Angaben, die der Firmenchef und seine drei Mitarbeiter bei der Landeswahlleitung als „zuletzt ausgeübten Beruf“ gemacht haben. Dort ist zu le­sen: „Student“ (Martin Delius), „Doktorand“ (Simon Weiß), „Student“ (Christoph Lauer), „Leiten­der Angestellter“ (Pavel Mayer). Auch bei der Kandidatenaufstellung wurde nicht offengelegt, dass die vier Bewerber den gleichen Arbeitgeber hatten. Bei Facebook findet sich dazu am 18. Oktober 2011 der Kommentar von „Pirat von LynX“ : „Wunderlich aus der Presse zu erfahren, dass 4 unse­rer Abgeordneten in der gleichen Firma arbeiten. Ich war doch bei dem Parteitag dabei. … ich hätte gern davon gewusst als wir unsere Kandidaten aufgestellt haben.

Beispiel 2: Beschäftigung von Lebenspartnern auf Steuerkosten 

Die Berliner Piraten-Abgeordnete Susanne Graf, hat im November 2011 ihren Freund als Teilzeit-Mitarbeiter eingestellt - bezahlt aus Steuergeldern. Begründet hat die Abgeordnete diese Entschei­dung mit der klassischen Rechtfertigung für Nepotismus: "Ich brauchte schnell eine Person, der ich so gut wie bedingungslos vertraue." 

Formaljuristisch ist die Einstellung des Freundes nicht angreifbar, aber sie ignoriert die Intention der Abgeordnetengesetze. Für den Bundestag ist beispielsweise geregelt: „Der Ersatz von Aufwen­dungen für Arbeitsverträge mit Mitarbeitern, die mit dem Mitglied des Bundestagesverwandt, ver­heiratet oder verschwägert sind oder waren, ist grundsätzlich unzulässig. Entsprechendes gilt für den Ersatz von Aufwendungen für Arbeitsverträge mit Lebenspartnern oder früheren Lebenspart­nern eines Mitglieds des Bundestages.“ Frau Graf hat die Einstellung ihres Freundes zunächst vehement ver­teidigt und erst nach massiven Protesten rückgängig gemacht. Sie schrieb dazu am 16.11.2011 auf ihrem Blog mit inzwischen gewachsener Einsicht: „Intentionen hinter Gesetzes­texten sollten vorab gesucht, verstanden und umgesetzt werden.“ 

Beispiel 3: Führungsämter für Ex-NPD-Mitglieder

 Mitte Oktober 2011 wurde bekannt, dass einige Führungsämter bei den Piraten von früheren NPD-Mitgliedern ausgeübt wurden. Der Bundesvorsitzende der Piratenpartei, Sebastian Nerz, sprach verharmlosend von „Jugendsünden“. 

Tatsächlich ging es um den Spitzenkandidaten (!) der Piratenpartei zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern im September 2011 Matthias Bahner. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald errang er für die Piraten ein Kreistagsmandat. In einer persönlichen Erklärung teilte Bahner nach entsprechenden Presseberichten mit, er sei 2003 als 18-jähriger der NPD beigetreten: „Meine Aktivitäten dort beschränkten sich aus­schließlich auf Freizeitaktivitäten mit meinen damaligen Schulfreunden.“ Schon nach wenigen Monaten habe er die rechtsextremistische Partei wieder verlassen. Die NPD bestritt diese Angaben jedoch und teilte mit, Bahner sei bis 2006 Mitglied gewesen und habe an zahlreichen politischen Aktionen teilgenommen. Er sei dann ausgeschlossen worden, weil er seine Beiträge nicht gezahlt habe. Erst nach einigen Wochen stellten die zuständigen Gremien der Piratenpartei einen Ausschlußantrag ge­gen Bahner. 

Der Kreisvorsitzende der Piratenpartei in Freising Valentin Seipt war von 2007 bis 2009 Mitglied der rechtsextremen NPD und sogar deren stellvertretender Kreisvorsitzender in Freising. Wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt (§ 86a). Er trat zwischen zwar als Kreisvorsitzender der Piraten zurück, aber von einem Antrag, ihn aus Piratenpartei auszuschließen ist nichts bekannt.

Alle drei Vorgänge wurden nicht innerhalb der Piratenpartei aufgedeckt, sondern von Medien.Erst diese Veröffentlichungen führten zur innerparteilichen Debatte. Problembewusstsein war ursprünglich weder bei den Betroffenen oder in den Führungsgremien noch bei den meisten Aktivisten vorhanden.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='250' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/Piratenpartei-schnitt(2).jpg' border=0 alt='BEI DEN PIRATEN VERSTECKT SICH HINTER'>
2011-11-20 10:00:00
<![CDATA[BONNER MACHEN FÜRS FESTSPIELHAUS MOBIL]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=3945 und sammeln jetzt auch Geld. Auf Initiative von IHK-Präsident Wolfgang Grießl hat sich der BEETHOVEN-FESTSPIELHAUS-FÖRDERVEREIN gegründet. Er sammelt Spenden aus Wirtschaft und Bürgerschaft für das großartige Projekt: "Zeigen wir den Zauderern und Oberbedenkenträgern, dass wir an der Seite des verlässlichen Partners Deutsche Post AG in der Lage sind, den Bau eines neuen Festspielhauses sicherzustellen!" Über 1,3 Mio Euro sind schon zugesagt.

Das konnte Wolfgang Grießl bei einem Benefizkonzert zum Start seiner Aktion im Beethovenhaus bekannt geben. Nach dem sich durch das vierjährige Zaudern von Oberbürgermeister und Stadtrat einige Sponsoren zurückgezogen haben, muss in der Finanzierung des im wesentlichen von der Post finanzierten Festpielhausbaus eine Finanzierungslücke geschlossen werden.

Weitere Informationen zum Projekt Beethoven-Festspielhaus erfahren Sie hier.

Neben den BÜRGERN FÜR BEETHOVEN und den FEST.SPIEL.HAUS.FREUNDEN macht sich ein weiterer Zusammenschluss von Bonner Bürgern dafür stark, dass die Beethovenstadt endlich einen angemessenen Konzertsaal bekommt.

 

Die Stadt wird durch die Baukosten nicht belastet, ist aber immer noch die Antwort auf ihren Beitrag zur Stiftung für die Betriebskosten schuldig. Dafür haben der Bund 39 Mio Euro, die Sparkasse KölnBonn 5 Mio Euro, der Rhein-Sieg-Kreis 3 Mio Euro zugesagt. Das Land will sich mit einer Million beteiligen.

Es ist beschämend, dass seit Jahren alle Partner ihren Anteil zur Verwirklichung des Festspielhauses zugesagt haben, aber die Kommunalpolitiker in der Beethovenstadt sich vor ihrer Verantwortung fürt den größten Sohn der Stadt immer wieder drücken.

Presseinformation zum neuen Beethoven-Festspielhaus-Förderverein

5.000 für Beethoven - Jetzt oder Nie!

Freundeskreis "Grießl and friends" und Festspielhaus Förderverein rufen zur Co-Finanzierung des Festspielhauses auf

Ein von IHK-Präsident Wolfgang Grießl initiierter Unterstützerkreis zum Bau des Beethoven Festspielhauses hat erste Ideen entwickelt, wie zumindest ein großer Teil der Finanzierung durch bürgerschaftliches und unternehmerisches Engagement sichergestellt werden kann.

Der Freundeskreis "Grießl and friends" will 5.000 Unternehmer und Bürger gewinnen, die in den nächsten fünf Jahren jeweils 1.000 Euro für den Bau des Festspielhauses spenden. Eine Lotterie zu Gunsten des Festspielhauses, Galaveranstaltungen und weitere Events sollen ebenfalls zum finanziellen Gelingen des Projekts beitragen.

"Voraussetzung ist, dass Stadt, Stadtrat und Oberbürgermeister den eindeutigen Beschluss fassen, dass ein neues Festspielhaus gebaut werden soll und dass der Bau privatwirtschaftlich (also ohne Beteiligung der Stadt) erfolgt", sagt Wolfgang Grießl. Kleine und große Spenden seien willkommen.

Im Aufruf heißt es unter anderem: "Es hat schon Tradition (Liszt u. a.), dass Bonner Bürger, Unternehmer und weltweit Beethovenfreunde diesem genialen Musiker an seinem Geburtsort die ihm gebührende Beachtung verschaffen müssen. Diese Begeisterung für Beethoven gilt es zu erhalten und - wo nötig - zu verstärken und erneut zu wecken." Um Politik und Verwaltung der Beethovenstadt Bonn deutlich zu signalisieren, dass es nicht am bürgerschaftlichen Engagement und Willen fehle, habe sich innerhalb weniger Tage spontan bereits eine große Zahl Bonner Bürger bereiterklärt, diese Aktion zu unterstützen.

 Träger der Aktion 5.000 für Beethoven ist der gemeinnützige Verein Beethoven Festspielhaus Förderverein e.V., info@beethoven-festspielhaus-foerderverein.de.

"Wir rufen alle Bürger, Unternehmer, freie Berufe, Handwerker, Handel und alle Beethovenfans - auch weltweit - auf:
"Beteiligt Euch !
Zeigen wir den Zauderern und Oberbedenkenträgern, dass wir an der Seite des verlässlichen Partners Deutsche Post AG in der Lage sind, den Bau eines neuen Festspielhauses sicherzustellen!"

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='323' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/festspielhaus-mix(5).jpg' border=0 alt='BONNER MACHEN F&Ugrave;RS FESTSPIELHAUS MOBIL'>
2011-11-16 10:00:00
<![CDATA[DIE VOLKSABSTIMMUNG ZU STUTTGART 21]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=3938 am 27. November 2011 ist für viele verwirrend: Wer für den neuen Bahnhof ist, muss mit Nein stimmen. wer den Bahnhof verhindern will, muss mit Ja stimmen. Hier finden Sie informationen zu den Hintergründen dieser zweiten Volksabstimmung in der Geschichte Baden-Württembergs.

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken. 

Wer mit Nein stimmt,

sagt Ja zu Stuttgart 21

 

Hintergründe zur Volksabstimmung

in Baden-Württemberg

 Am 27. November 2011 findet in Baden-Württemberg eine Volksabstimmung über das um­strittene Bahnprojekt „Stuttgart 21“ statt. Zum zweiten Mal in der Geschichte des Bundeslan­des werden damit die Bürger an die Urne gerufen, um über eine Sachfrage zu ent­scheiden. 

Volksabstimmungen in der Landesverfassung

 Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg vom 11. November 1953 sieht ausdrück­lich die Möglichkeit zu Volksbegehren und Volksabstimmungen vor: 

Artikel 59

(1) Gesetzesvorlagen werden von der Regierung, von Abgeordneten oder vom Volk durch Volksbegehren eingebracht.
(2) Dem Volksbegehren muss ein ausgearbeiteter und mit Gründen versehe­ner Ge­setzentwurf zu Grunde liegen. Das Volksbegehren ist zu Stande ge­kommen, wenn es von mindestens ei­nem Sechstel der Wahlberechtigten ge­stellt wird. Das Volks­begehren ist von der Regierung mit ihrer Stellungnahme unverzüglich dem Land­tag zu unterbrei­ten.

(3) Die Gesetze werden vom Landtag oder durch Volksabstimmung beschlos­sen. 

Artikel 60

(1) Eine durch Volksbegehren eingebrachte Gesetzesvorlage ist zur Volksabstimmung zu brin­gen, wenn der Landtag der Gesetzesvorlage nicht unverändert zustimmt. In diesem Fall kann der Landtag dem Volk einen eigenen Gesetzentwurf zur Entscheidung mitvorlegen.

(2) Die Regierung kann ein vom Landtag beschlossenes Gesetz vor seiner Verkündung zur Volksabstimmung bringen, wenn ein Drittel der Mitglieder des Landtags es beantragt. Die an­geordnete Volksabstimmung unterbleibt, wenn der Landtag mit Zweidrittelmehrheit das Ge­setz erneut beschließt.

(3) Wenn ein Drittel der Mitglieder des Landtags es beantragt, kann die Regierung eine von ihr eingebrachte, aber vom Land tag abgelehnte Gesetzesvorlage zur Volksabstimmung brin­gen.

(4) Der Antrag nach Absatz 2 und Absatz 3 ist innerhalb von zwei Wochen nach der Schluss­abstimmung zu stellen. Die Regierung hat sich innerhalb von zehn Tagen nach Ein gang des Antrags zu entscheiden, ob sie die Volksabstimmung anordnen will.

(5) Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Das Gesetz ist beschlossen, wenn mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten zustimmt.

Der Weg zu einer Volksabstimmung kann also entweder über ein Volksbegehren oder über den Antrag von einem Drittel der Landtagsabgeordneten führen. Für die Verbindlichkeit des Ergebnisses kommt neben der Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf die Höhe der Wahlbe­teiligung an, da insgesamt mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten zustimmen muss. 

Volksabstimmungen in der Geschichte Baden-Württembergs

 Die Abstimmung zu Stuttgart 21 ist die zweite Volksabstimmung in Baden-Württem­berg. Die erste Volksabstimmung hatte vor 40 Jahren am 19. September 1971 ausge­löst durch ein Volksbegehren für die vorzeitige Auflösung des damaligen Land­tages stattge­funden. Es ging dabei um die umstrittene kommunale Gebietsreform. Bei einer Wahlbeteili­gung von nur 16 Prozent scheiterte die Volksabstimmung 1971, weil der vorgelegte Gesetzent­wurf statt des er­forderlichen Drittels nur die Zustimmung von 8,6 Prozent der Stimmberech­tigten er­hielt. Von den Abstimmenden hatten 54,4 Prozent mit Ja und 45,6 Prozent mit Nein gestimmt. 

Das Land Baden-Württemberg verdankt seine Entstehung selbst drei Volksabstim­mungen. Diese fanden 1951 über die Bildung eines gemeinsamen Bundeslandes in den bis dahin ge­trennten Südwestsaaten Württemberg-Baden, Württemberg-Hohen­zollern und Baden statt. Für eine solche „Neugliederung des Bundesgebietes“ schreibt das Grundgesetz in Artikel 29 einen Volksentscheid vor. Am 9. Dezember 1951 nahmen daran in allen drei Ländern 58,8 Prozent der Stimmberechtigten teil, davon stimmten 69,7 Prozent für den neuen Südweststaat. Da es aber in Baden eine Mehrheit gegen ein gemeinsames Bundesland gegeben hatte, ent­schied das Bundes­verfassungsgericht 1956, dass dort über den Verbleib im inzwischen ge­meinsamen Bundesland erneut abgestimmt werden durfte. Dazu kam es dann erst am 7. Juni 1970. Es nahmen 62,6 Prozent der Abstimmungsbe­rechtigten in Baden teil und entschieden sich mit übergroßer Mehrheit (81,9 Prozent) für den Verbleib bei Baden-Württemberg. 

Der Weg zur Volksabstimmung über Stuttgart 21

 Zur Volksabstimmung über Stuttgart 21 kommt es nicht durch ein Volksbegehren, son­dern über den zweiten in der Landesverfassung vorgesehenen Weg, d.h. auf An­trag von einem Drittel der Landtagsabgeordneten. Im Koalitionsvertrag vom Mai 2011 hatten Grüne und SPD als neue Mehrheit nach der Land­tagswahl vom 27. März 2011 festge­halten, dass die Koaliti­onsparteien „unterschiedliche Meinungen zu diesem Projekt“ vertreten und eine Volksabstim­mung darüber – da­mals „bis spätestens Mitte Ok­tober 2011“ - verein­bart.  

Im Koalitionsvertrag heisst es weiter: „Inhalt der Volksabstimmung ist ein Gesetz über die einseitige Kündigung der bestehenden vertraglichen Verpflichtungen des Landes Ba­den-Württtemberg (Ausstiegsgesetz). Bestandteil des zur Abstimmung ge­stellten Gesetzent­wurfes ist dabei auch, welche Kosten auf das Land im Falle eines solches Ausstieges zu­kommen. Ziel der Volksabstimmung ist es, zu einem abschlie­ßenden und befriedenden Urteil über Stuttgart 21 zu gelangen. Grüne und SPD wer­den einen Gesetzentwurf zur Än­derung der Ver­fassung mit dem Ziel einer deutlichen Senkung der Quoren bei Volksab­stimmungen in den Landtag einbringen. Die Volks­abstimmung wird nach Art. 60 der Lan­desverfassung durchge­führt.“ 

Tatsächlich wurde der von der Landesregierung eingebrachte „Gesetzentwurf zur Kün­digung der Finanzierungsverträge zum Bahnprojekt Stuttgart 21“ am 28. Sep­tember 2011 mit einer klaren Mehrheit von SPD, CDU und FDP abgelehnt. Nur die Grünen und vereinzelte Abge­ordnete der SPD stimmten für das Ge­setz. Von den 138 Landtagssitzen entfallen 60 auf die CDU, 36 auf die Grünen, 35 auf die SPD und 7 auf die FDP.

Unmittelbar nach der Abstimmung riefen die Grü­nen zur Unterzeichnung eines Antrages auf Durchfüh­rung einer Volks­abstimmung über das soeben vom Landtag abgelehnte Gesetz auf. 68 der 138 Abge­ordneten des Landtages – d.h. fast alle Abgeordneten von SPD und Grünen – unterzeichneten diesen Antrag. Die Landesregierung machte dann einstimmig von ihrem Recht nach Art 60 Abs 3 der Landesverfas­sung Gebrauch und setzte eine Volksabstimmung für den 27. No­vember 2011 an.  

Von Anfang an wurde dieses Verfahren von Verfassungsrechtlern kritisiert. So ver­wies der frühere Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof darauf, dass das Projekt ei­ner „Bahntrassen­führung von Bratislava nach Paris über deutsches Gebiet“ unter die Gesetzge­bungskompetenz des Bundes falle. Andere Kritiker bemängelten, dass rechtsgültige ge­schlossene Verträge nicht einseitig durch politische Beschlüsse auf­gehoben werden kön­nen, da hier das Kontinui­tätsprinzip gelte. Eingewandt wurde auch, dass eine Volksabstim­mung zu Stuttgart 21 künst­lich herbeigeführt werde, da viele Landtagsabge­ordnete für den Beschluss des Landtages ge­stimmt hatten, gegen den sie dann eine Volksabstimmung bean­tragten. Tatsächlich handele es sich in der Landesverfassung beim Recht von Landtagsabge­ordneten, eine Volksabstimmung zu beantragen, um ein Minderheitenrecht. 

Die Volksabstimmung am 27. November 2011

 Am 27. November 2011 sind ca. 7,6 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württem­berg stimmberechtigt. An der Volksabstimmung darf teilnehmen, wer am Abstim­mungstag zum Landtag wahlberechtigt ist. Bei einer Landtagswahl sind die Bürger wahlberechtigt, die Deut­sche im Sinne von Art. 116 Abs 1 des Grundgesetzes sind, am Wahltag das 18. Lebens­jahr vollendet haben, seit mindestens drei Mona­ten in Baden-Württemberg wohnen (Stichtag 27. August 2011), nicht durch Gerichtsent­scheid vom Wahlrecht ausge­schlossen sind und im Wählerverzeichnis ihrer Heimat­gemeinde geführt werden. 

Ein Antrag von Grünen und SPD, das von der Landesverfassung vorgeschriebene Quorum von einem Drittel auf ein Fünftel der Stimmberechtigten zu senken, erreichte nicht die not­wendige verfassungsändernde Zwei­drittelmehrheit im Landtag und wurde abgelehnt.  

Es müssen also bei der Volksabstimm­ung am 27. November 2011 etwas mehr als 2,5 Millio­nen Bürger mit "Ja" stimmen, damit das vom Landtag mit großer Mehrheit abgelehnte Aus­stiegsgesetz dennoch gültig wird. Auf die Grünen, die als einzige Partei Stuttgart 21 geschlos­sen ablehnen, entfielen bei der Landtagswahl am 27. März 2011 bei einer Wahlbeteiligung von 66,3 Prozent etwa 1,2 Millionen Stimmen. 

Verwirrende Abstimmungsfrage

 Von hoher Bedeutung für den Ausgang von Volksabstimmungen ist die Formulierung der Ab­stimmungsfrage. Die Landesverfassung schreibt vor, dass über die vom Landtag abgelehnte Gesetzesvorlage abgestimmt werden muss und legt fest: „Bei Volksabstim­mungen wird mit Ja oder Nein gestimmt“ (Art. 26 Abs. 5). Deshalb steht am 27. November 2011 das vom Landtag abgelehnte S-21-Kündigungsgesetz zur Abstimmung. 

Die Frage auf dem Abstimmungszettel lautet also: „Stimmen Sie der Gesetzesvor­lage „Ge­setz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Verpflichtung­en für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S-21-Kündigungsgesetz)“ zu ?“  

Es fol­gen die erläuternden „Hinwei­se“: „Mit Ja stimmen Sie für die Verpflichtung der Lan­desregierung, Kündigungsrechte zur Auflösung der vertraglichen Vereinbarungen mit Finan­zierungspflichten des Landes bezüglich des Bahnpro­jektes Stuttgart 21 auszuüben.“ bzw. „Mit Nein stimmen Sie gegen die Verpflichtung der Landesregierung, Kündi­gungsrechte zur Auflösung der vertragli­chen Vereinbarungen mit Finanzierungsp­flichten des Landes bezüg­lich des Bahnprojektes Stuttgart 21 auszuüben.“ 

Damit entsteht die merkwürdige Situation, dass mit Nein stimmen (also das S-21-Kündi­gungsgesetz ablehnen) muss, wer Ja zum neuen Bahnhof sagt. Mit Ja muss stimmen (also dem S-21-Kündi­gungsgesetz zustimmen), wer den Bahnhof verhindern will. Ohne Zweifel ent­steht dadurch eine gewisse Verwirrung bei den Abstimmungs­berechtigten. 

Ob von der Volksabstimmung das von der Landesregierung erhoffte „abschließende und be­friedende Urteil“ zu Stuttgart 21 ausgehen wird, darf bezweifelt werden. Insbe­sondere die Gegner des Projektes stellen schon jetzt die in der Landesverfassung festge­legten Spielregeln in Frage: Politisch entscheidend sei nicht die Höhe der Wahlbeteili­gung, sondern die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Die Landesverfassung legt aber bewusst ein Zustimmungsquorum von mindestens einem Drittel der Stimm­berechtigten fest, weil Volksabstimmungen Beschlüsse des durch Wahlen legitimierten Landtages aufheben können. Eine akzeptierte Bindungswirkung könnten Volksabstimmungen aber nicht entfalten, wenn dort die Entscheidungsbefugnis bei wesentlich weniger Stimmbe­rechtigten läge als bei allgemeinen Wahlen.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/fragezeichen300-schnitt(11).jpg' border=0 alt='DIE VOLKSABSTIMMUNG ZU STUTTGART 21'>
2011-11-10 10:00:00
<![CDATA[ZU MEINER ZEIT BEI HELMUT KOHL HAT]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=3932 Center-TV mich in einem ausführlichen 40-minütigen Interview befragt. Ich war von 1983-87 Redenschreiber für den Kanzler und von 1987-1991 sein stv. Büroleiter im Bundeskanzleramt. Danach hat ich immer wieder als Bonner CDU-Vorsitzender und später als Mitglied des Deutschen Bundestages mit ihm zu tun.

Das vollständige Interview bei CENTER-TV ("Reviergespräch") können Sie hier sehen

Mein Buch "Helmut Kohl - Nahaufnahme" erscheint bald in der zweiten Auflage. Alles zu diesem Buch erfahren Sie hier.

Bestellen können Sie das Buch hier.

Inhaltsverzeichnis:

1. Der Hoffnungsträger: Von Mainz ins Kanzleramt
Aus der Skepsis in die Offensive
In den Unis an der Front   
Kanzlerkandidat Strauß und Vorsitzender Kohl
2. Kohl als Chef: Der Arbeitsstil des Kanzlers 
Das Kanzler-Team
Vertrauen und Rückendeckung
Effizient, direkt und penibel                                 
3. Koalition der Mitte: Redenschreiben für Kohl 
Redenschreiber-Alltag
Schlüsselreden
Die Regierungserklärung 1987                             
4. Männerfreundschaften und Krisenjahre  
Zwischen Strauß und Genscher
Sommertheater 1987 
Der Unionsstreit eskaliert
Personelle Turbulenzen
Der Geißler-Streit                           
5. Wider den Zeitgeist für die Einheit   
Abgeschriebene Wiedervereinigung
Kohls Tischrede an Honecker    Oppositionskontakte
Mauer in den Köpfen                      
6. Kanzler der Einheit    
Wie die Mauer im Kanzleramt fiel
Das Zehn-Punkte-Programm 
Allianz für Deutschland
Mit Kohl im Volkskammerwahlkampf 
Der Beitrittsbeschluss                                                        
7. Kohl im Konflikt: Die Hauptstadtfrage  
Kohl und Bonn
Entscheidung und Bonn Ausgleich 
Keine „Berliner Republik" 
8. Politikprinzip Nachhaltigkeit: Die Kohl-Konstanten  
Europäer aus Leidenschaft
Grundwerte und „C"   
Geschichte als Fundament  
9. Kohls Welt   
Heimat CDU
Hannelore Kohl, Ludwigshafen und St. Gilgen
Kultur und Musik                              
10. Politik als Beruf                                         
Kohl und die Medien
Ansprechbar und bürgernah
Kanzlerwechsel
Der Alt-Kanzler                  

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/02Eisel-Kohl-Schnitt.jpg' border=0 alt='ZU MEINER ZEIT BEI HELMUT KOHL HAT'>
2011-11-07 10:00:00
<![CDATA[DAS BEETHOVEN-FESTSPIELHAUS RÜCKT]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=3927 näher, aber die Ratsvorlage des Bonner OB ist dafür nur ein zögerlicher Trippelschritt. Er schlägt den Bau des Festspielhauses in der Rheinaue vor, fordert weitere Sponsorengelder und hält sich bedeckt, wo es um die Beiträge der Stadt geht. Es ist wie beim Beethoven-Denkmal: Die Stadt war desinteressiert und auf dem Münsterplatz steht Beethoven seit 1845 nur, weil Bonner Bürger und die Sponsoren Franz Liszt und Robert Schumann das Heft in die Hand genommen haben.

 

„...und dass, wenn nicht einmal der Anfang gemacht wird, sich eine Dekade auf die Trägheit der anderen berufen wird.“ (Robert Schumann in seinem Aufruf für ein Beethoven-Denkmal 1836). Lesen Sie mehr hier

 

Die vollständige Ratsvorlage finden Sie hier.

 

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

OB-Vorschlag zum Beethoven-Festspielhaus:

Zögernde Trippelschritte
statt mutige Entschlusskraft

Der Oberbürgermeister hat jetzt dem Rat seine Beschlussvorlage „Beethoven Festspielhaus Bonn“ vorgelegt. Das Konzept ist ambivalent und wirkt unentschlossen. Einerseits enthält es ein klares Bekenntnis zur Notwendigkeit des Festspielhauses und schlägt dafür den Standort Rheinaue vor. Andererseits werden wichtige Entscheidungen der Stadt zur Realisierung auf die Zeit nach dem 30. Juni 2012 vertagt. Einerseits werden die Bürger aufgefordert, sich an der Finanzierung zu beteiligen, andererseits bleibt die Verwaltung eine klare Auskunft über den städtischen Anteil schuldig. Einerseits soll die Beethovenhalle zusätzlich zum Festspielhaus als Multifunktionshalle erhalten bleiben, andererseits fehlen die Angaben darüber, was das tatsächlich kostet. 

Es liegt jetzt am Stadtrat, den vorliegenden Beschlussvorschlag des Oberbürgermeisters zu verbessern und seiner politischen Führungsaufgabe in der Beethovenstadt nachzukommen. 

Gut ist, dass die Ratsvorlage die Notwendigkeit zum Bau eines Beethoven-Festspielhauses ausdrücklich unterstreicht und konkrete Umsetzungsschritte vorschlägt:

  • Im Beschlussvorschlag heisst es: „Der Rat der Stadt Bonn bekräftigt ... das Ziel, die Stadt als Ort der nationalen und internationalen Pflege des Erbes Ludwig van Beethovens auszubauen. Der Rat erkennt an, dass dieses Ziel nur erreicht werden kann, wenn Bonn über ein Konzerthaus verfügt, das das den heutigen internationalen Standards gerecht wird und akustisch höchsten Ansprüchen genügt.“

  • Das Konzerthaus soll in der Rheinaue (in unmittelbarer Nähe des Post-Towers) errichtet werden. Das sei die „einzige und echte Alternative zum Standort Beethovenhalle.“ Allerdings prüfe die Deutsche Post/DHL diesen Vorschlag noch und werde „nach dem Grundsatzbeschluss des Rates .... voraussichtlich noch in diesem Jahr entscheiden, ob sie dem neuen Standort in der Rheinaue zustimmt.“

  • Die Stadt will in der Rheinaue das Grundstück „im Wege der Erbpacht zur Verfügung stellen und die noch zu ermittelnden Kosten für die Baureifmachung sowie die Kosten der Erschließung und der Neugestaltung des Umfeldes übernehmen.“

  • Endlich gibt es ein klares Wort zum Zeitplan: „Ziel ist es, eine Fertigstellung spätestens 2018 zu erreichen.“

Gut ist, dass die Ratsvorlage endlich klarstellt, warum der Vorschlag zur Integration von Oper und Festspielhaus von Anfang an unrealisisch war.

  • Sowohl der Bund als auch die Deutsche Post/DHL haben bereits in der Vergangenheit signalisiert, dass sie sich an diesem Projekt nicht beteiligen werden.“

  • Der Bund kann sich aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht beteiligen, weil mit der Errichtung eines solchen Hauses kommunale Kulturaufgaben (Oper, Schauspiel, Tanz) mit der nationalen Aufgabe, das Erbe Beethovens zu pflegen, verknüpft würden.“

  • Die Deutsche Post/DHL würde sich an einem solchen Gemeinschaftsprojekt, das von der Stadt mitfinanziert werden müsste, alleine vor dem Hintergrund der notwendigen Anwendung des öffentlichen Vergaberechts nicht beteiligen.“

  • Ohne die Mittel von Bund und Post müsste „das Projekt mit einem Volumen von vermutlich weit mehr als 100 Mio. EUR alleine von der Stadt finanziert werden“.

 

Bedauerlich ist, dass der Oberbürgermeister nicht darauf hinweist, dass genau dies auch für eine Umwidmung der alten Beethovenhalle zu einem Festspielhaus gilt. 

Hilfreich ist, dass die Beschlussvorlage die Zusagen der Baufinanzierung auflistet, nachdem wegen der Zögerlichkeiten der Stadt schon Investoren abgesprungen sind.

  •  „Zur Finanzierung des Baus ist die Deutsche Post/DHL nach wie vor bereit 40 Prozent der Baukosten zu tragen.“
  • Die Deutsche Postbank hat darüber hinaus ein zinsgünstiges Darlehen für den Neubau angeboten.“

  • Die IHK Bonn/Rhein-Sieg geht davon aus, dass sich die regionalen Wirtschaftsunternehmen dabei mit einem nennenswerten zweistelligen Millionenbetrag für das Konzerthaus in Bonn engagieren werden.“

  • Außerdem sollen die Bürger gebeten werden, „sich ebenfalls für das neue Konzerthaus finanziell zu engagieren.“ Denkbar sei “z. B. „die Einrichtung einer Lotterie, die kontinuierlich Mittel einwirbt.“

 

Gut ist, dass die Zuschüsse für eine Stiftung zur Finanzierung der Betriebskosten des Festspielhauses noch zur Verfügung stehen und jetzt die Telekom dabei mithelfen will. 

  • Es stehen bereit: Bundesmittel 39 Mio Euro, Sparkasse KölnBonn 5 Mio Euro, Rhein-Sieg-Kreis 3 Mio Euro

  • Die Landesregierung NRW hat Gesprächsbereitschaft hinsichtlich der Gewährung von Projektmitteln von bis zu 1,0 Mio. EUR p. a. signalisiert.“

  • Ebenso hat die Deutsche Telekom AG ihre Bereitschaft signalisiert, das Programm des Konzerthauses finanziell zu fördern.“

Schlecht ist, dass die Beschlussvorlage, den städtischen Beitrag zu den Betriebskosten immer noch offenlässt und dafür nur Orientierungspunkte nennt. 

  • Sobald sich die gesicherte Finanzierung des Neubaus und seines Betriebes abzeichnet, wird die Verwaltung einen Businessplan als Grundlage für eine Entscheidung darüber vorlegen, ob und in welchem Umfang sich die Stadt selbst – neben anderen öffentlichen und privaten Zuschussgebern – mit einem in der Höhe festgeschriebenen Zuschussbetrag am laufenden Betrieb des Konzerthauses beteiligt.“

  • Als Orientierungspunkte dafür werden ein Businessplan der Verwaltung (städt. Anteil 3 Mio Euro), das Dortmunder Konzerthaus(städt. Anteil ca. 5 Mio Euro) und die Kölner Philharmonie (ca. 4,6 Mio Euro) genannt.

Fahrlässig ist, dass die alte Beethovenhalle parallel zum Festspielhaus trotz der Möglichkeit der Kostensenkung erhalten bleiben soll, aber völlig unklar bleibt, wie teuer das sein wird. 

  • Mit einer Entscheidung für ein neues Konzerthaus am Standort der Beethovenhalle hätten sich für die Stadt Einsparungen bei der Bauunterhaltung und bei den laufenden Betriebskosten ergeben.“

  • Der städtische Zuschuss für die Beethovenhalle wird für 2008 mit rd. 1,38 Mio Euro; für 2009 mit rd. 1,22 Mio Euro und für 2010 mit rd. 1,78 Mio Euro angegeben. 2011-2015 wird mit einem jährlichen Zuschussbedarf von rd. 800.000 Euro gerechnet

  • Durch ein „neues Geschäftsmodell (multifunktionale Nutzung für Kongresse und Veranstaltungen, wie z. B. Kabarett, Konzerte, die nicht im Festspielhaus stattfinden können, Ausbau der Ü-30-Veranstaltungen, Karneval, Abiturfeste, Bälle, etc.)“ soll der städtische Zuschuss „auf rd. 200.000 – 250.000 EUR p. a. reduziert werden, wobei allerdings die weitere Entwicklung der Energiekosten ein Risiko darstellt.“ Für diese Hoffnung auf Reduzierung des städtischen Zuschusses werden allerdings keine belastbaren Zahlen genannt.

  • Der Rat hat „für die Bauunterhaltung der Beethovenhalle in den Jahren 2011 und 2012 insgesamt 2,79 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Für die Jahre 2013 – 2020 sollen weitere rd. 2,87 Mio. EUR vorgesehen werden, wobei darin weder Kostensteigerungen noch nicht planbare Bauunterhaltsmaßnahmen enthalten sind.“

  • Die Kosten für eine umfassende Sanierung des 52 Jahre alten Gebäudes sind hierbei ebenfalls nicht berücksichtigt. Sie können noch nicht beziffert werden, weil sie nicht nur von der künftigen Nutzung der Halle abhängig sind, sondern auch von externen Fachleuten ermittelt werden müssten. Hier spielt insbesondere der Aufwand für die energetische Sanierung eine erhebliche Rolle.“

Befremdlich ist es, dass der Bonner OB Sponsoren und Bürgern eine Frist zur Geldbeschaffung zum 30. Juni 2012 setzt und sich selbst zugleich bedeckt hält, wo es um Beiträge der Stadt geht.

Fazit:

Das Festspielhaus für Beethoven rückt näher, aber nicht wegen einer tatkräftigen Politik für die Zukunft der Stadt, sondern durch das Engagement der Bürger.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='323' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/festspielhaus-mix(4).jpg' border=0 alt='DAS BEETHOVEN-FESTSPIELHAUS R&Ugrave;CKT'>
2011-11-02 10:00:00
<![CDATA[UNÜBERLEGT IST WAS OB NIMPTSCH ZUM]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=3910 Bonn-Berlin-Gesetz vorschlägt. Er will über das Thema einen "grundsätzlichen Dialog" mit der Bundesregierung. Wo soll das hinführen? Unter der Führung von Norbert Röttgen haben die NRW-Minister im Bundeskabinett beim Thema Hardthöhe doch vorgemacht, was nötig ist: Auf der Einhaltung des Gesetzes muss nachdrücklich bestanden werden.

Der Angriff auf das Bonn-Berlin-Gesetz, den derVerteidigungsminister vorhatte, ist abgewehrt. In seinem Standortkonzept kommt die Hardthöhe mehr nicht vor. Auf Initiative von Norbert Röttgen legten die NRW-Minister ihr Veto gegen die Verlagerung des ersten Dienstsitzes und eines Großteils der Ministeriumsmitarbeiter von Bonn nach Berlin ein.

Eine solche Verlagerung hätte auch mit der Reduzierung von Standorten wegen der Verkleinerung der Bundeswehr nichts zu tun, denn der Minister wollte in Berlin ausbauen und in Bonn abbauen. Im Kabinett gab es dazu durch das parteiübergreifende NRW-Veto nicht die erforderliche Einigkeit. Deswegen ist der Vorstoß gescheitert, aber es gilt, wachsam zu bleiben.

Demgegenüber war schon nicht nachzuvollziehen, dass der Bonner Oberbürgermeister sich vor einigen Wochen auf ein Vier-Augen-Gespräch mit dem Verteidigungsminister eingelassen hat und danach mit dem Gesprächsverlauf zufrieden war. Dann äußerte er sich nach einem weiteren Gespräch in Berlin "erfreut" über die ursprünglichen Ministervorschläge, während der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises diese klar kritisierte.

Nur einer solchen klaren Haltung ist es zu verdanken, dass die Hardthöhe dann in letzter Minute aus dem Standortkonzept des Bundesverteidigungsministers  gestrichen wurde.  

Die gemeinsame Erklärung der Bundesminister Röttgen, Westerwelle und Bahr lesen Sie hier.

Lesen Sie meinen Einspruch gegen das Vorhaben des Verteidigungsministers von Anfang September hier

Was in Berlin los war, können Sie in einem Bericht des General-Anzeiger vom 26. Oktober 2011 hier lesen

Hardthöhe bleibt von Kürzungen verschont

Von Ulrich Lüke und Thomas Wittke

Bonn. Thomas de Maizière wirkt genervt. Es ist schon später Dienstag Abend im Kasino des Verteidigungsministeriums und der Soldaten-Chef hat alles, aber eines nicht: Zeit. Denn in seinem Ministerbüro wartet eine lange Telefon-Namensliste von Vertretern von Bund, Ländern und Gemeinden, die er noch über seine Absichten informieren muss.

Und nun hören die eingeladenen Journalisten nicht auf, nach dem Hintergrund einer Entscheidung zu fragen: Wie kommt es, dass er in der Frage des ersten Ministeriumssitzes in Berlin eingeknickt sei?

De Maizière geht auf die in der Frage mitschwingende Kritik nicht ein und zieht sich auf seine altbekannte Formel zurück: "Bonn bleibt erster Dienstsitz des Verteidigungsministeriums. Und ich will so viele Mitarbeiter wie möglich nach Berlin holen.“ De Maiziere deutete am Mittwoch vor der Bundespressekonferenz düster an: "Alles hat seine Zeit.“ Ein Vertrauter ergänzt: „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.“

Offensichtlich ist, dass de Maizière, der mindestens zehnmal an diesem Abend die Worte "Ich habe entschieden“ benutzt, unter massiven vor allem innerparteilichen Druck in der Hardthöhen-Frage geraten ist. Schon zu Wochenbeginn hatte es in Berlin Gerüchte über erheblichen Widerspruch zu den ursprünglichen Planungen des Verteidigungsministeriums gegeben, die Struktur-Reform mit der Bonn-Berlin-Frage zu verknüpfen. "Der Röttgen hat den Minister ganz schön unter Feuer genommen“, wird berichtet. Gemeint ist unter anderem die auch im General-Anzeiger vorgetragene Kritik des Umweltministers an seinem Kabinettskollegen.

Aber es ist ohne Zweifel, dass das kein Alleingang des nordrhein-westfälischen CDU-Landesvorsitzenden war. In der NRW-Landesgruppe im deutschen Bundestag gibt es schon seit einiger Zeit massiven Widerstand gegen de Maizières ursprüngliche Hardthöhen-Pläne. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kanzlerin in dieser Frage unseren Widerstand übersieht“, ließ sich schon vor Wochen ein CDU-Grande aus NRW nicht ohne drohenden Unterton zitieren. Dies sei dem Verteidigungsminister "mehrfach sehr deutlich“ mitgeteilt worden, sagt Röttgen.

De Maizière aber stellte sich zunächst taub. Bis er merkte, dass es auch bei zwei anderen Kabinettsmitgliedern aus Nordrhein-Westfalen Kritik gibt: Von Bundesaußenminister Guido Westerwelle und von Gesundheitsminister Daniel Bahr. Bei der dann fälligen "Überzeugungsarbeit“ war noch eine weitere Person im Spiel: Kanzleramtsminister Ronald Pofalla. Bei ihm sammelte sich, je näher die Entscheidung rückte, die Kritik an de Maizières Plänen für die Hardthöhe.

Im Auftrag von Regierungschefin Angela Merkel (die derzeit nur den Euro im Kopf hat) musste er einen Ausweg aus der verfahrenen Situation finden. Denn klar war seit Dienstag: Würde de Maizière mit seinem Hardthöhenplan ins Kabinett gehen und auch verkünden, dass nur 500 Dienstposten in Bonn bleiben sollen, aber 1 500 in Berlin, wäre er auf ein Veto gestoßen. Von Röttgen. Von Westerwelle. Von Bahr: "Wir tragen das nicht mit.“

Diesen demonstrativen Krach wollte sich der Verteidigungsminister ersparen, hat er mit der Bundeswehrreform doch ohnehin schon genug um die Ohren. Zumal ein derartiger Streit äußersten Seltenheitswert gehabt hätte. Kenner der Materie können sich nicht erinnern, wann es im Kabinett zum letzten Mal einen Dissens gab.

Denn die Grundregel lautet: Ohne Einigung keine Aufnahme auf die Tagesordnung der Regierungsrunde, was sinngemäß auch hier galt, obwohl die Pläne des Maizières formal nicht zustimmungspflichtig sind. Die Erleichterung, dass die Hardthöhe von den Schrumpfplänen verschont bleibt, war am Mittwoch mit Händen zu greifen.

"Alles ist gut und schön“, sagt ein sichtlich erleichterter Westerwelle dem General-Anzeiger schon am frühen Morgen. In einer parteiübergreifenden gemeinsamen Erklärung bringen Außen-, Umwelt- und Gesundheitsminister ihre Zufriedenheit mit der Lösung zum Ausdruck. Sie gucken aber auch schon auf die Zukunft der Hardthöhe: "Jetzt geht es darum, auch für die Zukunft die Einhaltung des Bonn/Berlin-Gesetzes zu sichern.“

Doch das ist leichter gesagt als getan. Zwar ist der Verteidigungsminister jetzt erst mal vollauf damit beschäftigt, die Proteste aus allen Teilen der Republik abzuwehren. Aber dass er die Umbaupläne für sein Ministerium aufgeben wird, glaubt auch von den drei opponierenden Minister keiner. De Maizière, so das Wissen, hat sich nicht inhaltlich geändert, sondern nur prozedural. Er hat die Verfahren getrennt.

Und das ist gut so, denkt man auch auf der Hardthöhe. Dort wo man erwartet wurde, dass schon bald Hunderte Mitarbeiter ihre Sachen packen und nach Berlin ziehen müssen, passiert erst einmal gar nichts. "Mich als bekennenden Bonner freut das“, sagt ein Ministerialer beim Mittagsmahl. Aber die Hardthöhe ist nicht Duisburg-Rheinhausen. Hier wird sich nicht zusammengerottet, hier wird nicht gejubelt, hier geht jeder seines Weges. Von Aufregung oder Anspannung keine Spur.

Der Personalratsvorsitzende Michael Zangl kann an diesem Tag stolz sein. Stolz darauf, dass sich die Arbeitsgemeinschaft der Personalräte der Bundesministerien (und obersten Bundesbehörden) hinter sein Anliegen stellt: Hände weg von der Hardthöhe. Demonstrativ haben sie ihre Sitzung an diesem Tag auf die Hardthöhe gelegt und begrüßen in einer Resolution die Vertagungs-Entscheidung. Kernsatz: „Dies bietet dem Personalrat die Möglichkeit, sich in einem vertrauensvollen Beteiligungsprozess konstruktiv einzubringen“. Soll heißen: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit und Freiwilligkeit geht vor Zwang.

Das sieht auch Michael Zangl so, obwohl er zwei Seelen in seiner Brust hat: "Eigentlich ist das heute ein guter Tag, obwohl wir natürlich gehofft hatten, endlich mal die reine Wahrheit zu erfahren.“ Seit zwei Jahren wird debattiert, genauer gesagt noch länger, seit der Verteidigungsminister Peter Struck hieß, der die Bauplanung in Berlin so forciert hat, dass dort Ende 2014 für 1 250 Beschäftigte Platz ist.

2014. Das ist Zangl wichtig: "Nicht mit der Brechstange.“ Wäre es so gekommen, wie noch am Dienstag zu erwarten war, hätte de Maizière seine 500-zu-1 500-Planung jetzt durchgesetzt, wäre das „ein echter Vertrauensverstoß“ gewesen, sagt Zangl. So aber sei „das ein gutes Zeichen dafür, dass der Minister dem Ministerium die Bedeutung beimisst, die ihm zukommt und nicht zusammenmatscht mit allem, was in der Bundeswehrstrukturreform sonst noch passiert.“ Doch auch Zangl ist klar: „Der Zug nach Berlin wird sich nicht aufhalten lassen.“

Ganz persönlich hat der 59-Jährige ohnehin eine eigene Sicht der Dinge: „Meine Frau bleibt in Bonn, das ist schon mal gut,“ sagt der Personalratsvorsitzende. Und die ist, ebenfalls - kein Scherz - Personalratsvorsitzende - beim Bundesamt für Wehrverwaltung.

Das wird zwar in einem neuen „Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen“ aufgehen - in Bonn. Und so verbinden sich die beiden Themen, die eben in Berlin mühsam getrennt wurden, im konkreten Alltag doch wieder...

 

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='227' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/bonn_berlin(3).jpg' border=0 alt='UN&Ugrave;BERLEGT IST WAS OB NIMPTSCH ZUM'>
2011-10-26 10:00:00
<![CDATA[ANGESICHTS DER HYSTERIE UM DEN EURO,]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=2877 lohnt ein Blick auf die Fakten. Dann wird auch die DM-Romantik entzaubert, die jetzt von manchen gepflegt wird. Langfristige Vergleiche zeigen, dass der EURO stärker ist als die DM es war und seit seiner Einführung auch an Wert zugenommen hat. Wir haben es nicht mit einer Krise des Euro zu tun, sondern mit den Folgen einer überbordenden Staatsverschuldung.

Wie kann man den Wert des EURO eigentlich feststellen. Mit seiner Einführung hat sich die Wirtschaftskraft Europas gegenüber den wesentlichen Konkurrenten erheblich verbessert. Das zeigt zum Beispiel der EURO-Dollar Vergleich.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='200' height='182' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/euro-schnitt.jpg' border=0 alt='ANGESICHTS DER HYSTERIE UM DEN EURO,'>
2011-10-25 10:00:00
<![CDATA[ZUM BEETHOVEN-FESTSPIELHAUS HAT DER]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=3889 Stadtrat jetzt endlich ein Bekenntnis abgelegt. In der Ratssitzung am 20. Oktober wurde mit überwältigender Mehrheit beschlossen: „Die Stadt Bonn unterstreicht mit diesem Beschluss den politischen Willen, sich nach Kräften dafür einzusetzen, einen akustisch höchsten Ansprüchen genügenden Konzertsaal in Bonn zu errichten.“

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Den vollständigen Ratsbeschluss finden Sie hier.

 

Bonner Stadtrat bekennt sich endlich zum Festspielhaus

Am 20. Oktober 2011 hat der 2009 gewählte Bonner Stadtrat endlich ein klares Bekenntnis zu einem neuen Konzertsaal in der Beethovenstadt Bonn abgelegt. Unter dem Betreff „Festspielhaus“ heisst es in dem mit überwältigender Mehrheit bei Gegenstimmen der Linkspartei und einer Enthaltung bei der Grünen gefassten Beschluss.

 „Die Stadt Bonn unterstreicht mit diesem Beschluss den politischen Willen, sich nach Kräften dafür einzusetzen, einen akustisch höchsten Ansprüchen genügenden Konzertsaal in Bonn zu errichten.“

 Die konkrete Umsetzung des Vorhabens soll am 24. November 2011 beschlossen werden. Dazu ist für Anfang November eine detaillierte Verwaltungsvorlage angekündigt. 

Der Rat hat in seinem Beschluss als Vorgabe an die Verwaltung dazu jetzt noch einmal drei „Voraussetzungen“ aufgelistet, die eigentlich seit dem Beschluss des Deutschen Bundestages im Herbst 2007 sowie den Angeboten der Sponsoren und dem Architektenwettbewerb längst geklärt sind. 

„1) Keine Beteiligung der Stadt an den Investitionskosten mit Ausnahme städtebaulicher Begleitmaßnahmen im Projektumfeld, sofern diese weitestgehend durch Städtebaufördermittel refinanziert werden können.“ 

Die Sponsoren unter der Führung der Deutschen Post haben sich von Anfang an bereit erklärt, ein spielfertiges Festspielhaus zu finanzieren. Endlich sagt der Rat jetzt klar, dass die Stadt die Verantwortung für städtebauliche Maßnahmen im Umfeld trägt.

Keine Beteiligung der Stadt an den Investitionskosten“ schließt eine Grundsanierung der alten Beethovenhalle de facto aus, denn diese müsste die Stadt alleine finanzieren. 

„2) Begrenzung der finanziellen Beiträge der Stadt für den Betrieb auf ein verantwortbares Maß, das sich an den durch die mittelfristige Finanzplanung vorgegebenen Handlungsspielraum orientiert und damit keine zusätzliche Belastung für den Haushalt generiert.“ 

Für den Betrieb haben schon vor vier Jahren der Bund 39 Mio Euro, das Land eine Million Euro jährlich, die Sparkasse Köln Bonn 5 Mio Euro und der Rhein-Sieg-Kreis 3 Mio Euro zugesagt. Endlich bekennt sich auch die Stadt ausdrücklich zu einem eigenen Beitrag. Dass dadurch „keine zusätzliche Belastung für den Haushalt generiert“ wird, ist im Vergleich zu den jetzigen Betriebskosten der Beethovenhalle (1,5 Mio Euro jährlich zzgl. 30-35 Mio Euro für die bauliche Sanierung) offenkundig.

 „3) Einbettung des Projektes in ein gesamtstädtisches Kultur- und Hallenkonzept unter Einbindung aller Akteure, die einen Beitrag zur nationalen und internationalen Positionierung von Bonn als Musikstadt leisten können.“

Das Hallenkonzept für Bonn ist seit vielen Jahren überfällig. Es wird Zeit, dass die Stadt diese kommunalpolitische Hausaufgabe endlich erfüllt. 

ENDLICH DIE BÜRGER INFORMIEREN !

 Ein zentrales Defizit der Debatte um das Festspielhaus ist nach wie vor die völlig unzureichende Information der Öffentlichkeit durch die Stadt Bonn:

Viele Bürger gehen davon aus, die Stadt wolle ein Festspielhaus errichten und solle doch lieber Geld für Schulen und Schwimmbäder ausgeben. 

Tatsächlich geht es aber nicht (wie beim WCCB) um ein städtisches Projekt, sondern ähnlich wie bei der Bundeskunsthalle um ein nationales Projekt. Es wurde vom Deutschen Bundestag im Herbst 2007 beschlossen. Insgesamt wurden für die Investition in Bonn als Beethovenstadt ohne städtische Mittel (!) 140 Mio Euro angeboten. 

Die Dax-Unternehmen haben angeboten, ein spielfertiges Festspielhaus privat zu finanzieren. Wie immer bei privaten Bauherren schliesst dies das Risiko eventueller Baukostensteigerungen ein. Davon ist Stadtkasse nicht betroffen. 

Die Deutsche Post hat einen internationalen Architektenwettbewerb durchgeführt. Seit zwei Jahren liegen zwei herausragende durchgerechnete baufertige Entwürfe vor. 

Der Betrieb des Festspielhauses wird über eine Stiftung erfolgen. Dafür hat der Deutsche Bundestag 39 Mio Euro beschlossen, die Sparkasse Köln-Bonn 5 Mio Euro, der Rhein-Sieg-Kreis 3 Mio Euro und das Land eine Million jährlich. 

Wenn Bonn verhindert, dass für ein Beethoven-Festspielhaus wie angeboten140 Mio Euro investiert werden, gibt es deshalb keinen Cent mehr für Schulen oder Schwimmbäder - es handelt sich bei dieser Investition nämlich nicht um städtisches Geld. Im Gegenteil: ohne Festspielhaus entgehen der Stadt viele Steuereinnahmen, die neue Besucher nach Bonn bringen.

Eine "Totalsanierung" der Beethovenhalle müsste die Stadt übrigens vollständig aus der Stadtkasse finanzieren - auf Kosten von Schulen und Schwimmbädern. Nach jüngsten Presseberichten kostet das 30 - 35 Mio Euro. Zusammen mit den jährlichen Unterhaltskosten für die Beethovenhalle in Höhe von 1,5 Millionen Euro wäre das viel teurer als jeder städtische Beitrag zum Betrieb des Festspielhauses. 

Alle diese Fakten sind der Stadtspitze seit mindestens vier Jahren bekannt, denn im Herbst 2007 hat der Deutsche Bundestag seinen Beschluss für ein Festspielhaus gefasst. Wann endlich werden auch die Bürger in  Bonn darüber umfassend informiert ?

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='204' height='185' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/beethoven-denkmal-schnitt(1).jpg' border=0 alt='ZUM BEETHOVEN-FESTSPIELHAUS HAT DER'>
2011-10-21 10:00:00
<![CDATA[ZUM PROGRAMM DER PIRATENPARTEI]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=3847 habe ich einen ausführlicheren Beitrag für "DIE TAGESPOST" geschrieben. Der ideologische Kern der Piraten ist eine völlige Fixierung auf das Internet. Was nicht im Netz ist, kommt nicht vor. Nur wer im Cyberspace zu Hause ist, gehört zu den Auserwählten, denn - so die Piraten - "die Gesetz der realen Welt dürfen nicht einfach auf das Netz angewendet werden."

 
 
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Tagespost 13.10.2011

Die Auserwählten

 Von Stephan Eisel 

Sie ist zwar mit 8,9 Prozent ins Berliner Abgeordnetenhaus gewählt worden, aber kaum jemand weiß, wofür die Piratenpartei eigentlich steht. Programm, Personal und Wählerschaft offenbaren ein diffuses Bild. Klar ist nur die völlige Fixierung der Partei auf das Internet – mit vielen problematischen Konsequenzen.

Blickt man auf die Wählerschaft der Piratenpartei, so handelt es sich um eine linke Protestpartei. Die Hälfte der Berliner-Piratenwähler waren bisherige Nichtwähler (23 000) oder haben zuletzt Splittergruppen gewählt (22 000). Die andere Hälfte kam von bisherigen Wählern linker Parteien (Grünen 17 000, SPD 14 000, LINKE 13 000). Nur 6 000 frühere FDP-Wähler und 4 000 frühere CDU-Wähler gaben den Piraten ihre Stimme.

Ein unklares Bild vermittelt das Führungspersonal der Piratenpartei. Der Bundesvorsitzende Sebastian Nerz, ein 28-jähriger Student der Bioinformatik aus Tübingen, war früher Mitglied der CDU. Sein Stellvertreter ist ein 40-jähriger Regierungsdirektor im Bundesverteidigungsministerium. Der neue Berliner Fraktionsvorsitzende, Andreas Baum, will sich weder links noch rechts einordnen lassen. Von den 15 Piraten, die jetzt ins Abgeordnetenhaus der Hauptstadt einziehen, sind nur zwei über 50 Jahre alt, zugleich sind nur fünf jünger als 30 Jahre. Lediglich drei kommen nicht aus dem Bereich Software/Elektronik/Mathematik. Sechs geben keinen erlernten Beruf an, sechs üben zurzeit keinen Beruf aus. Frauen sind bei den Piraten weitgehend unterrepräsentiert: Weiblich ist allein das jüngste Mitglied der Fraktion, eine 19-jährige Schülerin.

„Freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher Identität“

Auf der Suche nach dem Charakter der Piraten hilft auch das Grundsatzprogramm der Partei kaum weiter. Es umfasst nur 23 Seiten, wovon sich zwei Drittel mit dem Internet befassen. Im Telegrammstil werden nur wenige andere Bereiche abgehandelt. Der Umweltpolitik sind zwölf allgemeine Sätze gewidmet. In der Sozialpolitik geht es allein um ein „individuell und bedingungslos garantiertes“ Grundeinkommen. Wirtschafts- und Finanzpolitik kommen ebenso wenig vor wie Außen-, Europa- oder Entwicklungspolitik. Der Abschnitt „Geschlechter- und Familienpolitik“ besteht aus der Forderung nach „freier Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität bzw. Orientierung“. In der Bildungspolitik sollen die Lernenden die Lernziele bestimmen. Auch das Berliner Wahlprogramm liefert kaum Stichworte zum allgemeinen politischen Profil der Piratenpartei, wenngleich sich dort Vorschläge wie „fahrscheinlose Nutzung ÖPNV zum Nulltarif“ oder zur Drogenpolitik die Forderung „Konsumentenjagd beenden“ finden. Zur Finanzierung ihrer Vorhaben bleibt die Piratenpartei jede Auskunft schuldig.

Ausführlich dagegen befassen sich die Piraten in ihren Programmen mit dem Thema Internet, das für sie Urquell und Fixstern ist. In den „Zehn Thesen zur Netzpolitik“ der Piraten heißt es: „Im Netz entscheiden sich die Geschicke der materiellen Welt.“ Solche Heilserwartungen an das Internet sind zwar in der Internet-Community seit langem verbreitet, haben aber zwei dramatische Konsequenzen: Zum einen ist mit dem Internet als zentralem Bezugspunkt nur bedeutsam, was im Cyberspace stattfindet; die Offline-Welt wird sekundär. Zum anderen darf das Internet nicht angetastet werden, sondern muss als Dreh- und Angelpunkt der „Geschicke der materiellen Welt“ geschützt werden.

Deshalb stilisieren die Piraten das Internet zum Raum unbegrenzter Freiheit: „Im Netz haben unsere Vorstellungen über elementare Merkmale unserer realen Welt keine Gültigkeit. Begriffe wie Raum, Zeit, Nähe, Territorium, Identität, Gewalt, Ressourcen, Freiheit, Arbeit und Eigentum haben im Netz gänzlich andere Bedeutung. Das Netz wird von anderen Gesetzmäßigkeiten bestimmt. Unsere Forderung daraus: Gesetze der realen Welt dürfen nicht einfach auf das Netz angewendet werden.“ Dies ist der Kern der Piraten-Ideologie.

Zentraler Punkt ist dabei der Kampf gegen das Urheberrecht. Die Piratenpartei propagiert die „Kostenloskultur im Netz“ mit „beliebiger Nutzung und Vervielfältigung“. Der Schutz geistigen Eigentums wird von den Piraten abgelehnt. Sie halten die Verhinderung von Raubkopien im Internet für einen unzulässigen Freiheitseingriff.

Zentraler Punkt ist der Kampf gegen das Urheberrecht

Als „Internetzensur“ lehnte die Piratenpartei auch 2009 das von der Großen Koalition verabschiedete Gesetz zur Sperrung kinderpornografischer Internetseiten ab. Zugleich finden sich in den Programmen der Piratenpartei keine Aussagen dazu, wie man solche Straftaten im Internet verhindern sollte, sondern lediglich der bemerkenswerte Satz: „Im Netz geschehen keine Schwerverbrechen.“

Die Piraten übertragen ihre Ablehnung staatlicher Eingriffe im Internet aber auch auf die Welt außerhalb des Netzes und fordern in ihrem Berliner Wahlprogramm: „Keine Überwachung auf öffentlichen Plätzen.“ Abgeschafft werden solle auch die Erfassung der Religionszugehörigkeit durch staatliche Stellen, denn „ein staatlicher Einzug von Kirchenbeiträgen kann nicht gerechtfertigt werden“. Dies sei ebenso wie die Verfolgung von Schwarzfahrern ein ungerechtfertigter Eingriff des Staates.

Aus dem Internet leiten die Piraten auch ihr Modell „Flüssige Demokratie“ („Liquid Democracy“) ab. Danach sollen sich Bürger ständig über das Internet am politischen Entscheidungsprozess beteiligen. Dabei blenden die Piraten nicht nur die Menschen ohne Netzzugang oder Netzzugangswillen aus (in Deutschland knapp ein Drittel der erwachsenen Bevölkerung), sondern privilegieren auch unter der Minderheit der politisch Interessierten noch die Kleingruppe der politischen Aktivisten und „Zeitreichen“. Selbst in der Piratenpartei bleiben Internet-Abstimmungen ein Minderheiten-Spielplatz: Wenn in der parteiinternen Plattform „Liquid Feedback“ etwas zur Abstimmung gestellt wird, macht nur ein harter Kern von etwa fünf Prozent der Parteimitglieder mit.

Die Vorstellungen einer neuen Demokratie gehen bei den Piraten noch weiter. Ihr Berliner Spitzenkandidat, Andreas Baum, plädierte im vergangenen September allen Ernstes für die Aufhebung jeder Altersgrenze bei der Wahlberechtigung: „Wir möchten die Hürden für die Teilnahme an Wahlen absenken und vor allem Jugendliche und Kinder früh dafür motivieren, sich mit dem politischen Geschehen auseinanderzusetzen. Nach umfangreichen Diskussionen sind wir überein gekommen, dass wir hier keine neue starre Altersgrenze einführen möchten. Wir gehen davon aus, dass ein Kind ab dem Zeitpunkt, in dem es frei den Willen zur Teilnahme äußern kann und selbst die Motivation hat, sich in das Wählerverzeichnis einzutragen, auch ein hinreichendes Interesse hat, sich mit politischen Sachverhalten auseinanderzusetzen.“

Der Cyberspace im Internet steht auch Pate für die Piraten-Forderung nach völliger Transparenz von Staat und Politik, denn sie gehen fälschlicherweise von einer völligen Transparenz im tatsächlich unübersichtlichen Internet aus. Dabei praktiziert die Piratenpartei selbst wie selbstverständlich drei grundlegende Transparenzeinschränkungen:

Erstens gilt für die Piraten das Internetmonopol. Dem Transparenzgebot ist danach Genüge getan, wenn etwas im Netz zu finden ist. Wer keinen Internetzugang hat, bleibt außen vor. Nimmt man zweitens das Internetangebot der Piratenpartei als Maßstab, so ist dessen Hauptkennzeichen die Unübersichtlichkeit – bekanntlich das Gegenteil von Transparenz. Im Gewirr zwischen Homepages, wikis, liquid feedback, piratenpad und vielem mehr findet der Nutzer vieles – aber nur, wenn er Zeit und überdurchschnittliche Internetkenntnisse hat. Drittens muss bei den Piraten oft die Hürde einer schwer verständlichen Expertensprache mit vielen Insiderkürzeln überwinden, wer eines der Parteidokumente gefunden hat und lesen will.

In der Berliner Piratenfraktion wurde außerdem schon einmütig festgelegt, dass keineswegs alles aus der Parteiarbeit öffentlich sein soll. Gemessen an den anderen Parteien ist das ein normales Verhalten, gemessen am eigenen Anspruch ist es ein glattes Versagen. Piraten-Transparenz ist nichts für alle, sondern ist eine selektive Eliten-Transparenz.

Noch gebärden sich die Piraten zur Freude der Medien als Spaßvögel, bei denen die Art des Auftritts mehr zählt als der Inhalt. Doch auf die Dauer wird es den Wählern nicht reichen, auf wichtige Fragen zur Politik zu hören: „Dazu haben wir noch keine Meinung.“ Nach ihrem Berliner Wahlerfolg wird die Kandidatur der Piratenpartei bei der Bundestagswahl 2013 sicher ernster genommen (werden müssen).

Verbindung von Freiheit und Verantwortung abgelehnt

Gerade beim Kernthema der Internetpartei tritt dabei die problematische Grundausrichtung der Piraten offen zu Tage: Ihr Menschenbild ignoriert die Verschiedenartigkeit und Gleichwertigkeit der Menschen. Denn wer mit dem Internet nichts anfangen kann oder will, passt nicht in ihr digitales Weltbild und gehört nicht zu den „Auserwählten“ der neuen Zeit. Das Weltbild der Piraten verweigert sich zudem konsequent dem unverzichtbaren und unauflösbaren Zusammenhang von Freiheit und Verantwortung. Vor einem christlichen Menschenbild kann aber elitäres Gebaren ebenso wenig bestehen wie die bedingungslose Vergötterung eines neuen Mediums.

Der Autor veröffentlichte kürzlich das Buch „Internet und Demokratie“ und leitet das Projekt „Bürgerbeteiligung“ der Konrad-Adenauer-Stiftung. Bis 2009 war er für die CDU Mitglied des Deutschen Bundestages.

]]> <p> <img style='cursor:pointer;cursor:hand' width='250' height='250' src='http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/Piratenpartei-schnitt(1).jpg' border=0 alt='ZUM PROGRAMM DER PIRATENPARTEI'>
2011-10-18 10:00:00
<![CDATA[BEI EINEM HEARING IM LANDTAG NRW WAR]]> http://www.stephaneisel.de/?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=3840 ich als Sachverständiger zum Thema Politische Bildung eingeladen. In meiner Stellungnahme habe ich erläutert, warum die "wehrhafte Demokratie" als Extremismus-Prophylaxe im Mittelpunkt der Politischen Bildung stehen und zwischen der Ablehung von Rechts- und Linksextremismus kein Unterschied gemacht werden sollte.

Meine vollständige Stellungnahme können Sie hier ausdrucken.

Schriftliche Stellungnahme zur Anhörung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung des Landtages Nordrhein-Westfalen am 12. Oktober 2011 zum Thema „Politische Bildung“
(Auszüge)

 1) Vorbemerkung 
Die diesem Hearing zugrunde liegenden Anträge „Die politische Bildung in nordrhein-westfälischen Schulen stärken“ der FDP-Fraktion und „Politische Bildung stärken – Pluralität fördern“ der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/GRÜNE stimmen darin überein, dass sie die Bedeutung der Politischen Bildung unterstreichen und hervorheben. Es wäre erfreulich, wenn daraus durch Entscheidungen des nordrhein-westfälischen Landestages auch eine konkrete Stärkung der politischen Bildung in der Schule und der Träger der außerschulischen Jugendbildung erwächst. Dabei müssen die Vermittlung demokratischer Grundwerte und die Schärfung des Bewusstseins für ihre Gefährdung durch jedweden Extremismus im Mittelpunkt stehen. Das ist die Kernaufgabe Politischer Bildung.  

2) Demokratie im Zentrum
 Dass eine Demokratie ohne Demokraten nicht überlebensfähig ist, ist seit dem Untergang der Weimarer Republik das perpetuum mobile der Politischen Bildung. Es sieht im Verhalten jedes einzelnen Bürgers das Fundament einer freiheitlich-demokratischen Ordnung und legt deren Schicksal in seine Verantwortung.

 Für jene Generation, die diktatorische Systeme und ihre totalitären Eingriffe in das Leben des Einzelnen erfahren hat, war diese Erkenntnis naheliegend. Wem die Freiheit genommen war, weiß, dass sie nicht selbstverständlich ist. Wem freie Wahlen verweigert wurden, weiß, was Wahlrecht bedeutet. Wer hilflos dem Faustrecht des Stärkeren ausgesetzt war, für den sind Schutz der Menschenwürde und Minderheitenschutz keine abstrakten Themen.

 Deshalb konnte die Demokratie nach 1945 auf viele bauen, die sich nach den Erfahrungen in der NS-Diktatur schon aus persönlichem Erleben für das „Nie wieder Diktatur und nie wieder Krieg“ auch persönlich einsetzten. Auch nach dem Zusammenbruch der DDR engagierten sich viele derer, die die Unterdrückungsmechanismen kommunistischer Diktatur am eigenen Leibe zu spüren bekamen, besonders für das Gelingen der demokratischen Ordnung.

 Inzwischen hat sich die Lage verändert: Es wachsen Generationen heran, die vom Verlust von Demokratie und Freiheit nur noch aus historischen Rückblicken oder fernen Ländern hören. Sie erfahren die freiheitliche Demokratie täglich als Selbstverständlichkeit. Umso größer ist die Bedeutung der schulischen und außerschulischen politischen Bildung, deren vornehmste Aufgabe es ist, die Grundlagen freiheitlicher Demokratie und die Notwendigkeit des Einsatzes dafür zu vermitteln.

 Insbesondere die junge Generation soll lernen und erleben, dass Grundlagen demokratischer Ordnung wie der Schutz der Menschenwürde, die Akzeptanz der Mehrheitsregel bei Achtung des Minderheitenschutzes und die Bereitschaft zum individuellen Gewaltverzicht durch Anerkennung des staatlichen Gewaltmonopols keine disponible Verhandlungsmasse sind und wert sind, verteidigt zu werden.

 3) Extremismusprophylaxe
 Das Fundament einer wirkungsvollen Extremismusprophylaxe ist die Information über und Identifizierung mit den Grundlagen der freiheitlichen Demokratie. Daran muss die Wachsamkeit gegenüber den Feinden der Demokratie geschärft werden. Die Gefahren des Extremismus sind aus Sicht der Demokratie unabhängig davon ernst zu nehmen, ob es sich um Rechts- oder Linksextremismus oder um religiösen Extremismus handelt. Am Maßstab der Demokratie gemessen, definiert sich Extremismus dadurch, dass er – aus welchen Gründen auch immer – eben diesen Maßstab ablehnt.

 Es schadet einer glaubwürdigen Extremismusprophylaxe, wenn die Auseinandersetzung mit extremistischen Gruppen danach unterschieden werden kann, ob sie von rechts- oder linksaußen kommen. Junge Menschen spüren schnell, ob die Auseinandersetzung mit dem Extremismus politisch instrumentalisiert wird anstatt sie tatsächlich zu führen.

 Ebenso falsch wäre es, Extremismusprophylaxe mit den immer gleichen Schablonen betreiben zu wollen. Die Veränderungen in der Strategie von Rechts- und Linksextremisten müssen wahr- und ernst genommen werden und in die Extremismusprophylaxe eingehen. Während in der außerschulischen Jugendbildung durch den Wettbewerb im Referentenmarkt für aktualisierte Bildungsansätze ein struktureller Anreiz besteht, muss darauf im schulischen Bereich durch Lehrerfortbildung besonderer Wert gelegt werden.

 Man muss die Gegner der Demokratie kennen, um sie bekämpfen zu können:

Längst versuchen die in Fusion begriffenen rechtsextremistische Parteien NPD und DVU das „Springerstiefel-Image“ abzuschütteln, um sich ein seriöseres Image fürsorgender Bürgernähe zu geben. Längst haben sie die demagogische Verführungskraft von Themen sozialer Benachteiligung erkannt und suchen ihre extremistische Ausrichtung dahinter zu verbergen – ganz in der Tradition ihrer historischen Vorbilder des „Nationalsozialismus“. Auch Linksextremisten versuchen mit einem scheinbar unpolitischen umfassenden Netz der Bürgerbetreuung in Alltagsfragen Anhänger zu gewinnen und verbergen ihre tatsächlichen Absichten gerne dahinter.

 Rechts- und Linksextremisten sind sich auch in ihrem taktischen Verhältnis zur eigenen Sichtbarkeit ähnlich. Rechtsextremisten suchen häufiger als früher den Schutz in der Nähe zu unpolitischen oder politisch naiven Gruppen oder Organisationen. Der Versuch das Gedenken an die Opfer der Dresdner Bombennacht zu instrumentalisieren, ist dafür nur ein Beispiel.

 Diese Strategie der „Volksfrontbündnisse“ haben Rechtsextremisten von Linksextremisten übernommen. In der linksextremistischen Szene ist sie nach wie vor dort besonders beliebt, wo es um den „Kampf gegen Rechts“ geht. Gerne initiieren linksextremistische Gruppen entsprechende Bündnisse oder beteiligen sich an ihnen, um durch die Auseinandersetzung mit Rechtsextremisten von der eigenen Demokratiefeindlichkeit abzulenken. Dabei wird gerade dort, wo rechts- und linksextremistische Gruppen aufeinander treffen, ihre Gemeinsamkeit in der Bereitschaft zur Gewaltanwendung offenkundig.

 Auffällig ist zugleich, wie sich Rechts- und Linksextremisten gleichermaßen einer hemmungslosen Demagogie bedienen, die sich aggressiv gegen klare – teilweise auch gemeinsame - Feindbilder (z. B. die „Bonzen des Großkapitals“) wendet und zugleich opportunistisch jedem alles verspricht.

 Dies auszusprechen, löst heftigen Widerspruch bei Rechts- und Linksextremisten aus, die sich zwar ähnlicher Mittel und Themen bedienen, aber keinesfalls in einem Atemzug genannt werden wollen. Es kann auch nicht um eine Gleichsetzung gehen, denn Differenzierung gehört zu den wirksamen Waffen gegen Extremisten. Aber wo Ähnlichkeiten vorhanden sind, dürfen sie auch nicht aus falscher Rücksicht unter den Teppich gekehrt werden.

 Die streitbare Demokratie kennt nicht zweierlei Maß oder unterschiedlich starken Einsatz in der direkten Auseinandersetzung mit rechtem und linkem Extremismus. Wenn dies in der politischen Bildung nicht deutlich wird, ist eine wirkungsvolle Extremismusprophylaxe zum Scheitern verurteilt, weil ihr die Glaubwürdigkeit fehlt. Aber nicht nur die die Relativierung extremistische Gefahren hat gefährliche Folgen, sondern auch das Totschweigen des Themas. Die demokratische Pflicht einer wehrhaften Demokratie lässt sich nicht in Stille erledigen, sie braucht das öffentliche Bekenntnis.

 Dabei verraten Demokraten die Demokratie, wenn sie Gegner der Demokratie gewähren lassen oder gar mit ihnen gemeinsame Sache machen. Zur Glaubwürdigkeit jedes Demokraten und zur Streitbarkeit der Demokraten gegen Extremismus jeder Richtung gehört, dass der Zweck des Machterwerbs oder – erhalts nicht das Mittel der billigenden Inkaufnahme extremistischer Stimmen heiligt. Ohne die Einhaltung dieser Grenze ist die Demokratie verwundbar gegenüber ihren Feinden, wo sie doch streitbar sein muss. Unklarheiten dabei erschweren es, jungen Menschen die Notwendigkeit eines eindeutigen demokratischen Bekenntnisses zu vermitteln.

 Dabei gehört zu den Grundlagen verantwortungsbewusster politischer Bildung auch die Faktenkenntnis und –bewertung. Darauf sind auch die partizipativen Elemente in der politischen Bildung auszurichten. Demokratie lebt von emotionaler Empathie ebenso wie von rationaler Zustimmung. Pure Emotion wirkt in der Extremismusprophylaxe ebenso wenig nachhaltig wie die einseitig theoretische Analyse. Im Begriff der „wehrhaften Demokratie“ kommt diese doppelte Dimension treffend zum Ausdruck.  

4) Die historische Dimension: NS-Terrorregime und SED-Diktatur
 Eine intensive Auseinandersetzung mit den aktuellen Erscheinungsformen des Rechts- und Linksextremismus in Deutschland ist untrennbar verbunden mit einer Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Terrorherrschaft sowie der Diktatur der SED in der DDR. An diesen konkreten Erfahrungen in der deutschen Geschichte lässt sich verdeutlichen, dass extremistische Bedrohungen keine theoretische Randerscheinung sind. Sie veranschaulichen die konkreten Auswirkungen totalitäre Herrschaftsformen auf die Freiheit, die Grundrechte und die Würde eines jeden einzelnen Menschen. Die deutsche Geschichte des 20. Jahrhunderts dokumentiert, was leidvolle politische Realität wird, wenn extremistische Ideologien die Chance bekommen, umgesetzt zu werden.

 Aber auch die Auseinandersetzung mit der deutschen Geschichte verlangt in der Politischen Bildung eine klare und unmissverständliche Sprache. Es ist in diesem Zusammenhang auffällig, dass im Fragekatalog für dieses Hearing ebenso wie in den Lehrplänen konsequent und richtig von „NS-Diktatur“ die Rede ist, aber ebenso konsequent  und verharmlosend von der „Geschichte der DDR“. Für die DDR krampfhaft den Begriff „Diktatur“ oder an anderer Stelle die Charakterisierung als „Unrechtsregime“ zu vermeiden, ist ebenso inakzeptabel wie es fragwürdig neutral wäre, nur von der „Geschichte des Nationalsozialismus“ statt vom nationalsozialistischen Terror  zu sprechen.

 Wer die klare Bewertung diktatorischer Regime je nach der Nähe ihrer Ideologie zum eigenen politischen Standpunkt relativiert, untergräbt die Wirkungskraft Politischer Bildung in der freiheitlichen Demokratie. Alle Erfahrungen sowohl in der Aufarbeitung des nationalsozialistischen Terrors als auch in der Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur zeigen, dass verharmlosende Äußerungen zu extremistischen Denkschemata in Medien, Politik und familiärem Umfeld, nicht ohne Einfluss auf Schülerinnen und Schüler bleiben.

 Wie in der gegenwartsorientierten Extremismusprophylaxe verhindert auch in der Auseinandersetzung mit der deutschen Geschichte die einseitige politische Instrumentalisierung der  behandelten Themen die erfolgreiche Vermittlung demokratischer Grundwerte. Wer den Unterschied zwischen Demokratie und Diktatur, zwischen Recht und Unrecht in der Politischen Bildung nicht klar benennt, hat die Glaubwürdigkeit verloren, die Politische Bildung als Wertevermittlung zwingend voraussetzt.

 Zur Klarheit der Begrifflichkeit muss auch didaktisches Geschick bei der Vermittlung historischen Wissens kommen. Dabei wäre es falsch, auf Faktenvermittlung und die Einordnung in historische Zusammenhänge zu verzichten, aber ebenso wichtig sind die Konfrontation mit einzelnen menschlichen Schicksalen und das Gespräch mit Zeitzeugen. Gerade hier ergeben sich vielfältige Synergieeffekte zwischen schulischer und außerschulischer Politischer Bildung.  

5) Politische Bildung in der Schule
 Grundsätzlich ist leider festzustellen, dass die Vermittlung wesentlicher Grundlagen unserer demokratischer Ordnung, die Auseinandersetzung mit extremistischen Gefahren und den Diktaturen in Deutschland in der Schule zugunsten tagesaktueller Fragestellungen allzu oft leichtfertig vernachlässigt wird.

 Dafür gibt es viele empirische Belege. Hingewiesen soll an dieser Stelle nur auf die Ergebnisse der Studie von Monika Deutz-Schroeder und Klaus Schroeder [Soziales Paradies oder Stasi-Staat? Das DDR-Bild von Schülern – ein Ost-West-Vergleich, München 2008] an, die in ihrer empirischen Untersuchung darstellen, dass 62,5% der Schüler in NRW nur einen niedrigen bzw. sehr niedrigen Kenntnisstand über die DDR besitzen, unter anderem deshalb, weil in den Schulen dieses Thema kaum behandelt wird. (vgl. S. 540/541)

 Politische Bildung in Schulen braucht Fachlehrer, die über eine fundierte Ausbildung verfügen. Wenn die entsprechenden Fächer überdurchschnittlich häufig fachfremd unterrichtet werden, spricht das nicht für die notwendige Wertschätzung der zu vermittelnden Inhalte. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn auch von Seiten der Kultusministerkonferenz die notwendigen Aufgaben klarer formuliert würden. Die Veröffentlichung aus dem Jahr 1997 „Zur Auseinandersetzung mit dem Holocaust in der Schule“ ist zusammen mit  den Ausführungen zum Thema in den „Einheitliche(n) Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Sozialkunde/Politik“ [1989] nicht ausreichend.

 Schülerinnen und Schüler rufen im Rahmen der außerschulischen Jugendbildung  oft Wissen ab, das eigentlich dem Bereich der Allgemeinbildung  und der Wissensvermittlung in der Schule zuzuschreiben wäre. Eine Ausweitung der Bearbeitung dieser Themen im Politik- bzw. Geschichtsunterricht wäre dringend angezeigt. Leider häufen sich aber Berichte – insbesondere von Berufsschulen – die von Kürzungen der Unterrichtsstunden in den entsprechenden Fächern berichten.

 Es ist vor diesem Hintergrund auffällig und bedauerlich, dass beispielsweise im in Nordrhein-Westfalen zum 1. August 2011 in Kraft gesetzten „Kernlehrplan Gesellschaftslehre für die Gesamtschule“ auf 168 Seiten nur an drei Stellen der  Begriff „Extremismus“ auftaucht und das Grundgesetz wird gar nicht erwähnt wird. In den „Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II „ für die Fächer Geschichte und Sozialwissenschaften aus dem Jahr 1999, die  immer noch gültig sind, sucht man beide Begriffe ebenfalls vergeblich.

 Außerdem ist auffällig, dass diese Lehrpläne zwar zu Recht die Verbrechen des Nationalsozialismus thematisieren, aber die Auseinandersetzung mit dem Kommunismus und seinen Folgen gar nicht vorkommt. Die DDR wird lediglich im Blick deren Umgang mit der NS-Vergangenheit und die Verdienste der Opposition bei der friedlichen Revolution erwähnt, Stichworte wie die SED-Diktatur oder die Staatssicherheit sucht man in den Lehrplänen vergebens.

 So spiegelt sich in den genannten Lehrplänen leider in bedenklicher Weise die Relativierung des antitotalitären Grundkonsenses wieder, den die Streitbarkeit der Demokratie gegen jeden Extremismus voraussetzt.  

6) Außerschulische Jugendbildung
 Die Defizite Politischer Bildung im Rahmen der Schulpflicht können von der freiwilligen außerschulischen Jugendbildung nicht ausgeglichen werden. Allerdings lassen sich mit Hilfe und Unterstützung von außerschulischen Trägern für Schülerinnen und Schüler besondere Anlässe schaffen, die im schulischen Alltag nur schwer realisierbar sind. Dazu gehören die Vermittlung besonderer Referenten mit hoher biographischer oder beruflicher Glaubwürdigkeit ebenso wie besondere Veranstaltungsformen wie mehrtägige Seminare sowie Studienfahrten an Orte des authentischen Lernens (KZ-Gedenkstätten, Gedenkstätten der DDR-Diktatur und Orte der Demokratie und Freiheit).

 Leider ist in den letzten Jahren allerdings zu beobachten, dass die Zuschussgeber für außerschulischen Träger (z. B. der Kinder- und Jugendplan KJP oder die Bundeszentrale für Politische Bildung), die Trennlinie zwischen schulischer und außerschulischer Bildung immer schärfer ziehen. So werden Seminare während der Schulzeit, die von Klassenverbänden besucht werden, immer mehr als Teil des Unterrichts betrachtet und nicht als über die Inhalte des Lehrplans hinausgehende Erweiterungen. Dabei werden in den Seminaren sehr viel weiterreichende Inhalte und Methoden vermittelt, als Schule dies leisten kann und gegebenenfalls in diesem Kontext vorgesehen ist.

 Nicht selten drängt sich auch der Eindruck auf, dass Schulleitungen aber auch Lehrer Berührungsängste haben, was die Zusammenarbeit mit außerschulischen Trägern betrifft, und dazu von den Schulbehören auch nicht immer ermutigt werden. Zum einen liegt das an mangelnder persönlicher Erfahrung, was die Vermittlung von Inhalte in der außerschulischen Politischen Bildung  betrifft, zum anderen sind solche Kooperationen mit einem Mehraufwand für Lehrer verbunden. Ein weiteres Hindernis scheinen die bei der Kooperation mit außerschulischen Trägern entstehenden Kosten (Tagungsbeiträge) für die Schüler zu sein, die sich zwangläufig aus dem von Bildungsträgern geforderten Eigenfinanzierungsanteil ergeben. Die in Nordrhein-Westfalen gewährten Sätze für einen Teilnehmertag in Höhe von 60.- € decken die Übernachtungs- und Verpflegungskosten pro Teilnehmertag leider bei weitem nicht ab. Hinderlich sind auch Vorgaben in Nordrhein-Westfalen, die in der Politische Bildung Übernachtungstage zum zentralen Zuschusskriterium machen und damit flexible Veranstaltungsformen ohne Übernachtung erschweren.

 Trotz der guten Arbeit der Landeszentrale für Politische Bildung ist insgesamt leider festzuhalten, dass auch in Nordrhein-Westfalen die politische Bildung sowohl in der schulischen als auch außerschulischen Bildung eher eine Nischenrolle spielt. Jüngster Beleg dafür ist der Bericht des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung (DIE) „Lernende fördern – Strukturen stützen: Evaluation der Wirksamkeit der Weiterbildungsmittel der Weiterbildungsgesetzes (WbG) Nordrhein-Westfalen“ vom Februar 2011. Dieser Bericht wurde im Auftrag des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt.

 Zwar wird dort im historischen Rückblick konstatiert, dass es nach 1945 „die politische Bildung, die Bildung zu Demokratie, (war), welche Weiterbildung in den Blick der öffentlichen Gestaltung rückte.“ Zugleich wird in der Auswertung der Jahre 2009/2010 festgestellt, dass Politische Bildung lediglich 5,5 Prozent der Angebote von Volkshochschulen ausmacht und der Anteil der Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz nur bei 9,1 Prozent liegt.

 Der Bericht legt dann die Bündelung der Weiterbildungsangebote in Nordrhein-Westfalen in vier Angebotssegmente zugrunde: „Förderung der persönlichen Entfaltung und sozialen Teilhabe“, „Vermittlung von beruflich und privat verwertbaren Kompetenzen“, „Vermittlung von berufsfachlichen Kompetenzen und Qualifizierungen“ und „Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen“. Der Politischen Bildung wird ein eigener Rang nicht zugebilligt, sondern sie wird lediglich als Unterpunkt im ersten Angebotssegment nach der Eltern- und Familienbildung, der Gesundheitsbildung, der kulturellen Bildung und Fragen der Lebensgestaltung buchstäblich an letzter Stelle genannt.

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